Amtliche Düsseldorfer Tabelle 2010

Diese Zahlen veröffentliche ich zum einen, weil diese gestern offiziell von der Pressestelle des OLG Düsseldorf vorgestellt wurden und zum anderen, weil in dieser Tabelle das (hälftige) Kindergeld nicht abgezogen wurde.

Endgültige Version des OLG Düsseldorf gültig ab 01.01.2010
Stufe Einkommen 0 – 5 6 – 11 12 – 17 ab 18 % Bedarfs-
kontrollbetrag
von bis
1. 0 1.500 317 364 426 488 100 900
2. 1.501 1.900 333 383 448 513 105 1.000
3. 1.901 2.300 349 401 469 537 110 1.100
4. 2.301 2.700 365 419 490 561 115 1.200
5. 2.701 3.100 381 437 512 587 120 1.300
6. 3.101 3.500 406 466 546 626 128 1.400
7. 3.501 3.900 432 496 580 664 136 1.500
8. 3.901 4.300 457 525 614 703 144 1.600
9. 4.301 4.700 482 554 648 742 152 1.700
10. 4.701 5.100 508 583 682 781 160 1.800
5.101 nach den Umständen des Falles

Quelle OLG DüsseldorfOLG Düsseldorf Vergleich Unterhalt 2009 – 2010

Kurios finde ich im übrigen, das bei der Altersstufe ab 18 das Kindergeld in meiner ersten Veröffentlichung komplett abgezogen wurde und das, obwohl Mütter ab diesem Alter ebenfalls bar unterhaltspflichtig sind.

Unverfroren fand ich dagegen die gestrige Berichterstattung in sämtlichen Medien. Es wurde lediglich festgestellt, das der Unterhaltsbetrag deutlich erhöht wurde – drastisch oder unverschämt wäre der passendere Ausdruck angesichts der weltweiten Wirtschaftskrise gewesen. Begründet wurde das ganze dann auch noch mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz und daraus resultierend die Erhöhung des Kindergeldes, der Freibeträge und des Unterhaltsvorschusses. Ein unterhaltsverpflichteter, durchschnittlich verdienender Vater hat – wie in 2 Links unten angegeben – auf jeden Fall weniger Geld.

Eine weitere Erhöhung des Unterhalts ist 2009 durch ein Urteil des BGH dazu gekommen. Der Gerichtshof entschied, das Väter sich an den Kosten von Kindergarten/Kindertagesstätten beteiligen oder diese sogar komplett übernehmen müssen, da diese Beiträge Mehrbedarf seien. Diese Kosten sind alles andere als niedrig: Für ein Kind liegt die Ganztagebetreuung meistens bei 150-250 EUR pro Monat, halbtags 90 EUR. Der Pflichtige zahlt Unterhalt, weil die Berechtigte das Kind betreut und er zahlt Dank BGH nochmal zusätzlichen Unterhalt, weil die Berechtigte das Kind nicht betreut. Das kann man doch nur noch schizophren nennen. Entlarvend aus diesem Urteil ist folgender Satz:

Darüber hinaus werde in der aktuellen gesellschaftspolitischen Diskussion unter Hinweis auf das Wächteramt des Staates zum Schutze des Kindeswohls gefordert, dass Kinder Kindergärten oder vergleichbare Einrichtungen besuchten, damit sie selbst sowie das Erziehungsverhalten der Eltern einer Kontrolle unterlägen. BGH Az.: XII ZR 65/07 [hier]

Zu diesem Urteil habe ich einen umfangreichen Beitrag mit vielen Verweisen in diesem Blog geschrieben [hier]

Zurück zum Thema. Wer einen dynamischen Titel hat, für den erhöht sich der Unterhalt automatisch ohne neuen Titel. Bei Erhöhungen von mehr als 10% darf man allerdings klagen und wer muss diese Kosten bezahlen? Natürlich in den meisten Fällen die Väter. Da ab dem 01.09.2009 für sämtliche familienrechtliche Verfahren Anwaltspflicht herrscht, freut sich eine bestimmte Klientel wohl am meisten: Rechtsanwälte. Man könnte fast meinen, die drastische Erhöhung wurde vor allen Dingen für diese Berufsgruppe eingeführt.

Interessant ist noch die Tatsache, das im Datenreport des Statistischen Bundesamtes von 2008 (Seite 112) vermerkt ist, das im Westen knapp 30% Frauen im Gegensatz zu etwas über 10% Frauen im Osten Unterhaltsleistungen beziehen.

Resümee
Eine zusammenlebende Familie hat in Zukunft wohl etwas mehr Geld in der Tasche. Es kann aber nicht sein, das Väter, denen die Familie genommen wurde – ca. 75-80% der Ehescheidungen werden von Frauen eingereicht – die komplette Zeche bezahlen müssen und das angesichts der Tatsache, das nicht verheiratete und getrennt/geschieden lebende Väter mit der Steuerklasse I finanziell massiv benachteiligt werden. Schon jetzt besteht bei vielen Vätern auf Grund der hohen Abgaben und Unterhaltsverpflichtung die Meinung, das arbeiten sich nicht mehr lohnt. Warum sollte ein am Existenzminimum lebender Vater für seinen Lebensunterhalt überhaupt noch arbeiten? Wie viel motivierter werden diese Männer wohl angesichts der unverschämten Unterhaltserhöhung sein? Das Wort Unterhaltssklave oder etwas vornehmer Unterhaltsknechtschaft macht schon seit vielen Jahren die Runde. Erstaunlich ist immer wieder, das Frauen sich zwar von ihrem Mann, aber nicht von seinem Geld trennen wollen. Ob so hohe Unterhaltssätze Frauen dazu animieren wird, arbeiten zu gehen? Das wage ich allerdings zu bezweifeln und der Zeugungsstreik der Männer wird sich fortsetzen, wenn auch zum größten Teil unbewusst.

Gerade habe ich noch einen interessanten Beitrag bei der Märkischen Allgemeinen gefunden, den ich nicht weiter kommentieren werde.

Die „Verteilungsmasse“ bleibt immer gleich, denn am Selbstbehalt der Unterhaltszahler haben die Familienrichter in der neuen Tabelle vorerst nicht rühren wollen. Zu dem Thema steht noch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe aus. Der Mindestselbstbehalt liegt derzeit bei 900 Euro. Leidtragende sind in der Regel die Mütter. Es gilt laut Soyka die einfache Regel: „Je höher der Kindesunterhalt, desto geringer der Ehegattenunterhalt.“ [hier]

Links
MMnews: Deutsche verdienen weniger als 1990
Focus: Realeinkommen – Gehälter schrumpfen gewaltig
Düsseldorfer Tabelle 1999
Datenreport 2008 des statistischen Bundesamtes (7,6MB)
Welt online: Unterhalt für Trennungskinder steigt
FemokratieBlog: (Vorläufige) Düsseldorfer Tabelle ab Januar 2010
Das sagen Eltern zum neuen Unterhaltsrecht
WikiMANNia: Düsseldorfer Tabelle

11 Kommentare.

  1. Wären die Sätze transparent und fair, dann wäre sicherlich die Zahlungsbereitschaft wesentlich höher. So werden selbst Gutverdiener sich bald verweigern. Die Barunterhaltspflicht wird vom Staat bis aufs Messer verfolgt und kontrolliert. Die Betreuungsunterhaltspflicht nicht. Wenn ein Kind in die Sonderschule kommt, dann wird bei keiner Mutter nachgeforscht, ob sie denn richtig erzogen hat. Der Vater wird nicht informiert und nicht mit einbezogen. Mal abgesehen von der mehr als 13% Erhöhung gilt auch noch zu argumentieren, daß die Steuerentlastung 2010 keine ist und die Väter auch deswegen keinen Cent mehr haben. Es wird in wenigen Monaten der Arbeitslosenbeitrag kräftig steigen, die Krankenkassen erheben Zusatzbeiträge, und da die Günstigerprüfung wegfällt, zahlen viele auch schon am dem 1. Januar 2010 deutlich mehr Steuern. vgl. Angaben auf Seite „Bund der Steuerzahler“. Vom Märchen der Steuersenkung erzählen jetzt nur jene, die die Väter beschwichtigen wollen. Es gilt, nun gegen( zu) STEUERN.

  2. Im Resümee heißt es: „ca. 75 – 80% der Frauen reichen eine Scheidung ein“. Da „nur“ etwa jede zweite Ehe geschieden wird, scheint mir diese Zahl sehr hoch – meinst Du vielleicht: „ca. 75-80% der Ehescheidungen werden von Frauen eingereicht“?

  3. Hallo Volker,

    vielen Dank für Deine Berichtigung, die ich glatt übernommen habe 😉
    Natürlich meinte ich es so, wie Du es geschrieben hast.

    Gruß – Christine

  4. Polemik:

    „Familien werden gefördert“

    Damit wird ganz klar von der Bundesregierung herausgestellt:

    -> Väter gehören nicht (mehr) zur Familie

    Macht ja auch nichts, wenn man selbst nichts mehr zu Essen im Kühlschrank hat, passt aber ironischer Weise zur von der Leyen- Äusserung:

    -> „Familie ist da, wo alle aus einem Kühlschrank essen …“

    Da weiß man doch, wo man als Zahlvater steht 😉

    Gruß – VeVi

  5. Das neue Unterhaltsrecht nach Düsseldorfer Tabelle macht es noch einmal deutlich, wie fast mittelalterlich unser Familien- und Unterhaltsverständnis ist. Es geht immer noch von dem Konstrukt der armen allein erziehenden und verlassenen und betrogenen Frau aus, die nun mittellos mit ihren Kindchen fast auf der Straße steht und darben muss, während der fiese Möp von Ex-Ehemann sie mit anderen Frauen betrogen und belogen hat, sie im Suff geschlagen hat und nun zu Recht dafür finanziell darben muss. Ans Kreuz mit dem Lump!!! – Die Welt sieht nun anders aus. Nicht wenige Frauen mit Kindern haben ihren Ehemann in der Ehe betrogen. Nicht selten stellt sich nach Jahren heraus, dass die Kinder, für die er Unterhalt gezahlt hat, nicht seine sind. Und die Ex-Frau in x-ter Beziehung wieder mit einem anderen lebt, durch den Unterhalt für die Kinder auf manchmal riesiges Einkommen kommt. Beispiel: In meinem Fall hat die Ex-Frau monatlich fast 3500 Euro netto, während mir 1200 Euro verbleiben. Der Gesetzgeber sieht mich jedoch als reich, die Frau aber als arm und alleinerziehend. Das kann sie dann noch steuerlich geltend machen. Ich zahle mehr als der jeweils halbe Freibetrag ausmacht, den ich steuerlich geltend machen kann. Die neue Tabelle kostet mich über 100 Euro mehr, ohne dass ein Richter oder Politiker dies registriert. Wo bleibt da die Gerechtigkeit? Schade, aber die zahlenden zahlreichen „Väter“ und wenigen „Mütter“ haben anscheinend keine Lobby in diesem Land, in dem von der heiligen Kuh „Familie“ geschwärmt wird. Aber das ist sowieso nur Propaganda.

  6. Eines sollte jedem der Unterhalt bezahlt klar sein, er unterstützt damit dieses Unterhaltsrecht.

  7. Unterhaltspflichtigem Vater verbleiben nach Scheidung:
    Krankheit, Schulden und H4.

    In Zahlen:

    Regelsatz: 359,-
    Abzug Kredit Arge / Mietsicherheit – 36,-
    Abzug Medikamente (Zuzahlung) – 45,-
    Haftpflichtversicherung – 10,-
    Telefon / Internet (für Bewerbung) – 30,-
    Strom – 35,-
    Kabel TV (Pflicht durch Vermieter) – 20,-

    Restbetrag 183,-
    Davon sind sämtliche sonstige Kosten (Ernährung, Kleidung, Waschmittel, Reparaturen und Rücklagen) zu tragen.

    Von diesen 183,- Euro fordert die Kreiskasse dann noch einmal mindestens 30,- Euro monatliche Rückzahlung nicht geleisteter Unterhaltszahlung.
    Dies sei mir laut Aussage der dortigen Sachbearbeiterin und deren Vorgesetzen ohne weiteres zuzumuten.
    Es folgten Kontopfändungen und eine daraus resultierende Kündigung meines Bankkontos.

    Einem erwachsenen Mann werden also monatlich maximal 153,- Euro zugesprochen, einem Kind mindestens das doppelte!
    Berücksichtigt man dann noch, dass in den 153,- Euro ja auch Rücklagen für Reparaturen und Neuanschaffungen (Hausrat) enthalten sind, gehen wir mal lieber von maximal 130,- Euro Verfügungsbetrag eines Erwachsenen Menschen aus!

    Unglaublich…..aber wahr!

    Gruß,
    Peter

  8. Es ist eine absolute Frechheit, was hier momentan mit ehrlich zahlenden Unterhaltspflichtigen gemacht wird. Der Satz „Leidtragende sind in der Regel die Mütter“ deutet doch schon auf alles hin. Das ist ja der Hit.
    Auch ich schreibe in meinem Blog über diese haarsträubende Ungerechtigkeit und hoffe damit einen kleinen Beitrag dazu zu leisten, dass die Gesellschaft endlich aufwacht und diese Klischee der „armen alleinerziehenden Mütter“ in „schlaue ausbeutende Mütter“ wandelt.

  9. Unterhaltsvorschuss und KG werden erhöht « FemokratieBlog - pingback on 12. Januar 2010 um 14:10
  10. Leidtragender

    Ich finde es schön, dass ich nicht der einzige bin, der sich über diese drastische Erhöhung aufregt. Ich selbst zahle für meine beiden Kinder im Monat 105 € mehr, die ich dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz verdanke. Dass hierbei das Geldwachstum meiner Exfrau beschleunigt wird, stört keinen, es wird ja nicht überprüft, was mit dem Geld passiert.
    Ich habe kein problem, meinen Kinder 25% meines Nettoeinkommens zur Verfügung zu stellen, wenn ich weiß, dass das Geld auch dort ankommt. Aber wenn ich mir meine beiden Kleinen so anschaue, landet das in anderen Quellen. Aber, wie schon erwähnt, eine Kontrolle gibt es ja nur auf der Zahlerseite.

    Aber mal etwas anderes: muss man diese permanenten Erhöhungen so hinnehmen oder gibt es eine Möglichkeit sich dagegen zu wehren? Denn eine Wachstumsförfermaßnahme kann in diesem Fall ja nur dann sinnvoll sein, wenn nachher mehr als vorher übrig bleibt.
    Und dass neben den altersbezogenen Erhöhungen (Warum wird eigentlich das Kindergeld nicht altersbezogen erhöht?) und den 2-jährigen 5%igen Standardarderhöhungen nun auch noch außerplanmäßig ein solcher Anstieg erfolgt, finde ich nicht mehr vertretbar. Wo soll das enden? Wo ist hier der Bezug zu den tatsächlichen Bedürfnissen?

  11. @Leidtragender

    zunächst einmal habe ich den Namen geändert und den Beitag mit der Korrektur gelöscht.
    Zu Deinem Kommentar: Die einzige Chance, die ich sehe, ist eine Erhöhung des Selbstbehaltes. Schau Dir die Zahlen auf WikiMANNia an, dann kann man sich ungefähr vorstellen, wie der prozentuale Anstieg in den letzten Jahren war.

    WikiMANNia: Düsseldorfer Tabelle

    Einerseits gebe ich Dir recht mit der Frage, warum das KG nicht nach Alter gestaffelt ist. Andererseits frage ich mich, warum wird der Kindesunterhalt immer höher, obwohl die älteren Kinder viel weniger Betreuung brauchen?
    Darauf gibt es aus meiner Sicht nur eine Antwort: der Staat hat eingesehen, das über den Unterhalt für die Mutter nicht mehr viel zu machen war und viele – nicht nur Väter – nicht mehr eingesehen haben, diese weiter zu alimentieren. Durch den hohen Kindesunterhalt für ältere Kinder ist der Staat in vielen Fällen aus dem Schneider.
    Letztendlich ist es nur eine Umverteilung von Männern zu Frauen.

    Gruß – Christine

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