Nur 20% der Männer nehmen an Krebsfrüherkennung teil

Weltkrebstag 2009

Deutschland steht bei Krebsfrüherkennung im europäischen Vergleich gut da – vorhandene Angebote besser nutzen!
Gesundheitsministerium – 03. Februar 2009 – Pressemitteilung

Anlässlich des morgigen Weltkrebstages ruft Bundesministerin Ulla Schmidt dazu auf, die bestehenden Angebote der Krankheitsfrüh- erkennung wahrzunehmen:

„Deutschland steht im europaweiten Vergleich bei der Krebsfrüh- erkennung gut da. Bereits seit 1971 wird allen gesetzlich Versicherten ein breites Spektrum an Krebsfrüherkennungsuntersuchungen angeboten. Ein Meilenstein war die Einführung des bevölkerungsweiten, organisierten und qualitätsgesicherten Mammographie-Screenings nach Europäischen Leitlinien ab dem Jahr 2004. Damit hat Deutschland europaweit das größte Mammographie-Screening-Programm mit der modernsten verfügbaren Gerätetechnik etabliert. Alle drei vom Rat der Europäischen Union empfohlenen Krebsfrüherkennungsunter­suchungen für Darm-, Brust- und Gebärmutterhalskrebs gehören zum Angebot der gesetzlichen Krankenkassen. Darüber hinaus steht seit Juli 2008 allen gesetzlich Versicherten ein zweijährliches Hautkrebsscreening zur Verfügung. In keinem anderen europäischen Land ist dies der Fall. Verbessert werden müssen allerdings die Teilnahmeraten für Krebsfrüherkennungs- untersuchungen. Besonders Männer treten hier als ‚Vorsorgemuffel‘ hervor.

Während bisher knapp 50 Prozent der Frauen die Angebote zur Krebfrüherkennung wahrnehmen, sind es bei den Männern nur etwa 20 Prozent.“

Kommentar zur Meldung:
Männer sind eben von Brust- und Gebärmutterhalskrebs kaum betroffen und bei männertypischen Erkrankungen wie z.B. Prostatakrebs ist das Vorsorgeangebot eher als dürftig zu bezeichnen. Zudem mangelt es massiv an Aufklärung für Männer zur Krebsvorsorge.

Der Nationale Krebsplan zielt darauf ab, mehr Menschen zu einer Teilnahme an den Krebsfrüherkennungsuntersuchungen zu motivieren. Der Krebsplan wurde vom Bundesministerium für Gesundheit gemeinsam mit der Deutschen Krebshilfe, der Deutschen Krebsgesellschaft und der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tumorzentren am 16. Juni 2008 initiiert. Derzeit erarbeitet eine Expertengruppe Maßnahmen und Empfehlungen. Erste Arbeitsergebnisse sollen auf der ersten Nationalen Krebskonferenz im Juni 2009 in Berlin vorgestellt werden.

Hier die komplette Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums

Internetportal zur Kindertagesbetreuung online

Ab sofort ist das neue Internet-Portal rund um das Thema Kindertagesbetreuung unter der Adresse www.vorteil-kinderbetreuung.de abrufbar. Informationen, Adressen und lokale Angebote zum Thema Kinderbetreuung können recherchiert werden.

Auf der Internetseite werden die unterschiedlichen Formen der Kinderbetreuung in Deutschland präsentiert und Entscheidungshilfen für Eltern angeboten, welche Betreuungsform passend für ihr Kind ist. Das Serviceportal lotst alle Hilfe- und Ratsuchenden – ob Eltern, Erzieherinnen und Erzieher oder auch Jugendämter und Unternehmen – zu den örtlichen Ansprechpartnerinnen und -partnern für Kinderbetreuung in Einrichtungen und in der Tagespflege.

BMFSFJ

Frauen nehmen Qualifizierungsangebote zu selten wahr

hib-Meldung

028/2009
heute im Bundestag – 29.01.2009
Hartz-IV: Frauen nehmen Qualifizierungsangebote zu selten wahr

Arbeit und Soziales/Unterrichtung

Berlin: (hib/CHE) Frauen nehmen im Vergleich zu Männern seltener an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik teil. Insbesondere alleinerziehende Frauen und solche mit Kindern unter drei Jahren würden diese Maßnahmen „höchstselten“ in Anspruch nehmen. Das geht aus dem „Bericht zur Evaluation der Experimentierklausel nach § 6 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II)“ hervor, der nun als Unterrichtung der Bundesregierung (16/11488) (204 Seiten) vorliegt. Inwieweit dies auf die erleichterte Verfügbarkeitsregelung oder aber auf fehlende Möglichkeiten zur Kinderbetreuung zurückzuführen sei, könne nicht abschließend beantwortet werden, heißt es in dem Papier. Auffallend sei außerdem, dass vor allem hoch- und höchstqualifizierte Frauen verstärkt Zugang zu Qualifizierungsmaßnahmen erhalten würden. „Hier muss offen bleiben, ob dies das Ergebnis einer besonders intensiven Förderung von Berufsrückkehrerinnen oder als Fehlallokation zu deuten ist.“

Die Evaluation hat zum Ziel, die Umsetzung des SGB II durch die verschiedenen Grundssicherungsträger zu analysieren: zum einen durch die Arbeitsgemeinschaften aus Agentur für Arbeit und Kommune (ARGEn), zum anderen durch die rein kommunalen Träger (zkT) der Grundsicherung. Der Untersuchungszeitraum reicht insgesamt von 2005 bis Anfang 2008, der Schwerpunkt der Analyse liegt jedoch in den Jahren 2006 und 2007.

Insgesamt betrachtet kommt die Untersuchung zu dem Ergebnis, dass die ARGEn schneller aktivieren und vermittlungsorientierter arbeiten. Sie achteten darauf, vor allem in bedarfsdeckende Beschäftigung zu integrieren und setzten dabei stärker auf Sanktionen als die zkT. In den ARGEn würden mehr Erstgespräche bereits innerhalb der ersten beiden Wochen nach Antragsbewilligung durchgeführt als in den zkT. Dafür seien die Erstgespräche in den zkT im Durchschnitt länger. Zur Integration in den Arbeitsmarkt nutzten die ARGEn mehr Lohnsubventionen als die rein kommunalen Träger. Diese würden die Aufnahme einer Beschäftigung zwar weniger subventionieren, dafür aber häufiger die Kombination aus Erwerbseinkommen und Arbeitslosengeld II nutzen. Insgesamt verfolgten die zkT eine eher „sozialintegrative Strategie“, auch bedingt durch die stärkere Förderung von Beschäftigungsfähigkeit. Dies könne aber dazu führen, so heißt es in dem Bericht weiter, dass möglicherweise die Eigeninitiative der Hilfebedürftigen weniger aktiviert werde und Arbeitsmarktchancen ungenutzt blieben. „Insgesamt scheint also das Fordern und weniger das Fördern den Unterschied zu machen“, schreibt die Regierung. Und weiter: „Fordern scheint zu wirken, wenn es Optionen erschließt. Optionen sind folglich die Gegenleistung, die der aktivierende Staat für die Kooperationsbereitschaft der Hilfebedürftigen zu erbringen hat.“

hib-Meldung

Grüne: Bessere Versorgung für vor 1992 Geschiedene

hib-Meldung
024/2009
heute im Bundestag – 28.01.2009
Grüne: Bessere Versorgung für vor 1992 Geschiedene

Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/CHE) Die Grünen wollen die Versorgung für Geschiedene aus den neuen Bundesländern verbessern. In einem Antrag (16/11684) weisen sie darauf hin, dass vor 1992 Geschiedene in den neuen Bundesländern von der Teilhabe an den Rentenanwartschaften ihrer früheren Gatten ausgeschlossen seien. Deshalb solle nun eine Regelung zugunsten von Frauen geschaffen werden, die vor 1992 geschieden wurden und wegen Kindererziehung ihre Erwerbsarbeit unterbrochen oder eingeschränkt haben. In Anlehnung an den Versorgungsausgleich sollten zudem die individuellen Ansprüche der Frauen aus der Ehezeit ermittelt, halbiert und dann ihrem Rentenkonto für die Ehezeit gutgeschrieben werden.

hib-Meldung

Regierungserklärung über Gleichstellung, Armut von Müttern und Kindern in Entwicklungsländern

Deutscher Bundestag
Regierungserklärung der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Heidemarie Wieczorek-Zeul, zum Stand der Millenniumsentwicklungsziele 2015 und zu den Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf die Entwicklungsländer vor dem Deutschen Bundestag am 29. Januar 2009 in Berlin:

Vor genau zwei Wochen hat UNICEF die neuesten Statistiken zur weltweiten Müttersterblichkeit vorgelegt. Pro Tag enden weltweit mindestens 1.500 Geburten für die Mütter mit dem Tod. Jede Minute stirbt weltweit eine Frau an den Folgen einer Schwangerschaft oder direkt bei der Geburt eines Kindes. Keines der globalen Menschheitsziele droht auf so tragische Weise verfehlt zu werden wie die Verbesserung der Gesundheit von Müttern und Neugeborenen.

Ich will einfach nicht glauben – ich denke, das kann ich für uns alle sagen –, dass zur Rettung dieser Mütter und Kinder, zur Rettung der ärmsten Milliarde dieses Planeten, keine beherzte, kluge Intervention möglich sein soll, die diese Leiden und Opfer verhindert.

[…] Wir haben drittens beschlossen, bis 2015 die Gleichstellung der Geschlechter – damit ist besonders die Stärkung der Rolle der Frau gemeint – voranzutreiben. In vielen Ländern sind Fortschritte greifbar. Das Land mit dem höchsten Frauenanteil im Parlament ist mittlerweile Ruanda mit 50 Prozent.

Das ist ein deutliches Zeichen. Auch bei der Bildung für Mädchen sind wir vorangekommen. Aber nach wie vor sind 70 Prozent der Menschen, die weltweit in Armut leben, Frauen. Dabei heißt Entwicklung voranzubringen – wer wüsste dies besser als Sie, die Sie sich in diesem Bereich engagieren? –, doch vor allem die Frauen zu stärken. Auch hier bleibt viel zu tun. Wir werden weiter dranbleiben.

Wir haben weiterhin beschlossen, dass insbesondere die Kindersterblichkeit zurückgedrängt werden muss, die Gesundheit von Müttern und Kindern verbessert werden muss, die Ausbreitung von Pandemien wie HIV/ Aids, Tuberkulose und Malaria zum Stillstand gebracht werden muss, dem Raubbau an unserem Planeten Einhalt geboten werden muss, der Zugang zu lebenswichtigen Ressourcen für alle Menschen sichergestellt werden muss sowie die Entwicklung als eine internationale Gemeinschaftsaufgabe verstanden und umgesetzt werden muss.

[…] Viertens. Im Bereich der Armutsbekämpfung haben wir mit dem Ausbau der Mikrofinanzinstrumente allein über die deutsche Zusammenarbeit mehr als 50 Millionen Menschen erreicht – vor allen Dingen Frauen, die auf diese Art und Weise ihre eigene Existenz aufbauen und Eigenständigkeit entwickeln konnten. Das wollen wir fortsetzen.

[…] Viertens geht es um die Förderung von Frauen. Wenn Frauen in Entwicklungsländern bezahlter Arbeit nachgehen, dann tun sie es mehrheitlich in exportorientierten Sektoren. Die Finanz- und Wirtschaftskrise trifft diese Sektoren ganz besonders. Deshalb sind die von mir schon erwähnten Mikrofinanzinstrumente und die ein-fachsten sozialen Sicherungssysteme, die Walter Riester uns für die Entwicklungsländer sehr präzise skizziert hat, auszubauen. Eine weitere wichtige Voraussetzung ist hier, den Frauen den Zugang zur Familienplanung zu geben.

Regierungserklärung der Bundesministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul und als PDF – 9 Seiten

Anmerkung

Durch die Länge der Regierungserklärung habe ich diese gekürzt und auf die wesentlichen Punkte beschränkt. In der gesamten Regierungserklärung kommt im übrigen nicht einmal das Wort „Männer“ vor.

Die Bundesregierung: 90 Jahre Frauenwahlrecht

„Können Sie das überhaupt?“ Oder: „Wie wollen Sie das denn schaffen?“ Immer noch müssen sich Frauen Fragen wie diese gefallen lassen, wenn sie sich um politische Ämter bewerben.

Dennoch: Vieles habe sich in den vergangenen zum Positiven verändert, konstatierte Bundeskanzlerin Angela Merkel bei einer Festveranstaltung zum Jubiläum.

Über 100 Gäste waren ins Bundeskanzleramt nach Berlin gekommen, überwiegend politische Mandatsträgerinnen aus Bund, Ländern und Kommunen. Fast alle Bundesministerinnen waren vertreten.

Meilenstein in der Geschichte

Für Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen bedeutet die Einführung des Frauenwahlrechts vor 90 Jahren einen „Meilenstein in der Geschichte der Gleichberechtigung“.

Angela Merkel erinnerte daran, dass Deutschland eines der ersten Länder war, in denen Frauen 1919 erstmalig wählen konnten. Französinnen zum Beispiel durften erst nach 1945 wählen. Im Schweizer Kanton Appenzell-Innerrhoden ließ man die Frauen sogar erst 1990 an die Urnen.

Heute hat Deutschland eine Bundeskanzlerin, und sieben von 16 Kabinettsmitgliedern sind Frauen. Ein Drittel der Bundestagsabgeordneten ist weiblich, in den vergangenen zwei Jahrzehnten hat sich ihr Anteil mehr als verdreifacht. Deutschland liegt damit über dem europäischen Durchschnitt.

Kommunalpolitisches Engagement stärken

In der Kommunalpolitik und in den Unternehmen lasse der Anteil von Frauen in führenden Positionen allerdings noch zu wünschen übrig, befand Merkel. „Wir müssen noch weitaus mehr Frauen Mut machen, Verantwortung zu übernehmen“, so die Kanzlerin.
In den Städte- und Gemeindeparlamenten beträgt der Frauenanteil etwa ein Viertel. Und nur fünf Prozent der Oberbürgermeisterinnen, Bürgermeisterinnen und Landrätinnen sind Frauen.

Daher hat die Bundesfamilienministerin gemeinsam mit der „Europäischen Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft“ die Kampagne „Frauen macht Kommune“ gestartet. Die Kampagne wirbt für das kommunalpolitische Engagement von Frauen.

Mach Deine Kommune fit!

Noch mehr Partnerschaft von Mann und Frau

Es bestehe immer die Gefahr, dass Frauen zu „Supermenschen“ werden müssen, um alle Herausforderungen in Familie und Beruf meistern zu können, warnte Merkel. Frauen müssten perfekt sein, „von der der Intellektualität bis zum Aussehen“. Dagegen werde zu wenig darüber gesprochen, ob und wie sich Verhalten und gesellschaftliche Akzeptanz von Männern ändern müssten.

Die Kanzlerin wünscht sich, dass die Idee einer echten Partnerschaft von Mann und Frau stärker betont wird. Frauen dürften nicht dauerhaft überfordert werden.

Das im vergangenen Jahr eingeführte Elterngeld biete zum Beispiel den Männern gute Chancen, sich mehr um ihre Kinder zu kümmern. Erfahrungen zeigten, dass Väter die auch immer mehr nutzen.

Die Bundesregierung 90 Jahre Frauenwahlrecht

Erst seit der Wahl zur Nationalversammlung vom 19. Januar 1919 genießen die Frauen in Deutschland das Wahlrecht. Deutschland gehörte zu den ersten Staaten Europas, die das Frauenwahlrecht einführten. Frauen in Deutschland machen heute von ihrem aktiven Wahlrecht fast genau so stark Gebrauch wie die Männer. Die Unterschiede bei der Wahlbeteiligung sind minimal. Im Laufe der vergangenen Jahrzehnte haben immer mehr Frauen ihr passives Wahlrecht genutzt, um für Parlamentssitze zu kandidieren

BMFSFJ: Bundesregierung feiert 90 Jahre Frauenwahlrecht

Seit 90 Jahren haben Frauen in Deutschland das aktive und passive Wahlrecht und seit 60 Jahren ist die Gleichberechtigung fest im Grundgesetz verankert. Um dies zu feiern hatten Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesministerin Ursula von der Leyen am 26. Januar zu einer Matinee ins Bundeskanzleramt geladen. Zu den Gästen gehörten nicht nur Bundesministerinnen und Bundestagsabgeordnete sondern auch zahlreiche Kommunalpolitikerinnen aus ganz Deutschland.

90 Jahre Frauenwahlrecht sind eine Erfolgsgeschichte. Doch es gibt Unterschiede – so liegt der Anteil von Bürgermeisterinnen und anderen kommunalen Mandatsträgerinnen immer noch unter der 30 Prozent-Marke.

Um dies zu ändern, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vor kurzem die Kampagne FRAUEN MACHT KOMMUNE ins Leben gerufen und den Helene-Weber-Preis ausgeschrieben. Mit ihm werden Nachwuchspolitikerinnen auf der lokalen Ebene ausgezeichnet.

„Frauen können es schaffen in der Politik“, sagte Bundesministerin Ursula von der Leyen anlässlich der Jubiläumsfeier. „Nutzen wir unseren Einfluss, um Hürden abzubauen und mehr Frauen den Weg in die Politik freizumachen. 90 Jahre Frauenwahlrecht sind eine gute Sache, aber wählen zu können, war nur der Anfang!“

BMFSFJ

Elterngeld gezielt verbessert

Die allermeisten Eltern sind mit dem Elterngeld hoch zufrieden. Dies belegt der Elterngeldbericht, der im vergangenen Herbst vorgestellt wurde. Um Eltern in Zukunft eine noch flexiblere Planung ihrer Elternzeit zu ermöglichen, trat am 24. Januar das angepasste Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) in Kraft.

Die Gesetzesänderungen sehen beispielsweise vor, dass die Bezugsdauer des Elterngeldes einmalig ohne Begründung geändert werden kann. Zudem erhalten auch Großeltern Anspruch auf Elternzeit, wenn ihre Kinder minderjährig oder während der Schulzeit oder Ausbildung ein Kind bekommen haben. Sie können dann eine „Großelternzeit“ beantragen, während der Staat das Geld weiterhin an die Eltern auszahlt.

Mit Inkrafttreten der Gesetzesänderungen gilt zudem eine einheitliche Mindestbezugszeit des Elterngeldes von zwei Monaten. Jeder Elternteil, der sich dann um die Kinderbetreuung kümmert, muss also mindestens zwei Monate aus dem Job aussteigen. Bislang erfüllten berufstätige Mütter diese Bedingung oft schon durch den Mutterschutz, so dass es den Vätern freistand, beispielsweise nur einen Monat in Elternzeit zu gehen. Mit der Änderung wird eine intensivere Bindung auch des zweiten Elternteils zum Kind unterstützt. Vätern wird insbesondere gegenüber Dritten die Entscheidung erleichtert, sich mehr Zeit für ihr Kind zu nehmen. Weiterhin werden viele junge Männer, die Wehr- oder Zivildienst leisten oder geleistet haben, bei der Einkommensermittlung besser berücksichtigt.

BMFSFJ

Jetzt anmelden zum Girls‘ Day 2009!

Mädchen-Zukunftstag

Am 23. April 2009 findet wieder der „Girls‘ Day – Mädchen-Zukunftstag“ statt. Schülerinnen ab der Klasse 5 erleben am Girls‘ Day die Arbeitswelt in zukunftsorientierten Berufen in Technik, Handwerk, Ingenieur- und Naturwissenschaften und lernen weibliche Vorbilder in Führungspositionen in Wirtschaft und Politik kennen.

Ab sofort können sich Schülerinnen auf der Website des Girls‘ Day informieren und ihren Antrag auf Freistellung vom Unterricht abrufen. Unternehmen und andere Institutionen können dort ihre Aktivitäten am Girls‘ Day anmelden. Auf der Website finden Unternehmen, Multiplikatoren, Schulleitungen, Lehrerinnen und Lehrer sowie die Eltern zudem wichtige Informationen zur Unterstützung des Mädchen-Zukunftstags.

Als Ergänzung zum Girls‘ Day bietet das Servicebüro „Neue Wege für Jungs“ auch Unterstützung für Aktivitäten zur Berufs- und Lebensplanung von Jungen.

Girls‘ Day: Mädchen entdecken technische Berufe

Der Girls‘ Day ist Deutschlands größte und vielfältigste Berufsorientierungsinitiative für Mädchen. Durch den Aktionstag haben bereits etwa 800.000 Mädchen Berufe entdecken können, in denen Frauen bisher noch unterrepräsentiert sind. Bereits 10 Prozent der beteiligten Unternehmen stellten dank des Mädchen-Zukunftstags junge Frauen in technischen Berufen ein. Veranstalter ist die „Bundesweite Koordinierungsstelle Girls‘ Day – Mädchen-Zukunftstag“. Sie wird gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung, vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.

BMFSFJ

Kinderpornoseiten im Internet sperren

Bundesfamilienministerin von der Leyen will Zugang zu Kinderpornoseiten im Internet sperren lassen

Bundesfamilienministerin von der Leyen will gemeinsam mit Bundesinnenminister Schäuble und Bundeswirtschaftsminister Glos gegen die Verbreitung von Kinderpornografie im Internet vorgehen. Dazu soll bundesweit der Zugang zu entsprechenden Seiten im Internet gesperrt werden. In einem Gespräch am 13. Januar 2009 hatten sich von der Leyen, Schäuble und Glos mit Vertretern der größten deutschen Internet-Providern sowie den Branchenverbänden der Internetwirtschaft auf gemeinsame Schritte geeinigt.

Eine Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundesfamilienministeriums soll bis Ende Februar verbindliche Vereinbarungen erarbeiten, zusätzlich soll das Telemediengesetz entsprechend geändert werden. An der Arbeitsgruppe beteiligt sind das Bundesinnenministerium, das Bundeswirtschaftsministerium, die sieben größten Zugangs-Provider in Deutschland, die 95 Prozent des Marktes abdecken sowie die drei Dachverbände der Branche.

In Zukunft wird das Bundeskriminalamt nach kinderpornografischen Internetseiten suchen und diese in eine ständig aktualisierte Liste aufnehmen, die den Internet-Anbietern zugeleitet wird. Diese sperren dann die entsprechenden Seiten. In Deutschland können so bis zu 300.000 Zugänge am Tag verhindert werden.

Vorbild sind die skandinavischen Länder. Experten aus Norwegen und Dänemark haben am 15. Januar im Bundesfamilienministerium von den Erfolgen in ihren Ländern beim Kampf gegen Kinderpornografie im Internet berichtet. Die notwendige Technik kann von den norwegischen Behörden übernommen werden.

BMFSFJ

Weitere Informationen des BMFSFJ

Daten & Fakten zu Kinderpornografie im Internet

Fragen und Antworten zu Zugangssperren im Internet (Access Blocking)

Start des Internetportal www.respekt-jungs.de

„Neue Wege für Jungs“ startet Internetportal www.respekt-jungs.de

Das Projekt „Neue Wege für Jungs“ präsentiert die neue Website www.respekt-jungs.de. „Respekt Jungs“ ist eine Internet-Plattform, auf der sich Jungen und junge Männer vorstellen, die sich mit Begeisterung sozial engagieren. Das vom Bundesministerum für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte Projekt zielt darauf ab, das Berufswahlspektrum von Jungen zu erweitern.

Unter dem Motto „Was geht? Jungs engagieren sich sozial“ kommen engagierte junge Männer zu Wort. Sie erzählen in kurzen Interviews von ihren sozialen Aktivitäten. Ob als Freiwilliger im Altenheim, als Streitschlichter in der Schule oder als Betreuer im Ferienzeltlager – die Porträts der Jungen und jungen Männer zwischen 12 und 24 Jahren zeigen, dass sich der Einsatz für Andere lohnt.

Das neue Jungen-Portal von „Neue Wege für Jungs“ bietet für die Zielgruppe der Schüler täglich interessante Neuigkeiten und umfangreiche Informationen zum freiwilligen Engagement und zu sozialen Berufen. Im Videobereich der Website erzählen fünf junge Männer von ihren Ausbildungen, die sie in für Männer eher untypischen Bereichen absolvieren. Die Website bietet zudem Informationen zu sozialen Schnupperpraktika, für die sich Jungen im Rahmen des „Girls‘ Day – Mädchen-Zukunftstag“ bewerben können.

BMFSFJ

Aktionsprogramm „Perspektive Wiedereinstieg“: Jury tagt zur Auswahl der Bewerber

Die Jury zum Programm „Perspektive Wiedereinstieg“ hat am 13. Januar 2009 getagt. Die hochrangigen Mitglieder aus Wirtschaft, Wissenschaft, Ländern und Verbänden haben gemeinsam mit dem Parlamentarischen Staatssekretär, Dr. Hermann Kues, die Anträge zu den Modellvorhaben zur Erleichterung des beruflichen Wiedereinstiegs von Frauen geprüft. Die endgültige Entscheidung über die Auswahl fällt Mitte Februar 2009.

Das Aktionsprogramm „Perspektive Wiedereinstieg“ wurde vom Bundesfamilienministerium in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit initiiert. Ziel ist es, Frauen zu unterstützen, die familienbedingt mehrere Jahre aus ihrem Beruf ausgeschieden sind und jetzt wieder erwerbstätig werden wollen.

Die neun hochkarätigen Jury-Mitglieder unterstützen das Projekt und setzen sich gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Verbesserung des beruflichen Wiedereinstiegs von Frauen ein.

Das Modellprogramm wird mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gestützt. Auf die Ausschreibung hatten sich im Herbst 2008 mehr als 120 qualifizierte und innovative Träger beworben, die den gesamten Wiedereinstiegsprozess unterstützen wollen. Aus allen Bewerbungen werden 17 Projekte ausgewählt und Mitte Februar 2009 bekannt gegeben.

BMFSFJ Bild und Jurymitglieder sind hier zu finden

Erweitertes Führungszeugnis bei schweren Sexualstraftaten

Erweitertes Führungszeugnis: Bundesregierung setzt Beschluss des Kindergipfels um

Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf zum Schutz von Kindern und Jugendlichen beschlossen. Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries sollen künftig so genannte erweiterte Führungszeugnisse dem Arbeitgeber in weit größerem Umfang Auskunft darüber geben, ob Stellenbewerber wegen bestimmter Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen vorbestraft sind. Das Vorhaben verwirklicht einen vom Bundesministerium der Justiz vorbereiteten Beschluss des zweiten Kindergipfels der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder vom 12. Juni 2008, der diese Regelung als wichtigen Baustein für die Umsetzung seiner Anliegen vorsieht.

„Der Staat muss seine Bürgerinnen und Bürger so gut wie möglich vor Straftaten schützen. Vor allem Kinder und Jugendliche sind schutzlos, wenn Sexualstraftaten von Personen begangen werden, die wegen ihrer beruflichen Stellung das besondere Vertrauen der Opfer genießen. Mit dem Gesetzentwurf erweitern wir die Speicherung im Bundeszentralregister im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes. Künftig wird allen Personen, die im kinder- und jugendnahen Bereich beschäftigt werden wollen, ein erweitertes Führungszeugnis erteilt, in dem die Verurteilungen zu Sexualstraftaten auch im untersten Strafbereich aufgenommen sind. Potenzielle Arbeitgeber wissen dann über alle einschlägigen Vorstrafen ihrer Bewerber Bescheid und können verhindern, dass diese im kinder- und jugendnahen Bereich als Erzieher in Kindergärten, aber auch als Schulbusfahrer, Bademeister, Sporttrainer oder Mitarbeiter im Jugendamt beschäftigt werden“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Das Bundeszentralregistergesetz (BZRG) regelt, dass jeder Person ab 14 Jahren auf Antrag und ohne Angaben von Gründen ein Führungszeugnis erteilt wird. Ob eine Verurteilung in ein Führungszeugnis aufgenommen wird, richtet sich grundsätzlich nach der Höhe des Strafmaßes; das zugrundeliegende Delikt spielt dabei in der Regel keine Rolle. Nach geltendem Recht erscheinen im Führungszeugnis Erstverurteilungen nur bei einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten, um dem verfassungsrechtlich verankerten Resozialisierungsgebot Rechnung zu tragen. Von diesen Grenzen sind derzeit nur bestimmte schwere Sexualstraftaten (§§ 174 bis 180 oder 182 StGB, insb. Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen und Vergewaltigung) ausgenommen, nicht aber alle anderen kinder- und jugendschutzrelevante Sexualdelikte. Lässt sich ein Arbeitgeber bei der Einstellung ein Führungszeugnis vorlegen, erlangt er von diesen Erstverurteilungen bis zu 90 Tagessätzen oder 3 Monaten Freiheitsstrafe keine Kenntnis und kann nicht verhindern, dass der betroffene Bewerber im kinder- und jugendnahen Bereich beschäftigt wird.

Künftig soll durch eine Änderung des BZRG sichergestellt werden, dass im Interesse eines effektiven Kinder- und Jugendschutzes sexualstrafrechtliche Verurteilungen auch im niedrigen Strafbereich in einem sogenannten erweiterten Führungszeugnis aufgenommen werden.

Der Gesetzentwurf sieht zielgerichtet die Einführung eines erweiterten Führungszeugnisses für kinder- und jugendnahe Tätigkeiten vor. Personen, die bei ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Beschäftigung mit Kindern und Jugendlichen in der Regel keinen Kontakt aufnehmen können, sind daher von den neuen Regelungen nicht erfasst.

„Eine Arbeit als Fliesenleger, Automechaniker oder Architekt ist nicht in vergleichbarer Weise geeignet, Kontakt zu Kindern oder Jugendlichen aufzunehmen. Eine Regelung, die verlangt, dass generell alle Vorstrafen – gleich für welche Beschäftigung – in ein Führungszeugnis aufgenommen werden, würde über das Ziel hinausschießen. Denn auch die Wiedereingliederung ist verfassungsrechtlich geboten und im Interesse der Gesellschaft. Mit unserem Vorschlag schaffen wir deshalb zielgenau einen vernünftigen und gerechten Ausgleich zwischen dem Resozialisierungsinteresse von Straffälligen und der besonderen Verantwortung, wenn es um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Sexualstraftaten geht“, erläuterte Zypries.

Im Einzelnen

Betroffener Personenkreis

Das erweiterte Führungszeugnis wird nach dem neuen § 30a BZRG erteilt,

  • wenn dies in einem Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist.
    Beispiele: Die praktisch bedeutsamste Vorschrift ist § 72a des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe – (SGB VIII). Sie richtet sich an die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die für die Wahrnehmung der Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe keine Person beschäftigen oder vermitteln dürfen, die rechtskräftig wegen einer bestimmten Straftat verurteilt worden ist (in der ab 1. Januar 2009 geltenden Fassung: Straftaten nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f oder den §§ 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 StGB). Ein vergleichbares Beschäftigungsverbot enthält auch § 25 Jugendarbeitsschutzgesetz für Personen, die Lehrlinge ausbilden.
  • demjenigen, der eine Tätigkeit ausüben will, die geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen, wie die berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger.
    Beispiele: Erzieher in Kindergärten, Kinder- oder Jugendheimen, Pflegepersonen für die Kindertages- und Vollzeitpflege, Lehrer in Privatschulen, Schulbusfahrer, Bademeister in Schwimmbädern, Jugendsporttrainer, Leiter von Kinder- und Jugendfreizeitgruppen..

Inhalt des erweiterten Führungszeugnisses

Bereits nach geltendem Recht werden in ein Führungszeugnis regelmäßig alle Verurteilungen – unabhängig vom Strafmaß – wegen bestimmter schwerer Sexualstraftaten nach den §§ 174 bis 180 und § 182 StGB aufgenommen. Für das erweiterte Führungszeugnis wird dieser Katalog um weitere kinder- und jugendschutzrelevante Verurteilungen wegen Straftaten nach den §§ 171, 180a, 181a, 183 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 StGB erweitert. Künftig wird daher auch beispielsweise eine Verurteilung zu 60 Tagessätzen wegen Verbreitung von Kinderpornographie oder Exhibitionismus im erweiterten Führungszeugnis erscheinen. Bislang erhielt der Arbeitgeber von einer solchen Verurteilung durch ein Führungszeugnis keine Kenntnis.

Frist zur Aufnahme in das Führungszeugnis

Derzeit werden Verurteilungen bei einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mehr als einem Jahr wegen schwerer Sexualstraftaten nach den §§ 174 bis 180 und § 182 StGB mindestens 10 Jahre lang in das Führungszeugnis aufgenommen. Künftig wird diese Frist auch für entsprechende Verurteilungen wegen Straftaten nach den §§ 171, 180a, 181a, 183 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 StGB gelten, die in ein erweitertes Führungszeugnis aufgenommen werden.

Rückwirkung

In das erweiterte Führungszeugnis sind auch alle Eintragungen wegen Straftaten nach den §§ 171, 180a, 181a, 183 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 StGB aufgenommen, die bei Inkrafttreten des Gesetzes bereits im BZR vorhanden sind.

Die Zustimmung des Bundesrates ist nicht erforderlich. Ziel ist es, das parlamentarische Verfahren noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen.

Bundesjustizministerium

Gesetzesentwurf

Fünftes Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (PDF – 12 Seiten)

Haager Kinderschutzübereinkommen und Ausführungsbestimmungen beschlossen

Besserer Schutz für Kinder bei internationalen Familienrechtskonflikten

Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegten Gesetzentwurf zur Ratifikation des Haager Kinderschutzübereinkommens und den Entwurf eines Gesetzes, das die dafür erforderlichen Ausführungsbestimmungen enthält, beschlossen.

„Die zunehmende Mobilität der Menschen über Staatsgrenzen hinweg führt zu mehr binationalen und ausländischen Partnerschaften, aus denen Kinder hervorgehen. Bei einer Trennung der Eltern kommt es – wie in rein innerstaatlichen Familien – häufig zu Streitigkeiten um das Sorge- und Umgangsrecht. Die Kinder leiden darunter in aller Regel am meisten. Das Haager Kinderschutzübereinkommen verbessert den Schutz der Kinder bei internationalen familienrechtlichen Konflikten, und zwar insbesondere im Verhältnis zu Staaten, die nicht der Europäischen Union angehören. Es erleichtert die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen, schafft mehr Rechtssicherheit und fördert die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der für den Kindesschutz zuständigen Stellen: Als Anlaufstelle werden in jedem Vertragsstaat sog. Zentrale Behörden eingerichtet. Die Aufgabe der Zentralen Behörde wird in Deutschland das Bundesamt für Justiz übernehmen, das bereits über eine mehrjährige Erfahrung auf dem Gebiet des internationalen Kinderschutzes verfügt“, erklärte Zypries.

Das Haager Kinderschutzübereinkommen ist anwendbar auf zivilrechtliche und öffentlich-rechtliche Maßnahmen zum Schutz des Kindes und seines Vermögens. Es bestimmt, dass für Streitigkeiten die Gerichte und Verwaltungsbehörden am gewöhnlichen Auf¬enthaltsort des Kindes zuständig sind, da dort das Wohl des Kindes erfahrungsgemäß am besten beurteilt werden kann. Die zuständigen Stellen sollen ihr eigenes, ihnen vertrautes Recht anwenden, wenn sie über das Sorge- und Umgangsrecht zu entscheiden haben. Auf diese Weise soll eine möglichst zügige Behandlung des Falls gewährleistet werden. Auch bei internationalen Kindes¬entführungen wird das Übereinkommen Verbesserungen bringen. Denn es sieht vor, dass im Fall einer Kindesentführung über die Landesgrenze die Gerichte am Herkunftsort des Kindes im Hinblick auf das Sorge- und Umgangsrecht weiter zuständig bleiben. So soll verhindert werden, dass der Entführer durch sein widerrechtliches Handeln eine andere, für ihn vorteilhaftere Zuständigkeit begründen kann (sogenanntes „forum shopping“).

Beispiel: Ein deutsch-australisches Paar lebt in Deutschland und bekommt ein Kind. Nach der Trennung zieht die Mutter gegen den Willen des Vaters mit dem Kind zurück in ihr Heimatland Australien, obwohl ein gemeinsames Sorgerecht besteht. Hier bleibt die Zuständigkeit für alle Entscheidungen über die elterliche Sorge für mindestens ein Jahr bei den deutschen Gerichten und Behörden. Anwendbar ist deutsches Recht. Nach bisheriger Rechtslage konnte es in ähnlichen Fällen zu gegensätzlichen Entscheidungen in beiden betroffenen Ländern kommen.

Das Übereinkommen verpflichtet die Vertragsstaaten außerdem, Entscheidungen, die in anderen Vertragsstaaten getroffenen wurden, unmittelbar anzuerkennen. Maßnahmen, die in einem anderen Vertragsstaat vollstreckt werden sollen, sind dort auf Antrag für vollstreckbar zu erklären. Die Vertragsstaaten müssen hierfür künftig ein einfaches und schnelles Verfahren vorsehen.

Die Europäische Gemeinschaft strebt eine gemeinsame Hinterlegung der Ratifikationsurkunden bis zum 5. Juni 2010 an. Das Haager Kinderschutzübereinkommen und das Ausführungsgesetz treten für Deutschland drei Monate nach dieser Hinterlegung in Kraft.

  • Beispiel: Ein deutsch-australisches Paar lebt in Deutschland und bekommt ein Kind. Nach der Trennung zieht die Mutter gegen den Willen des Vaters mit dem Kind zurück in ihr Heimatland Australien, obwohl ein gemeinsames Sorgerecht besteht. Hier bleibt die Zuständigkeit für alle Entscheidungen über die elterliche Sorge für mindestens ein Jahr bei den deutschen Gerichten und Behörden. Anwendbar ist deutsches Recht. Nach bisheriger Rechtslage konnte es in ähnlichen Fällen zu gegensätzlichen Entscheidungen in beiden betroffenen Ländern kommen.

Das Übereinkommen verpflichtet die Vertragsstaaten außerdem, Entscheidungen, die in anderen Vertragsstaaten getroffenen wurden, unmittelbar anzuerkennen. Maßnahmen, die in einem anderen Vertragsstaat vollstreckt werden sollen, sind dort auf Antrag für vollstreckbar zu erklären. Die Vertragsstaaten müssen hierfür künftig ein einfaches und schnelles Verfahren vorsehen.

Die Europäische Gemeinschaft strebt eine gemeinsame Hinterlegung der Ratifikationsurkunden bis zum 5. Juni 2010 an. Das Haager Kinderschutzübereinkommen und das Ausführungsgesetz treten für Deutschland drei Monate nach dieser Hinterlegung in Kraft.

BMJ

Strafrechtliche Sanktionierung gegen die weibliche Genitalverstümmelung verstärken

Bundesentwicklungsministerin Wieczorek-Zeul empfängt malischen Staatspräsidenten

Bundesentwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul empfing am 15.01.2009 den malischen Staatspräsidenten Amadou Toumani Touré in Berlin. Zuvor war er mit Bundeskanzlerin Angela Merkel zusammengetroffen. Ministerin Wieczorek-Zeul würdigte die Entwicklungs- und Friedensorientierung der malischen Regierung. Der Besuch in Deutschland ermögliche, das oft einseitige Bild Afrikas durch ein positives Beispiel zu erhellen. „Deutschland werde zu seiner Zusage der Aufstockung der Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit auch in Zeiten der Finanzkrise stehen“, so die Ministerin. Zudem werde ein Teil des soeben beschlossenen Konjunkturprogramms einem Investitionsfonds, der durch die Weltbank verwaltet werde, zu Gute kommen. Da die Entwicklungsländer in besonderer Weise von den Folgen der internationalen Finanzkrise betroffen sind, kündigte die Ministerin an, sich im Rahmen der Frühjahrstagung von IWF und Weltbank für einen Global New Deal einzusetzen.

Präsident Touré bezeichnete den Beginn der malisch-deutschen Beziehungen als „Liebesheirat“: Deutschland hatte Mali 1960 als weltweit erster Staat völkerrechtlich anerkannt. Der Präsident würdigte darüber hinaus die effiziente und erfolgreiche Entwicklungszusammenarbeit mit Deutschland. Der deutschen Unterstützung sei es zu verdanken, dass Mali das Millenniumsziel der Trinkwasserversorgung aller Voraussicht nach erreichen werde. Die Trinkwasserversorgung ist neben der Dezentralisierung und der agrarwirtschaftlichen Entwicklung einer der drei Schwerpunkte der malisch-deutschen Zusammenarbeit.

Ministerin Wieczorek-Zeul sicherte die Fortsetzung der deutschen Unterstützung für Mali im Bereich der Friedensförderung zu und ermutigte den Präsidenten, das Engagement der Regierung gegen die weibliche Genitalverstümmelung durch eine strafrechtliche Sanktionierung zu verstärken.

BMZ

„direktzu von der Leyen“

„direktzu von der Leyen“ – Bundesfamilienministerin stellt direkten Draht zu Bürgerinnen und Bürgern her

Neues innovatives Webportal ermöglicht persönlichen Austausch mit der Bundesministerin über alle Aspekte der Familienpolitik

Wie stehen die Chancen, den Mehrwertsteuersatz für kindgerechte Produkte auf sieben Prozent zu senken? Profitieren wirklich alle Familien von der Kindergelderhöhung? Wann wird der Besuch des Kindergartens in Deutschland kostenlos? Alle Bürgerinnen und Bürger haben jetzt die Möglichkeit, diese oder ähnliche Fragen an die Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen persönlich zu stellen – über die Internetplattform www.direktzu.de/vonderleyen. Alle zwei Wochen beantwortet die Ministerin die drei Top bewerteten Fragen. Die ersten Antworten werden am 28. Januar 2009 online gestellt.

Das Dialogangebot über die direktzu-Plattform soll dazu beitragen, Politik und Bürger einander näher zu bringen. Die Bundesregierung schätzt vor allem das basisdemokratische Element an direktzu: Bürger richten ihre Anliegen direkt an die Politiker. Anschließend entscheiden sie gemeinsam, welche Anliegen beantwortet werden sollen. Die Politiker ihrerseits erfahren aus erster Hand von Ansichten und Meinungen der Bürger.

Und so funktioniert es: Zunächst erfolgt die Registrierung. Danach kann jeder angemeldete Nutzer seinen Beitrag unter der Rubrik „Mein Anliegen“ einstellen, eine offene Community ebenfalls registrierter Seitennutzer stimmt dann über diese Beiträge ab. Die Ministerin beantwortet schließlich jene Anfragen mit den höchsten Punktzahlen. Die Besucher der Website können also nicht nur ihre eigenen Fragen stellen, sondern auch mitentscheiden, auf welche Beiträge Ursula von der Leyen antworten soll. So können alle Nutzer ihre Ansichten, Meinungen und Kritik frei äußern, um sich in die politische Diskussion einzubringen. Damit geben sie der Bundesfamilienministerin die Möglichkeit, auf Probleme und Sorgen der Menschen einzugehen und öffentlich Stellung zu kontroversen Themen zu nehmen.

BMFSFJ

Starke Leistungen von Frauen in der Kommunalpolitik sichtbar machen

Ursula von der Leyen: „Der Helene Weber Preis macht die starken Leistungen von Frauen in der Kommunalpolitik sichtbar“

Bundesfrauenministerium lobt Auszeichnung in Höhe von 10.000 Euro aus

Zum 60. Jahrestag des Grundgesetzes vergibt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erstmals den Helene Weber Preis als Auszeichnung für hervorragende Leistungen von Frauen in der Kommunalpolitik. Der Preis ist mit 10.000 Euro dotiert.

„Wir wissen: Viele Frauen wollen sich politisch engagieren. Aber noch sind sie – vor allem in der Kommunalpolitik – weit davon entfernt, zahlenmäßig mit den Männern gleichzuziehen“, erklärt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ursula von der Leyen. „Auf Bundesebene steht Deutschland mit einer Bundeskanzlerin und sechs Ministerinnen auch im europäischen Vergleich gut da. In der Kommunalpolitik ist dagegen nur ein Viertel aller Mandate mit Frauen besetzt, in Führungspositionen haben sie Seltenheitswert. Mit dem Helene Weber Preis wollen wir das starke Engagement dieser Frauen sichtbar machen und würdigen. Außerdem soll der Preis noch mehr Frauen dazu bewegen, aktiv zu werden und sich stärker in die Politik einzumischen.“

Der Helene Weber Preis richtet sich an Mandatsträgerinnen, die nicht länger als zwei Legislaturperioden in der Kommunalpolitik aktiv sind. Das Vorschlagsrecht liegt bei den Abgeordneten des Deutschen Bundestages, eine Jury wählt 15 Preisträgerinnen aus. Sie erhalten ein individuelles Coaching, der mit 10.000 Euro dotierte Hauptpreis dient zur Förderung kommunalpolitischer Projekte. Der Preis wird im Mai 2009 verliehen.

Vorschläge für den Helene Weber Preis 2009 können bis zum 28. Februar 2009 im Preisbüro eingereicht werden. Das Bewerbungsformular, die Bewertungskriterien und weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.helene-weber-preis.de.

Helene Weber (1881 – 1962), die Namensgeberin des Preises, war eine der vier „Mütter des Grundgesetzes“. Weber gehörte zu den ersten Frauen, die nach der Einführung des Frauenwahlrechts 1919 in die verfassungsgebende Nationalversammlung gewählt wurden. Sie baute die Sozialen Frauenschulen mit auf, die die Professionalisierung von Frauenberufen zum Ziel hatten, und war einer der herausragenden Köpfe der konfessionellen Frauenbewegung, die für das politische Engagement von Frauen warb. Im Nationalsozialismus unterlag Weber als hohe Beamtin dem Berufsverbot. Nach dem Zweiten Weltkrieg war sie Mitglied im Grundsatzausschuss und im Präsidium des Parlamentarischen Rates, bis zu ihrem Tod 1962 Mitglied des deutschen Bundestages.

BMFSFJ

Wesentliche Gesetzesänderungen im Jahr 2009 für Familien

Ursula von der Leyen: „Auch im kommenden Jahr (2009) hat Familie in Deutschland Konjunktur“

Erhöhtes und gestaffeltes Kindergeld, neue Steuervorteile für haushaltsnahe Dienstleistungen, Bundesförderung für mehr Tagesmütter und Kita-Personal: Start in 2009

Die Bundesregierung baut ihre Unterstützung für Familien im kommenden Jahr weiter aus. Mit dem Familienleistungsgesetz werden Familien mit Kindern ganz gezielt finanziell gefördert und steuerlich entlastet. Außerdem tritt das Kinderförderungsgesetz in Kraft. Es beschleunigt den Ausbau eines qualitativ hochwertigen Betreuungsangebotes und eröffnet so den Eltern echte Wahlmöglichkeiten. Ein neues Modellprogramm gibt wertvolle Impulse für generationenübergreifendes Freiwilliges Engagement. Hinzu kommen die Großelternzeit zur Unterstützung von jungen Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder und die deutliche Aufstockung des Programms „Schulverweigerung – Die 2. Chance“.

„Auch 2009 werden wir Familien in Deutschland ganz gezielt dort helfen, wo der Schuh am meisten drückt“, sagt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ursula von der Leyen. „Wenn wir klug und nachhaltig in die Zukunft und Stabilität unseres Landes investieren wollen, dann sind die Bildung unserer Kinder und die Unterstützung von Familien mit älteren pflegebedürftigen Angehörigen eine lohnende Anlage. Sie bilden das soziale Kapital der Gesellschaft, das sich über Generationen hinweg neu verzinst.“

Hier geht es weiter im BMFSFJ zu Wesentliche Änderungen ab dem 1. Januar 2009 im Überblick

Weitere ausführliche  Informationen

http://www.familien-wegweiser.de/

Thema Gleichstellung muss lebendig vermittelt werden

Staatssekretär Gerd Hoofe: „Thema Gleichstellung muss lebendig vermittelt werden“

Medienkoffer „Frauen und Männer – Gleich geht´s weiter“ bringt Schwung in den Unterricht

Im neuen Jahr können Lehrerinnen und Lehrer der 9. bis 12. Klasse ihren Unterricht beim Thema „Gleichstellung“ noch bunter und lockerer gestalten. Dabei hilft ihnen der neue Medienkoffer „Frauen und Männer – Gleich geht’s weiter“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den man bei den jeweiligen Landesfilm- und Landesmediendiensten kostenfrei ausleihen kann. Er enthält zahlreiche Unterrichtsmaterialien wie zum Beispiel Filmclips, Tipps für Rollenspiele und Postkarten mit lustigen Motiven als Diskussionsanstoß.

„Gleichstellung ist ein Thema mitten aus dem prallen Leben, so sollte es jungen Menschen auch vermittelt werden“, sagt der Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Gerd Hoofe. „Warum gibt es so wenige Frauen in Führungspositionen? Welche Rolle spielen Männer bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf? Und was bedeutet Gleichberechtigung in meinem eigenen Leben? Wenn Schülerinnen und Schüler zum Beispiel sehen und hören, wie Breakdance-Kids über Gleichstellung denken oder selbst aufgefordert werden, einen Rapsong zum Thema zu machen, setzen sie sich intensiv mit ihren Zielen und dem eigenen Rollenverständnis auseinander. Das hilft den Mädchen wie auch den Jungen dabei, ihren eigenen Weg zu gehen – in Beruf und Familie.“

Hauptbestandteil des Medienkoffers ist die DVD „Frauen und Männer – Gleich geht´s weiter“. Der Film besteht aus insgesamt fünf Clips zum Thema Gleichstellung: Ein Comicfilm zeigt die Entwicklung der Gleichstellung von 1848 bis heute, in einem weiteren Clip tanzen Jugendliche Breakdance und fragen sich, ob das wirklich nur ein Sport für Jungs ist. Im nächsten Clip erzählen fünf Karrierefrauen, unter ihnen eine Börsenchefin und eine Politikerin, wie sie Beruf und Familie miteinander vereinbaren. Auch im darauf folgenden Clip geht es um Vorbilder: Männer wie zum Beispiel ein Kinderarzt in Elternzeit erzählen, welche Probleme ihnen in ihrem Alltag als Vater begegnen. Der Film endet mit einem Resümee zum Stand der Gleichstellung und lustigen Outtakes aus den Clips. Außerdem enthält der Medienkoffer eine Broschüre mit Tipps zur Auflockerung des Unterrichts: Zum Beispiel werden die Jugendlichen aufgefordert, eine Talkshow nachzuspielen und sich dabei typisch männlich und weiblich zu verhalten. Außerdem gibt es eine CD-Rom, auf der unter anderem Gesetze wie das Elterngeldgesetz jugendgerecht erklärt werden. Dazu kommen drei lustige Postkarten, die zur Diskussion anregen sollen. Ein Motiv zeigt zum Beispiel ein Pärchen im Ruderboot: Die Frau rudert in die eine, der Mann in die andere Richtung.

Der Medienkoffer kann ab Mitte Januar 2009 kostenfrei bei den Landesfilm- bzw. Landesmediendiensten der einzelnen Bundesländer ausgeliehen werden. Darüber hinaus stehen Film und Begleitbroschüre dort kostenfrei auch als Download zur Verfügung. Mehr erfahren Sie unter www.landesfilmdienste.de.

Die drei Postkarten zum Film können Sie außerdem beim Publikumsversand der Bundesregierung unter publikationen@bundesregierung.de bzw. auf dieser Homepage bestellen.

BMFSFJ

„Der Zivildienst vermittelt soziale und berufliche Schlüsselkompetenzen“

Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Kues: „Der Zivildienst vermittelt soziale und berufliche Schlüsselkompetenzen“

Erste Ergebnisse eines Forschungsprojektes auf Fachkongress in Berlin vorgestellt

Nicht nur Fachkenntnisse, auch mehr soziale Kompetenzen, größeres Selbstbewusstsein und bessere Teamfähigkeit – Zivildienstleistende profitieren in vielen Bereichen von ihrer Tätigkeit. Das ist ein Ergebnis des Forschungsprojektes „Zivildienst als Sozialisationsinstanz für junge Männer“, das der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Hermann Kues, heute auf der Fachtagung „Lebenserfahrung Zivildienst“ in Berlin vorstellt.

„Ein Viertel aller jungen Männer in Deutschland macht Zivildienst und gewinnt durch diesen Einsatz auch ganz persönlich“, so Staatssekretär Dr. Hermann Kues. „Ob bei der Persönlichkeitsentwicklung oder beim Erwerb von wichtigen sozialen und beruflichen Schlüsselkompetenzen – der Zivildienst bietet ein großes Potenzial, von dem junge Männer profitieren. Das zeigt, dass die Bundesregierung mit der Initiative ‚Zivildienst als Lerndienst‘ auf dem richtigen Weg ist.“

Für das dreijährige Forschungsprojekt „Zivildienst als Sozialisationsinstanz für junge Männer“ untersuchen Experten der Gesellschaft für Innovationsforschung und Beratung und der Technischen Universität Dresden erstmals, was der Zivildienst für die Entwicklung junger Männer in Deutschland bedeutet und was Zivildienstleistende während ihrer Tätigkeit lernen. In Auftrag gegeben hat das Projekt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Dabei haben die Forscher herausgefunden, dass mehr als 90 Prozent der befragten Einrichtungen positive Entwicklungen bei den sozialen Kompetenzen der jungen Männer während des Zivildienstes feststellen – trotz der begrenzten Dienstdauer von neun Monaten. Vor allem Kommunikationsfähigkeit, Sensibilität für soziale Prozesse sowie soziales Engagement, aber auch Selbstvertrauen und Teamfähigkeit werden durch den Zivildienst gesteigert. Auch der Pflichtcharakter hat Vorteile: Viele junge Männer kämen ohne Zivildienst kaum mit dem sozialen Bereich in Berührung. Doch die Erfahrungen, die sie in ihrer Dienstzeit machen, die persönliche Befriedigung, die sie aus ihrer Arbeit ziehen und die Anerkennung für ihren Einsatz bewegen viele, einen sozialen Beruf zu ergreifen.

Die Bundesregierung will den Zivildienst zum Lerndienst weiterentwickeln und hat eine entsprechende Änderung des Zivildienstgesetzes auf den Weg gebracht, zu der am 17. Dezember eine Anhörung im Bundestag stattfindet. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass jeder Zivildienstleistende ein obligatorisches qualifiziertes Dienstzeugnis erhalten soll. Außerdem werden die Einführungslehrgänge zu Dienst begleitenden Seminaren weiterentwickelt. Bewährtes wie die fachlichen Schulungen werden beibehalten, ebenso die Seminare zur politischen Bildung.

BMFSFJ