Bundesrat schlägt die verpflichtende Teilnahme an Täterprogrammen vor

hib-Meldung • 2010_04/2010_132/02

Recht/Gesetzentwurf – 28.04.2010
Berlin: (hib/BOB/AW) Männer, die gegen ihre Partnerinnen gewalttätig geworden sind, sollen im Rahmen spezieller Programme zu Änderungen ihres Verhaltens und ihrer Wahrnehmung gelangen. Dafür soll die in der Strafprozessordnung vorgesehene Frist, an einem so genannten Täterprogramm teilzunehmen, auf bis zu einem Jahr erweitert werden, wie aus einem Gesetzentwurf des Bundesrates (17/1466) hervorgeht. Das Strafgesetzbuch soll zudem so geändert werden, dass die Teilnahme an einem Täterprogramm angeordnet werden kann. Nach Ansicht der Länderkammer haben solche Programme besondere Bedeutung für bislang nicht vorbelastete Männer. Wenn sie die Auflage, an einem Täterprogramm teilzunehmen, nicht erfüllten, drohe ihnen eine Anklage oder eine Verurteilung. Dies sei im Interesse eines wirkungsvollen Opferschutzes. Die Länderkammer hatte bereits im Juli 2008 vergeblich versucht, eine entsprechende Initiative (16/10068) zum Erfolg zu bringen.

Die Bundesregierung begrüßt in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf Initiativen, die die Gewaltprävention und den Opferschutz in ”sachgerechter Weise“ fördern. Täterorientierte Maßnahmen wie die Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs könnten einen wichtigen Beitrag zur Resozialisierung des Täters und damit auch zur Gewaltprävention und zum Opferschutz darstellen. Zwar dürfte es schwierig sein, bereits jetzt den konkreten Bedarf für entsprechend langfristigen Weisungen und deren Wirkungen genau zu benennen, da ”Täterprogramme“ namentlich in Zusammenhang mit häuslicher Gewalt in Deutschland ein relativ neues Arbeitsfeld darstellen und bislang erst einige wenige Einrichtungen auf mehrere Jahre Erfahrung zurückblicken können. Die vorgeschlagene Erweiterung der entsprechenden Weisungsmöglichkeiten würde jedoch den Spielraum eröffnen, die ersten positiven Erfahrungen mit diesen Programmen zu verifizieren und gegebenenfalls auszubauen. Der Erfolg in der Praxis setze jedoch die finanzielle Sicherstellung der Angebote durch die Länder voraus [hier]

gewalt-in-familien

Ich frage mich immer und immer wieder, wann die von Frauen gegen Kinder, Männer und alte Menschen ausgeübte Gewalt endlich auch bei unseren Politikern ankommt. Täterinnen gibt es nach deren Definition nicht – und das zu Lasten von unzähligen Opfern.

‚Passend‘ dazu hat Bremerhaven einen neuen Ratgeber zum Thema“Häusliche Gewalt“ heraus gegeben: Wenn Frauen Opfer ihrer Partner werden [mehr]

WikiMANNia: Häusliche GewaltGewaltFeministische Thesen
WikiMANNia: FalschbeschuldigungRechtsprechungFrauenhaus
FemokratieBlog: Täterverantwortung stärken
FemokratieBlog: Ehemalige Frauenhausmitarbeiterin berichtet

1 Kommentare.

  1. Gewalt wird nur Männern vorgehalten.
    Gewalt ist meistens bei Frauen zu suchen.
    Frauen gehen mit Gewalt sehr subtil um.
    Frauen machen Männer mit Worten fertig.
    Sie sticheln und werten den Mann ab.
    Viele schlagen sogar selber zu.
    Die meisten Schläge kommen von den Müttern.
    Kinder schweigen.
    Kinder fühlen sich schuldig weil sie nicht gefolgt haben.
    Kinder wollen die Mutter nicht schlecht machen,
    weil Kinder sie fühlen dass sie sich selber schlecht machen würden.
    Die bedingslose Liebe zur Mutter läßt es nicht zu sie zu outen.
    Die wahre Statistik von Schlägen der Eltern würde sehr eindeutig ausfallen.
    Es ist immer die Mutter.
    Die wenigen Fälle der Männer werden schnell angezeigt und protokolliert.