Der Länderbericht Deutschland aus der „Studie“ der London Metropolitan University, CHILD & WOMAN ABUSE STUDIES UNIT offenbart die wiederholt in der Öffentlichkeit genannte Prozentzahl als Lüge. Die Aktenanalyse für Deutschland, die überall als „Studie“ deklariert wird, erfüllt nicht einmal die Mindestforderung an einen repräsentativen Querschnitt. In der Zusammenfassung schreiben die Autoren selber, das die Basisdaten aus einer quantitativen Aktenanalyse von 100 Vergewaltigungsfällen stammen. Schauen wir uns also zunächst einmal die Fälle an, die im „Länderbericht Deutschland“ erwähnt werden.
Zunächst einmal sollte man sich fragen, nach welchen feministischen Kriterien diese Fälle heraus gesucht wurden. Nach dieser „Fall-Studie“ ist auf jeden Fall klar, woher die 3% Falschbeschuldigungen stammen. Diese wurden bereits im Vorfeld als das erkannt, was sie sind, nämlich frei erfunden. Selbst die 4 Freisprüche wurden nicht zu den Falschbeschuldigungen gezählt. Man will der Öffentlichkeit weismachen, das 97% der angezeigten Vergewaltigungen der absoluten Wahrheit entsprechen, sonst bräuchte man die 3% Falschbeschuldigungen nicht erwähnen. Schaut man sich die Gründe für die Verfahrenseinstellungen an, dürfte so einiges klar werden. Nach den Kriterien dieser „Studie“ würde der Kachelmann-Fall ebenfalls nicht als Falschbeschuldigung gelten.
Wer sich, wie die Anzeigenerstatterin im Fall Kachelmann, 1 Jahr lang Informationen zusammen suchen muss, um seinen Noch-, Ex- oder Sonstwas Freund der Vergewaltigung zu bezichtigen, der kann auf keinen Fall sauber sein bzw. handeln. Deswegen sollte man insbesondere jene Frauen verdammen, welche aus lauter Böswilligkeit und purem Egoismus einen/ihren Mann/Partner oder die Väter ihrer Kinder falsch Beschuldigen. Da kann und darf es seitens der Justiz kein Pardon geben und sollte genauso unerbittlich verfolgt und bestraft werden, wie das bei Vergewaltigungen der Fall ist.
Es darf nicht sein, das jene Frauen den wirklich vergewaltigten Menschen die Glaubwürdigkeit kaputt machen und diese darunter leiden müssen. Dass die Dunkelziffer um einiges höher ist, allerdings auch bei Männern, ist für mich ebenso klar. Es kommen halt meisten nur die Fälle in die Öffentlichkeit, die am lautesten schreien. Die wirklichen Opfer leiden meistens still und das ist nicht nur bei Männern so. Die Frage ist nur, was unter Vergewaltigung alles subsumiert wird? Im Länderbericht Deutschland steht dazu:
Gesetze und Strafverfahren Vergewaltigung und sexuelle Nötigung (§ 177 StGB) fallen unter „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ und stellen einen Einheitstatbestand dar. Die Sonderbehandlung von Vergewaltigung in der Ehe wurde 1997 abgeschafft, so dass ab 1998 alle Vergewaltigungen in gleicher Weise von Amtes wegen zu verfolgen sind. Für die Erfüllung des Tatbestands muss der Nachweis erbracht werden, dass die Person mit Gewalt, durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben und/oder unter Ausnutzung einer schutzlosen Lage, genötigt wurde, sexuelle Handlungen zu dulden oder am Täter bzw. an Dritten vorzunehmen. Der Gesetzestext ist bezogen auf das Opfer und die Täterschaft geschlechtsneutral formuliert. Der Tatbestand der Vergewaltigung ist nicht auf vaginale Penetration begrenzt, sondern umfasst alle Akte des Eindringens in den Körper. Erschwerende Faktoren mit Auswirkungen auf das Strafmaβ sind besonders erniedrigende Akte (wie Vergewaltigung), wenn der Täter eine Waffe bei sich führt oder andere Mittel einsetzt, um den Widerstand des Opfers zu überwinden und wenn die Tat schwere Gesundheitsschäden oder die Gefahr des Todes zur Folge hat.
Diese Definition als Vergewaltigung ist in Ordnung. Wie eine Frau die sexuelle Gewalt für sich definiert, ist aber nun mal ausschlaggebend. Ermittler und Staatsanwälte können nur mit den Aussagen arbeiten, die ihnen präsentiert werden. Bedauerlicherweise gibt es auch Staatsanwälte, die einer Frau nach mehreren überführten Lügen immer noch glauben.
Aufschlussreich in dem 10-seitigen PDF-Dokument ist die Abbildung 1. Zwischen 1998 und 2000 sind in der Grafik die Zahlen sprunghaft angestiegen. Dies wird mit der Tatsache begründet , das ab 1998 auch sexuelle Nötigung eingeschlossen wurde (§ 177, 178 StGB – neu); ab 2001 wurden Vergewaltigung und schwere Formen sexueller Nötigung zusammengefasst (einschlieβlich Tat mit Todesfolgen) (§ 177, 2, 3, 4 und § 178 StGB – neu)
Einen ausgezeichneten Beitrag zu dieser „Studie“ liefert der Blog „Alles Evolution“. Unter dem Label „Vergewaltigung ist ein schlimmes Verbrechen“ sind weitere Beiträge zum Thema zu finden. Auch Red Man vom Blog „Romans Roter Mann“ hat einen beeindruckenden Beitrag zum Geschehen geliefert.
8 Prozent Falschbeschuldigungen sind nur die Spitze des Eisberges
Der Focus versucht, die von Jörg Kachelmann in seinem Buch Recht und Gerechtigkeit genannten Falschbeschuldigungszahlen zu verharmlosen. Nach einem Auftritt im Schweizer Fernsehen, bei dem Jörg Kachelmann behauptet habe, die Hauptwaffe der Frau gegen den Mann sei die Falschbeschuldigung, macht der Focus daraus eine Verhöhnung der Opfer. Besonders betroffen seien jene Frauen, die Gewalt durch Männer erlitten haben. Ein Kriminologe bezichtigt in einem anderen Beitrag des Focus Jörg Kachelmann des Selbstmitleids. Während sich Frauen demnach stets als Opfer betrachten dürfen, steht dieses Recht Männern nicht zu, auch wenn sie es tatsächlich sind.[..]
https://femokratie.com/8-prozent-falschbeschuldigungen-spitze-des-eisberges/10-2012/
Vergewaltigungsprozess: “Opfer” festgenommen
In einem Vergewaltigungsprozeß vor dem Landgericht Coburg wird ein Angeklagter ohne Wenn und Aber freigesprochen. Obwohl der Staatsanwalt wiederholt das “Opfer” gefragt hatte, ob sie bei ihrer Aussage bleiben würde, änderte die Frau ihre Aussage nicht. Für den Angeklagten – der 10 Monate in Untersuchungshaft gesessen hatte – wendete sich das Blatt erst, nachdem ein Mann in einer anderen Stadt bei der Polizei Anzeige erstattet hatte. Dieser war ebenfalls von der gleichen Frau mittels eines Vergewaltigungsvorwurfes bedroht worden.[..]
https://femokratie.com/vergewaltigungsprozess-opfer-festgenommen/01-2012/
Manifest der Gesellschaft zur Vernichtung der Männer
Im September 2010 wurde das Pamphlet S.C.U.M. – Manifest der Gesellschaft zur Vernichtung der Männer neu aufgelegt. Bei der Autorin Valerie Solanas handelt es sich um eine extremistische Radikalfeministin aus den USA, die durch ihren Attentatsversuch auf Andy Warhol bekannt wurde. Falls jemand glaubt, bei dem Manifest könne es sich lediglich um Satire handeln, der irrt leider gewaltig.[..]
https://femokratie.com/manifest-vernichtung-maenner/01-2012/
Sexuelle Gewalt – Sagt sie die Wahrheit?
Vergewaltigung gilt nicht mehr als Kavaliersdelikt. Doch vor Gericht werden mutmaßliche Opfer oft wie mutmaßliche Täter behandelt. Es fehlt an Sensibilität.[..] Und noch etwas werden viele Frauen nach den Promi-Prozessen im Kopf haben: Ob ein Täter verurteilt wird, bleibt fraglich. Wie eine von der EU in Auftrag gegebene Studie der Londoner Metropolitan-Universität von 2009 zeigt, werden nur 13 Prozent der in Deutschland angezeigten Vergewaltiger verurteilt. Das Bundesfamilienministerium spricht sogar nur von 5 Prozent, die Dunkelziffer beträgt demnach 95 Prozent. Und Falschbeschuldigungen? Gibt es laut Studie nur 3 Prozent. TAZ
Ui, ui… die Kommentare haben es in sich, da gibt es aber ganz schön Gegenwind. Zu den angeblichen 3% Falschbeschuldigungen habe ich bereits einen Beitrag mit den entsprechenden Fakten geschrieben: Die 3%-Lüge bei “Studie” über Vergewaltigungen. Sehr interessant fand ich folgenden Kommentar:[..]
https://femokratie.com/sexuelle-gewalt-sagt-sie-die-wahrheit/08-2011/