Mehr Härte gegenüber Drückebergern

monika-stolz1Land will säumige Unterhaltszahler schärfer kontrolliert sehen

Viele geschiedene Väter drücken sich vor Unterhaltszahlungen für ihre Kinder. Der Staat springt in solchen Fällen ein, hätte das Geld aber gerne wieder. Nun fordert Sozialministerin Monika Stolz mehr Härte gegenüber Drückebergern.

[..]Sozialministerin Stolz will nun Licht ins Dunkel bringen.

Die CDU-Politikerin¹ fordert vom Bund, dass die Behörden künftig auch bei säumigen Unterhaltszahlern automatisch einen Datenabgleich und einen Kontenabruf vornehmen dürfen. Eine entsprechende Bundesratsinitiative sei in Vorbereitung, sagte die Ministerin gegenüber unserer Zeitung. Mit einem solchen Abgleich könnte besser überprüft werden, ob die nicht zahlenden Männer bei den Angaben zu Einkommen und Vermögen die Wahrheit sagen. „Die bisherigen Kontrollmöglichkeiten reichen oft nicht aus, um den Unterhaltsschuldner erfolgreich in Regress nehmen zu können“, so Monika Stolz.

Ein solcher Abgleich läuft unter anderem über das Bundeszentralamt für Steuern, wohin alle Banken die Daten über Kapitalerträge und Zinsen liefern müssen. Er darf bislang beispielsweise bei Beziehern von Wohngeld oder Arbeitslosenhilfe, aber auch bei Bafög-Empfängern durchgeführt werden [mehr]

Na, das sind doch mal gute Nachrichten.* Es wird tausende Väter geben, die genügend Geld auf dem Konto haben und nur darauf warten, das Vater Staat sich das Geld abholt. Der Mensch wird leider durch die besser werdende Technik immer gläserner. Aus diesem Grund ist natürlich verständlich, das der Staat Bargeld einschränken und nach und nach auf Plastikkarten umsteigen will.

*Wer Sarkasmus findet, darf ihn behalten 😉

¹ von Baden-Württemberg

Link
Trennungsfaq-Forum: Unterhalt – Datenabgleich und Kontenabruf
WikiMANNia: UnterhaltScheidungTrennungsväter

4 Kommentare.

  1. 1. Gähn! Ist denn schon wieder Wahlkampf? Ach nein, es war Frauentag.
    2. Meines Wissens dürfen solche Abgleiche die Jugendämter doch schon seit einiger Zeit machen. Aber wahrscheinlich dürfen sie es nicht , machen es aber. Deshalb soll jetzt Rechtssicherheit hergestellt werden. Denn wie sagte mal ein Juraprofessor: „Gesetzte werden nur gemacht, um das Recht der Wirklichkeit anzugleichen. Niemals umgekehrt!“

  2. Alles schon probiert und außer Spesen nichts gewesen.

    Aus der „Welt“ vom 03.11.2004:
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    Säumige Väter können oft wirklich nicht zahlen
    Zweijähriger Modellversuch bringt überraschendes Ergebnis: Rückholquote ist bei Anwaltskanzlei nicht höher
    Ein Großteil der unterhaltspflichtigen Väter, die für die Alimente ihrer Kinder nicht aufkommen, ist offenbar aus triftigen Gründen dazu nicht in der Lage. Das ist nach Informationen der WELT das überraschende Ergebnis eines zweijährigen Modellversuchs der Sozialbehörde. Danach verfügen viele der betroffenen Unterhaltspflichtigen nicht über genügend Einkommen oder sind zahlungsunfähig. Bislang gingen Fachleute davon aus, daß rund ein Drittel der Zahlungspflichtigen falsche Angaben über ihr Einkommen macht oder ihre Finanzverhältnisse bewußt nicht prüfen läßt.
    Hamburg muß jährlich für rund 14 000 Kinder etwa 22 Millionen Euro an Unterhaltsvorschüssen auszahlen, erhält von den säumigen Elternteilen jedoch lediglich rund 15 Prozent zurück. Bundesweit wurden rund 740 Millionen Euro an Unterhaltsvorschüssen gezahlt. Davon flossen lediglich rund 140 Millionen Euro in die Staatskasse zurück. Um diese Quote zu erhöhen, beauftragte die Sozialbehörde vor zwei Jahren im Rahmen des Modellversuchs eine Anwaltskanzlei. Diese sollte in rund 1200 Fällen versuchen, die Unterhaltspflichtigen zur Zahlung zu bewegen. Zwar konnte in 50 Prozent ein Unterhaltstitel erwirkt werden. Allerdings konnten die Betroffenen zumeist nicht zahlen.
    Lediglich in zwölf Prozent der Fälle konnte eine Zahlung des Unterhalts erreicht werden, heißt es in der Auswertung des Modellversuchs. Das sei in etwa genauso viel, wie früher von den Jugendämtern in den Bezirken erreicht wurde. Auch bei den besonders schwierigen Fällen konnte die Kanzlei offenbar nicht erfolgreicher arbeiten als die Ämter. Dort betrage die Rückholquote lediglich sechs Prozent. Allerdings rechnet man in der Behörde in diesem Bereich noch mit einem Anstieg, weil die Kanzlei mit einer Reihe von Unterhaltspflichtigen Ratenzahlungen vereinbart hat.
    Im Rahmen des Projekts sei allerdings die Schuldnerstruktur klar geworden, hieß es. So sind rund 48 Prozent der säumigen Väter arbeitslos und erhalten nur so viel Geld, daß es zum eigenen Leben reicht. 22 Prozent der Schuldner sind Sozialhilfeempfänger, 16 Prozent haben eine Beschäftigung. Zehn Prozent der Betroffenen gelten als „unbekannt verzogen“, zwei Prozent besitzen kein Vermögen, zwei Prozent befinden sich in der Ausbildung oder sind Studenten. Die Behörde geht davon aus, daß es angesichts der schwierigen konjunkturellen Lage und der hohen Arbeitslosigkeit in nächster Zeit nicht möglich sein wird, die Rückholquote deutlich zu erhöhen.
    Das Verfahren, dem säumigen Elternteil auf die Schliche zu kommen, war langwierig. So mußten sie mehrfach angeschrieben werden und erhielten die Möglichkeit zur Erklärung. Erst wenn alle Fristen verstrichen waren, konnten Anträge bei Gericht eingereicht werden. Für die Anwälte sprachen ihre größere Professionalität und deren technische Ausstattung.
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    http://wgvdl.com/forum/forum_entry.php?id=118523

  3. Freddi_Irrsinn

    Das ist schon Wahnsinn…
    wärend wortwörtlich „Väter“ geprügelt werden, zwangsverheiratet und um die welt gejagt werden, bis der letzte Tropfen herausgepresst wurde, können Unterhaltssäumige Frauen sich wohl sicher sein, nicht belangt zu werden. Bei denen ist das wohl irgendwie wegen der pauschalen Betroffenheit, dass sie nicht in der Lage sind, Unterhalt zu leisten. Und der Staat? §170 ist wohl für Männer reserviert. Bei meiner Ex, die, obwohl ohne Einkommen und auf Hartz4, konnten Staatsanwalt und Richter keinerlei Verfehlung sehen, als raus kam das sich die Ex eine Eigentumswohnung leistet. Auch das sie keinerlei Bewerbungen nachweisen konnte, sahen die Behörden nicht als Verstoss gegen §170StGB….

    Frau halt, immer betroffen, nie schuldig und wenn nur weil ein Mann sie dazu getrieben hat.

    Pfui, Deutschland

  4. Was_ist_das_fuer_ein_Staat

    Diesen Beitrag sollte sich die Frau Ministerin mal ansehen (und jeder der sich ekeln möchte über die ach so betroffene, liebenswürdige Führsorge von Mammi´s)…

    Aber vorsicht: Finger von den Waffen lassen, es gibt auch anständige Frauen und Mütter!!!!

    http://www.youtube.com/watch?v=0obTBqtsLls&NR=1