Sexuelle Gewalt – Sagt sie die Wahrheit?

Debatte sexuelle Gewalt – Sagt sie die Wahrheit?
Vergewaltigung gilt nicht mehr als Kavaliersdelikt. Doch vor Gericht wer­den mutmaßliche Opfer oft wie mut­maß­li­che Täter behandelt. Es fehlt an Sensibilität.[..] Und noch et­was werden viele Frauen nach den Promi-Pro­zes­sen im Kopf haben: Ob ein Täter verurteilt wird, bleibt fraglich. Wie eine von der EU in Auf­trag gegebene Studie der Lon­do­ner Me­tro­po­li­tan-Universität von 2009 zeigt, werden nur 13 Pro­zent der in Deutschland an­ge­zeig­ten Vergewaltiger ver­ur­teilt. Das Bun­des­fa­mi­lien­mi­nis­te­ri­um spricht sogar nur von 5 Prozent, die Dun­kel­zif­fer beträgt demnach 95 Pro­zent. Und Falsch­be­schul­di­gun­gen? Gibt es laut Studie nur 3 Pro­zent. TAZ

Karl K 29.08.2011 11:45 Uhr
[..]Dass die (Zeugen)aussage das schlechteste Beweismittel ist, hatte ich schon als Referendar gelernt. (echtes Beispiel: Auf einem von Hoch­häu­sern um­stan­de­nen Platz schießen sich zu bester Feierabendzeit bei dicht besetzten Fenstern zwei Mitglieder verfeindeter Gangs. Wie viele der rund sechzig Zeugenaussagen schildern den Tathergang in Über­ein­stim­mung mit dem Schlussgutachten? 20 ? 10 ? Nicht eine!)

Mit Erschrecken musste ich aber als Tagungsleiter feststellen, wie ge­ring meine Kenntnisse und die der Kollegen – aller Gerichtsbarkeiten, Be­weis­er­ho­ben wird schließlich überall – in moderner Beweislehre und Be­fra­gungs­tech­nik waren.

Wir nahmen staunend zur Kenntnis, dass jeder Aussage ein Wahr­heits­ge­halt von lediglich 50 % zuzubilligen ist. Und es sodann sogenannter Be­weis­zei­chen be­darf, diesen Grad zu erhöhen oder zu senken.

Auch dass der Satz „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht“ in den Or­kus gehört.

Ja , dass ein Zeuge, der erst sagt, „die Ampel war rot“, 2 Monate später sie als „gelb“ und sodann vor Gericht als “ grün“ bezeichnet, kei­nes­wegs unglaubwürdig ist.

Vielmehr herauszufinden ist, welche Aussage glaubhaft ist. Starker To­bak gewiss. Aber ein ausgewachsener Vorsitzender Richter am Lan­des­ar­beits­ge­richt zog am Ende einer Tagung über Befragungstechnik (Stich­wort: von der offenen zur geschlossenen Frage) Resümee. Er müsse ak­zep­tie­ren, dass er mehr als zwanzig Jahre falsch befragt habe. Sei aber froh, noch zehn Jahre Gelegenheit zu haben, seine jetzigen Er­kennt­nis­se anzuwenden.

Die Aussage glaube ich dem Schreiber aufs Wort.

2 Kommentare.

  1. @fkblog (((„werden nur 13 Pro­zent der in Deutschland an­ge­zeig­ten Vergewaltiger ver­ur­teilt.“)))

    Das heißt, dass die Falschbeschuldigungen bei knapp 90% liegen könnten. (In Teilen der USA sogar bei 98% liegen könnten, wenn man die Anklagen/Verurteilungen-Ratio als Maßstab ansetzt)

    Zwar könnten jetzt Femastasen wie Alice Sch. Warzer einwenden, dass nicht alle Freisprüche die Unschuld beweisen, aber umgekehrt wird auch ein Schuh daraus: Nicht alle Verurteilungen beweisen tatsächliche Schuld.

  2. Text übernommen von Jürgen, 30.08.2011, 08:50 aus dem WGvdL.com-Forum

    Die Wahrheit interessiert kein Gericht!

    Ich glaube nicht, dass die Wahrheit vor einem deutschen Gericht überhaupt eine Rolle spielt. Für mich ist es glasklar, dass der sogenannte Rechtsstaat an der Kriminalität kräftig mitverdient.

    Beispiel: Ein Bürger macht einem anderen Bürger etwas Materielles dauerhaft kaputt. Dafür bekommt er vom Geschädigten ordentlich eine gepflastert.

    Ein deutsches Gericht verurteilt den einen Bürger wegen Sachbeschädigung, den anderen Bürger wegen Körperverletzung. Beide zahlen eine Strafe an die Staatskasse. Der materiell geschädigte Bürger hat moralisch Recht, weil er den Schädigenden sofort für die begangene Zerstörung bestraft hat. Jeder normale Mensch würde sich wehren und sein persönliches Eigentum schützen. Im sogenannten Rechtsstaat ist das allerdings nicht erlaubt, weil es ja Selbstjustiz ist und die wird nicht geduldet. Hätte also der Geschädigte zusehen müssen, wie sein Eigentum zerstört wird, danach könnte er Strafantrag stellen wegen Sachbeschädigung und Zivilklage einreichen wegen Schadensersatz. Glaubt ihr denn im ernst, dass der auch nur an einer Stelle etwas Recht bekommen hätte? Auf den Kosten für die Zivilklage wäre er zusätzlich sitzen geblieben, wenn bei dem Täter nix zu holen wäre. So und nicht anders läuft das hier. Da habe ich das Thema „Wahrheitsfindung“ noch nicht einmal angesprochen.

    Fazit: Wahrheitsfindung ist schwierig und theoretisch war die Verankerung der Unschuldsvermutung gut angedacht. Allerdings wurde diese mittlerweile vom Finanzamt auf fiskalischen Sektor und von den Feministinnen auf dem gesellschaftlichen Bereich abgeschafft. Man muss ja niemanden mehr seine Schuld beweisen, man kann z.B. einen Mann ohne jegliches Problem verurteilen, wenn man seine Schuld nur fühlt! Das reicht aus! Den Rest deckt Art. 97 GG ab!

    Vor einiger Zeit habe ich mal einen Beitrag gelesen, da hat man Untersuchungen zur Wahrheitsfindung bei verschiedenen nationalen Einrichtungen auf internationaler Ebene untersucht. Die beste Trefferquote hatte eine amerikanische Spezial-/Aufklärungseinheit. Richter, Polizei, geschweige irgendwelche deutsche Behörden tauchten da garnicht drin auf.

    Wie gesagt: Die Wahrheit interessiert in Deutschland niemanden. Entscheidend ist, dass die die den Rechtsstaat vermeintlich vertreten davon satt, auskömmlich und dauerhaft leben können.

    Selbst wenn ein Richter sich nun „bittere Vorwürfe“ macht, dass er 20 Jahre lang falsch geurteilt hat. Das ist alles schnell vergessen, wenn am Monatsende das Geld auf dem Konto ist.