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UvdL protestiert gegen Blockaden

Dieser Beitrag ist schon älter und eigentlich wollte ich diesen noch kommentieren, aber… einerseits bereitet es mir so kurz nach dem Urlaub noch einige Mühe, mich auf den Politikersermon zu konzentrieren, andererseits hat das zusammentragen der Fakten doch einige Zeit in Anspruch genommen, so das ich diesen Beitrag wegen letztgenanntem einfach nur veröffentliche. Vielleicht sind ja doch für den einen oder anderen noch ein paar interessante Fakten dabei.

Gruß – Christine

Ursula von der Leyen protestiert gegen Blockade von Teilelterngeld und Kinderschutz

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen hat die Ankündigung der SPD-Fraktion, die Pläne zum Teilelterngeld und Kinderschutzgesetz zu stoppen, kritisiert. Die Bundesministerin forderte die Parlamentarier in einer Stellungnahme auf, die geplanten Gesetzesänderungen im Sinne der Eltern und Kinder nicht zu blockieren [mehr]

Ursula von der Leyen: „Politische Totalblockade der SPD-Parlamentarier schadet auf breiter Front Eltern und Kindern“

[..]Bei der Blockade des Kinderschutzgesetzes spielen die SPD-Parlamentarier mit dem Feuer. Das Bundesfamilienministerium und alle Bundesländer haben ihre Lehren aus schrecklichen Fällen wie Lea-Sophie und Kevin gezogen. Nicht nur dort wurde viel zu lange die Akte angeschaut und nicht das Kind in seiner Umgebung. Alle Experten sind sich einig, dass rechtzeitige Hausbesuche Leben retten können, insbesondere bei Säuglingen kommt es auf jeden Tag an [mehr]

hib-Meldung • 153/2009 • Datum: 25.05.2009

Skepsis gegenüber der Pflicht zum Hausbesuch

Berlin: (hib/CHE) Den Plan der Bundesregierung, in einem neuen Kinderschutzgesetz (16/12429) Haubesuche des Jugendamtes bei gefährdeten Familien gesetzlich vorzuschreiben, stößt bei Experten auf Kritik. In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montagnachmittag überwog bei den Sachverständigen außerdem Skepsis gegenüber dem Plan einer verpflichtenden Informationsweitergabe durch Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, aber auch Lehrer, Erzieher oder Bademeister [mehr]

Blockaden beim Kinderschutz

[..]Nach der Anhörung teilten die SPD-Abgeordneten der CDU mit, dass sie das Gesetzesverfahren stoppen wollen. Aus der Vorlage spreche „Regulierungswut“, sagte Humme. Wichtiger als neue Melde-Vorschriften sei die Vernetzung zwischen Einrichtungen, Beratungs- und Hilfsangebote an Familien und eine bessere Ausbildung, zum Beispiel für Ärzte.

[..]Familienministerin von der Leyen wirft der SPD nun vor, „mit dem Feuer“ zu spielen. Wer bundeseinheitliche Regeln für den Umgang der Jugendämter mit Hausbesuchen blockiere, handele politisch fahrlässig. Schließlich habe das Ministerium seine Lehren aus den „schrecklichen Fällen von Lea-Sophie und Kevin gezogen“ – Kinder die von ihren Eltern misshandelt wurden und starben.

[..]Auch Johannes Singhammer, familienpolitischer Sprecher der Unionsfraktion verteidigte den Entwurf gegenüber SPIEGEL ONLINE. „Der Gesetzentwurf gibt den Amtsträgern mehr Rechtssicherheit.“ Unter anderem sollten mit dem Gesetz die Schweigepflicht von Ärzten gelockert und gleichzeitig die Meldepflichten von Erziehern und Betreuern erweitert werden [SPON]

Kinderschutzgesetz auf dem Prüfstand

Kritik von Sachverständigen • Die SPD will das Gesetzesvorhaben aufgeben, viele Experten halten es für unpraktikabel. Vor allem verpflichtende Hausbesuche des Jugendamts seien problematisch. VON NICOLE JANZ [taz]

Leise Schreie

Bald soll ein neues Kinderschutzgesetz verabschiedet werden. Doch es gibt viele Zweifel daran, dass es Kinder tatsächlich besser schützen wird

„Kinderschutz funktioniert nicht in einer Atmosphäre, in der jeder Angst hat, etwas falsch zu machen.“ Georg Kohaupt, Familienberater und Psychologe [hier]

UvdL will BKA-Zensoren kontrollieren lassen

SPIEGEL ONLINE: Frau von der Leyen, fast 100.000 Bürger haben gegen Ihren Plan, Internet-Sperren gegen Kinderpornografie einzurichten, eine Petition unterschrieben? Sind das alles Verharmloser? Was antworten Sie denen?

Von der Leyen: [..]Ich nehme dabei zwar die Bedenken aus der Petition ernst, weiche aber keinen Millimeter von meinem Ziel ab.

Es fragt sich nur, von welchem Ziel sie sich nicht abhalten lassen will denk

SPIEGEL ONLINE: Da besteht doch längst Konsens. Die Gegner lehnen nicht Ihr Ziel ab, sondern die von Ihnen vorgeschlagenen Mittel. Nämlich das Führen von Sperrlisten durch das Bundeskriminalamt (BKA).

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Grundgesetzlesung in Berlin am 23. Mai 2009

Franziska Heine, Initiatorin der Petition „Internet – Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten“ hat im Video eine Gruppe Leute um sich gesammelt und Artikel des Grundgesetzes zu Meinungs- und Informationsfreiheit vorgetragen. Weitere Informationen dazu findet man auch auf der Seite von MOGiS.

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Links
Zur Petition
MOGiS – MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren

EU-Kommission und die Pressefreiheit

hib-Meldung • 149/2009

Zur Achtung der Pressefreiheit in der Türkei sind Gesetzesreformen notwendig

Auswärtiges/Antwort
Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung schließt sich der Meinung der EU-Kommis­sion an, die in ihrem Fortschrittsbericht zur Situation in der Türkei festgestellt hatte, dass weitere Gesetzesreformen notwendig sind, um die „uneingeschränkte Achtung der Meinungsfreiheit“ zu gewährleisten. Hierbei seien die Europäischen Menschen­rechtskonvention und die Rechtssprechung des europäischen Gerichtshofes für Men­schenrechte zu beachten. Dies schreibt sie in ihrer Antwort (16/12638) auf eine Klei­ne Anfrage der Linksfraktion (16/12530). Im Umgang mit der Presse und den elektro­nischen Medien müsse unter Verzicht auf jeglichen Druck ein Klima hergestellt werden, dass der uneingeschränkten Achtung der Pressefreiheit förderlich sei [hier]

Da wollen wir doch mal schauen, wie es um die Pressefreiheit in der EU bestellt ist.

Da wurde also trotz Erlaubnis keinesfalls auf Druck verzichtet und eher das Gegen­teil praktiziert. So viel Heuchelei ist kaum noch erträglich.

Bundestagsreden über Zugewinnausgleich

Deutscher Bundestag • Stenografischer Bericht • 222. Sitzung
Plenarprotokoll 16/222 • Berlin, Donnerstag, den 14. Mai 2009

Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts – Drucksache 16/10798 –

Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:

Der Gesetzentwurf lässt das Grundprinzip des Zugewinnausgleichs – darum geht es – unberührt. Die Einfachheit und Klarheit des Ausgleichsmodus, der für die Praxis elementar wichtig ist, bleibt erhalten.

Einfachheit und Klarheit im Familienrecht, da fällt mir nix besseres ein als smiley1146

Allerdings wird der Ausgleichsanspruch grundsätzlich auf das vorhandene Vermögen beschränkt. Das bedeutet, grundsätzlich muss sich kein Ehegatte zusätzlich verschulden, um die Ausgleichsforderungen des anderen zu bedienen.
Schließlich wird es für beide Ehegatten einfacher, die Zugewinngemeinschaft ohne Auflösung der Ehe zu beenden.

Leider muss ich bekennen, dass ich den vorstehenden Absatz nicht verstehe.

Der ausgleichsberechtigte Ehegatte soll künftig seinen Anspruch auf vorzeitigen Zugewinnausgleich unmittelbar geltend machen und seinen Geldanspruch im vorläufigen Rechtsschutz durch Arrest auch direkt sichern können.

Für mich heißt Arrest im Zusammenhang mit Geltendmachung von Vermögensansprüchen: Einfrieren der Konten oder tatsächlicher Arrest im Gefängnis. Was meint ihr dazu?

(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der FDP – Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der Job einer Abgeordneten dauert 16 Stunden am Tag!)

Welch eine Aufopferung 😉

Ute Granold (CDU/CSU):

Natürlich gibt es auch den Fall, dass ein Ehepartner den Ausstieg aus der Ehe vorbereitet, während der andere Ehepartner noch denkt, alles sei okay. Wenn dann alles soweit organisiert ist – das Vermögen ist weggeschafft, die Konten sind geplündert –, dann sagt dieser Ehepartner: Jetzt gehe ich aus der Ehe heraus und gebe Auskunft. In solch einem Fall ist das, was wir jetzt auf den Weg bringen, nicht ausreichend. Der Gesetzgeber kann aber auch nicht alles regeln.

Da Frauen nicht nur zu mindestens 70% Trennung und Scheidung herbei führen, zugleich auch Diejenigen sind, die als Versorgungsempfänger mehr Zeit haben, sieht das aber arg nach einer Anleitung zum Beschiss aus oder etwa nicht?

Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Die Zahl der Scheidungen ist hoch, und nicht immer geht es bei der Trennung fair und transparent zu. Die Leidtragenden sind überwiegend die Frauen.

Frauen von Trennung und Scheidung besonders betroffen, das war ja klar. Kurioserweise sind aber gerade sie diejenigen, die sich nach Abstand von einer Trennung wesentlich wohler fühlen als Männer, wie ich in einem Kommentar vor ein paar Tagen durch Link zu einer Studie belegt habe [hier]

„Scheiden soll weniger weh tun“, titelte heute die tageszeitung. Zumindest finanziell, kann man da nur sagen;

Da die finanzielle Last – nicht erst nach dieser Reform – überwiegend Männer trifft und das sogar, wenn eine Frau diejenige ist, die sich trennt bzw. die Scheidung einreicht, grenzt das ja fast schon an Bösartigkeit.

Die Reform kommt den finanziell meist schwächer gestellten Frauen zugute. Viele Frauen wissen bis heute weder, was der Ehemann verdient, noch, wie hoch der Kontostand ist. Die alten Geschlechterrollen sind eben immer noch sehr lebendig. Dies macht die heutige Reform umso notwendiger.

Wenn es Frauen mit den alten Geschlechterrollen so schlecht gehen würde, wieso bleiben sie dann lieber zu Hause? Finanziell haben sie sich ebenfalls von der angeblich ungeliebten, alten Rolle noch nicht getrennt, denn sonst kämen kaum 70% auf die Idee, ihren Mann zu verlassen. Aber so lange Politiker für Vollversorgung der Frauen eintreten, wird sich an dieser Geschlechterrolle auch nichts ändern.

Die Umkehrung der Beweislast ist eine gute Lösung, die eine weitere Vorverlegung des Stichtages für die Abrechnung entbehrlich macht.

Wieso wird mir immer so übel, wenn ich von „Umkehr der Beweislast“ lese? Das Frauen idR nichts beweisen müssen, wissen wir mittlerweile, dafür gibt es ja schließlich „Papa Staat“.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mehr Transparenz und Verwirklichung gleicher Teilhabe, diese Ziele haben wir erreicht. Die ersten Rückmeldungen aus der Fachwelt sind sehr positiv. Ich unterstütze allerdings die Forderung des Deutschen Juristinnenbundes, den gesetzlichen Güterstand insgesamt zu ändern. Ich denke, die EU wird uns demnächst dazu auffordern. Trotzdem ist heute ein guter Tag, insbesondere für die Frauen. Deshalb stimme ich dem Gesetzentwurf aus voller Überzeugung zu.

Gesetzlichen Güterstand ändern? Noch mehr Forderungen? Was kann denn jetzt noch kommen? Das diese Reform gut für Frauen ist, daran besteht in der Tat kein Zweifel.

Helga Lopez (SPD):

Hier sei mir eine persönliche Bemerkung gestattet, die ich auch gestern im Ausschuss schon gemacht habe: Die Zugewinngemeinschaft ist fair bei Beendigung der Ehe, insbesondere deswegen, weil dann das in der Ehe zusätzlich erworbene Vermögen fair geteilt wird. Während der Ehe hängt der wirtschaftlich schwächere Partner aber doch sehr – ich sage es einmal so – am Tropf des wirtschaftlich stärkeren Partners. Das liegt daran, dass der gesetzliche Güterstand vereinfacht ausgedrückt im Grunde genommen eine Gütertrennung während der Ehe bei Ausgleich des Mehrvermögens am Ende der Ehe ist.

(Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt!)

Gütertrennung während der Ehe? Entweder verstehe ich heute nur Bahnhof oder aber, um es mit Foxis Worten zu sagen: Hier stimmt doch was nicht.

Ich persönlich würde mir wünschen, dass in der 17. Legislaturperiode nach dieser wirklich guten Reform, durch die der gesetzliche Güterstand deutlich verbessert und deutlich fairer gemacht wird, vielleicht noch einmal darüber nachgedacht wird, ob nicht auch eine Regelung gefunden werden kann, durch die die Fairness während der Ehe erhöht wird.

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Als Stichwort – aber auch nur als Stichwort – sei hier der Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft genannt, den es ja in vielen anderen europäischen Ländern gibt.

Das Wort „Errungenschaftsgemeinschaft“ lese ich zum ersten Mal. Also bei Google nachgeschaut und folgendes gefunden:

Errungenschaftsgemeinschaft

durch Ehevertrag begründete Gütergemeinschaft des früheren deutschen ehelichen Güterrechts (ehemals §§ 1519-1548 BGB), bei der das während ihrer Dauer Erworbene, die Errungenschaft, gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten (Gesamtgut) wird. Daneben besitzt jeder Ehegatte noch eingebrachtes Gut, die Frau ferner Vorbehaltsgut. Das eingebrachte Gut der Frau und das Gesamtgut werden vom Mann verwaltet. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Errungenschaftsgemeinschaft durch das ab 1. 7. 1958 geltende Gleichberechtigungsgesetz beseitigt worden. In der Schweiz ist die Errungenschaftsgemeinschaft seit 1. 1. 1988 gesetzlicher Güterstand [hier]

Wenn unsere Politiker oben beschriebenes wirklich einführen wollen, würde das ja viele Schritte zurück bedeuten. Das kann es also nicht sein. Auch hier stehe ich anscheinend auf dem Schlauch. Wenn jemand zur Aufklärung beitragen könnte, wäre ich hoch erfreut.

Frau Granold hat schon darauf hingewiesen, dass im Zuge der Beratungen über viele Teilbereiche intensiv mit den Sachverständigen diskutiert worden ist. Ich erinnere mich noch an ein Thema, das wir neben der Härtefallklausel auch sehr intensiv erörtert haben, nämlich die Anrechnung von eheneutralem Erwerb. Die Berichterstatterinnen und Berichterstatter sind mit den Sachverständigen aber eindeutig zu dem Ergebnis gekommen, dass wir besser keine Korrekturen vornehmen, weil wir per se keine Besserstellung und auch keine größere Praxisnähe bei der Bearbeitung hinbekommen.

Hier verstehe ich zum x-ten Mal nur Bahnhof

Zwar profitieren noch deutlich mehr Frauen von den Verbesserungen, aber die Zahl der Männer, die in der Ehe ganz, teilweise oder zeitweise in die wirtschaftlich schwächere Position kommen – etwa während der Elternzeit
– wächst ständig.

Will uns Frau Lopez damit sagen, das ja schließlich auch Männer von dieser Reform profitieren und dieses in Zukunft noch viel öfter möglich sein könnte?

Die taz titelte „Scheiden soll weniger weh tun“. Eine Trennung ist fürwahr ein schmerzlicher Vorgang. Damit hat die taz meines Erachtens ganz recht. Mit dieser Reform wird der Vorgang vielen künftig ein bisschen weniger weh tun. Das ist gut so.

Das diese Reform zum Leidwesen vieler Menschen den Anwälten nicht weh tut, ist schon klar, denn sie sind die einzigen Gewinner. Oder wollte uns Frau Lopez etwas anderes sagen?

Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts (Tagesordnungspunkt 18)

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP):

Lassen Sie mich jedoch gleich einen großen Irrglauben ausräumen. Im Gegensatz zu einer weitverbreiteten Annahme in der Bevölkerung bedeutet der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft nicht, dass alle während der Ehe erworbenen Gegenstände gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten werden. Der Güterstand der Zugewinngemeinschaft bedeutet vielmehr, dass grundsätzlich jeder Ehegatte Alleineigentümer seines vor und während der Ehe erworbenen Vermögens bleibt. Ein Ausgleich der unterschiedlichen Vermögen der Ehegatten, der sogenannte Zugewinnausgleich, findet erst mit dem Ende der Ehe statt.

Dieser Zuwachs an Gerechtigkeit ist das Ergebnis einer guten Vorarbeit durch das Bundesjustizministerium, aber auch vor allem intensiver Berichterstattergespräche zwischen allen Koalitionen und der Einbeziehung von hochkarätigen externen Sachverständigen in diese Berichterstattergespräche. Lassen Sie mich kurz auf die wesentlichen Elemente dieses Gesetzentwurfes eingehen.

Wie wir aus der taz erfahren durften, gehört zu den hochkarätig externen Sachverständigen auch der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV), der die Reform begrüßt hat. Da der Verein m.E. hauptsächlich aus Rechtsanwälten besteht, ist das natürlich kein Wunder. Der ISUV hat in der Vergangenheit mehrfach väterfeindlichen Entscheidungen zugestimmt und diese freudig begrüßt. Von daher kann ich nur jeden raten, die Finger von diesem Verein zu lassen.

Als Fazit kann man fast nur schreiben, das Männer endlich anfangen sollten, sich selbst zu verwirklichen. Sucht Euch potente Partnerinnen aus, kümmert Euch um die Kindererziehung, vielleicht wächst dann ja eine besser erzogene Generation heran. Da potente Frauen Mangelware sind, wird vielen wohl nichts anderes übrig bleiben, als einen anderen Lebensweg zu beschreiten. Irgendwann ist der Demografieabschwung so klar ersichtlich, das Politiker sich überlegen müssen, wie sie diesen Abschwung aufhalten können.

Link
Plenarprotokoll – Zugewinnausgleich ab Seite 24.401
taz: Mehr Gerechtigkeit für Frauen – Scheiden soll weniger weh tun

Die Ehe wird weiter pervertiert

Zypries: Mehr Gerechtigkeit beim Vermögensausgleich nach Schei­dung

brigitte-zypries1[..]Negatives Anfangsvermögen wird in Zukunft be­rücksichtigt und der Grundgedanke des Zugewinnausgleichs konsequent durchgeführt.

[..]Für die Berechnung des Zugewinns kommt es auf den Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags an.

[..]Eine weitere Neuerung ist ein Auskunftsanspruch über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung: Jeder Ehegatte kann künftig Auskunft über das Vermögen des anderen zum Trennungszeitpunkt verlangen.  [mehr]

Mein erster Gedanke nach lesen der Pressemitteilung war, das eine Ehe zukünftig nur noch aus Vorsichtsmassnahmen, Verheimlichungen, Bespitzelungen und ähnlichem besteht.

Liest man die fiktiven Beispiele von Frau Zypries in ihrer Pressemitteilung, könnte man auf den Gedanken kommen, das reales Vermögen keine Rolle spielt. Wie auch, wenn sämtliche Banken dieser Welt ebenfalls nur fiktive Vermögen besitzen. In Zukunft muss also noch mehr schmutzige Wäsche gewaschen werden, um nachzuweisen, das der Erbringer von Hausarbeiten und/oder Kinderbetreuung, die gleiche, geltwerte Leistung erbracht hat, wie der finanzielle Versorger.
Bei der Frage des negativen Anfangsvermögens kommt hinzu, das ein Schuldner idR die Kredittilgung auch ohne Ehe weiter betrieben hätte und man sich die Frage stellen muss, inwiefern Partner und Kinder daran partizipieren?

Um zu verdeutlichen, was vor allen Dingen solventen Männern finanziell blühen kann, nachfolgend eine Aufstellung diverser Lasten.

1. Betreuungsunterhalt – ohne Begrenzung –  (BU)

2. Nach Scheidung Ehegattenunterhalt (EU)

3. Kindesunterhalt (KU)

4. Bezahlung monatlicher Rentenbeiträge (Altersvorsorgeunterhalt)

5.  Bezahlung monatlicher Krankenkassenbeiträge

6.  Kindergartenkosten

7. Versorgungsausgleich –  z.B. Lebensversicherung zur Hälfte abtreten

8. Übernahme sämtlicher Anwalts- und Gerichtskosten

9. Zugewinnausgleich

10. Überschreibung sämtlicher hälftig erworbenen Rentenanteile

11. Unterhalt wegen Alters (BGB §1571)

12. Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen (BGB §1572)

13. Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit und Aufstockungsunterhalt (BGB § 1573)

14. Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung (BGB § 1575)

15. Unterhalt aus Billigkeitsgründen (BGB §1576)

16. Sonderbedarf zum Kindesunterhalt

17. Umgangskosten

18. Gutachterkosten

19. Mehraufwand (Freizeit- und Ferienkosten)

20. Übernahme fremdfinanzierten Eigentums (Haus,Eigentumswohnung)

Nachtrag
Die Punkte 11 – 20 wurden mir per Mail und als Kommentar im Blog mitgeteilt. Herzlicher Dank an die entsprechenden Leser.

Wem weitere Kosten einfallen, die ein Mann übernehmen muss, möge mir diese bitte mitteilen. Diese würde ich dann nachträglich einfügen. Bei Punkt 10. kommt noch hinzu, das ein Mann selbst beim frühzeitigen Tod seiner Ex-Frau die von ihm erarbeiteten Rentenbeiträge nicht zurück erhält, da diese der Staat kassiert.

Wo ist hier im übrigen der Schutz des Staates, der bei Ehe und Familie im Grundgesetz verankert ist?

Artikel 6 Absatz  1

Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

Wo schützt der Staat Männer und Kinder, wenn eine Frau ohne Sanktionen machen kann, was sie will und der Mann dem fast schutzlos ausgeliefert ist? Wo schützt der Staat das Humankapital eines Mannes/Vaters, wenn er ihn bis auf das letzte Hemd ausbeutet? Das einzige, was sich nach den stetigen Änderungen im Familienrecht heraus kristallisiert, ist der Schutz der Frauen. Selbst Kinder werden teilweise durch abschirmen vor ihren Vätern beim Schutz nicht berücksichtigt, da sie zum Spielball der Helferindustrie gemacht werden.

Eigentlich müsste man eine Petition schreiben und eine Verpflichtung des Staat verlangen, vor Schließung einer Ehe auf Risiken und Nebenwirkungen aufmerksam zu machen. Es kann doch nicht angehen, das der Staat Menschen inhaltsleere Verträge schließen läßt. Kommt es zur Trennung – meistens durch die Frau – und hier u.U. durch vertragswidriges Verhalten, tritt somit ein Partner (Frau) vom Vertrag zurück. Nun muss aber der andere Partner (Mann) trotz Betrug weiterzahlen. So ein Vertrag wäre in der Wirtschaft sittenwidrig. Das aufgezählte und noch einiges mehr müsste in der Begründung einer Petition stehen.

Letztendlich wird heute die Ehe mit dem Staat geschlossen, denn dieser regelt alle Eventualitäten, die den wirtschaftlich Schwächeren stärken soll. Wenn es überhaupt Gewinner nach einer Scheidung geben sollte, dann sind es selten die Betroffenen, sondern der Staat und seine Helfershelfer, allen voran die Lobby der Rechtsanwälte. Da diese aber überproportional wächst und dadurch für den einzelnen nicht mehr viel bleibt, müssen künstliche Bedingungen geschaffen werden.

Als Fazit kann man nur sagen, das der Staat dabei ist, seinen Wirt zu vernichten.

Zypries sperrt sich gegen Internet-Pläne der Familienministerin

KINDERPORNO-BEKÄMPFUNG

Die Familienministerin will das Internet filtern, um Kinderpornografie draußen zu halten. Doch Ursula von der Leyen hat ohne die Justizministerin geplant: Brigitte Zypries will nach Informationen des SPIEGEL dem Web-Filter die Unterstützung versagen – wegen verfassungsrechtlicher Risiken.

Das Vorhaben von Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU), den Zugang zu kinderpornografischen Internet-Seiten durch Sperrvereinbarungen zwischen Internet-Providern und dem Bundeskriminalamt zu erschweren, wird zum Streitfall in der Großen Koalition.

Wenn ausgerechnet Internetsperren einen Streitfall in der Koalition auslösen, wäre das doch tatsächlich einmal etwas positives.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) beklagt nach SPIEGEL-Informationen in einem fünfseitigen Brief an die Familienministerin mit Datum vom Donnerstag, ihr Haus sei in die monatelangen Verhandlungen nicht eingebunden gewesen. Der Vorschlag der Familienministerin, schreibt Zypries, berge „erhebliche verfassungsrechtliche Risiken“, sie könne diese Lösung deshalb „nicht mittragen“.

Ich stelle mir hier die Frage: werden Gesetzesänderungen schon immer auf diese Weise beschlossen oder kommt das jetzt nur an die Öffentlichkeit wegen bevorstehender Wahlen?

Im Januar hatte von der Leyen bereits eine weitgehende Einigung mit den Internet-Anbietern verkündet, doch auch dort regt sich Widerstand. „Keine Sperre ohne Gesetz“, heißt es etwa beim Branchenverband Eco.

Es hätte mich aber auch gewundert, wenn sämtliche Internet-Anbieter dieses so einfach hingenommen hätten. Zwar gibt es auch hier immer welche, die vorauseilenden Gehorsam praktizieren, aber keinerlei Aufbegehren konnte und kann nicht sein.

Auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages war vor einigen Wochen zu dem Schluss gekommen, die Seitensperrung sei technisch kaum umsetzbar und gefährde schwerwiegend die im Grundgesetz garantierte Kommunikationsfreiheit.

Ich habe heute lange gesucht, aber leider auf der Homepage vom Bundestag nichts dazu gefunden.

Der in Hannover erscheinenden „Neuen Presse“ sagte von der Leyen am Samstag, es werde derzeit mit acht großen Zugangsanbietern verhandelt, einzelne Verträge seien bereits unterschriftsreif. „In den kommenden Wochen werden die Vereinbarungen offiziell geschlossen“, so von der Leyen.

Wenn das stimmen würde, dann wären das Vereinbarungen, die gegen einige Gesetze verstoßen würden und das macht ja wohl kaum jemand mit.

Die Justizministerin hält diese Vertragslösung für nicht ausreichend. „Effektive Sperrmaßnahmen“, schreibt sie, erforderten „eine klare gesetzliche Grundlage“. Von der Leyen sieht dennoch „keine Hürden, die nicht aus dem Weg geräumt werden können“. Ihr Ministerium arbeitet nun an Eckpunkten für ein Gesetz, mit denen sich das Bundeskabinett am 25. März befassen soll. Unterstützung in ihrer Machtprobe mit der Bundesjustizministerin bekommt von der Leyen von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU): „Kinderpornografie ist abscheulich. Wir sollten mit vereinten Kräften dagegen vorgehen, anstatt mit juristischen Spitzfindigkeiten den Eindruck zu erwecken, unsere Verfassung schütze Kinderpornografie.“ [Quelle]

Ja klar, Frau Ministerin sieht selten Probleme und das sie vom Innenminister Unterstützung erhält, verwundert vermutlich keinen. Gerade Herr Schäuble ist dafür bekannt, etliche Gesetze auf den Weg gebracht zu haben, die er entweder komplett oder teilweise zurück nehmen mußte. Das Geheuchel über Kinderpornografie nehmen ich unseren Ministern nicht ab und das hier mal wieder mit der Verfassung „gespielt“ wird, zeigt wohl eher die eigene Hilflosigkeit.

Link
Spiegel: Von der Leyen lässt Kinderpornografie aus dem Netz filtern
Heise: Von Datenschutz und Schäuble-Katalog

Bundesrat hat der Reform des Versorgungsausgleiches zugestimmt

Gerechte Rentenaufteilung nach der Scheidung: Der Versorgungsaus­gleich wird neu gefasst

Der Bundesrat hat heute der von Bundesjustizministerin Zypries vorgeschlagenen Reform des Versorgungsaus­gleichs zugestimmt. Damit ist der Weg frei für eine grundlegende Erneuerung und inhaltliche Verbesserung der Re­gelungen über den Versorgungsausgleich. Das Ziel des Versorgungsausgleichs – die hälftige Aufteilung der in der Ehe erworbenen Versorgungen – ändert sich nicht. Das Gesetz kann zum 1. September 2009 in Kraft treten [mehr]

Kommentar
Natürlich gibt es keine Neuigkeiten, trotzdem möchte ich das Thema durch die neue Pressemitteilung des Justizministeriums nochmals in Erinnerung rufen.

Anhörung zum Schwangerschaftskonfliktgesetz

Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend/

Berlin: (hib/SKE) Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veranstaltet am 16. März eine öffentliche Anhörung zum Schwangerschaftskonfliktgesetz. Von 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr wollen die Abgeordneten zwölf Experten zu drei vorliegenden Gesetzentwürfen und zwei Anträgen (16/11106, 16/11347, 16/11330, 16/11342, 16/11377) anhören. Die Abgeordneten wollen unter anderem eine bessere Beratung von Schwangeren erreichen, deren ungeborene Kinder laut Diagnose des Arztes vermutlich mit einer Behinderung zur Welt kommen werden. Im Gespräch ist unter anderem die Einführung einer dreitägigen verpflichtenden Bedenkzeit vor einer möglichen so genannten Spätabtreibung. Zu den Sachverständigen gehören unter anderem Christian Albring, Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte, Professor Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer, Professor Jeanne Nicklas-Faust von der Evangelischen Fachhochschule Berlin und Christiane Woopen, Mitglied des Deutschen Ethikrates [hier]

Kommentar
Ich habe die Gesetzesentwürfe und Anträge teilweise gelesen. Man will eine bessere Beratung und ich bin mir nicht sicher, aber mit scheint, man sucht mal wieder einen Verantwortlichen, der dafür gerade steht, wenn etwas nicht im Sinne der Schwangeren läuft. Bei einem Gesetzesvorschlag will man ein Bußgeld von 10.000 EUR dem behandelnden Arzt auferlegen können, falls er sich nicht geetzeskonform verhält.
Keine Frage, eine Schwangerschaft ist gleichzeitig etwas wunderschönes, wie belastendes. Jede weitere Einmischung von außen führt mMn nur zu weiteren Unsicherheiten und Konflikten. Aber warten wir ab, was der Ausschuss vorschlägt.

Gerechte Rentenaufteilung nach der Scheidung

Der Deutsche Bundestag hat heute die von Bundesjustizministerin Zypries vorgeschlagene Reform des Versorgungsausgleichs beschlossen. Das Recht des Versorgungsausgleichs wird damit grundlegend neu geordnet und inhaltlich verbessert. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Es soll am 1. September 2009 in Kraft treten.

[..]Reformbedarf besteht, weil der Versorgungsausgleich bisher so kompliziert ist, dass ihn nur noch wenige Experten verstehen.

Kommentar
Das Justizministerium gibt zu, das es bisher – zumindest in diesem Bereich – Gesetze erlassen hat, die selbst Experten in vielen Fällen nicht verstanden haben. Man mag sich gar nicht ausdenken, was da bisher schon alles falsch berechnet wurde.

Außerdem hat er mittelbar häufig die Frauen benachteiligt.

Das war klar und ist auch der einzige Grund für diese Gesetzesänderung.

Unsere Reform sorgt für mehr Klarheit und mehr Gerechtigkeit.

Davon sind wir 100%ig überzeugt!

Künftig werden durch die Aufteilung jeder Versorgung die Chancen und Risiken der jeweils erworbenen Versorgungsanrechte gleichermaßen auf beide Ehegatten verteilt.

Die Ehe ist tot, es lebe die Ehe – oder was soll uns die Erklärung nun sagen? Der Satz: „Bis das der Tod uns scheidet“ trifft zumindest auf die finanziellen Ressourcen zu, wobei auch das nicht richtig ist. Versorgungsansprüche, natürlich nicht die gesetzlichen, können – bei entsprechender Kenntnis – sogar auf die Erben übergehen.

Jeder Ehepartner erhält ein Konto und muss sich nicht mehr bei Eintritt in die Rente um seine Bezüge kümmern“, erklärte Bundesjustizministerin Zypries heute in Berlin.

[..]In bestimmten Fällen findet ein Versorgungsausgleich nicht mehr statt: Bei einer kurzen Ehezeit von bis zu drei Jahren ist der Ausgleich ausgeschlossen, es sei denn…

Ja, was denn nun? Entweder ist etwas ausgeschlossen oder nicht.

…ein Ehegatte beantragt die Durchführung.

Hat jemand geglaubt, es gäbe eine klare Gesetzesvorlage? Noch profitieren überwiegend Frauen davon, aber in meinem Fazit werde ich dazu noch etwas schreiben.

Geht es nur um einzelne geringe Ausgleichswerte oder ergeben sich auf beiden Seiten bei gleichartigen Anrechten ähnlich hohe Ausgleichswerte, soll das Familiengericht ebenfalls von der Durchführung des Ausgleichs absehen.

Auch hier sei wieder die Frage erlaubt, was denn nun gelten soll?

Außerdem erhalten die Eheleute größere Spielräume, Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich zu schließen und so ihre vermögensrechtlichen Angelegenheiten nach ihren individuellen Bedürfnissen zu regeln.

Soll das nun heißen, Eheverträge werden anerkannt und auch der Gesetzgeber hat sich daran zu halten? Hmmm… Skepsis darf erlaubt sein, oder?

„Die Reform reagiert damit auch auf die gewachsene Sensibilität der Bürger für ihre Altersvorsorge. Wir bestärken sie darin, sich bei einer Scheidung eigenverantwortlich damit auseinander zu setzen und ihre Vorsorgeplanung selbst zu gestalten„, unterstrich Bundesjustizministerin Zypries.

Aha… nicht während der Ehe ist Eigenverantwortung angesagt, sondern während der Scheidung. Wer diese „Eigenverantwortung“ während Trennung und Scheidung übernimmt, brauche ich hier wohl kaum erläutern. Für diese Fälle stellt der Staat in Form von Prozesskostenhilfe dem wirtschaftlich schwächeren  ein Heer an Helfern zur Verfügung. Da Frau Zypries selber betont, das dieses häufig Frauen sind,  geht das komplette Risiko einer Scheidung weiterhin der Mann ein. Dem Mann steht diese Helfer Industrie allerdings kaum zur Verfügung, außer in Form von Rechtsanwälten, die er natürlich bezahlen muss inkl. der PKH (Prozesskostenhilfe) der Frau.Nicht verwunderlich ist die Tatsache, das der wirtschaftlich stärkere Partner – wie bisher – auch dann für alles aufkommen muss, wenn er betrogen und belogen wurde.

[..]Stimmt der Bundesrat zu, wird das neue Recht am 1. September 2009 in Kraft treten, zeitgleich mit der Reform des familiengerichtlichen Verfahrens (Anm.: FGG-Reform). Es wird für Scheidungen gelten, die ab diesem Zeitpunkt beim Familiengericht eingeleitet werden. Bereits bei Gericht anhängige Versorgungsausgleichssachen, die nicht mehr mit der Scheidung verbunden sind, werden nach neuem Recht entschieden, wenn sie nach dem 1. September 2009 weiter betrieben werden. Spätestens ab dem 1. September 2010 soll das neue Recht für alle Versorgungsausgleichssachen gelten, die in der ersten Instanz noch nicht entschieden sind [Pressemitteilung des BMJ]

Verstehe ich das richtig, das jederzeit ein Gerichtsverfahren zum Versorgungsausgleich eingeleitet werden kann, obwohl die Scheidung z.B. schon mehr als 10 Jahre zurück liegt?

Fazit
Da es nicht nur Nachteile, sonder wie überall im Leben auch Vorteile gibt, kann man Männern eigentlich nur raten: Lasst die Frauen ihre Karriere machen und wenn eine wirtschaftlich stärkere Frau einen Ehevertrag will, macht es wie diese: „Schatz, wenn du mich liebst, dann brauchen wir keinen Ehevertrag oder vertraust Du mir etwa nicht?“. Aber.. wie wir alle wissen, bei Geld hört die Freundschaft auf.
Da alle politischen Parteien darauf bedacht sind, Frauen gleichzustellen, kann man nur empfehlen, achtet darauf, das Frauen ihre „Karriere“/Beruf nicht aufgeben.
Gewinner sind wie immer die Helfer Industrie und der Staat, der die Rentenanteile sofort verteilt und im Falle des Todes des Ex-Partners diese selbst behält. Wenn Frauen erst einmal begriffen haben, das auch sie vom Staat betrogen werde, könnte es sein, das irgendwann ein Umdenken stattfinden wird.

Links des Bundesjustizministerium
Strukturreform des Versorgungsausgleichs

Gesetzgebungsverfahren
RegE Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (PDF – 132 Seiten)
Diskussionsentwurf „Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs“ (PDF  – 183 Seiten)
Ergänzung zum Diskussionsentwurf „Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs“ (PDF – 19 Seiten)

Abschlussbericht der Kommission
Abschlussbericht der Kommision „Strukturreform des Versorgungsausgleichs“ (PDF – 114 Seiten)
Anhang zum Abschlussbericht (PDF – 83 Seiten)
Zusammenfassung des Abschlussberichtes (PDF – 10 Seiten)

Elterngeld gezielt verbessert

Die allermeisten Eltern sind mit dem Elterngeld hoch zufrieden. Dies belegt der Elterngeldbericht, der im vergangenen Herbst vorgestellt wurde. Um Eltern in Zukunft eine noch flexiblere Planung ihrer Elternzeit zu ermöglichen, trat am 24. Januar das angepasste Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) in Kraft.

Die Gesetzesänderungen sehen beispielsweise vor, dass die Bezugsdauer des Elterngeldes einmalig ohne Begründung geändert werden kann. Zudem erhalten auch Großeltern Anspruch auf Elternzeit, wenn ihre Kinder minderjährig oder während der Schulzeit oder Ausbildung ein Kind bekommen haben. Sie können dann eine „Großelternzeit“ beantragen, während der Staat das Geld weiterhin an die Eltern auszahlt.

Mit Inkrafttreten der Gesetzesänderungen gilt zudem eine einheitliche Mindestbezugszeit des Elterngeldes von zwei Monaten. Jeder Elternteil, der sich dann um die Kinderbetreuung kümmert, muss also mindestens zwei Monate aus dem Job aussteigen. Bislang erfüllten berufstätige Mütter diese Bedingung oft schon durch den Mutterschutz, so dass es den Vätern freistand, beispielsweise nur einen Monat in Elternzeit zu gehen. Mit der Änderung wird eine intensivere Bindung auch des zweiten Elternteils zum Kind unterstützt. Vätern wird insbesondere gegenüber Dritten die Entscheidung erleichtert, sich mehr Zeit für ihr Kind zu nehmen. Weiterhin werden viele junge Männer, die Wehr- oder Zivildienst leisten oder geleistet haben, bei der Einkommensermittlung besser berücksichtigt.

BMFSFJ

Erweitertes Führungszeugnis bei schweren Sexualstraftaten

Erweitertes Führungszeugnis: Bundesregierung setzt Beschluss des Kindergipfels um

Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf zum Schutz von Kindern und Jugendlichen beschlossen. Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries sollen künftig so genannte erweiterte Führungszeugnisse dem Arbeitgeber in weit größerem Umfang Auskunft darüber geben, ob Stellenbewerber wegen bestimmter Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen vorbestraft sind. Das Vorhaben verwirklicht einen vom Bundesministerium der Justiz vorbereiteten Beschluss des zweiten Kindergipfels der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder vom 12. Juni 2008, der diese Regelung als wichtigen Baustein für die Umsetzung seiner Anliegen vorsieht.

„Der Staat muss seine Bürgerinnen und Bürger so gut wie möglich vor Straftaten schützen. Vor allem Kinder und Jugendliche sind schutzlos, wenn Sexualstraftaten von Personen begangen werden, die wegen ihrer beruflichen Stellung das besondere Vertrauen der Opfer genießen. Mit dem Gesetzentwurf erweitern wir die Speicherung im Bundeszentralregister im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes. Künftig wird allen Personen, die im kinder- und jugendnahen Bereich beschäftigt werden wollen, ein erweitertes Führungszeugnis erteilt, in dem die Verurteilungen zu Sexualstraftaten auch im untersten Strafbereich aufgenommen sind. Potenzielle Arbeitgeber wissen dann über alle einschlägigen Vorstrafen ihrer Bewerber Bescheid und können verhindern, dass diese im kinder- und jugendnahen Bereich als Erzieher in Kindergärten, aber auch als Schulbusfahrer, Bademeister, Sporttrainer oder Mitarbeiter im Jugendamt beschäftigt werden“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Das Bundeszentralregistergesetz (BZRG) regelt, dass jeder Person ab 14 Jahren auf Antrag und ohne Angaben von Gründen ein Führungszeugnis erteilt wird. Ob eine Verurteilung in ein Führungszeugnis aufgenommen wird, richtet sich grundsätzlich nach der Höhe des Strafmaßes; das zugrundeliegende Delikt spielt dabei in der Regel keine Rolle. Nach geltendem Recht erscheinen im Führungszeugnis Erstverurteilungen nur bei einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten, um dem verfassungsrechtlich verankerten Resozialisierungsgebot Rechnung zu tragen. Von diesen Grenzen sind derzeit nur bestimmte schwere Sexualstraftaten (§§ 174 bis 180 oder 182 StGB, insb. Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen und Vergewaltigung) ausgenommen, nicht aber alle anderen kinder- und jugendschutzrelevante Sexualdelikte. Lässt sich ein Arbeitgeber bei der Einstellung ein Führungszeugnis vorlegen, erlangt er von diesen Erstverurteilungen bis zu 90 Tagessätzen oder 3 Monaten Freiheitsstrafe keine Kenntnis und kann nicht verhindern, dass der betroffene Bewerber im kinder- und jugendnahen Bereich beschäftigt wird.

Künftig soll durch eine Änderung des BZRG sichergestellt werden, dass im Interesse eines effektiven Kinder- und Jugendschutzes sexualstrafrechtliche Verurteilungen auch im niedrigen Strafbereich in einem sogenannten erweiterten Führungszeugnis aufgenommen werden.

Der Gesetzentwurf sieht zielgerichtet die Einführung eines erweiterten Führungszeugnisses für kinder- und jugendnahe Tätigkeiten vor. Personen, die bei ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Beschäftigung mit Kindern und Jugendlichen in der Regel keinen Kontakt aufnehmen können, sind daher von den neuen Regelungen nicht erfasst.

„Eine Arbeit als Fliesenleger, Automechaniker oder Architekt ist nicht in vergleichbarer Weise geeignet, Kontakt zu Kindern oder Jugendlichen aufzunehmen. Eine Regelung, die verlangt, dass generell alle Vorstrafen – gleich für welche Beschäftigung – in ein Führungszeugnis aufgenommen werden, würde über das Ziel hinausschießen. Denn auch die Wiedereingliederung ist verfassungsrechtlich geboten und im Interesse der Gesellschaft. Mit unserem Vorschlag schaffen wir deshalb zielgenau einen vernünftigen und gerechten Ausgleich zwischen dem Resozialisierungsinteresse von Straffälligen und der besonderen Verantwortung, wenn es um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Sexualstraftaten geht“, erläuterte Zypries.

Im Einzelnen

Betroffener Personenkreis

Das erweiterte Führungszeugnis wird nach dem neuen § 30a BZRG erteilt,

  • wenn dies in einem Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist.
    Beispiele: Die praktisch bedeutsamste Vorschrift ist § 72a des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe – (SGB VIII). Sie richtet sich an die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die für die Wahrnehmung der Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe keine Person beschäftigen oder vermitteln dürfen, die rechtskräftig wegen einer bestimmten Straftat verurteilt worden ist (in der ab 1. Januar 2009 geltenden Fassung: Straftaten nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f oder den §§ 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 StGB). Ein vergleichbares Beschäftigungsverbot enthält auch § 25 Jugendarbeitsschutzgesetz für Personen, die Lehrlinge ausbilden.
  • demjenigen, der eine Tätigkeit ausüben will, die geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen, wie die berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger.
    Beispiele: Erzieher in Kindergärten, Kinder- oder Jugendheimen, Pflegepersonen für die Kindertages- und Vollzeitpflege, Lehrer in Privatschulen, Schulbusfahrer, Bademeister in Schwimmbädern, Jugendsporttrainer, Leiter von Kinder- und Jugendfreizeitgruppen..

Inhalt des erweiterten Führungszeugnisses

Bereits nach geltendem Recht werden in ein Führungszeugnis regelmäßig alle Verurteilungen – unabhängig vom Strafmaß – wegen bestimmter schwerer Sexualstraftaten nach den §§ 174 bis 180 und § 182 StGB aufgenommen. Für das erweiterte Führungszeugnis wird dieser Katalog um weitere kinder- und jugendschutzrelevante Verurteilungen wegen Straftaten nach den §§ 171, 180a, 181a, 183 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 StGB erweitert. Künftig wird daher auch beispielsweise eine Verurteilung zu 60 Tagessätzen wegen Verbreitung von Kinderpornographie oder Exhibitionismus im erweiterten Führungszeugnis erscheinen. Bislang erhielt der Arbeitgeber von einer solchen Verurteilung durch ein Führungszeugnis keine Kenntnis.

Frist zur Aufnahme in das Führungszeugnis

Derzeit werden Verurteilungen bei einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mehr als einem Jahr wegen schwerer Sexualstraftaten nach den §§ 174 bis 180 und § 182 StGB mindestens 10 Jahre lang in das Führungszeugnis aufgenommen. Künftig wird diese Frist auch für entsprechende Verurteilungen wegen Straftaten nach den §§ 171, 180a, 181a, 183 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 StGB gelten, die in ein erweitertes Führungszeugnis aufgenommen werden.

Rückwirkung

In das erweiterte Führungszeugnis sind auch alle Eintragungen wegen Straftaten nach den §§ 171, 180a, 181a, 183 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 StGB aufgenommen, die bei Inkrafttreten des Gesetzes bereits im BZR vorhanden sind.

Die Zustimmung des Bundesrates ist nicht erforderlich. Ziel ist es, das parlamentarische Verfahren noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen.

Bundesjustizministerium

Gesetzesentwurf

Fünftes Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (PDF – 12 Seiten)

Wesentliche Gesetzesänderungen im Jahr 2009 für Familien

Ursula von der Leyen: „Auch im kommenden Jahr (2009) hat Familie in Deutschland Konjunktur“

Erhöhtes und gestaffeltes Kindergeld, neue Steuervorteile für haushaltsnahe Dienstleistungen, Bundesförderung für mehr Tagesmütter und Kita-Personal: Start in 2009

Die Bundesregierung baut ihre Unterstützung für Familien im kommenden Jahr weiter aus. Mit dem Familienleistungsgesetz werden Familien mit Kindern ganz gezielt finanziell gefördert und steuerlich entlastet. Außerdem tritt das Kinderförderungsgesetz in Kraft. Es beschleunigt den Ausbau eines qualitativ hochwertigen Betreuungsangebotes und eröffnet so den Eltern echte Wahlmöglichkeiten. Ein neues Modellprogramm gibt wertvolle Impulse für generationenübergreifendes Freiwilliges Engagement. Hinzu kommen die Großelternzeit zur Unterstützung von jungen Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder und die deutliche Aufstockung des Programms „Schulverweigerung – Die 2. Chance“.

„Auch 2009 werden wir Familien in Deutschland ganz gezielt dort helfen, wo der Schuh am meisten drückt“, sagt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ursula von der Leyen. „Wenn wir klug und nachhaltig in die Zukunft und Stabilität unseres Landes investieren wollen, dann sind die Bildung unserer Kinder und die Unterstützung von Familien mit älteren pflegebedürftigen Angehörigen eine lohnende Anlage. Sie bilden das soziale Kapital der Gesellschaft, das sich über Generationen hinweg neu verzinst.“

Hier geht es weiter im BMFSFJ zu Wesentliche Änderungen ab dem 1. Januar 2009 im Überblick

Weitere ausführliche  Informationen

http://www.familien-wegweiser.de/

„Der Zivildienst vermittelt soziale und berufliche Schlüsselkompetenzen“

Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Kues: „Der Zivildienst vermittelt soziale und berufliche Schlüsselkompetenzen“

Erste Ergebnisse eines Forschungsprojektes auf Fachkongress in Berlin vorgestellt

Nicht nur Fachkenntnisse, auch mehr soziale Kompetenzen, größeres Selbstbewusstsein und bessere Teamfähigkeit – Zivildienstleistende profitieren in vielen Bereichen von ihrer Tätigkeit. Das ist ein Ergebnis des Forschungsprojektes „Zivildienst als Sozialisationsinstanz für junge Männer“, das der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Hermann Kues, heute auf der Fachtagung „Lebenserfahrung Zivildienst“ in Berlin vorstellt.

„Ein Viertel aller jungen Männer in Deutschland macht Zivildienst und gewinnt durch diesen Einsatz auch ganz persönlich“, so Staatssekretär Dr. Hermann Kues. „Ob bei der Persönlichkeitsentwicklung oder beim Erwerb von wichtigen sozialen und beruflichen Schlüsselkompetenzen – der Zivildienst bietet ein großes Potenzial, von dem junge Männer profitieren. Das zeigt, dass die Bundesregierung mit der Initiative ‚Zivildienst als Lerndienst‘ auf dem richtigen Weg ist.“

Für das dreijährige Forschungsprojekt „Zivildienst als Sozialisationsinstanz für junge Männer“ untersuchen Experten der Gesellschaft für Innovationsforschung und Beratung und der Technischen Universität Dresden erstmals, was der Zivildienst für die Entwicklung junger Männer in Deutschland bedeutet und was Zivildienstleistende während ihrer Tätigkeit lernen. In Auftrag gegeben hat das Projekt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Dabei haben die Forscher herausgefunden, dass mehr als 90 Prozent der befragten Einrichtungen positive Entwicklungen bei den sozialen Kompetenzen der jungen Männer während des Zivildienstes feststellen – trotz der begrenzten Dienstdauer von neun Monaten. Vor allem Kommunikationsfähigkeit, Sensibilität für soziale Prozesse sowie soziales Engagement, aber auch Selbstvertrauen und Teamfähigkeit werden durch den Zivildienst gesteigert. Auch der Pflichtcharakter hat Vorteile: Viele junge Männer kämen ohne Zivildienst kaum mit dem sozialen Bereich in Berührung. Doch die Erfahrungen, die sie in ihrer Dienstzeit machen, die persönliche Befriedigung, die sie aus ihrer Arbeit ziehen und die Anerkennung für ihren Einsatz bewegen viele, einen sozialen Beruf zu ergreifen.

Die Bundesregierung will den Zivildienst zum Lerndienst weiterentwickeln und hat eine entsprechende Änderung des Zivildienstgesetzes auf den Weg gebracht, zu der am 17. Dezember eine Anhörung im Bundestag stattfindet. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass jeder Zivildienstleistende ein obligatorisches qualifiziertes Dienstzeugnis erhalten soll. Außerdem werden die Einführungslehrgänge zu Dienst begleitenden Seminaren weiterentwickelt. Bewährtes wie die fachlichen Schulungen werden beibehalten, ebenso die Seminare zur politischen Bildung.

BMFSFJ