8 Prozent Falschbeschuldigungen sind nur die Spitze des Eisberges

Der Focus versucht, die von Jörg Kachelmann in sei­nem Buch Recht und Gerechtigkeit genannten Falsch­beschuldigungszahlen zu verharmlosen. Nach einem Auftritt im Schweizer Fernsehen, bei dem Jörg Ka­chel­mann behauptet habe, die Hauptwaffe der Frau gegen den Mann sei die Falschbeschuldigung, macht der Focus daraus eine Verhöhnung der Opfer. Besonders betroffen seien jene Frauen, die Gewalt durch Männer erlitten haben. Ein Kriminologe bezichtigt in einem anderen Beitrag des Focus Jörg Kachel­mann des Selbstmitleids. Während sich Frauen demnach stets als Opfer betrach­ten dürfen, steht dieses Recht Männern nicht zu, auch wenn sie es tatsächlich sind.

Dass Frauen aber Männer reihenweise nicht einfach nur Beschuldigen, sondern die­se mittels einer Falschbeschuldigungslüge grundlos ins Gefängnis bringen und somit ihre Existenzvernichtung betreiben, ist keine einzige Zeile wert. Dazu muss man wis­sen, das ein Vergewaltigungsvorwurf die sofortige Festnahme nach sich zieht. In den seltensten Fällen kann ein Mann prompt beweisen, dass er zum fraglichen Zeit­punkt mit der Anzeigenerstatterin nicht zusammen war, in den meisten Fällen war er es ja. Ein achtlos weg geworfenes Kondom kann da schnell zur Falle werden. Je nachdem, in welchem arbeitsrechtlichen Verhältnis ein Mann steht, sitzt er schneller auf der Straße, als die meisten auch nur erahnen.

Das durch Falschbeschuldigungen aber jene Frauen verhöhnt werden, die tatsächli­che Opfer einer Vergewaltigung sind, kommt nicht einmal im Ansatz zur Sprache. Der Mann ist wie stets der Böse, die Frau die Gute.

Bereits im Juni 2011 hatte ich einen Artikel zu den falschen Zahlen über Vergewalti­gungen geschrieben: Die 3%-Lüge bei “Studie” über Vergewaltigungen. An diesem Thema scheint ein außergewöhnlich hohes Interesse zu bestehen, immerhin steht dieser Artikel an 15. Stelle aller bisher geschriebenen Beiträge.

Im Zusammenhang mit Falschbeschuldigungslügen möchte ich auch noch an Horst Arnold erinnern, damit er nicht so schnell vergessen wird. Des weiteren sind neben Horst Arnold die Herren Ralf Witte, Harry Wörz, Andreas Türck und Jörg Kachelmann „nur“ jene Fälle, die teilweise schon vor Prozessbeginn durch die Medien verfolgt wurden. Die Behauptungen, dass man auf Grund wenig bekannter Fälle davon ausgehen kann, dass nur 3% bzw. fast 8 % Vergewaltigungsvorwürfe falsch seien, sind gezielte Desinformationen.

Zusätzlich möchte ich noch auf einen Beitrag der Oberstaatsanwältin a.D. Gabriele Wolff aufmerksam machen, die auf ihrem Blog zum Fall Kachelmann schon in der Vergangenheit ihre Meinung wieder gegeben hat. In Ihrem Beitrag Jörg & Miriam Kachelmann: Recht und Gerechtigkeit – mehr als eine Rezension (I)„, stellt sie nebenbei eine schlüssige Beweisführung auf die Beine. Wen mag es verwundern bei ihrer Biographie.

Auf der Hauptseite von WikiMANNia wurde im Übrigen in einem Abschnitt auf das Buch von Jörg und Miriam Kachelmann hingewiesen. In diesem Kontext wurde ver­mutlich auch WikiMANNia angeschrieben. Man unter­stellt den Autoren unseriöse Vorgehensweise, erwartet zum einen eine korrekte Zitier­weise und zum anderen die Tilgung unhaltbarer Behauptungen beim Artikel Vergewaltigungsvorwurf. Nachfol­gend die Antwort der WikiMANNia-Redaktion. (Mit „das Buch“ ist „Vergewaltigung und sexuelle Nötigung in Bayern“ gemeint).

Sehr geehrter Herr xxx,

seien Sie versichert, dass wir wissen, was ein „Zitat im Zitat“ ist.

Völlig unabhängig davon, ob „das Buch“ sich das Zitat zu eigen macht oder nicht, wollen wir doch mal gemeinsam festhalten, dass die zitierte Aussage tatsächlich getätigt wurde.

Zweitens wollen wir festhalten, dass WikiMANNia nicht den Eindruck erweckt, „das Buch“ mache sich die Aussage zu eigen, sondern schreibt ausdrücklich „Ein Kom­missariatsleiter des Bayrischen LKA äußerte im Zusammenhang mit der Aktenana­lyse“ wer das in welchem Zusammenhang sagte. Das „Zitat im Zitat“ ist also deutlich gekennzeichnet.

Drittens wollen wir festhalten, dass offenbar sich nicht alle die Interpretation „des Bu­ches“ zu eigen machen, sondern dazu ihre eigene Meinung und Einschätzung haben.

Seien wir doch ehrlich, da wird mit Tricks versucht ein Problem klein zureden und so wird eine Zahl runter gerechnet, die man dann in die Öffentlichkeit geben kann, ohne sich mit dem feministischen Establishment anzulegen.

Und das wird zwischen den Zeilen „des Buches“ auch deutlich. So heißt es auf Seite 175 (jetzt mal nicht PDF-Zählung):

„Polizeiliche Sachbearbeiter von Sexualdelikten werden im beruflichen Alltag also weitaus häufiger mit fraglichen Vorfällen konfrontiert, die mit der Glaubwürdigkeit des Opfers zu tun haben, als dies der Anteil von nur 7,4% (140 von 1894 Fällen) für die tatsächlich als Vortäuschung oder falsche Verdächtigung angezeigten Fälle zu­nächst annehmen lässt.“

Das bedeutet für uns ganz konkret, dass die Zahl 7,4% nur die Spitze des Eisberges ist.

Auf Seite 176 wird ausgesagt, dass 7,4 Prozent lediglich die Zahl der Fälle ist, die offiziell als Vortäuschen einer Straftat oder falsche Verdächtigung in der PKS regis­triert(!!!) sind. Über das tatsächliche Ausmaß des Problems sagt die Zahl 7,4% also nichts aus, sondern nur, dass bereits in 7,4% der Fälle die Falschbeschuldigung so offensichtlich ist, dass man sie zugeben MUSS.

Auf Seite 182 wird das nochmals bekräftigt:
„Für die Kalenderjahre 1994/1995 wurde darin als ‚zweifelsfrei nachweisbare'(!!!) Vor­täuschungen und falsche Verdächtigungen ein Anteil von 7,6 Prozent ausgewiesen.“

Zu den 7,6%, die also nicht mehr verleugnet werden können, kommen noch all die Fälle hinzu, wo sich die Vortäuschungen und falsche Verdächtigungen eben nicht zweifelsfrei nachweisen lassen, aber trotzdem falsche Verdächtigungen und Falsch­be­schuldigungen sind.

Wenn Sie uns also nun in Ihrer Mail schreiben „Im Folgenden wird die Aussage dann widerlegt und auf seriöse statistische Untersuchungen der Polizei verwiesen, die eine Anzahl an Falschanzeigen von 7,4% ergeben.“ Dann haben Sie tatsächlich die Chuzpe, uns aufs Kreuz legen zu wollen, weil Ihre Quelle eben etwas ganz anderes sagt. Die Anzahl an Falschanzeigen liegt eben nicht bei 7,4%, sondern 7,4% ist nur der Anteil, bei dem die Vortäuschungen und falsche Verdächtigungen zweifelsfrei nachwiesen sind und deshalb als solche „registriert“ sind.

Ihre Quelle arbeitet unseriös, ich zitiere Seite 182:
„Während im Hellfeld etwa einer Anzeige wegen Vortäuschung oder falscher Ver­däch­tigung knapp 13 wegen Vergewaltigung oder sexueller Nötigung gegenüberstehen, kä­men unter Berücksichtigung der Dunkelfelddaten 38 (3-fach) bis 125 (10-fach) tat­sächlich vorgefallene Vergewaltigungen oder sexuelle Nötigungen auf eine Anzeige wegen Vortäuschung oder falscher Verdächtigung.“

So wird unseriöser Weise versucht, das Problem klein zu machen und runter zurech­nen. Es wird frecherweise so getan, als gäbe es nur bei Vergewaltigungen. Sowas wie ein Dunkelfeld bei den Falschbeschuldigungen fällt da einfach unter den Tisch.

Die geschilderten Fälle in „dem Buch“ geben aber einen beredten Einblick darin, dass es den Falschbeschuldigerinnen nicht an Kreativität fehlt, wenn es gilt, einen Mann in die Pfanne zu hauen und die kriminelle Energie bei den Opferinnen ist ziem­lich hoch.

Aber es gibt ja auch noch andere Quellen, wie Prof. Siegfried Willutzki, Familienrich­ter und Vorsitzender des Familiengerichtstages. Siehe auch FamRZ 2000/2:

„In 40 % aller Sorgerechtsstreitigkeiten wird der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs erhoben. 95 % der in Sorgerechtsstreitigkeiten erhobenen Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs erweisen sich als falsch.“ Da kommt so einiges an Falschbeschuldi­gun­gen zusammen.

Die Basler Staatsanwaltschaft zieht die Bilanz, dass jede fünfte Vergewaltigung, die gemeldet wird, frei erfunden ist. Kriminalkommissär Markus Melzl gibt ein Beispiel: „Eine junge Türkin riss mit ihrem Freund aus. Ihre Familie machte sich Sorgen. Da erfand sie – vom schlechten Gewissen geplagt – eine Vergewaltigungsgeschichte.“
(http://www.mann-als-opfer.com/downloads/vergewaltigungerfunden.pdf)

Eine unter Verschluss gehaltene Studie der US-Luftwaffe belegt, dass sich sechzig Prozent aller Beschuldigungen wegen Vergewaltigung als unhaltbar erweisen.
(Warren Farrell: „Mythos Männermacht“, Zweitausendeins 1995, ISBN 3-86150-108-2 S. 369)

Rüdiger Deckers, der jedes Jahr eine Fachtagung zum Thema „Zeugenaussagen im Strafprozess“ organisiert, auf der führende Wissenschaftler, Sachverständige und Bundesrichter das Problem der Zeugenzuverlässigkeit beraten, schätzt die zu Un­recht Beschuldigten unter jenen Mandanten, die die Tat bestreiten, auf 40 bis 50 Prozent. (Sabine Rückert: Strafjustiz: Nichts als die Unwahrheit, Die Zeit 15/2008, am 7. April 2008) und als PDF.

Die Zahlen schwanken also zwischen 20-60% und liegen somit weit über die von Ihnen verteidigten, aber offensichtlich klein gerechneten 7,4 Prozent.

Die Lüge bei den 7,4% besteht eben darin, dass die Anzahl der „zweifelsfrei nachge­wiesenen“ Fälle als Anzahl der tatsächlichen Falschbeschuldigungen insgesamt aus­zugeben.

Bei der von Warren Farrell angeführten Studie der US-Luftwaffe werden 40% als si­cher genannt, so dass sich (hochgerechnet) sechzig Prozent aller Beschuldigungen wegen Vergewaltigung als unhaltbar erweisen.

Und weil wir uns in einer Gesellschaft befinden mit feministischer Deutungshoheit, wonach Frauen zu 100% Opfer sind und Männer zu 100% Täter, kann nicht erwartet werden, dass bei Themen wie Falschbeschuldigung die Wahrheit gesagt wird, son­dern staatlicherseits gelogen wird, dass sich die Balken biegen und nur soviel zuge­geben wird (7,4%), die sich nun wirklich nicht mehr verleugnen lassen.

Wir sind also wie schon in der DDR darauf angewiesen, zwischen den Zeilen zu le­sen.

Und so belegt die Polizeistudie, dass die 7,4% nur die Untergrenze ist, die man zu­geben muss, weil es eben nicht anders geht. Zwischen den Zeilen lesend erfährt man, dass die reale Zahl viel höher ist. Wie gesagt, der Kriminalkommissar geht von rund 50% aus, die durchaus als realistisch gelten kann, weil das ein Mann der Pra­xis sagt und nicht irgendwelche Bürokraten und PR-Agenten, die das Thema nur zu schönen versuchen.

Und wie Sie nun wissen, sind die Autoren der WikiMANNia durchaus in der Lage, Quellen sehr genau und auch gründlich nicht nur zu lesen, sondern auch zu verste­hen.

Es bleibt dabei, das beanstandete Zitat ist authentisch, belegt und korrekt wiederge­geben.

Mit freundlichen Grüßen,
(Redaktion WikiMANNia)

Anschließend hat sich der Herr sogar bedankt.

Wiki: Falschbeschuldigung

und als

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6 Kommentare.

  1. Ich habe per Zufall noch einen Artikel auf Michael Kleins Blog „Kritische Wissenschaft“ entdeckt, der im Juli diesen Jahres zu obigem Thema etwas geschrieben hat. In seinem Beitrag hat er sich mit einem Buch von Ilse Lenz, Besetzerin des Lehrstuhls für Soziologie, Soziale Ungleichheit und Geschlecht an der Ruhr-Universität Bochum, beschäftigt. Nachfolgend ein Ausschnitt:

    [..]Phase 3 ist weiterhin der Opferfrage gewidmet und hier insbesondere der Auseinandersetzung mit Arne Hoffmann, der wie Ilse Lenz meint, entweder keine Lesekompetenz habe oder absichtlich Falsches behaupte (55). Streitpunkt ist die Interpretation einer Studie, die von Erich Elsner und Wiebke Steffen im Jahre 2005 veröffentlicht wurde und das Ausmaß von Vergewaltigungen und sexuellen Nötigungen wie es sich in der Polizeilichen Kriminalstatistik Bayerns niederschlägt, zum Gegenstand hat. Im Streit darum, wer nun Opfer ist, Frauen oder Männer, den Lenz virtuell mit Arne Hoffmann führt, geht es ihr vor allem darum, die Anzahl der durch Frauen gemachten falschen Vergewaltigungsbeschuldigungen zu relativieren. So schreibt sie, nicht ohne sich darüber zu mokieren, dass sie nunmehr Ergebnisse einer qualitativen Aktenstudie sowie qualitativer Interviews berichtet, die mit 77 Ermittlern geführt wurden, natürlich zu wenige, nach dem Geschmack von Frau Lenz, dass diese Sachbearbeiter schätzen, dass etwa ein Drittel aller durch die Staatsanwaltschaft eingestellten Ermittlungsverfahren auf Vortäuschung oder falsche Verdächtigung zurückgehen (56). Ein Blick in den strittigen Bericht zeigt, dass diese Behauptung schlicht und ergreifend falsch ist, und – um Frau Lenz zu zitieren: “man fragt sich schon, ob das Problem nur bei der Lesekompetenz liegt” (55). Im strittigen Bericht von Elsner und Steffen steht: “Nach Bewertung der polizeilichen Sachbearbeiter sind fast zwei Drittel (64%) der von ihnen selbst bearbeiteten und von der Staatsanwaltschaft nach §170 StPO eingestellten Verfahren ‘eher’ oder ‘mit hoher Wahrscheinlichkeit’ Vortäuschungen oder falsche Verdächtigungen. [..]

    http://sciencefiles.org/2012/07/08/der-neue-antifeminismus-ilse-lenz-nimmt-bestand-auf/

  2. Was Günther Jauch alles egal ist « FemokratieBlog - pingback on 18. Oktober 2012 um 12:34
  3. Hallo herr kachelmann
    nur weiter so ,das ist noch viel zuwenig, jeder mensch muss für seine fehler haften
    und die Justiz erst recht ,die kommen sich so groß und wichtig vor,machen aber auch sehr große fehler.Sie müssen den Schaden den sie anrichten voll bezahlen. sie hätten erst prüfen müssen und dann loslegen. mfg. weigelt

  4. —-Das durch Falschbeschuldigungen aber jene Frauen verhöhnt werden, die tatsächli­che Opfer einer Vergewaltigung sind, kommt nicht einmal im Ansatz zur Sprache. Der Mann ist wie stets der Böse, die Frau die Gute.—-

    Ich finde es eine Unverschämtheit das wenn man über die männlichen Opfer von Falschbeschuldigungen spricht so ein Satz auftaucht.
    87% – 95% aller Vergewaltigungsvorwürfe sind erstunken und erlogen!
    Damit sind fast alle Angezeigten Vergewaltigungen eine Lüge von Frauen!
    Mir tun die armen Männer leid denen so was passiert!
    Nach dem Knast sind doch fast alle davon erstmal Harz4 Hilfe Empfänger!
    Also haben ein ruinietes Leben ohne Das die Täterin weggesperrt wird.

    Hier darf es doch nur um die männlichen Opfer gehen und nicht um die „armen“ 5% der Frauen bei denen es sich warscheinlich um eine Vergewaltigung handelte.

    Einen maskulinen Gruß Stefan

  5. Horst Arnold als Justizopfer « FemokratieBlog - pingback on 28. Oktober 2012 um 08:15
  6. Wir brauchen härteste Strafen für Falschbeschuldigerinen.
    Und wir brauchen genaueste, penibelste, analytischste Verfahren, die Opfer und Unschuldige strikt und eisern zu schützen und von Verbrecher(innen) zu separieren.

    Aber brauchen überhaupt erst ein Bekenntnis daszu, dass Falschbeschuldigung ein folgenschwerstes Verbrechen ist und Opfern von Falschbeschuldigungen schwerstes Unrecht geschehen ist !

    Wie ist es überhaupt möglich, dass sowas offensichtliches und gleichzeitig so extremes so behandelt wird, als ob es garnicht existieren würde ?! Das ist doch schwert krank und zeigt wie die absolut Menschenverachtend die Gesellschaft mit Männern umgeht!!!

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