Archiv nach Schlagworten: Eltern - Seiten 2

Richter gesteht Kindesmisshandlungen

mann-vater-vaeter-frau-mutter-muetter-kind-familienzerstoerung-trennung-scheidung-umgangsboykottVorab entschuldige ich mich bei Familienrichter a. D. Hans-Christian Prestien, denn auf ihn per­sönlich trifft die Überschrift nicht zu. Er hat sich aus meiner Sicht sehr wohl hauptsächlich um die Interessen der Kin­der gekümmert, was selbst in heutigen Zeiten eine Ra­ri­tät darstellt. Die Er­kennt­nisse des Beitrages auf WDR 5 in der Sendung ‚Redezeit‘ zum Thema „Anwalt des Kindes“ treffen hingegen die Schlagzeile haargenau.

Das Resümee von Herrn Prestien ist nämlich die Feststellung (ab 13:02 min.), das er erst heute sehen kann, was er und seine Kollegen bei Kindern ange­rich­tet ha­ben. Der Staat leiste sich Situationen, die hanebüchen sind und in einer hohen An­zahl ob­jek­ti­ve Menschenrechtsverletzungen darstellen im Sinne von Artikel 8 Eu­ro­pä­ische Men­schen­rechts­kon­ven­tion. Nach dieser Ausführung habe jedes Mit­glied die­ser Ge­sell­schaft Anspruch auf Familien­­leben. Das bedeute, dass die Staa­ten sich ver­pflich­tet haben, dass Familien­leben nicht gestört und nicht zer­schnit­ten werden darf.

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Petition zu Auflösung einer Stiefkindadoption

petition-brd1Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass eine Stiefkindadoption aufgrund nach­weis­lich schwerer Kindesmisshandlung aufgelöst werden kann.

Begründung

Nach anwaltlicher und notarieller Prüfung besteht derzeit nach aktuellem Adoptionsrecht keine Möglichkeit eine Adoption aufgrund schwerer Kindes­misshandlung (Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung und körperliche und seelische Misshandlung) aufzulösen. Kinder unter vierzehn Jahren können ohne ihre Zustimmung adoptiert werden. Wenn die Adoption zu keinem Zeit­punkt dem Wohl des Kindes entsprochen hat und andauernde Kindes­miss­handlungen stattfanden, so sollte das Kind im Erwachsenenalter die Mög­lich­keit bekommen diese gesetzliche Bindung an das Stiefelternteil aufzuheben. Hier

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Wut und Schmerz über den Hass einer Mutter

kinderherz-familie-aufbruch-ausgrenzung-trennung-scheidung-tristan-rosenkranz-buchcoverEine Empfehlung für ein Buch abzugeben, welches man nicht gelesen hat, ist mitunter eine heikle Ange­legenheit. Trotzdem mache ich bei dem Buch des Herausgebers Tristan Rosenkranz „Kinderherz“ eine Ausnahme und das nicht nur, weil mir die Autoren und Vereine zum großen Teil bekannt sind.

Ich habe mir den verlinkten Aus­zug herunter geladen und muss sagen, mir wurde übel bei dem Bericht eines 17-jähri­gen Jungen. Deswegen habe ich mich auch bei dem Titel dieses Beitrages absichtlich von Emotionen leiten lassen. Wer – wenn nicht unsere Kinder und Kindeskinder haben ein größeres Recht auf eine Anklage gegen diesen Staat und seine Helfershelfer. Diese haben aber anscheinend nichts Besseres im Sinn, als alleine Frauen die uneinge­schränkte Macht über das Wich­tigste zu geben, was einen Staat ausmacht – die Familie!

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Abstimmung zur Arbeit der Jugendämter

jugendamt-jugendaemter-nein-danke1Bei der Recherche zu dem Buch „Kinderherz“ des Herausgebers Tristan Rosenkranz habe ich neben dem Verein Gleichmass e.V., dessen Vorsitzender Herr Rosenkranz ist, einen dazu gehörigen Blog und folgenden Aufruf gefunden:

Im Internet läuft derzeit eine Abstimmung über die Arbeit der Jugendämter. Interessenten und Betroffene möchten bitte den Link von „Deutschland stimmt ab“ aufrufen und abstimmen. Hier

Mehr als 2 Klicks sind nicht notwendig und diese Zeit kann jeder aufbringen, oder? 😉

Homepage: Gleichmass e.V.
WikiMANNia: Jugendamt
Kinderklau informell: Kinderklau kann auch Ihnen passieren

BVerfG schützt getrennt lebende Väter

bverfg-erster-senat-1-1Pressemitteilung Nr. 101/2010 vom 10. 10. 2010
Leitsatz zum Beschluss des Ersten Senats vom 12. Oktober 2010 – 1 BvL 14/09 –

Übernimmt ein Elternteil, dessen Kind aufgrund der Trennung der Eltern nicht ständig bei ihm lebt, im Rahmen des ihm rechtlich möglichen Maßes tatsächlich Verantwortung für sein Kind und hat häufigen Umgang mit diesem, der ein regelmäßiges Verweilen und Übernachten im Haushalt des Elternteils umfasst, entsteht zwischen Elternteil und Kind eine häusliche Gemeinschaft im Sinne des § 116 Abs. 6 Satz 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch, die in gleicher Weise dem Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG unterliegt wie diejenige, bei der Elternteil und Kind täglich zusammenleben.

Im Namen des Volkes
In dem Verfahren
zur verfassungsrechtlichen Prüfung,

ob § 116 Abs. 6 Satz 1 SGB X insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar ist, als er eine Haftungsprivilegierung des nicht in häuslicher Gemeinschaft lebenden, zum Unterhalt verpflichteten Kindesvaters im Gegensatz zu in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen nicht vorsieht,

– Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Landgerichts Memmingen vom 27. April 2009 (2 O 2548/05) –

hat das Bundesverfassungsgericht – Erster Senat – am 12. Oktober 2010 beschlossen:

§ 116 Absatz 6 Satz 1 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch vom 18. Januar 2001 (Bundesgesetzblatt I Seite 130) ist mit dem Grundgesetz auch insoweit vereinbar, als nach dieser Vorschrift nicht ausgeschlossen ist, dass bei nicht vorsätzlicher Schädigung durch einen zum Unterhalt verpflichteten Elternteil, der im Zeitpunkt des Schadensereignisses mit seinem geschädigten Kind nicht in häuslicher Gemeinschaft lebt, Ansprüche nach Absatz 1 auf den Sozialhilfeträger übergehen.

§ 116 Absatz 6 Satz 1 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch ist im Lichte von Artikel 6 Absatz 1 und Absatz 2 des Grundgesetzes dahingehend auszulegen, dass auch derjenige Elternteil die Tatbestandsvoraussetzung eines Lebens in häuslicher Gemeinschaft erfüllt, der zwar getrennt von seinem Kind lebt, jedoch seiner Verantwortung für das Kind in dem ihm rechtlich möglichen Maße nachkommt und regelmäßigen wie längeren Umgang mit dem Kind pflegt, sodass dieses zeitweise auch in seinen Haushalt integriert ist.

Das Bundesverfassungsgericht hat einen weiteren Schritt unternommen, die Rechte von ledigen Vätern ein wenig zu stärken. Diese sind allerdings mal wieder an bestimmte Bedingungen geknüpft:

c) Trägt ein Elternteil mit dem anderen Elternteil, bei dem sich sein Kind vorrangig aufhält, gemeinsam die Sorge für das Kind oder ist allein aus Kindeswohlgründen nicht ihm, sondern dem anderen Elternteil die Alleinsorge eingeräumt, zahlt er regelmäßig den vereinbarten oder gerichtlich festgesetzten Kindesunterhalt und praktiziert den verabredeten oder ihm eingeräumten regelmäßigen Umgang mit dem Kind, der auch ein Verweilen des Kindes in seinem Haushalt umfasst, kommt dieser Elternteil in vollem, ihm rechtlich möglichen Umfang seiner elterlichen Verantwortung seinem Kind gegenüber nach. Einer solchermaßen gelebten familiären Beziehung zwischen dem Kind und seinem Elternteil kann nicht allein aufgrund dessen, dass beide nicht ständig zusammenleben, ein Leben in häuslicher Gemeinschaft abgesprochen werden. Das gilt nicht nur für den Fall, dass sich das Kind im Wechsel gleichlange Zeit bei jedem Elternteil aufhält, sondern auch dann, wenn das Kind in regelmäßigen Abständen einige Tage bei dem Elternteil verbringt und währenddessen bei ihm übernachtet, dort zumindest einen festen Schlafplatz hat, von ihm verköstigt wird und insofern bei ihm ein zweites Zuhause hat. Liegen diese Voraussetzungen vor, ist von einer häuslichen Gemeinschaft zwischen dem Elternteil und dem Kind auszugehen, die von ausgeübter Verantwortung für das Kind und einem zumindest zeitweisen Zusammenleben und Haushalten mit dem Kind getragen ist.

Es bleibt daher die Frage offen, welche Rechte jene Väter haben, die sich aus diversen Gründen weniger um ihre Kinder kümmern (dürfen).

„Der entsorgte Vater“ auf ARTE

douglas-wolfspergerMittwoch 10. November 2010 • 21:50h

Von fast allen Kindern wird die Trennung der Eltern als belastend und bedrohlich erlebt. Ohnmächtig müssen sie zusehen, wie sich Vater und Mutter mit Wut, Hass, Demütigungen und Rache bekriegen und verfolgen. Viele Kinder verlieren dabei einen Elternteil – zumeist den Vater. Die ganze Bandbreite der emotionalen Auswirkungen und der faktischen Konsequenzen gescheiterter Beziehungen und zerstörter Familienbande kommt in den Geschichten der vier Trennungsväter zum Vorschein, die Douglas Wolfsperger in seinem Dokumentarfilm erzählt [ARTE]

Zwar werden von dem Film nur 52 statt 86 Minuten gezeigt, aber vermutlich dürfen wir froh sein, das ARTE diesen Film – wenn auch in gekürzter – Form überhaupt zeigt. Allerdings solle man wissen, das ARTE ein durch und durch feministischer Sender ist. Dieser hat bereits vor Jahren bösartig gegen Väter agiert, was Matthias Matussek in einem Vorwort zu seinem Buch „Die vaterlose Gesellschaft – Polemik gegen die Abschaffung der Familie“ beschrieben hat.

[..]Im letzten Jahr erhielt ich in London, wo ich mit meiner Familie lebte, Besuch von einer Redakteurin des „arte“-Kanals, die einen Film über Väter-Initiativen und Aktivisten drehen wollte, und mich als den „Missionar der deutschen Männerbewegung“, als der ich von „Stuttgarter Zeitung“ einst tituliert wurde, befragen wollte. Sie wollte, wie sie sagte, auch den Männern und ihren Anliegen einmal Gehör verschaffen, ganz fair. Mir gefiel das.

[..]Sie wollte mich allein. Sie wollte mich grimmig, vor meinem Computer. Dann fragte sie nach den militanten Väter-Aktivisten in London, nach der Wirkung meines Buches in Deutschland, nach meinen Lesereisen, nach den Männern, die meine Lesungen besuchten, nach wütenden Männern in der Situation kompletter Ohnmacht – ich hatte auf meinen Lesereisen mit Hunderten von ihnen Kontakt. Ich antwortete ihr, ich erklärte, ich plädierte leidenschaftlich für mehr Gerechtigkeit, und ihr Nicken sah aus, als nicke sie aus Mitgefühl.

Drei Monate später lief der Film. Er lief unter dem Titel: „Wenn Väter sich rächen“. Er zeigte ein Sammelsurium von Männern, die als vereinsamt, neurotisch oder als schlechte Verlierer charakterisiert wurden, und ich war ihr Einpeitscher. Die Interviews wechselten immer wieder mit düsteren Szenen ab, in denen ein Mann ein Mädchen verführt und anschließend vergewaltigt. Die Botschaft war klar: Die in dem Film gezeigten Männer wurden als Gewalttäter vorgeführt, besonders die, die in Scheidung und im Streit mit ihren Ex-Frauen lebten [mehr]

Der Maskulist: Lila Kröte für ARTE-Sender
WikiMANNia: Väter sind wichtigTrennungsväterMatthias Matussek

Droht der Mann langsam auszusterben?

mann-maennerabend-angeln-see-sonnenuntergang-oliver-thalerAnlässlich des Weltmännertages stellt sich unser Autor die Frage nach der Zukunft des Geschlechts. Seine Prognose verheißt nichts Gutes.

Von Hajo Schumacher

Dauernd verordnet die Welt sich Gedenktage. Im Januar ist Weltlepratag, im Februar Weltkrebstag, im März Weltnierentag. Es folgen Weltromatag, Weltmurmeltiertag und Welttoilettentag. Keine Ahnung, wer diese Tage bestimmt. Wahrscheinlich die EU oder Claudia Roth. Bei Welttagen geht es jedenfalls immer darum, Dinge auszurotten (Lepra), vor dem Aussterben zu bewahren (Murmeltier) oder sauberer zu machen (Toiletten). Welttage haben verlässlich mit Diskriminierung zu tun, aber nie mit Lebensfreude, Bier oder Fußball.

[..]Kein Mensch braucht noch Männer, allenfalls für den Umzug. Denn selbst volkswirtschaftlich sind Männer eine Katastrophe. Stundenlang angelnderweise in den Müggelsee starren oder Fußball glotzen in den immer alten Botten, damit werden wir den Konsumstandort Deutschland nicht retten. Rein ökonomisch gesehen müsste der Mann auf Oligarchenbraut umgeschult werden. Aber wer trägt dann die vielen Einkaufstaschen? [mehr]

Eine herrliche Satire auf den Weltmännertag smiley1146

Foto: Oliver Thaler / Pixelio.de
WikiMANNia: Weltmännertag

Veranstaltung „Familienpolitik im Wandel“

alleinerziehender-vater-mit-kindern-fotograf_gerd_altmann_-geralt_stanly_dezignus-shapes_pixeliodePressemitteilung der FDP [hier][PDF]

Zur Veranstaltung „Familienpolitik im Wandel“ mit Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll am 26.10.2010 um 19:00 Uhr in 76669 Bad Schönborn, Hotel Villa Medici, Waldparkstr. 20 möchten wir Sie recht herzlich einladen.

Teilnehmerliste bei der Podiumsdiskussion „Familienrecht im Wandel“:

  1. Prof. Dr. Ulrich Goll (Justizminister und stellvertr. Ministerpräsident in BW)
  2. Edith Schwab (Fachanwältin für Familienrecht, Bundesvorsitzende des VAMV)
  3. Daniela Conrad-Graf (Familienrichterin am Amts- und Oberlandesgericht Karlsruhe)
  4. Reinhard Niederbühl (Leiter des Sozialen Dienstes der Stadt Karlsruhe)
  5. Franzjörg Krieg (Pädagoge, Landesvorsitzender des VAfK Baden Württemberg)
  6. Ursula Kodjoe Moderation (Dipl. Psychologin, Mediatorin, gerichtpsychologische Gutachterin)

Themenschwerpunkte:

  1. Sorgerecht für nicht eheliche Väter
  2. Projekt Elternkonsens in Baden Württemberg Cochemer Weg, Karlsruher Weg
  3. Fragen an die Politik / Lösungsansätze

Im Trennungs-FAQ-Forum steht dazu folgendes:

.. eine Podiumsdiskussion, deren Besetzung absolut spannend ist:

Minister Goll ist einer der sehr wenigen Politiker in der BRD, die es schon gewagt haben, gegen die Macht der Frauen- und Mütter-Lobby Väter-Positionen öffentlich zu vertreten. Ich denke da nur an die Absicht von Bundesjustizministerin Zypries, jeden Vater, der einen heimlichen Vaterschaftstest machen lässt, zu kriminalisieren.

Edith Schwab hat erst im August das Bundesverdienstkreuz verliehen bekommen. Die allgemeine Kritik daran ist dominant. Man muss nur „Schwab Bundesverdienstkreuz“ in google eingeben.

Richterin Conrad-Graf ist eine bemerkenswerte Richterin, die sicher nicht zu der Sorte gehört, die feministische Positionen im Familienrecht umsetzen.

Herr Niederbühl ist wohl diejenige Person in der familialen Intervention in Karlsruhe, die im radikalfeministisch bestimmten Karlsruher Klüngel die reformfreudigste Position einnimmt.

Und Ursula Kodjoe brauche ich in Väterkreisen wohl nicht extra vorzustellen.

Wir haben großes Interesse daran, dass diese Podiumsdiskussion vor Publikumsandrang aus allen Nähten platzt! [mehr]

Foto: Gerd Altmann/Pixelio.de
WikiMANNia: FamilieEin-Eltern-FamilieFlickwerkfamilie (Patchwork)
FemokratieBlog: Suchergebnisse „Edith Schwab“

Grüne wollen Sorgerecht für nichteheliche Väter nur auf Antrag

familie-vater-mutter-kind-kinder-froehlich1Der nachfolgende Antrag „Nichtehelichen Vätern das gemeinsame Sorgerecht geben“ entspricht im wesentlichen den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG).

Zitat aus der Pressemitteilung des BVerfG:

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Der Massenmord an Vätern in Deutschland

vater-vaeter-weinend-ohnmacht-sorgerecht-unterhalt-frauen-abzockenZugegebenermaßen ist die Überschrift eine Provokation, aber das soll sie auch sein. Auslöser dafür ist ein Thread im WGvdL.com-Forum mit gleichnamiger Überschrift [hier]

Es gab natürlich auch gegenteilige Reaktionen und ein User meinte sinngemäß, das die Aussage unan­ge­bracht wäre. Wenn man etwas erreichen wolle, könne man nicht mit so einer These aufwarten. Dem wider­spre­che ich noch nicht einmal grundsätzlich, aber wenn mir Leute erzählen, das wären doch nur Einzelfälle, dann bekomme ich die Krise. Mitt­ler­wei­le sind es zu viele Einzelfälle und es stimmt in der Tat, das es keine genauen Zahlen gibt, wie viele Väter sich im Zuge der Vaterentrechtung umgebracht haben, offen oder versteckt.

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Das Geburtsrecht des Kindes auf Mutter und Vater

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Überlegungen zur Sorgepflicht
Von Karin Jäckel auf Deutschlandradio Kultur

Eltern-Kind-Beziehungen sind älter als jedes menschengemachte Gesetz und jedes Wächteramt des Staates. Es ist das natürliche und unverbrüchliche Geburtsrecht als Menschenrecht eines jeden Kindes, Mutter und Vater zu haben und von ihnen gemeinsam beschützt, erzogen und umsorgt zu werden.

Auf einen Elternteil verzichten zu müssen, bedeutet für jedes Kind einen schweren, Leib und Seele belastenden Verlust. Auch dann, wenn das Kind dies nicht bewusst erkennt. Irgendwann fragen sich alle Kinder nach den eigenen Wurzeln. Auch Adoptivkinder wollen ihre leiblichen Eltern kennenlernen, weil sie wissen wollen, wer die beiden Menschen sind, von denen sie gezeugt und geboren und an andere Leute abgegeben wurden und welches genetische Erbe sie in sich tragen.

Das Alleinerziehendsein ist keineswegs ein „Erfolgsmodell“, wie Edith Schwab als Vorsitzende des „Verbands alleinerziehender Mütter und Väter“ weismachen will, sondern erwiesenermaßen ein Misserfolgsmodell, das Mütter überfordert, Kinder in psychotherapeutische Behandlung und beide in Lebensängste und Armut treibt – mit und ohne finanziellen Unterhalt des ausgegrenzten Elternteils [mehr] [MP3]

Alles in allem ein guter Artikel von Frau Dr. Jäckel. Allerdings habe ich einen Punkt vermisst, denn sie schreibt zum Thema Gewalt:

Es kann nicht sein, dass die weltweiten Forschungsergebnisse über die nahezu identische Gewaltbereitschaft der Geschlechter weiterhin dem Mythos „Frau = Opfer, Mann = Täter“ untergeordnet werden und Kindern nur deshalb ihr Geburtsrecht auf beide Eltern vorenthalten wird, weil manche Männer zu Verbrechern werden und dann Frauen und/oder Kindern Gewalt antun.

Diese Behauptung ist zwar richtig, allerdings wäre es noch besser gewesen, wenn Frau Dr. Jäckel die Frage in den Raum gestellt hätte, wieso an Müttern nicht gezweifelt wird, da von diesen immerhin zu 55% Gewalt gegen Kinder ausgeht. Diese Feststellung wurde erst kürzlich in diesem Blog eingestellt [hier]

Ist Patchwork das Familienmodell der Zukunft?

mann-vater-vaeter-frau-mutter-muetter-kind-familienzerstoerung-trennung-scheidung-umgangsboykottMelanie Mühl hat auf Faz.net einen interessanten Diskurs ausgelöst, dem auch der Blog  sich hier anschließen möchte. Die Autorin stellt einfach mal etwas  fest und anschließend eine simple Frage:

Das geheuchelte Familienglück

Ist Patchwork wirklich das Familienmodell der Zukunft? Auf jeden Fall passt es in unsere Unverbindlichkeitswelt. Doch unsere Selbstverwirklichungsmanie fordert ihren Preis. Und den zahlen die Kinder.

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Gleiches Recht für beide Geschlechter?

©by meltis/Pixelio.de

©by meltis/Pixelio.de

Zum Sorgerecht bei nichtehelichen Kindern
Von Astrid von Friesen

Bisher durften ledige Mütter das gemeinsame Sorgerecht mit den Vätern durch eigenmächtige, selbstherrliche Entscheidungen bestimmen. Hier wurde das Recht auf Selbstbestimmung der Frau über die fundamentalen Rechte der Kinder und der Väter gestellt

[..]Doch kann es nicht angehen, dass nur die Mütter ein Vetorecht gegen die gemeinsame Sorge bekommen. Warum eigentlich nicht die Väter? Wo ist hier der Gleichheitsgrundsatz?

Untersuchungen in der westlichen Welt zeigen etwa, dass häusliche Gewalt zu 50 Prozent von Frauen ausgeübt wird, dass auch Frauen Kinder schlagen und malträtieren, sie missbrauchen und schädigen. Warum darf ein Vater dagegen kein Veto einreichen? Frauen sind nicht seltener als Männer süchtig oder psychotisch, neurotisch oder beziehungsunfähig. Das wissen wir von all den Menschen, die von Müttern aufgezogen und auch von ihnen negativ geprägt wurden.

Wir Frauen haben dafür gekämpft, gleichberechtigt zu sein. Warum wollen wir „gleicher“ behandelt werden, wir sind keineswegs per Se die besseren Menschen?

Es wäre weise, bei der Neuformulierung des Sorgerechtsgesetzes nicht wieder ein Geschlecht zu bevorzugen und eines zu demütigen!
[mehr] oder [MP3]

Gut geschrieben Frau von Friesen, dem braucht man eigentlich nichts mehr hinzufügen 😉

FemokratieBlog: Text und Video zu Astrid von Friesen im SWR-Nachtcafé

Welches Sorgerecht dient den Kindern

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©Gerd Altmann/Pixelio.de

Als ein „Sieg der Väter“ wurde die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Anfang August gewertet: Bislang bekamen unverheiratete Väter ein Sorgerecht für ihre Kinder nur mit Einverständnis der Mütter zugesprochen. Jetzt muss eine Neuregelung her. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger möchte Mütter und Väter völlig gleichstellen. Die Väter sollen, sobald sie die Vaterschaft anerkennen, automatisch ein Sorgerecht bekommen. Doch wird aus diesem Sieg der Väter auch ein Sieg der Kinder? Ja, sagen die einen: Weil das Sorgerecht damit nicht mehr zur Waffe im Trennungsstreit werden kann. Andererseits: Dient es wirklich dem Wohl des Kindes, wenn eine Mutter bei jedem Arztbesuch und Schulwechsel des Kindes die Meinung des Vaters einholen muss – selbst wenn der vielleicht schon ganz woanders lebt?

Es diskutieren:
Katrin Hummel, Frankfurter Allgemeine Zeitung, Buchautorin
Ursula Kodjoe, Familientherapeutin und Mediatorin, Emmendingen
Dr. Angelika Nake, Familienanwältin, Darmstadt
Moderation: Gábor Paál

Trotz der Tatsache, dass drei Frauen ein Thema diskutierten, welches eigentlich eines der Väter ist, war es angenehm überraschend, das zwei Frauen so vehement für das sofortige Sorgerecht der Väter nach der Geburt plädierten.

Z.B.:  Ab 28:59h Ursula Kodjoe: [..]Es besteht aber Elternschaft. [..]Wer sagt denn, das die Mutter sich zur Mutterschaft eignet? Hier besteht eine Schieflage.

Dr. Angelika Nake kam sukzessive immer mehr in die Defensive und der Unmut über die Gegenpositionen war ihr zum Ende hin mehr und mehr anzumerken.  In diesem Zusammenhang sei auf die heutige Verleihung des Bundesverdienst-kreuzes an Edith Schwab verwiesen, die als Vorsitzende des VAM(v) und AG(f) in die gleiche einseitige Kerbe haut, wie die ebenfalls als Familienanwältin wirkende Dr. Nake .

Da beide Anwältinnen aus Mütter-zentrischer Sicht lamentier(t)en ist es mehr als erfreulich, dass Katrin Hummel und Ursula Kodjoe aus der Sicht der Kinder argumentieren – die sowohl ihren Vater, als auch ihre Mutter brauchen. Frankreich macht es uns schon lange vor, dass dieses Kind-gerechte Modell außerordentlich gut funktioniert – auch im Falle einer Trennung.

Die MP3-Datei zur Sendung ist auch in der Mediathek des FemokratieBlog gespeichert und kann auf Anfrage gerne zur Verfügung gestellt werden .

SWR2 Forum: Der Realitäts-Check – Welches Sorgerecht dient den Kindern?
FAZ: Katrin Hummel Artikel „Sorgerecht – Der entsorgte Vater“
FreshDads: Interview mit Katrin Hummel über die Hintergründe zu ihrem Buch  „Der entsorgte Vater“
WikiMANNia: SorgerechtTrennungsväterVaterschaftUmgangsrecht

Deutschlandradio „Die Liebe der Väter“

©by Ramona Kitzmüller/Pixelio.de

©by Ramona Kitzmüller/Pixelio.de

„Ansammlung von Schuldgefühlen“
Der Schriftsteller Thomas Hettche über seinen Roman „Die Liebe der Väter“ und die Sorgerechts-Debatte
Thomas Hettche im Gespräch mit Ulrike Timm

Ein Mann kämpft darum, für seine Tochter da sein zu dürfen – die Mutter will den Kontakt unterbinden. Aus diesem selbst erlebten Leiden ist das passende Buch zur aktuellen Debatte um das Sorgerecht geworden.

[..]Timm: Das juristische Problem ist ja mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus der Welt, aber bedeutet gemeinsames Sorgerecht denn automatisch weniger Zank und Streit? [hier]

Das juristische Problem ist aus meiner Sicht mitnichten aus der Welt, denn jetzt wird die Rangelei bei der Gesetzesänderung erst richtig losgehen. Dieses wird zwischen den Verfechtern des Antragsrecht und denen des sofortigen Sorgerecht ab Geburt stattfinden. Das die Kämpferinnen für das Antragsrecht in der Überzahl sind, brauche ich wohl kaum jemanden erklären, oder?

Für alle, die diesen Beitrag lieber hören als lesen wollen – MP3 [hier]

WikiMANNia: SorgerechtTrennungsväterVaterschaftUmgangsrecht

Bericht über Gewalt an Männer

Österreichischer Bericht über Gewalt an Männer

Herausgeber: Verein vaterverbot.at • Erstellt: 2010

Dieser Bericht behandelt ausschließlich die Gewalt an Männern und Buben. Die Gewalt an Frauen wurde bewusst nicht behandelt, da zu diesem Thema ausreichend Publikationen existieren. Erstellt und finanziert wurde dieser Bericht durch den Verein vaterverbot.at, da die dafür zuständige Männerpolitische Grundsatzabteilung (BMASK) politisch (inoffiziell) als auch finanziell kalt gestellt ist und bei Männer-Diskriminierungen nicht aktiv werden darf. Die im Bundeskanzleramt für Gleichstellung eingerichtete Sektion II sieht sich ausschließlich für „Erstellung frauenspezifischer Studien und Publikationen“ und „Kontakte mit Fraueninitiativen und Vergabe von Förderungen an Frauenprojekte“ zuständig.

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BMFSFJ – Tag der offenen Tür

bmfsfj1Einladung zum Staatsbesuch

Am 21. und 22. August lädt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im neuen Dienstsitz in der Glinkastraße zum diesjährigen Tag der offenen Tür ein. Die Veranstaltung steht unter dem Motto „Zeit für Verantwortung“.

An beiden Tagen wird es zwischen 10 und 18 Uhr ein abwechslungsreiches Programm für die ganze Familie geben [mehr]

Nur zur Info.

Väterdemo – Finale am 26.06. in Berlin

vafk-logoNachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte der deutschen Sorgerechtsregelung die rote Karte gezeigt hat und damit eine vorangegangene Fehlentscheidung der Karlsruher Linienrichter korrigiert hat, sind einige Fachpolitiker vorgestürmt und wollen für Väter ein Klagerecht auf die gemeinsame elterliche Sorge eintüten. Diesen Angriff gilt es jetzt zu stoppen: Kommt am 26. Juni zur Väterdemo nach Berlin und stellt die Politiker ins Abseits.

Damit die Abseitsfalle zuschnappt, müssen sich alle nach vorne bewegen und keiner darf zu Hause bleiben: Schließlich gibt es die nächste Konterchance erst, wenn die Schiedsrichter wieder auf Foulspiel entscheiden – und das kann viele Jahre dauern. Meckern über die lahmen Schiris nützt nichts: Jetzt müssen wir Teamgeist zeigen, um den Spielverlauf zu drehen. Ob mit oder ohne Spielerausweis: Wir wollen die gemeinsame elterliche Sorge ab Vaterschaftsanerkennung!

Nur mit gemeinsamen Sorgerecht ist Schluss mit den illegalen Transfers von Kinder quer durch ganz Europa. Väter erhalten ein Auskunfts- und Mitspracherecht zur effektiven Dopingkontrolle. Und last but not least: Väter dürfen bei der Auswahl des Fußballvereins mitreden.

Der Väteraufbruch ruft zur Beteiligung an der bundesweiten Demo am 26. Juni 2010 in Berlin auf:

Schluss mit Vätern 2. Klasse!
Gemeinsame Sorge für Mutter und Vater

Treffpunkt ab 12:00 am Alex (zwischen S-Bahn und Sendeturm)
Start um 13:00
Zwischenkundgebungen am Brandenburger Tor, Familien- und Justizministerium
Abschlußkundgebung ab 16:00 auf dem Gendarmenmarkt.

Anschließend treffen wir uns beim Grillen zum gemeinsamen Kennenlernen und Austausch untereinander.

Es gibt eine Fahrtenbörse zur kostengünstigen Anreise und preiswerte Übernachtungsmöglichkeiten für 5,00 Euro. Im WEB werden alle weiteren organisatorischen Details unter www.berlindemo.vaeteraufbruch.de mitgeteilt.
Aus vielen Kreisgruppen reisen bereits Gruppen an. Medienvertreter haben sich bereits angemeldet.

Vom Bodenseekreis fahren engagierte Väter 1.150 Km mit dem Fahrrad nach Berlin. Sie starten am 20.6. und werden von den Kreisgruppen in Stuttgart, Karlsruhe, Frankfurt, Fulda, Halle und Magdeburg begleitet. Jeder Vater kann sich entlang der Route den Vätern anschließen. Details zum Routenplan stehen ebenfalls auf der WEB-Seite.

Jetzt liegt es an Dir, sprich Freunde und Bekannte an und komm zum Finale nach Berlin, noch sind Plätze frei. Wir zählen auf Dich!

Alle Kinder haben das Recht auf die Sorge von Mutter und Vater ab Geburt!

Lust auf Vatersein!

Lust auf Verantwortung!

Sorgerecht auch für nichteheliche Väter!

Herzliche Grüße

Rüdiger Meyer-Spelbrink
Bundesgeschäftsführer
Tel. 06627 – 91 50 434 oder 03691 – 88 09 74
mobil 0162 – 83 99 123
meyer-spelbrink@vafk.de

Anlaufstelle für sexuelle Missbrauchopfer

christine-bergmannTelefonische Anlaufstelle und Internetseite für Betroffene von sexuellem Kindesmissbrauch

Die Unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs, Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin a. D., hat am 28. Mai den Start der telefonischen Anlaufstelle für Betroffene sexuellen Kindesmissbrauchs bekannt gegeben.

Unter der Rufnummer 0800-22 55 530 können Betroffene ihre Anliegen und ihre Botschaften an die Unabhängige Beauftragte richten. Bisher war diese nur schriftlich erreichbar.

Gleichzeitig startet auch die Internetseite der Unabhängigen Beauftragten, unter der Betroffene weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden [hier]

Für mich ist das Ganze weiterhin eine reine Alibiveranstaltung, besonders unter der Ägide der ehemaligen Frauenministerin.

Homepage: Unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs
WikiMANNia: Vergewaltigung

Ehemalige Frauenhausmitarbeiterin berichtet

hausliche-gewaltWann haben Sie in welchem Frauenhaus gearbeitet?
Im autonomen Frauenhaus in Kassel von 1984 bis 1987 und im Göttinger Frauenhaus von 1988 bis 1989.

Wie kamen Sie zu dieser Aufgabe?
Damals war ich eine Aussteigerin aus der High-Society. Ich wollte etwas Neues anfangen, anderen Menschen helfen. Vorher war ich schon sehr interessiert an den Dingen, die die Frauenbewegung so thematisiert hat.

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