Nachfolgende Studie aus dem Jahr 2009 ist auf der neuen Homepage vom BMAS nicht mehr zu finden, ebenso wie die dazu gehörige Pressemitteilung. Da ich mir die Studie (Pdf 2,14MB) gespeichert hatte, kann ich diese trotzdem zur Verfügung stellen. Ein Link zur Kurzfassung aus dem Jahresbericht 2007 existiert allerdings noch. Da dieses PDF-Dokument nur 93 Seiten und ein Lesezeichen, im Gegensatz zum Abschlußbericht beinhaltet, habe ich diese ebenfalls am Ende des Beitrages eingestellt.
Archiv nach Schlagworten: Hartz IV
Elterngeld soll zukünftig auf Hartz IV angerechnet werden
hib-Meldung • 2010_07/2010_227/11
Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort – 16.08.2010
Berlin: (hib/AW/STO) Die Bundesregierung plant, das Elterngeld zukünftig auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) als Einkommen anzurechnen. Dies teilt die Regierung in ihrer Antwort (17/2672) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/2102) mit. Die genauere Ausgestaltung des Vorhabens werde im weiteren Gesetzgebungsverfahren geprüft. Voraussichtlich führe dies im Bundeshaushalt zu Minderausgaben von 440 Millionen Euro pro Jahr. Nach Schätzungen beziehen derzeit rund 135.000 Haushalte Elterngeld und Leistungen nach dem SGB II gleichzeitig [hier]
Ups… das überrascht selbst mich. Das dürfte in den nächsten Tagen ein großes Wehklagen auslösen.
Immer weniger Frauen mit Vollzeitjob
hib-Meldung • 2010_03/2010_074/03
Arbeit und Soziales/Antwort – 10.03.2010
Berlin: (hib/ELA/TEP) Immer weniger Frauen in Deutschland arbeiten auf einer Vollzeitstelle. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/874) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/696) hervor, die Informationen über die spezielle Situation der Frauen auf dem Arbeitsmarkt erhalten wollte. Demnach waren im Jahr 1999 noch 8,85 Millionen Frauen vollzeitbeschäftigt, im Jahr 2009 waren es nur noch rund 8,21 Millionen. Demgegenüber stieg die Zahl der teilzeitbeschäftigten Frauen von rund 3,21 auf 4,34 Millionen. Auch die Zahl der weiblichen Mini-Jobber stieg an: Von 2,62 im Jahr 1999 auf 3,29 Millionen.
Die Erwerbstätigenquote der Frauen erhöht sich nach Angaben der Regierung seit Jahren kontinuierlich und lag im dritten Quartal 2009 bei 66,1 Prozent. Nach Erhebungen von Eurostat sei die durchschnittliche Wochenarbeitszeit der Frauen im Zeitraum 1. Quartal 2008 von 30,3 Stunden auf 30,7 Stunden im 3. Quartal 2009 angestiegen, heißt es weiter. 742.910 Frauen stockten im Jahr 2009 ihr Einkommen mit Hartz IV auf, im Jahr 2005 waren es 514.168. Nach der sogenannten Verdienststrukturerhebung 2006 bezogen 27,2 Prozent der Frauen in den dort erfassten Wirtschaftszweigen und Betrieben einen Bruttostundenlohn von bis zu 9,85 Euro [hier]
Aus der Antwort 17/874 der Bundesregierung:
Antwort: [..]Der Anteil von Frauen an den Erwerbstätigen war mit rd. 93 % in der Branche der häuslichen Dienste am höchsten, dies entspricht 201 000 erwerbstätigen Frauen in dieser Branche. Angaben über Bruttostundenverdienste und Wochenarbeitszeit sind für diese Branche nicht verfügbar. Im Gesundheits- und Sozialwesen, der Branche mit dem zweithöchsten Frauenanteil (75,5 Prozent), belief sich der durchschnittliche Bruttostundenverdienst auf 15,70 Euro, die durchschnittliche bezahlte Wochenstundenzahl auf 38,9. Bei den Männern war der geschlechtsspezifische Anteil in der Baubranche mit rd. 88 Prozent am höchsten. Dort lag der Bruttostundenverdienst bei durchschnittlich 15,60 Euro, die durchschnittliche bezahlte Wochenstundenzahl bei 39,0.
Antwort: Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im Jahresdurchschnitt 2009 rd. 91 000 Berufsrückkehrerinnen und -rückkehrer bei den Agenturen für Arbeit und Grundsicherungsstellen arbeitslos gemeldet, 98 Prozent davon waren Frauen.
Frage: 8. Kennt die Bundesregierung den „DGB-Ausbildungsreport 2009“, der belegt, dass die berufliche Benachteiligung von Frauen bereits in der Berufsausbildung beginnt, und welche politischen Schlussfolgerungen zieht sie daraus, und wenn keine, warum nicht?
Antwort: [..]Nach Auffassung der Bundesregierung handelt es sich hierbei in erster Linie um ein strukturelles Problem und nicht um individuelle geschlechtsspezifische Benachteiligung, da die Unterschiede primär aus der unterschiedlichen Verteilung von männlichen und weiblichen Auszubildenden auf die Berufe resultieren (vgl. z. B. Berufsbildungsbericht 2009, SS. 13).
Ab Seite 16 gibt es mehrere aufgeschlüsselte Tabelle zu Beschäftigte in Deutschland.
Die Bundesregierung bewertet diese Zahlen wie folgt:
Die Flexibilisierungder Arbeitsverhältnisse hat die Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes insgesamt verbessert. Die Partizipation von Frauen wurde vergrößert. In der Wirtschafts- und Finanzmarktkrise erweist sich der Arbeitsmarkt für Frauen bislang als relativ stabil. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung der Frauen entwickelte sich in dem Zeitraum von 1999 bis 2009 positiver als die der Männer.
Möge jeder seine eigenen Erkenntnisse aus den Antworten der Bundesregierung ziehen 😉
Das Schweigen der Ursula von der Leyen
Die schwarz-gelbe Bundesregierung kommt nicht in Fahrt. Und Angela Merkel schweigt zu fast allen wichtigen Themen, die die Bundesrepublik dieser Tage beschäftigen. Hat die Kanzlerin den Menschen vielleicht gar nichts zu sagen? Ein Kommentar von Cicero-Chefredakteur Michael Naumann.
[..]Damit kein Missverständnis aufkommt: Regieren heißt nicht, in legislativer Eile ein Gesetz nach dem anderen durch den Bundestag zu jagen, weil die Mehrheit reicht und weil der Bundesrat in schwarz-gelben Händen liegt. Im Gegenteil, richtig zu regieren, könnte ja auch heißen, dem Verfassungsgericht zuvorzukommen und allfällige Ungereimtheiten und Ungerechtigkeiten der Sozialgesetzgebung eigenständig, also ohne höchstrichterliche Aufforderung zu beheben.
Kinderkommission ist wichtiger Mitstreiter
Kristina Köhler: „Kinderkommission ist wichtiger Mitstreiter auf dem Weg zu einer kinderfreundlicheren Gesellschaft“
Bundesfamilienministerin will partnerschaftliche Zusammenarbeit im Interesse der Kinder auch in dieser Legislaturperiode fortsetzen
Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Köhler, gratuliert den neuen Mitgliedern der Kinderkommission des Deutschen Bundestages zu ihrer Ernennung. Das Gremium, das korrekt Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder heißt, tritt heute zu seiner konstituierenden Sitzung in dieser Legislaturperiode zusammen. „Die Kinderkommission ist für mich als Bundesfamilienministerin einer der wichtigsten Partner, mit dem ich gemeinsam eine gute und erfolgreiche Politik für Kinder durchsetzen möchte“, erklärte Köhler anlässlich der Sitzung. „In den Jahren ihres mehr als 20-jährigen Bestehens war die Kommission immer mehr als ein Unterausschuss des Familienausschusses: Sie ist ein deutliches Zeichen des Parlamentes für eine kinderfreundliche Gesellschaft“, so Köhler [mehr]
Kristina Köhler: „Moderne Familienpolitik ist weit mehr als Sozialpolitik“
„Das heutige Urteil ist ein klarer Handlungsauftrag an den Gesetzgeber“, erklärt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Köhler, anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Höhe der Regelsätze für Kinder in Hartz IV. „Die Richter haben nicht nur den eigenen Stellenwert von Kindern bei der Bemessung des für sie geltenden Existenzminimums unterstrichen – der unterscheidet sich grundlegend von Erwachsenen und kann deshalb nicht schematisch von diesen abgeleitet werden. Mit seinem Urteil hat das Gericht jetzt Klarheit geschaffen und dabei die tatsächliche Lebenswelt vieler Familien mit Kindern berücksichtigt, die auf Hartz IV angewiesen sind. Das ist wichtig und richtig, denn damit ist gewährleistet, dass auch Familien, die auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind, und die Bedürfnisse der Kinder angemessen berücksichtigt werden“, sagt Köhler [mehr]
Nach diesen Artikeln frage ich mich, was die Kinderkommission in 20 Jahren eigentlich erarbeitet und erreicht hat? Wäre es nicht Aufgabe des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bzw. der Kinderkommission gewesen, sich um diese Angelegenheiten zu kümmern? Da aber das BMFSFJ sich hauptsächlich um Frauenangelegenheiten kümmert, hat man für Kinderbelange kaum Ressourcen übrig.
„Hartz IV-Gesetz“ nicht verfassungsgemäß
Nachfolgend mehrere Pressemitteilungen und diverse Berichterstattungen zum Urteil.
Regelleistungen nach SGB II („Hartz IV- Gesetz“) nicht verfassungsgemäß
Bundesverfassungsgericht – Pressemitteilung Nr. 5/2010 vom 9. Februar 2010
Urteil vom 9. Februar 2010 – 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 –
Kristina Köhler zur Höhe der Regelsätze von Kindern in Hartz IV
Anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Höhe der Regelsätze von Kindern in Hartz IV erklärte die Bundesministerin: „Mit seinem Urteil hat das Gericht jetzt Klarheit geschaffen und dabei die tatsächliche Lebenswelt vieler Familien mit Kindern berücksichtigt, die auf Hartz IV angewiesen sind. Das ist wichtig und richtig, denn damit ist gewährleistet, dass auch Familien, die auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind, und die Bedürfnisse der Kinder angemessen berücksichtigt werden.“ [mehr]
Regelsatzerhöhung reicht nicht aus – Juristinnenbund fordert weitere Reformen von Hartz IV
Der Deutsche Juristinnenbund (djb) begrüßt die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, die Regelsätze nach SGB II folgerichtig zu bemessen und fortlaufend zu entwickeln. Er sieht allerdings weiteren Reformbedarf. „Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zeigt eindringlich, dass die Hartz IV-Reform mangelhaft war. Dies ändert sich aber nicht allein durch die Einführung und Änderung der Berechnungsmethoden für die Regelsatzbemessung. Denn viele Frauen werden dadurch gar nicht erreicht. Weitere Korrekturen sind dringend erforderlich, auch um die bestehenden Benachteiligungen von Frauen zu beenden.“, kommentiert die Präsidentin des Juristinnenbundes Jutta Wagner in Berlin die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen im SGB II [mehr]
Bild: Wie viel Hartz IV braucht ein Kind?
Es ist nicht so, dass Familie Kerber-Schiel hungern muss. Sogar für den alten Opel Astra reicht das Geld. Es ist nur so, dass jedes Kind Träume hat, und diese Träume erfüllt der Staat nicht – bisher jedenfalls nicht [mehr]
Tagesschau: Hartz-IV-Sätze sind verfassungswidrig
Die bisherigen Regelungen dürfen aber bis zum Jahresende weiter gelten. Der 1. Senat gab dem Gesetzgeber auf, zum 1. Januar 2011 die Berechnungsgrundlage neu zu regeln. Die Richter ließen in ihrer Entscheidung aber ausdrücklich offen, ob das Arbeitslosengeld II erhöht werden muss oder nicht.
Zudem ordneten die Richter an, dass Hartz-IV-Empfänger ab sofort in seltenen Ausnahmefällen Zusatzleistungen erhalten müssen. Das gilt etwa bei Krankheiten, für die Kranken- und Sozialkassen keine Kosten übernehmen [mehr inkl.Video]
FOCUS: Karlsruhe zweifelt an Hartz IV
Bei der Überprüfung der Hartz-IV-Sätze für Kinder stellt das Bundesverfassungsgericht auch die Sätze für Erwachsene infrage. Die Richter zeigen sich bemerkenswert kritisch [mehr]
Spiegel Online: Verfassungsrichter verlangen Hartz-IV-Revision
Die größte Sozialreform der Bundesrepublik muss drastisch korrigiert werden: Das Bundesverfassungsgericht hat die Hartz-IV-Leistungssätze für völlig falsch berechnet erklärt. Mehrere Familien hatten geklagt – sie bekamen in weiten Teilen Recht, die Regierung muss bis Jahresende neue Regelungen umsetzen [mehr]
Faz: Ermittlung nicht korrekt – Hartz-IV-Sätze sind verfassungswidrig
[..]Ein konkretes Verfahren zur Neuberechnung der Regelsätze schlug das oberste Gericht nicht vor. Die Höhe der Leistungen sei aus dem Grundgesetz nicht direkt abzuleiten, sagte Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier in der mündlichen Urteilsbegründung. Sie seien gegenwärtig auch weder für Kinder noch für Erwachsene „offensichtlich unzureichend“. Die gegenwärtigen Sätze seien aber „nicht in verfassungsmäßiger Weise ermittelt worden“. So seien bei Erwachsenen von dem ermittelten Bedarf unzulässige Abschläge gemacht worden. Die Leistungen für Kinder seien nicht eigenständig ermittelt, sondern pauschal vom Bedarf Erwachsener abgeleitet worden, rügte das Bundesverfassungsgericht weiter [mehr]
Süddeutsche: Urteil zu Hartz IV – Grundrecht auf Existenzminimum
Das Urteil hat gewaltige Auswirkungen – auf das gesamte Recht der Sozialleistungen, aber auch auf das Steuerrecht. Das Steuerrecht nimmt nämlich Bezug auf das steuerfreie Existenzminimum. Wenn die Hartz-IV-Sätze zu niedrig sind, dann bedeutet das, dass alle Steuerpflichtigen zu viele Steuern zahlen – weil ihr steuerfreies Existenzminimum höher gesetzt werden muss [mehr]
Zum Schluss verlinke ich noch auf ein Essay von Gunnar Heinsohn auf Welt Online mit einer gegenteiligen Meinung – im übrigen ein sehr lesenswerter Beitrag.
Wie man mit viel Geld Armut vermehrt
Höhere Sozialleistungen steigern die Geburtenrate von arbeitslosen Frauen. Bill Clinton kürzte in Amerika die Bezüge – mit Erfolg [mehr]
Kommentieren kann ich dieses Urteil nicht, da ich es noch nicht gelesen habe.
Diskriminierung von Männern beschlossen
Auch der gestrige Beitrag von Informant im WGvdL-Forum „EU – Positive Diskriminierung von Männern beschlossen!“ hat mich umgehauen [hier]
Ob jetzt 30 oder 40% Frauen in der Politik sind, interessiert mich im Grunde genommen überhaupt nicht, weil alle Politiker lügen. Aber die Unverfrorenheit bei der Forderung, das die Verfassung in allen Mitgliedsstaaten geändert werden muss, damit Männer positiv diskriminiert werden können, schlägt dem Fass den Boden aus. Im verlinkten Beitrag schreibt der Rechtsanwalt Schulte-Frohlinde zum Schluss:
Köhler, Vätermonate und Alleinerziehende
Interview mit Kristina Köhler in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung
[..]FAS: Warum wollen Sie mehr Vätermonate?
Kristina Köhler: Früher nahmen nur 3,5 Prozent der Männer Elternzeit. Heute sind es über 20 Prozent. Es gibt da also ein Bedürfnis von jungen Eltern. Und die Kinder profitieren davon, wenn sie ihre Väter mehr erleben. Ein Freund von mir kam gerade zurück aus der Elternzeit. Er hat erzählt, dass seine 15 Monate alte Tochter jetzt auch nach Papa ruft, wenn sie sich weh getan oder schlecht geträumt hat. Und das macht ihn glücklich.
FAS: Und die Frau macht es auch glücklich. Kümmern sich Väter nur dann um die Kinder, wenn sie Vätermonate nehmen? Oder tun das Väter in klassischen Familienmodellen auch?
Kristina Köhler: Natürlich tun sie das. Ich habe nichts damit am Hut, irgendein Familienbild zu propagieren. Der Staat kann nur Angebote machen, damit Familien so leben können, wie sie wollen. Familie zählt heute immer noch sehr viel, und der Zusammenhalt ist auch zwischen den Generationen sehr groß. Selbst wenn Eltern und erwachsene Kinder entfernt voneinander wohnen, gibt es eine rege Anteilnahme am Leben des anderen, sei es durch Telefonieren oder SMS. Ich erlebe das selbst. Jeder, der einen Abgesang auf die Familie gesungen hat, ist krachend widerlegt worden.
FAS: Heute gilt es nicht nur als selbstverständlich, wenn Frauen ihre Kinder allein erziehen, sondern sie werden auch umfassend vom Staat unterstützt. Erleichtert das für Eltern nicht die Entscheidung, sich zu trennen?
Kristina Köhler: Das glaube ich nicht. Die größere wirtschaftliche Unabhängigkeit kann zwar dazu beitragen, dass die Frau sich eher vorstellen kann, alleine klarzukommen. Aber dennoch gilt: Trotz aller staatlichen Unterstützung tragen Alleinerziehende immer noch eines der höchsten Armutsrisiken. Es gibt unter ihnen einen sehr hohen Anteil von Hartz-IV-Empfängern.
FAS: Muss also noch mehr getan werden für die Alleinerziehenden?
Kristina Köhler: Erst einmal profitieren sie vom Ausbau der Kinderbetreuung, den wir vorantreiben. Doch wir tun noch mehr. Wir wollen den Kinderzuschlag erweitern. Er kommt in hohem Maße Alleinerziehenden zugute. Denn er ist für diejenigen, die gerade über dem Hartz-IV-Niveau verdienen, die aber durch ihre Kinder auf Hartz-IV-Niveau kämen, wenn sie nicht den Kinderzuschlag bekämen. Im Moment bekommen 300.000 Eltern den Kinderzuschlag. Wir wollen die Gruppe erweitern.
FAS: Was wollen Sie noch für Alleinerziehende tun?
Kristina Köhler: Wir wollen das Grenzalter für den Unterhaltsvorschuss von zwölf auf 14 Jahre erhöhen. Er wird gezahlt, falls unterhaltspflichtige Väter nicht für ihr Kind zahlen wollen.
FAS: Sie wollten nie Feministin werden, haben Sie in Ihrer Abi-Zeitung geschrieben.
Kristina Köhler: Jedenfalls wollte ich nie jemand werden, der die Interessen der Frauen gegen die der Männer ausspielt.
FAS: Diese Bundesregierung hat eine Reihe von CDU-Ministern, die schon in der Pizza-Connection mit Grünen-Politikern anbandelten: Umweltminister Röttgen, Kanzleramtschef Pofalla, aber auch CDU-Generalsekretär Gröhe gehört dazu. Jetzt kommen auch noch Sie.
Kristina Köhler: Meine Sympathien für die Grünen, zumindest für den bürgerlichen Flügel, sind kein Geheimnis. Mit vielen, gerade jüngeren Grünen eint mich ein ähnlicher Lebensstil, eine ähnliche Debattenkultur, wir gehen ähnlich an Probleme heran. Vielleicht liegt das auch daran, dass meine beste Freundin bei den Grünen ist.
FAS: Und mit der haben Sie keine Meinungsunterschiede?
Kristina Köhler: Natürlich! Wir sind immer wieder unterschiedlicher Meinung und vertreten auch unterschiedliche Werte. Ich sage Freiheit, sie sagt Gleichheit. Da kann man dann nicht mehr viel machen, nur noch ein Glas Wein trinken.
FAS: Biowein, natürlich!
Kristina Köhler: Nee, so weit geht die Liebe dann doch nicht [mehr]
MANNdat Betrachtungen – Zahlesel Vater
Seit Anfang des Jahres gibt es erhöhte Sätze der Düsseldorfer Tabelle. Deren Steigerungen wurden mit der Erhöhung des sächlichen Existenzminimums für Kinder begründet. Doch geändert wurde noch weit mehr als nur die bloßen Unterhaltssätze. Eine ausführliche Stellungnahme zu den neuen Unterhaltsrichtlinien veröffentlichen wir hier mit freundlicher Genehmigung des „Trennungs-FAQ-Forums“.
Zusätzlich stellt MANNdat noch einige grundsätzliche Betrachtungen an und fragt, wie der Staat die Sache mit dem Unterhalt sieht, wenn er selbst einmal auf der Geberseite steht.
Nun folgt im MANNdat-Dokument ein Beitrag zu den Änderungen der neuen Unterhaltsleitlinien vom Trennungsfaq-Forum, den ich in diesem Blog bereits eingestellt habe [hier]
Väter doppelt abkassiert
Gerne wird als Grund für regelmäßige Erhöhungen des Unterhaltes auf die Inflation verwiesen. Doch auch da stellen wir wieder ein regelmäßig auftauchendes, wirtschaftspolitisches Wunder fest: Die Inflation trifft offensichtlich nur jene, die Unterhalt beziehen und verschont regelmäßig jene, die Unterhalt zahlen müssen. Anders ist es nicht zu erklären, warum der Mindestselbstbehalt nicht erhöht, in einigen Fällen de facto sogar gesenkt wurde.
Interessant ist ohnehin, warum die Düsseldorfer Tabelle regelmäßig Inflationsanpassungen erfährt, denn Väter, deren Gehalt einen Inflationsausgleich in Form von Lohnerhöhungen bekommen, rutschen ohnehin ganz schnell in die nächst höhere Stufe der Unterhaltstabelle und müssen dadurch schon mehr zahlen. Der Inflationsausgleich findet für die Unterhaltsempfänger eigentlich automatisch statt.
Und wenn der Zahlesel keine Lohnerhöhung bekommt? Dann stünde der Familie – wenn sie nicht geschieden wäre – auch nicht mehr zur Verfügung. So werden Väter sogar gleich doppelt zur Kasse gebeten: Durch Lohnerhöhungen, die die Inflation ausgleichen, kommen sie in eine höhere Unterhaltsklasse, die außerdem noch wegen der Inflation gesteigert wird.
Bei Hartz-IV-Empfängern wird der erhöhte Unterhalt sogar noch direkt verrechnet – solchen Familien bleibt kein Cent mehr in der Tasche, sondern der Staat kassiert das zusätzlich überwiesene Geld der Väter komplett ab. Dafür fehlt es einer oftmals existierenden Zweitfamilie: Die haben grundsätzlich den erhöhten Zahlbetrag weniger zur Verfügung – eine klassische Umverteilung von der einen Tasche in die andere nach guter deutscher Art. Wirtschaftswachstum wird so mit Sicherheit nicht die Folge sein. Es geht wohl eher um eine Entlastung der Sozialkassen.
Damit wird auch deutlich, dass vor allem die Bedürftigsten, nämlich die Kinder von sozial schwachen Familien und die Zweitfamilien der Zahlväter, in besonderem Maße belastet werden. Der stets vorgetragene Zweck, den Kindern ein besseres Auskommen zu ermöglichen, könnte nicht scheinheiliger sein und hierdurch ad absurdum geführt werden.
Nicht zu vergessen: Der Barunterhalt soll als Ausgleich für die Betreuungsleistung des anderen Elternteils – meistens der Mutter – dienen. Interessant ist hier, dass die Zahlungen mit steigendem Alter drastisch in die Höhe gehen, obwohl sich der Betreuungsaufwand mit zunehmenden Alter verringert und es dem betreuenden Elternteil zugemutet werden kann, einen Teil des Finanzbedarfs des Kindes selbst zu decken.
Zweierlei Maß
In diesem Zusammenhang ist es auch interessant, sich vor Augen zu führen, wie der Staat die Unterhaltszahlungen sieht, wenn er selbst auf der Zahlseite steht. Können Väter nicht zahlen, springt der Staat mit dem Unterhaltsvorschuss ein. Aber:
- Der Staat zahlt genau den Mindestunterhalt – das scheint ihm ausreichend.
- Er zieht das gesamte Kindergeld ab – nicht wie bei den Vätern nur die Hälfte.
- Der Staat kennt beim Kindergeld keine Altersstaffel. Das betrifft zwar alle Eltern und nicht nur die Unterhaltspflichtigen, zeigt aber, dass der Staat für sich selbst Altersstaffeln ablehnt.
- Er zahlt diesen Unterhalt maximal 72 Monate. Danach hält er es für zumutbar, dass die Mutter selbst zum Lebensunterhalt beiträgt. Sicherlich nicht verkehrt, aber warum sieht er das anders, wenn die Väter zahlen müssen?
Aufklärung: Pflicht für jeden Mann
Da sich an dieser Situation auf absehbare Zeit nichts ändern wird, hilft nur die Aufklärung junger Menschen über die Folgen, die eine Vaterschaft haben kann. Sind sie informiert, können sie selbst entscheiden, ob sie bereit sind, dieses Risiko einzugehen.
Anbei noch der Aufkleber für Karneval, der in unveränderter Form frei verwendet werden darf. Der Betrag von 200.000 Euro darf bei diesen exorbitanten Steigerungen und der Rechtsprechung für den Betreuungsunterhalt (auch lediger) Mütter als ausgesprochen konservativ angesehen werden. Die Summe soll jedoch lediglich ein Gefühl dafür geben, was auf einen Vater zukommen kann, ohne dass diesem Betrag auch nur ansatzweise dieselben Rechte wie Müttern zugestanden werden.
MANNdat-Dokument „Zahlesel Vater“
www.MANNdat.de
WikiMANNia: Vaterschaft
Kristina Köhler hebt Familienväter hervor
Bundesfamilienministerin Dr. Kristina Köhler im Interview mit der „BILD“-Zeitung
[..]BILD: Das Bundesverfassungsgericht entscheidet demnächst, ob die Hartz IV-Sätze für Kinder neu berechnet werden müssen. Müssen die Sätze erhöht werden?
Dr. Kristina Köhler: Kinderarmut ist vor allem auch Armut an Bildung und an Perspektiven. Mir geht es darum, Ehrgeiz und die Lust auf Bildung zu wecken. Bei Kindern kann man mit der Förderung gar nicht früh genug anfangen.
BILD: Aber reichen 211 Euro im Monat wirklich aus für ein 10-jähriges Kind?
Dr. Kristina Köhler: Natürlich ist das Geld äußerst knapp. Aber dennoch: Eine Familie mit zwei Kindern kann mit Hartz IV inklusive Miete auf bis zu 1600 Euro im Monat kommen. Es gibt viele Familienväter, die für dieses Geld von morgens bis abends arbeiten. Wichtig ist, dass jemand, der arbeitet, mehr Geld hat als jemand, der nicht arbeitet [mehr]
Das hört sich ja alles sehr löblich an. Zumindest klammert sie nicht – wie bisher Ursula von der Leyen – die Väter aus. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob Kristina Köhler die Väter weiter in der traditionellen Rolle des Alleinernährers sehen will oder ob obige Aussage schlicht eine Anerkennung der Väter ob ihrer geleisteten Arbeit sein soll.
Schmarotzen auf des Volkes Kosten
Wenn ich mich auf das Niveau unserer Politiker begeben würde, hätte ich schreiben müssen: Vollgefressen auf des Volkes Kosten. Da es aber auch bei mir eine Schmerzgrenze gibt, habe ich mich für obigen Titel entschieden. Nun denn… 😉
Als ich untenstehende hib-Meldung bei meinen Feeds fand, überlegte ich, diese zu veröffentlichen. 81 Millionen EURO für 3 Tage fand ich schon mehr als heftig. Dann kam die Meldung von der Berliner Umschau und da stand fest, das ich den Artikel veröffentlichen muss.
Blanker Zynismus der Bundeskanzlerin gegenüber sozial Schwachen. Union will nach der Bundestagswahl Zwangsarbeitsdienst gesetzlich einführen [hier]
In diesem Beitrag wird auf ein Interview der Kanzlerin auf Welt Online verwiesen.
„Oder ist euer Lebenstraum etwa Hartz IV?“
Bundeskanzlerin Angela Merkel erklärte in unserem Interview drei Schülern aus Berlin-Kreuzberg, für wie gerecht sie Deutschland hält: Hartz IV will sie nicht anheben, ungerecht findet sie den Mangel an Krippenplätzen[hier]
Über Ausgaben des Staates an den Bürger kann man immer diskutieren, auch über Hartz IV. Nachdem aber die Berliner Umschau von der Einführung eines geetzlichen Zwangsdienstes geschrieben hat, den es im übrigen für Männer in Form der Wehrpflicht bereits gibt, habe ich mir das Regierungsprogramm der CDU/CSU heruntergelanden [hier]
Über die gesetzliche Einführung eines Zwangsdienstes für Arbeitslose habe ich nichts gefunden, allerdings betrachte ich es als Zumutung, 64 Seiten CDU/CSU-Programm zu lesen, weshalb mir dieses auch nicht vollständig gelang. An den meisten Stellen wußte ich allerdings nicht, ob ich eher lachen oder doch weinen sollte. Wer sich allerdings für die zukünftige Politik der CDU/CSU interessiert, der sollte sich das Programm durchlesen.
Nachfolgend nun der Artikel über die 3-Tages-Ausgaben unserer Regieriegen in Heiligendamm.
hib-Meldung • 220/2009 • Datum: 23.07.2009
G8-Gipfel in Heiligendamm kostete den Bund 81 Millionen Euro
Wirtschaft und Technologie/Antwort
Berlin: (hib/MIK/HIL) Der Bund hat einschließlich der ihm nachgeordneten Behörden für den G8-Gipfel in Heiligendamm im Sommer 2007 rund 81 Millionen Euro aufgewendet. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (16/13540) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/13315) hervor. Davon gingen 22,5 Millionen Euro an das Land Mecklenburg-Vorpommern zur pauschalen Abgeltung besonderer zusätzlicher Sicherheitsvorkehrungen im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung des Gipfels. Für den Einsatz der Bundespolizei entstanden Mehrkosten von 15,1 Millionen Euro und beim Bundeskriminalamt 3,6 Millionen Euro. Die Kosten für Unterstützungsleistung durch die Bundeswehr betrugen laut Regierung 13,9 Millionen Euro. Weitere sicherheitsrelevante Maßnahmen durch den Einsatz des Technischen Hilfswerks hätten 737.051,30 Euro gekostet, der Einsatz der Zollverwaltung sei mit 1,1 Millionen Euro berechnet worden. Für offizielle Essen sowie für die Verpflegung der rund 2.500 Delegierten seien Aufwendungen in Höhe von 565.000 Euro entstanden, heißt es in der Antwort [hier]
Aus der Antwort der Bundesregierung:
2. Was haben die 1,5 Gipfeltage insgesamt tatsächlich gekostet?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zur Richtigstellung sei hinzugefügt, dass der G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm drei Tage vom 6. Juni 2007 bis zum 8. Juni 2007 dauerte.
3. Was konkret wurde von den 24 Mio. Euro, die der Bund laut Verwaltungsvereinbarung mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern von der Gesamtsumme übernommen hat, bezahlt, und aus welchen Ressorts kam dieses Geld?
7. [..]Insgesamt sind während des G8-Gipfels für offizielle Essen sowie für die Verpflegung der rund 2 500 Delegierten und für das unmittelbar am Veranstaltungsort eingesetzte Organisations-und Sicherheitspersonal Kosten in Höhe von ca. 565 000 Euro entstanden.
Es gibt Dinge, die muss man veröffentlichen, auch wenn sie Off-Topic sind.
Im übrigen haben Autoren der Wikipedia ebenfalls einen Artikel zum G8-Gipfel in Heiligendamm verfaßt, dort wird sogar von über 90 Millionen EURO Kosten berichtet [hier]
Fazit
Man sollte zwingend über die Ausgaben unserer Poltiker diskutieren, denn nach diesem Artikel ist mir nur eines klar: Die größten Schmarotzer sitzen in unseren Parlamenten.
Hälftiger Mehrbedarf für Alleinerziehende bei Abwechslung in der Betreuung
Der 4. Senat des Bundessozialgerichts hat am 3. März 2009 im Verfahren – B 4 AS 50/07 R – entschieden, dass erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ein hälftiger Mehrbedarf für Alleinerziehende zusteht, wenn sich geschiedene und getrennt wohnende Eltern bei der Pflege und Erziehung des gemeinsamen Kindes in größeren, mindestens eine Woche umfassenden zeitlichen Intervallen abwechseln und sich die anfallenden Kosten in etwa hälftig teilen.
Die Klägerin hat, obwohl sie sich in der Betreuung ihrer Tochter mit ihrem geschiedenen Ehemann abwechselt, Anspruch auf den hälftigen Mehrbedarf für Alleinerziehende. Der genannte Mehrbedarf wird unabhängig von der konkreten Höhe des Bedarfes in Form einer Pauschale gewährt, wenn der Hilfebedürftige leistungsberechtigt im Sinne des SGB II ist und die besondere Bedarfssituation der Alleinerziehung vorliegt. Letzteres ist hier der Fall, denn in der Zeit, in der sich die Tochter der Klägerin bei ihrer Mutter befindet, erzieht die Klägerin das Kind im Sinne des § 21 Abs 3 SGB II allein. Der erkennende Senat folgt in solchen Fällen nicht dem „Alles-oder-Nichts-Prinzip“. Denn rechtlich ist es in einer derartigen Situation weder angemessen, hilfebedürftigen Arbeitslosen den Mehrbedarf wegen Alleinerziehung gänzlich zu versagen, noch ist es sachgerecht, ihnen den vollen Mehrbedarf zuzubilligen. Die Frage, ob und in welchem Umfang durch den wöchentlichen Aufenthaltswechsel eine Entlastung eintritt, bestimmt sich bei der Auslegung des § 21 Abs 3 SGB II unter Berücksichtigung des Zwecks der Leistung wegen Alleinerziehung. Deren Rechtfertigung ergibt sich im Wesentlichen daraus, dass Alleinerziehende wegen der Sorge für ihre Kinder typischerweise höhere Aufwendungen haben. So haben Alleinerziehende typischerweise weniger Zeit, um preisbewusst einzukaufen. Auch fallen bei ihnen oft Kosten für Kinderbetreuung an, wenn sie selbst Außenkontakte pflegen wollen, Behördengänge zu erledigen haben oder zu Arztbesuchen gezwungen sind. Im Hinblick auf diesen Zweck tritt in Fällen, in denen sich das Kind mindestens eine Woche bei dem einen, die andere Woche bei dem anderen Elternteil befindet, in der Betreuungszeit keine umfassende Entlastung bei der Pflege und Erziehung ein, sodass die Zuerkennung des hälftigen Mehrbedarfs gerechtfertigt ist.
Pressemitteilung des Bundessozialgerichts und weitere Hinweise zur Rechtslage [hier]
Kommentar
Wieso ist jemand alleinerziehend, wenn die Erziehung zu ungefähr gleichen Teilen von beiden Elternteilen ausgeübt wird? Wieso bekommt eine Alleinerziehende wegen der Sorge für ihre Kinder Zuschlag, gleichzeitig wird Vätern aber alles erdenkliche von ihrem Lohn/Gehalt abgezogen, obwohl diese sich genauso sorgen? Interessant ist auch die Begründung der „Mehrarbeit“ von Alleinerziehenden, die Hartz IV beziehen. Da werden dann u.a. Arztbesuche als gezwungen angesehen, obwohl man doch davon ausgehen kann, das Mütter oder Väter dieses gerne und ohne großes Pathos erledigen, oder etwa nicht? Behördengängen und Außenkontakte können ja überwiegend in der Zeit des Alleinseins ausgeführt werden und davon abgesehen, dürfte es doch keine Probleme mit Kindern geben, wenn diese mitgenommen werden. Die Argumente werden immer abstruser, ob eine Verbesserung in der Erziehung dadurch statt findet, steht wohl auf einem anderen Stern.
Familien und Kinder stärken
Die Bundesregierung entlastet Familien: Besonders Familien mit niedrigem Einkommen und jüngeren Schulkindern profitieren vom gerade verabschiedeten zweiten Konjunkturpaket. Die Bundesregierung reagiert damit auch auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten [mehr]
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