EU verurteilt mangelnde Unabhängigkeit der Gerichte in Russland

eu-parlament-strassburg-europaeischesEs gibt Meldungen, über die man angesichts diverser Un­zu­läng­lichkeiten im eigenen und anderen EU-Län­dern nur den Kopf schütteln kann. Das EU-Parlament hat mit gro­ßer Mehr­heit die wachsende Willkür der Rechts­or­ga­ne in Russ­land mittels einer Resolution ge­rügt. Darunter fielen auch der Umgang mit Jour­na­lis­ten und Nicht­re­gie­rungs­or­ga­ni­sa­tio­nen (NGOs). Natürlich können – wenn überhaupt – nur wenige Menschen Behauptungen wi­der­le­gen, die uns von deutschen und in­ter­na­tio­na­len Medien ­prä­sen­tiert werden. Schau­en wir uns also an, was „un­se­re De­mo­kra­ten“ im EU-Parlament verurteilt haben.

Die Tagesschau schreibt u.a.:

EU-Parlament übt scharfe Kritik an Russland
[..]Der liberale Abgeordnete Alexander Graf Lambsdorff erklärte in der De­bat­te, angesichts zahlreicher Menschenrechtsverletzungen könne es „im Moment keine Wertegemeinschaft mit Russland geben“. ARD

Über diese Selbstherrlichkeit könnte ich mich stundenlang aufregen. Deutschland und Österreich wurden schon zigmal wegen Menschenrechtsverletzungen verurteilt. In an­de­ren EU-Ländern wird es vermutlich nicht besser aussehen. Des weiteren den­ke ich in diesem Zusammenhang an Gender Mainstreaming, der im Am­ster­da­mer Vertrag als neue politische Strategie verbindlich für alle europäischen Mit­glieds­län­der festgelegt wur­de. Gender Mainstreaming gilt als Instrument zur Durchsetzung von Ge­schlech­ter­ge­rech­tig­keit in Gewerkschaften, Kirchen, in Parteien und Re­gie­run­gen und ist demnach kein Ge­setz, wird aber wie ein solches eingesetzt.

Weiter schreibt die ARD:

Die Abgeordneten erklärten dazu, Demokratie, Menschenrechte und Mei­nungs­frei­heit müssten Kernpunkte aller künftigen Übereinkommen sein. Auch müs­se es „einen eindeutigen Mechanismus“ geben, um die Be­stim­mun­gen des Abkommens zu überwachen.

In Deutschland ist es noch nicht einmal möglich, Jugendämter zu kontrollieren und da wollen EU-Abgeordnete Russland kontrollieren?

Ferner kritisierten die Abgeordneten, dass seit In-Kraft-Treten des neu­en russischen Gesetzes über Nichtregierungsorganisationen mehr als 90 nicht­staatliche Gruppen ihre Arbeit einstellen mussten. Un­ge­nau­ig­kei­ten in dem Gesetz dürften nicht als „Vorwand genutzt werden, um die kri­ti­schen Stim­men der Zivilgesellschaft zu unterbinden“, heißt es in der Par­la­ments­re­so­lu­tion.

Da viele NGOs mittlerweile eine Plage darstellen, kann ich durchaus verstehen, das Russland dem einen Riegel vorgeschoben hat. Die TAZ hat dazu natürlich auch ih­ren Senf abgegeben:

EU verurteilt Willkür
[..]In politischen Kreisen Russlands löste die Resolution einen Schock aus. Der Vizevorsitzende des Auswärtigen Ausschusses der Duma, Andrej Klimow, sprach von „einer rätselhaften Resolution, die Befremden auslöst“.

Ob die EU-Resolution in Russland einen Schock auslöste, wage ich zu bezweifeln. Das „Befremden“ kann ich mir allerdings gut vorstellen. Russische Politiker sind ga­ran­tiert mindestens genauso intelligent wie EU-Parlamentarier und werden deshalb wissen, das EU-Länder ebenfalls Dreck am Stecken haben.

Der deutsche Grünenabgeordnete Werner Schulz formulierte es noch schär­fer: Der „russische Rechtsstaat ist im Gulaggeblieben“, sagte er in An­spie­lung auf das sowjetische Strafsystem unter Diktator Josif Stalin. Die gelenkte Demokratie gehe in Hand mit einer gelenkten Justiz. TAZ

justitia1Genau… und die deutsche Justiz ist im Nazisumpf stec­ken geblieben. Fehlurteile gibt es bei uns nicht und ob­wohl Bun­desrichter von Parteien gewählt werden, wird die deut­sche Justiz selbstverständlich nicht gelenkt. Staatsanwälte unterstehen nicht den jeweiligen Lan­des­jus­tiz­mi­ni­ste­rien, selbstverständlich gibt es eine Ge­wal­ten­tei­lung und Rich­ter sind bei uns un­ab­hän­gig. Da fällt mir nur eines zu ein: wollen sie uns ver­schei­ssern, Herr Schulz?

Im Buch von Rolf Bossi „Halbgötter in Schwarz“ ist das Wesen der deutschen Justiz trefflich be­schrie­ben (Seite 235):

So schickte das Landgericht Lübeck am 23. Dezember 1946 einen Jour­na­lis­ten für fünf Monate ins Gefängnis. Am 29. Dezember 1943 war die­ser von einem Militärgericht in Stralsund zum Tode verurteilt worden. Doch nach der Verhandlung hatte er einen Polizeibeamten nie­der­ge­schla­gen und war ge­flüch­tet. Fast eineinhalb Jahre hatte er un­ter­tau­chen können. Als er nach dem Krieg meinte, seine Verfolgung sei be­en­det, wurde er in Lübeck ver­haf­tet und wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt und versuchten Tot­schlags angeklagt. [Das ursprüngliche Todesurteil spielte keine Rolle mehr. Der Mann wurde auch nicht mehr wegen der zugrunde liegenden Straftat belangt.] Den angeblichen Vor­satz, der Mann habe damals den Beamten tö­ten wollen, leitete das Land­ge­richt Lübeck aus der Tatsache ab, dass er ein scharfer Gegner des Nationalsozialismus gewesen sei! Das Ober­lan­des­ge­richt Kiel be­stä­tig­te den Beschluss am 26. März 1947 mit der un­ge­heu­er­li­chen Begründung, die „Amtstätigkeit eines Vollzugsbeamten“ sei „bei pflicht­ge­mä­ßer Voll­strec­kung immer rechtmäßig. Deshalb muss ein Verurteilter die Voll­strec­kung des Urteils dulden, wenn die Entscheidung rechtskräftig ge­wor­den ist.“ Der Journalist wanderte für fünf Monate hinter holsteinische Ge­fäng­nis­mau­ern, weil er sich vom NS-Staat nicht hatte hinrichten las­sen wollen!

Nun ist obiges zwar schon einige Zeit her, aber wer glaubt, heute sehe es besser aus, der irrt. Der einzige Unterschied besteht lediglich darin, das es in Deutschland die To­des­stra­fe nicht mehr gibt – in der hessischen Verfassung ist diese im übrigen noch im­ple­men­tiert. Die EU wiederum hat diese in ihrem Vertrag ebenfalls stehen. Nach heftigen Protesten wurde diese zwar „abgemildert“, aber der finale To­des­schuss ist erlaubt, wes­halb Italien genau wegen so einem Delikt vor ein paar Tagen vom Men­schen­rechts­ge­richts­hof freigesprochen wurde.

Tödlicher Schuss auf Demonstrant bei G-8-Gipfel war nicht menschenrechtswidrig
Straßburg – Der Tod eines Demonstranten beim Weltwirtschaftsgipfel in Ge­nua im Jahr 2001 hat keine juristischen Folgen für Italien. Der Euro­pä­ische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied am Don­ner­stag rechts­krä­ftig, dass die tödlichen Schüsse eines Carabinieri auf den De­mon­stran­ten Carlo Giuliani nicht menschenrechtswidrig waren. Die Straß­bur­ger Richter ver­nein­ten einen Verstoß gegen das Recht auf Leben. Das Urteil der Gro­ßen Kammer erging mit 13 zu vier Stimmen. SZ

Um das zu verstehen, muss man den Artikel 2 der Grundrechtecharta kennen (2):

Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.

Das Problem liegt im „Kleingedruckten“, in den sogenannten Er­läu­te­run­gen zur Grundrechtecharta.* Da steht:

„Eine Tötung wird nicht als Verletzung des Artikels betrachtet,“ wenn es er­for­der­lich ist, „einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“. Quelle

Wenn ich Putin wäre, würde ich mich über die EU schlapp lachen. Aber schauen wir noch einmal kurz zurück nach Deutschland. Hier werden z.B. Beweise einfach nicht zu­ge­las­sen oder verschwinden, deswegen gehen auch hier des öfteren Men­schen – haupt­säch­lich Männer – ins Gefängnis.

Soviel zur Unabhängigkeit der (deutschen) Justiz. Was sagte nochmal der grüne EU-Abgeordnete Werner Schulz, den ich im übrigen ob seiner Selbstherrlichkeit absolut nicht ausstehen kann:

Die gelenkte Demokratie gehe in Hand mit einer gelenkten Justiz.

eu-verfassung-nein-abstimmungRecht hat er, der Werner. Nach zwei gescheiterten Re­fe­ren­den in Frankreich und den Niederlanden konnte die EU-Ver­fas­sung nicht in Kraft treten. Statt­des­sen stimmten eu­ro­pä­ische Staats- und Regierungschefs über den Ver­trag von Lissabon ab. Aber selbst diesen wollten die Iren nicht ak­zep­tie­ren. Nur nach etlichen finanziellen Zu­ge­ständ­nis­sen ergab sich ein JA zum EU-Vertrag.

Wie nennt man so eine Vorgehensweise, Herr Schulz? Richtig… gelenkte Demokratie. Ich nenne unsere Staats­form im übrigen schon seit langem Demokratur.

WikiMANNia: RechtsprechungMenschenrechteDie Geschichte der Politischen KorrektheitDie Geschichte des Genderismus

2 Kommentare.

  1. NGO’s sind auch nur Lobbyisten und haben genau so wenig eine demokratische Legimitation wie diese.

  2. Das Europäische Parlament ermittelt gegen Abgeordnete wegen Korruption. Journalisten der britischen „Sunday Times“ hatten mehrere Hundert EU-Parlamentarier angeschrieben, sich als Lobbyisten ausgegeben und Geld für Gesetzesänderungen geboten. Mehr als 60 Abgeordnete antworteten, sechs stiegen in konkrete Verhandlungen ein. Der österreichische ÖVP-Angeordnete Ernst Strasser stimmte zu, gegen 25000 Euro Schmiergeld einen spekulantenfreundlichen Änderungsantrag zum Bankengesetz einzubringen. Außerdem war er bereit, einen Verwaltungsratsposten in einem britischen Finanzunternehmen anzunehmen und dafür Entscheidungen des EU-Parlaments zu beeinflussen. Rumäniens früherer Vize-Premier Adrian Severin schickte schon vorab eine Rechnung für „Beratungsdienste“ und Zoran Thaler, ehemaliger slowenischer Außenminister, war ebenfalls bereit, gegen Bares Wünsche bei der Gesetzgebung zu erfüllen. Strasser und Thaler sind zurückgetreten, der Druck auf die übrigen Beschuldigten wächst. Nun wollen Parlament und EU-Kommission einen Verhaltenskodex für Lobbyisten erarbeiten. Über einen geplanten Kodex für Abgeordnete wurde hingegen nichts verlautbart. J.H.

    http://wgvdl.com/forum/forum_entry.php?id=177310