Für jedes neue Gesetz ermitteln die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ministerien den Gesamtaufwand für Bürgerinnen und Bürgern, der Wirtschaft und der Verwaltung. Damit kann der Gesetzgeber bei seiner Entscheidung abwägen, welche Folgen die Regelung hat. Wie dieser Erfüllungsaufwand berechnet wird, ist in einem Leitfaden beschrieben.
Die Entwicklung von Rechtsvorschriften und ihre Umsetzung sind die Werkzeuge der Verwaltung. Damit das mit der Regelung gewünschte Ergebnis erreicht wird, müssen Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Behörden oft viele Vorgaben beachten und Pflichten erfüllen. Das Programm Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung sorgt dafür, dass der bestehende Aufwand aus bundesrechtlichen Regelungen reduziert wird und neuer Aufwand nur im notwendigen Maß entsteht.
Die Bundesregierung hat mit dem Standardkosten-Modell bereits 2006 ein Werkzeug eingeführt, um bereits beim Entstehen einer Regelung die Belastung aus Informationspflichten zu ermitteln und so gering wie möglich zu halten.
Seit der Änderung des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates prüft der dieser auch die Darstellung des Erfüllungsaufwandes neuer Regelungen auf ihre Nachvollziehbarkeit und Methodengerechtigkeit. Bundesregierung und Leitfaden Bürokratieabbau
Ich habe den Leitfaden nicht gelesen, aber vielleicht interessiert sich ja jemand dafür.
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