Archiv nach Schlagworten: Kindesentziehung

Das Monster

Ohne weitere Worte – einfach nur anschauen.

 

Tatort – Diese Väter sind zum grauen

Normalerweise ist mir ein Krimi keinen Beitrag wert, aber mich hat die Darstellung des Themas „Zwischen zwei Welten“ geärgert, weil Väter im Schweizer Tatort als hochgradig kriminell dargestellt wurden. Es ging um eine ermordete Frau, Mutter dreier Kinder von drei ver­schiedenen Vätern und der Höhepunkt war das Bemü­hen der Schweizer Kommissare, den Mord an der Frau mittels eines Geistheilers aufzuklären.

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Zunehmende Angst vor Jugendämtern

Zunehmende Angst vor den Jugendämtern behindert den Kinderschutz

Die BAG ASD/KSD (Bundesarbeitsgemeinschaft Allgemei­ner Sozialer Dienst, Kommunaler Sozialer Dienst) stellt eine zunehmende Angst der Bevölkerung vor einer Kon­taktaufnahme zu den Jugendämtern fest.

Die Diskussion um vernachlässigte und misshandelte Kin­der führt bereits seit längerer Zeit zu einer verstärkten Kri­tik an der Arbeit Sozialer Dienste in den Jugendämtern. Aktuelles Beispiel ist der Fall eines im Kellerraum aufgefundenen, vernachlässigten Kindes im Kreis Sege­berg (Schleswig-Holstein). Jeder dieser Fälle ist sorgfältig zu prüfen. Die Öffent­lich­keit und beteiligte Personen haben ein Recht darauf, dass gegebenenfalls deutlich werdende Schwachstellen im Kinderschutzsystem und Fehlverhalten von Beteiligten nachgegangen wird und Maßnahmen der Fehlervermeidung ergriffen werden.

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2011 wurden 38.500 Kinder durch Jugendämter in Obhut genommen

Pressemitteilung Nr. 229 vom 05.07.2012

2011: Zahl der Inobhutnahmen durch Jugendämter weiter gestiegen

WIESBADEN – Im Jahr 2011 haben die Jugendämter in Deutschland 38.500 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen. Das waren gut 2.100 (+ 6 %) mehr als 2010. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hat die Zahl der Inobhutnahmen in den letzten Jahren stetig zugenommen, gegenüber 2007 (28.200 Inobhutnahmen) stieg sie um 36 %.

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Urteil zum Missbrauch eines Jugendamtes

Jugendamtsmitarbeiter handeln oft gegen Gesetze, ob­wohl gerade sie als Staatsbedienstete die ein­schlä­gigen Paragraphen kennen und einhalten müssten. Im folgen­den Fall lag keine akute Gefahr vor, trotzdem wurde ein Kind vom Jugendamt direkt aus dem Kran­ken­haus in Obhut genommen. Ein Familienrichter und sogar ein Verwaltungsgericht urteilten, das die Wegnahme eine völlig unverhält­nismäßige Maßnah­me und daher rechts­widrig war. Beide Institutionen sprachen sogar von (Macht-) Miss­brauch. Trotzdem erklärte ein Sprecher der Stadt, dass sie ihre Verfah­rensweise nicht ändern werden.

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Im Jugendamt arbeiten wohlmeinende Laien

Das Portal Int. Network of Human Rights hat ein Interview mit Professor Uwe Jopt zum leidigen Thema Jugendamt und Kindeswegnahmen eingestellt, wel­ches im Westfalen-Blatt Nr. 118 im Mai 2009 veröffentlicht worden war. Es lohnt sich auf jeden Fall, dass ganze Interview zu lesen. In Anbetracht der Tatsache, das vor ein paar Tagen mal wieder ein Kind bei Pflegeeltern zu Tode gekommen ist, obwohl es bei seinen leiblichen Vater um Hilfe gefleht hatte, kommt den Worten von Professor Jopt noch eine wesentlich größere Bedeutung zu.

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Kindesentziehender Vater soll ein christlicher Fundamentalist sein?

Zu meiner eigenen Schande muss ich gestehen, dass ich mich von den Presseberichten zum Fall des „Kindesentführer“ Axel H. habe blenden lassen. Christ­lich und dann auch noch fundamental, dass hat bei mir Ungutes ausge­löst. Nachdem der User Diego am Abend im WGvdL.com-Forum auf einen Bericht des NDR hingewiesen hat, sehe ich die Angelegenheit mittlerweile mit anderen Augen.

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Beihilfe zum Kindesentzug und weitere Urteile

Es kommt nicht sehr oft vor, das Kindesentzug tatsächlich bestraft wird und gerichtsverwertbare Konsequenzen daraus gezogen werden. Der Trennungskrieg bzw. Entzug der Kinder im ersten eingestellten Fall hat sich auch für die Mutter zum Nachteil ausgewirkt. Ein Gericht hat ihr das Sorgerecht für die beiden Söhne entzogen und dem Vater übertragen. Die Leidtragenden sind wie üblich die Kinder, denn der Krieg um diese geht leider weiter.

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Femokratie News 208-2011

Nach Oslo: Von rechts und links gegen Bürgerrechte
Dass in Norwegen ein Attentäter 76 Menschen ermordet hat, lässt sich in Deutschland trefflich nutzen, um politisches Kapital daraus zu schlagen. Rechten wie Linken dient Anders Behring als Aufhänger, mit dem man seine Ideologie und seinen jeweiligen Angriff auf Bürgerrechte legitimieren kann. Auf der Strecke bleiben dabei Rationalität und Freiheit. Kritische Wissenschaft

  • Auf dem Blog „Kritische Wissenschaft“ findet ein wirklich interessanter Schlag­ab­tausch bei den Kommentaren statt. Aber nicht nur deshalb ist der Beitrag wirk­lich lesenswert.

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Jugendamt unterstützt Kinderschänderin

Wenn Väter in Deutschland nicht wie verabredet oder per Ur­teil fest­ge­legt, ih­re Kin­der den Müt­tern (recht­zei­tig) zu­rück brin­gen, dann nennt man das Kin­des­ent­zie­hung. In sol­chen Fäl­len wird mit­un­ter so­­gar das LKA ein­ge­schal­tet. Ma­chen Müt­ter das Glei­che, in­te­res­siert das in vie­len Fäl­len we­der Ju­gend­äm­ter, noch an­de­re zu­stän­di­ge Be­hör­den. Ist ei­ne Mut­ter aber we­gen sex­uel­lem Miss­brauch Min­der­jäh­ri­ger ver­ur­teilt und hat auch sonst noch ei­ni­ges auf dem Kerb­holz, schei­nen das bes­te Vo­raus­set­zun­gen für ein Nicht­ein­grei­fen zu sein 🙁

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Video zur Demo Jugendamt/Machtmissbrauch

In diesem Video kommen Elternteile zu Wort, die zur Kampagne „Das Jugendamt – Unterstützung, die ankommt“ bei einer Demo in Berlin Stellung beziehen. Es werden seitens der Eltern viele Fragen rund um den größtenteils unberechtigten Kin­des­ent­zug gestellt und diese scheinen den Sprecher dieser Kampagne heillos zu über­for­dern, wie man seinen Antworten – auch im zweiten Teil des Videos – entnehmen kann.

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Das Geburtsrecht des Kindes auf Mutter und Vater

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Überlegungen zur Sorgepflicht
Von Karin Jäckel auf Deutschlandradio Kultur

Eltern-Kind-Beziehungen sind älter als jedes menschengemachte Gesetz und jedes Wächteramt des Staates. Es ist das natürliche und unverbrüchliche Geburtsrecht als Menschenrecht eines jeden Kindes, Mutter und Vater zu haben und von ihnen gemeinsam beschützt, erzogen und umsorgt zu werden.

Auf einen Elternteil verzichten zu müssen, bedeutet für jedes Kind einen schweren, Leib und Seele belastenden Verlust. Auch dann, wenn das Kind dies nicht bewusst erkennt. Irgendwann fragen sich alle Kinder nach den eigenen Wurzeln. Auch Adoptivkinder wollen ihre leiblichen Eltern kennenlernen, weil sie wissen wollen, wer die beiden Menschen sind, von denen sie gezeugt und geboren und an andere Leute abgegeben wurden und welches genetische Erbe sie in sich tragen.

Das Alleinerziehendsein ist keineswegs ein „Erfolgsmodell“, wie Edith Schwab als Vorsitzende des „Verbands alleinerziehender Mütter und Väter“ weismachen will, sondern erwiesenermaßen ein Misserfolgsmodell, das Mütter überfordert, Kinder in psychotherapeutische Behandlung und beide in Lebensängste und Armut treibt – mit und ohne finanziellen Unterhalt des ausgegrenzten Elternteils [mehr] [MP3]

Alles in allem ein guter Artikel von Frau Dr. Jäckel. Allerdings habe ich einen Punkt vermisst, denn sie schreibt zum Thema Gewalt:

Es kann nicht sein, dass die weltweiten Forschungsergebnisse über die nahezu identische Gewaltbereitschaft der Geschlechter weiterhin dem Mythos „Frau = Opfer, Mann = Täter“ untergeordnet werden und Kindern nur deshalb ihr Geburtsrecht auf beide Eltern vorenthalten wird, weil manche Männer zu Verbrechern werden und dann Frauen und/oder Kindern Gewalt antun.

Diese Behauptung ist zwar richtig, allerdings wäre es noch besser gewesen, wenn Frau Dr. Jäckel die Frage in den Raum gestellt hätte, wieso an Müttern nicht gezweifelt wird, da von diesen immerhin zu 55% Gewalt gegen Kinder ausgeht. Diese Feststellung wurde erst kürzlich in diesem Blog eingestellt [hier]

Scheidungsland in der EU frei wählbar?

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Jedes Jahr reichen ungefähr eine Million Ehepaare in der EU die Scheidung ein. Doch nicht immer ist klar, welches Recht für einen Scheidungsfall gilt, vor allem dann, wenn die Partner aus verschiedenen Ländern kommen. Un­si­cher­heit besteht aber auch, wenn sie dieselbe Staats­an­ge­hö­rig­keit haben, jedoch im Ausland oder in ver­schie­de­nen Ländern getrennt leben. Das kann sehr kom­pli­ziert werden.

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Änderungen der neuen Unterhaltsleitlinien

justitia-mit-dollarzeichenIch möchte direkt am Anfang betonen, das nachfolgende Ausarbeitung nicht von mir stammt, die Quelle wird am Ende genannt. Der Autor hat mir die Veröffentlichung in meinem Blog erlaubt.

Veränderungen in den neuen Unterhaltsleitlinien 2010

Die meisten Leitlinien zum Unterhalt sind nun auch draussen. Wer geglaubt hat, darin würde sich nichts ändern weil die Alten erst vor einem Jahr erschienen sind, wird enttäuscht werden. Die OLGs haben die Chancen der Unterhaltserhöhung kräftig ausgenutzt, um eine Menge weiterer Änderungen zu verkünden. Ich greife mal ein paar davon anhand der Leitlinien des OLG Hamm raus („der Hammer“):

  1. Es steht jetzt ausdrücklich drin, dass Tilgungsleistungen für die Wohnung bei Kindesunterhalt nicht berücksichtigt werden, wenn kein Unterhalt bezahlt werden kann. Die Richter erzwingen damit einen Crash der Finanzierung der eigenen Wohnung. Wer Mieter ist, wird somit bevorzugt (Punkt 5.4.).
  2. Wer während der Ehe gut für sein Alter vorsorgt, muss diese Vorsorge bei der Scheidung reduzieren, um mehr Unterhalt bezahlen zu können (Punkt 10.1). Die gute Vorsorge zu Ehezeiten wird Dank dem Versorgungsausgleich und seiner gesetzlichen Verschärfung zum 1.9.2009 auch zerschlagen.
  3. Der Kindergartenbesuch ist jetzt ausdrücklich Mehrbedarf (10.3). Was mich aber durchaus verwundert, denn der BGH hat alle Betreuungskosten dazu erklärt und die Jugendämter haben danach sofort Anweisung bekommen, in ihren Titulierungen immer von „Betreuungskosten“ und nicht nur „Kindergartenkosten“ zu schreiben, um aus möglichst vielen Konstellationen das Maximum an Unterhalt herauszuholen.
  4. Der Zwang zur Insolvenz, damit möglichst viel Unterhalt bezahlt werden kann ist jetzt enthalten. Falls das nicht möglich ist, dürfen höchstens die Kreditzinsen berücksichtigt werden (10.4.2).
  5. Nur die Zahlbeträge, nicht die Tabellenbeträge des Kindesunterhalts werden beim Ehegattenunterhalt und auch beim Erwerbstätigenbonus berücksichtigt: Somit wird das (nicht einmal ausgezahlte!) Kindergeld zur Finanzierung des Ehegattenunterhalts herangezogen (11.2.2.). Das war bisher umstritten, der BGH hat es -wie erwartet- zuungunsten des Pflichtigen festgeschrieben.
  6. Damit auch alles schön einfach ist, wird in Kapitel 15.2. neben Quoten, Halbteilungsgrundsätzen, Erwerbstätigenbonussen, der Differenzmethode, der Additionsmethode nun auch die Anrechnungsmethode beim Ehegattenunteralt eingeführt. Sicherlich wird auch bald die Anwaltspflicht auf zwei Anwälte pro Fall erweitert, denn ein Anwalt reicht angesichts der Komplexität der Materie nicht aus. Damit niemand einen Nachteil erleidet, sind somit zwei Anwälte erforderlich. Alles wird besser!
  7. In Punkt 15.6. werden auf einer halben Seite die Winkelzüge ausgebreitet, die bei mehreren unterhaltsberechtigten erwachsenen Berechtigten im gleichen Rang (Ehegatten, Müttern etc.) eine Unterhaltsberechnung darstellen sollen. Das basiert auf einem neuen Höhepunkt der kafakaesken Rechtssprechung des BGH letztes Jahr. Macht auf das Fass, den Spund macht weit!
  8. Beweislastnachteil für den Unterhaltspflichtigen: Das Fehlen ehebedingter Nachteile muss nachgewiesen werden (15.7.), nicht ihre Existenz. Betont wird die Einhaltung von Mindestbeträgen beim Unterhalt trotz Gründen für Unterhaltssenkungen. Der Berechtigte soll unter gar keinen Umständen Geld vom Staat verlangen können, sondern sich immer zuerst an den Pflichtigen halten können.
  9. Punkt 17.1.1 fügt noch einmal ein halbe Seite an: Hier geht es um die Frage, wann wieder Erwerbstätigkeit vom Unterhaltsberechtigten erwartet werden kann. In klarem Bruch der neuen Gesetze versuchen die Richter wieder ein Altersphasenmodell durch die Hintertür einzuführen, indem doch wieder ein konkretes Alter genannt wird: „Die Mehrheit der Senate geht davon aus, dass bei Berücksichtigung der vorstehenden Kriterien eine vollschichtige Erwerbsobliegenheit neben der Betreuung eines Kindes unter 10 Jahren nur selten in Betracht kommt und auch danach die Umstände des Einzelfalles entgegen stehen können.“. Der Rest ist grässlich unkonkret langatmiges Geschwafel, das möglichst viele Möglichkeiten zur Unterhaltsverlängerung offenhält. Solche Trickkisten sind nichts weiter als Hinweiskataloge für Amtsrichter und Anwälte, was man probieren kann. Sie werden grundsätzlich zu Ungunsten von Pflichtigen angewendet.
  10. Krankenversicherungskosten beim Unterhalt für nichteheliche Mütter werden jetzt ausdrücklich als Extrabedarf genannt – eine nette kleine Unterhaltserhöhung von 100 bis 400 EUR pro Monat (Punkt 18). So richtig sauteuer wird es für einen Vater, wenn er mit einer Selbständigen ein Kind zeugt.
  11. Interessant: Der Selbstbehalt beim Kindesunterhalt wird gesenkt, wenn der Pflichtige nur teilweise erwerbstätig ist (Punkt 21.2). Das ist der Hammer, denn die 900 EUR sind u.a. dazu da, um den Mehraufwand der durch die Arbeitstätigkeit besteht auszugleichen und der ist bei Teilzeit kaum geringer. Ein Auto muss man auch bei Teilzeit besitzen, um zur Arbeit zu kommen.
  12. Unterhaltspflichten von Kindern gegenüber Eltern und von Grosseltern gegenüber Enkeln werden nun aufgeführt. Wo kann man noch was holen, wenn die Väter restlos ausgepresst und kaputtgemacht sind? Bei der Sippe, die gute alte Sippenhaft lässt sich auch dafür instrumentalisieren. Ergo wurde bei den Grosseltern der Selbstbehalt kräftig reduziert, er ist nun nur noch so niedrig wie zwischen Ex-Ehegatten oder zwischen Vater und nichtehelicher Mutter: Zwischen 935 und 1000 EUR. Grosseltern sind damit nun voll in die Unterhaltsspirale einbezogen. Ein grosser Schritt. Ebenfalls ein grosser Schritt: Ehegatten der Pflichtigen sind nun auch indirekt voll einbezogen, verdienen sie mehr wie 1050 EUR, so wird der Selbstbehalt des Pflichtigen gesenkt. Die neue Frau, die der verwitwete Opa geheiratet hat zahlt dann indirekt Unterhalt für jemand, mit dem sie nicht einmal verwandt ist.
  13. Der Selbstbehalt gegenüber Ehegatten oder Nichtehelichen wird um ca. 7% gesenkt und beträgt jetzt statt 1000 EUR nur noch 935 EUR, wenn der Pflichtige nicht erwerbstätig ist. Das betrifft z.B. besonders oben genannte Grosseltern, die nur Rente beziehen (21.4.1.) und auch Väter, die nicht verheiratetet waren, Betreuungsunterhalt zahlen müssen und unverschuldet arbeitslos geworden sind. Im Jahre 2004 hatten sie noch 1100 EUR, heute noch 1000 EUR und für einige Gruppen nur noch 935 EUR. Soviel zum Thema „Unterhaltsentwicklung“ und „Entwicklung der Selbstbehalte“ seitens unserer gut besoldeten Beamtenrichterinnen und -richtern mit Pensionsanspruch.

Fazit: Es quillt aus allen Ecken heraus, wie extrem der Druck ist, nach den allerletzten Cents zu greifen, die irgendwo noch zu holen sein könnten, um Regeln so weit zu verbiegen wie es nur irgend geht damit noch etwas extra abzupressen ist. Die Krallenhand der Richter greift nach Opa, nach Unbeteiligten, kratzt an Selbstbehalten, raubt auch noch den läpprigen Rest des nicht einmal ausgezahlten halben Kindergeldes. Die Leitlinien sind wie die Düsseldorfer Tabelle zur reinen Mangelverwaltung verkommen, die jährlich immer länger, immer ausgreifender und immer wortreicher werden. Der Krebs „Unterhaltsrecht“ wächst schnell und metastasiert noch schneller, seine Strategie bei versagenden Organen des Wirts ist der Befall anderer Organe.

Sichtbar ist auch, wie gross die Veränderungen sind, die die Richter (allen voran die vom BGH) verkünden. Sie übertreffen meiner Ansicht nach im Effekt auf Pflichtige die Wirkung der letzten Unterhaltsrechtsreform vom 1.1.2008. Sie übertreffen sie ganz sicher, wenn man die massiven Verschlechterung zu Lasten der Pflichtigen einbezieht, die mit dem 1.9.2009 in Kraft getreten sind: Anwaltspflicht im kompletten Unterhaltsrecht, Verstärkung der Totschlagmethode einstweiliger Verfügungen, verschärfter Versorgungsausgleich und einen Sack voller weiterer Juristenwaffen hoher Durchschlagskraft. Seit 1977 hat sich nicht mehr so viel getan, es sieht ganz danach aus, dass die Ressource „Unterhaltspflichtiger“ mit Wirtschaftskrise, fetter Erhöhung, Lohnsenkungen nicht mehr stärker beerntbar ist und die Juristen explosionsartig hektische Aktivitäten entwickeln, um das durch weitere Ausweitung zu überspielen. Wenn die Insel sinkt, wird man hektisch, baut Dämme und Türme.

http://www.famrb.de/unterhalt.htm
Hamm: http://www.olg-hamm.de/service/hammer_leitlinie/HLL_2010.pdf

Quelle der Ausarbeitung: Trennungsfaq-Forum

Piepers Rede zu int. Kindesentziehungen

cornelia-pieper Der Anlass, der uns heute zusammenführt, ist leider ernst und oft mit tragischen menschlichen Schicksalen verbunden. Wenn Beziehungen scheitern, trifft dies nicht nur die Erwachsenen hart; stärker noch leiden die gemeinsamen Kinder. Die Auseinandersetzungen um die Kinder nehmen leider manchmal einen Verlauf, der für alle Betroffenen außerordentlich belastend ist. Beide Elternteile kämpfen regelrecht um die Kinder.

Dabei geht es doch gar nicht in erster Linie um die Rechte der Eltern. Vielmehr muss im Zentrum immer das Kindeswohl stehen. Das Kind, von Geburt an ausgestattet mit gleichen Rechten und Pflichten wie jeder Erwachsene, bedarf unseres Schutzes viel mehr als die Erwachsenen. Gerade das Kind kann ja in den ersten Lebensjahren seine Rechte gar nicht erfassen. Es ist sich ja dieser Rechte noch nicht einmal bewusst. Eben deshalb darf das Kind nicht zum Spielball des Streits der Eltern werden

[..]Solange Staaten aus dem islamischen Raum oder Asien der Haager Konvention noch nicht beitreten, müssen wir Lösungsmechanismen im Vorfeld einer Mitgliedschaft suchen.

[..]eine Kindesentziehung ist nicht nur eine Frage des Familien- und Sorgerechts. Es ist und bleibt auch eine Straftat, die oft zusätzlich das Ausländerrecht berührt. Deshalb ist es wichtig, wohlgemerkt immer unter dem Primat des Kindeswohls, auch innerhalb Deutschlands alle Akteure an einen Tisch zu bekommen. Dazu gehören Familienrichter, Jugendämter, Staatsanwälte und die Polizei, aber auch die Vertreter der Zivilgesellschaft, die – oft ehrenamtlich – eine hervorragende Arbeit leisten.[mehr]

Viele Worte und wenig Inhalt. Wie Frau Pieper allerdings auf die Idee kommt, das Kinder gleiche Rechte und Pflichten wie Erwachsene haben, entzieht sich meiner Kenntnis.
Ich frage mich, wie Frau Pieper islamischen Länder dazu bewegen will, das Haager Kinderschutzübereinkommen (HKÜ) zu unterzeichnen und für deren Umsetzung zu sorgen? Nach islamischem Recht werden Kinder nach einer Trennung automatisch den Vätern zugesprochen und ich glaube kaum, das sich jene Staaten von einer deutschen Staatssekretärin besonders beeindrucken lassen. Wie will man die Rechte von zwei so unterschiedlichen Kulturen zusammen führen?
Interessant finde ich in der Tat die Aussage, das Kindesentziehung eine Straftat ist. Dann muss aber die Frage erlaubt sein, wieso dieses in Deutschland nicht entsprechend umgesetzt und bestraft wird? Auch in dieser Angelegenheit sollten deutsche Behörden erst einmal vor der eigenen Haustüre kehren, bevor sie Maßnahmen von anderen einfordern.
In diesem Zusammenhang empfinde ich ihre Aussage geradezu als Witz, das Familienrichter, Jugendämter, Staatsanwälte und die Polizei eine hervorragende Arbeit leisten würden.

Int. Symposium zu Kindesentziehungen

©by Maren Beßler/Pixelio.de

©by Maren Beßler/Pixelio.de

Die Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Cornelia Pieper, eröffnet am Freitag, den 04.12., ein vom Auswärtigen Amt erstmals veranstaltetes internationales Symposium zu Kindesentziehungen.

Rund 100 nationale und internationale Experten werden das Thema „Kindesentziehung“ einen Tag lang in verschiedenen Foren unter unterschiedlichen thematischen Ansätzen erörtern und dabei juristische und politische Fragen beleuchten [mehr]

Das Haager Übereinkommen zu Kindesentführungen (HKÜ), dem neben Deutschland achtzig weitere Staaten beigetreten sind, strebt eine zügige Rückführung entzogener Kinder an, ohne dies immer garantieren zu können.

Für Staaten außerhalb der Konvention fehlen bereits die grundlegenden Mechanismen. Hauptleidtragende sind in jedem Fall die betroffenen Kinder.

Das Auswärtige Amt organisiert das Symposium in enger Abstimmung mit dem BMJ, dem Bundesamt für Justiz (für HKÜ-Fälle zuständig) und dem BMFSFJ. Erstmals sollen nationale Fachleute und Experten aus Europa, Nord- und Südamerika, Asien und der islamischen Wellt Herausforderungen und Lösungswege erörtern, um ratsuchende Eltern und ihre Kinder besser zu unterstützen [hier]

Ich frage mich, was bei einem Symposium heraus kommen soll, wo es noch nicht einmal in Deutschland mit dem sanktionieren von Kindesentziehungen klappt. Vermutlich will man gerade den Vertretern der arabischen Welt klar machen, das Kinder zu ihren Müttern gehören. Bei dieser Veranstaltung wäre ich gerne dabei, um in Erfahrung zu bringen, was besagte Vertreter gegen westliche Argumente bei zusteuern haben 😉

In diesem Zusammenhang weise ich auf den Fall Görgülü hin, bei dem ein Kind mit staatlicher Gewalt dem Vater entzogen wurde, nähere Informationen [hier]

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