Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: BVerwG 5 C 28.12) hat entschieden, dass eine Mutter keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für ihr Kind hat, wenn dieses aus einer anonymen Samenspende entstanden ist. Rechtlich gesehen kann ich das Urteil nicht nachvollziehen. Weitere verwandte Themen in diesem Beitrag sind die anonyme Geburt und die Vaterschaftsanfechtung eines Samenspenders.
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Bund will Frauenhäuser finanzieren
hib-Meldung • 152/2009
Prüfauftrag für Bundesgesetz zur Finanzierung von Frauenhäusern
Familie/Antrag
Berlin: (hib/SKE) Die Finanzierung von Frauenhäusern soll bundesweit verbessert werden. Das fordern die Fraktionen der CDU/CSU und SPD in einem Antrag (16/12992). Die Bundesregierung solle prüfen, ob ein Gesetz zur bundesweit einheitlichen Finanzierung von Frauenhäusern rechtlich zulässig und möglich sei. Zudem wird die Bundesregierung aufgefordert, bei den Ländern für ein abgestimmtes Vorgehen bei der Finanzierung zu werben.
Zur Begründung heißt es, dass einer Studie zufolge jede vierte Frau in Deutschland Gewalt durch ihren Partner erlebt habe. Ein Zusammenhang zwischen Gewalt und Bildungsstand oder sozialer Schicht sei dabei nicht feststellbar. Frauenhäuser seien für Frauen und Kinder eine zentrale Anlaufstelle, wenn sie von ihrem Mann beziehungsweise Vater akut bedroht seien. Zwar stünden nach Einschätzung der Bundesländer ausreichend Plätze zur Verfügung, doch habe eine Anhörung des Familienausschusses Probleme bei der Finanzierung ergeben [hier]
Tja, was soll ich dazu noch schreiben… Man muss halt nur laut genug schreien und eine große Lobby hinter sich haben, dann klappt das auch (irgendwann) mit der Finanzierung.
Zensur hilft keinem Kind
Zigtausende paranoide Bürger listet der Bundestag derzeit im Internet auf, und stündlich werden es mehr. So jedenfalls muss man die Union verstehen, wenn sie behauptet, nur Verschwörungstheoretiker würden in dem geplanten Gesetz zur Sperrung von Kinderporno-Seiten den Einstieg in die Zensur des Internets sehen.
Doch genau der droht. Denn der Entwurf der Bundesregierung sieht vor, dass das Bundeskriminalamt täglich eine streng vertrauliche Liste von Webadressen erstellt, die umgehend von den Providern gesperrt werden müssen – ohne dass irgendjemand kontrollieren kann, was warum und wie lange auf dieser Liste steht. Dagegen protestieren die mittlerweile weit mehr als 65 000 Mitzeichner einer Online-Petition auf der Webseite des Bundestags [Frankfurter Rundschau]
Wie man eine Generation verliert
Im Internet gibt es viele Proteste gegen die geplanten Kinderpornosperren. Politiker haben für die Kritik nur Verachtung übrig. So verprellen sie ihre künftigen Wähler
Politische Verdrossenheit sieht anders aus, könnte man bei solch hoher Beteiligung meinen. Dabei ist es wohl genau diese Frustration, die den Rekord erzeugt: Verdrossenheit von der aktuellen Politik. Denn es werden all jene verunglimpft, die Kritik an dem Gesetz äußern [Die Zeit]
„Obskure Kriterien“
Gegen Schnellschüsse von Technik-Laien: Die Web-Gemeinde hat gezeigt, wie schnell sie Widerstand gegen heuchlerische Netzsperren organisieren kann [Süddeutsche]
Anscheinend begreifen auch die Medien langsam aber sicher, um was es genau geht. Ich stelle in einem separaten Beitrag aus der letzten Bundestagsrede zum Kinderpornografie-Bekämfungs-Gesetz noch Auszüge aus diversen Reden ein.
Link
Zur Petition
Video – Internetsperren mit Legosteinen erklärt
Besser kann man diese Technik kaum vermitteln 😉
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Internet-Sperren und die erfolgreichste Petition der Geschichte der Bundesrepublik
Die Petition: Internet – Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten vom 22.04.2009 ist noch nicht ganz die erfolgreichste Petition der Geschichte. Sie hat allerdings in Rekordzeit die Hürde der 50000 Mitzeichner genommen. Sie wird daher in einer Sitzung des Petitionsausschusse behandelt werden müssen.
In verschiedenen Gesprächen habe ich festgestellt, dass trotz des großen Echos in der Netz- und Technik-affinen Welt viele noch nicht wissen was mit dem Provider-Vertrag passiert ist und was mit dem Gesetztesentwurf noch kommen soll. In diesen Gesprächen habe ich immer wieder zu Papier und Stift gegriffen, Bildchen gemalt und den Erklärbär gespielt. Um selbst Zeit zu sparen habe ich die Bilder zusammen mit erläuterndem Text in eine Präsentation gepackt, die ich hiermit allen, die das Thema weiter kommunizieren und erklären wollen, zur Verfügung stelle. Sie ist ein wenig im Stile der “Sendung mit der Maus” gehalten. Obwohl es 23 Seiten sind kann man die Seiten aber in 2 bis drei Minuten lesen – dann ist aber klar worum es hier geht [hier]
Wie funktioniert das mit den Sperren? 23 Folien mit Bild und kurzen Texten
Warum UvdL Glücksspielseiten nicht sperren wollte
Nachdem im November letzten Jahres Vertreter der hessischen Landesregierung und der Staatlichen Bayrischen Lotterieverwaltung Vertreter der fünf größten Deutschen Zugangs Provider (sic!) davon überzeugen wollten auf freiwilliger Basis zukünftig Webseiten von ausländischen Glücksspielangeboten zu sperren, hat Ursula von der Leyen interveniert, aber aus anderen Gründen als bisher angenommen.
So schrieb der Focus im November 2008
„Für Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen kommt der Vorstoß höchst ungelegen. Sie hatte kürzlich eine Gesetzgebungsinitiative angekündigt, um Provider zur Sperre von Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten für deutsche Kunden zu verpflichten. Dass das gleiche Mittel auch zum Schutz des staatlichen Lotterie-Monopols genutzt werden könnte, würde der Initiative die Glaubwürdigkeit nehmen.“
Die wirklichen Hintergründe für die Intervention von Frau von der Leyen werden klar, wenn man sich mit ihrem familiären Umfeld näher beschäftigt. So ist ein Bruder von Frau von der Leyen, Herr Hans-Holger Albrecht Vorstandsvorsitzender der Firma MTG (Modern Times Group), eines schwedischen Medienunternehmens, das im Free-TV und Pay-TV Geschäft in Nord- und Osteuropa tätig ist. Unter der Ägide von Herrn Albrecht ist dieses Unternehmen schon einmal über seine Tochter Viasat in Konflikt mit der amerikanischen Börsenaufsicht geraten und hat sich durch eine Zahlung von 700.000$ von einer SEC Ermittlung aufgrund von zurückdatierten Optionen frei gekauft.
In den letzten Jahren ist das Unternehmen nach diversen Umstrukturierungen verstärkt in einem neuen Bereich tätig geworden, dem Online-Glücksspiel. MTG erwarb Beteiligungen unter anderem an Bet24.com, einem maltesischen Online-Glücksspielanbieter, der seine Seriösität auf seiner Webseite mit Hinweis auf MTG als Mehrheitseigner unterstreicht, Schon 1997 hatte MTG gemeinsam mit mit Cherryföretagen und Pontus Lindwall das Joint Venture Net Entertainment gegründet, das Software für Online-Casinos entwickelt, deren Lizenzgebühren sich nach den Einnahmen der sie einsetzenden Casinos richten.
Kann es sein, das Frau von der Leyen den Vorstoß für Internetsperrren zu angeblich massenhaften Kinderpornoseiten unternommen hat, um von den illegalen Glückspielen abzulenken?
Herr Albrecht und MTG haben also ein Interesse an möglichst vielen Online-Glücksspielern, egal woher sie stammen, solange sie das Geld in Online-Casinos lassen, die indirekt zu MTG gehören oder die Software von Net Entertainment einsetzen. Es ist also für Herrn Albrecht und MTG von Interesse, dass auch den Spielern aus Deutschland weiterhin ein ungehinderter Zugang zu den Online-Casinos an denen MTG beteiligt ist, möglich ist, auch wenn solche Angebote hierzulande nicht zulässig sind und die juristische Seite der Nutzung solcher Angebote schon einige Anwälte und Gerichte beschäftigt hat.
Als nun die hessische Landesregierung und die Staatliche Bayrische Lotterieverwaltung die Provider auf freiwillige Zugangssperren zu den Online Casinos drängten, um damit die deutschen Nutzer auch von den Online-Casinos von Herrn Albrecht fernzuhalten, hat dieser diskret aber erfolgreich seine Schwester, die deutsche Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen, gegen das Vorhaben intervenieren lassen.
Wie war noch die Aussage im Bundestag von Herrn Ingo Wellenreuther?
Drittens. Für besonders groß halte ich die Gefahr, dass wichtige Sachfragen nicht nach sachbezogenen Gesichtspunkten entschieden werden, sondern danach, welche Interessengruppe die bessere Lobbyarbeit macht, wie schlagwortartig Parolen unters Volk gejubelt werden oder wer welche Prominenten mit entsprechender Werbewirkung für seine Sache gewinnen kann. Die Folge wäre ein unsachlicher Abstimmungskampf, der auch noch die Gefahr der Manipulation in sich birgt.
Auf Politiker treffen die o.g. Kriterien natürlich nicht zu, gell Herr Wellenreuther!
Danach wurde die Sperrkampagne alleine auf die Bekämpfung von Kinderpornographie ausgerichtet und eventuelle noch einmal laut werdende Forderungen zur Sperrung von ausländischen Glücksspielanbietern gingen in der lautstarken Propaganda der Ursula von der Leyen unter.
Was auch immer in nächster Zeit in Deutschland freiwillig oder unter gesetzlichem Zwang im Internet gesperrt werden wird, die Online-Casinos der MTG Töchter und die, die die Software von Net Entertainment benutzen, werden wohl erreichbar bleiben. Denn eines ist sicher: In diesem Bereich ist noch viel Geld für MTG zu verdienen und ein hoher Gewinn bedeutet auch ein noch höheres Einkommen für den Bruder von Ursula von der Leyen.
Mit den Kontakten direkt in die deutsche Bundesregierung haben MTG oder die Abnehmer ihrer Casino-Software wohl keine deutschen Sperren zu befürchten [hier]
Nachdem also Vertreter der hessischen Landesregierung im November 2008 Glücksspiele im Internet thematisiert haben, kommt just im gleichen Monat vom BMFSFJ die erste Meldung zu Internetsperren heraus. Nachtigall, ick hör Dir trapsen…
Vorher war Kinderpornografie kein Thema auf der Agenda von Frau von der Leyen. Nachfolgend zitiere ich eine Politikerin, die in der Sondersitzung zum Thema folgendes gesagt hat:
Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Frau Ministerin, ich frage Sie: Wir hatten in der rotgrünen Regierung diesbezüglich einen sehr guten Aktionsplan ausgearbeitet. Warum haben Sie diesen Aktionsplan nicht weiter verfolgt? Warum ist in den letzten drei Jahren nichts passiert? Warum gibt es keine Projektmittel, und mehr noch, warum sind die zuständigen Mitarbeiter im Ministerium inzwischen mehr oder weniger ins Archiv versetzt worden?
Wie bereits erwähnt, war Kinderpornografie kein Thema von Frau von der Leyen. Ich zitiere eine weitere Politikerin:
Renate Gradistanac (SPD):
Frau Ministerin, Sie haben sich des Themas wohl erst in Vorbereitung des Weltkongresses in Rio gewidmet. Sie haben vor einigen Tagen in Vorbereitung auf diese internationale Konferenz gesagt – das steht auf der Homepage der Bundesregierung
–Da ist mir zum ersten Mal klargeworden, was eigentlich Kinderpornographie ist. Ich habe das Ausmaß des Grauens vorher nicht gekannt.
Dafür fehlt mir schlichtweg die Fantasie, dass Sie als mehrfache Mutter und Ärztin, als ehemalige Landesministerin und seit mehr als drei Jahren nunmehr als Bundesministerin für Familie und Jugend solche Kompetenzlücken aufweisen. Jetzt wird mir auch klar, warum Sie erstens beim dritten Weltkongress gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen Ende November 2008 in Rio nicht anwesend waren, warum es zweitens uns überhaupt nur durch sehr viel Überzeugungsarbeit und viel Druck seitens der Kinderkommission gelungen ist, eine Regierungsdelegation durchzusetzen, und warum drittens von Ihrem Ministerium drei Jahre lang nichts an Initiativen ausgegangen ist.
Unsere Zensursula hat also nur unter Druck der Kinderkommision eine Delegation zum Weltkongress gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen befürwortet und genehmigt. Wenn das keine Bände spricht. Als ich die erste Meldung zum Thema im November 2008 ins wgvdl-Forum stellte, da habe ich mich gefragt: wem nützt es? Nun haben wir die Antwort!
Link
Die erste Meldung von UvdL zu Internetsperren im wgvdl-Forum von mir eingestellt
Telepolis: Lügen und Kinderpornographie
Telepolis: 20 Prozent der Internetnutzer sind „zum Teil schwer Pädokriminelle“
CareChild: Bundestagsabgeordneter Uhl: starke Worte aber wenig Kompetenz
Süddeutsche: Zickenkrieg im Kabinett zwischen Zypries und von der Leyen
Die Bundesregierung zu Kinderpornografie
Internet – Kein Raum für Kinderpornographie
„Kinderpornographie im Internet ist die Vergewaltigung von Kindern vor laufender Kamera“, sagte Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen. Der Handel mit der Kinderpornographie im Internet trage Züge organisierter Kriminalität, sei ein Millionengeschäft. „Das wollen wir nicht länger tolerieren“, erklärte von der Leyen, die die Verträge mit den Providern mit ausgehandelt hat. Das Internet sei kein rechtsfreier Raum: es müssten Regeln geschaffen werden.
Laut Kriminalstatistik 2007 werden täglich bis zu 450.000 einzelne Seiten mit kinderpornographischem Inhalt angeklickt. Die Zahl der Anbieter steigt sprunghaft, von 2006 auf 2007 um 111 Prozent. Einzelne Seiten werden bis zu 50.000 mal im Monat geladen. Und die Opfer werden immer jünger: 80 Prozent sind unter zehn Jahre alt, 33 Prozent unter drei und zehn Prozent unter zwei Jahren.
Bei diesen Zahlen und dem ganzen Gezetere frage ich mich, wieso wurde bisher noch keine Aufstockung der Polizeibediensteten gefordert? Ursula von der Leyen und das BKA haben schließlich betont, das Strafverfolgung Angelegenheit der Polizeibehörden sei.
Die Vertreter der Internet-Anbieter begrüßten die Regelung, forderten den Bund aber auf, das angekündigte Gesetz, mit dem die Zugangssperren auf eine rechtliche Grundlage gestellt werden sollen, bald auf den Weg zu bringen. Es solle am kommenden Mittwoch ins Kabinett eingebracht und noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden, sagte Telekom-Chef René Obermann [mehr]
Welche Gesetze müssen hier noch geändert werden? Frau Zypries hat in ihrer Bundestagsrede zu Kinderponografie u.a. folgendes gesagt:
[..]Wir haben, meine Damen und Herren, in den letzten Jahren eine Menge unternommen. Wir haben nicht nur die freiwillige Vereinbarung mit den Providern getroffen, dass von deutschen Servern alles, was rechtswidrig ist, heruntergenommen wird, sondern wir haben auch die Gesetze verändert. Wir haben das Herstellen, das Verbreiten und den Besitz von Kinderpornografie lückenlos unter Strafe gestellt. Es gibt nirgendwo mehr eine Gesetzeslücke. Schon der Versuch, sich im Internet kinderpornografisches Material herunterzuladen, ist eine Straftat [hier]
Im Frage- und Antwortendokument des BMFSFJ steht, das ein Eingriff in Artikel 10 Grundgesetz (Fernmeldegeheimnis) nicht stattfindet. Welche Gesetze werden also berührt und müssen demzufolge geändert werden? Lassen wir uns also von den Aktivitäten unserer Politikern überraschen.
Link
Internet-Law: Internet-Provider lassen sich vor den Wahlkampfkarren spannen
CCC – Anleitung zur Konfiguration der DNS-Einstellungen
SPON: Verschleierungstaktik
Bundesregierung nimmt Hochschulen und Behörden von Sperrverpflichtung aus
BMFSFJ Informationen zu Internetsperren
Da nach meinem letzten Beitrag zu UvdL und Internetsperren noch weitere Informationen des Ministeriums kamen, will ich Euch diese nicht vorenthalten.
Bund schließt Vertrag mit Providern zur Sperrung von Kinderpornografie-Seiten im Internet
Mit der Vertragsunterzeichnung setzen die Bundesregierung und die fünf Unternehmen nach nur drei Monaten eine entsprechende Vereinbarung vom 13. Januar 2009 um. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen hatte diesen wichtigen Schritt gemeinsam mit ihren Kabinettskollegen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg angestoßen und intensiv vorbereitet [mehr]
Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung
Die Bundesregierung unternimmt eine Reihe von Maßnahmen, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung kontinuierlich zu verbessern.
Weitere Schritte werden folgenDass die Bundesregierung es mit der Bekämpfung von Kinderpornografie ernst meint, machen auch drei weitere Meilensteine deutlich [mehr]
Nun ja, alles in allem viel Gelaber und angekündigte Aktionen. Aber wie heißt es so schön: An den Taten sollt ihr sie erkennen!
Gestaltungsentwurf einer Ansicht beim Aufruf einer zugangsgesperrten Internetseite
Ihr Internet-Browser versucht gerade, Kontakt zu einer Webseite herzustellen, die im Zusammenhang mit der Verbreitung von Kinderpornografie genutzt wird. Kinderpornografie stellt sexuelle Missbrauchshandlungen an Kindern dar. Die Verbreitung, der Erwerb und der Besitz von Kinderpornografie ist nach § 184 b Strafgesetzbuch strafbar.
Der sexuelle Missbrauch von Kindern bedeutet für die Opfer das Erleiden physischer und psychischer Gewalt und ist in der Regel mit lebenslangen Schädigungen verbunden. Durch die Dokumentation und Veröffentlichung der Taten im Internet werden die Opfer zusätzlich traumatisiert und dauerhaft in der Öffentlichkeit stigmatisiert. Zudem generiert die massenweise Verbreitung im Internet die Nachfrage nach neuem Material und fördert so zumindest mittelbar die Begehung weiterer Missbrauchstaten.
Falls Sie Einwände gegen die Sperrung dieser Webseite haben oder sie für nicht korrekt oder ungerechtfertigt halten, so kontaktieren Sie bitte das Bundeskriminalamt unter folgender E-Mail-Adresse kontakt@bka.de.
Weder Informationen zu Ihrer IP-Adresse noch andere Daten, anhand derer Sie identifiziert werden könnten, werden vom Bundeskriminalamt gespeichert, wenn diese Seite erscheint. Die Sperrung dieser Webseiten erfolgt ausschließlich, um die kriminelle Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs und die weitere Ausbeutung der Kinder zu erschweren.
Die Suche nach Kinderpornografie und die Beweissicherung ist ausschließlich Sache der Polizei [hier]
Fragen und Antworten zum Thema Access Blocking
♦ Stellt die DNS-Sperrung einen Eingriff in Artikel 10 Grundgesetz (Fernmeldegeheimnis) dar?
Nein – da es gar nicht erst zu einem Aufruf einer Internet-Seite oder einem Verbindungsversuch kommt. Das Fernmeldegeheimnis schützt die Verbindung an sich – sowohl den Inhalt als auch die näheren Umstände einer Verbindung. Da es durch die DNS-Sperrung noch gar keine schützenswerte Verbindung oder einen entsprechenden Versuch gibt, ist Artikel 10 Grundgesetz dementsprechend nicht berührt.
♦ Wie funktioniert die DNS-Sperrung technisch?
Bei einer Sperrung über das Domain Name System (DNS) kommt es zu folgendem Ablauf: Der Nutzer versucht über die Eingabe einer Internetadresse eine Webseite aufzurufen. Er wird dann zu einem Server geleitet, der die entsprechende IP-Adresse ausgibt, unter der die Webseite abrufbar ist. Das DNS erspart dem Nutzer damit die Eingabe der wesentlich komplizierteren Ziffernfolge der IP-Adresse. Bei einer DNS-Sperrung meldet der Server keine IP-Adresse sondern in der Regel einen Fehler – es wird also keine Verbindung zur Webseite hergestellt. Der Browser meldet den Fehler an den Nutzer oder zeigt eine STOPP-Seite an.
♦ Sind Zugangssperren im Internet nicht Zensur? Drohen chinesische Verhältnisse?
Die Zugangssperre zu Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten rührt nicht an der im Grundgesetz garantierten Informations- und Kommunikationsfreiheit: Es geht nicht darum, Freiheiten einzuschränken, sondern darum, Seiten, auf denen der Missbrauch und die Vergewaltigung von Kindern verbreitet und auf einfache Weise weltweit verfügbar gemacht wird, zu blockieren. Es geht darum, Menschrechte und die Würde des Einzelnen, nämlich der Kinder, zu schützen und schwere Körperverletzungen zu ächten. Die Einschränkung des Zugangs zu strafbewährtem Material und die Verhinderung neuer Straftaten verletzt keine Freiheitsrechte [hier]
Vorgenannte Fragen und Antworten stellen nur einen Teil des 3-seitigen PDF-Dokuments des BMFSFJ dar.
Grafiken zum weltweiten Kampf gegen Kinderpornografie (Rechtslage und Access Blocking) [hier]
UvdL zu Kinderschutz und Internetsperren
Von der Leyen: „Kinderschutz muss auch im Internet gelten“
Ab heute ist es vertraglich fixiert: Politik und Internetwirtschaft sagen der Kinderpornografie im Internet gemeinsam den Kampf an. Seiten mit kinderpornografischen Inhalten im Internet sind künftig nicht mehr ohne weiteres von Deutschland aus aufrufbar. Dies bewirkt ein Vertrag, den die fünf größten Internetzugangsanbieter (Provider) Deutschlands heute mit dem Bundeskriminalamt (BKA) geschlossen haben.
Die strafrechtliche Verfolgung der Täter, das Schließen der Quellen sowie der Schutz der Opfer stehen weiterhin an oberster Stelle und werden auch zukünftig vom Bundeskriminalamt erfolgreich umgesetzt“, so von der Leyen.
Fünf Unternehmen unterzeichnen heute den Vertrag mit dem BKA. Mit ihnen werden rund 75% des deutschen Anbietermarktes abgedeckt:
Deutsche Telekom AG (Marktanteil 45%), vertreten durch René Obermann, Vorstandsvorsitzender
Vodafone Deutschland und Arcor AG (13%), vertreten durch Thomas Ellerbeck, Mitglied der Geschäftsleitung
Alice/HanseNet Telekommunikation GmbH (12,3%) vertreten durch Dr. Eric Heitzer, Mitglied der Geschäftsleitung
Kabel Deutschland GmbH (3%), vertreten durch Dr. Adrian von Hammerstein, Vorsitzender der Geschäftsführung
Telefónica O2 Germany GmbH & Co. OHG (2%), vertreten durch Markus Haas, Mitglied der Geschäftsführung
In Kürze wird das „Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen“ im Bundeskabinett behandelt. Es regelt verbindlich und weitreichend für alle Anbieter was heute im Kern mit dem Vertrag vereinbart wurde. Das Gesetz ist als zweiter Schritt sinnvoll, weil es konsequent 100% des Marktes erfasst, keine Ausnahme zulässt und zwingende, nicht vom Wohlwollen der Beteiligten abhängige, Regelungen zur effektiven Erschwerung des Zugangs zu den kinderpornografischen Inhalten trifft [mehr]
Das meiste zu diesem Thema wurde von mir bereits in diesem Blog gesagt (auf Tags „Internetsperren“ klicken). Mich interessiert jetzt zum einen, was mit den restlichen 25% Anbietern passieren wird, die den Vertrag mit dem BKA nicht unterschrieben haben.
Weiter frage ich mich, wie ernst es Wolfgang Schäuble, das Innenministerium und das BKA mit der strafrechtlichen Verfolgung der Täter und Täterinnen nehmen? Das Ursula von der Leyen daran glaubt, das konsequent 100% des Marktes erfasst werden, nehme ich ihr auf Grund ihrer Naivität zu diesem komplexen Thema ab. Wer keine Ahnung von Technik und ihrer Ausführung hat, läßt sich nun mal leicht als Vorzeigefrau missbrauchen. Trotzdem kann man ihr ankreiden, das sie sich wohl nicht genug mit diesem Thema befasst, sonst müßte sie z.B. wissen, das in Deutschland Server mit kinderpornografischem Material stehen.
Aus anderen Ländern mit Internet-Sperren gegen Kinderpornographie ist bekannt, dass fast alle gesperrten Seiten aus USA, Kanada, Australien und Europa einschließlich Deutschland kommen. Die Bundesregierung muss sich fragen, wieso auf einschlägigen Sperrlisten dutzende Webseiten aufgelistet sind, deren Server in Deutschland stehen. Warum werden diese Webseiten nicht vom Netz genommen, wenn sie illegales Material verbreiten? Oder verbreiten sie gar kein illegales Material – und werden somit zu Unrecht gesperrt? [hier]
Die Anbieter habe ich absichtlich hervor gehoben, man sollte sich ihre Namen wegen laufender und zukünftiger Verträge merken.
Gerade wurde ich per Mail von meinem Leser T.G. auf einen Artikel zu Internetsperren auf Zeit Online aufmerksam gemacht. Dort bringt ein Mißbrauchopfer seine Wut über die Kamgagne von UvdL zum Ausdruck.
Missbrauchsopfer kämpfen gegen Netzsperren
Christian Bahls ist missbraucht worden. Im Interview sagt er: „Ursula von der Leyens Kampagne gegen Kinderpornografie nutzt nichts und macht mich erneut zum Opfer.“ [Sehr lesenswert]
Der Kommentator „yato“ bringt die Sache auf den Punkt:
Eine moderne Hexenjagd um Diktatur-Infrastruktur einzuführen
Um eine Diktatur einzuführen wurde schon immer das schlimmste Feindbild als Begründung benutzt das in jeweiligen Zeiten das absolut Böse in der öffentlichen Meinung präsentiert.
„Terrorismus“ ist momentan dazu etwas abgenutzt. Kinderpornografie ist aber optimal! Der Teufel hat also wieder einen Namen den man gut instrumentalisieren kann.
Auch die taz beschäftigt sich mit dem Thema, was ich ebenfalls von T.G. erfuhr.
Irriges Kindchen-Schema
Der Chaos-Computer-Club protestiert gegen Internet-Zensur. Aktivisten glauben, dass gesperrte Seiten oft gar keine Kinderpornographie enthalten. VON CHRISTIAN RATH
KARLSRUHE taz Unter dem Titel „Besuch bei Zensursula“ lädt am Freitag der Chaos Computer Club (CCC) zu einer Mahnwache vor dem Bundespresseamt ein. Dort will am Vormittag Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) Verträge zur Sperrung von Kinderporno-Webseiten unterzeichnen. Vertragspartner sind neben von der Leyen das Bundeskriminalamt und fünf große Internet-Provider [mehr]
Mißbrauch mit dem Mißbrauch kann man die Aktionen nur nennen. Erst werden Kinder mibraucht bzw. vergewaltigt und anschließend mißbraucht Urusula von der Leyen diese Kinder nochmals, um sich selbst in den Vordergrund zu stellen. Als ich ihre Stimme soeben in den Nachrichten hörte, mußte ich abschalten. Ihre Stimme kann ich noch weniger hören als die von Frau Merkel.
Nachfolgend noch ein Auszug aus der Pressemitteilung des Chaos Computer Club e.V.
Aufstehn für ein freies Internet: Zu Besuch bei Zensursula
15. April 2009 (erdgeist)
Am Freitag Vormittag machen die Internetausdrucker Ernst: Der erste deutsche Zensurvertrag soll unter Dach und Fach gebracht werden. Wir wollen dabei und präsent sein, wenn die größten deutschen Internetprovider händchenhaltend mit Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen den Vertrag unterzeichnen werden, mit dem sie sich ohne jegliche gesetzliche Grundlage verpflichten, unliebsame Inhalte nach Gutdünken des Bundeskriminalamtes (BKA) zu sperren und zu filtern [mehr]
In der Hoffnung auf viele Besucher in Berlin bei der Zurschaustellung der Lügen unserer Politiker, allen voran Frau Dr. Ursula von der Leyen, beende ich diesen Beitrag.
Unglaubliches Tempo wegen Internetsperren
Guttenberg drückt beim Kampf gegen Kinderpornos aufs Tempo
Politik im Schnelldurchgang: Am Vormittag beschloss das Kabinett Eckpunkte für den Kampf gegen Kinderpornografie, nur Stunden später konkretisiert Wirtschaftsminister Guttenberg das Vorhaben. Man werde das Telemediengesetz ändern, um den Zugang zu den Sites zu sperren – noch vor der Bundestagswahl [mehr]
Hausdurchsuchung bei Inhaber der Domain wikileaks.de
Am gestrigen Dienstagabend fand beim Inhaber der Domain wikileaks.de eine Hausdurchsuchung statt. Die sächsische Polizei gab laut der Dokumentation auf Wikileaks als Begründung ein Verfahren wegen der „Verbreitung pornographischer Schriften“ und das „Auffinden von Beweismitteln“ in diesem Verfahren an. Weitere Gründe wurden bislang nicht angegeben, es sei folglich nicht vollkommen klar, wieso durchsucht wurde, heißt es bei Wikileaks: „Allerdings hat Wikileaks, in seiner Rolle als Verteidiger von Pressefreiheiten, Zensurlisten aus Australien, Thailand, Dänemark und anderen Ländern publiziert. Diese Listen enthalten unter anderem Links zu pornographischen Seiten.“ [mehr]
Nun geht sie also los, die Jagd auf unliebsame Seiten bzw. deren Domaininhaber. Ich wage mir gar nicht vorzustellen, was da in den nächsten Tagen und Wochen passieren wird.
Im übrigen war die gestrige Sitzung des Bundestages eine Fragestunde, weshalb es darüber kein Protokoll gibt. Heute wurde dieses Thema zusätzlich in die Bundestagssitzung aufgenommen. Die Reden dazu kann man sich ab 12:50h live auf Phoenix anschauen oder aber direkt über die Bundestagsseite [hier]
Bundeskabinett beschließt Eckpunkte zur Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend setzt beim Kampf gegen Kinderpornografie im Internet weiter auf das Instrument von Zugangssperren („Access Blocking“).
Alle deutschen Internet-Zugangsanbieter sollen in die Pflicht genommen werden
Gleichzeitig hat das Bundeskabinett Eckpunkte für die Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet beschlossen. Damit dokumentiert die Bundesregierung ihre Entschlossenheit, der Kinderpornografie im Internet den Kampf anzusagen. Nach Schätzungen könnten in Deutschland täglich 300.000 bis 450.000 Zugriffe geblockt werden [mehr]
Ein weiterer Bericht zur Vorgehensweise der Ministerien, des BKA und anderer Institutionen bereite ich in einem neuen Beitrag auf.
Links
BMFSFJ: Eckpunkte zur Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet
BMFSFJ: Fragen und Antworten zu Zugangssperren im Internet (Access Blocking)
Spiegel Online – Regierung beschließt Eckpunkte für Web-Sperrgesetz
Zeit.de – Mediengesetz Regierung beschließt Sperre von Kinderpornoseiten
Kampf gegen Kinderpornos – Gesetz noch vor dem Herbst
Im Ringen um ein Gesetz gegen Kinderpornografie hält Bundesjustizministerin Brigitte Zypries eine Regelung noch vor der Bundestagswahl für möglich. Sie sagte der „Passauer Neuen Presse“: „Wenn man es wirklich will, kann man sehr zügig eine Regelung finden. Ich bin da sehr zuversichtlich. Die Vorarbeiten sind gemacht.“
Vor dem Hintergrund ihres Streits mit Familienministerin Ursula von der Leyen sagte Zypries: „Die Familienministerin sieht inzwischen ein, dass es eines gesonderten Gesetzes zur Verhinderung des Zugangs auf kinderpornografische Seiten im Netz bedarf. Deshalb hat sie Eckpunkte für das Gesetz vorgelegt, über die wir heute im Bundeskabinett beraten und entscheiden werden.“ [mehr]
Telekom stellt sich noch quer
[..]Grundsätzlich hat sich Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble ebenso wie Zypries gegen eine strengere Internet-Zensur – mit Ausnahme der Kinderpornografie – ausgesprochen. Schäuble sagte der ARD: „Bei der Kinderpornografie besteht jetzt Handlungsbedarf und Handlungsmöglichkeit.“ Mit Blick auf den Amoklauf von Winnenden betonte er: „Das andere muss ein bisschen gründlich diskutiert werden, deswegen möchte ich es auch nicht vermischen.“ Zypries warnte vor hektischem Aktionismus: „Wir machen ein Gesetz zur Verhinderung der Nutzung von Kinderpornografie im Internet, so muss der Titel sein. Wir dürfen jetzt nicht anfangen, das Telemediengesetz oder andere Gesetze zu ändern.“ [mehr]
Warten wir also ab, welche Beschlüsse heute im Bundestag ausgearbeitet werden. Am Abend müßte es bereits ein Vorabprotokoll der heutigen Plenarsitzung geben. Sollte das zutreffen, werde ich dieses noch (in Teilen) veröffentlichen.
Kinderpornoseiten im Internet sperren
Bundesfamilienministerin von der Leyen will Zugang zu Kinderpornoseiten im Internet sperren lassen
Bundesfamilienministerin von der Leyen will gemeinsam mit Bundesinnenminister Schäuble und Bundeswirtschaftsminister Glos gegen die Verbreitung von Kinderpornografie im Internet vorgehen. Dazu soll bundesweit der Zugang zu entsprechenden Seiten im Internet gesperrt werden. In einem Gespräch am 13. Januar 2009 hatten sich von der Leyen, Schäuble und Glos mit Vertretern der größten deutschen Internet-Providern sowie den Branchenverbänden der Internetwirtschaft auf gemeinsame Schritte geeinigt.
Eine Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundesfamilienministeriums soll bis Ende Februar verbindliche Vereinbarungen erarbeiten, zusätzlich soll das Telemediengesetz entsprechend geändert werden. An der Arbeitsgruppe beteiligt sind das Bundesinnenministerium, das Bundeswirtschaftsministerium, die sieben größten Zugangs-Provider in Deutschland, die 95 Prozent des Marktes abdecken sowie die drei Dachverbände der Branche.
In Zukunft wird das Bundeskriminalamt nach kinderpornografischen Internetseiten suchen und diese in eine ständig aktualisierte Liste aufnehmen, die den Internet-Anbietern zugeleitet wird. Diese sperren dann die entsprechenden Seiten. In Deutschland können so bis zu 300.000 Zugänge am Tag verhindert werden.
Vorbild sind die skandinavischen Länder. Experten aus Norwegen und Dänemark haben am 15. Januar im Bundesfamilienministerium von den Erfolgen in ihren Ländern beim Kampf gegen Kinderpornografie im Internet berichtet. Die notwendige Technik kann von den norwegischen Behörden übernommen werden.
Weitere Informationen des BMFSFJ
Daten & Fakten zu Kinderpornografie im Internet
Fragen und Antworten zu Zugangssperren im Internet (Access Blocking)
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