Bundestagspräsident Norbert Lammert hat am Sonntag den Startschuss für das überarbeitete elektronische Petitionssystem des Parlaments gegeben. Der CDU-Politiker freute sich, „dass wir wieder einmal einen kleinen, weiteren Schritt zur Erhöhung der Benutzerfreundlichkeit gehen können“. Über ein neu gestaltetes Diskussionsforum hinaus gibt es eine Neuerung beim Datenschutz, wie aus einer Übersicht des renovierten Portals hervorgeht: Nutzer können bei der Zeichnung einer Petition statt ihres Klarnamens auch ein vom System vorgegebenes Pseudonym verwenden.[..] Heise
Archiv nach Schlagworten: Petitionsausschuss
Petition zu Qualifikations-Mindeststandards für famlilienpsychologische Sachverständige
Petition: Familienrecht – Qualifikations-Mindeststandards für famlilienpsychologische Sachverständige vor Gericht
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge für die Qualifikation von familienpsychologischen Sachverständigen vor Gericht Mindeststandards schaffen, die eine Approbation einschließen.
Internetsperrgesetz: Anhörung vor dem Petitionsausschuss
Am 22. Februar 2010 war die Anhörung vor dem Petitionsausschuss und ein Vereinsmitglied von MOGIS hat darüber im gleichnamigen Blog berichtet.
[..]Franziska Heine stellte zu Beginn noch einmal in einer Erklärung den Weg und die Argumente für die Petition dar.
Danach wurde sie mit Fragen der anwesenden Abgeordneten regelrecht „ausgequetscht“. Heine hat das aber alles sehr gut und souverän gemeistert.
Keine gesetzliche Frauenquote in Aufsichtsräten
hib-Meldung • 2010_012/02 • 20.01.2010
Petitionsausschuss
Berlin: (hib/HAE/LEU) Eine gesetzliche Frauenquote von 50 Prozent in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen soll nicht eingeführt werden. Dafür hat sich der Petitionsausschuss am Mittwochmorgen mehrheitlich ausgesprochen. Das Anliegen, mehr Spitzenfunktionen in der Wirtschaft mit Frauen zu besetzen, sei zwar wichtig, argumentierten die Koalition CDU/CSU und FDP, eine gesetzliche Regelung sei jedoch nicht zweckmäßig und zudem nach Europarecht unzulässig. SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten für die Vorlage. Der Ausschuss beschloss dennoch, die Eingabe unter anderem dem Frauenministerium und dem Justizministerium als Material zu überweisen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Vorschlag in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen einbezogen wird.
Wissenschaftliche Untersuchung zum Sorgerecht „dringend erforderlich“
hib-Meldung • 307/2009 • Datum: 16.12.2009
Petitionsausschuss – 16.12.2009
Berlin: (hib/LEU/STO) Das elterliche Sorgerecht für Kinder, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft geboren wurden, soll auf den Prüfstand. Dafür hat sich der Petitionsausschuss am Mittwochmorgen ausgesprochen. Einstimmig beschlossen die Parlamentarier, die Eingabe eines Vaters den Bundestagsfraktionen zur Kenntnis zu geben und dem Bundesjustizministerium als ”Material“ zu überweisen. Damit möchte der Ausschuss sicherstellen, dass die Beschwerde des nichtverheirateten Vaters in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen einbezogen wird. Derzeit ist das Sorgerecht des Petenten von der Abgabe übereinstimmender Sorgerechtserklärungen beider Elternteile abhängig.
Im konkreten Fall fordert der betroffenen Mann ein gemeinsames Sorgerecht für nichteheliche Väter und Mütter. Er begründet seine Eingabe damit, dass Mütter mit alleinigem Sorgerecht dieses als Druckmittel gegenüber dem Partner einsetzen könnten.
Die Ausschussmitglieder verwiesen auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, nachdem die Bevorzugung unverheirateter Mütter bei der Klärung des Sorgerechts gegen das Diskriminierungsverbot verstößt. Positiv hob der Ausschuss Maßnahmen des Justizministeriums hervor, die Aufschluss darüber geben sollen, ob die dem geltenden Regelungskonzept zugrunde liegenden Annahmen noch Bestand haben. Eine im März 2009 begonnene wissenschaftliche Untersuchung, die verlässliche Erkenntnisse über die tatsächlichen Gegebenheiten liefern soll, sei ”dringend erforderlich“, betonten die Ausschussmitglieder [hier]
Das der Petitionsausschuss diese dringende Empfehlung nur wegen des Urteils vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte abgegeben hat, brauche ich vermutlich keinem erzählen.
(Application no. 22028/04)
Bildquelle: ©by Felix/Pixelio.de
Video – Internetsperren mit Legosteinen erklärt
Besser kann man diese Technik kaum vermitteln 😉
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Internet-Sperren und die erfolgreichste Petition der Geschichte der Bundesrepublik
Die Petition: Internet – Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten vom 22.04.2009 ist noch nicht ganz die erfolgreichste Petition der Geschichte. Sie hat allerdings in Rekordzeit die Hürde der 50000 Mitzeichner genommen. Sie wird daher in einer Sitzung des Petitionsausschusse behandelt werden müssen.
In verschiedenen Gesprächen habe ich festgestellt, dass trotz des großen Echos in der Netz- und Technik-affinen Welt viele noch nicht wissen was mit dem Provider-Vertrag passiert ist und was mit dem Gesetztesentwurf noch kommen soll. In diesen Gesprächen habe ich immer wieder zu Papier und Stift gegriffen, Bildchen gemalt und den Erklärbär gespielt. Um selbst Zeit zu sparen habe ich die Bilder zusammen mit erläuterndem Text in eine Präsentation gepackt, die ich hiermit allen, die das Thema weiter kommunizieren und erklären wollen, zur Verfügung stelle. Sie ist ein wenig im Stile der “Sendung mit der Maus” gehalten. Obwohl es 23 Seiten sind kann man die Seiten aber in 2 bis drei Minuten lesen – dann ist aber klar worum es hier geht [hier]
Wie funktioniert das mit den Sperren? 23 Folien mit Bild und kurzen Texten
Aufwertung von Ost-Sprechstundenschwestern „dringend erforderlich“
hib-Meldung 041/2009
Datum: 11.02.2009
Petitionsausschuss
Berlin: (hib/LEU) In der DDR ausgebildete Sprechstundenschwestern sollen mit Krankenschwestern gleichgesetzt werden. Ihre Ausbildung sei mit dem Berufsbild der ebenfalls in der DDR ausgebildeten Krankenschwestern vergleichbar. Die Aufwertung des Berufsbildes bezeichnete der Petitionsausschuss am Mittwochmorgen als „dringend erforderlich“ und beschloss einstimmig, die zugrunde liegende Eingabe den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben und dem Bundesministerium für Gesundheit zur Erwägung zu überweisen. Damit soll sichergestellt werden, dass sowohl der Gesetzgeber als auch die Bundesregierung das Anliegen überprüfen und nach Möglichkeiten der Abhilfe suchen.
Im konkreten Fall stellt die Petentin eine Diskriminierung von Sprechstundenschwestern fest und fordert die Anerkennung als Fachkraft in der ambulanten Pflege. Derzeit würden Sprechstundenschwestern nur als pflegerische Hilfskräfte bezahlt, obgleich die Fachausbildung große Übereinstimmungen der Ausbildungsinhalte von DDR-Krankenschwestern aufweise [mehr]
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