Vorurteilsmotivierte Straftaten wirksam verfolgen

hib-Meldung Nr. 138  · 2012_03/2012_138/01

Grüne wollen durch Vorurteile motivierte Straftaten wirksamer ver­folgen

Recht/Antrag – 19.03.2012
Berlin: (hib/BOB) Durch Vorurteile motivierte Straftaten sollen von der Justiz mehr verfolgt werden. Dies verlangt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. In einen Antrag (17/8796) wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Straftaten wegen sexueller Identität, des Geschlechts, der Weltanschauung, Behinderung oder Alters gegen andere Menschen verfolgt.

Die Grünen wollen ferner die Richtlinien für die Strafverfahren und das Bußgeldverfah­ren von 1970 dahingehend ändern, dass klargestellt wird, dass bei „Mischantragsde­likten“, die durch Menschenfeindlichkeit motiviert sind, das „besondere öffentliche In­teresse an der Strafverfolgung“ in der Regel zu bejahen ist. Angesichts der Tatsache, dass vorurteilsmotivierte Straftaten dem freiheitlich demokratisch verfassten Gemein­wesen widersprächen, würden einige Opfer aus Angst oder Scham keinen Strafan­trag stellen. hib-Meldung

Wenn Männer grundsätzlich Täter sind und Frauen grundsätzlich Opfer, ist das kein Vorurteil? Wenn Männer als potentielle Vergewaltiger tituliert werden, ist das eben­falls kein Vorurteil? Wenn die Justiz nach diesen Grundsätzen urteilt, dürfen Richter dann als kriminell bezeichnet werden? Fragen über Fragen…

3 Kommentare.

  1. Da sind wieder die grünen Esoteriker am Werk.

  2. erklärt das mal bitte einerfür Nichtjuristen? Werden Straftaten nicht ausreichend wirksam ermittelt? Und was heißt „wirksam“ hier? Und wieso soll abhängig vom Motiv ermittelt werden? Sind die Vorurteile nochmal nach Erfordernis der Ermittlungswirksamkeit gestaffelt? Was, wenn das Motiv vorher gar nicht bekannt ist?, wird dann generell erst mal wirksam ermittelt und die Wirksamkeit dann heruntergeschraubt, oder beginnt man erst, wirksamer zu ermitteln, wenn klar ist, daß es um Vorurteile geht? Und warum soll überhaupt gegen vprurteilsmotivierte Morde wirksamer ermittelt werden, als gegen einen Mord aus beispielsweise Geldgeilheit?

  3. das könnte gar nicht so schlecht sein. Ich hätte da einige Anzeigen von Straftaten, die nur wegen des Geschlechtes begangen wurden: Kindesentzug, fahrlässige Körperverletzung, üble Nachrede, Verleumdung, vorsätzliche Abgabe eines falschen ärztlichen Zeugnisses, Dokumentenfälschung, falsche uneidliche Aussage vor Gericht. Dumm nur, dass mein Geschlecht männlich ist, die Strafanzeigen nicht verfolgt wurden, weil verjährt, ich sie aber erst mit Lesen der JA Akten lesen konnte usw. Aber so ist dies wahrscheinlich auch gar nicht gemeint!