Archiv nach Schlagworten: Eltern - Seiten 4

Elterngeld bei Vätern immer beliebter

c2a9by-maryline-weynand-pixeliode-papa-und-sohn

©by Maryline Weynand/Pixelio.de

[..]Nahmen vor Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 rund 3,5 Prozent der Väter Elternzeit, waren es im 3. Quartal 2009 20,7 Prozent der Väter, die sich ihren Kindern widmen und Elterngeld beziehen.

[..]“Trotzdem haben immer noch viele Männer Schwierigkeiten am Arbeitsplatz, wenn sie mehr Zeit für Familie und Kinder beanspruchen. Wir müssen sie weiterhin unterstützen und werden die Flexibilisierungen des Elterngeldes, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, schnell umsetzen,“ sagte Bundesfamilienministerin Dr. Köhler.

Auch die Wissenschaft bescheinigt dem Elterngeld erheblichen Erfolg. Das Fazit einer aktuellen Studie der Hans-Böckler-Stiftung lautet: Das Elterngeld führt zu grundlegenden und nachhaltigen Verbesserungen. Außerdem gehen die Befragten davon aus, dass die Vätermonate zur Normalität im betrieblichen Alltag werden [mehr]

„Das Elterngeld ist ein Erfolg – damit es so bleibt, entwickeln wir es weiter“

[..]Außerdem steigt der Anteil der Elterngeldbezieher und -bezieherinnen, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren und mit dem Elterngeld einen Ersatz für wegfallendes Einkommen anstatt des Mindestsatzes erhalten. So erhielten fast 3,5 Prozent mehr Frauen einen Einkommensersatz statt des Mindestbetrags von 300 Euro [mehr]

Na, wenn die „Wissenschaft“ dem Elterngeld Erfolg bescheinigt, kann man wohl kaum daran zweifeln 😉

VAMV begrüßt EU-Sorgerechtsurteil

©by Ramona Kitzmüller/Pixelio.de

©by Ramona Kitzmüller/Pixelio.de

Sorgerecht: Europäischer Gerichtshof beweist Weitblick

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat bei seiner Überprüfung eines Sorgerechtsfalls aus Deutschland bewiesen, dass nur eine dif­fe­ren­zier­te Betrachtung der Rechtswirklichkeit Genüge tut. Die deutsche Gesetzgebung muss sich in­so­fern darauf einstellen, als sie bei der ge­richt­li­chen Prüfung des gemeinsamen Sorgrechts nicht län­ger danach unterscheidet, ob die Eltern vorher ver­hei­ra­tet waren oder nicht.

„Ein kluges Urteil,“ so Edith Schwab, Vorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter und Fachanwältin für Fa­mi­lien­recht. Weiterlesen »

Int. Symposium zu Kindesentziehungen

©by Maren Beßler/Pixelio.de

©by Maren Beßler/Pixelio.de

Die Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Cornelia Pieper, eröffnet am Freitag, den 04.12., ein vom Auswärtigen Amt erstmals veranstaltetes internationales Symposium zu Kindesentziehungen.

Rund 100 nationale und internationale Experten werden das Thema „Kindesentziehung“ einen Tag lang in verschiedenen Foren unter unterschiedlichen thematischen Ansätzen erörtern und dabei juristische und politische Fragen beleuchten [mehr]

Das Haager Übereinkommen zu Kindesentführungen (HKÜ), dem neben Deutschland achtzig weitere Staaten beigetreten sind, strebt eine zügige Rückführung entzogener Kinder an, ohne dies immer garantieren zu können.

Für Staaten außerhalb der Konvention fehlen bereits die grundlegenden Mechanismen. Hauptleidtragende sind in jedem Fall die betroffenen Kinder.

Das Auswärtige Amt organisiert das Symposium in enger Abstimmung mit dem BMJ, dem Bundesamt für Justiz (für HKÜ-Fälle zuständig) und dem BMFSFJ. Erstmals sollen nationale Fachleute und Experten aus Europa, Nord- und Südamerika, Asien und der islamischen Wellt Herausforderungen und Lösungswege erörtern, um ratsuchende Eltern und ihre Kinder besser zu unterstützen [hier]

Ich frage mich, was bei einem Symposium heraus kommen soll, wo es noch nicht einmal in Deutschland mit dem sanktionieren von Kindesentziehungen klappt. Vermutlich will man gerade den Vertretern der arabischen Welt klar machen, das Kinder zu ihren Müttern gehören. Bei dieser Veranstaltung wäre ich gerne dabei, um in Erfahrung zu bringen, was besagte Vertreter gegen westliche Argumente bei zusteuern haben 😉

In diesem Zusammenhang weise ich auf den Fall Görgülü hin, bei dem ein Kind mit staatlicher Gewalt dem Vater entzogen wurde, nähere Informationen [hier]

Links
Kinderklau: ein ganz alltägliches Geschäft
Google Suchbegriff Kinderklaubehörde

Regierungserklärungen: Alleinerziehende

Deutscher Bundestag • Stenografischer Bericht • 4. Sitzung
Plenarprotokoll 17/4 • Berlin, Mittwoch, den 11. November 2009

Karl Schiewerling (CDU/CSU) Ab Seite 192:
Im Vertrag steht nichts dazu, dass Altersarmut am besten verhindert wird, wenn Eltern und insbesondere Alleinerziehende die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wirklich leben können. Nein, im Gegenteil: Mit einer Herdprämie wollen Sie die tradierten Rollenmuster verfestigen und die Kinder auch noch aus den Bildungseinrichtungen heraushalten.

Katja Kipping (DIE LINKE) AbSeite 196:
Kindergelderhöhung: Dass Alleinerziehende, die auf Hartz IV angewiesen sind, davon mit 0 Euro profitieren, wurde bereits angesprochen.

Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) Ab Seite 121:
Auch hier stellt sich aus meiner konkreten Erfahrung in meiner Stadt heraus die Frage: Können sich die Elternhäuser das denn überhaupt leisten? Die meisten in meiner Stadt können sich das nämlich gar nicht leisten, und sie rechnen mittlerweile auch gar nicht mehr damit, dass ihre Kinder studieren können. Sie sind ja beispielsweise als Alleinerziehende, als Hartz-IV-Empfängerin, als Aufstockerin faktisch nicht in der Lage, dieses Geld aufzubringen.

Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Ab Seite 252):
Die größte Gruppe der Kinder in Armut sind Kinder von Alleinerziehenden. Sie brauchen neben den bereits erwähnten Hilfen – gute Kinderbetreuung, Kinderzuschlag, materielle Hilfen – vor allem Netze der Unterstützung. Im Koalitionsvertrag haben wir uns vorgenommen, mit einem Maßnahmenpaket solche Netzwerke auszubauen. Das beginnt bei der Zusammenarbeit in den neuen Kooperationen mit der Bundesagentur für Arbeit, mit lokalen Trägern, wenn es um eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie für diese Alleinerziehenden in ihrem schwierigen Alltag geht, und reicht bis hin zu den inzwischen über 600 lokalen Bündnisse für Familie und den 500 Mehrgenerationenhäusern.

Jörn Wunderlich (DIE LINKE) Ab Seite 256:
Zu den Alleinerziehenden. Die Ministerin hat es angesprochen – ich zitiere einmal aus dem Koalitionsvertrag –:

Wir wollen die Rahmenbedingungen für Alleinerziehende durch ein Maßnahmenpaket verbessern. Dieses soll insbesondere in verlässlichen Netzwerkstrukturen für Alleinerziehende lückenlos, flexibel und niedrigschwellig bereitgestellt werden.

Was sollen diese Worthülsen? Jeder Familienpolitiker weiß doch, dass die Zahl der Ein-Eltern-Familien – in der Mehrheit alleinerziehende Mütter – und ihr Anteil an allen Familienhaushalten beständig wächst. Jedes siebte Kind in den alten und jedes fünfte Kind in den neuen Bundesländern wird von einem Elternteil allein erzogen.

Sibylle Laurischk (FDP) Ab Seite 264:
Noch eine andere Bevölkerungsgruppe, die gern übersehen wird, ist Thema unserer familienpolitischen Zielsetzung. Ich meine die mittlerweile knapp 1,6 Millionen Alleinerziehenden in Deutschland, die rund 2,6 Millionen Kinder erziehen.

Michaela Noll (CDU/CSU) Ab Seite 268:
Sie haben über verpasste Chancen sowie darüber gesprochen, dass wir etwas gegen Bildungsarmut machen müssen. Sie haben gezielt die Alleinerziehenden angesprochen, die auf den Ausbau der Kinderbetreuung angewiesen sind, und gesagt, dass wir Netzwerke brauchen. Sie haben von einer zweiten Chance gesprochen, von der besseren Vernetzung von Kompetenzagenturen.

Deutscher Bundestag • Stenografischer Bericht • 4. Sitzung
Plenarprotokoll 17/5 • Berlin, Mittwoch, den 12. November 2009

Elke Ferner (SPD):
Ihre unsoziale Kopfprämie heißt im Klartext, dass die alleinerziehende Sekretärin in Zukunft genauso viel für ihre Krankenversicherung bezahlt wie der Bankdirektor. Der Unterschied zwischen den beiden ist, dass der Bankdirektor weniger bezahlt als vorher, durch den ungerechten Kinderfreibetrag mehr Familienförderung erhält und durch Ihre unfinanzierbaren Steuersenkungen auch noch deutlich stärker entlastet wird als seine alleinerziehende Sekretärin. Mehr Netto vom Brutto für den Bankdirektor, weniger Netto vom Brutto für die Sekretärin, das ist Ihre Politik.

Dr. Barbara Höll (DIE LINKE):
Herr Schäuble, ich sage Ihnen ganz deutlich: Sie erhöhen das Kindergeld für die Kinder von Millionären um 37 Euro pro Monat, Sie erhöhen das Kindergeld zum Beispiel für die Kinder einer Lehrerin um 20 Euro pro Monat, aber eine arbeitslose alleinerziehende Mutter bekommt null Komma nichts. Das haben Sie eben „sozial ausgewogene Politik“ genannt. Wo leben Sie denn? Was haben Sie denn für christliche Vorstellungen?

Natürlich weiß auch ich, das es alleinerziehende Männer gibt. Aber da die Mehrzahl nun einmal Frauen sind, habe ich den Alleinerziehenden einen extra Beitrag gewidmet. Dieses wollte ich unter dem Thema „Regierungserklärungen: Frauen“ wegen der Menge nicht auch noch unterbringen.

Plenarprotokoll 17/4 vom 11. November 2009
Plenarprotokoll 17/5 vom 12. November 2009

Unterhaltsvorschuss und KG werden erhöht

20-euroschein Kabinett beschließt mehr Entlastung für Familien ab 2010

Den meisten Eltern steht ab Januar 2010 mehr Geld zur Verfügung. Mit der Erhöhung des Kindergeldes und der Kinderfreibeträge möchte die Bundesregierung Familien finanziell spürbar entlasten.

[..]Das Kindergeld wird für jedes Kind um 20 Euro angehoben. Eltern werden ab Januar 2010 monatlich für das erste und zweite Kind je 184 Euro, für das dritte Kind 190 Euro und für das vierte und weitere Kinder 215 Euro bekommen. Die Freibeträge für Kinder steigen von 6.024 Euro auf 7.008 Euro.

Angehoben wird auch der Unterhaltsvorschuss: Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt für ihre Kinder bekommen, können Unterhaltsvorschuss erhalten. Er steigt für Kinder im Alter von bis zu 5 Jahren von 117 Euro auf 133 Euro und für Kinder von 6 bis 11 Jahren von 158 Euro auf 180 Euro [mehr]

Nur zur Information.

Nachtrag
Amtliche Düsseldorfer Tabelle 2010
Änderungen der neuen Unterhaltsleitlinien 2010

Petition: Einführung des Wechselmodells

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen … die wechselnde und gleichwertige Betreuung von Kindern durch beide leibliche Elternteile, auch wenn diese getrennt sind. Das sogenannte Wechselmodell, welches bereits in vielen Ländern Gesetz ist, sollte auch in Deutschland Gesetz werden.

Begründung

„Kinder haben das Recht auf beide leiblichen Eltern. Leben die Eltern getrennt, haben Kinder das Recht auf einen gleichwertigen Umgang!“

Die Änderungen des Sorge- und Umgangsrecht in vielen anderen Ländern (Frankreich, Belgien, Australien uvm.) hin zum sogenannten Wechselmodell, die freiwillige gleichberechtigte Betreuung der Kinder durch die leiblichen, getrennt lebenden Eltern in Deutschland sowie mehrere Studien seitens verschiedener anerkannter Familientherapeuten sprechen eindeutig für die gesetztliche Verankerung des Wechselmodells als die vom Staat und Eltern zu fördernde Nachtrennungsumgangsreform.

Viele Väter in Deutschland sind bereit, für ihre Kinder mehr als nur ein Wochenend–Besuchselternteil aller 14 Tage zu sein und ihre Rolle als Vater auch wahrzunehmen. Ihnen wird leider oft durch einen unbegründeten Widerstand der Kindsmutter sowie der für deutsche Väter ungünstigen Gesetzgebung, ein dem eigentlichen Kindswohl entsprechender gleichwertiger Umgang versagt. Dies ist vor allem für unsere Kinder ein nicht tragbarer Zustand. Kinder brauchen beide Eltern! Es gibt keinen unwichtigen Elternteil! Es muss verhindert werden, dass Kinder von einem Elternteil entfremdet werden, obwohl dieser doch Interesse am Kind hat! Es darf nicht sein, dass ein Elternteil das andere Elternteil ausgrenzen darf!

Der Bundestag unterstützt mit dem Konzept des Elterngeldes und der Elternzeit engagierte Väter, die Zeit für ihre Kinder haben und deren Entwicklung miterleben wollen, was bereits ein positiver Ansatz ist.

Darüber hinaus wird das sogenannte Wechselmodell bereits in vielen Familien mit der Trennung, unabhängig von staatlichen Einrichtungen usw. freiwillig durchgeführt.

Kinder brauchen Wurzeln, die sie in Ihren Familien finden.

Eine entsprechende Gesetzesänderung gibt Kindern und dem getrennt lebenden Elternteil eine Chance, auch nach der Trennung der Eltern eine Familie zu bilden [zur Petition]

Für Kind und Karriere in der Wissenschaft

©by Thomas Weiss/Pixelio.de

©by Thomas Weiss/Pixelio.de

Frauen und Männern mit Kindern sollen in ihrer beruflichen Karriere keine Nachteile entstehen. Dieser Grundsatz der Gleichstellung gilt selbstverständlich auch für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Wie es in der Realität um den Nachwuchs vom Nachwuchs in der Wissenschaft bestellt ist, untersuchen zwei Projekte, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) über das Programm „Frauen an die Spitze“ mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert werden.

„Wir müssen noch mehr darüber erfahren, welche Bedingungen für die berufliche Karriere von Eltern in der Wissenschaft erforderlich sind. Dann können wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Forscherinnen und Forscher gezielt verbessern“, sagte Forschungsministerin Annette Schavan am Montag in Berlin.

Auf der gemeinsamen Abschlusstagung „(Kinder-) Wunsch und Wirklichkeit in der Wissenschaft“ am 5. und 6. Oktober im Wissenschaftszentrum Bonn werden die Ergebnisse der beiden Projekte „Balancierung von Wissenschaft und Elternschaft“ des Kompetenzzentrums Frauen in Wissenschaft und Forschung CEWS Bonn und „Wissen- oder Elternschaft? Kinderlosigkeit des wissenschaftlichen Personals an Hochschulen in Deutschland“ der TU Dortmund vorgestellt. Dabei steht auch ein Vergleich zu Entwicklungen im französischen Hochschulsystem auf dem Diskussionsprogramm [hier]

Aus Mitteln des Europäischen Sozialsfonds „Frauen an die Spitze“  soll also ein Projekt nicht etwa für Eltern finanziert werden, sondern für eine Untersuchung, ob Eltern das überhaupt brauchen. Mal unabhängig von der Frage, ob aus einem Frauenförderprogramm tatsächlich auch Väter finanziert werden sollen bzw. dürfen, darf man sich doch die Frage stellen, ob das Geld bei den entsprechenden Eltern nicht besser aufgehoben wären. Typisch Bürokratie eben und letztendlich doch ein Frauenförderprogramm 😉

Feministinnen bestätigen Desaster für Väter

Am 23.03.2009 lief im Deutschlandradio die Sendung „Kontrovers: Familie, Kinder, Partnerschaften – wer profitiert vom neuen Unterhaltsrecht?“
Leider hatte ich diesen Beitrag aus mir heute unerfindlichen Gründen noch nicht veröffentlicht.

Studiogäste:
Isabelle Götz, Richterin am OLG München und stellv. Vorsitzende des Deutschen Familiengerichtstages
Eva Möllring, CDU-Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Prof. Dr. Dr. Ulrich Müller, Bundesvorstand Väteraufbruch für Kinder

Ich habe mir die Sendung angehört und fand das Resümee meines Beitrages „Ein Desaster für Väter“ [bestätigt]

Deutschlandradio – wer profitiert vom neuen Unterhaltsrecht? – MP3-Datei

Ausnahmen, Ausnahmen, Ausnahmen… das ist das, was mir nach dieser einen Stunde des hörens überwiegend im Gedächtnis geblieben ist. Ein paar dieser Ausnahmen wurden kurz und bündig zusammen gefaßt und zwar [hier] und [hier]

Noch schlimmer als die Feministinnen fand ich allerdings teilweise Prof. Müller vom VafK. Bei diesem Vorsitzenden braucht man sich nicht wundern, das es für Väter nicht vorwärts geht.

Wer sich die Sendung nicht anhören und zu dem Thema lieber direkt eine Bewertung der Sendung lesen möchte, dem empfehle ich die Seite „Die Familie und ihre Zerstörer“, wo der Mitschnitt ausführlich kommentiert wurde.

Die Ausarbeitung und Kommentierung entspricht meinem Rechtsempfinden, von daher kann ich die Seite guten Gewissens empfehlen.

Deutschlandradio hatte im übrigen am Tage der Urteilsverkündigung (18.03.2009) ein Interview mit Brigitte Zypries getätigt [hier]

Fazit
Es wird wie immer auf hohem Niveau gejammert und man kommt unweigerlich zu der Frage: Was wollen Feministinnen eigentlich?
Diese BGH-Urteile gehen eindeutig wie immer zu Lasten der Barunterhalts-Verpflichteten, sprich Väter.
Das gestern von mir veröffentlichte und kommentierte Leitsatz-Urteil des BGH XII Az.: XII ZR 102/08 bestätigt nämlich keineswegs irgendwelche Nachteile für Mütter und schon gar nicht welche für Kinder. Das öffentliche Medienecho zum Urteil vom BGH Az.: XII ZR 74/08 im März diesen Jahres zum nachehelichen Betreuungsunterhalt hat m.E. viel dazu beigetragen, das Mütter weiterhin keine Befürchtungen hegen und sich zu früh einer Erwerbsarbeit verpflichtet fühlen zu müssen.

Links
BGH-Urteil Az.: XII ZR 102/08 Leitsatzentscheidung
FemokratieBlog: BGH urteilt – Moderne Mütter massiv überfordert
Das Gesetz geht zu Lasten der Kinder
Schlußwort von Prof. Proksch – Begleitforschung zur Reform des Kindschaftsrechts

Moderne Mütter massiv überfordert

Das von mir verlinkte BGH-Urteil ist eine Leitsatzentscheidung, weshalb ich mir dieses durchgelesen habe. Meine Vermutung wurde bestätigt, das es für Väter in absehbarer Zeit keine Entlastungen im Familienrecht geben wird. Klar heraus gestellt wird die Tatsache, das der Gesetzgeber – verantwortlich dafür Frau Zypries – niemals an eine Besserstellung der Väter gedacht hat. Ihre hohlen Phrasen, man müsse die geänderten Lebensumstände heutiger Ehen/Partnerschaften berücksichtigen, diente lediglich der Ruhigstellung nicht nur diverser Väterorganisationen. Das Medienecho war dementsprechend und landauf, landab wurde darüber geklagt, wie schlecht es doch in Zukunft den Müttern in diesem Lande gehen würde. Es hat funktioniert und nebenbei bemerkt finde ich es schon seit einiger Zeit erstaunlich ruhig in unserem Blätterwalde, was sog. Benachteiligen von Müttern angeht.

Nun also ein paar ausgesuchte Sätze aus dem Urteil.

BGH-Urteil Az.: XII ZR 102/08 Leitsatzentscheidung

Die Parteien streiten im Scheidungsverbundverfahren noch um nachehelichen Elementar- und Altersvorsorgeunterhalt für die Zeit ab Januar 2008. 2 Der 1965 geborene Antragsteller und die 1977 geborene Antragsgegnerin hatten im September 2001 die Ehe geschlossen, aus der ihre im März 2002 geborene Tochter hervorgegangen ist. Nach der Trennung im April 2004 wurde die Ehe mit Verbundurteil vom 30. März 2007 geschieden, das zum Scheidungsausspruch seit dem 4. September 2007 rechtskräftig ist.

– Seite 5 –

[..]Unabhängig davon, dass die Alleinerziehung mehr Zuwendung und Anstrengung erfordere als die Kindesbetreuung in einer intakten Familie, benötigten Kinder im Kindergarten- und Grundschulalter eine „Rund-um-die-Uhr-Betreuung“. Kinder in diesem Alter könnten nicht unbeaufsichtigt gelassen werden, auch nicht stundenweise. Regelmäßig führe daher eine volle Erwerbstätigkeit neben der Betreuung eines kleinen Kindes zu einer massiven Überforderung des betreuenden Elternteils.Auch wenn sich eine pauschale Betrachtung, wie sie durch das Altersphasenmodell in der Vergangenheit häufig vorgenommen worden sei, nach neuem Recht verbiete, müssten die altersbedingten besonderen Bedürfnisse der Kinder berücksichtigt werden. Auch bei Vollzeitbetreuung in einer kindgerechten Einrichtung könne von dem betreuenden Elternteil regelmäßig keine Vollzeiterwerbstätigkeit verlangt werden, solange das Kind den Kindergarten bzw. die ersten Grundschulklassen besuche. Um eine unzumutbare Belastung und eine erhebliche Ungleichgewichtung der Anforderungen an die gemeinsame Elternverantwortung zu vermeiden, könne man dann regelmäßig nur eine Teilzeitbeschäftigung verlangen, die mit zunehmendem Alter des Kindes zu einer Vollzeiterwerbstätigkeit auszubauen sei. Überspanne man die Anforderungen an die Erwerbsverpflichtung des betreuenden Elternteils, treffe man damit unmittelbar auch das Kind und beraube es unter Umständen einer Lebensperspektive, die es ohne Trennung der Eltern gehabt hätte.

– Seite 6 –

Die Unterstützung der Antragsgegnerin durch ihre Eltern sei im Rahmen der Billigkeitsabwägung nach § 1570 BGB nicht zu berücksichtigen, weil es sich dabei um freiwillige Leistungen handele, die der Antragsgegnerin zugute kommen, nicht aber den Antragsteller entlasten sollten.

Für die Zeit ab Januar 2008 seien die nicht unerheblichen Kosten (Anm. Umgangskosten)  aber unter Berücksichtigung der unterbliebenen Höherstufung für den Kindesunterhalt durch Abzug eines Betrages in Höhe von 30 € monatlich zu berücksichtigen.

– Seite 8 –

Eine Begrenzung des Unterhalts komme derzeit nicht in Betracht, weil noch nicht absehbar sei, wie lange die umfassende Betreuung der gemeinsamen Tochter durch die Mutter noch notwendig sei. Der Bundesgerichtshof habe im Regelfall davon abgesehen, den Anspruch auf Betreuungsunterhalt zeitlich zu begrenzen, und darauf abgestellt, dass eine vorausschauende Beurteilung der Verhältnisse noch nicht möglich sei.

– Seite 10 –

a) Mit dieser Neuregelung hat der Gesetzgeber den nachehelichen Betreuungsunterhalt grundlegend umgestaltet. Er hat einen auf drei Jahre befristeten Basisunterhalt eingeführt, der aus Gründen der Billigkeit verlängert werden kann (BT-Drucks. 16/6980 S. 8 f.). Im Rahmen dieser Billigkeitsentscheidung sind nach dem Willen des Gesetzgebers kind- und elternbezogene Verlängerungsgründe zu berücksichtigen.

aa) Mit der Einführung des Basisunterhalts bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres hat der Gesetzgeber dem betreuenden Elternteil die freie Entscheidung eingeräumt, ob er das Kind in dessen ersten drei Lebensjahren selbst erziehen oder andere Betreuungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen will. Ein während dieser Zeit erzieltes Einkommen ist somit stets überobligatorisch und der betreuende Elternteil kann eine bestehende Erwerbstätigkeit jederzeit wieder aufgeben und sich voll der Erziehung und Betreuung des Kindes widmen.

– Seite 11 –

b) Kindbezogene Gründe für eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts nach Billigkeit, die ihre verfassungsrechtliche Grundlage in Art. 6 Abs. 2 und 5 GG finden, entfalten im Rahmen der Billigkeitsentscheidung das stärkste Gewicht und sind deswegen stets vorrangig zu prüfen.

aa) Insoweit ist das Berufungsgericht zu Recht davon ausgegangen, dass der Gesetzgeber mit der Neugestaltung des nachehelichen Betreuungsunterhalts in § 1570 BGB für Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres grundsätzlich den Vorrang der persönlichen Betreuung gegenüber anderen kindgerechten Betreuungsmöglichkeiten aufgegeben hat.

– Seite 12 –

Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung über die Verlängerung des Betreuungsunterhalts ist deswegen stets zunächst der individuelle Umstand zu prüfen, ob und in welchem Umfang die begabungs- und entwicklungsgerechte Betreuung des Kindes auf andere Weise gesichert ist oder in kindgerechten Einrichtungen gesichert werden könnte.

– Seite 13 –

Die Betreuungsbedürftigkeit ist vielmehr nach den individuellen Verhältnissen des Kindes zu ermitteln. Erst wenn die Kinder ein Alter erreicht haben, in dem sie unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zeitweise sich selbst überlassen werden können, kommt es aus kindbezogenen Gründen insoweit nicht mehr auf die vorrangig zu prüfende Betreuungsmöglichkeit in kindgerechten Einrichtungen an.

An diesem Urteil ist ‚wunderbar‘ abzulesen, wie die Gehirnwäsche der Medien funktioniert. Man braucht nur regelmäßig von Überforderung reden und Gesetzgeber/Gerichte berücksichtigen diese.

Letztlich ging es bei der Unterhaltsreform nur darum, Müttern unehelicher Kinder die gleichen Rechte zu billigen wie den Müttern ehelicher Kinder.

Eine Begrenzung des nachehelichen Betreuungsunterhalts wird kategorisch abgelehnt.

Nachehelich Solidarität, egal wie kurz die Ehe war, wird ausdrücklich gefördert. Davon abgesehen, das die Wörter ’nacheheliche Solidarität eine Widersprüchlichkeit in sich darstellen.

Auffallend ist natürlich die Erwähnung der regelmäßigen Überforderung. Damit läßt sich der Betreuungsunterhalt natürlich grandios rechtfertigen und kann beliebig verlängert werden. Eine Erwähnung der Betreuungsmöglichkeit durch den Vater wird gar nicht erst in Betracht gezogen.

Die Aufzählungen zum Thema Billigkeitsentscheidung sind sehr auffällig, nicht nur, aber auch im Zusammenhang mit den individuellen Verhältnissen des Kindes.

Die Betonung zum Gesetzgeber fällt ebenso auf und man bekommt den Eindruck, das die Urteilsbegründung nicht im eigenen Ermessen liegt, sondern auf diesem Wege die Verantwortung abgeschoben werden soll.

Fazit

Eine Aussicht auf finanzielle Entlastung der Väter ist auf Grund der Berücksichtigungen der individuellen Umstände der Kinder nicht gegeben und war auch nie gewollt!

Link

FemokratieBlog: Ein Desaster für Väter

Petition zu Gesundheitsrisiken von Scheidungswaisen

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen die Verfahrensweisen bei Trennung und Scheidung grundlegend neu zu überdenken und zu ordnen unter dem Aspekt der emotionalen Gesundheitsrisiken der Scheidungswaisen.

Begründung

In Deutschland gibt es ca. 2,3 Mio. Scheidungswaisen. Ca. 1 Mio. dieser Kinder verlieren den Kontakt zu einem Elternteil aus virtuellen Gründen auf Dauer und haben ein erhebliches Risiko hierdurch emotional oder auch körperlich zu erkranken. Virtuell bedeutet, ein liebevoller und fürsorglicher Elternteil wird von dem anderen Elternteil durch die Verbreitung von Nichttatsachen, bzw. Tatsachen welche geschaffen werden, nicht mehr zum eigenen Kind gelassen. Diese Kinder werden hierdurch oft krank. Es sind „gemachte“ Schicksale, von denen sehr viele präventiv verhindert werden könnten.

Strittige Trennungen und Scheidungen der Eltern sind für die betroffenen Kinder schädlicher, als der Tod von nahen Angehörigen oder schweren Erkrankung der Eltern. Dies wurde in unabhängigen Studien durch deutsche, amerikanische, neuseeländische Forschungsgruppen, Prof. Adrian Gillesse, Dr. Irina Lehmann, u. a. über sog. IgE-Antikörper im Nabelschnurblut, Stresspeptides sowie über Immunmarker nachgewiesen.

60% aller Jugendsuizide kommen aus so genannten „Broken-Home-Situationen“ (Trennung-Scheidung)

Für die präventive Verhinderung der gemachten Schicksale gibt es keine Alternative zur Fortbildung aller Beteiligten.

Jugendämtern ist die Hoheitsaufgabe vom Gesetzgeber übertragen, der Jugend beizustehen und mit Hilfsangeboten Familien zu unterstützen, insbesondere dann, wenn es zu familiären Krisensituationen kommt. Diesen Gesetzes-Auftrag können Jugendämter bei weitem nicht ausreichend erfüllen. Beispielsweise lässt die föderalistische Ordnung faktisch keine Zusammenarbeit der Jugendämter über Landesgrenzen hinweg zu, wenn ein Elternteil mit Kindern über die Grenze eines Bundeslandes „flüchtet“. Hier gibt es großen Verbesserungsbedarf. Es fehlt an wirksamen Bundesvorgaben, die eine lösungsorientierte Zusammenarbeit zwischen den Bundesländern ermöglicht.

Familiengerichtsverfahren, die oft deutlich länger als 5 Jahre andauern sind kein Qualitätssiegel für ein sorgfältiges prozessuales Verfahren, sondern der Beweis dafür, dass viele Kinder und Eltern emotionalen großen Schaden nehmen und die hieraus resultierenden Behandlungskosten die soziale Gemeinschaft finanziell erheblich belasten. Die Tragweite der Traumatisierung macht es den Betroffenen der harten Fälle unmöglich sich der Situation angemessen zu positionieren und zu artikulieren, weil in diesen Fällen oft Psychiatrieaufenthalte notwendig werden und es signifikant zu suizidalen Verzweiflungstaten kommt. Es müssten hier nachhaltig neue Präventionslösungen aufgebaut werden. Lösungsorientierte, aufklärende und zeitnahe Kommunikation über Familiengerichte ist im Verfahren bisher nicht vorgesehen.

Der Verfasser bittet im Rahmen dieser Petition persönlich vorsprechen zu dürfen.

Mit der Bitte um Unterzeichnung der Petition habe ich diesselbe hier eingestellt [zur Petition]

2008: 12 250 Sorgerechtsentzüge

Destatis – Pressemitteilung Nr.269 vom 17.07.2009

WIESBADEN – Weil eine Gefährdung des Kindeswohls anders nicht abzuwenden war, haben die Gerichte in Deutschland im Jahr 2008 in 12 250 Fällen den vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge angeordnet. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) mit. Rechtsgrundlage für diese Maßnahme ist § 1666 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). In 9 100 Fällen übertrugen die Gerichte das Sorgerecht ganz oder teilweise auf die Jugendämter, in den übrigen Fällen einer Einzelperson oder einem Verein.

Bei einem teilweisen Entzug der elterlichen Sorge wird zum Beispiel das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die Vermögenssorge entzogen. Bei der Übertragung des teilweisen Sorgerechts an ein Jugendamt wurde in 2 350 Fällen (26%) nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen. Mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht ist die Befugnis verbunden, Entscheidungen des alltäglichen Lebens zu treffen.

Die Zahl der gerichtlichen Maßnahmen zum Sorgerechtsentzug hat sich deutschlandweit (ohne Berlin, wo für 2007 eine deutliche Untererfassung festgestellt wurde) gegenüber 2007 um circa 8% erhöht [hier]

Ich gebe zu, das ich diesem Thema zwiespältig gegenüberstehe. Einerseits hört und liest man von vielen Sachverhalten um verwahrloste Kinder und andererseits kenne ich selber etliche Fälle, wo Vätern grundlos das Sorgerecht entzogen wurde und das, obwohl ihre Kinder teilweise bei den Müttern in chaotischen, heruntergekommenen Verhältnissen leben mussten. Des weiteren habe ich sehr oft erfahren müssen, das Jugendämter, Gerichte und andere Institutionen Kinder lieber in Pflegefamilie geben, als dem leiblichen Vater.

Ein weiterer trauriger Aspekt ist die Tatsache, das anscheinend auch Pflegeeltern bzw. -mütter überfordert sein können, wie der Fall Talea nachweislich belegt. Wer sich informieren will, findet bei Google jede Menge Informationen dazu [mehr]

Um einen Eindruck vom Fall Talea zu bekommen, kann man sich ein dazugehöriges Video anschauen [hier]
Auch hier hat der Vater darum gekämpft, sein Kind versorgen zu dürfen, aber trotz Sorgerecht hat das Jugendamt dieses verhindert. Deswegen musste die kleine Talea sterben 🙁

Väter-Demo am 20. Juni 2009 in Berlin

alleinerziehender-vater-mit-kindern-fotograf_gerd_altmann_-geralt_stanly_dezignus-shapes_pixeliode10 Jahre nach der Kindschaftsrechtsreform ist Deutschland wieder das familienpolitische Schlusslicht in Europa: Finnische Trennungsmediation, polnisches Sorgerecht, dänisches Elterngeld, französisches Familiensplitting, österreichische Männerpolitik, belgisches Wechselmodell … Familienpolitik kann sehr modern sein – und unsere Nachbarn machen uns vor, wie das geht.

Im Rahmen der Kindschaftsrechtsreform vor 10 Jahren wurde erstmals die gemeinsame elterliche Sorge eingeführt und den Kindern ein Umgangsrecht zum getrennt lebenden Elternteil eingeräumt. Doch verliert etwa jedes zweite Kind nach der Trennung den Kontakt zu dem Elternteil, bei dem es nicht leben kann. Nach wie vor ist das gemeinsame Sorgerecht bei nicht miteinander verheirateten Eltern keine Selbstverständlichkeit.

Vor mehr als fünf Jahren beauftragte das Bundesverfassungsgericht das Bundesjustziministerium mit der Prüfung, ob die geltende Sorgerechtsregelung von nichtehelichen Müttern missbraucht werde, um erziehungswillige Väter von der Verantwortung für ihre gemeinsamen Kinder auszugrenzen. Ergebnisse hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries bisher nicht vorgelegt. Sie verzögert damit eine moderne Fassung des Sorgerechts, die in andern europäischen Ländern – wie z.B. in Polen – längst etablierte Praxis ist.

Mehr dazu unten im Link. Der VafK veranstaltet dieses Jahr wieder eine Demo und es wäre schön, wenn die Zahl der Demonstranten endlich mal eine 4-stellige Zahl erreichen würde.

Link
VafK – Elterndemo am 20. Juni 2009 in Berlin
Bild: © Fotograf Gerd Altmann (geralt)/stanly(dezignus-shapes) / Pixelio

Jugendliche fühlten sich kriminalisiert

Vom 25. bis 29. Mai veranstaltet die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) die zweite Themenchatwoche zum Thema „Virtuelle Lebenswelten“. Mit namhaften Expertinnen und Experten können Jugendliche und Eltern online über den Umgang mit Internet, PC und Computerspielen diskutieren. Die erste Themenchatwoche zu diesem Thema fand im März nach dem Amoklauf in Winnenden statt, das Bundesfamilienministerium hatte die bke mit der Umsetzung der Chatwoche beauftragt.

Die Diskussionen der ersten Runde haben gezeigt, dass sich Jugendliche bei der Bewertung ihres Umgangs mit dem PC und PC-Spielen von den Erwachsenen unverstanden fühlen. Insbesondere einige öffentliche Stellungnahmen im Zusammenhang mit dem Amoklauf von Winnenden waren aus ihrer Sicht als „Kriminalisierung“ ihres Freizeitverhaltens zu verstehen. Jugendliche sind deshalb eingeladen, ihren Umgang mit Internet, PC und den viel diskutierten PC-Games darzulegen und sich mit den anwesenden Expertinnen und Experten zu den angekündigten Aspekten virtueller Lebenswelten auszutauschen [hier]

Hier frage ich mich, wer wohl vom wem lernt: Die Jugendlichen von den Experten oder die Experten doch eher von den Jugendlichen…

Besserer Schutz für Kinder und Jugendliche

frank-walter-steinmeier-auswaertiges-amtAuch die Politik muss geschützte Räume und Orte der Begegnung für Kinder schaffen: Dies betonte Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier bei einem Symposium der Peter-Maffay-Stiftung in Tutzing. Er stellte drei Projekte im Ausland vor, die stellvertretend für das Engagement des Auswärtigen Amts für Kinder stehen.

[..]“Warum haben Menschen nicht mehr die Traute, Kinder in die Welt zu setzen?“ Diese Frage stehe natürlich im Raum, waren sich alle Diskussionsteilnehmer einig.

Steinmeier: „Wertschätzung für Kinder ist nicht immer ausreichend gegeben, nicht nur in der Politik, sondern in der ganzen Gesellschaft.“

Das nenne ich doch mal stark übertrieben, Herr Steinmeier und das trotz Aussagen vieler Politikern, welche das angebliche Kindeswohl in den Vordergrund stellen.

Die Bekämpfung von Kinderarmut in Deutschland durch die Politik sei angesichts etwa 3 Millionen armen Kindern eine Selbstverständlichkeit, so der Minister.

Er betonte aber, neben dem Ausbau von Kinderbetreuung und direkter finanzieller Hilfe sei für ihn insbesondere das Auskommen der Eltern entscheidend: „Kinderarmut können wir nur dann wirklich bekämpfen, wenn Eltern ein ausreichendes Arbeitseinkommen haben. Dafür habe ich in den letzten Jahren gekämpft.“ [mehr]

Ups… ist mir da etwas entgangen?

Link
Rede des Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier beim Symposium „Begegnungen – Schutzräume für Kinder“ der Peter Maffay-Stiftung in Tutzing, 19.5.2009

Kinderkrippe wichtiger als Vater

Gericht: Brandenburgisches Oberlandesgericht 2. Senat für Familiensachen

Entscheidungsdatum: 09.03.2009

Aktenzeichen: 10 UF 204/08

Klage eines Vater gegen den Beschluss eines Amtsgerichts wegen Entzug des Aufenthaltbestimmungsrechts (ABR)

Bis Punkt 52 (linke Spalte im Urteil) ergibt sich für mich lediglich eine Aufzählung der gegenseitigen Vorwürfe, weshalb ich das weder einstellen, noch kommentieren werde. Am besten wäre es natürlich, das komplette Urteil zu lesen, um zu einem eigenen, schlüssigen Urteil zu gelangen.

55

Die nach § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB vorzunehmende Kindeswohlprüfung führt dazu, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Mutter allein zu übertragen ist. Die Aufhebung eines Teilbereichs der gemeinsamen elterlichen Sorge ist mit Rücksicht darauf, dass ein grundsätzlicher Vorrang der gemeinsamen elterlichen Sorge im Verhältnis zur Alleinsorge eines Elternteils nicht besteht, dann angezeigt, wenn die Eltern insoweit nicht objektiv kooperationsfähig bzw. nicht subjektiv kooperationsbereit sind . Beanspruchen die Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht jeweils für sich, so deuten ihre diesbezüglichen Anträge auf fehlende Kooperationsbereitschaft hin. Im vorliegenden Fall besteht gerade im Hinblick auf den Aufenthalt des Kindes Uneinigkeit zwischen den Eltern. Während der Vater ein Wechselmodel favorisiert, möchte die Mutter, dass sich S. überwiegend bei ihr aufhält. Die Aufhebung der gemeinsamen Sorge hinsichtlich dieses Teilbereichs des Aufenthaltsbestimmungsrechts ist daher unter Berücksichtigung des Kindeswohls erforderlich.

Beide Eltern sind nicht kooperationsfähig bzw. -bereit und obwohl der Vater das Wechselmodell favorisiert, ist es für das Kindeswohl erforderlich, dieses zur Mutter zu geben. Da die finanzielle Seite nicht beleuchtet wird, kann man nur die Vermutung aufstellen, das bei einem Wechselmodell der Mutter kein Unterhalt zugestanden hätte. Verweigert man aber teilweise den Umgang – wie weiter unten benannt – ist eine Kooperationsbereitschaft nicht mehr gegeben und siehe da, die Mutter erhält das Kind.

65

Nach dem Bericht der Verfahrenspflegerin ist ferner davon auszugehen, dass eine beachtenswerte Bindung des fast ein Jahr und vier Monate alten S. auch an seine 17jährige Halbschwester A. besteht. Die Bindungen eines Kindes an seine Geschwister sind bei der Entscheidung über die elterliche Sorge grundsätzlich von großer Bedeutung. Ob die Geschwisterbindung vorliegend mit Rücksicht auf den großen Altersunterschied ausschlaggebend sein kann, bedarf keiner abschließenden Entscheidung. Denn, wie noch auszuführen ist, spricht vorliegend der Kontinuitätsgrundsatz entscheidend dafür, das Aufenthaltsbestimmungsrecht für S. auf die Mutter zu übertragen.

So so, nachfolgende Aussage der Mutter hat bei der Zuweisung des ABR zufälligerweise keine Rolle gespielt,oder?

46

Meine 17jährige Tochter A. hat sich immer ein Geschwisterchen gewünscht. Als S. dann geboren wurde, war sie sehr glücklich. Sie kümmert sich viel um ihn. Sie geht mit ihm spazieren, spielt mit ihm oder badet ihn auch. Ich habe A. aber immer gesagt, dass sie in Bezug auf S. keine Pflichten übernehmen muss. Sie kann sich um ihn kümmern, wenn es ihr gefällt. A. befindet sich in der Ausbildung.
66

Unter dem Gesichtspunkt des Förderungsgrundsatzes ergibt sich ein Vorrang des Vaters jedenfalls nicht. Angesichts des liebevollen Umgangs, den die Eltern nach dem Bericht der Verfahrenspflegerin mit dem Kind pflegen, kann angenommen werden, dass beide gleichermaßen erziehungsgeeignet sind. Auch die übrigen insoweit bedeutsamen Umstände sprechen nicht dafür, dem Vater eher als der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu übertragen. Im Übrigen gibt es den vom Antragsteller mit Schreiben vom 4.3.2009 genannten Grundsatz „ein Kind gehört zur Mutter“ selbstverständlich nicht.

Mit dem letzten Satz hat der Vater doch recht oder warum sind 90% der Mütter alleinerziehend, wie jüngst das BMFSFJ erst festgestellt hat?

68

Ebenfalls beide Elternteile gehen liebevoll mit dem Kind um, wie dem Bericht der Verfahrenspflegerin zu entnehmen ist. Auch ist davon auszugehen, dass beide gleichermaßen in der Lage sind, dem Kind die notwendigen Anregungen zu geben. Wenn der Antragsteller demgegenüber nach der Anhörung durch den Senat mit Schreiben vom 4.3.2009 pauschal behauptet, in der Familie K. gebe es keine Hobbys, es werde kein Buch gelesen, kein Sport getrieben und keine Urlaubsreise unternommen, so ist dem entgegen zu halten, dass die Anregungen, von denen ein Kind profitieren kann, vielfältig sind und weniger ausgeprägte Fähigkeiten und Neigungen des einen Elternteils in Bezug auf bestimmte Bereiche durch den anderen Elternteil ausgeglichen werden können. Dies gilt auch nach Trennung der Eltern, insbesondere im Rahmen von Umgangskontakten.

Das Gericht gibt also zu, das bestimmte Förderungen von dem Elternteil ausgeglichen werden können, bei dem das Kind (auf Grund des fehlenden ABR) nicht so oft weilt. Es wird gar nicht erst in Betracht gezogen, das in diesem Fall der Vater die bessere Förderung gewährleistet und somit optimaler erziehungsgeeignet sein kann.

69

Beide Elternteile sind berufstätig. Ein allein aus dem Zeitfaktor resultierender Vorrang des nicht oder nur teilweise berufstätigen Elternteils vor dem voll berufstätigen Elternteil besteht ohnehin nicht.

Hier hätten die Richter besser schreiben sollen: wenn eine Mutter Vollzeit arbeit, ergibt sich für einen teilzeitarbeitenden Vater natürlicherweise kein Vorrang – das wäre dann wenigstens ehrlich gewesen.

Auch der Umstand, dass die Mutter, nachdem sie nun wieder eine Erwerbstätigkeit aufgenommen hat, S. von einer Tagesmutter bzw. ab September 2009 in einer Kita betreuen lassen möchte, während der Vater die Auffassung vertritt, S. solle ungeachtet der Berufstätigkeit seiner Eltern weiter zu Hause betreut werden, vermag keinen Vorrang des Vaters zu begründen.

Kurioserweise wird das bei älteren Kindern als Argument nicht anerkannt. Da kann einer Mutter eines 10-jährigen Kindes eine Vollzeittätigkeit nicht zugemutet werden.

70

Zunächst ist schon zweifelhaft, dass der Vater Kindesbetreuung und Erwerbstätigkeit uneingeschränkt miteinander in Einklang bringen kann, weil sich sein Büro in der eigenen Wohnung befindet. Das Jugendamt hat in seinem Bericht vom 2.10.2008 bereits darauf hingewiesen, dass der Vater die Anforderungen, die die Betreuung eines so kleinen Kindes wie S. an ihn stellt, offenbar unterschätzt bzw. nicht realistisch einschätzt.Bei einem Vater dürfen Zweifel ob der Vereinbarkeit von Beruf und Erziehung erhoben werden, bei Müttern nicht oder wie ist der fettgestellte Satz zu verstehen?  Im Grunde genommen ist das eine Unverschämtheit, denn keinem der beiden Elternteile wurde Erziehungsunfähigkeit fest gestellt.

71

Entgegen der Auffassung des Antragstellers kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Fremdbetreuung eines Kindes von etwa eineinhalb Jahren während der Ausübung der Berufstätigkeit der Eltern dem Kindeswohl abträglich ist. Der Antragsteller räumt selbst ein, dass es zu dieser Frage in der Fachliteratur unterschiedliche Auffassungen gibt.

Das Gericht weiß also ganz genau, das eine Fremdbetreuung gerade bei diesem Kind nicht schädlich ist. Eine Anmaßung sondersgleichen…

Der Gesetzgeber geht demgegenüber davon aus, dass eine Betreuung auch kleiner Kinder durch eine Tagesmutter oder in einer Kinderkrippe mit dem Kindeswohl durchaus in Einklang steht. Hat der Gesetzgeber zunächst einen Kindergartenplatz ab Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes garantiert, so ist er nun im Interesse einer besseren Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Familie bestrebt, das Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren im gesamten Bundesgebiet deutlich auszuweiten

Krippen und Kitas müssen bezahlt werden, ob sie nun voll besetzt sind oder nur zum Teil. Wenn etliche Eltern(-teile) lieber zu Hause erziehen, können die entsprechenden Institutionen nun mal nicht ausgelastet werden. Ob das u.a. auch ein Grund für die Verweigerung der Gerichte für (allein)erziehende Väter ist?

73

Der Umstand, dass S., seit die Mutter ihre Erwerbstätigkeit wieder aufgenommen hat, mit verschiedenen Betreuungspersonen in Kontakt getreten ist, und insoweit stabile Verhältnisse noch nicht eingetreten sind, begründet ebenfalls keinen Vorrang des Vaters.

Ständig wechselnde Betreuungspersonen bedeuten also Kontinuität? Auch hier gilt wieder: Wenn ein Vater in der gleichen Position ist, wird ihm aus genau demselben Grund die Erziehungseignung abgesprochen.

75

Schließlich ist eine verminderte Bindungstoleranz der Mutter im Vergleich zum Vater nicht zu erkennen. Dass die Mutter kurzzeitig den Umgang des Vaters mit S. auf ein Minimum reduzieren wollte, hat sie nachvollziehbar mit der Angst, der Vater könne S. ganz bei sich behalten wollen, begründet.

Wenn eine Mutter den Umgang reduziert bzw. verweigert, ist das natürlich kein Grund, alleine bei ihr auf mangelnde Bindungstoleranz zu schließen. Vielleicht ist der Vater ja erst durch die Verweigerung auf diverse Ideen gekommen, die ohne die Aktionen der Mutter vielleicht gar nicht erst entstanden wären. Selbstverständlich konnte die Mutter das nachvollziehbar begründen. Väter haben die gleichen Ängste, nur interessiert das idR schlichtweg kein Gericht.

76

Allerdings hat der Vater bei seiner Anhörung überdies darauf hingewiesen, die Mutter schikaniere ihn, indem sie, nachdem er einmal über die verschlossene Gartenpforte gesprungen sei, eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs gestellt habe. Die Beanstandung erscheint zwar nicht unberechtigt. Denn ein solches Vorgehen sorgt für eine Belastung des Verhältnisses der Eltern.

Wie schön, das dieses Gericht wenigstens erkannt hat, das die Beanstandung nicht unberechtigt ist, ein Grund der Versagung des ABR ist es natürlich nicht, genauso wenig wie bei der weiter oben genannten Umgangsverweigerung, denn was ist eine eigenmächtig Reduzierung denn sonst?

Andererseits ist aber zu berücksichtigen, dass auch der Vater, obwohl er die wichtige Bedeutung der Mutter für das Kind gerade im Beschwerdeverfahren betont hat, seinerseits auch nicht zur Entspannung beiträgt. So hat er sich in einer Multimedia Nachricht (MMS), die im Verfahren 2 F 334/08 UG mit Schriftsatz der Antragsgegnerin vom 16.5.2008 zur Akte gereicht worden ist, herabwürdigend über die Mutter geäußert.

Ich gebe zu, das es natürlich schwierig ist, als Außenstehender über Streitigkeiten (be)urteilen zu können, denn hier trifft vermutlich das Henne und Ei Prinzip zu. Hat die Mutter zuerst boykottiert und ist der Vater deshalb zu seinen Taten und Äußerungen gekommen oder war er Derjenige, der zuerst provoziert hat und die Mutter hat darauf hin reagiert. Wenn man sich die Definition der sozialen Gewalt des AWO-Frauenhauses Schwalm-Eder durchliest, dann kann man allerings verstehen, warum das Gericht sich die Herabwürdigung der Mutter zu eigen gemacht hat.

Soziale Gewalt nach der Definition des AWO-Frauenhauses Schwalm-Eder:

Psychische Gewalt

Er peinigt sie durch einschüchtern, Beleidigungen, bedrohen, Angst machen, Eigentum zerstören und einsperren.

Die psychische Misshandlung drückt sich aus in: ständiger Kritik, verspotten, Anschuldigungen, das Zurückhalten von Komplimenten und anderen Formen emotionaler Unterstützung, Untreue, Drohung mit Gewalt oder Selbstmord, Drohung die Kinder wegzunehmen oder zu verletzen, schweigen, Schrecken einjagen (z.B. durch zu schnelles Auto fahren) und vieles mehr.

Soziale Gewalt

Er nutzt seine „männlichen Privilegien“, behandelt sie als Dienerin, trifft alle Entscheidungen allein, benutzt die Kinder als Druckmittel, macht die Frau im sozialen Umfeld schlecht [hier]

Auch seine Einschätzung vor dem Senat, eine Entspannung für das Kind werde es nur geben, wenn er das Aufenthaltsbestimmungsrecht für S. erhalte, anderenfalls werde es Krieg geben, deutet daraufhin, dass er die Fähigkeiten der Mutter im Hinblick auf die Belange des Kindeswohls abwertet. In Übereinstimmung damit hat das Jugendamt in seiner Stellungnahme vom 2.10.2008 darauf hingewiesen, der Vater werte die Mutter ab und sich dagegen auf.

Hier gilt das Gleiche. Vermutet der Vater Krieg, weil in unserem Land Mütter ohne Sanktionen den Umgang boykottieren können? Sieht er den ausgehandelten Umgang als nicht gewährleistet an? Das werden wir vermutlich nicht heraus bekommen, es sei denn, der Vater klagt vor dem BGH.

78

Schließlich ist zu berücksichtigen, dass es dem Vater bei seinem Begehren, das Aufenthaltsbestimmungsrecht für S. allein zu erhalten, nach eigenem Bekunden nicht darum geht, dass S. weit überwiegend bei ihm lebt und die Mutter Kontakt zu dem Kind nur im Rahmen regelmäßiger Besuche hat. Das Modell, das dem Vater nach den Angaben in seiner Anhörung vor dem Senat vorschwebt, geht vielmehr in Richtung eines Wechselmodells. Gleiches gilt für die nach dem Anhörungstermin mit Schreiben vom 4.3.2009 vorgelegte „Konkrete Regelung, wenn Aufenthaltsbestimmungsrecht bei mir“. Ein Wechselmodell aber stellt so hohe Anforderungen an die Kommunikation und Kompromissbereitschaft der Eltern (und je nach Alter auch der Kinder), dass die Initiative hierzu nur von den Eltern selbst ergriffen werden kann. Entsprechend kann ein Wechselmodell gegen den Widerstand eines Elternteils nicht funktionieren.

Da der Staat es sich zur Aufgabe gemacht hat, sich in schwierigen Situationen in familiäre Belange einzumischen, verstehe ich nicht, wieso in solch strittigen Fällen keine Mediation verordnet wird. Vielleicht käme aber in solchen Fällen heraus, das oftmals Mütter diejenigen sind, die kooperationsunwillig sind.

Im Hinblick darauf hat der Senat bereits entschieden, dass dann, wenn die Eltern in der Vergangenheit das Wechselmodell praktiziert haben und ein Elternteil hieran nicht mehr festhalten will, das Aufenthaltsbestimmungsrecht unter dem Gesichtspunkt des Förderungsprinzips diesem Elternteil zu übertragen ist, da er eher die Gewähr dafür bietet, dass das bisher praktizierte Wechselmodell beendet wird (Senat, FamRZ 2003, 1949).

Ehrlich gesagt, das ist der einzige Abschnitt, den ich weder verstehe, noch nachvollziehen kann.

81

Ist somit das Aufenthaltsbestimmungsrecht für S. allein auf die Mutter zu übertragen ist, ändert dies nichts an der großen Bedeutung, die der Vater für das Kind behält.

Aha…

Entsprechend wird der Vater weiterhin regelmäßigen Umgang mit dem Kind haben.

Eine feststehende Tatsache, so so… und Umgangsboykott hat es in der Vergangenheit nicht gegeben.

Im Hinblick darauf, dass S. bald abgestillt sein dürfte, rücken Übernachtungen des Kindes, die nach der vom Senat übernommenen Umgangsregelung vom 23.9.2008 noch nicht vorgesehen sind, in den Blick. Insoweit erscheint es wünschenswert, dass die Eltern sich zu einer einvernehmlichen Abänderung ohne Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe bereit finden werden.

Ist die nicht gewollte Inanspruchnahme des Gericht und somit obige Aussage evtl. als eine versteckte Drohung zu betrachten und wenn ja, an wen?

Der Vater wird noch stärker als bisher dafür sorgen müssen, dass die geregelten Übergabezeiten am Ende des jeweiligen Umgangs eingehalten werden.

Diese Aussage bezieht sich vermutlich auf folgendes:

25

Seit ich Umgang mit S. habe, habe ich mich höchstens drei bis viermal um mehr als eine Viertelstunde verspätet. Ich habe dann bei der Antragsgegnerin angerufen, beispielsweise, als mein Auto defekt war.

Klar, wenn Vatern nicht pünktlich auf die Minute da ist, gibt es Ärger. Eine im Raume stehende Drohung kann dann schon mal in Stress ausarten, was dem Kindeswohl besonders dienlich ist 🙁

Die Mutter wiederum wird Überschreitungen dieser Zeiten in begründeten Einzelfällen zu akzeptieren haben, ohne sogleich die Verhängung von Zwangsmaßnahmen zu beantragen.

Anscheinend ist da schon so einiges vor gefallen, warum sonst sollte sich ein Richter zu einer derartigen Äußerung hinreißen lassen? Ich neige auf Grund der Aussagen dazu, dem Vater eine höhere Kooperationsbereitschaft zu bescheinigen, als die Richter dieses getan haben.

Fazit
(Allein)erziehende Väter sind nicht erwünscht, auch wenn die Propagandatrommel des Frauenministeriums derzeit anderes verkündet. Dieses Urteil stellt mit Sicherheit keine Besonderheit dar, sondern die Regel. Egal, wie optimal ein Vater für die Kindererziehung geeignet ist, er hat keine Chance, Ausnahmen bestätigen auch hier wie immer die Regel.
Das Väter die gleichen Ängste wie Mütter um ihre Kinder haben, will niemand sehen oder wahr haben.

nocomment

Link
OLG Brandenburg – Aktenzeichen: 10 UF 204/08
Unfähige Gutachter glauben, die „Erziehungsfähigkeit“ messen zu können
Matthias Franz: Wenn der Vater fehlt
Diskussion zum Urteil im Trennungsfaq-Forum

Petition: Umgangsrecht – Teilung der Kosten

Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge zum Umgangsrecht mit Kindern bei getrennt lebenden Elternteilen beschließen:
Beide Elternteile sollen für die Belastungen, wie Reisekosten und Reisedauer, die bei der Ausführung des Umgangsrechts entstehen, zu gleichen Teilen aufkommen.

Sofern keine andere, von beiden Seiten unterzeichnete Vereinbarung getroffen worden ist, soll jedes Elternteil prinzipiell verpflichtet sein, jede 2. Reise zur Ausübung des Ungangsrechts auf eigene Kosten durchzuführen.

Begründung

§ 1684 BGB besagt: „Ein Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. (Abs. 1)“. Das gilt sowohl beim gemeinsamen, als auch beim alleinigen Sorgerecht nur eines Elternteils, bei dem die Kinder leben. Aber auch der getrennt lebende Elternteil hat ein eigenes, einklagbares Umgangsrecht und die Umgangspflicht mit dem Kind.

Laut aktueller Rechtssprechung muss der von den Kindern getrennt lebende Elternteil die Kinder bei dem mit den Kindern lebenden Elternteil auf eigene Kosten abholen und dort wieder abliefern.

Bei einem Wegzug des Elternteils mit den Kindern in eine andere Stadt wird die Durchführung des Umgangsrechts z. T. stark erschwert. Es entstehnen zusätzliche Kosten und Zeitaufwände. Diese Belastungen müssen vom getrennt lebenden Elternteil komplett getragen werden, obwohl er diese nicht verursacht hat und keinen Einfluß darauf nehmen kann.

Diese Rechtsprechung bewirkt eine ungerechte und einseitige Belastung des getrennt lebenden Elternteils.

Ich würde mich freuen, wenn gerade auch diejenigen, die sich ohnehin zum mitzeichnen gegen Internetsperren auf der entsprechenden Seite des Bundestages anmelden mußten, diese Petition ebenfalls unterschreiben würden. Bisher gibt es 193 Mitzeichner, sorgen wir dafür, das es mehr werden.

Links
Petition: Umgangsrecht – Teilung der Kosten
Forum zum Petitionstext

25. April – Welttag der Eltern-Kind-Entfremdung

(Parental Alienation Awareness Day)

Mit diesem jährlich weltweit stattfindenden Aufklärungs- und Aktionstag wird auf die Thematik der Eltern-Kind-Entfremdung nach Trennung und Scheidung aufmerksam gemacht.

Durch Eltern-Kind-Entfremdung kann das sogenannte Eltern-Kind-Entfremdungs-Syndrom (PAS = Parental Alienation Syndrom) entstehen. Das Syndrom der Eltern-Kind-Entfremdung ist eine Störung mit Entstehung im Kindesalter, die fast ausschließlich im Zusammenhang mit Sorgerechtsstreitigkeiten auftritt. Die Störung äußert sich hauptsächlich in einer Ablehnungshaltung des Kindes gegenüber einem Elternteil, die in keiner Weise gerechtfertigt ist. Diese Haltung entsteht aus dem Zusammenwirken von Indoktrinierung durch einen programmierenden (eine Gehirnwäsche betreibenden) Elternteil und dem eigenen Beitrag des Kindes zur Verunglimpfung des zum Feindbild gewordenen anderen Elternteils. Im Fall von echtem Kindesmissbrauch und/oder Vernachlässigung kann die Feindseligkeit des Kindes begründet sein; in diesem Fall darf das Parental Alienation Syndrome (PAS) als Erklärung für die feindliche Haltung des Kindes nicht herangezogen werden.“

Elterliche Entfremdung und feindliche aggressive Elternschaft beraubt Kinder ihres Rechts, von beiden Eltern geliebt zu werden und ihnen ihre Liebe zu zeigen. Die selbstsüchtigen, erpresserischen und bösartigen Handlungen des entfremdenden Elternteils (der verantwortlich für Manipulationen und Gehirnwäsche ist) wird als eine Form des Kindesmissbrauchs angesehen – da die gegen Kinder angewendete entfremdenden Taktiken verstörend, verwirrend sind und oft Ängste auslösen, sowie Kinder ihres Gefühls der Sicherheit und Geborgenheit berauben. Diese Beziehung kann durch das andere Elternteil, die ausgedehnte Familie, die Gerichte oder die Sozialeinrichtungen gestört werden. Entfremdendes Verhalten zeigt sich in Form von negativ sprechen mit oder über einen Elternteil vor dem Kind, Kommunikation und Umgang mit dem Kind behindern und nicht angebrachte Informationen mit dem Kind teilen.

Eltern Kind Entfremdung ist eine Form von Kindesmissbrauch, wird aber nach wie vor nur sehr selten als solche angesehen und erkannt. Die Konsequenzen für die Kinder sind jedoch dramatisch und selbst, wenn Kinder im Erwachsenen alter eine Chance haben, dies aufzuarbeiten, werden sie ihr Leben lang darunter leiden.

Die Parental Alienation Awareness Organisation (PAAO) (http://www.paawareness.org/ ) hat den Welttag der Eltern-Kind-Entfremdung (Parental Alienation Awareness Day – http://www.paawarenessday.org/ ) ins Leben gerufen, den nun schon zum vierten Mal weltweit immer am 25. April begangen wird.

Die Selbsthilfegruppe PAS Rhein/Main unterstützt diesen Tag der Aufklärung. Er hat zum Ziel über den möglichen Schaden an den Kindern durch Trennung und Scheidung auch in der Öffentlichkeit aufzuklären sowie beide beteiligten Elternteile anzuregen, sich Hilfe zu suchen.

Die Selbsthilfegruppe PAS Rhein/Main ist eine selbstständig arbeitende Selbsthilfegruppe von Müttern, Vätern und Großeltern aus dem Rhein-Main-Gebiet, denen der Umgang zu ihren Kindern seit der Trennung vom anderen Elternteil erschwert oder ganz verhindert wird.
Die Selbsthilfegruppe PAS Rhein/Main trifft sich immer am 1. Montag im Monat
um 18:30 Uhr
in den Räumlichkeiten
Selbsthilfe-Kontaktstelle Frankfurt
Jahnstraße 49
60318 Frankfurt am Main.
Nähere Informationen finden Sie unter http://www.pas-rhein-main.de oder E-Mail an shg@pas-rhein-main.de

Dieser Beitrag wurde mir übers Kontakt-Formular zugeschickt und wegen der Wichtigkeit stelle ich diesen komplett ohne Kommentar ein.

Podiumsdiskussion von PAS-Eltern e.V.

PAS = Parental Alienation Syndrome

pas_logoPartnerschaften können zerbrechen, doch die gemeinsame Verantwortung der Eltern für das Wohl der Kinder bleibt Angemessener Umgang der Kinder mit ALLEN Verwandten väterlicher- und mütterlicherseits und allen wichtigen Bezugspersonen Einführung einer obligatorischen Elternberatung per Gericht um Entfremdung und Kontaktabbruch erfolgreich zu unterbinden Anerkennen, dass bei Umgangsboykott das seelische Wohl des Kindes gefährdet ist (§1666).

INFO ++ PODIUMSDISKUSSION Samstag, 25. April 2009, 14 Uhr ++ INFO

25. April = Welttag der Eltern-Kind-Entfremdung (Parental Alienation Awareness Day)

Welche Möglichkeiten kann die Schule bieten, um Trennungskindern den Kontakt zu beiden Eltern zu erhalten?

In der Aula der Graf-zu-Bentheim-Schule ♦ Blindeninstitut Würzburg ♦ Ohmstr. 7, 97076 Würzburg

Podiumsgäste

Dr. Dieter Katterle, Facharzt für Psychiatrie & Psychotherapie aus Nürnberg. „Folgeschäden für Scheidungsopfer sind die größte psychosoziale Massenkatastrophe“. Diese klaren Worte begleiteten seine ”25 Thesen”, die Frau Bundesjustizministerin Zypries im Juni 2007 in Berlin übergeben wurden

Katrin Behr aus Gera, zwangsadoptiert in der ehemaligen DDR, 17 Jahre ohne Kontakt zur
leiblichen Mutter. Frau Behr berichtet über die Folgen der Entfremdung

Harald Schütz, Familienrichter a. D. OLG Bamberg, 6-facher Vater.
„Eltern, deren Liebe in Hass umgeschlagen ist, zerren ihre Kinder in ihre Rachefeldzüge hinein und missbrauchen sie dort als Waffe und Kriegsschauplatz.“

Wolfram Hoffmann, Bamberg, Landesverband Bayerischer Schulpsychologen (LBSP)

Jörg Reinhardt, München, Leiter der Geschäftsstelle der Behindertenbeauftragten

Moderation: Dipl.-Soz.-Päd. Angela Eichler

Eintritt frei – stattdessen bitten wir um eine kleine Geldspende

„In unserem Rechtsstaat kann es Menschen, weit überwiegend Vätern, widerfahren, daß gegen ihren Willen und ohne ihnen anzurechnendes schuldhaftes Verhalten ihre Ehen geschieden, ihnen ihre Kinder entzogen, der Umgang mit diesen ausgeschlossen, der Vorwurf, ihre Kinder sexuell mißbraucht zu haben erhoben und durch Gerichtsentscheid bestätigt und sie zudem durch Unterhaltszahlungen auf den Mindestselbstbehalt herabgesetzt werden. Die Dimension solchen staatlich verordneten Leides erreicht tragisches Ausmaß und sollte seinen Platz auf der Bühne, nicht in unserer Rechtswirklichkeit haben.“

Zitat von Richter am OLG Harald Schütz, Bamberg, in einem Vortrag am 10.Mai 1997 auf dem 49. Deutschen Anwaltstag, Anwaltsblatt (AnwBl) 8+9/97, Seite 466-468, 1997

Links
PAS-Eltern e.V.
WikiMANNia – Umfangreiche Linksammlung zu PAS
paPPa.com – Fallsammlung (nicht nur) von PAS-Fällen

100 Millionen EUR Frauenförderung ist noch lange nicht genug

… alleine für das Projekt „Frauen an die Spitze“, daran hat aber hoffentlich niemand gezweifelt, oder?

Eine Steilvorlage der besonderen Art bietet sich heute gerade zu an. Mussten wir eben erst feststellen, das mehr als genug Fördergelder für Frauen bereit stehen – und gestellt werden, da schreibt doch eine Susanne Klingner in süddeutsche.de, das für Familien wohl genug getan werde, nur die Frauen würden mal wieder benachteiligt. Natürlich meinte sie damit Frauen, die halt keine Mütter sind. Sie erkennt zwar an, das die Politik einiges in die Wege geleitet hat, aber das ist selbstverständlich nicht genug.

[..]Das Problem: Jede weitere Initiative und jedes gut gemeinte, aber nicht gut gemachte Frauenförderprogramm verstärkt das kollektive Gefühl, für Frauen werde bereits genug oder sogar schon zu viel getan. Viele Männer denken, dass es Frauen heute leichter haben als sie. Und viele Frauen wiederum schieben es nur noch auf ihr eigenes Unvermögen, wenn sie trotz aller Fördermaßnahmen scheitern. Je mehr Programme es also gibt, die nicht wirklich etwas an den Verhältnissen ändern, desto mehr schadet die Politik der Beziehung der Geschlechter und dem Selbstbewusstsein vieler Frauen.

Förderpolitik schadet den Geschlechtern soso… und auch noch dem Selbstbewußtsein vieler Frauen hmmm… letzteres sind allerdings ganz neue Töne, gerade von unseren Feministinnen. Uns ist diese Erkenntnis ja nicht neu, aber wie lösen wir dieses Problem? Richtig – mit einer Quote in der Privatwirtschaft, schließlich ist unsere Bundeskanzerin selber mittels Quote an ihren jetzigen Job gekommen.

Gleichzeitig muß ich Frau Klingner wenigstens ein bischen loben, da sie zumindest erkannt hat, das der Muttermythos weiterhin bei uns gepflegt wird und Väter im Grundgesetz immer noch benachteiligt werden. Dazu schreibt sie folgendes:

[..]Und auch im Grundgesetz hält die Politik noch im 21. Jahrhundert am deutschen Hausfrauen- und Muttermythos fest: Eine Mutter gehört zu ihrem Kind, nach Hause. Gut, es gibt von der Leyens Erziehungsmonate, in denen auch Väter eine Beziehung zu ihren Kindern aufbauen sollen. Aber in Artikel 6 des Grundgesetzes, genauer: In Absatz 4, findet sich trotz aller Väterpolitik noch immer der Satz „Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.“ Warum ist hier nicht längst von „Eltern“ die Rede? Haben die Väter keinen Anspruch auf Schutz und Fürsorge? Auch wenn ein Grundgesetzartikel die Realität wenig beeinflusst: Eine solche Änderung wäre ein wichtiger Fingerzeig.

Ich weiß jetzt nun wirklich nicht, ob ich lachen oder weinen soll. Zuckerbrot und Peitsche? Aber lest selbst und zwar [hier]

Links
Diskussion im WGVDL-Forum
Diskussion im MANNdat-Forum
Auflistung der 100-Millionen-Förderung

Internetportal zur Kindertagesbetreuung online

Ab sofort ist das neue Internet-Portal rund um das Thema Kindertagesbetreuung unter der Adresse www.vorteil-kinderbetreuung.de abrufbar. Informationen, Adressen und lokale Angebote zum Thema Kinderbetreuung können recherchiert werden.

Auf der Internetseite werden die unterschiedlichen Formen der Kinderbetreuung in Deutschland präsentiert und Entscheidungshilfen für Eltern angeboten, welche Betreuungsform passend für ihr Kind ist. Das Serviceportal lotst alle Hilfe- und Ratsuchenden – ob Eltern, Erzieherinnen und Erzieher oder auch Jugendämter und Unternehmen – zu den örtlichen Ansprechpartnerinnen und -partnern für Kinderbetreuung in Einrichtungen und in der Tagespflege.

BMFSFJ