MANNdat Betrachtungen – Zahlesel Vater

200.000 euro flyer

Seit Anfang des Jahres gibt es erhöhte Sätze der Düsseldorfer Tabelle. Deren Steigerungen wurden mit der Erhöhung des sächlichen Existenzminimums für Kinder begründet. Doch geändert wurde noch weit mehr als nur die bloßen Unterhaltssätze. Eine ausführliche Stellungnahme zu den neuen Unterhaltsrichtlinien veröffentlichen wir hier mit freundlicher Genehmigung des „Trennungs-FAQ-Forums“.

Zusätzlich stellt MANNdat noch einige grundsätzliche Betrachtungen an und fragt, wie der Staat die Sache mit dem Unterhalt sieht, wenn er selbst einmal auf der Geberseite steht.

Nun folgt im MANNdat-Dokument ein Beitrag zu den Änderungen der neuen Unterhaltsleitlinien vom Trennungsfaq-Forum, den ich in diesem Blog bereits eingestellt habe [hier]

Väter doppelt abkassiert

Gerne wird als Grund für regelmäßige Erhöhungen des Unterhaltes auf die Inflation verwiesen. Doch auch da stellen wir wieder ein regelmäßig auftauchendes, wirtschaftspolitisches Wunder fest: Die Inflation trifft offensichtlich nur jene, die Unterhalt beziehen und verschont regelmäßig jene, die Unterhalt zahlen müssen. Anders ist es nicht zu erklären, warum der Mindestselbstbehalt nicht erhöht, in einigen Fällen de facto sogar gesenkt wurde.

Interessant ist ohnehin, warum die Düsseldorfer Tabelle regelmäßig Inflationsanpassungen erfährt, denn Väter, deren Gehalt einen Inflationsausgleich in Form von Lohnerhöhungen bekommen, rutschen ohnehin ganz schnell in die nächst höhere Stufe der Unterhaltstabelle und müssen dadurch schon mehr zahlen. Der Inflationsausgleich findet für die Unterhaltsempfänger eigentlich automatisch statt.

Und wenn der Zahlesel keine Lohnerhöhung bekommt? Dann stünde der Familie – wenn sie nicht geschieden wäre – auch nicht mehr zur Verfügung. So werden Väter sogar gleich doppelt zur Kasse gebeten: Durch Lohnerhöhungen, die die Inflation ausgleichen, kommen sie in eine höhere Unterhaltsklasse, die außerdem noch wegen der Inflation gesteigert wird.

Bei Hartz-IV-Empfängern wird der erhöhte Unterhalt sogar noch direkt verrechnet – solchen Familien bleibt kein Cent mehr in der Tasche, sondern der Staat kassiert das zusätzlich überwiesene Geld der Väter komplett ab. Dafür fehlt es einer oftmals existierenden Zweitfamilie: Die haben grundsätzlich den erhöhten Zahlbetrag weniger zur Verfügung – eine klassische Umverteilung von der einen Tasche in die andere nach guter deutscher Art. Wirtschaftswachstum wird so mit Sicherheit nicht die Folge sein. Es geht wohl eher um eine Entlastung der Sozialkassen.

Damit wird auch deutlich, dass vor allem die Bedürftigsten, nämlich die Kinder von sozial schwachen Familien und die Zweitfamilien der Zahlväter, in besonderem Maße belastet werden. Der stets vorgetragene Zweck, den Kindern ein besseres Auskommen zu ermöglichen, könnte nicht scheinheiliger sein und hierdurch ad absurdum geführt werden.
Nicht zu vergessen: Der Barunterhalt soll als Ausgleich für die Betreuungsleistung des anderen Elternteils – meistens der Mutter – dienen. Interessant ist hier, dass die Zahlungen mit steigendem Alter drastisch in die Höhe gehen, obwohl sich der Betreuungsaufwand mit zunehmenden Alter verringert und es dem betreuenden Elternteil zugemutet werden kann, einen Teil des Finanzbedarfs des Kindes selbst zu decken.

Zweierlei Maß

In diesem Zusammenhang ist es auch interessant, sich vor Augen zu führen, wie der Staat die Unterhaltszahlungen sieht, wenn er selbst auf der Zahlseite steht. Können Väter nicht zahlen, springt der Staat mit dem Unterhaltsvorschuss ein. Aber:

  • Der Staat zahlt genau den Mindestunterhalt – das scheint ihm ausreichend.
  • Er zieht das gesamte Kindergeld ab – nicht wie bei den Vätern nur die Hälfte.
  • Der Staat kennt beim Kindergeld keine Altersstaffel. Das betrifft zwar alle Eltern und nicht nur die Unterhaltspflichtigen, zeigt aber, dass der Staat für sich selbst Altersstaffeln ablehnt.
  • Er zahlt diesen Unterhalt maximal 72 Monate. Danach hält er es für zumutbar, dass die Mutter selbst zum Lebensunterhalt beiträgt. Sicherlich nicht verkehrt, aber warum sieht er das anders, wenn die Väter zahlen müssen?

Aufklärung: Pflicht für jeden Mann

Da sich an dieser Situation auf absehbare Zeit nichts ändern wird, hilft nur die Aufklärung junger Menschen über die Folgen, die eine Vaterschaft haben kann. Sind sie informiert, können sie selbst entscheiden, ob sie bereit sind, dieses Risiko einzugehen.

Anbei noch der Aufkleber für Karneval, der in unveränderter Form frei verwendet werden darf. Der Betrag von 200.000 Euro darf bei diesen exorbitanten Steigerungen und der Rechtsprechung für den Betreuungsunterhalt (auch lediger) Mütter als ausgesprochen konservativ angesehen werden. Die Summe soll jedoch lediglich ein Gefühl dafür geben, was auf einen Vater zukommen kann, ohne dass diesem Betrag auch nur ansatzweise dieselben Rechte wie Müttern zugestanden werden.

MANNdat-Dokument „Zahlesel Vater“
www.MANNdat.de
WikiMANNia: Vaterschaft

5 Kommentare.

  1. Danke für ihre gute und mutige Seite und die sachlichen Artikel.

  2. Wie schnell man arm werden kann: Mann wagt einen Seitensprung. Die Frau wird schwanger. Das Drumherum ist hier fast egal, allerdings möchte ich noch erwähnen, dass sie seine Angestellte ist, halb so alt wie er und der Ehefrau anonym von ihrer „großen Liebe“ vorgeschwärmt hatte und mit dieser Kinder plante. (Davon wusste der Mann allerdings nicht und verließ sich auf die Verhütungsabsprache).
    Gleich nach Eintreten der Schwangerschaft kamen die Forderungen auf den Tisch. Am Morgen nach dem verhängnisvollen Treffen deutete sie ihm sogar an: „Huch, ich glaube, ich habe heute meinen Eisprung…“ Die Pille-Danach war für sie kein Thema, das gab sie auch sofort zu verstehen.
    Somit hat der Mann seine gesamte wirtschaftliche Zukunft in den Bach versenkt, er hat auch keine Möglichkeit, in den nächsten 20 Jahren noch Rücklagen zu tätigen, alles oberhalb 1000 Euro geht ja ohne Rücksicht auf bestehende Ausgaben (z. B. laufende Kredite) flöten. Für Mutter und Kind soll er nach dem Urteil rd. 1600 Euro Unterhalt zahlen (dazu hat sie dann noch 184 Euro Kindergeld). Da er auch noch halbwüchsige Kinder aus der Ehe hat, bleiben ihm von einem ehemals sehr guten Einkommen, gerade noch 1000 Euro Selbstbehalt. Seine Ehefrau muss jetzt noch mehr dazu verdienen, damit die Familie über die Runden kommt, sie hatte übrigens auch nach der Geburt der Kinder gearbeitet, um der Familie einmal einen höheren Lebensstandard zu ermöglichen. Der ledigen Mutter fällt das natürlich überhaupt nicht ein, sie will 3 Jahre zuhause bleiben und sich vom Vater ihres Kindes unterhalten lassen. Ihr Lieblingssatz lautet: „Das steht mir zu“.
    Danach will sie höchstens halbtags arbeiten. Auch hier ein Lieblingssatz: „Das hast Du deiner Frau ja auch bezahlt“. Sie hat ja nun eine Lebensstandardgarantie auf Jahre hinaus, die sich dadurch auszeichnet, dass der Vater eines unehelichen Kindes der ledigen Mutter immer den Unterhalt zu zahlen hat (wenn er irgendwie kann), der ihr das gleiche monatliche Einkommen beschert, wie sie aus beruflicher Tätigkeit vor der Schwangerschaft hatte. Welcher Arbeitnehmer hätte das – ein garaniertes Einkommen über Jahre hinaus? Ehefrauen haben auch eine „Lebensstandardgarantie“, aber im umgekehrten Sinne, werden die schwanger, reduziert sich ihr Bedarf dann schon durch das eigene Kind (und auch durch das uneheliche jetzt auch noch), und später verlieren sie Unterhaltsansprüche durch „Absenkung des Einkommens des Mannes bei Hinzutreten weiterer Berechtigter“.
    Nach geltendem Recht sieht das dann so aus: Die nicht verheiratete Mutter verdient dann ca. 600 Euro mit einer Halbtagstätigkeit, verlangt rd. 400 Euro Kindesunterhalt, zusätzlich für sich Aufstockung bis auf ihr früheres Gehalt, also ca. 600 Euro dazu. Dazu bekommt sie noch das Kindergeld, von dieser Summe lässt es sich gut leben. Der Mann zahlt im Gegenzug: 400 Euro Kindesunterhalt, 200 Euro Kita, 600 Euro Betreuungsunterhalt. Für seine älteren Kinder aus der Ehe zahlt er rund 850 Euro zusammen. Er selbst hat noch 1000 Euro. Für seine Frau bleiben ihm knapp 800 Euro (so mal rein rechnerisch laut Gericht, wobei da ordentlich getrickst wird mit Splittingvorteil, Grundtabellen, Haushaltsersparnis, nicht anerkennen bestimmter Verträge für Versicherungen usw.), allerdings hat die Familie Schulden für eine Immobilie gemacht, die sie seit 5 Jahren abbezahlt, der Kredit muss mit 800 Euro bedient werden. Dazu kommen sämtliche andere Ausgaben. Verschmitzte Antwort des Richters: Na und? In Ihrem Selbstbehalt sind 400 Euro Wohnkosten enthalten, wenn Sie sich ein Haus gebaut haben, Ihr Pech. Im Unterhalt plus Kindergeld für ihre Kinder ist ein Betrag von 25 % für Wohnkosten enthalten, damit können Sie dann ja auch einen Teil des Kredites tilgen. Gleiches gilt für Ihre Frau, die aus den 800 Euro auch 25 % fürs Wohnen abgibt. Dann haben Sie kaum höhere Kosten als 400 Euro, so wie es der Selbstbehalt vorsieht. Eine größere Abstufung der Kindesunterhalte als eine Stufe wegen Unterschreitung des Bedarfskontrollbetrages oder wegen der erhöhten Anzahl Berechtigter (5 statt 2) kommt nach tatrichterlichem Ermessen nicht in Frage. DAS ist der soziale Absturz eines Mannes / bzw. auch seiner Familie.
    Folge: Ehefrau muss noch mehr arbeiten: heißt dann aber auch: Ihr Unterhaltsanspruch verringert sich proportional dazu und so kann der Mann der ledigen Mutter noch ein paar Euro mehr abgeben, da sie eigentlich noch ein paar mehr gefordert hatte.

    Ein einmaliger Fehler eines Mannes ist hier eine dauerhafte Ehestörung per Gesetz geworden, denn die Ehe ist schwer belastet durch die Affäre und muss jetzt auch noch aushalten, dass es der ledigen Mutter eigentlich finanziell sehr gut geht, sie auch keine großen Anstrengungen unternehmen muss und selbst kommt die Familie an ihre Grenzen. Die Ehefrau geht eigentlich jetzt für den Unterhalt der Ehestörerin arbeiten, die sich zufrieden zurück lehnen kann.

    Diese Logik erschließt sich mir nicht und ich verstehe nicht, wie Gerichte und wie der Gesetzgeber sowas gut finden können. Die Familie ruiniert, die Ehefrau, die gut 20 Jahre älter als die „Geliebte“ ist, wird in materieller Hinsicht ausgebotet und die Mitte-Zwanzigjährige Alleinerziehende freut sich über mehr als 1700 Euro monatlich, geht nur 19 Stunden arbeiten und lässt es sich mit ihrem Wunschkind gut gehen. Ihr Plan, den gut verdienenden Chef zu bekommen, ging zwar nicht auf, den feigen Konkurrenzkampf mit der Ehefrau hat sie zwar verloren, dennoch hat sie das, was eigentlich den Eheleuten zusteht, die dafür hart arbeiten. Vor Gericht bot sie ein Bild des Jammers: Sie brachte natürlich ihr Kind mit, um den Richter zu beeinflussen und sitzt wie ein „Häufchen Elend“ da und „bedauert“ außerordentlich, dass der Vater des Kindes ihr nicht freiwillig das „nötige Geld“ gibt ( er hatte dem Neugeborenen freiwillig schon 300 Euro Kindesunterhalt gezahlt, was sie aber als zu wenig ansah) und seinem Kind ein Leben in „sozialer Not“ abverlange. Sie habe es sich so schwer gemacht, sich für das Kind zu entscheiden, jetzt müsse er für sie sorgen und wie er das mit seiner Frau und seinen anderen Kindern regelt, das sei ganz allein sein Problem, das hätte er sich ja auch vorher überlegen können. Von ihr könne man eine Rücksichtnahme auf die Familie jedenfalls nicht erwarten.
    Was der Familie und dem Zahlvater in den nächsten 18 Jahren blüht, braucht man nicht gesondert zu erwähnen, aber zu erwarten ist: Alle 2 Jahre Auskunftsforderungen, Forderungen nach höherem KU, Mehrbedarfe, Sonderbedarfe und Betreuungsunterhalt auf lange Sicht, denn Mutti wird viele Gründe finden, nicht in Vollzeit zu arbeiten.

  3. Hallo Phoenix

    Das ganze erklärt sich damit, dass unsere Rechtsprechung Frauen grundsätzlich als Nutten betrachtet die vom (unfreiwilligen) „Freier“ bezahlt werden müssen.

    Männer verkaufen ihre Leistung, Frauen ihren Körper.

    Werner

  4. Wieso geht Mann auch fremd?

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