Die 3%-Lüge bei „Studie“ über Vergewaltigungen

Der Länderbericht Deutschland aus der „Stu­die“ der Lon­don Me­tro­po­li­tan Uni­ver­si­ty, CHILD & WO­­MAN ABUSE STU­­DIES UNIT of­fen­bart die wie­der­holt in der Öf­fent­lich­keit ge­nann­te Pro­zent­zahl als Lü­ge. Die Ak­ten­ana­ly­se für Deutsch­land, die über­all als „Stu­die“ de­kla­riert wird, er­füllt nicht ein­­mal die Min­dest­for­de­rung an ei­nen re­prä­sen­ta­ti­ven Quer­­schnitt. In der  Zu­sam­men­fas­sung schrei­ben die Au­to­ren sel­ber, das die Ba­sis­da­ten aus ei­ner quan­ti­ta­ti­ven Ak­ten­ana­ly­se von 100 Ver­ge­wal­ti­gungs­fäl­len stam­men. Schau­en wir uns al­so zu­nächst ein­mal die Fäl­le an, die im Län­der­be­richt Deutsch­­lander­wähnt wer­den.

Zunächst einmal sollte man sich fragen, nach welchen feministischen Kriterien diese Fälle heraus gesucht wurden. Nach dieser „Fall-Studie“ ist auf je­den Fall klar, woher die 3% Falsch­be­schul­di­gun­gen stam­men. Die­se wur­den be­reits im Vor­feld als das er­kannt, was sie sind, näm­lich frei er­fun­den. Selbst die 4 Frei­sprü­che wur­den nicht zu den Falsch­be­schul­di­gun­gen ge­zählt. Man will der Öf­fent­lich­keit weis­ma­chen, das 97% der an­ge­zeig­ten Ver­ge­wal­ti­gun­gen der ab­so­lu­ten Wahr­heit ent­spre­chen, sonst bräuch­te man die 3% Falsch­be­schul­di­gun­gen nicht er­wäh­nen. Schaut man sich die Grün­de für die Ver­fah­rens­ein­stel­lun­gen an, dürf­te so ei­ni­ges klar wer­den. Nach den Kri­te­rien die­ser „Stu­die“ wür­de der Ka­chel­mann-Fall eben­falls nicht als Falsch­be­schul­di­gung gel­ten.

Wer sich, wie die Anzeigenerstatterin im Fall Kachelmann, 1 Jahr lang In­for­ma­tio­nen zu­sam­men su­chen muss, um sei­nen Noch-, Ex- oder Sonst­was Freund der Ver­ge­wal­ti­gung zu be­zich­ti­gen, der kann auf kei­nen Fall sau­ber sein bzw. han­deln. Des­we­gen soll­te man ins­be­son­de­re je­ne Frau­en ver­dam­men, wel­che aus lau­ter Bös­wil­lig­keit und pu­rem Egois­mus einen/ihren Mann/Partner oder die Vä­ter ih­rer Kin­der falsch Be­schul­di­gen. Da kann und darf es seitens der Justiz kein Par­don ge­ben und soll­te ge­nau­so un­er­bitt­lich ver­folgt und be­straft wer­den, wie das bei Ver­ge­wal­ti­gun­gen der Fall ist.

Es darf nicht sein, das je­ne Frau­en den wirk­lich ver­ge­wal­ti­g­ten Men­schen die Glaub­wür­digkeit ka­putt ma­chen und die­se da­run­ter lei­den müs­sen. Dass die Dun­kel­zif­fer um ei­ni­ges hö­her ist, al­ler­dings auch bei Män­nern, ist für mich ebe­nso klar. Es kom­men halt meis­ten nur die Fäl­le in die Öf­fent­lich­keit, die am lau­tes­ten schrei­en. Die wirk­li­chen Op­fer lei­den meis­tens still und das ist nicht nur bei Män­nern so. Die Fra­ge ist nur, was un­ter Ver­ge­wal­ti­gung al­les sub­su­miert wird? Im Län­der­be­richt Deutsch­land steht da­zu:

Gesetze und Strafverfahren Vergewaltigung und sexuelle Nötigung (§ 177 StGB) fallen unter „Straf­ta­ten ge­gen die sex­uel­le Selbst­be­stim­mung“ und stel­len ei­nen Ein­heits­tat­be­stand dar. Die Son­der­be­hand­lung von Ver­ge­wal­ti­gung in der Ehe wur­de 1997 ab­ge­schafft, so dass ab 1998 al­le Ver­ge­wal­ti­gun­gen in glei­cher Wei­se von Am­tes we­gen zu ver­fol­gen sind. Für die Er­fül­lung des Tat­be­stands muss der Nach­weis er­bracht wer­den, dass die Per­son mit Ge­walt, durch Dro­hung mit ge­gen­wär­ti­ger Ge­fahr für Leib oder Le­ben und/oder un­ter Aus­nut­zung ei­ner schutz­lo­sen La­ge, ge­nö­tigt wur­de, sex­uel­le Hand­lun­gen zu dul­den oder am Tä­ter bzw. an Drit­ten vor­zu­neh­men. Der Ge­set­zes­text ist be­zo­gen auf das Op­fer und die Tä­ter­schaft ge­­schlechts­neu­tral for­mu­liert. Der Tat­be­stand der Ver­ge­wal­ti­gung ist nicht auf va­gi­na­le Pe­ne­tra­tion be­grenzt, son­dern um­fasst al­le Ak­te des Ein­drin­gens in den Kör­per. Er­schwe­­ren­de Fak­to­ren mit Aus­wir­kun­gen auf das Straf­maβ sind be­son­ders er­nie­dri­gen­de Ak­te (wie Ver­ge­wal­ti­gung), wenn der Tä­ter ei­ne Waf­fe bei sich führt oder an­de­re Mit­tel ein­setzt, um den Wi­der­stand des Op­fers zu über­win­den und wenn die Tat schwe­re Ge­sund­heits­schä­den oder die Ge­fahr des To­des zur Fol­ge hat.

Diese Definition als Vergewaltigung ist in Ordnung. Wie eine Frau die sex­uel­le Ge­walt für sich de­fi­niert, ist aber nun mal aus­schlag­ge­bend. Er­mitt­ler und Staats­an­wäl­te kön­nen nur mit den Aus­sa­gen ar­bei­ten, die ih­nen prä­sen­tiert wer­den. Be­dau­er­li­cher­wei­se gibt es auch Staats­an­wäl­te, die ei­ner Frau nach meh­re­ren über­führ­ten Lü­gen im­mer noch glau­ben.

Aufschlussreich in dem 10-seitigen PDF-Dokument ist die Abbildung 1. Zwischen 1998 und 2000 sind in der Gra­fik die Zah­len sprung­haft an­ge­stie­gen. Dies wird mit der Tat­sa­che be­grün­det , das ab 1998 auch sex­uel­le Nö­ti­gung ein­ge­schlos­sen wur­de (§ 177, 178 StGB – neu); ab 2001 wur­den Ver­ge­wal­ti­gung und schwe­re For­men sex­uel­ler Nö­ti­gung zu­sam­men­ge­fasst (ein­schlieβ­lich Tat mit To­des­fol­gen) (§ 177, 2, 3, 4 und § 178 StGB – neu)

Einen ausgezeichneten Beitrag zu dieser „Studie“ liefert der Blog „Alles Evolution“. Un­ter dem La­belVergewaltigung ist ein schlimmes Verbrechensind weitere Bei­trä­ge zum The­ma zu fin­den. Auch Red Man vom Blog „Ro­mans Ro­ter Mann“ hat ei­nen be­ein­dru­cken­den Beitrag zum Geschehen geliefert.

6 Kommentare.

  1. 8 Prozent Falschbeschuldigungen sind nur die Spitze des Eisberges

    Der Focus versucht, die von Jörg Kachelmann in seinem Buch Recht und Gerechtigkeit genannten Falsch­beschuldigungszahlen zu verharmlosen. Nach einem Auftritt im Schweizer Fernsehen, bei dem Jörg Kachel­mann behauptet habe, die Hauptwaffe der Frau gegen den Mann sei die Falschbeschuldigung, macht der Focus daraus eine Verhöhnung der Opfer. Besonders betroffen seien jene Frauen, die Gewalt durch Männer erlitten haben. Ein Kriminologe bezichtigt in einem anderen Beitrag des Focus Jörg Kachel­mann des Selbstmitleids. Während sich Frauen demnach stets als Opfer betrachten dürfen, steht dieses Recht Männern nicht zu, auch wenn sie es tatsächlich sind.[..]

    https://femokratie.com/8-prozent-falschbeschuldigungen-spitze-des-eisberges/10-2012/

  2. Vergewaltigungsprozess: “Opfer” festgenommen

    In einem Vergewaltigungsprozeß vor dem Landgericht Coburg wird ein Angeklagter ohne Wenn und Aber freigesprochen. Obwohl der Staatsanwalt wiederholt das “Opfer” gefragt hatte, ob sie bei ihrer Aussage bleiben würde, änderte die Frau ihre Aussage nicht. Für den Angeklagten – der 10 Monate in Untersuchungshaft gesessen hatte – wendete sich das Blatt erst, nachdem ein Mann in einer anderen Stadt bei der Polizei Anzeige erstattet hatte. Dieser war ebenfalls von der gleichen Frau mittels eines Vergewaltigungsvorwurfes bedroht worden.[..]

    https://femokratie.com/vergewaltigungsprozess-opfer-festgenommen/01-2012/

  3. Manifest der Gesellschaft zur Vernichtung der Männer

    Im September 2010 wurde das Pamphlet S.C.U.M. – Manifest der Gesellschaft zur Vernichtung der Männer neu aufgelegt. Bei der Autorin Valerie Solanas handelt es sich um eine extremistische Radikalfeministin aus den USA, die durch ihren Attentatsversuch auf Andy Warhol bekannt wurde. Falls jemand glaubt, bei dem Manifest könne es sich lediglich um Satire handeln, der irrt leider gewaltig.[..]

    https://femokratie.com/manifest-vernichtung-maenner/01-2012/

  4. Sexuelle Gewalt – Sagt sie die Wahrheit?

    Vergewaltigung gilt nicht mehr als Kavaliersdelikt. Doch vor Gericht werden mutmaßliche Opfer oft wie mutmaßliche Täter behandelt. Es fehlt an Sensibilität.[..] Und noch et­was werden viele Frauen nach den Promi-Prozessen im Kopf haben: Ob ein Täter verurteilt wird, bleibt fraglich. Wie eine von der EU in Auftrag gegebene Studie der Londoner Metropolitan-Universität von 2009 zeigt, werden nur 13 Pro­zent der in Deutschland angezeigten Vergewaltiger verurteilt. Das Bundesfamilienmi­nisterium spricht sogar nur von 5 Prozent, die Dunkelziffer beträgt demnach 95 Pro­zent. Und Falschbeschuldigungen? Gibt es laut Studie nur 3 Prozent. TAZ

    Ui, ui… die Kommentare haben es in sich, da gibt es aber ganz schön Gegenwind. Zu den angeblichen 3% Falschbeschuldigungen habe ich bereits einen Beitrag mit den entsprechenden Fakten geschrieben: Die 3%-Lüge bei “Studie” über Vergewaltigun­gen. Sehr interessant fand ich folgenden Kommentar:[..]

    https://femokratie.com/sexuelle-gewalt-sagt-sie-die-wahrheit/08-2011/