Verfahrenspflegerin manipuliert Kind(er)

Es ist einfach unglaublich, was sich Verfahrenspfleger in Deutschland erlauben (kön­nen). Aus­ge­rech­net die Personen, die eigentlich die Rechte der Kinder vertreten sol­len, helfen (überwiegend) den Müttern, die bisherigen Manipulationen zu recht­fer­ti­gen und zu verfestigen.

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Zunächst einmal erzählt die Verfahrenspflegerin dem Kind – ca. 6 Jahre jung -, das sie dieses Video aufnehmen müsse, um den leiblichen Vater zu beweisen, dass seine Tochter keinen Kontakt zu ihm will. Dann benennt sie den leiblichen Vater beim Vornamen und erzählt anschließend, dass das Kind ja 2 Väter habe. Aus dem In­ter­view geht eindeutig hervor, dass das Kind schon jahrelang manipuliert wurde. Es scheint sich im übrigen um folgenden Fall zu handeln: Mues vs Morgenschweis – Strafanzeigen gegen ehemaligen Fachbereichsleiter, den ich in diesem Blog bereits verlinkt hatte.

Beschreibung auf Youtube
Interview der Verfahrenspflegerin mit meiner Tochter Charlot 2007. Seit Tren­nung im Jahr 2001 verhindert die Kindesmutter den Umgang. Ihre letz­ten Wor­te in einem Sie­ge­ner Café: „ich sorge dafür dass Charlot Ihren Va­ter nie kennenlernen wird“. Trotz Zwangsgeld und Teilentzug des Sor­ge­rechts durch das Fa­mi­lien­ge­richt pas­siert seit­dem nichts. Keiner will oder kann die Entfremdung sehen. Im Ju­gend­amt Siegen sit­zen keine qua­li­fi­zier­ten Kinderschutzfachkräfte. Kin­des­ent­frem­dung ist psy­chi­sche Miss­hand­lung und nicht ohne Grund Straftatbestand! Bitte helft mit dieses über­all be­kannt zu machen. Ich bin nicht der ein­zi­ge betroffene Va­ter.

§§ und Gesetze, gegen die Jugendämter verstoßen:

  • STGB § 171 Verletzung der Fürsorgepflicht -oder Erziehungspflicht
  • § 235 Entziehung Minderjährige
  • § 236 Kinderhandel
  • § 239 Freiheitsberaubung
  • § 240 Nötigung ( z.b. Medieneinschaltung)
  • § 339 Rechtsbeugung
  • § 357 Verletzung eines Untergebenen zu einer Straftat

12 Kommentare.

  1. Das ist einfach unglaublich! Sorry, mir fehlen die Worte, aber das ist Kindesmisshandlung.

  2. > Verfahrenspflegerin manipuliert Kind(er) <

    … denn sie geht zum eigenen Wohlergehen über Leichen!

    Hier werden Kinder missbraucht, um den eigenen Status und die Ideologie am Leben zu erhalten.
    Wie erbärmlich und wie "kindeswohlig" …!

  3. So, nun noch mal mit etwas Abstand:

    Der leibliche Vater des Kindes heißt „Thomas“
    Die Verfahrenspflegerin nennt ihn fast ausschließlich „Thomas“
    Dann redet sie von „du hast ja zwei Papas“,
    um anschließend zuzulassen, dass das Kind den Stief „Papa“ nennt.

    Das bedeutet: Hier wird nicht das Kind über seine Wurzeln aufgeklärt, sondern Muttis heile neue Welt-Phantasie, die sie an der Tocher auslebt, werden unterstützt und gefördet!

    Das ist die schäbigste Form der Manipulation und wird in späteren Jahren als Bumerang zurück kommen. Das sich diese s.g. „Pflegerin“ deshalb nicht in Grund und Boden schämt ist eine andere Sache.

    Man stelle sich die Aktion nur mal andes herum vor: Welch Geheule der Frauen/Mütter/Feminstinnen wäre dann wohl die Reaktion?

    Mir tut der Vater dieses Kindes ebenso leid, wie dieses kleine Mädchen, dass noch garnicht ahnen kann, was es da sagt und was ihm angetan wird.

  4. Hätte mich in diesem Alter eine Sozialtante mit solch „hinterfotzigen“ Fragen genervt, wären die Antworten sicher entsprechend deutlich ausgefallen.
    Aber es ist klar, wenn man es nicht selbst erlebt hat, kann man nur vermuten.

    Auf jeden Fall eine Mutter, die solch verlogene Spielchen zusammen mit den Behörden inszeniert, sollte bestraft werden. Die entsprechenden Gesetze und der Wille fehlen aber noch.
    Das Kindewohl wird solange leider nicht vom Vater sondern von der Kindewmutter und den verlogenen Behörden definiert.

  5. Ich hab’s bei 2:24 ausmachen müssen um den drohenden Wutausbruch zu verhindern. Sowas hintervotziges hab ich lange nicht gesehen. Derart manipulative Fragetaktik ist wirklich unerträglich.
    2 Minuten lang fragt sie das arme Kind nach dem Warum es „den Thomas“ (sie nennt ihn nicht „Papa“) nicht sehen will, und das Kind weiß die „richtige“ Antwort nicht. Na sowas, Stattdessen wird die Frage einfach als selbsterklärende Antwort umformuliert und das Kind nimmt dies natürlich dankbar an. Na super.

    Ganz wunderbar kommt dabei die Kameraführung zur Geltung, immer nur das Kind drauf. Man sieht weder die Fragerin noch das, was das Kind sieht. Macht sie ihr Zeichen , welchen Gesichtsausdruck hat sie bei den Fragen und den Antworten des Kindes? Alles nicht zu sehen.

    Wieso wohl wurde dies nicht aus der Dritten Perspektive aufgenommen? Beide Personen, kein versteckter Hindergrund und Mimik und Gestik der Fragerin und des Kindes gut zu erkennen und keine suggestiven Fragen?
    DAS wäre zumindest fair gewesen. Diesen „Videobeweis“ müsste jeder halbwegs fair veranlagte Richter eigentlich in den Gulli werfen – wo es auch hin gehört!

  6. Wenn man an diesem Video etwas Gutes erkennen will, dann das, dass die Befragerin so dämlich ist, noch nicht einmal zu merken, wie sie das Kind manipuliert, mit bestätigenden „Hmms“ und der Vorwegnahme des Ergebnisses in der Frage „Kannst du erzählen, warum du ihn nicht mehr sehen willst ….?“.
    Erschreckend ist, dass das eine Familienrichter(in?) anscheinend beeinflussen könnte. Im Grunde müsste man das Kind aus dieser Umgebung im Sinne des Kindeswohls herausholen.

  7. Ein skandalöses Urteil und eine amüsante Klage « FemokratieBlog - pingback on 14. September 2011 um 08:20
  8. Ich bin schokiert. Ohne Worte. Das ist zu heftig.

  9. Hallo,

    diese Vorgehensweise ist mittlerweile Normal in Deutschland. Das Video ist allerdings ein fataler Beweis für diese Vorgehensweise. Leider habe die Väter nach wie vor kaum die Möglichkeit der Beweisführung.

    Ich kenne viele Verfahren in dem Verfahrenpflegerinnen körperliche Misshandlungen an Kindern als rechtsmäßig erklärt haben. Narbenbildung als Unfäller dargestellt wurden.

    DIe Mutter das Recht hat körperliche Gewalt aus zu üben um HERR der Lage zu werden.

    In einem mir bekannten Strafverfahren erklärte der Richter: Familienrichter/innen sollten gesetzlich Verpflichtet werden an solchen Verfahren beim Strafgericht teil zu nehmen.
    Damit sie sehen können mit was wir uns beschäftigen müssen.

    Fast alle Straftaten werden von Kindern aus schlechten Familienverhältnissen begangen überwiegend sogar von alleinerziehenden Müttern.

    Ich hoffe für das Kind und den Vater, dass sie alles gut überstehen und dass das Kind zu ruhe kommt.

    mel

  10. normal dürfte die mutter nicht im raum sein wo die unterhaltung stattfindet ..ich bin selbst mutter von vier kindern ,und von zwei verschiedenen vätern ,aber ich kenne auch dieses gezerre ..nur eben andersrum …

    es kann nicht sein das man sein kind so einschüchtert das eben das eigenen kind die wünsche des anderen elternteils äussert und nicht seine eigenen ..

    und deswegen sehe ich dieses video nicht als beweis an ,da die mutter sich im gleichen raum sich befand und das kind sich nicht richtig dazu äussern konnte ,aus scharm ,angst um niemanden verletzen zu wollen .

    kein papa oder mama der welt hat das recht sein eigenes kind so benutzen zu dürfen !

  11. Ich kann leider das Video nicht sehen! Kann man dieses irgendwo noch finden! Das wäre schön.

    Mein 18 Monate alter Sohn hat eine Verfahrenspflegerin zur Seite gestellt bekommen, die mit mir 5 Minuten am Telefon geredet hat, – einenTag vor meinem Gerichtstermin (Eilantrag auf Umgang mit meinem Kind). Wir haben uns freundlich vorgestellt, dann wurde das Gespräch von Ihrer Seite unterbrochen, weil Sie keine Zeit hatte. Sie bat mich, sich am nächsten Tag 15 Minuten vor dem Gerichtstermin mit mir zu treffen. Leider erschien die Dame 2 Minuten vor dem Termin, so dass es nicht zu einem Gespräch kam. Mit der Kindsmutter hatte Sie vorher einen ausführlichen Termin im Haushalt der Mutter.
    Der „intensive“ Kontakt der Verfahrenspflegerin zu mir (der in keiner Weise emotional belastet war) veranlasste die Dame allerdings zu einer bereits schriftlich mitgebrachten Stellungnahme, die mieinem Sohn und mir den Umgang unterbbinden sollte bis zur Klärung durch ein familiengerichtliches Gutachten. Abgesehen davon, dass der „alltägliche“ Verlust meines Sohnes traumatisch ist, frage ich mich, in was ich als sorgeberechtigter Vater (gemeinsames Sorgerecht) hier eigentlicvh geraten bin. Mich ekeln diese Fachleute!

  12. @ Georg

    Ich habe das Video erst einmal entfernt. Um das Persönlichkeitsrecht des Kindes zu schützen, werde ich versuchen, das Video zu verpixeln. Das kann aber etwas dauern. Schau halt immer wieder mal rein.

    Was Deinen Fall betrifft, so ist das leider alltäglich Realität im deutschsprachigen Raum. Wenn Du Hilfe brauchst oder Dich einfach nur austauschen willst, dann schaue unter der rechten Spalte bei Seiten und klicke da auf Väterseiten, dort sind Homepages, Blogs und Foren verlinkt.

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