SPD will Beschneidung als Verbrechen einstufen

Die SPD hat Mitte Februar den Entwurf eines Straf­rechtsänderungsgesetzes mit dem Ziel eingebracht, die weibliche Genitalverstümmelung als Verbrechen einzustufen. Man will die hier lebenden Mädchen und Frauen vor der Gefahr des grausamen Beschneidens während eines Aufenthaltes im Ausland schützen. Soweit, sogut – aber wer schützt die Jungen und Männer, die im Ausland einer ebenso grausamen Tortour ausgesetzt sind wie Mädchen und Frauen?

Nachdem die männliche Beschneidung gerade zwei Monate vorher als Kindeswohl eingestuft wurde, erdreistet sich die SPD tatsächlich, kurze Zeit später einen erneuten Antrag alleine gegen die weiblichen Beschneidung einzubringen. Um Missverständnissen vorzubeugen: natürlich bin ich gegen die weibliche Genitalverstümmelung. Wer sich als Frau versehentlich mal mit einem Fingernagel an den Genitalien verletzt hat, der kann sich – wenn auch nur sehr weit entfernt – die Schmerzen vorstellen, die bei der Entfernung eines Teils der Genitalien vorkommen. Der Gesetzesentwurf will aber Diejenigen bestraft wissen, die ihre Mädchen im Ausland beschneiden lassen, weil sie dort einem grausamen Ritus unterworfen werden. Jungen werden aber in den gleichen Ländern mindestens genauso grausam behandelt. In Südafrika starben z.B. innerhalb von 24 Stunden 9 junge Männer, in einem Zeitraum von 12 Tagen waren es 20 junge Männer. Man kann sich leicht vorstellen, wenn innerhalb kürzester Zeit in einer vergleichsweise kleinen Region so viele Männer sterben, dass das nur die Spitze des Eisberges ist. Dazu kommen dann noch die Jungen, deren Penis verstümmelt oder gleich ganz abgeschnitten wurde. Westliche Medien indes interessieren tote und verstümmelte Männer weniger und so ist nicht verwunderlich, das Berichte über verpfuschte Beschneidungen selten bei uns publiziert werden.

Im Bundestag notiert: Bekämpfung der Genitalverstümmelung
Recht/Gesetzentwurf – 08.04.2013
Berlin: (hib/VER) Die SPD-Fraktion fordert zur wirksamen Bekämpfung der Genitalverstümmelung eine Änderung des Strafrechts. Deshalb hat sie einen entsprechenden Gesetzentwurf (17/12374) in den Bundestag eingebracht. Demzufolge soll die Genitalverstümmelung zum Verbrechen hochgestuft werden. hib-Meldung

In dem Gesetzentwurf wurde festgehalten, dass folgender Paragraph im Strafgesetzbuch eingefügt werden soll:

2. Dem § 224 wird folgender Absatz 3 angefügt:
„(3) Besteht die Körperverletzungshandlung in der Beschneidung oder Verstümmelung der weiblichen Genitalien, so ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.

Da dieser Gesetzesentwurf den Bundestag passieren muss, werde ich zu gegebener Zeit weiter darüber berichten. Darüber hinaus möchte ich noch auf zwei Vorgänge aufmerksam machen, die kaum öffentliche Beachtung gefunden haben.

Kurz vor der Beschließung über das Gesetz zur Knabenbeschneidung startet auf der Website der Kinderrechtskampagne “Mein Körper gehört mir!” die Artikelserie “Nachrichten, die in deutschen Medien nicht erschienen”. Der erste Artikel der Reihe behandelt den tragischen Tod des kleinen Angelo, der in diesem Jahr nach der Beschneidung durch einen Mohel verblutete. Bis zur Entscheidung im Bundestag am 12.12. wird täglich eine neue Meldung auf pro-kinderrechte.de erscheinen, die das Schicksal jener Jungen ins Bewusstsein ruft, die die Beschneidung entweder nicht überlebten oder mit schweren gesundheitlichen Schäden bezahlten.[..] Pro Kinderrechte

Leider wurde die Serie nicht mehr fortgesetzt. Im zweiten Fall geht es um eine Beschneidungsfeier, bei der Journalisten des Berliner Tagesspiegel zugegen waren. Der Bericht und das eingestellte Video veranlassten Christian Bahls von Mogis e.V., eine Anzeige gegen den orthodoxen Rabbiner Yehuda Teichtal zu erstatten, weil dieser nach dem Eingriff das Blut aus der Wunde des Penis mit seinem Mund abgesaugt haben soll. Christian Bahls schreibt zu diesem Vorgang:

[..]Es ist auch nicht davon auszugehen, dass der Gesetzgeber mit dem BGB 1631d die Metzitzah B’peh legalisieren wollte, in der Anhörung im Rechtsausschuss am 26. November 2012 erklärte die Rabbinerin und Urologin Dr. med. Antje Yael DEUSEL: „Der jeweils aktuellste ärztliche Standard hinsichtlich der chirurgischen Durchführung, einschließlich Sterilität und geeigneter Schmerzbekämpfung intra- und postoperativ, ist einzuhalten. Eine sogenannte Metzitzah B’peh – d. h. ein direktes Absaugen von Blut aus der Wunde – ist obsolet und unbedingt zu unterlassen.“ (Wortprotokoll der Anhörung)[..]

Die Berliner Staatsanwaltschaft prüft laut Tagesspiegel derzeit den Vorgang. Als letztes möchte ich noch auf eine Broschüre des Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte zur Phimose bei Jungen aufmerksam machen, die MANNdat auf ihrer Homepage eingestellt hat.

Nachtrag

Auf Facebook gibt es eine öffentliche Gruppe „Für genitale Selbstbestimmung – Keine Beschneidung Minderjähriger“. Dort steht geschrieben, dass es auf den SPD-Antrag bereits Reaktionen gab, welche die Sachlage etwas anders darstellen. Die TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung schreibt in einem Beitrag:

Genitalverstümmelung an Mädchen: SPD will Strafmaß weiter herabsetzen*…

[..]Sowohl der Gesetzesentwurf des Bundesrates als auch von Bündnis 90/Die Grünen erkennt bei aller Kritikwürdigkeit die genitale Verstümmelung von Mädchen zumindest als schwere Körperverletzung nach §226 StGB an und sieht vor, den besonderen Straftatbestand in diesem Paragraphen zu verankern.

Für die SPD hingegen stellt Genitalverstümmelung lediglich eine – strafrechtlich geringer bewertete – gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB dar, denn die SPD-Parlamentarier wollen den expliziten Tatbestand Genitalverstümmelung in diesen Paragraphen einfügen.[..] TaskForce

Nun sehe ich erst, dass diese „TaskForce“ lediglich gegen weiblich Beschneidung (FGM) kämpft, gerade deswegen hat meine Aussage Bestand, denn zumindest bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es keinen expliziten Straftatbestand für weibliche Genitalverstümmelung. Interessant sind auch diverse Formulierungen im Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, welche die TaskForce im obigen Abschnitt verlinkt hat. Dazu habe ich allerdings bereits einen Beitrag verfasst.

Das der Strafantrag von Christian Bahls Reaktionen nach sich ziehen würde, vor allen Dingen von der jüdischen Seite, war voraus zu sehen. Leider habe ich da nicht genug recherchiert, während ich diesen Beitrag verfasst habe. Der Tagesspiegel schreibt dazu:

Konflikt um religiöses Ritual
Beschneidung – ein unbrauchbarer Brauch

Die Strafanzeige gegen einen jüdischen Beschneider zeigt, dass die Konflikte um das Ritual nicht beigelegt sind. Doch ein echter Dialog darum hat noch gar nicht begonnen – obwohl er mit dem neuen Erlaubnisgesetz möglich geworden ist.[..]

Dass auch die Juden guten Willens sind, zeigt die Ankündigung, die Beschneider, sogenannte Mohalim, nach „hohen Standards“ zertifizieren zu wollen. Nach allem, was hier los war, hätte das auch dem Rabbiner aus Berlin klar sein müssen, als er im März den israelischen Mohel zur Beschneidung seines Sohnes holte. Stattdessen wurde, unter den Augen willkommener Presse, am alten Ritus festgehalten. Auch wenn der Schnitt nach jüdischem Glauben unverhandelbar ist, es hätte bessere Signale gegeben, um zu zeigen, dass ein prinzipieller Konflikt als solcher erkannt worden ist. Denn dass ein Mohel wegen seines Tuns in Deutschland angeklagt wird, möchte man nicht erleben müssen. Tagesspiegel

Beim letzten Satz könnte man sich fragen: warum eigentlich nicht? Wenn in Deutschland gegen bestehende Gesetze verstoßen wird und man dabei erwischt wird, dann muss man damit rechnen. Die Krux bei der Beschneidung ‚Metzitzah Be Peh‘ ist ja, dass es ungewiss ist, ob diese selbst nach dem neuen Gesetz BGB § 1631d gedeckt ist, da dieses viel zu schwammig formuliert wurde. Fast könnte man annehmen, dass die Einladung der Journalisten des Tagesspiegel kalkuliert war und man zeigen wollte, dass man keine „Verfolgung von Gesetzes wegen“ befürchten muss. Heute hat nun auch der Zentralrat der Juden reagiert.

Metzitzah Be Peh
»Wir befürworten dies nicht«

Zentralrat der Juden distanziert sich von besonderer Methode als Teil der Beschneidung

[..]Strafanzeige Anlass der Diskussion um die Metzitzah Be Peh war eine Strafanzeige wegen Körperverletzung im Zusammenhang mit der Beschneidung des Sohnes vom Berliner Rabbiner Yehuda Teichtal am 3. März des Jahres. Dazu sagte Zentralratspräsident Dieter Graumann: »Was die Strafanzeige angeht, so vertrauen wir sehr darauf, dass die Justizbehörden in unserem Land gewissenhaft, klug und sensibel entscheiden werden.«

Die Aussage von Dieter Graumann kommt bei mir so an: Wagt es ja nicht, ein Urteil zu Ungunsten des Rabbi zu fällen. Ich erinnere an die Aussage von Dieter Graumann bei Maischberger, die ich in meinem Beitrag „Beschneidung für Völkerverständigung wichtig?“ eingestellt hatte. Diese lautete sinngemäß, dass man keine Angst haben brauche, ein Verbot der religiösen Beschneidung werde es nicht geben. Bereits bevor der erste Gesetzentwurf den Bundestag passierte, sagte Dieter Graumann wiederum sinngemäß, dass er den Parlamentariern und insbesondere der Bundesregierung vertrauen würde, dass diese gewissenhaft und klug entscheiden werden. Etwaige ähnliche Aussagen zum aktuellen Strafantrag sind nicht rein zufällig 😉

7 Kommentare.

  1. Was in dem ganzen Palaver ueber die Beschneidung fehlt
    [Hier das Archiv für die ganze Debatte, auch jetzt in der USA,
    http://analytic-comments.blogspot.com/2012/08/the-circumcision-debate-links-and.html ]
    ist die archeologische Dimension. Woher stammt der Brauch der dem der Weiblichen
    Beschneidung/ Verstuemmelung gleicht in dem er die selben Nerven durchschneidet? Weder der Ritus noch der Brauch sind nur in Abrahmistischen Religionen vorzufinden, nur eben das identitaetsstiftenden, aus Trotz einer alter Macht gegenueber.

    http://www.circumcisioncomplex.com/fundamentals/

    http://www.facebook.com/mike.roloff1?ref=name

    Wenn die Beschneidung von 8 Tage alten Knaben identitätsstiftend für Juden und Muslime ist – ja sehr viele Muslime beschneiden ja auch noch die jungen Maedchen, ihr „schwarzer Tag!“

    Warum wird jemand wie Professor Michael Wolffsohn nicht ueber andere Juedischen Ansichten befragt?,
    http://analytic-comments.blogspot.com/2012/10/michael-wolffsohns-foreskin-of-heart.html
    http://www.welt.de/print/die_welt/debatte/article108847257/Die-Vorhaut-des-Herzens.html
    http://www.tagesspiegel.de/meinung/andere-meinung/gastkommentar-zur-beschneidungsdebatte-danke-deutschland/7160872.html

    Die Skepsis der Pädiater
    Unausgegoren, katastrophal – die Kritik der Pädiater am Gesetzentwurf zur Beschneidung ist eindeutig. Sie sehen die UN-Kinderrechtskonvention verletzt – und das Gesetz quasi schon zur Verhandlung in Karlsruhe. Aber die Kinderärzte haben einen Kompromissvorschlag.Von Raimund Schmid,,,

    http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/gp_specials/beschneidung/article/824592/beschneidung-skepsis-paediater.html

    Die Tabuisierung jeglichen Vergleichs von männlicher mit weiblicher Genitalverstümmelung ist der große Skandal der Debatte. In beiden Fällen wird der empfindsamste und erogenste Teil des menschlichen Körpers amputiert oder schwer beschädigt. In beiden Fällen geht es in erster Linie um die Beschneidung menschlicher Sexualität.

    Zu kritisieren an dem Urteil sei etwa, dass es eine Abwägung der betroffenen Grundrechte – körperliche Integrität nach Artikel 2, Religionsfreiheit nach Artikel 4 und Erziehungsrecht nach Artikel 6 des Grundgesetzes – vermissen lasse, sagte der Jurist, der in diesem Sinne der körperlichen Unversehrtheit die Bedeutung religiöser Früherziehung für die Sozialisation gegenüberstellte.“ Ende des Zitats.

    Niemand – weder die Eltern noch sonst jemand – hat das Recht in die Beschädigung des Körpers eines Kindes einzuwilligen.
    Und niemand – weder ein Arzt noch sonst jemand – hat das Recht eine solche Beschädigung durchzuführen.
    Wer meint hier müssten Grundrechte abgewogen werden, dem mangelt es meines Erachtens nicht nur am Rechtsverständnis.
    http://evidentist.wordpress.com/2012/09/11/beschneidung-ignoranz-und-sexismus/

    Und hier das Archiv für die ganze Debatte, auch jetzt in der USA,
    http://analytic-comments.blogspot.com/2012/08/the-circumcision-debate-links-and.html
    ========================

  2. Deutschland ist kein Rechtstaat .. sondern ein Staat, in dem Jungen das Recht abgeschnitten wird.

    Die Politiker sollten jedenfalls ehrlich sein und zugeben, dass Jungen keinen Schutz verdienen.
    Während Jungen international verstümmelt werden, kämpfen scheinheilige Organisationen wie auch terres des femmes bereits um die nächsten Ziele:

    Auf ihrer FB-Seite findet man:

    >>“Vom 19.- 21. April findet die erste Frauenflüchtlingskonferenz in Hamburg statt. Debattiert wird über die Situation in den Herkunftsländern weiblicher Flüchtlinge, deren geschlechtsspezifischen Migrations- und Fluchtgründe sowie über das Leben hier in Deutschland. Auch soll die Konferenz der Start sein für eine selbstorganisierte Frauenflüchtlingsbewegung.“

    TERRE DES FEMMES e.V. Terre des Femmes Schweiz engagiert sich übrigens für Flüchtlinge in der Schweiz und versucht mit ihrer Arbeit ein faires Asylverfahren für Frauen zu ermöglichen.

    Mehr Information findet ihr hier:
    http://www.terre-des-femmes.ch/frauenfluechtlinge<>Frauen auf der Flucht

    Überall auf der Welt sind Frauen gezwungen zu flüchten. Ihre Fluchtgründe sind vielfältig, unterscheiden sich aber häufig grundlegend von den Fluchtgründen der Männer, denn Frauen sind oftmals Opfer von persönlicher Verfolgung und geschlechtsspezifischer Gewalt wie Genitalverstümmelung, Zwangsverheiratung oder Gewalt im Namen der Ehre.

    Auch in der Schweiz suchen Frauen und Mädchen Schutz vor Verfolgung und Gewalt.<<

    Während die Jungen oft als sogenannte Kindersoldaten gleich über den Jordan geschickt werden, befasst/beschränkt man sich damit, Mädchen zu bemitleiden. Seit wann werden Jungen NICHT zwangsverheiratet? – NICHT beschnitten?

    Jetzt kommt (wahrsch.) wieder: bitte nix gegen tdf sagen, weil ..

    darauf kann ich nur noch sagen: INTERESSIERT mich nicht, tdf ist scheinheilig und mehr nicht

    gez., Henning Riepen

  3. Beschneidung „Das Recht auf Tradition respektieren“

    Die Anzeige gegen einen Berliner Rabbi wegen eines umstrittenen Rituals hat die Debatte über Beschneidung neu entfacht. Der Vorsitzende der Europäischen Rabbinerkonferenz distanziert sich im Interview von der kritisierten Beschneidungsmethode.[..]

    http://www.fr-online.de/politik/beschneidung–das-recht-auf-tradition-respektieren-,1472596,22377724.html

  4. MÖ VE Manfred Stremming

    Rabbi Pinchas Goldschmidt verleiht am 22.Mai als Präsident der europäischen Rabbiner Konferenz den “ Lord Jakobovitz “ Preis des europäischem Judentums an Angela Merkel.Er sagte: Als Bundeskanzlerin hat sie erkannt,das ein Verbot der religiösen Beschneidung das Ende jüdischer Gemeinschaft in Deutschland bedeuten würde.Wenn unsere Kanzlerin meinen Rat annehmen würde,könnte ich ihr als Vorbild die berühmten Worte von Marcel Reich-Ranicki anläßlich der ZDF Fernsehpreisverleihung,ans Herz legen,zu sagen : “ ICH NEHME DEN PREIS NICHT AN „.Sie kann es damit begründen,das sie genau wie viele aufgeklärte,fortschrittliche Juden,z.B. Michael Wolffsohn,es für möglich halten,das das jüdische Leben in Deutschland auch ohne Beschneidung möglich ist.Das Ritual der Genitalverstümmelung könnte man durch eine symbolische Handlung bei der jüdischen Namensgebung ersetzen.Erinnern kann ich mich,das die Worte “ WIR MACHEN UNS JA ZUR KOMIKERNATION “ ,von Frau Merkel gefallen sein sollen,weil wir angeblich das erste Land auf der Welt wären,das die religiöse Beschneidung verbieten würde.Andererseits ist gerade Deutschland stolz darauf das erste Land in der Welt zu sein,das den kompletten Atomausstieg beschlossen hat.Wir sollten auch genau so stolz sein,wenn wir das erste Land in der Welt wären,das zum ersten Mal die allgemein gültigen Bürgerrechte zur bedingungsloser Einhaltung einfordern.!!!

  5. Wolfgang Schmolz

    Was will die SPD uns damit sagen? Soll das bedeuten das der nächste Anschlag auf unser Rechtssystem stattfinden soll? Das die politischen Parteien die im Bundestag vertreten sind an geistiger Umnachtung leiden und keinen moralischen Anspruch haben sie schon mit dem Beschneidungs Gesetz anschaulich dokumentiert. Wenn auf der einen Seite Kinderfreundlichkeit gefordert wird und auf der anderen Seite diese Gesetze erlassen werden dann ist das nicht glaubhaft.In diesem Zusammenhang wäre es auch nicht Verwunderlich wenn der nächste Rechtsbruch kurz bevorsteht.Auch die Grünen sind da nicht unschuldig. Mit ihrem Bevorzugung von religiösen Gruppen die unser Grundgesetz in keiner Weise respektieren .Was im übrigen auch der Kanzlerkandidat der SPD,wenn auch nicht bewusst aber politisch Inkorrekt und richtig bemerkt hat.Das eine Integration bestimmter religiöser Gruppen ein Schlag ins Wasser war.Auf diese Einsicht folgte nun der nächste Anschlag.Das Wort das nun die Runde macht heißt Willkommensstruktur. (wow da hat sogar mein Rechtschreibprogramm protestiert). Was uns im Rahmen dieses Kunstwortes noch für Irrsinn erwartet kann man jetzt schon erahnen.Da ist die Beschneidung erst der Anfang des Warnsinns.

  6. Ward Warner

    Werner Dreibus, Stefanie Graf, Nicole Gohlke, Claudia Haydt, Luc Jochimsen, Caren Lay, Bodo Ramelow, Katina Schubert und Christine Buchholz – Die Linke (27.09.2012) http://www.die-linke.de/politik/aktionen/archiv/2012/beschneidungvonjungen/keinestrafefuerbeschneidung/ »Diese Veränderungen [des Körpers des Kindes durch Beschneidung] läuft dem Interesse des Kindes, später selbst über seine Religionszugehörigkeit entscheiden zu können, zuwider.« Das Argument trifft nicht zu. Uns ist keine Religion oder Weltanschauung bekannt, die Beschnittenen die Aufnahme in ihre Reihen verwehrt. Umgekehrt ist es auch nicht so, dass jeder der beschnitten ist, automatisch Jude oder Muslim ist oder wird.“ Noch zynischer geht es wohl kaum noch. „Die Auffassung, die Beschneidung widerspreche dem Kindeswohl, unterstellt der Mehrheit der jüdischen und muslimischen Eltern, unverantwortlich mit ihren Kindern umzugehen.“ Und weil das nicht sein kann, entspricht die Beschneidung einfach dem Kindeswohl.

  7. Sie geht in Schulen und Kindergärten und berät Pädagogen, wie man am besten über das Thema aufklären kann. Und sie leistet Überzeugungsarbeit bei afrikanischen Migranten. „Viele Familien, die neu nach Deutschland kommen, wenden sich an uns, weil sie Hilfe bei Behördengängen brauchen. Wir gehen mit ihnen da hin und gewinnen so ihr Vertrauen. Und dann klären wir sie auch über Genitalverstümmelung auf. Viele wissen nicht, dass das in Deutschland verboten ist. Sie sind schockiert, wenn sie erfahren, dass sie das Sorgerecht verlieren könnten.“ Siebzehn Mädchen hat sie im vergangenen Jahr vor dem Verlust ihrer Weiblichkeit bewahren können.