hib-Meldung · 2012_03/2012_106/02
Finanzen/Antwort – 02.03.2012
Zahl der abgerufenen Kontendatensätze verdoppelt
Berlin: (hib/HLE) Die Zahl der von Behörden über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen abgerufenen Konten hat sich seit 2005 mehr als verdoppelt. Nach Angaben der Bundesregierung in ihrer Antwort (17/8715) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/8566) wurden 2005 bei 62.410 Abrufaktionen Datensätze von 485.000 Konten abgerufen. Im vergangenen Jahr seien es bei 116.908 Aktionen Datensätze von 1.050.726 Konten gewesen. Beim Bundeszentralamt für Steuern stieg die Zahl der Abrufe von 8.689 auf 62.333. Die Zahl der abgerufenen Konten beziehungsweise Kontenstammdatensätze sei nicht erfasst worden.
Im Vorwort zur Antwort verweist die Bundesregierung auf die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts, nach der Kontenabrufmöglichkeiten, die Gemeinwohlbelangen von erheblicher Bedeutung dienen, zulässig sind. Genannt werden gleichmäßige Besteuerung, die Bekämpfung des Sozialleistungsbetrugs sowie die wirksame Strafverfolgung und Rechtshilfe in Strafsachen. Es seien zwar Einschränkungen der steuerlichen Kontenabrufmöglichkeit erfolgt. „Eine weitere gesetzliche Reduzierung der steuerlichen Kontenabrufmöglichkeit ist vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlichen Auftrags der Finanzbehörden, die Steuern gleichmäßig festzusetzen und zu erheben (und bei säumigen Steuerzahlern auch zu vollstrecken) nicht vertretbar“, schreibt die Bundesregierung in der Antwort. hib-Meldung
63.000 ? so ein unsinn! Es sind mind. 4.600.000 überprüfte konten! jeder Hartz4’ler muss seine vermögensverhältnisse den behörden offenlegen, inclusive kontoauszug der vergangenen monate, die fein kopiert in die akte wandern, also „aktenkundig“ sind, und natürlich vom sachbearbeiter geprüft werden! Jeder antragsteller steht erstmal unter dem generalverdacht, sozialbetrug begehen zu wollen. Die weitergeleiteten kontostammdaten sind da höchstens für ein verschwiegenes zweit- oder drittkonto aussagekräftig. leider schlüsselt der bericht die 63.000 abfragen nicht weiter auf. Ich schätze, dass 90% BaföG- und Hartz4–empfänger sind, der geringste teil selbständige und vermögende steuerbetrüger. Fakt ist: das bankgeheimnis gilt nur für die reichen. Aber für die hat mama staat ja inzwischen einen netten deal mit der Schweiz ausgehandelt, damit selbst im fall der fälle nix passiert. Nicht umsonst gibt es den spruch „die kleinen hängt man, die großen lässt man laufen“. Und damit das nicht so offensichtlich wird, gibt’s hin und wieder einen empör-artikel über die ach so bösen kontrollen, die man doch bitte zurücknehmen möge!