„Solidaritätszuschlag“ brachte 200 Mrd. Euro

hib-Meldung · 2011_12/2011_535/01
„Solidaritätszuschlag“ brachte 200 Milliarden Euro

Finanzen/Antwort – 23.12.2011
Berlin: (hib/HLE) Von 1991 bis 2010 hat der Bund rund 200 Milliarden Euro durch den steuerlichen Solidaritätszuschlag eingenommen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/8054) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/7616) hervor. Seit 2006 schwankte das jährliche Aufkommen des Zuschlags zwischen elf und 13 Milliarden Euro.

[..]Zugleich stellt die Regierung auf die Frage der Fraktion nach der Zweckbindung für die mit dem Solidaritätszuschlag eingenommenen Gelder klar, gemäß dem Gesamt­deckungsprinzip der Bundeshaushaltsordnung würden „grundsätzlich alle Einnahmen als Deckungsmittel für alle Ausgaben“ dienen. „Dies gilt auch für den Solidaritäts­zu­schlag“, so die Bundesregierung.

[..]Auf die Frage nach den Auswirkungen eines Wegfalls des Solidaritätszuschlags verweist die Bundesregierung auf die mittelfristige Finanzplanung. Darin seien Einnah­men von zwölf Milliarden Euro (2011) vorgesehen, die bis 2015 auf jährlich 15 Milliar­den Euro steigen sollen. Bei einem Wegfall dieser Einnahmen müsse die Nettokredit­aufnahme entsprechend erhöht werden. „Soweit durch die Nettokreditaufnahme die gemäß Schuldenregel in den jeweiligen Jahren maximal zulässige Nettokreditaufnah­me übersteigen würde, müsste durch entsprechende Maßnahmen auf der Einnahme- und Ausgabenseite sichergestellt werden, dass die Schuldenbremse eingehalten wird“, erläutert die Regierung. hib-Meldung

Eigentlich müsste es heißen, Solidaritätszuschlag für die Bundesregierung, oder

1 Kommentare.

  1. Besser vielleicht „Bürgergebühr“! Analog der „Praxisgebühr, die ja auch nicht den Praxen zugute kommt, sondern den kranken Kassen! Oder „Sparverhinderungssteuer“, „Steuerzuschlag“, „Regierungsnotopfer“, „steuerlicher Zusatzbeitrag“…..!