Archiv nach Schlagworten: Familie / Eltern - Seiten 7

Unterhaltsvorschuss und KG werden erhöht

20-euroschein Kabinett beschließt mehr Entlastung für Familien ab 2010

Den meisten Eltern steht ab Januar 2010 mehr Geld zur Verfügung. Mit der Erhöhung des Kindergeldes und der Kinderfreibeträge möchte die Bundesregierung Familien finanziell spürbar entlasten.

[..]Das Kindergeld wird für jedes Kind um 20 Euro angehoben. Eltern werden ab Januar 2010 monatlich für das erste und zweite Kind je 184 Euro, für das dritte Kind 190 Euro und für das vierte und weitere Kinder 215 Euro bekommen. Die Freibeträge für Kinder steigen von 6.024 Euro auf 7.008 Euro.

Angehoben wird auch der Unterhaltsvorschuss: Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt für ihre Kinder bekommen, können Unterhaltsvorschuss erhalten. Er steigt für Kinder im Alter von bis zu 5 Jahren von 117 Euro auf 133 Euro und für Kinder von 6 bis 11 Jahren von 158 Euro auf 180 Euro [mehr]

Nur zur Information.

Nachtrag
Amtliche Düsseldorfer Tabelle 2010
Änderungen der neuen Unterhaltsleitlinien 2010

Tagesspiegel Interview mit von der Leyen

ursula-von-der-leyen-1074579_src_pathskww Ursula von der Leyen – „Auf Mutti kann man sich verlassen“

Frau von der Leyen, kann die Familienministerin uns erklären, warum die Kanzlerin in der CDU „Mutti“ genannt wird?

Mit Mutti assoziieren wir jemanden, der sich kümmert, der für ganz Vieles Verständnis hat – und auf den man sich verlassen kann. Ich verbinde, wie wohl die meisten Menschen, mit dem Begriff Mama oder Mutti ganz warme Erinnerungen.

Pruuuuuust… da fällt mir nichts mehr zu einsmiley1146

[..]Können Sie uns trotzdem sagen, welche Art von Gesundheitsreform die Koalition nun tatsächlich verabredet hat – ein vollkommen neues Gesundheitssystem oder nur die Korrektur des bestehenden?

Nein, das will ich nicht tun. Ich halte mich an die gute alte Regel, wonach sich eine Ministerin oder ein Minister nicht in die Angelegenheiten eines anderen Ressorts einmischen soll.

Soll ich jetzt lieber lachen oder doch weinen, verehrte Frau Ministerin? Ich erinnere mich gerade noch so vage daran, das die Debatte rund um das Thema Kinderpornografie und dem Zugangserschwerungsgesetz eine Angelegenheit des Wirtschaftsministeriums war und sie dieses förmlich an sich gerissen haben.
Aber wie heißt es so schön bei Politikern: was schert mich mein Geschwätz von gestern.

[..]Was haben Sie sich im eigenen Ministerium vorgenommen?

Mich beschäftigt zunehmend die Frage der Brüche im Lebensverlauf. Eines meiner Hauptthemen wird die Kinderarmut sein. Außerdem will ich mich noch stärker den Problemen der „Sandwich-Generation“ widmen: der Generation, die arbeitet, Kinder erzieht und gleichzeitig die Pflege ihrer Eltern auf sich zukommen sieht. Und nicht zuletzt will ich die Gleichstellung voranbringen. Gut ausgebildete Frauen müssen Führungspositionen ausüben können, auch wenn sie Kinder haben.

Etwas anderes hatte ich auch nicht erwartet, vor allen Dingen die Probleme mit der Gleichstellung. Früher hieß es ja wenigstens noch Gleichberechtigung, aber das ist ja schon lange passe.

Mir fällt da gerade eine Frage ein: Warum wurde nicht über die im Koalitionsvertrag beschlossene Jungen- und Männerpolitik debattiert? Vermutlich fühlt sich Frau von der Leyen dafür immer noch nicht zuständig. Aber wer weiß schon, wofür das womöglich gut ist. Der Rest des Interviews ist ebenfalls ziemlich lustig und lesen könnt ihr dieses [hier]

Nachtrag
Ein weiteres Interview hat Ursula von der Leyen mit Welt Online geführt und ist auf der Seite des BMFSFJ zu finden [hier]

Petition: Einführung des Wechselmodells

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen … die wechselnde und gleichwertige Betreuung von Kindern durch beide leibliche Elternteile, auch wenn diese getrennt sind. Das sogenannte Wechselmodell, welches bereits in vielen Ländern Gesetz ist, sollte auch in Deutschland Gesetz werden.

Begründung

„Kinder haben das Recht auf beide leiblichen Eltern. Leben die Eltern getrennt, haben Kinder das Recht auf einen gleichwertigen Umgang!“

Die Änderungen des Sorge- und Umgangsrecht in vielen anderen Ländern (Frankreich, Belgien, Australien uvm.) hin zum sogenannten Wechselmodell, die freiwillige gleichberechtigte Betreuung der Kinder durch die leiblichen, getrennt lebenden Eltern in Deutschland sowie mehrere Studien seitens verschiedener anerkannter Familientherapeuten sprechen eindeutig für die gesetztliche Verankerung des Wechselmodells als die vom Staat und Eltern zu fördernde Nachtrennungsumgangsreform.

Viele Väter in Deutschland sind bereit, für ihre Kinder mehr als nur ein Wochenend–Besuchselternteil aller 14 Tage zu sein und ihre Rolle als Vater auch wahrzunehmen. Ihnen wird leider oft durch einen unbegründeten Widerstand der Kindsmutter sowie der für deutsche Väter ungünstigen Gesetzgebung, ein dem eigentlichen Kindswohl entsprechender gleichwertiger Umgang versagt. Dies ist vor allem für unsere Kinder ein nicht tragbarer Zustand. Kinder brauchen beide Eltern! Es gibt keinen unwichtigen Elternteil! Es muss verhindert werden, dass Kinder von einem Elternteil entfremdet werden, obwohl dieser doch Interesse am Kind hat! Es darf nicht sein, dass ein Elternteil das andere Elternteil ausgrenzen darf!

Der Bundestag unterstützt mit dem Konzept des Elterngeldes und der Elternzeit engagierte Väter, die Zeit für ihre Kinder haben und deren Entwicklung miterleben wollen, was bereits ein positiver Ansatz ist.

Darüber hinaus wird das sogenannte Wechselmodell bereits in vielen Familien mit der Trennung, unabhängig von staatlichen Einrichtungen usw. freiwillig durchgeführt.

Kinder brauchen Wurzeln, die sie in Ihren Familien finden.

Eine entsprechende Gesetzesänderung gibt Kindern und dem getrennt lebenden Elternteil eine Chance, auch nach der Trennung der Eltern eine Familie zu bilden [zur Petition]

Studie zu Männerrollen veröffentlicht

buchbild-von-maenner-rolle-vorwaerts-rolle-rueckwaertsDie vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte Sinus-Studie „Rolle vorwärts, Rolle rückwärts“, die sich mit dem Selbstverständnis von Männern in der heutigen Gesellschaft beschäftigt, ist nun veröffentlicht worden.

Eines der Ergebnisse der vorgelegten Studie ist, dass fast ein Drittel aller Männer nicht nur im Beruf erfolgreich sein will, sondern auch mit der Partnerin eine gleichberechtigte Beziehung führen und die Kinder nicht nur am Wochenende sehen möchte. Allerdings wird durch die Männerstudie auch deutlich, dass es für diesen modernen Typ Mann nicht immer leicht ist, ein solches Lebenskonzept zu verwirklichen: Oft erschweren eingefahrene Strukturen in der Arbeitswelt gleichgestellte Lebenslaufperspektiven.

Weiterhin beleuchtet die Studie das Verhalten von Männern in Partnerschaft, Haushalt, Familie und Beruf. Untersucht werden Rollenbilder aus verschiedenen Milieus und unterschiedliche Einstellungen zur Gleichstellung aus Perspektive der Männer [hier]

Weitere Informationen zur publizierten Studie stellt der Verlag Barbara Budrich auf seiner Webseite zur Verfügung [hier]

Leider suggeriert zum einen die Überschrift und zum anderen auch der erste Satz der Pressemitteilung, dass man diese Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend umsonst bekommt. Dieses trifft zumindest bei allen Studien rund um Frauenprobleme zu.
Leider ist dem aber nicht so. Sollten sich Männer für diese bereits vom Steuerzahler finanzierte Studie interessieren, so müssen sie nochmals dafür bezahlen und das auch noch zu einem stolzen Preis von 29,90 €. Tja, aus diesem Grunde können wir wohl schlecht behaupten, dass dieses Ministerium für Männer kaum etwas auf die Beine stellt.
Möge sich jeder seine eigenen Gedanken darüber machen 😉

Feministinnen bestätigen Desaster für Väter

Am 23.03.2009 lief im Deutschlandradio die Sendung „Kontrovers: Familie, Kinder, Partnerschaften – wer profitiert vom neuen Unterhaltsrecht?“
Leider hatte ich diesen Beitrag aus mir heute unerfindlichen Gründen noch nicht veröffentlicht.

Studiogäste:
Isabelle Götz, Richterin am OLG München und stellv. Vorsitzende des Deutschen Familiengerichtstages
Eva Möllring, CDU-Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Prof. Dr. Dr. Ulrich Müller, Bundesvorstand Väteraufbruch für Kinder

Ich habe mir die Sendung angehört und fand das Resümee meines Beitrages „Ein Desaster für Väter“ [bestätigt]

Deutschlandradio – wer profitiert vom neuen Unterhaltsrecht? – MP3-Datei

Ausnahmen, Ausnahmen, Ausnahmen… das ist das, was mir nach dieser einen Stunde des hörens überwiegend im Gedächtnis geblieben ist. Ein paar dieser Ausnahmen wurden kurz und bündig zusammen gefaßt und zwar [hier] und [hier]

Noch schlimmer als die Feministinnen fand ich allerdings teilweise Prof. Müller vom VafK. Bei diesem Vorsitzenden braucht man sich nicht wundern, das es für Väter nicht vorwärts geht.

Wer sich die Sendung nicht anhören und zu dem Thema lieber direkt eine Bewertung der Sendung lesen möchte, dem empfehle ich die Seite „Die Familie und ihre Zerstörer“, wo der Mitschnitt ausführlich kommentiert wurde.

Die Ausarbeitung und Kommentierung entspricht meinem Rechtsempfinden, von daher kann ich die Seite guten Gewissens empfehlen.

Deutschlandradio hatte im übrigen am Tage der Urteilsverkündigung (18.03.2009) ein Interview mit Brigitte Zypries getätigt [hier]

Fazit
Es wird wie immer auf hohem Niveau gejammert und man kommt unweigerlich zu der Frage: Was wollen Feministinnen eigentlich?
Diese BGH-Urteile gehen eindeutig wie immer zu Lasten der Barunterhalts-Verpflichteten, sprich Väter.
Das gestern von mir veröffentlichte und kommentierte Leitsatz-Urteil des BGH XII Az.: XII ZR 102/08 bestätigt nämlich keineswegs irgendwelche Nachteile für Mütter und schon gar nicht welche für Kinder. Das öffentliche Medienecho zum Urteil vom BGH Az.: XII ZR 74/08 im März diesen Jahres zum nachehelichen Betreuungsunterhalt hat m.E. viel dazu beigetragen, das Mütter weiterhin keine Befürchtungen hegen und sich zu früh einer Erwerbsarbeit verpflichtet fühlen zu müssen.

Links
BGH-Urteil Az.: XII ZR 102/08 Leitsatzentscheidung
FemokratieBlog: BGH urteilt – Moderne Mütter massiv überfordert
Das Gesetz geht zu Lasten der Kinder
Schlußwort von Prof. Proksch – Begleitforschung zur Reform des Kindschaftsrechts

Moderne Mütter massiv überfordert

Das von mir verlinkte BGH-Urteil ist eine Leitsatzentscheidung, weshalb ich mir dieses durchgelesen habe. Meine Vermutung wurde bestätigt, das es für Väter in absehbarer Zeit keine Entlastungen im Familienrecht geben wird. Klar heraus gestellt wird die Tatsache, das der Gesetzgeber – verantwortlich dafür Frau Zypries – niemals an eine Besserstellung der Väter gedacht hat. Ihre hohlen Phrasen, man müsse die geänderten Lebensumstände heutiger Ehen/Partnerschaften berücksichtigen, diente lediglich der Ruhigstellung nicht nur diverser Väterorganisationen. Das Medienecho war dementsprechend und landauf, landab wurde darüber geklagt, wie schlecht es doch in Zukunft den Müttern in diesem Lande gehen würde. Es hat funktioniert und nebenbei bemerkt finde ich es schon seit einiger Zeit erstaunlich ruhig in unserem Blätterwalde, was sog. Benachteiligen von Müttern angeht.

Nun also ein paar ausgesuchte Sätze aus dem Urteil.

BGH-Urteil Az.: XII ZR 102/08 Leitsatzentscheidung

Die Parteien streiten im Scheidungsverbundverfahren noch um nachehelichen Elementar- und Altersvorsorgeunterhalt für die Zeit ab Januar 2008. 2 Der 1965 geborene Antragsteller und die 1977 geborene Antragsgegnerin hatten im September 2001 die Ehe geschlossen, aus der ihre im März 2002 geborene Tochter hervorgegangen ist. Nach der Trennung im April 2004 wurde die Ehe mit Verbundurteil vom 30. März 2007 geschieden, das zum Scheidungsausspruch seit dem 4. September 2007 rechtskräftig ist.

– Seite 5 –

[..]Unabhängig davon, dass die Alleinerziehung mehr Zuwendung und Anstrengung erfordere als die Kindesbetreuung in einer intakten Familie, benötigten Kinder im Kindergarten- und Grundschulalter eine „Rund-um-die-Uhr-Betreuung“. Kinder in diesem Alter könnten nicht unbeaufsichtigt gelassen werden, auch nicht stundenweise. Regelmäßig führe daher eine volle Erwerbstätigkeit neben der Betreuung eines kleinen Kindes zu einer massiven Überforderung des betreuenden Elternteils.Auch wenn sich eine pauschale Betrachtung, wie sie durch das Altersphasenmodell in der Vergangenheit häufig vorgenommen worden sei, nach neuem Recht verbiete, müssten die altersbedingten besonderen Bedürfnisse der Kinder berücksichtigt werden. Auch bei Vollzeitbetreuung in einer kindgerechten Einrichtung könne von dem betreuenden Elternteil regelmäßig keine Vollzeiterwerbstätigkeit verlangt werden, solange das Kind den Kindergarten bzw. die ersten Grundschulklassen besuche. Um eine unzumutbare Belastung und eine erhebliche Ungleichgewichtung der Anforderungen an die gemeinsame Elternverantwortung zu vermeiden, könne man dann regelmäßig nur eine Teilzeitbeschäftigung verlangen, die mit zunehmendem Alter des Kindes zu einer Vollzeiterwerbstätigkeit auszubauen sei. Überspanne man die Anforderungen an die Erwerbsverpflichtung des betreuenden Elternteils, treffe man damit unmittelbar auch das Kind und beraube es unter Umständen einer Lebensperspektive, die es ohne Trennung der Eltern gehabt hätte.

– Seite 6 –

Die Unterstützung der Antragsgegnerin durch ihre Eltern sei im Rahmen der Billigkeitsabwägung nach § 1570 BGB nicht zu berücksichtigen, weil es sich dabei um freiwillige Leistungen handele, die der Antragsgegnerin zugute kommen, nicht aber den Antragsteller entlasten sollten.

Für die Zeit ab Januar 2008 seien die nicht unerheblichen Kosten (Anm. Umgangskosten)  aber unter Berücksichtigung der unterbliebenen Höherstufung für den Kindesunterhalt durch Abzug eines Betrages in Höhe von 30 € monatlich zu berücksichtigen.

– Seite 8 –

Eine Begrenzung des Unterhalts komme derzeit nicht in Betracht, weil noch nicht absehbar sei, wie lange die umfassende Betreuung der gemeinsamen Tochter durch die Mutter noch notwendig sei. Der Bundesgerichtshof habe im Regelfall davon abgesehen, den Anspruch auf Betreuungsunterhalt zeitlich zu begrenzen, und darauf abgestellt, dass eine vorausschauende Beurteilung der Verhältnisse noch nicht möglich sei.

– Seite 10 –

a) Mit dieser Neuregelung hat der Gesetzgeber den nachehelichen Betreuungsunterhalt grundlegend umgestaltet. Er hat einen auf drei Jahre befristeten Basisunterhalt eingeführt, der aus Gründen der Billigkeit verlängert werden kann (BT-Drucks. 16/6980 S. 8 f.). Im Rahmen dieser Billigkeitsentscheidung sind nach dem Willen des Gesetzgebers kind- und elternbezogene Verlängerungsgründe zu berücksichtigen.

aa) Mit der Einführung des Basisunterhalts bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres hat der Gesetzgeber dem betreuenden Elternteil die freie Entscheidung eingeräumt, ob er das Kind in dessen ersten drei Lebensjahren selbst erziehen oder andere Betreuungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen will. Ein während dieser Zeit erzieltes Einkommen ist somit stets überobligatorisch und der betreuende Elternteil kann eine bestehende Erwerbstätigkeit jederzeit wieder aufgeben und sich voll der Erziehung und Betreuung des Kindes widmen.

– Seite 11 –

b) Kindbezogene Gründe für eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts nach Billigkeit, die ihre verfassungsrechtliche Grundlage in Art. 6 Abs. 2 und 5 GG finden, entfalten im Rahmen der Billigkeitsentscheidung das stärkste Gewicht und sind deswegen stets vorrangig zu prüfen.

aa) Insoweit ist das Berufungsgericht zu Recht davon ausgegangen, dass der Gesetzgeber mit der Neugestaltung des nachehelichen Betreuungsunterhalts in § 1570 BGB für Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres grundsätzlich den Vorrang der persönlichen Betreuung gegenüber anderen kindgerechten Betreuungsmöglichkeiten aufgegeben hat.

– Seite 12 –

Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung über die Verlängerung des Betreuungsunterhalts ist deswegen stets zunächst der individuelle Umstand zu prüfen, ob und in welchem Umfang die begabungs- und entwicklungsgerechte Betreuung des Kindes auf andere Weise gesichert ist oder in kindgerechten Einrichtungen gesichert werden könnte.

– Seite 13 –

Die Betreuungsbedürftigkeit ist vielmehr nach den individuellen Verhältnissen des Kindes zu ermitteln. Erst wenn die Kinder ein Alter erreicht haben, in dem sie unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zeitweise sich selbst überlassen werden können, kommt es aus kindbezogenen Gründen insoweit nicht mehr auf die vorrangig zu prüfende Betreuungsmöglichkeit in kindgerechten Einrichtungen an.

An diesem Urteil ist ‚wunderbar‘ abzulesen, wie die Gehirnwäsche der Medien funktioniert. Man braucht nur regelmäßig von Überforderung reden und Gesetzgeber/Gerichte berücksichtigen diese.

Letztlich ging es bei der Unterhaltsreform nur darum, Müttern unehelicher Kinder die gleichen Rechte zu billigen wie den Müttern ehelicher Kinder.

Eine Begrenzung des nachehelichen Betreuungsunterhalts wird kategorisch abgelehnt.

Nachehelich Solidarität, egal wie kurz die Ehe war, wird ausdrücklich gefördert. Davon abgesehen, das die Wörter ’nacheheliche Solidarität eine Widersprüchlichkeit in sich darstellen.

Auffallend ist natürlich die Erwähnung der regelmäßigen Überforderung. Damit läßt sich der Betreuungsunterhalt natürlich grandios rechtfertigen und kann beliebig verlängert werden. Eine Erwähnung der Betreuungsmöglichkeit durch den Vater wird gar nicht erst in Betracht gezogen.

Die Aufzählungen zum Thema Billigkeitsentscheidung sind sehr auffällig, nicht nur, aber auch im Zusammenhang mit den individuellen Verhältnissen des Kindes.

Die Betonung zum Gesetzgeber fällt ebenso auf und man bekommt den Eindruck, das die Urteilsbegründung nicht im eigenen Ermessen liegt, sondern auf diesem Wege die Verantwortung abgeschoben werden soll.

Fazit

Eine Aussicht auf finanzielle Entlastung der Väter ist auf Grund der Berücksichtigungen der individuellen Umstände der Kinder nicht gegeben und war auch nie gewollt!

Link

FemokratieBlog: Ein Desaster für Väter

Petition zu Gesundheitsrisiken von Scheidungswaisen

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen die Verfahrensweisen bei Trennung und Scheidung grundlegend neu zu überdenken und zu ordnen unter dem Aspekt der emotionalen Gesundheitsrisiken der Scheidungswaisen.

Begründung

In Deutschland gibt es ca. 2,3 Mio. Scheidungswaisen. Ca. 1 Mio. dieser Kinder verlieren den Kontakt zu einem Elternteil aus virtuellen Gründen auf Dauer und haben ein erhebliches Risiko hierdurch emotional oder auch körperlich zu erkranken. Virtuell bedeutet, ein liebevoller und fürsorglicher Elternteil wird von dem anderen Elternteil durch die Verbreitung von Nichttatsachen, bzw. Tatsachen welche geschaffen werden, nicht mehr zum eigenen Kind gelassen. Diese Kinder werden hierdurch oft krank. Es sind „gemachte“ Schicksale, von denen sehr viele präventiv verhindert werden könnten.

Strittige Trennungen und Scheidungen der Eltern sind für die betroffenen Kinder schädlicher, als der Tod von nahen Angehörigen oder schweren Erkrankung der Eltern. Dies wurde in unabhängigen Studien durch deutsche, amerikanische, neuseeländische Forschungsgruppen, Prof. Adrian Gillesse, Dr. Irina Lehmann, u. a. über sog. IgE-Antikörper im Nabelschnurblut, Stresspeptides sowie über Immunmarker nachgewiesen.

60% aller Jugendsuizide kommen aus so genannten „Broken-Home-Situationen“ (Trennung-Scheidung)

Für die präventive Verhinderung der gemachten Schicksale gibt es keine Alternative zur Fortbildung aller Beteiligten.

Jugendämtern ist die Hoheitsaufgabe vom Gesetzgeber übertragen, der Jugend beizustehen und mit Hilfsangeboten Familien zu unterstützen, insbesondere dann, wenn es zu familiären Krisensituationen kommt. Diesen Gesetzes-Auftrag können Jugendämter bei weitem nicht ausreichend erfüllen. Beispielsweise lässt die föderalistische Ordnung faktisch keine Zusammenarbeit der Jugendämter über Landesgrenzen hinweg zu, wenn ein Elternteil mit Kindern über die Grenze eines Bundeslandes „flüchtet“. Hier gibt es großen Verbesserungsbedarf. Es fehlt an wirksamen Bundesvorgaben, die eine lösungsorientierte Zusammenarbeit zwischen den Bundesländern ermöglicht.

Familiengerichtsverfahren, die oft deutlich länger als 5 Jahre andauern sind kein Qualitätssiegel für ein sorgfältiges prozessuales Verfahren, sondern der Beweis dafür, dass viele Kinder und Eltern emotionalen großen Schaden nehmen und die hieraus resultierenden Behandlungskosten die soziale Gemeinschaft finanziell erheblich belasten. Die Tragweite der Traumatisierung macht es den Betroffenen der harten Fälle unmöglich sich der Situation angemessen zu positionieren und zu artikulieren, weil in diesen Fällen oft Psychiatrieaufenthalte notwendig werden und es signifikant zu suizidalen Verzweiflungstaten kommt. Es müssten hier nachhaltig neue Präventionslösungen aufgebaut werden. Lösungsorientierte, aufklärende und zeitnahe Kommunikation über Familiengerichte ist im Verfahren bisher nicht vorgesehen.

Der Verfasser bittet im Rahmen dieser Petition persönlich vorsprechen zu dürfen.

Mit der Bitte um Unterzeichnung der Petition habe ich diesselbe hier eingestellt [zur Petition]

2008: 12 250 Sorgerechtsentzüge

Destatis – Pressemitteilung Nr.269 vom 17.07.2009

WIESBADEN – Weil eine Gefährdung des Kindeswohls anders nicht abzuwenden war, haben die Gerichte in Deutschland im Jahr 2008 in 12 250 Fällen den vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge angeordnet. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) mit. Rechtsgrundlage für diese Maßnahme ist § 1666 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). In 9 100 Fällen übertrugen die Gerichte das Sorgerecht ganz oder teilweise auf die Jugendämter, in den übrigen Fällen einer Einzelperson oder einem Verein.

Bei einem teilweisen Entzug der elterlichen Sorge wird zum Beispiel das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die Vermögenssorge entzogen. Bei der Übertragung des teilweisen Sorgerechts an ein Jugendamt wurde in 2 350 Fällen (26%) nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen. Mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht ist die Befugnis verbunden, Entscheidungen des alltäglichen Lebens zu treffen.

Die Zahl der gerichtlichen Maßnahmen zum Sorgerechtsentzug hat sich deutschlandweit (ohne Berlin, wo für 2007 eine deutliche Untererfassung festgestellt wurde) gegenüber 2007 um circa 8% erhöht [hier]

Ich gebe zu, das ich diesem Thema zwiespältig gegenüberstehe. Einerseits hört und liest man von vielen Sachverhalten um verwahrloste Kinder und andererseits kenne ich selber etliche Fälle, wo Vätern grundlos das Sorgerecht entzogen wurde und das, obwohl ihre Kinder teilweise bei den Müttern in chaotischen, heruntergekommenen Verhältnissen leben mussten. Des weiteren habe ich sehr oft erfahren müssen, das Jugendämter, Gerichte und andere Institutionen Kinder lieber in Pflegefamilie geben, als dem leiblichen Vater.

Ein weiterer trauriger Aspekt ist die Tatsache, das anscheinend auch Pflegeeltern bzw. -mütter überfordert sein können, wie der Fall Talea nachweislich belegt. Wer sich informieren will, findet bei Google jede Menge Informationen dazu [mehr]

Um einen Eindruck vom Fall Talea zu bekommen, kann man sich ein dazugehöriges Video anschauen [hier]
Auch hier hat der Vater darum gekämpft, sein Kind versorgen zu dürfen, aber trotz Sorgerecht hat das Jugendamt dieses verhindert. Deswegen musste die kleine Talea sterben 🙁

Zypries: Familie ist dort, wo Kinder sind

Zypries stellt Forschungsprojekt vor

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute gemeinsam mit der stellvertretenden Leiterin des Instituts für Familienforschung an der Universität Bamberg, Dr. Marina Rupp, eine Studie zur Situation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften vorgestellt. Gegenstand der Untersuchung war die Frage, wie Kinder in so genannten Regenbogenfamilien aufwachsen und ob das Kindeswohl in diesen Lebensgemeinschaften gleichermaßen gewahrt ist wie bei heterosexuellen Eltern [mehr]

Nach dem lesen des Artikels des BMJ kann ich mich ausnahmsweise der Argumentation nicht ganz verschließen. Zuviel Leid und Gewalt habe nicht nur ich selbst als Kind und Jugendliche erlebt, um behaupten zu können, heterosexuelle Familien sind das ideale Umfeld für Kinder.
Vielmehr bin ich der Meinung, das die Probleme der Erziehung im allgemeinen von Kindern ganz woanders zu suchen sind. Wenn einige Bundesministerien sich endlich dazu bekennen würden, das Gewalt auch von Müttern an Kindern und Vätern  begangen wird, dann wäre eines der letzten Tabuthemen in unserer Gesellschaft da, wo es hingehört – in der Öffentlichkeit. Solange aber Mütter verschont werden und die Politik lediglich mit dem Zeigefinger bei begangenen Taten droht, solange wird sich die Spirale der Gewalt endlos fortsetzen.

Nachfolgend noch der Link zum Beitrag des BMJ zu „Mehr Rechte für gleichgeschlechtliche Lebenspartner“ [hier]

Auf dieser Seite sind weitere Links zu folgenden Themen zu finden:

  • Gesetzgebungsverfahren
  • Dokumente
  • Pressemitteilungen
  • Rede der Ministerin

Link
Forschungsbericht „Die Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften“
WikiMANNia – Häusliche Gewalt

UvdL protestiert gegen Blockaden

Dieser Beitrag ist schon älter und eigentlich wollte ich diesen noch kommentieren, aber… einerseits bereitet es mir so kurz nach dem Urlaub noch einige Mühe, mich auf den Politikersermon zu konzentrieren, andererseits hat das zusammentragen der Fakten doch einige Zeit in Anspruch genommen, so das ich diesen Beitrag wegen letztgenanntem einfach nur veröffentliche. Vielleicht sind ja doch für den einen oder anderen noch ein paar interessante Fakten dabei.

Gruß – Christine

Ursula von der Leyen protestiert gegen Blockade von Teilelterngeld und Kinderschutz

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen hat die Ankündigung der SPD-Fraktion, die Pläne zum Teilelterngeld und Kinderschutzgesetz zu stoppen, kritisiert. Die Bundesministerin forderte die Parlamentarier in einer Stellungnahme auf, die geplanten Gesetzesänderungen im Sinne der Eltern und Kinder nicht zu blockieren [mehr]

Ursula von der Leyen: „Politische Totalblockade der SPD-Parlamentarier schadet auf breiter Front Eltern und Kindern“

[..]Bei der Blockade des Kinderschutzgesetzes spielen die SPD-Parlamentarier mit dem Feuer. Das Bundesfamilienministerium und alle Bundesländer haben ihre Lehren aus schrecklichen Fällen wie Lea-Sophie und Kevin gezogen. Nicht nur dort wurde viel zu lange die Akte angeschaut und nicht das Kind in seiner Umgebung. Alle Experten sind sich einig, dass rechtzeitige Hausbesuche Leben retten können, insbesondere bei Säuglingen kommt es auf jeden Tag an [mehr]

hib-Meldung • 153/2009 • Datum: 25.05.2009

Skepsis gegenüber der Pflicht zum Hausbesuch

Berlin: (hib/CHE) Den Plan der Bundesregierung, in einem neuen Kinderschutzgesetz (16/12429) Haubesuche des Jugendamtes bei gefährdeten Familien gesetzlich vorzuschreiben, stößt bei Experten auf Kritik. In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montagnachmittag überwog bei den Sachverständigen außerdem Skepsis gegenüber dem Plan einer verpflichtenden Informationsweitergabe durch Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, aber auch Lehrer, Erzieher oder Bademeister [mehr]

Blockaden beim Kinderschutz

[..]Nach der Anhörung teilten die SPD-Abgeordneten der CDU mit, dass sie das Gesetzesverfahren stoppen wollen. Aus der Vorlage spreche „Regulierungswut“, sagte Humme. Wichtiger als neue Melde-Vorschriften sei die Vernetzung zwischen Einrichtungen, Beratungs- und Hilfsangebote an Familien und eine bessere Ausbildung, zum Beispiel für Ärzte.

[..]Familienministerin von der Leyen wirft der SPD nun vor, „mit dem Feuer“ zu spielen. Wer bundeseinheitliche Regeln für den Umgang der Jugendämter mit Hausbesuchen blockiere, handele politisch fahrlässig. Schließlich habe das Ministerium seine Lehren aus den „schrecklichen Fällen von Lea-Sophie und Kevin gezogen“ – Kinder die von ihren Eltern misshandelt wurden und starben.

[..]Auch Johannes Singhammer, familienpolitischer Sprecher der Unionsfraktion verteidigte den Entwurf gegenüber SPIEGEL ONLINE. „Der Gesetzentwurf gibt den Amtsträgern mehr Rechtssicherheit.“ Unter anderem sollten mit dem Gesetz die Schweigepflicht von Ärzten gelockert und gleichzeitig die Meldepflichten von Erziehern und Betreuern erweitert werden [SPON]

Kinderschutzgesetz auf dem Prüfstand

Kritik von Sachverständigen • Die SPD will das Gesetzesvorhaben aufgeben, viele Experten halten es für unpraktikabel. Vor allem verpflichtende Hausbesuche des Jugendamts seien problematisch. VON NICOLE JANZ [taz]

Leise Schreie

Bald soll ein neues Kinderschutzgesetz verabschiedet werden. Doch es gibt viele Zweifel daran, dass es Kinder tatsächlich besser schützen wird

„Kinderschutz funktioniert nicht in einer Atmosphäre, in der jeder Angst hat, etwas falsch zu machen.“ Georg Kohaupt, Familienberater und Psychologe [hier]

Auszeichnung für Familienfreundlichkeit

Schavan: „Familienbewusste Personalpolitik ist wichtiger Wettbewerbsfaktor“
BMBF erhält Auszeichnung für Familienfreundlichkeit / Großer Gesundheits- und Familientag

Am Mittwoch erhält das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) als familienfreundlicher Arbeitgeber offiziell das audit-Zertifikat berufundfamilie der Hertie-Stiftung. Schon am Dienstag wird im Ministerium diese Ehrung beim Gesundheits- und Familientag gefeiert. „Die Auszeichnung beweist: Familienbewusste Personalpolitik wird in meinem Haus mit großem Engagement umgesetzt“, sagt Bundesbildungsministerin Annette Schavan. „Durch Maßnahmen wie Telearbeit, flexible Arbeitszeitmodelle oder Ausflugsangebote für Kinder in der Ferienzeit wird das Verständnis für das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf aktiv gefördert. Damit wollen wir auch eine höhere Arbeitszufriedenheit unter den Beschäftigten erreichen.“ [mehr]

Erst wurde das Entwicklungsministerium ausgezeichnet, nun das Bildungs- und Forschungsministerium. Da fragt man sich doch, ob der Hertie-Stiftung nichts besseres einfällt, als jene Bundesministerien auszuzeichnen, bei denen Familienfreundlichkeit eine Selbstverständlichkeit sein sollte.

Link
Gemeinnützige Hertie-Stiftung

Bundestagsreden über Zugewinnausgleich

Deutscher Bundestag • Stenografischer Bericht • 222. Sitzung
Plenarprotokoll 16/222 • Berlin, Donnerstag, den 14. Mai 2009

Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts – Drucksache 16/10798 –

Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:

Der Gesetzentwurf lässt das Grundprinzip des Zugewinnausgleichs – darum geht es – unberührt. Die Einfachheit und Klarheit des Ausgleichsmodus, der für die Praxis elementar wichtig ist, bleibt erhalten.

Einfachheit und Klarheit im Familienrecht, da fällt mir nix besseres ein als smiley1146

Allerdings wird der Ausgleichsanspruch grundsätzlich auf das vorhandene Vermögen beschränkt. Das bedeutet, grundsätzlich muss sich kein Ehegatte zusätzlich verschulden, um die Ausgleichsforderungen des anderen zu bedienen.
Schließlich wird es für beide Ehegatten einfacher, die Zugewinngemeinschaft ohne Auflösung der Ehe zu beenden.

Leider muss ich bekennen, dass ich den vorstehenden Absatz nicht verstehe.

Der ausgleichsberechtigte Ehegatte soll künftig seinen Anspruch auf vorzeitigen Zugewinnausgleich unmittelbar geltend machen und seinen Geldanspruch im vorläufigen Rechtsschutz durch Arrest auch direkt sichern können.

Für mich heißt Arrest im Zusammenhang mit Geltendmachung von Vermögensansprüchen: Einfrieren der Konten oder tatsächlicher Arrest im Gefängnis. Was meint ihr dazu?

(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der FDP – Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der Job einer Abgeordneten dauert 16 Stunden am Tag!)

Welch eine Aufopferung 😉

Ute Granold (CDU/CSU):

Natürlich gibt es auch den Fall, dass ein Ehepartner den Ausstieg aus der Ehe vorbereitet, während der andere Ehepartner noch denkt, alles sei okay. Wenn dann alles soweit organisiert ist – das Vermögen ist weggeschafft, die Konten sind geplündert –, dann sagt dieser Ehepartner: Jetzt gehe ich aus der Ehe heraus und gebe Auskunft. In solch einem Fall ist das, was wir jetzt auf den Weg bringen, nicht ausreichend. Der Gesetzgeber kann aber auch nicht alles regeln.

Da Frauen nicht nur zu mindestens 70% Trennung und Scheidung herbei führen, zugleich auch Diejenigen sind, die als Versorgungsempfänger mehr Zeit haben, sieht das aber arg nach einer Anleitung zum Beschiss aus oder etwa nicht?

Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Die Zahl der Scheidungen ist hoch, und nicht immer geht es bei der Trennung fair und transparent zu. Die Leidtragenden sind überwiegend die Frauen.

Frauen von Trennung und Scheidung besonders betroffen, das war ja klar. Kurioserweise sind aber gerade sie diejenigen, die sich nach Abstand von einer Trennung wesentlich wohler fühlen als Männer, wie ich in einem Kommentar vor ein paar Tagen durch Link zu einer Studie belegt habe [hier]

„Scheiden soll weniger weh tun“, titelte heute die tageszeitung. Zumindest finanziell, kann man da nur sagen;

Da die finanzielle Last – nicht erst nach dieser Reform – überwiegend Männer trifft und das sogar, wenn eine Frau diejenige ist, die sich trennt bzw. die Scheidung einreicht, grenzt das ja fast schon an Bösartigkeit.

Die Reform kommt den finanziell meist schwächer gestellten Frauen zugute. Viele Frauen wissen bis heute weder, was der Ehemann verdient, noch, wie hoch der Kontostand ist. Die alten Geschlechterrollen sind eben immer noch sehr lebendig. Dies macht die heutige Reform umso notwendiger.

Wenn es Frauen mit den alten Geschlechterrollen so schlecht gehen würde, wieso bleiben sie dann lieber zu Hause? Finanziell haben sie sich ebenfalls von der angeblich ungeliebten, alten Rolle noch nicht getrennt, denn sonst kämen kaum 70% auf die Idee, ihren Mann zu verlassen. Aber so lange Politiker für Vollversorgung der Frauen eintreten, wird sich an dieser Geschlechterrolle auch nichts ändern.

Die Umkehrung der Beweislast ist eine gute Lösung, die eine weitere Vorverlegung des Stichtages für die Abrechnung entbehrlich macht.

Wieso wird mir immer so übel, wenn ich von „Umkehr der Beweislast“ lese? Das Frauen idR nichts beweisen müssen, wissen wir mittlerweile, dafür gibt es ja schließlich „Papa Staat“.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mehr Transparenz und Verwirklichung gleicher Teilhabe, diese Ziele haben wir erreicht. Die ersten Rückmeldungen aus der Fachwelt sind sehr positiv. Ich unterstütze allerdings die Forderung des Deutschen Juristinnenbundes, den gesetzlichen Güterstand insgesamt zu ändern. Ich denke, die EU wird uns demnächst dazu auffordern. Trotzdem ist heute ein guter Tag, insbesondere für die Frauen. Deshalb stimme ich dem Gesetzentwurf aus voller Überzeugung zu.

Gesetzlichen Güterstand ändern? Noch mehr Forderungen? Was kann denn jetzt noch kommen? Das diese Reform gut für Frauen ist, daran besteht in der Tat kein Zweifel.

Helga Lopez (SPD):

Hier sei mir eine persönliche Bemerkung gestattet, die ich auch gestern im Ausschuss schon gemacht habe: Die Zugewinngemeinschaft ist fair bei Beendigung der Ehe, insbesondere deswegen, weil dann das in der Ehe zusätzlich erworbene Vermögen fair geteilt wird. Während der Ehe hängt der wirtschaftlich schwächere Partner aber doch sehr – ich sage es einmal so – am Tropf des wirtschaftlich stärkeren Partners. Das liegt daran, dass der gesetzliche Güterstand vereinfacht ausgedrückt im Grunde genommen eine Gütertrennung während der Ehe bei Ausgleich des Mehrvermögens am Ende der Ehe ist.

(Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt!)

Gütertrennung während der Ehe? Entweder verstehe ich heute nur Bahnhof oder aber, um es mit Foxis Worten zu sagen: Hier stimmt doch was nicht.

Ich persönlich würde mir wünschen, dass in der 17. Legislaturperiode nach dieser wirklich guten Reform, durch die der gesetzliche Güterstand deutlich verbessert und deutlich fairer gemacht wird, vielleicht noch einmal darüber nachgedacht wird, ob nicht auch eine Regelung gefunden werden kann, durch die die Fairness während der Ehe erhöht wird.

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Als Stichwort – aber auch nur als Stichwort – sei hier der Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft genannt, den es ja in vielen anderen europäischen Ländern gibt.

Das Wort „Errungenschaftsgemeinschaft“ lese ich zum ersten Mal. Also bei Google nachgeschaut und folgendes gefunden:

Errungenschaftsgemeinschaft

durch Ehevertrag begründete Gütergemeinschaft des früheren deutschen ehelichen Güterrechts (ehemals §§ 1519-1548 BGB), bei der das während ihrer Dauer Erworbene, die Errungenschaft, gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten (Gesamtgut) wird. Daneben besitzt jeder Ehegatte noch eingebrachtes Gut, die Frau ferner Vorbehaltsgut. Das eingebrachte Gut der Frau und das Gesamtgut werden vom Mann verwaltet. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Errungenschaftsgemeinschaft durch das ab 1. 7. 1958 geltende Gleichberechtigungsgesetz beseitigt worden. In der Schweiz ist die Errungenschaftsgemeinschaft seit 1. 1. 1988 gesetzlicher Güterstand [hier]

Wenn unsere Politiker oben beschriebenes wirklich einführen wollen, würde das ja viele Schritte zurück bedeuten. Das kann es also nicht sein. Auch hier stehe ich anscheinend auf dem Schlauch. Wenn jemand zur Aufklärung beitragen könnte, wäre ich hoch erfreut.

Frau Granold hat schon darauf hingewiesen, dass im Zuge der Beratungen über viele Teilbereiche intensiv mit den Sachverständigen diskutiert worden ist. Ich erinnere mich noch an ein Thema, das wir neben der Härtefallklausel auch sehr intensiv erörtert haben, nämlich die Anrechnung von eheneutralem Erwerb. Die Berichterstatterinnen und Berichterstatter sind mit den Sachverständigen aber eindeutig zu dem Ergebnis gekommen, dass wir besser keine Korrekturen vornehmen, weil wir per se keine Besserstellung und auch keine größere Praxisnähe bei der Bearbeitung hinbekommen.

Hier verstehe ich zum x-ten Mal nur Bahnhof

Zwar profitieren noch deutlich mehr Frauen von den Verbesserungen, aber die Zahl der Männer, die in der Ehe ganz, teilweise oder zeitweise in die wirtschaftlich schwächere Position kommen – etwa während der Elternzeit
– wächst ständig.

Will uns Frau Lopez damit sagen, das ja schließlich auch Männer von dieser Reform profitieren und dieses in Zukunft noch viel öfter möglich sein könnte?

Die taz titelte „Scheiden soll weniger weh tun“. Eine Trennung ist fürwahr ein schmerzlicher Vorgang. Damit hat die taz meines Erachtens ganz recht. Mit dieser Reform wird der Vorgang vielen künftig ein bisschen weniger weh tun. Das ist gut so.

Das diese Reform zum Leidwesen vieler Menschen den Anwälten nicht weh tut, ist schon klar, denn sie sind die einzigen Gewinner. Oder wollte uns Frau Lopez etwas anderes sagen?

Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts (Tagesordnungspunkt 18)

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP):

Lassen Sie mich jedoch gleich einen großen Irrglauben ausräumen. Im Gegensatz zu einer weitverbreiteten Annahme in der Bevölkerung bedeutet der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft nicht, dass alle während der Ehe erworbenen Gegenstände gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten werden. Der Güterstand der Zugewinngemeinschaft bedeutet vielmehr, dass grundsätzlich jeder Ehegatte Alleineigentümer seines vor und während der Ehe erworbenen Vermögens bleibt. Ein Ausgleich der unterschiedlichen Vermögen der Ehegatten, der sogenannte Zugewinnausgleich, findet erst mit dem Ende der Ehe statt.

Dieser Zuwachs an Gerechtigkeit ist das Ergebnis einer guten Vorarbeit durch das Bundesjustizministerium, aber auch vor allem intensiver Berichterstattergespräche zwischen allen Koalitionen und der Einbeziehung von hochkarätigen externen Sachverständigen in diese Berichterstattergespräche. Lassen Sie mich kurz auf die wesentlichen Elemente dieses Gesetzentwurfes eingehen.

Wie wir aus der taz erfahren durften, gehört zu den hochkarätig externen Sachverständigen auch der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV), der die Reform begrüßt hat. Da der Verein m.E. hauptsächlich aus Rechtsanwälten besteht, ist das natürlich kein Wunder. Der ISUV hat in der Vergangenheit mehrfach väterfeindlichen Entscheidungen zugestimmt und diese freudig begrüßt. Von daher kann ich nur jeden raten, die Finger von diesem Verein zu lassen.

Als Fazit kann man fast nur schreiben, das Männer endlich anfangen sollten, sich selbst zu verwirklichen. Sucht Euch potente Partnerinnen aus, kümmert Euch um die Kindererziehung, vielleicht wächst dann ja eine besser erzogene Generation heran. Da potente Frauen Mangelware sind, wird vielen wohl nichts anderes übrig bleiben, als einen anderen Lebensweg zu beschreiten. Irgendwann ist der Demografieabschwung so klar ersichtlich, das Politiker sich überlegen müssen, wie sie diesen Abschwung aufhalten können.

Link
Plenarprotokoll – Zugewinnausgleich ab Seite 24.401
taz: Mehr Gerechtigkeit für Frauen – Scheiden soll weniger weh tun

Die Ehe wird weiter pervertiert

Zypries: Mehr Gerechtigkeit beim Vermögensausgleich nach Schei­dung

brigitte-zypries1[..]Negatives Anfangsvermögen wird in Zukunft be­rücksichtigt und der Grundgedanke des Zugewinnausgleichs konsequent durchgeführt.

[..]Für die Berechnung des Zugewinns kommt es auf den Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags an.

[..]Eine weitere Neuerung ist ein Auskunftsanspruch über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung: Jeder Ehegatte kann künftig Auskunft über das Vermögen des anderen zum Trennungszeitpunkt verlangen.  [mehr]

Mein erster Gedanke nach lesen der Pressemitteilung war, das eine Ehe zukünftig nur noch aus Vorsichtsmassnahmen, Verheimlichungen, Bespitzelungen und ähnlichem besteht.

Liest man die fiktiven Beispiele von Frau Zypries in ihrer Pressemitteilung, könnte man auf den Gedanken kommen, das reales Vermögen keine Rolle spielt. Wie auch, wenn sämtliche Banken dieser Welt ebenfalls nur fiktive Vermögen besitzen. In Zukunft muss also noch mehr schmutzige Wäsche gewaschen werden, um nachzuweisen, das der Erbringer von Hausarbeiten und/oder Kinderbetreuung, die gleiche, geltwerte Leistung erbracht hat, wie der finanzielle Versorger.
Bei der Frage des negativen Anfangsvermögens kommt hinzu, das ein Schuldner idR die Kredittilgung auch ohne Ehe weiter betrieben hätte und man sich die Frage stellen muss, inwiefern Partner und Kinder daran partizipieren?

Um zu verdeutlichen, was vor allen Dingen solventen Männern finanziell blühen kann, nachfolgend eine Aufstellung diverser Lasten.

1. Betreuungsunterhalt – ohne Begrenzung –  (BU)

2. Nach Scheidung Ehegattenunterhalt (EU)

3. Kindesunterhalt (KU)

4. Bezahlung monatlicher Rentenbeiträge (Altersvorsorgeunterhalt)

5.  Bezahlung monatlicher Krankenkassenbeiträge

6.  Kindergartenkosten

7. Versorgungsausgleich –  z.B. Lebensversicherung zur Hälfte abtreten

8. Übernahme sämtlicher Anwalts- und Gerichtskosten

9. Zugewinnausgleich

10. Überschreibung sämtlicher hälftig erworbenen Rentenanteile

11. Unterhalt wegen Alters (BGB §1571)

12. Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen (BGB §1572)

13. Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit und Aufstockungsunterhalt (BGB § 1573)

14. Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung (BGB § 1575)

15. Unterhalt aus Billigkeitsgründen (BGB §1576)

16. Sonderbedarf zum Kindesunterhalt

17. Umgangskosten

18. Gutachterkosten

19. Mehraufwand (Freizeit- und Ferienkosten)

20. Übernahme fremdfinanzierten Eigentums (Haus,Eigentumswohnung)

Nachtrag
Die Punkte 11 – 20 wurden mir per Mail und als Kommentar im Blog mitgeteilt. Herzlicher Dank an die entsprechenden Leser.

Wem weitere Kosten einfallen, die ein Mann übernehmen muss, möge mir diese bitte mitteilen. Diese würde ich dann nachträglich einfügen. Bei Punkt 10. kommt noch hinzu, das ein Mann selbst beim frühzeitigen Tod seiner Ex-Frau die von ihm erarbeiteten Rentenbeiträge nicht zurück erhält, da diese der Staat kassiert.

Wo ist hier im übrigen der Schutz des Staates, der bei Ehe und Familie im Grundgesetz verankert ist?

Artikel 6 Absatz  1

Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

Wo schützt der Staat Männer und Kinder, wenn eine Frau ohne Sanktionen machen kann, was sie will und der Mann dem fast schutzlos ausgeliefert ist? Wo schützt der Staat das Humankapital eines Mannes/Vaters, wenn er ihn bis auf das letzte Hemd ausbeutet? Das einzige, was sich nach den stetigen Änderungen im Familienrecht heraus kristallisiert, ist der Schutz der Frauen. Selbst Kinder werden teilweise durch abschirmen vor ihren Vätern beim Schutz nicht berücksichtigt, da sie zum Spielball der Helferindustrie gemacht werden.

Eigentlich müsste man eine Petition schreiben und eine Verpflichtung des Staat verlangen, vor Schließung einer Ehe auf Risiken und Nebenwirkungen aufmerksam zu machen. Es kann doch nicht angehen, das der Staat Menschen inhaltsleere Verträge schließen läßt. Kommt es zur Trennung – meistens durch die Frau – und hier u.U. durch vertragswidriges Verhalten, tritt somit ein Partner (Frau) vom Vertrag zurück. Nun muss aber der andere Partner (Mann) trotz Betrug weiterzahlen. So ein Vertrag wäre in der Wirtschaft sittenwidrig. Das aufgezählte und noch einiges mehr müsste in der Begründung einer Petition stehen.

Letztendlich wird heute die Ehe mit dem Staat geschlossen, denn dieser regelt alle Eventualitäten, die den wirtschaftlich Schwächeren stärken soll. Wenn es überhaupt Gewinner nach einer Scheidung geben sollte, dann sind es selten die Betroffenen, sondern der Staat und seine Helfershelfer, allen voran die Lobby der Rechtsanwälte. Da diese aber überproportional wächst und dadurch für den einzelnen nicht mehr viel bleibt, müssen künstliche Bedingungen geschaffen werden.

Als Fazit kann man nur sagen, das der Staat dabei ist, seinen Wirt zu vernichten.

Alleinerziehende wollen arbeiten

Ursula von der Leyen: „Alleinerziehende wollen arbeiten, brauchen aber Unterstützung beim Schritt ins Erwerbsleben“

Bundesfamilienministerin startet Projekt „Vereinbarkeit für Alleinerziehende“

uvdl-hand-auf-knie-kleinDie Bundesregierung will Alleinerziehende zukünftig stärker bei der Arbeitssuche und im Erwerbsleben unterstützen. Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ursula von der Leyen, gab am heutigen „Internationalen Tag der Familie“ den Startschuss für das Projekt „Vereinbarkeit für Alleinerziehende“. Die Initiative ist Teil einer Kooperation des Bundesfamilienministeriums, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der Bundesagentur für Arbeit.

„Alleinerziehende sind in der Mehrzahl nicht nur ebenso gut ausgebildet wie Mütter, die einen Partner an ihrer Seite haben, sie sind auch überdurchschnittlich motiviert und wollen wirtschaftlich auf eigenen Beinen stehen“, erklärt Bundesministerin von der Leyen. „Weil sie den Alltag mit Kindern alleine meistern müssen, haben sie aber häufig Schwierigkeiten, eine passende Arbeit zu finden. Oft scheitert der Wiedereinstieg allein daran, dass es keine Kinderbetreuung gibt. [mehr]

Aus dem Pressematerial: Auftakt der Pilotprojekte „Vereinbarkeit für Alleinerziehende“ auf Seite 4 (PDF 8 Seiten) [hier]

Finanzielle Aspekte

• 81 % haben Anspruch auf Unterhalt, nur die Hälfte erhält ihn regelmäßig
• ein Viertel muss sich finanziell ziemlich einschränken, 8 % hat große Geldsorgen

Nichterwerbstätige

• 40 % geben an, keine geeignete Stelle zu finden (auch Vereinbarkeit)
• 45 % geben Kind(er) als Grund für Nichterwerbstätigkeit an
• 40 % möchten gerne spezielle Beratung durch die Arbeitsagentur

Kinderbetreuung

• Jede/r Fünfte ist unzufrieden, insbesondere wegen der Betreuungszeiten

Alleinerziehende bis 29 Jahre

• 45 % der nicht Erwerbstätigen dieser Altersgruppe möchten nicht arbeiten
• etwa die Hälfte von ihnen sagt, dass sich eine Arbeit finanziell für sie nicht lohnt (Allensbach 2008)

BMFSFJ: Projekt „Vereinbarkeit für Alleinerziehende“ gestartet

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen hat den Startschuss für zwölf Pilotstandorte gegeben, die Alleinerziehende zukünftig stärker bei der Arbeitssuche und im Erwerbsleben unterstützen. Die Projekte sollen vor allem bereits vorhandene Angebote stärker vernetzen [hier]

Alleinerziehende stärker fördern

18 Prozent aller Familien in Deutschland sind Familien mit einem alleinerziehenden Elternteil. Insgesamt leben mehr als 2 Millionen Kinder unter 18 Jahren in alleinerziehenden Familien. Alleinerziehende machen also einen wesentlichen Bestandteil der Familien in Deutschland aus.
Die Erwerbstätigenquote der Alleinerziehenden ist hoch: 63 Prozent sind aktiv erwerbstätig, das heißt sie sind nicht in Mutterschutz oder Elternzeit. Auch Alleinerziehende, die nicht erwerbstätig sind, würden zu einem großen Teil gerne arbeiten, haben aber in der Regel größere Schwierigkeiten, sich auf dem Arbeitsmarkt zu positionieren [mehr]

Hinter dem letzten Link finden sich auf der Seite des BMFSFJ noch viele weitere Informationen und Dossiers zu Familie und Alleinerziehenden. Wer sich mit dem Thema auseinander setzen möchte, für den lohnt sich ein Besuch dieser Seite allemal.

Ich glaube aber, Fakten und Zahlen sprechen für sich, weshalb ich mir eine Abhandlung zu diesem Thema verkneife 😉

Link
2 Seiten Material für die Presse vom BMFSFJ: Daten und Fakten zum Thema Alleinerziehende

Randnotiz zum 2. Väterkongress

Ein beteiligter Vater berichtet im Trennungsfaq-Forum mittels einer Aufzählung über das Geschehen in Karlsruhe [hier]

Es werden vermutlich noch einige Berichte auftauchen,  die ich dann einstellen und vermutlich kommentieren werde. Der Anlass meines Beitrages ist in der Tat eine Randnotiz. Kurz erwähnt wird Frau Prof. Dr. Inge Seiffge-Krenke, ich zitiere:

Im Vortrag war Seiffge-Krenke die eindeutig Beste – top vorbereitet und einzigartig vorgetragen.
Imposant – und mein Respekt ist ihr gewiss.

Nun habe ich nach der Professorin gegoogelt und fand folgendes zu ihr:

[..]In diesem Zusammenhang hat sie sich auch um „vernachlässigte“ Mitglieder der Familie, vor allen Dingen die Väter, gekümmert und in internationalen Studien die Bedeutung von Vätern für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen herausgearbeitet [mehr]

Schade nur, das diese Erkenntnisse weder bei Politikern, noch bei Vertretern unserer Justiz ankommen. Erwähnenswert fand ich diese Tatsache auch deshalb, weil immer mehr Frauen sich dieser Problematik annehmen wie z.B. auch Astrid von Friesen.

Wiedereinstieg – Zurück in den Beruf

Das Service-Portal des Bundesfamilienministeriums „Familien-Wegweiser“ hat für Eltern, die nach einer Familienpause wieder arbeiten möchten, Tipps und Hinweise zusammengestellt [mehr]

Der Familien-Wegweiser

Fast die Hälfte der Frauen, die derzeit eine Familienpause machen, zieht es zurück in den Beruf. Seit der Einführung des Elterngeldes übernehmen auch immer mehr Väter die Betreuung ihrer Kinder im ersten Lebensjahr und stellen in dieser Zeit den Beruf zurück. Für Paare und Alleinerziehende in der Elternzeit ist es wichtig, vor allem in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, den Kontakt zu ihren Arbeitgebern zu halten und den beruflichen Wiedereinstieg beizeiten zu planen. Der Familien-Wegweiser zeigt, worauf Eltern dabei besonders achten sollten und welche Unterstützungsmöglichkeiten es für die Kinderbetreuung und bei Weiterbildungen gibt [mehr]

So so, fast die Hälfte der Frauen zieht es wieder zurück in den Beruf und zwar nach der Familienpause. Nun stellt sich die Frage, was unter Familienpause verstanden wird? Ist damit die Zeit des Elterngeldbezuges gemeint oder doch eher jene Zeit, die Frau als Familienpause festlegt? Wie definieren die Herren und Frauen des Portals Familien-Wegweiser „Fast die Hälfte“? Sind 49% damit gemeint oder 45% oder doch eher 40%? Alles ziemlich schwammig. Für den überwiegenden Teil der Frauen scheint der Beruf nicht das „Non-Plus-Ultra“ zu sein, was ich als Mutter im übrigen verstehen kann. Ich selbst habe zwar immer gerne gearbeitet, aber das schlechte Gewissen den Kindern gegenüber treibt oftmals seltsame Blüten. Allerdings kann man auch besser verstehen, warum es Millionen-Förderprogramme braucht, um Frauen wieder in den Beruf zurück zu bewegen, aber das ist wiederum eine andere Geschichte 😉

2. Väterkongress vom 01.-03.05.2009 in Karlsruhe

Nun sind es nur noch rd. 10 Tage bis zum 2. Väterkongress in Karlsruhe. Er findet vom 1. bis 3. Mai in Karlsruhe in der Sportschule statt.

Unter dem Thema „Familienpolitik mit Vätern“ sollen die Punkte zusammengetragen werden, die für eine Gleichstellung der Väter für die Politik wichtig sind. Gerade in diesem Jahr mit Bundestagswahl hat dies Thema ein ganz besonderes Gewicht. Hier sollte jeder die Chance nutzen, die eigenen Vorstellungen mit einfließen zu lassen.

Wir haben auch zu diesem Väterkongress wieder interessante Themen und Referenten zusammengetragen. Am Samstagnachmittag steht ebenfalls eine Podiumsdiskussion mit Vertretern aller Parteien auf dem Programm.

Das aktuelle Tagungsprogramm steht im Internet unter www.vaeterkongress.vaeteraufbruch.de. Dort sind auch die organisatorischen Details und Anreiseinformationen angegeben.

Damit wir die reibnungslose Organisation der Veranstaltung sicherstellen können, bitten wir nun um schnellstmögliche Anmeldung. Dies gilt insbesondere für Teilnehmer, die auch eine Möglichkeit zur Übernachtung nutzen wollen. Aber auch Teilnehmer ohne Übernachtung bitten wir zur besseren Planung, sich anzumelden. Die Anmeldung ist Online oder mit dem anliegenden Formular möglich.

Auf der WEB-Seite zum Väterkongress ist auch eine Fahrtenbörse eingerichtet worden. Wir bitten darum, diese intensiv zu nutzen.

Nach dem Kongress werden wir unsere Positionen unmittelbar im Wahlkampf bei den einzelnen Kandidaten in den Wahlkreisen vorbringen. Auch deswegen ist eine bundesweit zahlreiche Beteiligung wichtig. Hierzu haben wir eine WEB-Seite unter www.vaeterpolitik.de eingerichtet.

Nun freuen wir uns, möglichst viele Teilnehmer auf dem Väterkongress persönlich begrüßen zu können und wünschen eine angenehme Anreise nach Karlsruhe.

Herzliche Grüße

Rüdiger Meyer-Spelbrink
Bundesgeschäftsführer
Tel. 06627 – 33 59 95 oder 03691 – 88 09 74
mobil 0162 – 83 99 123
meyer-spelbrink@vafk.de

Väteraufbruch für Kinder e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Palmental 3, 99817 Eisenach
Tel. 0700-Vaterruf (bzw. 0700 – 82 83 77 83) oder 03691 – 7 33 90 67
Fax 0700-Vaterfax (bzw. 0700 – 82 83 73 29) oder 03691 – 7 33 90 77
eMail bgs@vafk.de

Auch hier wegen der Wichtigkeit das einstellen meinerseits ohne Kommentar.

25. April – Welttag der Eltern-Kind-Entfremdung

(Parental Alienation Awareness Day)

Mit diesem jährlich weltweit stattfindenden Aufklärungs- und Aktionstag wird auf die Thematik der Eltern-Kind-Entfremdung nach Trennung und Scheidung aufmerksam gemacht.

Durch Eltern-Kind-Entfremdung kann das sogenannte Eltern-Kind-Entfremdungs-Syndrom (PAS = Parental Alienation Syndrom) entstehen. Das Syndrom der Eltern-Kind-Entfremdung ist eine Störung mit Entstehung im Kindesalter, die fast ausschließlich im Zusammenhang mit Sorgerechtsstreitigkeiten auftritt. Die Störung äußert sich hauptsächlich in einer Ablehnungshaltung des Kindes gegenüber einem Elternteil, die in keiner Weise gerechtfertigt ist. Diese Haltung entsteht aus dem Zusammenwirken von Indoktrinierung durch einen programmierenden (eine Gehirnwäsche betreibenden) Elternteil und dem eigenen Beitrag des Kindes zur Verunglimpfung des zum Feindbild gewordenen anderen Elternteils. Im Fall von echtem Kindesmissbrauch und/oder Vernachlässigung kann die Feindseligkeit des Kindes begründet sein; in diesem Fall darf das Parental Alienation Syndrome (PAS) als Erklärung für die feindliche Haltung des Kindes nicht herangezogen werden.“

Elterliche Entfremdung und feindliche aggressive Elternschaft beraubt Kinder ihres Rechts, von beiden Eltern geliebt zu werden und ihnen ihre Liebe zu zeigen. Die selbstsüchtigen, erpresserischen und bösartigen Handlungen des entfremdenden Elternteils (der verantwortlich für Manipulationen und Gehirnwäsche ist) wird als eine Form des Kindesmissbrauchs angesehen – da die gegen Kinder angewendete entfremdenden Taktiken verstörend, verwirrend sind und oft Ängste auslösen, sowie Kinder ihres Gefühls der Sicherheit und Geborgenheit berauben. Diese Beziehung kann durch das andere Elternteil, die ausgedehnte Familie, die Gerichte oder die Sozialeinrichtungen gestört werden. Entfremdendes Verhalten zeigt sich in Form von negativ sprechen mit oder über einen Elternteil vor dem Kind, Kommunikation und Umgang mit dem Kind behindern und nicht angebrachte Informationen mit dem Kind teilen.

Eltern Kind Entfremdung ist eine Form von Kindesmissbrauch, wird aber nach wie vor nur sehr selten als solche angesehen und erkannt. Die Konsequenzen für die Kinder sind jedoch dramatisch und selbst, wenn Kinder im Erwachsenen alter eine Chance haben, dies aufzuarbeiten, werden sie ihr Leben lang darunter leiden.

Die Parental Alienation Awareness Organisation (PAAO) (http://www.paawareness.org/ ) hat den Welttag der Eltern-Kind-Entfremdung (Parental Alienation Awareness Day – http://www.paawarenessday.org/ ) ins Leben gerufen, den nun schon zum vierten Mal weltweit immer am 25. April begangen wird.

Die Selbsthilfegruppe PAS Rhein/Main unterstützt diesen Tag der Aufklärung. Er hat zum Ziel über den möglichen Schaden an den Kindern durch Trennung und Scheidung auch in der Öffentlichkeit aufzuklären sowie beide beteiligten Elternteile anzuregen, sich Hilfe zu suchen.

Die Selbsthilfegruppe PAS Rhein/Main ist eine selbstständig arbeitende Selbsthilfegruppe von Müttern, Vätern und Großeltern aus dem Rhein-Main-Gebiet, denen der Umgang zu ihren Kindern seit der Trennung vom anderen Elternteil erschwert oder ganz verhindert wird.
Die Selbsthilfegruppe PAS Rhein/Main trifft sich immer am 1. Montag im Monat
um 18:30 Uhr
in den Räumlichkeiten
Selbsthilfe-Kontaktstelle Frankfurt
Jahnstraße 49
60318 Frankfurt am Main.
Nähere Informationen finden Sie unter http://www.pas-rhein-main.de oder E-Mail an shg@pas-rhein-main.de

Dieser Beitrag wurde mir übers Kontakt-Formular zugeschickt und wegen der Wichtigkeit stelle ich diesen komplett ohne Kommentar ein.

Bundesregierung will Schweigepflicht von Ärzten aufheben

hib-Meldung 106/2009
Datum: 09.04.2009

Bundesregierung will Kinderschutz stärken

Familie/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SKE) Die Schweigepflicht von Ärzten und anderen Berufsgeheimnisträgern soll gelockert werden, um den Kinderschutz zu stärken. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor (16/12429). Wenn Personen, die der Schweige- oder Geheimhaltungspflicht unterliegen, „gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen bekannt sind“, dürfen sie sich dem Entwurf zufolge künftig an eine „erfahrene Fachkraft“ wenden, um Gefahr und Gegenmaßnahmen abzuschätzen. Zur „Gefährdungseinschätzung“ sowie zum Schutz des Kindes kann auch das Jugendamt eingeschaltet werden. Die Daten der Kinder und Jugendlichen müssen vor der Weitergabe anonymisiert oder pseudonymisiert werden. Auch Personen, die „beruflich mit der Ausbildung, Erziehung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen außerhalb von Diensten und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe“ zu tun haben, dürfen nach dem Willen der Regierung künftig externe Fachkräfte oder das Jugendamt hinzuziehen [mehr]

Wenn wir nicht auf dem Weg in einen Überwachungsstaat wären, würde ich sagen: Gut, das Kindern geholfen wird. Nachfolgend zunächst ein paar Stichworte zu Eingriffe in unsere Bürgerrechte:

♦ Post-und Fernmeldegeheimnis

♦ Unverletzbarkeit der Wohnung

♦ Bankgeheimnis

♦ Unabhängigkeit von Journalisten, Ärzten und Rechtsanwälten

♦ Datenschutz

♦ Freie Meinungsäußerung (§130)

♦ Aufhebung der Schweigepflicht

Folgenden Satz aus der hib-Meldung und dem dazugehörigen PDF-Dokument verstehe ich überhaupt nicht:

Die Daten der Kinder und Jugendlichen müssen vor der Weitergabe anonymisiert oder pseudonymisiert werden.

Wie will man Kindern helfen, wenn entsprechenden Institutionen und Fachkräfte nur “verschlüsselte” Angaben erhalten?
Apropos Fachkräfte: Ich wage zu bezweifeln, das ein erheblicher Teil von Jugendamtsmitarbeitern überhaupt als Fachkräfte geeignet sind. Exemplarisch möchte ich deshalb hier den Fall der Familie Haase vorstellen, welcher in der Jugendamt-, Väter- und Trennungs-/Umgangsszene ziemlich bekannt ist.
Eine Familie hat 6 Kinder und ein Neugeborenes ist hinzu gekommen. Die Mutter bittet das Jugendamt um vorübergehende Unterstützung. Was die Eltern nicht ahnen: Das Jugendamt schickt einen Psychologen, dieser erstellt ein Gutachten und befindet die Familie als erziehungsungeeignet. Darüber lässt sich natürlich trefflich streiten, denn schließlich definiert jeder Kinderziehung anders. Was mir aber Tränen in die Augen treibt, ist die Tatsache, wie Jugendämter in vielen solcher Fälle vorgehen. Statt einer überforderten Familie für einen Übergang jemand Kompetentes zur Seite zu stellen, reißen JA-Mitarbeiter eine solche Familie lieber auseinander und nehmen Kindern ihre Eltern. Im Fall Haase erzählte das Jugendamt sogar einem der Kinder, das die Eltern tot seien. Nachfolgend dazu das entsprechende Video aus Youtube.

Nachtrag: Video entfernt, da auf Youtube nicht mehr vorhanden

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Bundesrepublik Deutschland – nicht nur – im Fall der Familie Haase der massiven Menschenrechtsverletzung angeklagt und verurteilt. Trotzdem musste diese Familie noch viele Jahre kämpfen und laut ihrer Homepage sind immer noch nicht alle Kinder zu Hause.
Eines der 7 Kinder ist mittlerweile tot. Angeblich sei das Kind an einer Lungenentzündung gestorben, was die Familie bezweifelt. Das Mädchen hatte 2 Selbstmordversuche hinter sich und aus diesem Grund bleibt nur die Frage übrig: Was für Unmenschen arbeiten da teilweise bei unseren Jugendämtern und im Fall Haase das Jugendamtes Münster.
Im unten verlinkten “Mordfall Agnes Roth” habe ich viele Stunden mit der Mutter gesprochen, die mittlerweile an unheilbarem Krebs leidet. Selbst wenn ich darüber offiziell berichten dürfte (was mir vermutlich sogar erlaubt würde), ich könnte es nicht. So viel unvorstellbares Leid kann ich, auch auf Grund meiner eigenen Vita, nicht in Worte fassen.
Noch etwas Wichtiges – nicht nur in diesen beiden Fällen – ist mir auf gefallen: Wenn sich Kinder aktiv gegen die Wegnahme aus ihrem Elternhaus wehren oder aber im Kinderheim rebellieren, dann werden sie sehr oft in die Psychiatrie gesteckt. Wenn Kinder tatsächlich nicht erkennen wollen, das alles nur zu ihrem Wohle passiert, dann muss man halt mittels Drogen nachhelfen, gelle “liebe” Jugendamtsmitarbeiter?
Ich könnte noch über viele Fälle berichten, die mein Mann und ich aktiv und passiv betreut und beraten haben. Deshalb ist es für mich immer wieder unfassbar, welches Leid nicht nur Väter, sondern auch Familien durchmachen müssen, sobald sich Außenstehende und hier insbesondere natürlich die Jugendämter einmischen.
Demzufolge sind mir in den letzten Monaten die Aktivitäten und Gesetzesänderungen des Familienministeriums ins Auge gefallen. Nur… was nutzen diese, wenn sich vor Ort nichts ändert? Das Wort “Kindeswohl” ist für mich aus diesem Grund ein Hohn sonders gleichen. Da wird eine Hetze auf angeblich millionenfache Kinderschänder gemacht, dabei sitzen die Kinderschänder/innen in vielen Orten dieser Bundesrepublik in Amt und Würden und kaum einen Politiker interessiert das. Hauptsache, man kann sich profilieren.
Das Ganze ist natürlich nur die Spitze des Eisberges und bevor ich mich noch weiter aufrege, beende ich meinen Beitrag hier.

Nachtrag
Auch der Link zur Webseite der Familie Haase, sowie die Homepage „Mordfall Agnes Roth“ existieren nicht mehr und wurden deshalb ebenfalls entfernt.

Link
Stephan Pfeifhofer: Jugendfürsorge live – Der Trailer zum Film
Musik: Michael Pfennig – Vaterglück

Ministerium für Familienfreundlichkeit ausgezeichnet

Familienfreundliches Bundesentwicklungsministerium

Das Bundesentwicklungsministerium hat das Zertifikat „audit berufundfamilie“ erhalten. Staatssekretär Stather sagte dazu: „Uns ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sehr wichtig. Wir bauen seit Jahren unsere Teilzeitmodelle aus und verfügen inzwischen über ca. 130 Teilzeitmodelle für knapp 700 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Deshalb freuen wir uns über diese Zertifizierung und nehmen sie als Ansporn, weiter an der Familienfreundlichkeit des BMZ zu arbeiten. In Zukunft werden wir auch Sabbaticals anbieten und flexibilisieren die Arbeitsortgestaltung weiter, was bei den zwei Dienstsitzen in Bonn und Berlin besonders wichtig ist.“ [mehr]

Persönlich empfinde ich die Auszeichnung eine Frechheit. Es sollte doch selbstverständlich für Ministerien sein, mit guten Beispiel voran zu gehen. Man kann daraus eigentlich nur den Schluss ziehen, das selbst bei unsere Politikern Familienfreundlichkeit zumindest keine hohe Priorität besitzt.