Es ist doch immer wieder interessant zu lesen, wie der Staat reagiert, wenn es ihn selber betrifft. Würde es der Obrigkeit tatsächlich um Kinder gehen, dürfte es keinen massenhaft Umgangsboykott geben. Nachdem es aber mittlerweile etliche Studien zur Bedeutung der Väter im Leben ihrer Kinder gibt und dieses auch bei Familienrichtern angekommen sein müsste, dürfte es richterlichen Umgangsausschluss im Grunde genommen nicht (mehr) geben. Wenn ein Kind aber kontinuierlich den Unterricht schwänzt, dann darf ein Richter eine Mutter tatsächlich ins Gefängnis schicken.
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Erzwungene Entschuldigung auf Facebook
CINCINNATI/DAPD. Immer mehr Menschen verbringen immer mehr Zeit in sozialen Netzwerken im Internet. Und auch die Justiz versucht verstärkt, im scheinbar gesetzlosen Datennetz Recht und Ordnung durchzusetzen. Nach Ansicht eines Manns aus Cincinnati in den USA ist sie dabei nun deutlich über das Ziel hinausgeschossen. Weil er auf Facebook Kommentare über seine von ihm getrennt lebende Frau veröffentlicht hatte, soll sich Mark Byron laut Gerichtsbeschluss einen Monat lang täglich in dem sozialen Netzwerk für seine Äußerungen entschuldigen. Andernfalls muss er für 60 Tage ins Gefängnis.[..]
Tod des Sohnes durch Anwalt erfahren
Der Umgangsboykott vieler Mütter und auch Väter nimmt immer groteskere Formen an. Der SWR berichtet in einem Video über einen Vater, der vom Unfalltod seines Sohnes erst 5 Wochen nach der Beerdigung erfuhr. Der Moderator fand das nicht nur unglaublich, sondern vermutete, das dieses ja wohl eine Ausnahme wäre. Jürgen Rudolph als Begründer der Cochemer Praxis hat dieses verneint und zur Thematik im Studio Stellung bezogen.
„Weihnachten ist für uns ein kaltes, eisiges Fest“
Ein Hamburger Verein kämpft um die Rechte von Vätern
Betroffene Männer, denen der Kontakt zu ihren Kindern entzogen wird, protestieren vor dem Familiengericht
Sie fühlen sich von den Jugendämtern im Stich gelassen und wollen ein Zeichen setzen gegen bürokratische Willkür
[..]Das Gefühl, ausgeliefert zu sein, sei die eine Sache, sagt der Hamburger. Was viel mehr schmerze, sei, dass die Bindung zu seiner Tochter unter dem juristischen Gezerre leide. Es ist ein schleichender Prozess.
Beihilfe zum Kindesentzug und weitere Urteile
Es kommt nicht sehr oft vor, das Kindesentzug tatsächlich bestraft wird und gerichtsverwertbare Konsequenzen daraus gezogen werden. Der Trennungskrieg bzw. Entzug der Kinder im ersten eingestellten Fall hat sich auch für die Mutter zum Nachteil ausgewirkt. Ein Gericht hat ihr das Sorgerecht für die beiden Söhne entzogen und dem Vater übertragen. Die Leidtragenden sind wie üblich die Kinder, denn der Krieg um diese geht leider weiter.
Fehlende Konsequenzen im Familienrecht
Einen sehenswerten Beitrag zur Scheidungsproblematik, in dem überwiegend auf die Situation der Kinder eingegangen wird, gibt es auf EinsPlus zu sehen. Neben Douglas Wolfsperger ist auch Jürgen Rudolph vertreten, ehemaliger Familienrichter und Mitbegründer der sogenannten Cochemer Praxis. Dieser bemängelte letztendlich die fehlenden Konsequenzen an deutschen Familiengerichten.
„Die Mutter legt immer wieder neue Hürden auf“
Der fremde Papa: · „Die Mutter legt immer wieder neue Hürden auf“
Am 3. Juli 2006 stellte der Wettenberger einen Eilantrag auf Umgang mit seinem bislang einzigen, damals zwei Jahre alten Sohn beim zuständigen Amtsgericht Frankfurt am Main. Weiter kam er nicht. Bis heute sei es dem 41-jährigen Bankkaufmann nicht gelungen, seinen Sohn „offiziell“ sehen zu dürfen.
Deutschland wiederholt vom EGMR verurteilt
Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat dem Beschwerdeführer Michael Schneider Recht gegeben, dem in einer 16-monatigen Beziehung zu einer verheirateten Frau gezeugtem Kind, die Möglichkeit einer gelebten Vaterschaft nicht gebilligt zu haben. Dieses wäre eine Verletzung von Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).
Der EGMR rügte vor allen Dingen, dass Gerichte das Kindeswohlinteresse nicht berücksichtigt hätten, zumal der mutmaßliche Kindesvater zum einen die Frau während der Schwangerschaft begleitet und zum anderen beim Jugendamt die Vaterschaft des ungeborenen Kindes anerkannt hatte. Deutsche Gerichte hätten dem Vater den Umgang mit seinem mutmaßlichen Sohn und Auskunft über dessen persönliche Verhältnisse verwehrt.
Verfahrenspflegerin manipuliert Kind(er)
Es ist einfach unglaublich, was sich Verfahrenspfleger in Deutschland erlauben (können). Ausgerechnet die Personen, die eigentlich die Rechte der Kinder vertreten sollen, helfen (überwiegend) den Müttern, die bisherigen Manipulationen zu rechtfertigen und zu verfestigen.
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Video über familienpsychologische Gutachten
Dass man in Deutschland mit familienpsychologischen Gutachten sehr gut Geld verdienen kann, hat das ARD Magazin Plusminus festgestellt. Dabei gäbe es einige Firmen, die äußerst professionell vorgehen und lukrative Aufträge akquirieren würden. Besonders bei Ehescheidungen, wenn um das Umgangs- und Sorgerecht der Kinder vor Gericht gestritten würde, sind Gerichtsgutachten gefragt. Doch es gebe Zweifel, ob solche Gutachten auch ihr Geld wert seien.
Vater muss wegen Kontakt zu seinen Kindern ins Gefängnis
Haben wir mit diesem „Fall“ nun den ersten deutschen „Herwig Baumgartner“, der in Österreich zu vier Jahren Freiheitsstrafe und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt wurde? Der Vater im verlinkten Bericht muss zwar „nur“ ein Jahr ins Gefängnis, aber genau wie bei Herwig Baumgartner wird auch diesem Mann eine psychische Krankheit unterstellt. Eine komplette Schuldunfähigkeit wurde verneint. Des weiteren steht in dem Artikel nichts von Gewalt des Vaters gegen seine Kinder. Gerade dieses Argument wird gegen Väter gerne verwendet. Ob wahr oder nicht interessiert dabei kaum.
Scheidungskriege und seine Folgen
Vor einigen Monaten schrieb ich einen Beitrag mit dem Titel «Der Massenmord an Vätern in Deutschland». Leider bestätigt sich in deutschsprachigen Landen immer wieder diese These. Im unten eingestellten Fall ist zwar kein Mensch körperlich zu Schaden gekommen, aber das Leid vieler Väter und deren Kinder interessiert weder Richter, noch Politiker oder sonst welche Behördenmitarbeiter.
«Im Würgegriff des Staates» drohte er mit einem «Blutbad im Gerichtssaal»
[..]Er habe nichts mehr zu verlieren, ausser seinem Leben.
Menschenrechte – Frauen und Mädchen zuerst
Ist der Junge auf neben stehendem Bild etwa volljährig (Hochzeit in Rumänien, also EU-Bereich)? Wieso soll in diesem Fall laut Menschenrechtsbericht das Mädchens einen höheren Schutz/Aufmerksamkeit als der Junge erhalten? Beide sind noch Kinder und diese Ehe wurde durch den Familienclan arrangiert, der aus Frauen und Männern besteht. Im übrigen sehen diese beiden Kinder für mich eher wie Marionetten als wie glücklich Verheiratete aus.
Projekt Häusliche Gewalt „Rosenstraße 76“
Häusliche Gewalt zum Thema machen
Gewalt ist so alt wie die Menschheit selber. Alle Erfahrungen mit ihr zeigen, dass sie vor allem dort zerstörend wirkt, wo sie nicht mehr erkannt, unter „den Teppich gekehrt“ oder als normal und natürlich hingenommen wird.
Auch häusliche Gewalt fällt nicht einfach vom Himmel und ist plötzlich da; sie hat immer eine Geschichte, die man kennen lernen muss, um der Gewalt wirksam entgegentreten und um sie beenden zu können.
Gewalt hat eine lange Geschichte. Sie beginnt mit der Ambivalenz und Deutung des Begriffes Gewalt. So wird in der Regel Gewalt negativ als verletzend und schädigend beschrieben; aber eben auch häufig positiv dort, wo sie selber die Gewalt beenden und der Wiederherstellung von Menschlichkeit dienen soll [mehr]
Vater verweigert Unterhalt
Prozess: Vaterpflichten sträflich vernachlässigt
Neu-Ulm „Vater werden ist nicht schwer, Vater sein dagegen sehr“: Wie zeitlos der Spruch von Wilhelm Busch (1832 bis 1908) ist, beweist der Fall eines 1975 geborenen ledigen Mannes aus Krumbach, der Probleme mit seinen Pflichten als Erzeuger eines heute zehn Jahre alten Sohnes hat.
Schon unmittelbar nach der Geburt seines Sprösslings, der bei seiner Mutter in Weißenhorn aufwächst, blieb er die Unterhaltszahlungen für das Kind schuldig – obwohl er damals durchaus solvent war. Für diese „Verletzung der Unterhaltspflicht“ saß er bereits vier Monate im Gefängnis.
[..]Amtsgerichtsdirektor Thomas Mayer erfuhr, dass dem zahlungsunwilligen Vater sehr wohl bewusst war, dass er Unterhalt zahlen muss: „Ich weiß, dass ich dazu verpflichtet bin.“ Dass er trotz eines Monatsverdiensts von rund 1400 Euro monatelang kein Geld für seinen Sohn überwies, rechtfertigte er damit, dass die Kindsmutter ihm jeglichen Kontakt mit dem Buben verweigere.
„Dann hätten Sie klagen müssen“ [mehr]
Alleine die Wortwahl ‚Erzeuger‘ stößt mich dermaßen ab, das man diesen Beitrag nicht veröffentlichen sollte. Trotzdem ist er es wert, bekannt gemacht zu werden. Dieser Vater hat etwas gemacht, was in anderen EU-Staaten gesetzlich sanktioniert wird – kein Umgang, kein Unterhalt. Würden deutsche Richter das auch so sehen, gäbe es mit Sicherheit weniger Umgangsverweigerungen.
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