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Aktionen für Jungen am Girls‘ Day

logo-neue-wege-fuer-jungsFünf Jahre Neue Wege für Jungs

Auch am diesjährigen Girls‘ Day finden in ganz Deutschland wieder vielfältige Aktionen für Jungen zur Berufs- und Lebensplanung statt. „Neue Wege für Jungs“ will Jungen neue Zukunftsperspektiven eröffnen und unterstützt und vernetzt seit 2005 lokale Initiativen zur geschlechtsbezogenen Jungenförderung bei der Berufs- und Lebensplanung.

Der Wandel des Ausbildungs- und Arbeitsmarkt eröffnet auch für Jungen neue Chancen jenseits einer geschlechterstereotypen Berufswahl. Ziel des Projektes „Neue Wege für Jungs“ ist es daher, Jungen neue Wege und vielfältige Perspektiven für ihre individuelle Berufs- und Lebensplanung aufzuzeigen.

„Neue Wege für Jungs“ unterstützt die Umsetzung von Konzepten und Angeboten mit kostenlosen Materialien und Beratung. Die mittlerweile über 140 lokalen Netzwerkpartner sind auf der Netzwerkkarte der projekteigenen Website zu finden.

Datenbank „Jungs willkommen“

Das Projekt „Neue Wege für Jungs“ bietet eine Datenbank mit Praktika, Aktionen und Info-Veranstaltungen für Jungen ab 12 Jahren an. Über die Datenbank „Jungs willkommen“ können die Angebote für Jungen einfach gefunden oder kostenlos eingetragen werden.

„Neue Wege für Jungs“ wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert [hier]

Aktionen für Jungen am Girls‘ Day, diesen Satz muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.

Jungs seid froh, das die Mädels Euch an diesem Tag überhaupt teilnehmen lassen 😉

Im übrigen steht im Newsletter von „Neue Wege für Jungs“ ähnliches: „Neue Wege für Jungs – Sondernewsletter zum Girls’Day am 22. April 2010″. Was soll man dazu noch schreiben? Da unterstütze ich doch lieber die WegJungs 🙂

Mehr Rechtsschutz bei überlangen Prozessen

leutheusser-schnarrenberger-sabine2[..]Jeder hat das Recht auf gerichtlichen Rechtsschutz in angemessener Zeit. Lücken im Rechtsschutz wollen wir mit einem Entschädigungsanspruch für überlange Pro­zes­se schließen. Die geplante Ent­schä­di­gungs­re­ge­lung kommt Verbrauchern wie Unternehmen zugute und ist ein Gewinn für den Rechtsstaat.

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Weibliche Genitalverstümmelung ahnden

maennliche-beschneidung-in-der-antike1hib-Meldung • 2010_04/2010_100/02

Recht/Gesetzentwurf – 01.04.2010
Berlin: (hib/BOB/HLE) Die Verstümmelung der äußeren Genitalien einer Frau durch Beschneidung oder in anderer Weise soll mit Gefängnis nicht unter zwei Jahren bestraft werden. In minder schweren Fällen soll das Gericht Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren verhängen. Der Bundesrat hat einen entsprechenden Gesetzentwurf (17/1217) beim Parlament eingebracht. Es sei geplant, die Tat als schwerwiegenden Verstoß gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Opfers einzustufen, heißt es in der Vorlage. Damit würde ”ein eindeutiges Signal gesetzt, dass der Staat solche Menschenrechtsverletzungen keinesfalls toleriert, sondern energisch bekämpft“, heißt in der Initiative der Länderkammer weiter. Auslandstaten würden in die Strafbarkeit einbezogen, wenn das Opfer zur Zeit der Tat seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland habe. In der Begründung heißt es, von der Verstümmelung weiblicher Genitalien seien überwiegend Frauen in Afrika betroffen, aber auch Frauen in Asien und Lateinamerika. In Deutschland seien nach Schätzungen von Nichtregierungsorganisationen zirka 20.000 Frauen von Genitalverstümmelung betroffen.

Die Strafverfolgung komme vielfach erst durch eine Strafanzeige des Opfers in Gang. Da regelmäßig Mitglieder der Familie des Opfers für die Tat mit verantwortlich seien, könnten sich die minderjährigen Opfer in vielen Fällen erst im Erwachsenenalter zu einer Strafanzeige entschließen, wenn sie sich aus der Familie gelöst hätten. Um das Strafrecht voll zur Geltung kommen zu lassen, sei es nötig, dafür Sorge zu tragen, dass die Taten dann noch nicht verjährt seien. Aus diesem Grund sei das Ruhen der Verjährung notwendig, bis das Opfer das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Die Bundesregierung teilt die Einschätzung, dass es sich bei der Verstümmelung weiblicher Genitalien um eine schwerwiegende Grund- und Menschenrechtsverletzung handelt. Die Beratungen innerhalb der Regierung seien aber noch nicht abgeschlossen. ”Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung von einer detaillierten Bewertung an dieser Stelle ab und wird die weiteren parlamentarischen Erörterungen konstruktiv begleiten“, heißt es abschließend [hier]

Männliche Genitalverstümmelung ist also nach Aussagen – nicht nur unseres Bundesrates – keine Menschenrechtsverletzung. Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man glatt darüber lachen. Ich kann es leider schon lange nicht mehr. Wie selbstverständlich von Menschenrechte gesprochen wird, Jungen und Männer aber ausgeklammert werden, spottet jeder Beschreibung. Da ich zu diesem Thema in diesem Blog schon sehr viel geschrieben habe – Stichwort: Genitalverstümmelung -, erspare ich mir heute eine längere Abhandlung .

WikiMANNia: GenitalverstümmelungGenitalverstümmelung (Tabelle)Video

Was die Linken sagen ist ohne Bedeutung

Deutscher Bundestag • Stenografischer Bericht • 31. Sitzung
Plenarprotokoll 17/31 • Berlin, Donnerstag, den 18. März 2010

Tagesordnungspunkt I (Fortsetzung):
a) Zweite Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 (Haushaltsgesetz 2010) (Drucksachen 17/200, 17/201)
b) Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Finanzplan des Bundes 2009 bis 2013 (Drucksachen 16/13601, 17/626)

Einzelplan 17
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Drucksachen 17/616, 17/623)  Plenarprotokoll ab Seite 2.902.

Zunächst stelle ich die Bundestagsrede von Norbert Geis (CDU) zu Familie und deren Bedeutung ein.

Nachfolgend nun Ausschnitte aus dem Plenarprotokoll der Rede von Norbert Geis, ab Seite 2.918.

Norbert Geis (CDU/CSU) :
[..]Ich möchte in diesem Zusammenhang noch ein Wort zu den gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften sagen: Sie sind mit der Elternschaft nicht gleichzustellen.

(Widerspruch bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Caren Marks [SPD]: Was sagt denn Herr Westerwelle dazu?)

– Stöhnen Sie nicht! Genau so steht es im Urteil des Verfassungsgerichts zu gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften. Sie genießen nicht den Schutz der Verfassung. Das muss bei einer solchen Diskussion einmal klargestellt werden, weil es inzwischen vergessen wird.

(Caren Marks [SPD]: Das ist diskriminierend, was Sie hier sagen! – Ute Kumpf [SPD]: Sie müssen immer Ihr Lieblingsthema unterbringen!)

Schutz von Ehe und Familie heißt nicht, dass in diesen Schutz Großeltern und Verwandte einbezogen sind; es geht nur um den Schutz der Kleinfamilie. In diesen Schutz einbezogen sind die alleinerziehenden Frauen und diejenigen Eltern, die nicht verheiratet sind; sie genießen den gleichen Schutz.

[..]Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Schutzauftrag, wie er in der Verfassung niedergeschrieben ist, hat zwei Aspekte:
Erstens. Der Staat ist nicht berechtigt, allzu schnell in die Freiheitssphäre der Familie einzugreifen. Der Staat ist beschränkt auf sein Wächteramt. Wenn sich irgendwo eine Gefährdung der Kinder abzeichnet, ist es deswegen nicht richtig, dass das Jugendamt sofort kommt und die Kinder wegnimmt. Das geschieht zurzeit in Deutschland. Das ist verfassungsrechtlich bedenklich.

[..]Berufsausübung und Erziehung von Kindern stehen oft im Gegensatz. Es ist Aufgabe der Politik, zu ermöglichen, dass beide Ziele vereinbar sind: zum einen die Familienpräsenz und zum anderen die Berufsausübung.Um das zu gewährleisten, sind eine Menge Dinge zu erledigen. Für uns gilt insbesondere, uns Gedanken darüber zu machen, wie wir dafür sorgen können, dass es mehr Zeitarbeitsplätze gibt. Ich denke an Telearbeitsplätze, die es den Frauen ermöglichen, daheim präsent zu sein.

(Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Männer! Männer!)

– Das passt Ihnen nicht. Kita ist eine Hilfe, aber kein Ersatz für die Erziehung durch Familie. Wer das annimmt, der ist auf dem Holzweg.

(Beifall bei der CDU/CSU – Caren Marks [SPD]: Darum geht es ja auch nicht! – Zurufe von der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

– Ich weiß schon, was Sie sagen wollen; aber das ist mir ziemlich gleichgültig. Was die Linken sagen, ist hier sowieso ohne Bedeutung.

(Widerspruch bei der LINKEN – Beifall bei der CDU/CSU – Swen Schulz [Spandau] [SPD]: So viel zum Thema Demokratie!)

– Sie von der Linken haben ein völlig falsches Familienbild. Ihr Familienbild kommt aus dem Marxismus, und der gehört in die Mottenkiste des vorletzten Jahrhunderts.

Zunächst einmal geht mein Dank an Narrowitsch, der mich auf dieses Thema aufmerksam gemacht hat.

Zu der Rede von Norbert Geis möchte ich weiter nichts schreiben, es möge sich jeder seine eigenen Gedanken dazu machen. Natürlich finde ich diese bemerkenswert, weshalb ich Teile davon eingestellt habe. Allerdings gibt es noch weitere beachtenswerte Informationen zur zukünftigen Familienpolitik, die ich in einem neuen Beitrag einstellen werde.

Links
Plenarprotokoll 17/31 vom 18.03.2010
Homepage von Norbert Geis

Petition zu Selbstbehalt beim Unterhalt

petition_digital_signieren1Petition: Unterhaltsrecht – Transparente Regelung des Selbstbehalts der Unterhaltsverpflichteten

Text der Petition:
Was muss einer Unterhaltszahlerin/einem Unterhaltszahler bleiben – Höhe des Selbstbehaltes – Art der Festsetzung des Selbstbehaltes

Der Bundestag möge beschließen, dass der Selbstbehalt der Unterhaltsverpflichteten gesetzlich entsprechend sozialrechtlichen Grundsätzen geregelt wird, wobei insbesondere das Lohnabstandsgebot zu beachten ist. Dabei sind individuelle Wohnkosten und Umgangskosten zu berücksichtigen.

Begründung:
Der derzeit geltende notwendige Selbstbehalt führt nach Erhöhung der Unterhaltsbetragssätze der Düsseldorfer Tabelle zu einer unverhältnismäßigen Belastung des barunterhaltspflichtigen Elternteils. Die Selbstbehaltssätze des Unterhaltsverpflichteten werden von den Oberlandesgerichten nach eigenem Ermessen festgelegt. Die letzte Erhöhung erfolgte in 2005. Sie entsprach schon damals nicht dem sozialhilferechtlichen Mindestbedarf (vgl. Schürmann, FamRZ 2005, 148; Riegner, FÜR 2006, 328). Das Verfahren der Festlegung der Selbstbehaltssätze durch die Oberlandesgerichte verstößt gegen die Grundsätze des Urteils des BVerfG vom 9. 2. 2010 – 1 BvL 1/09 u. a. (Hartz IV-Gesetz), weil es nicht transparent und sachgerecht ist und nicht zu einem realitätsgerechten Ergebnis führt.

Da sich die Unterhaltshöhe gem. § 1606 Abs. 3 BGB nach der Lebensstellung des nicht betreuenden Elternteils richtet, verbietet sich schon aus Gründen der Gesetzessystematik auch die Annahme eines absoluten Selbstbehaltes. Neben einem festen Grundbedarf ist die Höhe des Selbstbehaltes an die individuellen Verhältnisse des Unterhaltsverpflichteten anzupassen.

[..]Wir schlagen vor: Als Grundlage für die konkrete individuelle Ermittlung des jeweiligen Selbstbehaltes können die Voraussetzungen herangezogen werden, die die Gerichte derzeit für die Gewährung der Verfahrens- und Prozesskostenhilfe anwenden.

[..]Ziel ist eine realistische den wirtschaftlichen Verhältnissen Rechnung tragende Existenzsicherung von Kindern und Unterhaltszahlern/innen. Dabei ist insbesondere auch zu berücksichtigen, dass der Kontakt zu den Kindern aufrecht erhalten und gemeinsame Elternverantwortung praktiziert werden kann.

Bitte helft mit, dass diese Petition eine nennenswerte Zahl an Mitzeichnern erreicht. Vergesst bitte eines nicht: eine weitere Petition zu Selbstbehalt im Unterhaltsrecht wird in dieser Legislaturperiode nicht mehr zugelassen.

Vielen Dank an Michael K. für die weiter geleitete Information 🙂

Link zur genannten Petition

Jungenleseförderung-Artikel mit MANNdat

©by Simone Peter/Pixelio.de

©by Simone Peter/Pixelio.de

Stuttgart – Planet Girl heißt ein neuer Verlag, der auf die wachsende Zielgruppe der Mädchen setzt. Für Jungs, so belegen viele Studien, bleibt Lesen trotz vieler Bemühungen oft feindliches Terrain. Auch Väter greifen nicht zum Buch. Nun will der Klett-Kinderbuch-Verlag Vorlesemuffel mit einem Geschenk bekehren.

[..]Das Männer-Netzwerk MannDat hat eine spezielle Jungenleseliste erarbeitet. Doch Bruno Köhler, der sich um sie kümmert, weiß, dass es mit kleinen Schritten nicht getan ist: „Es fehlt an einer Jungenleseförderkultur“, sagt er. „Es gibt in Bibliotheken, Schulen und bei Elterninitiativen verschiedene Jungenleseförderprojekte. Aber dieses sind einzelne Aktionen. Eine Jungenleseförderkultur wird daraus erst, wenn von politischer Seite diese Einzelaktionen zu einem Netzwerk verbunden werden. Doch der Wille dazu fehlt.“

An den pädagogischen Hochschulen im Land, so die MannDat-Kritik, gebe es zwar diverse Mädchenprojekte. „Projekte zur Jungenbildungsförderung, zum Beispiel im Bereich Lesen, existieren nicht. Hier zeigt sich, dass eine Jungenleseförderung, wie sie die Pisa-Studie schon 2000 als große bildungspolitische Herausforderung‘ angemahnt hat, noch nicht in den pädagogischen Hochschulen in Baden-Württemberg angekommen ist.“ Dies sei besonders bedauerlich, weil die jungen Lehrer so kaum als Mediatoren für Jungenleseförderung an ihren zukünftigen Wirkungsstätten dienen könnten.

[..]Warum, fragen sich Frauen, die keine Lust mehr auf die männliche Raushaltetaktik und Jammerstrategie haben, schreiben nicht mehr Männer Kinderbücher?

[..]Das heißt: Jungs haben ein biologisches Defizit, das man durch besonders spannende Lektüre ausgleichen muss. Wie die aussehen kann, hat die Kinderbuchautorin Charlotte Habersack im Gespräch mit Bruno Köhler für MannDat so formuliert [mehr]

Ob die Autorin die vom BMFSFJ geförderte Studie gelesen hat? Ein User aus dem MANNdat-Forum hat zu dem Artikel eine passende Antwort gegeben und dieser schließe ich mich an:

Hans, Donnerstag, 18. März 2010, 08:18 @ Timo
Wie anders haben doch Männer reagiert als es darum ging, Bildungsbenachteiligungen von Mädchen zu reparieren…

Man erkennt bei Frauen ein typisches Argumentationsmuster: Haben Jungen Benachteiligungen zu ertragen, so ist es Privatangelegenheit der Männer, sich für deren Behebung einzusetzen, wobei man sie nach Kräften zu behindern trachtet. Sollen sie doch erst mal bessere Väter werden oder Grundschullehrer und Kindergärtner usw. Sind hingegen Mädchen und Frauen zu fördern, so ist es die Aufgabe der ganzen Gesellschaft und des Staates hier schnellstens alle Ressourcen zu mobilisieren.

MANNdat-Forum: Jungenleseförderung – Artikel mit MANNdat

Neue Studie zum Leseverhalten von Kindern

bucher1in der Familie

Die Studie „Lesefreude trotz Risikofaktoren – Eine Studie zum Leseverhalten von Kindern in der Familie“ untersucht die Erfahrungen und Meinungen von Kindern, Jugendlichen, Eltern sowie Fachexperten zum Thema Lesen.

Ergebnis der vom Bundesfamilienministerium geförderten Studie ist unter anderem, dass das Bildungsniveau der Eltern das das Leseverhalten von Kindern nachhaltig beeinflusst. Auch das Geschlecht der Kinder ist ein wichtiger Faktor. Hier sind vor allem Jungen als Risikogruppe zu betrachten. Niedrig gebildete Eltern bedeuten allerdings nicht zwangsläufig, dass Kinder nicht lesen.

Vier Faktoren begünstigen trotz bestehender Risikofaktoren eine gute und erfolgreiche Lesesozialisation: Eltern, für die das Lesen zum Leben dazu gehört, Eltern mit ausgeprägtem Familiensinn und mit klaren Erziehungszielen und Werten sowie Eltern, die ihre Lebens-, Erfahrungs-, Gesprächs- und Lesewelten mit den Kindern teilen.

In der Studie werden darüber hinaus Empfehlungen gegeben, wie das Leseverhalten trotz Risikofaktoren positiv gestaltet werden kann [hier]

Es ist ja schön, wenn das BMFSFJ Studien fördert, aber wie ich gerade feststellen musste, kostet die Studie 5 €. Es bleibt daher die Frage, ob sich eine Bestellung lohnt [Stiftung Lesen – Publikationen]

Gerhard Amendt – Der flexible Mann

amendt2Wie behauptet sich heute das starke Geschlecht?

Unter den Bedingungen der freiheitlich-modernen Gesellschaft hat sich auch das Verhältnis von Männern und Frauen kom­pli­ziert. Der Not­wen­dig­keit, dass sich bei­de Ge­schlech­ter mehr auf­ein­an­der zu­be­we­gen, ste­hen nicht nur ar­cha­ische Ver­hal­tens­mus­ter, son­dern auch die fe­mi­nis­ti­sche Opfer-Ideo­lo­gie ent­ge­gen.

Von Gerhard Amendt

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„Hartz IV-Gesetz“ nicht verfassungsgemäß

bverfg-erster-senat Nachfolgend mehrere Pressemitteilungen und diverse Berichterstattungen zum Urteil.

Regelleistungen nach SGB II („Hartz IV- Gesetz“) nicht verfassungsgemäß

Bundesverfassungsgericht – Pressemitteilung Nr. 5/2010 vom 9. Februar 2010
Urteil vom 9. Februar 2010 – 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09

Kristina Köhler zur Höhe der Regelsätze von Kindern in Hartz IV

Anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Höhe der Regelsätze von Kindern in Hartz IV erklärte die Bundesministerin: „Mit seinem Urteil hat das Gericht jetzt Klarheit geschaffen und dabei die tatsächliche Lebenswelt vieler Familien mit Kindern berücksichtigt, die auf Hartz IV angewiesen sind. Das ist wichtig und richtig, denn damit ist gewährleistet, dass auch Familien, die auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind, und die Bedürfnisse der Kinder angemessen berücksichtigt werden.“ [mehr]

Regelsatzerhöhung reicht nicht aus – Juristinnenbund fordert weitere Reformen von Hartz IV

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) begrüßt die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, die Regelsätze nach SGB II folgerichtig zu bemessen und fortlaufend zu entwickeln. Er sieht allerdings weiteren Reformbedarf. „Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zeigt eindringlich, dass die Hartz IV-Reform mangelhaft war. Dies ändert sich aber nicht allein durch die Einführung und Änderung der Berechnungsmethoden für die Regelsatzbemessung. Denn viele Frauen werden dadurch gar nicht erreicht. Weitere Korrekturen sind dringend erforderlich, auch um die bestehenden Benachteiligungen von Frauen zu beenden.“, kommentiert die Präsidentin des Juristinnenbundes Jutta Wagner in Berlin die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen im SGB II [mehr]

Bild: Wie viel Hartz IV braucht ein Kind?

Es ist nicht so, dass Familie Kerber-Schiel hungern muss. Sogar für den alten Opel Astra reicht das Geld. Es ist nur so, dass jedes Kind Träume hat, und diese Träume erfüllt der Staat nicht – bisher jedenfalls nicht [mehr]

Tagesschau: Hartz-IV-Sätze sind verfassungswidrig

Die bisherigen Regelungen dürfen aber bis zum Jahresende weiter gelten. Der 1. Senat gab dem Gesetzgeber auf, zum 1. Januar 2011 die Berechnungsgrundlage neu zu regeln. Die Richter ließen in ihrer Entscheidung aber ausdrücklich offen, ob das Arbeitslosengeld II erhöht werden muss oder nicht.

Zudem ordneten die Richter an, dass Hartz-IV-Empfänger ab sofort in seltenen Ausnahmefällen Zusatzleistungen erhalten müssen. Das gilt etwa bei Krankheiten, für die Kranken- und Sozialkassen keine Kosten übernehmen [mehr inkl.Video]

FOCUS: Karlsruhe zweifelt an Hartz IV

Bei der Überprüfung der Hartz-IV-Sätze für Kinder stellt das Bundesverfassungsgericht auch die Sätze für Erwachsene infrage. Die Richter zeigen sich bemerkenswert kritisch [mehr]

Spiegel Online: Verfassungsrichter verlangen Hartz-IV-Revision

Die größte Sozialreform der Bundesrepublik muss drastisch korrigiert werden: Das Bundesverfassungsgericht hat die Hartz-IV-Leistungssätze für völlig falsch berechnet erklärt. Mehrere Familien hatten geklagt – sie bekamen in weiten Teilen Recht, die Regierung muss bis Jahresende neue Regelungen umsetzen [mehr]

Faz: Ermittlung nicht korrekt – Hartz-IV-Sätze sind verfassungswidrig

[..]Ein konkretes Verfahren zur Neuberechnung der Regelsätze schlug das oberste Gericht nicht vor. Die Höhe der Leistungen sei aus dem Grundgesetz nicht direkt abzuleiten, sagte Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier in der mündlichen Urteilsbegründung. Sie seien gegenwärtig auch weder für Kinder noch für Erwachsene „offensichtlich unzureichend“. Die gegenwärtigen Sätze seien aber „nicht in verfassungsmäßiger Weise ermittelt worden“. So seien bei Erwachsenen von dem ermittelten Bedarf unzulässige Abschläge gemacht worden. Die Leistungen für Kinder seien nicht eigenständig ermittelt, sondern pauschal vom Bedarf Erwachsener abgeleitet worden, rügte das Bundesverfassungsgericht weiter [mehr]

Süddeutsche: Urteil zu Hartz IV – Grundrecht auf Existenzminimum

Das Urteil hat gewaltige Auswirkungen – auf das gesamte Recht der Sozialleistungen, aber auch auf das Steuerrecht. Das Steuerrecht nimmt nämlich Bezug auf das steuerfreie Existenzminimum. Wenn die Hartz-IV-Sätze zu niedrig sind, dann bedeutet das, dass alle Steuerpflichtigen zu viele Steuern zahlen – weil ihr steuerfreies Existenzminimum höher gesetzt werden muss [mehr]

Zum Schluss verlinke ich noch auf ein Essay von Gunnar Heinsohn auf Welt Online mit einer gegenteiligen Meinung – im übrigen ein sehr lesenswerter Beitrag.

Wie man mit viel Geld Armut vermehrt

Höhere Sozialleistungen steigern die Geburtenrate von arbeitslosen Frauen. Bill Clinton kürzte in Amerika die Bezüge – mit Erfolg [mehr]

Kommentieren kann ich dieses Urteil nicht, da ich es noch nicht gelesen habe.

Familienfreundlichkeit – Deutschland holt auf

Familienglück

©by Stefan Bayer/Pixelio.de

Die Bedingungen für Familien haben sich in Deutschland in den letzten Jahren deutlich verbessert. Dies ist das Ergebnis einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW). Der positive Trend zeigt, dass die 2005 eingeleitete nachhaltige Familienpolitik der Bundesregierung Wirkung zeigt. So belegt Deutschland in der finanziellen Unterstützung von Familien einen Spitzenwert in Europa.

Das IW hat im Rahmen des so genannten Familienfreundlichkeitsindexes die Kategorien Geburtenrate, Familienarmut, Frauenerwerbstätigkeit, Geld, Infrastruktur und Zeit betrachtet. Ergebnis ist unter anderem, dass das Kindergeld in Deutschland im Vergleich mit 18 anderen europäischen Ländern überdurchschnittlich hoch ist. Auch in der Bekämpfung der Familienarmut kommt Deutschland zu einem guten Ergebnis [mehr]

Im internationalen Vergleich spitze ist bereits heute die finanzielle Unterstützung der Eltern – weiterer Handlungsbedarf wie etwa die Einführung eines Betreuungsgeldes besteht folglich nicht. Nachbessern muss die Bundesrepublik bei der Betreuungsinfrastruktur. So werden hierzulande gut 21 Prozent der unter Dreijährigen in Kitas oder von Tagesmüttern betreut, in Dänemark sind es dagegen über 70 Prozent. Zudem mangelt es besonders jungen Akademikerfamilien in Deutschland oft an Zeit, weil die frischgebackenen Eltern Kinder und Karriere unter einen Hut bekommen möchten, der Berufseinstieg aber vergleichsweise spät erfolgt [mehr]

Anlage zu Pressemitteilung Nr. 4/2010 des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln [hier]

Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man über diese Meldungen glatt lachen. Da in allen Berichten die finanzielle Beteiligung des Bundes hochgelobt wird, stellt sich die Frage, ob dieses tatsächlich das wichtigste Kriterium für Familienpolitik darstellt?

WikiMANNia: FamilieFlickwerkfamilieEin-Eltern-Familie

Katharina Rutschky ist gestorben

katharina-rutschkyDen meisten, die mit diesem Namen etwas anfangen können, dürfte Frau Rutschky durch das Buch „Emma und ihre Schwestern. Ausflüge in den real existierenden Feminismus“ bekannt sein. Aus meiner Sicht hat sich Frau Rutschky dadurch vom Feminismus abgewendet und sich überwiegend für Kinder engagiert, vor allem für jene, die vom Missbrauch mit dem Missbrauch betroffen waren. Der Tagesspiegel hat ihr einen Nachruf gewidmet, woraus ich einige Passagen zitiere.

[..]Wann immer eine Meinung zum intellektuellen Mainstream wurde, trat sie auf den Plan und stiftete Unruhe. Am liebsten tat sie das im feministischen Lager, dem sie sich schon lange nicht mehr zugehörig fühlte, auch wenn sie sich noch vor zwei Jahren in einem Artikel über den Neokonservativismus von Ursula von der Leyen selbstironisch als „schwer nachdenkliche Feministin“ bezeichnete.

[..]Als bekennende Achtundsechzigerin, die diese wichtige Phase ihres Lebens und der bundesrepublikanischen Gesellschaft niemals der Lächerlichkeit preisgab, hat sie die Rechte des Kindes immer verteidigt. Umso sensibler war sie für die Auswüchse dessen, was sie den „pädagogisch-therapeutischen Sozialstaatskomplex“ nannte. Sie warnte vor einer „Diktatur der Experten“, deren „anhaltende Pathologisierung von Kindern, Eltern und Familien“ in keiner Weise der Realität entsprechen, sondern lediglich „den Bedürfnissen jener neuen Heerscharen von Psychologen, Sozial- und Diplompädagogen, die ihr Wissen verwerten müssen.“

Gegen die ständige Maßregelung von Kindern und Familien verteidigte sie das ganz normale „Kuddelmuddel des Lebens“ und wagte sogar die Behauptung, auch eine Ohrfeige könne gelegentlich „enorme Entwicklungspotenziale“ freisetzen. Was die Sachwalter der Pädagogik in Rage bringt, dürfte die meisten Eltern beruhigen. Das zarte Pflänzlein Kind wird schon nicht eingehen, wenn Vater oder Mutter mal die Nerven verlieren. Ein gewisser Pragmatismus macht das Leben leichter und ist dann nicht verächtlich, wenn er mit Sensibilität, Empathie und der Fähigkeit zur Selbstkritik einhergeht.

Wir müssen uns Katharina Rutschky als furchtlosen Menschen vorstellen. Wie sonst wäre es möglich gewesen, dass sie sich immer wieder in die Höhle des Löwen begab? Schon 1988 nahm sie gegen die Anti-Porno-Debatte der Zeitschrift „Emma“ Stellung, die ihr prompt unterstellte, sie lasse sich „von Männermedien systematisch pro Pornographie einspannen“. Dabei ging es ihr nur um das sexuelle Selbstbestimmungsrecht der Frau, das ihrer Meinung nach eben auch einschloss, dass die Frau ihren Körper verkaufen durfte, wenn sie das wollte.

Am weitesten hat sie sich sicher mit ihrem 1993 erschienenen Buch „Erregte Aufklärung. Kindesmissbrauch: Fakten und Fiktionen“ vorgewagt, in dem sie minuziös darlegte, dass auch der Vorwurf sexuellen Missbrauchs missbraucht werden kann: als Waffe gegen die Väter im Kampf ums Sorgerecht. Damit war sie für Pädagogen und Feministinnen endgültig zur persona non grata geworden.

Der Unterschied zwischen Mann und Frau muss zur Freude aller kultiviert, nicht nivelliert werden, das ist eine der Botschaften, die Katharina Rutschky hinterlässt [mehr]

Über Google findet man einiges Wissenswerte zu dieser Frau. Auch bei paPPa.com bin ich fündig geworden und sinnigerweise wurde das Thema unter den Stichwörtern Emma und Femiterror abgelegt.

Rutschky: Ich glaube, die Frauenbewegung als solches existiert überhaupt nicht. Es gibt nur den Staatsfeminismus auf der einen Seite, also Gleichstellungsbeauftragte, Frauenministerien und Frauenquoten, nach dem Motto „Papa Staat kümmert sich um die Frauen“. Und auf der anderen Seite gibt es die autonome Frauenszene, die hier mit Drohungen gegen mich in Erscheinung getreten ist [mehr]

Es folgen weitere Artikel auf der Seite von paPPa.com zum Femiterror gegen Frau Rutschky. Leider war Frau Rutschky nicht die Einzige, die durch Frauengewalt eingeschüchtert wurde. Ich erinnere an Susanne Steinmetz, Esther Vilar und einige andere bekannte Frauen, die bis zum überstürzten verlassen der Heimat vieles hinnehmen mussten. Das alles erfolgte einfach nur aus dem Grund, weil sie sich für Männer und Väter einsetzten.

Möge Katharina Rutschky in Frieden ruhen

Katharina Rutschky zum Thema Alice Schwarzer: Jaja, sie hat ihre Verdienste – aber welche?
WikiMANNia: Katharina Rutschky

Lage der Kinder in Deutschland 2010

kristina-koehler Dr. Kristina Köhler hat gemeinsam mit UNICEF am 14. Januar in Berlin die neue UNICEF-Studie „Zur Lage der Kinder in Deutschland 2010 – Kinder stärken für eine ungewisse Zukunft“ vorgestellt. Die Studie belegt: Deutschlands Kindern geht es im internationalen Vergleich gut. Im Vergleich zu 2007 hat sich Deutschland mit dem 8. Platz von 21 Ländern um drei Ränge verbessert.

Die Studie zeigt unter anderem, dass Kinder und Jugendliche in Deutschland ausnehmend gut mit ihrer Familie und mit Gleichaltrigen auskommen. Für drei von vier deutschen Jugendlichen sind die Eltern die wichtigsten Vertrauenspersonen, mit denen sie reden können. Sie haben hilfsbereite Freunde und Mitschüler und gehen zu einem hohen Anteil gerne zur Schule [mehr]

Nach dieser Aussage muss man sich fragen, warum in Deutschland alles getan wird, um Familien zu zerstören. Es heißt allerdings nicht umsonst: An ihren Taten sollt ihr sie erkennen, nicht an ihren Worten. Nachfolgend noch ein paar Sätze aus der UNICEF-Pressemitteilung.

1. Dimension „Materielles Wohlbefinden“

Anhaltend schwierig ist die materielle Situation vieler Kinder in Deutschland. Insbesondere Kinder, die bei Alleinerziehenden aufwachsen, sind überproportional von Armut betroffen. Von rund 2 Millionen Kindern und Jugendlichen, die mit nur einem Elternteil aufwachsen, müssen 34 Prozent oder fast 700.000 Kinder mit weniger als 60 Prozent des Äquivalenzeinkommens auskommen. Rund 350.000 verfügen sogar nur über weniger als 50 Prozent. Der Armutsdruck für Alleinerziehende ist seit zwölf Jahren unverändert hoch. Selbst wenn sie es schaffen, berufstätig zu sein, ist es ihnen kaum möglich, der Armut zu entkommen.

3. Dimension „Bildung und Ausbildung“

In diesem Bereich sehen die Autoren trotz Fortschritten auch Besorgnis erregende Trends. So gibt es messbare Leistungsverbesserungen beim Lesen, in Mathematik und den Naturwissenschaften. Deutschland liegt jetzt auf Platz sechs auf einem Niveau mit Schweden. Aber viele Kinder und Jugendliche blicken sehr düster in ihre berufliche Zukunft: So erwarten knapp 25 Prozent, dass sie nach Beendigung der Schule und der Ausbildung nur Arbeiten mit niedriger Qualifikation ausüben werden. In den USA, die im Gesamtvergleich ganz hinten liegen, haben nur 9 Prozent eine so pessimistische Erwartung hinsichtlich ihrer Zukunftschancen. Deutschland liegt hier auf dem letzten Platz aller untersuchten Industrieländer.

6. Dimension „Subjektives Wohlbefinden“

Hinsichtlich der eigenen Einschätzung von Kindern und Jugendlichen zu ihrer Lebenssituation befindet sich Deutschland insgesamt auf Rang neun. Hinter diesem Mittelplatz verbergen sich allerdings einige gravierende Probleme: 6 Prozent der Heranwachsenden erleben sich als Außenseiter. 11 Prozent der befragten 15-jährigen Schülerinnen und Schüler in Deutschland geben an, sich „unbehaglich und fehl am Platz“ zu fühlen. Etwa jeder dritte 15-Jährige sagt, dass er sich „alleine“ fühlt. Bei der Lebenszufriedenheit insgesamt liegt Deutschland dann sogar auf dem viertletzten Platz von 21 Ländern. Erfreulich ist dagegen: Überdurchschnittlich hoch – bei fast 36 Prozent – liegt der Anteil der Kinder in Deutschland, die die Schule nach eigenen Angaben „sehr gerne“ mögen.

Ich habe bisher nur den Anfang der Studie gelesen, aber dieser war aus meiner Sicht zumindest ungewöhnlich. Es wird über die Lebenssituation von Erich Kästner als Kind geschrieben und das dieser es trotz bescheidener, materieller Verhältnisse in seinem Elternhaus geschafft hat, aus sich etwas zu machen.

Links
UNICEF Pressemitteilung zur Lage der Kinder in Industrieländern 2010
UNICEF-Studie zur Lage der Kinder in Industrieländern 2010

Vormund muss Kind persönlich kennen

leutheusser-schnarrenberger-sabine2Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zu verbessertem Kinderschutz durch beabsichtigte Änderungen im Vormundschaftsrecht:

Kinder sind die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft. Nicht jedes Kind hat das Glück, in der eigenen Familie Schutz und Fürsorge zu erfahren. Schreckliche Fälle von Kindesvernachlässigung sind unvergessen. Änderungen im Vormundschaftsrecht können dazu beitragen, Missbrauch und Vernachlässigung zu verhindern.

Wird Eltern das Sorgerecht entzogen, übernimmt ein Vormund die volle Verantwortung für das Kind. In drei von vier Fällen liegt die Vormundschaft beim Jugendamt als „Amtsvormund“. Wer Verantwortung für Kinder trägt, darf seine Schützlinge nicht nur aus Akten kennen. Ein direkter Draht zum Kind und Einblicke in das persönliche Umfeld sind unverzichtbar, um Gefahren frühzeitig zu erkennen und abzuwenden. In der Praxis muss ein Amtsvormund in vielen Fällen bis zu 120 Kinder gleichzeitig im Blick haben, bei Kevins Vormund in Bremen waren es mehr als 200. Der persönliche Kontakt ist oft nicht mehr möglich.

Wir wollen den persönlichen Kontakt ausdrücklich im Gesetz verankern. Der Vormund soll seine Mündel regelmäßig treffen, möglichst jeden Monat. Mindestens ein Mal im Jahr soll er dem Familiengericht nicht nur über persönliche Verhältnisse des Kindes, sondern auch über den Umfang des persönlichen Kontakts berichten. Die Familiengerichte sollen die Erfüllung der Kontaktpflicht überwachen. Damit gerade Amtsvormünder genug Zeit für den persönlichen Kontakt haben, sollen sie sich maximal um 50 Kinder kümmern [mehr]

Das nenne ich mal einen kleinen Fortschritt für Kinder, die sowieso schon in fast ausweglosen Situationen leben. Hoffentlich ist noch genügend Geld für zusätzliche Einstellungen von Mitarbeitern vorhanden.

Änderungen der neuen Unterhaltsleitlinien

justitia-mit-dollarzeichenIch möchte direkt am Anfang betonen, das nachfolgende Ausarbeitung nicht von mir stammt, die Quelle wird am Ende genannt. Der Autor hat mir die Veröffentlichung in meinem Blog erlaubt.

Veränderungen in den neuen Unterhaltsleitlinien 2010

Die meisten Leitlinien zum Unterhalt sind nun auch draussen. Wer geglaubt hat, darin würde sich nichts ändern weil die Alten erst vor einem Jahr erschienen sind, wird enttäuscht werden. Die OLGs haben die Chancen der Unterhaltserhöhung kräftig ausgenutzt, um eine Menge weiterer Änderungen zu verkünden. Ich greife mal ein paar davon anhand der Leitlinien des OLG Hamm raus („der Hammer“):

  1. Es steht jetzt ausdrücklich drin, dass Tilgungsleistungen für die Wohnung bei Kindesunterhalt nicht berücksichtigt werden, wenn kein Unterhalt bezahlt werden kann. Die Richter erzwingen damit einen Crash der Finanzierung der eigenen Wohnung. Wer Mieter ist, wird somit bevorzugt (Punkt 5.4.).
  2. Wer während der Ehe gut für sein Alter vorsorgt, muss diese Vorsorge bei der Scheidung reduzieren, um mehr Unterhalt bezahlen zu können (Punkt 10.1). Die gute Vorsorge zu Ehezeiten wird Dank dem Versorgungsausgleich und seiner gesetzlichen Verschärfung zum 1.9.2009 auch zerschlagen.
  3. Der Kindergartenbesuch ist jetzt ausdrücklich Mehrbedarf (10.3). Was mich aber durchaus verwundert, denn der BGH hat alle Betreuungskosten dazu erklärt und die Jugendämter haben danach sofort Anweisung bekommen, in ihren Titulierungen immer von „Betreuungskosten“ und nicht nur „Kindergartenkosten“ zu schreiben, um aus möglichst vielen Konstellationen das Maximum an Unterhalt herauszuholen.
  4. Der Zwang zur Insolvenz, damit möglichst viel Unterhalt bezahlt werden kann ist jetzt enthalten. Falls das nicht möglich ist, dürfen höchstens die Kreditzinsen berücksichtigt werden (10.4.2).
  5. Nur die Zahlbeträge, nicht die Tabellenbeträge des Kindesunterhalts werden beim Ehegattenunterhalt und auch beim Erwerbstätigenbonus berücksichtigt: Somit wird das (nicht einmal ausgezahlte!) Kindergeld zur Finanzierung des Ehegattenunterhalts herangezogen (11.2.2.). Das war bisher umstritten, der BGH hat es -wie erwartet- zuungunsten des Pflichtigen festgeschrieben.
  6. Damit auch alles schön einfach ist, wird in Kapitel 15.2. neben Quoten, Halbteilungsgrundsätzen, Erwerbstätigenbonussen, der Differenzmethode, der Additionsmethode nun auch die Anrechnungsmethode beim Ehegattenunteralt eingeführt. Sicherlich wird auch bald die Anwaltspflicht auf zwei Anwälte pro Fall erweitert, denn ein Anwalt reicht angesichts der Komplexität der Materie nicht aus. Damit niemand einen Nachteil erleidet, sind somit zwei Anwälte erforderlich. Alles wird besser!
  7. In Punkt 15.6. werden auf einer halben Seite die Winkelzüge ausgebreitet, die bei mehreren unterhaltsberechtigten erwachsenen Berechtigten im gleichen Rang (Ehegatten, Müttern etc.) eine Unterhaltsberechnung darstellen sollen. Das basiert auf einem neuen Höhepunkt der kafakaesken Rechtssprechung des BGH letztes Jahr. Macht auf das Fass, den Spund macht weit!
  8. Beweislastnachteil für den Unterhaltspflichtigen: Das Fehlen ehebedingter Nachteile muss nachgewiesen werden (15.7.), nicht ihre Existenz. Betont wird die Einhaltung von Mindestbeträgen beim Unterhalt trotz Gründen für Unterhaltssenkungen. Der Berechtigte soll unter gar keinen Umständen Geld vom Staat verlangen können, sondern sich immer zuerst an den Pflichtigen halten können.
  9. Punkt 17.1.1 fügt noch einmal ein halbe Seite an: Hier geht es um die Frage, wann wieder Erwerbstätigkeit vom Unterhaltsberechtigten erwartet werden kann. In klarem Bruch der neuen Gesetze versuchen die Richter wieder ein Altersphasenmodell durch die Hintertür einzuführen, indem doch wieder ein konkretes Alter genannt wird: „Die Mehrheit der Senate geht davon aus, dass bei Berücksichtigung der vorstehenden Kriterien eine vollschichtige Erwerbsobliegenheit neben der Betreuung eines Kindes unter 10 Jahren nur selten in Betracht kommt und auch danach die Umstände des Einzelfalles entgegen stehen können.“. Der Rest ist grässlich unkonkret langatmiges Geschwafel, das möglichst viele Möglichkeiten zur Unterhaltsverlängerung offenhält. Solche Trickkisten sind nichts weiter als Hinweiskataloge für Amtsrichter und Anwälte, was man probieren kann. Sie werden grundsätzlich zu Ungunsten von Pflichtigen angewendet.
  10. Krankenversicherungskosten beim Unterhalt für nichteheliche Mütter werden jetzt ausdrücklich als Extrabedarf genannt – eine nette kleine Unterhaltserhöhung von 100 bis 400 EUR pro Monat (Punkt 18). So richtig sauteuer wird es für einen Vater, wenn er mit einer Selbständigen ein Kind zeugt.
  11. Interessant: Der Selbstbehalt beim Kindesunterhalt wird gesenkt, wenn der Pflichtige nur teilweise erwerbstätig ist (Punkt 21.2). Das ist der Hammer, denn die 900 EUR sind u.a. dazu da, um den Mehraufwand der durch die Arbeitstätigkeit besteht auszugleichen und der ist bei Teilzeit kaum geringer. Ein Auto muss man auch bei Teilzeit besitzen, um zur Arbeit zu kommen.
  12. Unterhaltspflichten von Kindern gegenüber Eltern und von Grosseltern gegenüber Enkeln werden nun aufgeführt. Wo kann man noch was holen, wenn die Väter restlos ausgepresst und kaputtgemacht sind? Bei der Sippe, die gute alte Sippenhaft lässt sich auch dafür instrumentalisieren. Ergo wurde bei den Grosseltern der Selbstbehalt kräftig reduziert, er ist nun nur noch so niedrig wie zwischen Ex-Ehegatten oder zwischen Vater und nichtehelicher Mutter: Zwischen 935 und 1000 EUR. Grosseltern sind damit nun voll in die Unterhaltsspirale einbezogen. Ein grosser Schritt. Ebenfalls ein grosser Schritt: Ehegatten der Pflichtigen sind nun auch indirekt voll einbezogen, verdienen sie mehr wie 1050 EUR, so wird der Selbstbehalt des Pflichtigen gesenkt. Die neue Frau, die der verwitwete Opa geheiratet hat zahlt dann indirekt Unterhalt für jemand, mit dem sie nicht einmal verwandt ist.
  13. Der Selbstbehalt gegenüber Ehegatten oder Nichtehelichen wird um ca. 7% gesenkt und beträgt jetzt statt 1000 EUR nur noch 935 EUR, wenn der Pflichtige nicht erwerbstätig ist. Das betrifft z.B. besonders oben genannte Grosseltern, die nur Rente beziehen (21.4.1.) und auch Väter, die nicht verheiratetet waren, Betreuungsunterhalt zahlen müssen und unverschuldet arbeitslos geworden sind. Im Jahre 2004 hatten sie noch 1100 EUR, heute noch 1000 EUR und für einige Gruppen nur noch 935 EUR. Soviel zum Thema „Unterhaltsentwicklung“ und „Entwicklung der Selbstbehalte“ seitens unserer gut besoldeten Beamtenrichterinnen und -richtern mit Pensionsanspruch.

Fazit: Es quillt aus allen Ecken heraus, wie extrem der Druck ist, nach den allerletzten Cents zu greifen, die irgendwo noch zu holen sein könnten, um Regeln so weit zu verbiegen wie es nur irgend geht damit noch etwas extra abzupressen ist. Die Krallenhand der Richter greift nach Opa, nach Unbeteiligten, kratzt an Selbstbehalten, raubt auch noch den läpprigen Rest des nicht einmal ausgezahlten halben Kindergeldes. Die Leitlinien sind wie die Düsseldorfer Tabelle zur reinen Mangelverwaltung verkommen, die jährlich immer länger, immer ausgreifender und immer wortreicher werden. Der Krebs „Unterhaltsrecht“ wächst schnell und metastasiert noch schneller, seine Strategie bei versagenden Organen des Wirts ist der Befall anderer Organe.

Sichtbar ist auch, wie gross die Veränderungen sind, die die Richter (allen voran die vom BGH) verkünden. Sie übertreffen meiner Ansicht nach im Effekt auf Pflichtige die Wirkung der letzten Unterhaltsrechtsreform vom 1.1.2008. Sie übertreffen sie ganz sicher, wenn man die massiven Verschlechterung zu Lasten der Pflichtigen einbezieht, die mit dem 1.9.2009 in Kraft getreten sind: Anwaltspflicht im kompletten Unterhaltsrecht, Verstärkung der Totschlagmethode einstweiliger Verfügungen, verschärfter Versorgungsausgleich und einen Sack voller weiterer Juristenwaffen hoher Durchschlagskraft. Seit 1977 hat sich nicht mehr so viel getan, es sieht ganz danach aus, dass die Ressource „Unterhaltspflichtiger“ mit Wirtschaftskrise, fetter Erhöhung, Lohnsenkungen nicht mehr stärker beerntbar ist und die Juristen explosionsartig hektische Aktivitäten entwickeln, um das durch weitere Ausweitung zu überspielen. Wenn die Insel sinkt, wird man hektisch, baut Dämme und Türme.

http://www.famrb.de/unterhalt.htm
Hamm: http://www.olg-hamm.de/service/hammer_leitlinie/HLL_2010.pdf

Quelle der Ausarbeitung: Trennungsfaq-Forum

Düsseldorfer Tabelle 1992 – 1998 – 2010

Nachstehende Zahlen dienen lediglich der Information. Angesichts der gerade in vielen Medien diskutierten Realeinkommensverluste kann man die maßlosen Erhöhungen des Kindesunterhalts im Laufe der letzten Jahre kaum nachvollziehen.

Düsseldorfer Tabelle gültig ab 01.07.1992 (umgerechnet in Euro)
Stufe Einkommen 0 – 5 6 – 11 12 – 17 ab 18* % Bedarfs-
kontrollbetrag
von bis
1 0 1150 146 177 209 425 650
2 1150 1300 155 188 223 425 685
3 1300 1500 168 203 240 425 725
4 1500 1750 185 225 265 425 775
5 1750 2050 205 248 295 425 840
6 2050 2400 225 273 325 425 940
7 2400 2850 250 303 360 425 1050
8 2850 3350 275 333 395 425 1175
9 3350 4000 300 365 430 425 1300
10 4000 nach den Umständen des Falles
* Volljährige in der Ausbildung befindliche Kinder: 850,- DM einschließlich Fahrgeld, abzügl. 1/2 Kindergeld, zuzüglich Krankenkasse. Bei Wohnung außerhalb der Eltern 950,- DM. Eltern im Verhältnis ihrer Nettoeinkommen abzügl. sonstiger Unterhaltsverpflichtungen.

Quelle

Düsseldorfer Tabelle gültig ab 01.07.1998 (umgerechnet in Euro)
Stufe Einkommen 0 – 5 6 – 11 12 – 17 ab 18 % Bedarfs-
kontrollbetrag
von bis
1. 0 1200 175 212 251 290 100 750
2. 1200 1350 187 227 269 311 107 800
3. 1350 1550 199 242 287 331 114 850
4. 1550 1750 212 257 304 351 121 900
5. 1750 1950 224 272 322 372 128 950
6. 1950 2150 236 285 339 392 135 1000
7. 2150 2350 248 302 357 412 142 1050
8. 2350 2550 262 318 377 435 150 1100
9. 2550 2900 280 340 402 464 160 1175
10. 2900 3250 297 361 427 493 170 1250
11. 3250 3600 315 382 452 522 180 1325
12. 3600 4000 332 403 477 551 190 1400
13. 4000 nach den Umständen des Falles

Quelle

Düsseldorfer Tabelle gültig ab 01.01.2010 (Euro)
Stufe Einkommen 0 – 5 6 – 11 12 – 17 ab 18 % Bedarfs-
kontrollbetrag
von bis
1. 0 1.500 317 364 426 488 100 900
2. 1.501 1.900 333 383 448 513 105 1.000
3. 1.901 2.300 349 401 469 537 110 1.100
4. 2.301 2.700 365 419 490 561 115 1.200
5. 2.701 3.100 381 437 512 587 120 1.300
6. 3.101 3.500 406 466 546 626 128 1.400
7. 3.501 3.900 432 496 580 664 136 1.500
8. 3.901 4.300 457 525 614 703 144 1.600
9. 4.301 4.700 482 554 648 742 152 1.700
10. 4.701 5.100 508 583 682 781 160 1.800
5.101 nach den Umständen des Falles

Quelle

WikiMANNia: Düsseldorfer Tabelle

Übersetzung des EGMR-Sorgerechtsurteil

europaeischer-gerichtshof-fuer-menschenrechte1Zum Verfahren

Seite 2 Nr. 6: Richterin Jäger, die von Deutschland benannte Richterin, hat sich für befangen erklärt (Regel 28 der Verfahrensregeln des EGMR). Am 3.August 2009 hat die Regierung gemäß Regel 29 § 1 (a) der Verfahrensregeln des EGMR das Gericht informiert, dass es Herrn Bertram Schmitt als ad hoc Richter an ihrer Stelle ernannt habe.

Darüber habe ich mich allerdings aus folgendem Grund gewundert: Renate Jaeger hatte in der Vergangenheit beim EGMR über einen Fall entschieden, den sie schon als Verfassungsrichterin abschlägig beschieden hatte, siehe Google.

1. Die Ausführungen der Regierung

Seite 7 Nr. 31: Nach Ansicht der Regierung sei der Eingriff in die mutmaßlichen Rechte des Vaters durch die gesetzliche Regelung, mit der die gemeinsame Sorge von der Zustimmung der Mutter abhängig gemacht werde, notwendig in deiner demokratischen Gesellschaft wegen des zulässigen Ziels, das Kindeswohl zu schützen, auch wenn es darüber keinen europäischen Konsens gebe.

Es ist schon interessant, wie – nicht nur – Rechtsgelehrte Demokratie auslegen. Deshalb lege ich nahe, am Ende der Übersetzung (ab Seite 17) die etwas über 3-seitige Begründung zu lesen, die mit „Abweichende Meinung des Richters Bertram Schmitt“ tituliert wurde.

B. Begründetheit

Seite 13 Nr. 56: Das Gericht akzeptiert weiterhin, dass es Gründe geben kann, einem unverheirateten Vater die Teilnahme an der elterlichen Sorge zu verweigern; dies mag z.B. der Fall sein, wenn Auseinandersetzungen oder mangelnde Kommunikation zwischen den Eltern das Risiko bergen, das Kindeswohl zu gefährden. Jedoch gibt es keinen Grund für die Annahme, dass eine solche Haltung generell Merkmal der Beziehung zwischen unverheirateten Vätern und Kindern ist.

Das Urteil ist aus meiner Sicht noch schlimmer, als ich vermutet habe und bietet der brd weiterhin eine großzügige Auslegung der nationalen Gesetze an. Auch wenn ich für meinen Pessimismus in einem anderen Blogeintrag zum EGMR-Sorgerechtsurteil kritisiert wurde – was natürlich in Ordnung ist – so löst die Übersetzung bei mir leider kein Umdenken zum Positiven aus.

Deutschland wurde aus meiner Sicht nur deshalb verurteilt, weil der Vater keine Möglichkeit hatte, sich das Sorgerecht vor Gericht ‚erstreiten‘ und er gegenüber geschiedenen Vätern aus Sicht des EGMR diskriminiert wurde. Wenn man sich die Begründung des deutschen Richters durchliest, dann weiß man m.E., das sich das Justizministerium bei der Gesetzesänderung vermutlich kaum bewegen und den Vätern lediglich das Recht der Klage auf Sorgerecht eingeräumt wird. Glaubt mir, ich wünsche mir so sehr, das ich in diesem Punkt gewaltig daneben liege.

Übersetzung des EGMR-Sorgerechtsurteil Az.: 22028/04

Weihnachtliche Grußsendung im Väterradio

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©by Dieter Schütz/Pixelio.de

Die Weihnachtsbrücke – Weihnachtliche Grußsendung im Väterradio eine Jungenleseliste von MANNdat, viele Grüße und viel Musik am 18.Dezember um 19.00-19.50 Uhr

Das schönste Fest des Jahres wird von den Kindern sehnsüchtig erwartet. Manches Kind wird sich fragen, wo wird es dieses Jahr das Fest feiern, weil die Eltern mittlerweile getrennt leben. Manche werden, wie immer, das Fest bei der Mutter oder beim Vater feiern. Sicher ist es hilfreich, wenn die Eltern sich verbindlich absprechen und das Kind sich darauf verlassen kann.

Für etwa die Hälfte der Trennungskinder wird es klar sein, dass sie ihren anderen Elternteil mal wieder nicht sehen dürfen, in der Regel ist das der Vater mit seiner Familie. Aber es werden zusehends mehr Mütter mit ihrer Familie. Etwa die Hälfte aller Trennungskinder verlieren nach 2 Jahren ihren anderen Elternteil. Und dieser andere Elternteil wird wieder die Gerichte bemühen, wird einstweilige Verfügungen herbeiführen wollen und ……..

Es bleibt eine Sehnsucht nach dem anderen Elternteil, bleibt eine Sehnsucht nach dem Kind. Gerade Weihnachten wird diese Sehnsucht als schmerzliche Leere verstanden. Die Selbstmordrate wird steigen, Verzweiflung sucht sich einen Ausweg [Väterradio]

MANNdat Aktuelles: Auch in diesem Jahr können Kinder ihre Eltern oder Eltern ihre Kinder über das Väterradio grüßen. Für manche ist es die einzige Möglichkeit eines Kontaktes. In diesem Jahr nimmt MANNdat an der „Weihnachtsbrücke“ teil. Dr. Bruno Köhler stellt unsere Jungen-Leseliste vor [MANNdat]

Piepers Rede zu int. Kindesentziehungen

cornelia-pieper Der Anlass, der uns heute zusammenführt, ist leider ernst und oft mit tragischen menschlichen Schicksalen verbunden. Wenn Beziehungen scheitern, trifft dies nicht nur die Erwachsenen hart; stärker noch leiden die gemeinsamen Kinder. Die Auseinandersetzungen um die Kinder nehmen leider manchmal einen Verlauf, der für alle Betroffenen außerordentlich belastend ist. Beide Elternteile kämpfen regelrecht um die Kinder.

Dabei geht es doch gar nicht in erster Linie um die Rechte der Eltern. Vielmehr muss im Zentrum immer das Kindeswohl stehen. Das Kind, von Geburt an ausgestattet mit gleichen Rechten und Pflichten wie jeder Erwachsene, bedarf unseres Schutzes viel mehr als die Erwachsenen. Gerade das Kind kann ja in den ersten Lebensjahren seine Rechte gar nicht erfassen. Es ist sich ja dieser Rechte noch nicht einmal bewusst. Eben deshalb darf das Kind nicht zum Spielball des Streits der Eltern werden

[..]Solange Staaten aus dem islamischen Raum oder Asien der Haager Konvention noch nicht beitreten, müssen wir Lösungsmechanismen im Vorfeld einer Mitgliedschaft suchen.

[..]eine Kindesentziehung ist nicht nur eine Frage des Familien- und Sorgerechts. Es ist und bleibt auch eine Straftat, die oft zusätzlich das Ausländerrecht berührt. Deshalb ist es wichtig, wohlgemerkt immer unter dem Primat des Kindeswohls, auch innerhalb Deutschlands alle Akteure an einen Tisch zu bekommen. Dazu gehören Familienrichter, Jugendämter, Staatsanwälte und die Polizei, aber auch die Vertreter der Zivilgesellschaft, die – oft ehrenamtlich – eine hervorragende Arbeit leisten.[mehr]

Viele Worte und wenig Inhalt. Wie Frau Pieper allerdings auf die Idee kommt, das Kinder gleiche Rechte und Pflichten wie Erwachsene haben, entzieht sich meiner Kenntnis.
Ich frage mich, wie Frau Pieper islamischen Länder dazu bewegen will, das Haager Kinderschutzübereinkommen (HKÜ) zu unterzeichnen und für deren Umsetzung zu sorgen? Nach islamischem Recht werden Kinder nach einer Trennung automatisch den Vätern zugesprochen und ich glaube kaum, das sich jene Staaten von einer deutschen Staatssekretärin besonders beeindrucken lassen. Wie will man die Rechte von zwei so unterschiedlichen Kulturen zusammen führen?
Interessant finde ich in der Tat die Aussage, das Kindesentziehung eine Straftat ist. Dann muss aber die Frage erlaubt sein, wieso dieses in Deutschland nicht entsprechend umgesetzt und bestraft wird? Auch in dieser Angelegenheit sollten deutsche Behörden erst einmal vor der eigenen Haustüre kehren, bevor sie Maßnahmen von anderen einfordern.
In diesem Zusammenhang empfinde ich ihre Aussage geradezu als Witz, das Familienrichter, Jugendämter, Staatsanwälte und die Polizei eine hervorragende Arbeit leisten würden.

Mathieu Carriere + Edith Schwab bei N24

carriere-mathieu2 Am Montag zu Gast bei “Was erlauben Strunz“: Edith Schwab und Mathieu Carriere / N24-Talk am 07.12.2009, um 23:30 Uhr, auf N24

Berlin (ots) – Berlin, 04.12.2009. Deutsche Väter sollen mehr Rechte bekommen! Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist klar: Das deutsche Recht muss zu Gunsten der Väter verbessert werden. Bislang hatten Väter, die nicht verheiratet waren ohne Zustimmung der Mutter keine Chance auf ein Sorgerecht für das gemeinsame Kind, mussten aber selbstverständlich für den Unterhalt aufkommen. Sind die neuen Rechte der Väter zum Wohle des Kindes oder führen sie nur zu mehr Streit zwischen den getrennten Eltern? Claus Strunz fragt nach! Bei Mathieu Carriere, Schauspieler und lediger Vater und Edith Schwab, Vorsitzende des Verbandes allein erziehender Mütter und Väter. Am Montag, 07.12.09, um 23:30 Uhr bei „Was erlauben Strunz“ [hier]

Ich hoffe, das Mathieu Carriere gegenüber dem feministischen Bollwerk stand hält und mit Fakten überzeugen kann. Jedes Kind wünscht sich nun mal Papa und Mama an seiner Seite. Auch wenn das Zusammenleben durch diverse Umstände nicht immer klappt, so hat trotzdem keiner das Recht, einem Kind ein Elternteil psychisch zu eliminieren.
Wenn ich schon Edith Schwab höre, sehe ich eh rot. Man möge sich nur die Pressemitteilung des VAMV anschauen, dann weiß man, was auf Mathieu Carriere zu kommt
[hier]

Mein Dank geht an den Tipgeber 🙂

Links
Wikipedia: Mathieu Carrière
Mathieu Carrière: „Grundrechte werden mit Füßen getreten“
FemokratieBlog: Mathieu Carrieres Kampf um Kinder

Trennungseltern-Kundgebung 2009

©by Lukas/Pixelio.de

©by Lukas/Pixelio.de

in der Stadt des Rechts – auf dem Platz der Grundrechte – zum Tag der Menschenrechte – gegen Menschenrechtsverletzungen im deutschen Familienrecht mit

MauernDEMOntage

Auch die bundesweit bekannten Blauen Weihnachtsmänner werden auf die Sorgen und Nöte von Trennungskindern aufmerksam machen

Der Landesverband Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit dem Kreisverein Karlsruhe des Vereins „Väteraufbruch für Kinder e.V.“ ruft – wie schon seit einigen Jahren – am Sonntag vor dem Tag der Menschenrechte zu einer Kundgebung auf, um gegen Menschenrechtsverletzungen in Deutschland aufmerksam zu machen.

Unter dem Motto „MauerDEMOntage“ versammeln sich am Sonntag, den 6.12.2009, Menschen- und Kinderrechtsgruppen aus Baden-Württemberg und den angrenzenden Bundesländern von 14 bis 16 Uhr auf dem Platz der Menschenrechte vor dem Karlsruher Schlossplatz.

Hintergrund sind gehäufte Ermahnungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, der Deutschland bei der Missachtung von Menschenrechten im Familienrecht mehrfach für schuldig befunden hat. Darüber können sich interessierte Personenkreise an einem Infostand austauschen. Redebeiträge werden das Problem anhand von Beispielen erläutern.

Im Zentrum steht in diesem Jahr der Themenkomplex Gesundheit. Regelmäßig sind Trennungen und Scheidungen begleitet von sozialem Abstieg. Die staatlichen Beratungsstellen werden den Problemen von Vätern und Müttern, die den Kontakt zu ihren Kindern verloren haben, nicht gerecht. Diese Eltern finden beim Väteraufbruch für Kinder Rat und Unterstützung. In unseren Reihen häufen sich die Fälle, in denen ausgegrenzte Eltern aufgrund nachhaltig beeinträchtigter Lebensqualität unter schweren Depressionen, chronischen Erkrankungen bis hin zu lebensbedrohlichen Krankheitsbildern und Invalidität leiden. Gemäß Artikel 2 Abs. 2 des Grundgesetzes hat jeder Mensch das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Unsere öffentliche Frage zum Tag der Menschenrechte lautet deshalb:

Werden durch einseitige Vorgehensweisen staatlich beigeordneter Trennungsbegleiter Elternexistenzen bedroht oder gar zerstört?

Der Väteraufbruch für Kinder fordert, die MAUERN einzureißen, die Eltern von ihren Kindern ungerechtfertigt trennen, denn nur mit beiden Elternteilen steht den Kindern ihre vollständige Identität zur Verfügung. Auf diese Situation machen auch dieses Jahr wieder die Blauen Weihnachtsmänner aufmerksam. In ihren Kostümen treten sie in der Öffentlichkeit in Erscheinung, denn sie wollen nicht weiterhin die Ausgrenzung von ihren Kindern erleben müssen. Sie wollen endlich Änderungen.

Weitere Informationen zur Kundgebung sind im Internet zu finden unter

www.vafk-bw.de oder www.vaeteraufbruch.de
Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung:
Helge Mesner – mesner@vafk-bw.de – 0163 1755775
2. Vorsitzender Landesverband Baden-Württemberg