Nachfolgend verweise ich auf zwei Petitionen und eine Briefaktion, die an die Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, an den Bundespräsidenten Joachim Gauck und Bundeskanzlerin Angela Merkel gerichtet sind. Sollten weitere Aktionen folgen, werde ich diesen Beitrag aktualisieren.
Archiv nach Schlagworten: Leutheusser-Schnarrenberger
Petitionen-Briefaktionen gegen Beschneidung
Justizministerium für gute Gesetzgebung geehrt
Auszeichnungen und Ehrungen haben seit langer Zeit bei mir einen schalen Beigeschmack. Erstens gibt es diese zu häufig und haben alleine deshalb schon kaum einen Wert und zweitens hat man das Gefühl, es werden immer wieder die falschen ausgezeichnet. Als Beispiel sei hier der Friedensnobelpreis genannt, der oftmals Persönlichkeiten überreicht wurde, die ihn keinesfalls verdient hatten.
Gemeinsames Sorgerecht
Kürzlich las ich in einem Forenbeitrag sinngemäß folgendes: Erst wenn eine hohe Anzahl Rechtsanwälte und Richter selber vom Umgangsboykott und fehlendem Sorgerecht betroffen seien, würden diese eventuell umdenken. Von dieser Illusion sollte man sich aus mehreren Gründen verabschieden. Erstens müssen die betroffenen Anwälte und Richter ja weiterhin Geld verdienen, um Unterhalt zahlen zu können. Zweitens kümmert man sich um gewisse Dinge erst dann, wenn die Katastrophe eintritt. So ein Anwalt ist m.E. Robert Schulte-Frohlinde, der seinen eigenen Fall ins Netz gestellt hat.
Justiz wollte nie Väterprobleme lösen
Vor kurzem erfuhr ich durch einen Blogbeitrag von RA Schulte-Frohlinde, dass die ehemalige Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) gar nicht vorhatte, das gemeinsame Sorgerecht für nicht verheiratete Väter zu regeln bzw. gesetzlich festzulegen. Im Gegenteil: Sie war noch nicht einmal bereit, ein Gutachten dazu in Auftrag zu geben, obwohl dieses vom Bundesverfassungsgericht vorgegeben war. Nun ist es nicht so, dass Betroffene das nicht geahnt hätten, unglaublich ist es aber trotz allem! Das Ganze allerdings nun auch noch schriftlich zu lesen, hat seine eigene Qualität. Aber lest selbst, was Herr Schulte-Frohlinde dazu schreibt:
Bundesverdienstkreuz für Mütter-Lobbyistin
Die große Vorsitzende des „Verbandes allein erziehender Mütter“ (und verschämt, ganz klein, neuerdings auch Väter), VAM(v) – ihres Zeichens Rechtsanwältin für Familienrecht, erhält das:
Bundesverdienstkreuz für Edith Schwab
[15.07.2010] Der Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF), Edith Schwab, wird am 17. August 2010 in Mainz das Bundesverdienstkreuz am Bande verliehen.
Die Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter sowie der AGF wird mit der Auszeichnung für ihr gesellschaftliches Engagement auf Landes- und Bundesebene geehrt. Edith Schwab ist Rechtsanwältin für Familienrecht in Speyer und war bereits von 1996 bis 2002 stellvertredende Vorsitzende im VAMV-Landesverband Rheinland-Pfalz sowie ab 1999 auch auf Bundesebene. 2001 wurde sie Bundesvorsitzende des VAMV und ist 2009 und 2010 auch Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF). Seit Mai 2005 ist Edith Schwab Präsidentin der neu gegründeten Organisation der Alleinerziehenden auf europäischer Ebene, ENoS (European Network of Single parent families). Der Orden wird am 17. August 2010 in Mainz durch den Ministerpräsidenten des Landes Rheinland-Pfalz, Kurz Beck, überreicht.
Da weiß man doch, wo die Reise hingeht in unserem Land. Verdiente Lobbyistinnen brauchen das wohl auch, bei soviel Gegenwehr der bösen Männer, die gegen Ausgrenzung, Diskriminierung, Väterentrechtung, Zwangsdienste usw. öffentlich auftreten. Wer den VAM(v) – Akronym für Väter klein geschrieben – noch nicht kennt, darf ihn sich hier antun: VAM(v)
Aktuelles zum Thema gemeinsames Sorgerecht, dort geschrieben in einer weitgehend ignorierten Pressemitteilung:
Grund zur Sorge: Leutheusser-Schnarrenberger plant Reform des Sorgerechts für Nichtverheiratete
Prozessauftakt im Kindbett: Zum Wohle des Kindes?
… Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte in seinem Urteil im Dezember 2009 die deutsche Rechtssprechung nur in einem Detail korrigiert: Auch für nicht verheiratete Väter müsse die Möglichkeit offen gelassen werden, die gemeinsame Sorge einzuklagen.
Vor diesem Hintergrund ist der Vorstoß der Bundesjustizministerin nicht nur vollkommen unverständlich, er trägt sogar den haut goût einseitiger Ideologisierung. „Alleinerziehenden Müttern und damit auch ihren Säuglingen würde durch diese Gesetzesänderung zusätzlicher und unnötiger Stress zugemutet. Artikel 6 Absatz 4 des Grundgesetzes, welches jeder Mutter einen Anspruch zugesteht auf Schutz und Fürsorge der Gemeinschaft, wird konterkariert“, so die Vorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter und Fachanwältin für Familienrecht Edith Schwab …
Man darf also feststellen, dass sich die Verbandsvorsitzende offen gegen die Rechte der Väter stellt und damit ihren eigenen Vereinsnamen mehr als konterkariert. Insofern wäre eine konsequente Umbenennung des VAM(v) in „Verband alleinerziehender Mütter gegen Väter“ wohl der passendere Name.
Und die große Vorsitzende fordert im Übrigen 500,- Euro Kindesunterhalt / Kopf, nur mal so am Rande. Das war sogar dem Richter Soyka beim OLG-Düsseldorf, verantwortlich für die DD’er-Tabelle laut n-tv zu abstrus:
Dem Verband Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) reicht der Anstieg von 13 Prozent nicht. Die durchschnittlichen Kosten für ein Kind betrügen 550 Euro im Monat, sagt die VAMV-Vorsitzende Edith Schwab. Nur etwa ein Drittel aller Kinder erhielten überhaupt den ihnen zustehenden Unterhalt, ein Drittel bekomme nur unregelmäßig oder nicht in der vereinbarten Höhe Unterhalt, und ein Drittel kriege gar nichts wegen mangelnder Leistungsfähigkeit oder unzureichender Zahlungsmoral. Der Verband fordert daher eine Grundsicherung für jedes Kind in Höhe von 500 Euro zahlbar aus Steuergeldern.
Familienrichter Soyka schüttelt angesichts dieser Forderung den Kopf. „Es kann nicht sein, dass ein Kind von fünf Jahren einen Bedarf von 500 Euro hat und ein Unterhaltspflichtiger einen Mindestbedarf von 900 Euro.“ Abzüglich der Miete stünde dem Vater dann so viel zu wie dem Nachwuchs im Kindergartenalter. „Das müssen wir verhindern.“ [hier]
Und zum unguten Schluss: „Alleinerziehend sein ist eine Erfolgsstory“, so Edith Schwab. Wenn sie sich da mal nicht täuscht. Nachfolgend eine Kurzzusammenfassung des Interviews von WDR5 mit Edith Schwab:
„Grund zur Sorge“
Interview mit Edith Schwab, Vorsitzende des Verbandes Alleinerziehender Mütter und Väter
Die angestrebte Reform des Sorgerechts von unverheirateten Eltern löst kontroverse Reaktionen aus. In Zukunft soll neben der Mutter auch der Vater automatisch das Sorgerecht erhalten. Viele ledige Väter begrüßen die geplante Gesetzesänderung. Aber birgt sie nicht auch Gefahren? Würden Frauen schneller abtreiben, wenn sie von einem ungeliebten Mann schwanger sind? Könnten Alleinerziehende ungestraft in einer anderen Stadt neues Glück suchen? [hier]
Allein das hervorgehobene sagt doch im Grunde alles! In diesem Sinne, herzlichen Glückwunsch Frau Schwab. Mögen Sie auch in Zukunft für Ihr „Erfolgsmodell“ geschlechterspezifisch sorgen. Nur schade, dass das BVerfG Ihnen inzwischen einen kleinen Strich durch die Rechnung gemacht hat.
RA Robert Schulte-Frohlinde: Verband alleinerziehender Mütter
TrennungsFAQ-Forum: Bundesverdienstkreuz für vamv-Chefin
WGvdL.com-Forum: Alleinerziehenden-Lobby-Vorsitzende erhält das Bundesverdienstkreuz
FemokratieBlog: Mathieu Carriere + Edith Schwab bei N24
FemokratieBlog: Verlinkung zu ausführlichem Text und 3 Videos zur Sendung auf N24 mit Mathieu Carriere und Edith Schab
FamilienInfoTreff: Edith Schwab – Bundesverdienstkreuz für Väterdiskriminierung
DFuiZ.net: Einige Gedanken zur geplanten Verleihung des Bundesverdienstkreuzes
derVäterBlog: Verband alleinerziehender Mütter legt Väter ab
djb findet gemeinsames Sorgerecht fatal
Der Deutsche Juristinnenbund (djb) registriert einen fatalen Meinungsumschwung des Bundesjustizministeriums bei der Neuregelung der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern.
[..]Aber auch das Bundesverfassungsgericht fordert in diesem Urteil keineswegs, dass die gemeinsame Sorge automatisch mit der Vaterschaftsanerkennung eintritt. Im Gegenteil zeigt das Gericht ausdrücklich die Probleme auf, die eine solche Regelung mit sich bringt.
Jutta Wagner, Präsidentin des djb, gibt zu bedenken, dass genügend Konstellationen denkbar sind, in denen eine gemeinsame elterliche Sorge mit der Geburt des Kindes nicht dem Kindeswohl entspricht. So etwa wenn das Kind einer Zufallsbegegnung entstammt oder die Beziehung schon vor der Geburt durch andauernde Streitigkeiten belastet ist.
Die Juristinnen halten daher das Vorliegen einer sozial-familiären Beziehung zwischen Vater und Kind für eine notwendige und unverzichtbare Voraussetzung für eine gemeinsame Sorge nicht verheirateter Eltern [mehr]
Darauf habe ich die ganze Zeit gewartet, denn die Pressemitteilung des BVerfG hat genau die gewünschten Forderungen des djb vorgegeben. Es hat hoffentlich keiner eine Lösung im Sinne der Väter erwartet. Wie ich bereits in meinem gestrigen Beitrag zum BVerfG-Urteil geschrieben habe, wird es nur eine Minimallösung geben. Frau Leutheusser-Schnarrenberger wird sich gegen die Forderungen der Frauen-, Mütter- und Alleinerziehendenverbände kaum durchsetzen können, wenn doch, empfände ich dieses tatsächlich als ein Wunder. Fortlaufende Prozesse, egal wie eine Gesetzesänderung aussehen wird, sind schließlich unverzichtbarer Bestandteil der Juristenlobby. Mit anderen Worten: lass die Väter mal klagen, wenn diese von Müttern etwas wollen, was ihnen nicht zusteht.
Im übrigen möchte ich in diesem Zusammenhang noch auf das Grundgesetz verweisen:
Grundgesetz Artikel 6, Abs. 5
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern [hier]
Bettina Röhl hat auf Spiegel Online einen lesenswerten Artikel zur Sorgerechtsentscheidung in Karlsruhe geschrieben, den ich gerne empfehle.
Spiegel-Online: Punktsieg für den emanzipierten Papa
WikiMANNia: Sorgerecht • Umgangsrecht • Trennungsväter
BMJ und die elterliche Sorge lediger Väter
Sorgerecht: Im Mittelpunkt steht das Wohl des Kindes
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger freut sich über das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Sorgerecht: „Das Urteil bestärkt mit ich meinen Überlegungen, die Recht der Väter nichtehelicher Kinder deutlich zu verbessern“, kommentierte Leutheusser-Schnarrenberger die Entscheidung aus Karlsruhe. Ziel der Neuregelung zum Sorgerecht, an dem das Bundesjustizministerium seit Ende 2009 arbeitet, sei ein unbürokratisches Verfahren, bei dem stets das Wohl der Kinder im Mittelpunkt stehen müsse. Betroffenen Vätern sollten künftig Wege aufgezeigt werden, wie sie auch ohne vorherige gerichtliche Entscheidung ihr Sorgerecht ausüben könnten [mehr]
Elterliche Sorge: Bundesverfassungsgericht bestärkt Reformüberlegungen
[..]Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Ich begrüße die heutige Entscheidung ausdrücklich, weil sie den betroffenen Vätern ab sofort mehr Rechte bei der Ausübung der gemeinsamen Sorge verschafft. Das Urteil bestärkt mich in meinen Überlegungen, die Rechte der Väter nichtehelicher Kinder deutlich zu verbessern. Ich will eine Reform, die den betroffenen Vätern Wege aufzeigt, wie sie auch ohne vorherige gerichtliche Entscheidung ihr Sorgerecht ausüben können. Ziel ist ein unbürokratisches Verfahren, bei dem das Wohl der betroffenen Kinder stets Dreh- und Angelpunkt aller Überlegungen ist.
Auch aus dem parlamentarischen Raum liegen interessante und gute Vorschläge für eine Neuregelung vor. Es geht jetzt darum, alle Überlegungen zusammenzuführen und in die Feinausgestaltung einzutreten. Wir wollen ein modernes Sorgerecht, das die gesellschaftlichen Realitäten widerspiegelt und auch das Elternrecht des ledigen Vaters mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben in Einklang bringt [hier]
Vor allen Dingen der letzte Abschnitt macht mir Sorgen, denn er bedeutet aus meiner Sicht, das hier viele Köche mitreden wollen, die dann vermutlich den Brei verderben werden.
WikiMANNia: Sorgerecht • Umgangsrecht • Trennungsväter
Großer Tag für die Kinderrechte
Zu der heute vom Bundeskabinett beschlossenen Rücknahme der Erklärungen zur Kinderrechtekonvention der Vereinten Nationen erklärt Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger:
Heute ist ein großer Tag für die Kinderrechte. Mit der Rücknahme wird deutlich, dass Deutschland Kinderrechte ohne Vorbehalt achtet und schützt. Ich freue mich, dass der Durchbruch erreicht werden konnte. Die Rücknahme der Erklärungen zur Kinderrechtekonvention der Vereinten Nation beendet eine seit vielen Jahren andauernde politische Auseinandersetzung.
Auch wenn deutsche Gesetze Kinderrechte schon in der Vergangenheit respektiert haben, erwarte ich für die Rechtsanwendung das klare Signal, dass dem Kindeswohl Vorrang gebührt. Kinder haben Rechte – und sie haben diese Rechte ohne Vorbehalte, ohne Wenn und Aber.
Ich habe mich daher – gemeinsam mit vielen meiner Kolleginnen und Kollegen – schon lange für die Rücknahme der Erklärungen eingesetzt. Auch die Kinderkommission des Bundestages hat mehrfach und einstimmig eine Rücknahme eingefordert. Es ist ein Erfolg dieser Koalition, dass die bei einigen Ländern noch vorhandenen Bedenken zerstreut werden konnten. Der Bundesrat hatte die im Koalitionsvertrag festgehaltene Absicht begrüßt, die Erklärungen zurückzunehmen.
Mit der Rücknahme der Vorbehaltserklärungen setzt Deutschland auch ein Zeichen auf internationaler Ebene. Ich hoffe, dass wir mit der Rücknahme auch für andere Länder zum Vorbild werden [hier]
Den letzten Satz kann man nur als Witz ansehen. Es waren nur wenige Staaten, die diese Konvention (teilweise) nicht unterschrieben haben. Wenn man dann noch bedenkt, das die brd fast 18 Jahre gebraucht hat, um die Vorbehalte zurück zu nehmen, dann weiß man, was deutschen Politikern Kinderrechte wert sind.
Liest man den Text im Artikel 18 der UN-Kinderrechtekonvention:
(1) Die Vertragsstaaten bemühen sich nach besten Kräften, die Anerkennung des Grundsatzes sicherzustellen, daß beide Elternteile gemeinsam für die Erziehung und Entwicklung des Kindes verantwortlich sind. Für die Erziehung und Entwicklung des Kindes sind in erster Linie die Eltern oder gegebenenfalls der Vormund verantwortlich. Dabei ist das Wohl des Kindes ihr Grundanliegen [hier]
muss man sich schon fragen, wie sich dieser vereinbaren lässt mit dem Gesetz aus dem BGB § 1626a Absatz 2:
(1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, wenn sie
1. erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen ¹, oder
2. einander heiraten.
(2) Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge [hier]
¹ (Sorgeerklärungen)
Nachfolgend noch ein Link zu den Vorbehalten der brd [hier]
Mehr Rechtsschutz bei überlangen Prozessen
[..]Jeder hat das Recht auf gerichtlichen Rechtsschutz in angemessener Zeit. Lücken im Rechtsschutz wollen wir mit einem Entschädigungsanspruch für überlange Prozesse schließen. Die geplante Entschädigungsregelung kommt Verbrauchern wie Unternehmen zugute und ist ein Gewinn für den Rechtsstaat.
Vormund muss Kind persönlich kennen
Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zu verbessertem Kinderschutz durch beabsichtigte Änderungen im Vormundschaftsrecht:
Kinder sind die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft. Nicht jedes Kind hat das Glück, in der eigenen Familie Schutz und Fürsorge zu erfahren. Schreckliche Fälle von Kindesvernachlässigung sind unvergessen. Änderungen im Vormundschaftsrecht können dazu beitragen, Missbrauch und Vernachlässigung zu verhindern.
Wird Eltern das Sorgerecht entzogen, übernimmt ein Vormund die volle Verantwortung für das Kind. In drei von vier Fällen liegt die Vormundschaft beim Jugendamt als „Amtsvormund“. Wer Verantwortung für Kinder trägt, darf seine Schützlinge nicht nur aus Akten kennen. Ein direkter Draht zum Kind und Einblicke in das persönliche Umfeld sind unverzichtbar, um Gefahren frühzeitig zu erkennen und abzuwenden. In der Praxis muss ein Amtsvormund in vielen Fällen bis zu 120 Kinder gleichzeitig im Blick haben, bei Kevins Vormund in Bremen waren es mehr als 200. Der persönliche Kontakt ist oft nicht mehr möglich.
Wir wollen den persönlichen Kontakt ausdrücklich im Gesetz verankern. Der Vormund soll seine Mündel regelmäßig treffen, möglichst jeden Monat. Mindestens ein Mal im Jahr soll er dem Familiengericht nicht nur über persönliche Verhältnisse des Kindes, sondern auch über den Umfang des persönlichen Kontakts berichten. Die Familiengerichte sollen die Erfüllung der Kontaktpflicht überwachen. Damit gerade Amtsvormünder genug Zeit für den persönlichen Kontakt haben, sollen sie sich maximal um 50 Kinder kümmern [mehr]
Das nenne ich mal einen kleinen Fortschritt für Kinder, die sowieso schon in fast ausweglosen Situationen leben. Hoffentlich ist noch genügend Geld für zusätzliche Einstellungen von Mitarbeitern vorhanden.
Bundesjustiz zum EU-Sorgerechtsurteil
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zur heute ergangenen Sorgerechtsentscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte:
Berlin, 3. Dezember 2009
Mit der Kindschaftsrechtsreform hat die CDU/CSU/FDP-Koalition 1998 nichtverheirateten Eltern erstmals die Möglichkeit gegeben, das Sorgerecht für ihre Kinder gemeinsam auszuüben. Diese Weichenstellung war gut und wegweisend. Die Kindschaftsrechtsreform war seinerzeit eine von vielen Maßnahmen, um die Situation nichtehelicher Kinder zu verbessern. Weiterlesen »
Neue Staatssekretärin im BMJ
Da nach jedem Wechsel der Bundesregierung nicht nur neue Minister, sondern auch Staatssekretäre berufen werden, möchte ich kurz die Arbeit der zukünftigen Staatssekretärin des Bundesjustizministerium vorstellen. Auf der Homepage des BMJ findet man noch keine Informationen, diese sind lediglich in der Begrüßungsrede der neuen Justizministerin vorhanden. Bei Google sowie auf der Homepage der Bundesregierung war ich ebenfalls erfolglos.
Da Frau Dr. Grundmann nach den wenigen Information, die Frau Leutheusser-Schnarrenberger von sich gegeben hat, bereits in der Vergangenheit im Familienrecht tätig war, stelle ich nachfolgend den wesentlichen Auszug aus der Rede ein.
Seit 1993 ist Frau Dr. Grundmann im BMJ tätig. Schon als Referatsleiterin hat sie mit der Reform des Mietrechts ein außerordentlich brisantes politisches Vorhaben gemeistert. Und in den letzten vier Jahren hat sie als Unterabteilungsleiterin wichtige Reformprojekte im Familienrecht durchgesetzt, vor allem das neue Unterhaltsrecht. Diesen Reformen im Familienrecht haben auch meine Fraktion und ich im Bundestag zugestimmt. Sie haben nämlich das geschaffen, was für mich Liberalität ausmacht: mehr Freiheit und Selbstbestimmung und keine Festlegung des Rechts auf ein einzelnes Lebens- und Familienmodell. Frau Dr. Grundmann steht für diese moderne und liberale Rechtspolitik. Außerdem besitzt sie das, was man neudeutsch soft-skills nennt: Sie kann Menschen zusammenführen, sie kann Kompromisse schmieden und sie kann durch Argumente überzeugen [mehr]
Nach dieser Aussage kann man sich vorstellen, das auch in Zukunft keine Verbesserungen im Familienrecht zu Gunsten von Kinder und Väter zu erwarten sind.
Aktuelle Kommentare