Archiv nach Schlagworten: Rechtsstaat

Überwachungsstaat wird ausgebaut

hib-Meldung · 2012_03/2012_106/02
Finanzen/Antwort – 02.03.2012

Zahl der abgerufenen Kontendatensätze verdoppelt

Berlin: (hib/HLE) Die Zahl der von Behörden über die Bundesanstalt für Finanzdienst­leistungen abgerufenen Konten hat sich seit 2005 mehr als verdoppelt. Nach Anga­ben der Bundesregierung in ihrer Antwort (17/8715) auf eine Kleine Anfrage der Links­fraktion (17/8566) wurden 2005 bei 62.410 Abrufaktionen Datensätze von 485.000 Konten abgerufen. Im vergangenen Jahr seien es bei 116.908 Aktionen Datensätze von 1.050.726 Konten gewesen. Beim Bundeszentralamt für Steuern stieg die Zahl der Abrufe von 8.689 auf 62.333. Die Zahl der abgerufenen Konten beziehungsweise Kontenstammdatensätze sei nicht erfasst worden.

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Unglaubliches Urteil zur fristlosen Kündigung eines Jugendamtleiters

Wer jetzt glaubt, das ein Jugendamtsleiter entlassen wurde, weil ein Kind unter der Obhut des Jugendam­tes zu Tode kam, den muss ich schwer enttäuschen. Es wurde auch kein Kind von diesem Mann (sexuell) missbraucht, es fand keine Gewaltanwendung statt, ebenso wurde kein Pornomaterial auf dem Computer gekommen. Es war alles noch viel, viel schlimmer.

Der Mann wurde fristlos entlassen, weil er sexuell grenzüberschreitende Äußerun­gen gegenüber bzw. in Anwesenheit von Mitarbeitern getätigt haben soll.

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Drohende Entmündigung durch Richterwillkür

Querulantentum kann einen Krankheitswert aufweisen? Das hat zumindest ein Rich­ter im ersten eingestellten Fall als internen Vermerk geschrieben. In einem weiteren Fall wird eine Frau vorgestellt, die als Oma um das Besuchsrecht für ihren Enkel kämpft. In einem Urteil steht, dass das Gericht Zweifel an der Verfahrensfähigkeit der Frau habe.[..]

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Terrorverdacht „Bei Freier Meinungsäußerung“

Vor lauter Euro-Rettung, Neonazi-Morde, Wulff-Theater und Frauenquoten ist eine maßgebliche Gesetzesänderung unter gegangen. Von den großen Tageszeitungen wurden Artikel über das Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgeset­zes anscheinend absichtlich vermieden. Dieses Gesetz wurde am 27.11.2011 mit den Stimmen von CDU/CSU, FDP und der SPD in zweiter und dritter Lesung verabschiedet.

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„Wer schützt uns vor solchen Richtern?“

Zurecht zweifelt ein Schöffe an der Justiz, es fragt sich nur: wieso merken das Leute erst dann, wenn es um einen extremen Fall geht? Dass es im Familienrecht schon lange ungerecht zugeht, wissen eigentlich viele Menschen. Da mucken aber meistens nur die Betroffenen auf. Aus diesem Grunde wird die Frage, wer uns vor (solchen) Richtern schützt, noch lange aktuell bleiben. Merke – Recht haben heißt nicht recht bekommen oder um mit Bertolt Brecht zu sprechen: „Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.“

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Femokratie News 213-2011

Als dem Familienrichter in Bad Iburg der Kragen platzte
[..]Zwar war damit die Frist des § 137 II FamFG eingehalten, gleichwohl platzte dem Richter der Kragen und er trennte das Unterhaltsverfahren nach § 140 II Nr. 5 FamFG ab.
Wenn gleichwohl die Ehefrau die Folgesache nachehelicher Unterhalt erst fast ein Jahr später nach Anberaumung des Scheidungstermins einreicht, kann dies nur das Ziel verfolgen, den Scheidungsausspruch so lange wie irgend möglich heraus zu zögern. Denn hätte sie nach der Ablehnung eines nachehelichen Unterhalts durch den Ehemann umgehend einen entsprechenden Folgeantrag anhängig gemacht, wäre erfahrungsgemäß auch diese Folgesache jetzt mit entscheidungsreif. Die Folgen dieser prozessualen Vorgehensweise muss die Ehefrau nunmehr selbst tragen.
beck-blog

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Femokratie News 200-2011 (1)

Dafür haben „wir“ Frauen gekämpft?
Es war eine heiße Zeit, damals, als die Frauen kämpferisch und mit Wut im Bauch für ihre Rechte eintraten. Kein Wunder, wenn es dann auch hieß „mein Bauch gehört mir!“ Ja, gut, das Bauchgefühl und so, das kann jeder subjektiv für sich beanspruchen. Aber wenn darin ein Kind wächst, ist das dann wirklich ganz allei­ne Mamas Sache? Womöglich müssen wir uns der De­bat­te um die Abtreibung unter neuem Vorzeichen nach vier Jahrzehnten mal wieder stellen. Wo­mög­lich gelten un­­ter neuen Bedingungen auch neue Ar­gu­men­te? Wo­mög­lich kom­men wir der Gleichberechtigung von Mann und Frau noch ein biß­chen näher, wenn wir mutig die Gleichberechtigung von Mutter und Vater vo­ran­brin­gen. Auch und ge­ra­de in so einer schwierigen Debatte wie der Abtreibung eines un­ge­bo­re­nen Kin­des. Ge­schlech­ter- De­mo­kra­tie

Militärsoziologin über Soldatinnen – „Männer profitieren von den Frauen“
Militärsoziologin Maja Apelt hält die Integration von Frau­en in die Truppe für gelungen. Hinsichtlich der physischen Belastung im Kampfeinsatz sieht sie die Soldatinnen in keinster Weise im Nachteil. TAZ

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Femokratie News 199-2011

Wozu einen Rechtsstaat?
Auf dem Law­blog findet man einen interessanten Beitrag über das Rechts­verständnis mancher Femis zu den Strafanzeigen gegen Ka­chel­mann oder Strauss-Kahn. Der Autor des Lawblogs nimmt in seinem Ar­ti­kel Stellung zu einem Beitrag einer gewissen Nadine Lantzsch, die ihrerseits in ei­nem Text auf »Me­dien­eli­te« in einer erstaunlich primitiven Gos­sen­spra­che gegen rechts­staat­li­che Prinzipien polemisiert.[..] Und wie immer, wenn irgendwo irgendwer das Wort »Ver­ge­wal­ti­gung!« in die Welt posaunt, fühlen sich auch andere fe­mi­nis­ti­sche Ket­ten­hün­din­nen wie die unsägliche Antje Schrupp auf­ge­rufen, ihre stein­zeit­li­chen Auffassungen ei­nes frauenzentrierten Rechtsverständnisses in die Welt zu blaf­fen. Schrupp schreibt sinngemäß, es sei doch sowieso egal, ob nach rechts­­staat­li­chen Prinzipien – ins­be­son­dere bei Vergewaltigungsprozessen – vor Gericht gestritten wür­de. Das ganze Rechtssystem sei doch ein System von Männern für Männer, da kön­ne man es so­wie­so nicht ernstnehmen und ohne Männer bräuchte man auch kei­ne Jus­tiz. Stadtmensch-Chronicles

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