Landtags-Streit um Justizirrtum von Horst Arnold

Drei Monate sind mittlerweile nach dem Tod von Horst Arnold vergangen, wie Amy erst heute morgen in diesem Blog schrieb. Kürzlich hat sich der hessi­sche Landtag mit dem Unrechtsurteil beschäftigt. Weil mir ob dieser Tragödie immer noch die rechten Worte fehlen, kommentiere ich kurz und bündig den Artikel von hr online.

Verstorbener Lehrer
Landtags-Streit um Justizirrtum

Der Fall eines zu Unrecht wegen Vergewaltigung verurteilten Lehrers hat am Mittwoch den Rechtsausschuss des Landtags beschäftigt. Zu einer Entschädigung oder Neuanstellung für den mittlerweile verstorbenen Mann kam es nicht. Die Linke wollte wissen, warum.

„Wenn es zu einem Fehlurteil, das rechtskräftig als Fehlurteil feststeht, gekommen ist, kann die Behörde nicht einfach so weiterarbeiten wie normal“, schimpfte der Linken-Abgeordnete Ulrich Wilken. Von den Behörden hätte er sich hier mehr Flexibilität gewünscht, machte Wilken am Mittwoch im Rechtsausschuss klar.

Man kann ja schon froh sein, dass sich überhaupt ein Politiker mit dem Tod von Horst Arnold beschäftigt.

Lehrer sollte sich neu bewerben
Dort ging es um den Fall Horst A. Fünf Jahre lang hatte der Biologielehrer an einer Schule in Reichelsheim (Odenwald) im Gefängnis gesessen, weil ihn eine Kollegin der Vergewaltigung bezichtigt und seine Verurteilung vor dem Landgericht Darmstadt erreicht hatte. Erst nachdem er die Haftstrafe abgesessen hatte, schaffte es A., den Fall neu aufzurollen und das Land­gericht Kassel in einem neuen Prozess von seiner Unschuld zu überzeu­gen.

Fairerweise muss man dazu sagen, dass ausgerechnet eine Frauenbeauftragte den Stein für das Wiederaufnahmeverfahren ins Rollen brachte.

Im Februar dieses Jahres wurde sein Freispruch rechtskräftig. Seinen Leh­rerjob war A. jedoch los. Seit seiner Haftentlassung lebte er von Hartz IV. Um wieder als Lehrer eingestellt zu werden, müsse er sich erneut bewer­ben, teilte ihm das Kultusministerium mit. Für eine automatische Wieder­ein­stellung des nicht verbeamteten Lehrers sah es keine Möglichkeit.

Im WGvdl.com-Forum bin ich zum Thema Beamtenverhältnis fündig geworden, denn die letzte Aussage scheint falsch zu sein.

Hessenrecht · Rechts- und Verwaltungsvorschriften
Hessisches Beamtengesetz (HBG) in der Fassung vom 11. Januar 1989

§ 49
(1) Wird eine Entscheidung, durch die der Verlust der Beamtenrechte be­wirkt worden ist, im Wiederaufnahmeverfahren durch eine Entscheidung ersetzt, die diese Wirkung nicht hat, so gilt das Beamtenverhältnis als nicht unterbrochen. Vorbereitungsdienst und Probezeit sind jedoch voll abzuleisten. Der Beamte hat, sofern er die Altersgrenze noch nicht er­reicht hat und noch dienstfähig ist, Anspruch auf Übertragung eines Amts derselben oder einer mindestens gleichwertigen Laufbahn wie sein bishe­ri­ges Amt und mit mindestens demselben Endgrundgehalt einschließlich der ruhegehaltsfähigen und unwiderruflichen Stellenzulage. Bis zur Über­tragung des neuen Amts erhält er die Besoldung, die ihm aus seinem bisherigen Amt zugestanden hätte. Hessisches Beamtengesetz

Soviel zu der Aussage, dass man keine Möglichkeiten für eine automatische Wieder­einstellung gesehen habe.

Haftentschädigung nicht mehr erlebt
[..]Dass er nicht mehr in den Genuss der Haftentschädigung kam, findet die Linke skandalös. Die Staatsanwaltschaft habe sich viel zu viel Zeit ge­lassen, kritisierte Wilken. Auch hätte die Wiedereinstellung A.s unbüro­kratisch sofort erfolgen müssen. Immerhin habe es sich um einen Ausnah­mefall gehandelt.

Ausnahmefall?

Hahn weist Vorwürfe zurück
Von einem Versäumnis der Behörden wollte Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) aber nichts wissen. Es sei tragisch und bedauerlich, dass A. im Sommer verstorben sei, sagte Hahn. Nachdem der Freispruch rechts­kräftig geworden sei, habe man aber unverzüglich mit der Aufarbeitung des Falles begonnen.

Dazu können leider nur die Angehörigen oder Rechtsanwalt Lierow Auskunft geben, der Horst Arnold zum Freispruch verholfen hat.

„Alle hatten ein schlechtes Gewissen“, sagte der Minister. Deswegen sei die Akte A. auch sehr zügig bearbeitet worden. Zu der Zuteilung der Haft­entschädigung sei es aber nicht mehr gekommen. Eine neue Beschäf­ti­gung als Lehrer hätte A. frühestens zum neuen Schuljahr 2012/2013 an­ge­boten werden können, heißt es außerdem in einem Bericht Hahns, der dem hr vorliegt.

Ob sich die Behörden während der zügigen Aufarbeitung bei Horst Arnold gemeldet haben? Das darf meiner Ansicht nach bezweifelt werden.

Ex-Kollegin inzwischen angeklagt
Gegen die Lehrerin, die A. der Vergewaltigung bezichtigt hatte, ist inzwi­schen Anklage erhoben worden. Außerdem wurde gegen die Beamtin ein Disziplinarverfahren eingeleitet,das wegen der Strafverfolgung derzeit ruht. hr online

Das hilft Horst Arnold leider auch nicht mehr 🙁

Heidi Külzer wurde inzwischen zwar wegen Freiheitsberaubung angeklagt, allerdings sehe ich den Staat als Freiheitsberauber. Heidi Külzer hat das Unrechtsurteil nicht erlassen, sondern der Richter. Das sie moralisch und ursächlich schuldig ist, steht außer Zweifel, aber der Staat ist für Gefängnisaufenthalt und daraus resultierende Folgen verantwortlich.

Nachdem mein Beitrag fertig war, habe ich noch nach dem Protokoll der Rechtsaus­schusssitzung des hessischen Landtages vom 12.09.2012 gesucht und bin leider nicht fündig geworden. Ein Video zur Sitzung und eine Stellungnahme von der Toch­ter Christine Arnold findet man bei hr online.

Falschbeschuldigung.org: Horst Arnold
WikiMANNia: Horst Arnold · Falschbeschuldigung · Vergewaltigungsvorwurf
Psychiatrie und Ethik: Der Fall Horst Arnold
Odenwald Geschichten: Fall Arnold

5 Kommentare.

  1. Leute wie Jörg-Uwe Hahn können sich offensichtlich nicht vorstellen, was es für den Betroffenen bedeutet. So viel Einfühlungsvermügen und gesunden Menschenverstand besitzen Politiker in der Regel einfach nicht.

    Ganz klar, Heidi Külzer hat die Ursache gesetzt, aber schuldig an dem Gefängnisaufenthalt und den Folgen ist der Staat, besonders die Justiz. Aber von denen wird ja leider keiner belangt, da schützen und decken sich alle gegenseitig. Justizwillkür und das „Krähenprinzip“ – das sind die Hauptpfeiler eines Unrechtsstaates!

  2. Horst Arnold als Justizopfer « FemokratieBlog - pingback on 28. Oktober 2012 um 08:15
  3. @Christian Landauer

    „Menschen“ wie Jörg-Uwe Hahn können es sich ja noch nicht mal vorstellen, daß die demokratische Entscheidung der Schweizer, keine weiteren Minarettbauten in ihrem Land zu dulden, richtig war.

  4. Im Fall Horst Arnhold ist aus behördlicher und politischer Sicht alles schief gelaufen! Ich bin auch nicht sehr optimistisch was die Anklage gegen Heidi Külzer angeht. Hier laufen Schweinereien ab, die einfach kein Ende finden. Jeder redet sich raus bei Külzer, Trapp angefangen und bei Hahn aufgehört! Dieses fiese Verbrechen wirft nicht nur einen Schatten aufs Licht, sondern reißt auf unerträgliche Weise immer tiefere Krater des Unrechts!. Hahn steht da und hält seine Reserven griffbereit, so einer weiß einfach nicht, wie es ist, wenn einem so viel Unrecht widerfährt. Er will es auch nicht wissen, denn er ist nicht betroffen und viel zu sehr mit seiner Arroganz und Überheblichkeit beschäftigt. Auch er wird eines Tages seinen Richter finden! Das Trapp so weiter machen darf als sei nichts geschehen, ist das Zeugnis wie runtergekommen unser Rechtsystem doch ist! Trapp ist ein Fehlorgan der Justiz und sein Amt längst verwirkt!

  5. Inwiefern es den beteiligten Juristen wirklich leid tut konnte man in dem Bericht Odenwald TV sehen, den Christine hier verlinkt hat. Der Staatsanwalt: „Wir können uns höchstens vorwerfen der Klägerin zu sehr geklaubt zu haben.“ Hahn hat weder Mitgefühl, noch zeigt er einen Hauch von Anstand. Der zuständige Psyschiater meint ebenfalls alles richtig gemacht zu haben, wenn ein Verurteilter behauptet unschuldig zu sein ist er eben entweder ein Lügner oder verrückt. usw. Und solche Leute werdne als „Elite“ bezahlt? Null Intelligenz, null Skrupel … . Jeder Mensch mit einem gesunden Sachverstand hätte es nicht mal zu einer Anklage kommen lassen. Der zuständige Ermittler durfte bei dem Prozess deswegen auch nicht Aussagen sondern nur als Beobachter dabei sein.
    Ach ja, zur Frauenbeauftragten, sie war pübrigens diejenige die Anfangs Heidi Külzer unkritisch glaubte und damit ihren Teil zum Schicksal von Hr. Arnold beitrug. Hoffentlich hat wenigstens Sie was mal für die Zukunft gelernt. Si sollte sich mal mit meiner Mutter oder meiner ehem. Nachbarin unterhalten um zu wissen wie Frauen von Vergewaltigungen bz vesuchten berichten.

Trackbacks und Pingbacks: