Search Results for: Genitalverstümmelung

Legalisierung von Genitalverstümmelung für Mädchen

Diese Forderung für die „sanfte“ Form der Beschnei­dung bei Mädchen hat ein ägyptische Gynäkologe ge­stellt, welche im Grunde genommen nur konsequent wäre. Wieso soll bei Jungen etwas erlaubt sein, was für Mäd­chen verboten ist? Ich selbst bin grundsätzlich gegen die Beschneidung bei Kindern, weil es per se ein barba­rischer Akt ist und da spielt das Geschlecht nun mal keine Rolle.

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Jungen- und Mädchengenitalverstümmelungen vergleichbar

In beinahe jedem Artikel der Leitmedien zum Thema Beschneidung wird auf die angeblich wesentlich schlimmere Genitalverstümmelung der Mädchen auf­merksam gemacht. Wie man auf die Idee kommen kann, die Qualen und Schmerzen von männlichen Babys und auch die der größeren Jungen, derart zu bagatellisieren, ist schlicht unbegreiflich.

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Kein neues Gesetz gegen Genitalverstümmelung

hib-Meldung Nr. 159 · 2012_03/2012_159/02

Gesetzgeberischer Handlungsbedarf bei Genitalverstümmelung besteht nicht

Recht/Antwort – 26.03.2012

Berlin: (hib/BOB) Ein zwingender gesetzgeberischer Handlungsbedarf bei Genitalver­stümmelung ergibt für die Bundesregierung derzeit nicht. Sie sei nach geltendem Recht bereits strafbar, betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/9005) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/8811). Sie stelle eine vorsätzliche oder gefährli­che Köperverletzung mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs dar. Ob zusätzlich der Tatbestand der Misshandlung von Schutzbefohlenen erfüllt sei, hänge von den Umständen des Einzelfalls ab, ebenso ob eine schwere Köperverlet­zung wegen Verlustes der Fortpflanzungsfähigkeit vorliegt.

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Kleine Anfrage zur Genitalverstümmelung

hib-Meldung · 2012_03/2012_136/11

Im Bundestag notiert: Genitalverstümmelung
Recht/Kleine Anfrage – 16.03.2012

Berlin: (hib/BOB) Wie viele in Deutschland lebende Frauen und Mädchen nach Ein­schätzung der Bundesregierung derzeit von Genitalverstümmelung betroffen bezie­hungsweise derzeit gefährdet sind, möchte die SPD-Fraktion wissen. Anders als in vielen europäischen Nachbarstaaten gebe es in Deutschland keinen eigenen Straftat­bestand für die Genitalverstümmlung, schreibt die Fraktion in einer Kleinen Anfrage (17/8811). In ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Bundesrates vom März 2010 (17/1217) habe die Bundesregierung angekündigt, das „Erfordernis gesetzgebe­rischer Maßnahmen zu erörtern“. hib-Meldung

Das Thema war schon lange nicht mehr auf der Tagesordnung des Bundestages. Da­bei dachte ich, dass Gesetz wäre schon längst verabschiedet.

Antidiskriminierungsstelle findet Genitalverstümmelung bei Jungen nicht schlimm

genitalverstuemmelung-beschneidung-penis-junge-zirkumzision-circumcisionVor ein paar Monaten habe ich, wie man unten ge­nann­ter Antwort entnehmen kann, die Antidiskri­mi­nie­rungs­stelle angeschrieben. Ich hatte mich darüber beklagt, das für weibliche Genitalverstümmelung ein zusätz­li­cher Strafparagraf eingeführt werden soll. Deswegen machte ich die Herren und Damen darauf aufmerksam, das in allen Ländern, wo weibliche Genital­ver­stüm­me­lung stattfindet, die Jungen ebenfalls grausam beschnitten werden. Ein Beispiel habe ich in diesem Blog unter dem Titel „Penis Beschneidung kostet Leben“ bereits eingestellt [hier]

Als ich folgende Antwort von der Antidiskriminierungsstelle erhielt, verschlug es mir allerdings die Sprache – aber lest selbst.

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Weibliche Genitalverstümmelung ahnden

maennliche-beschneidung-in-der-antike1hib-Meldung • 2010_04/2010_100/02

Recht/Gesetzentwurf – 01.04.2010
Berlin: (hib/BOB/HLE) Die Verstümmelung der äußeren Genitalien einer Frau durch Beschneidung oder in anderer Weise soll mit Gefängnis nicht unter zwei Jahren bestraft werden. In minder schweren Fällen soll das Gericht Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren verhängen. Der Bundesrat hat einen entsprechenden Gesetzentwurf (17/1217) beim Parlament eingebracht. Es sei geplant, die Tat als schwerwiegenden Verstoß gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Opfers einzustufen, heißt es in der Vorlage. Damit würde ”ein eindeutiges Signal gesetzt, dass der Staat solche Menschenrechtsverletzungen keinesfalls toleriert, sondern energisch bekämpft“, heißt in der Initiative der Länderkammer weiter. Auslandstaten würden in die Strafbarkeit einbezogen, wenn das Opfer zur Zeit der Tat seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland habe. In der Begründung heißt es, von der Verstümmelung weiblicher Genitalien seien überwiegend Frauen in Afrika betroffen, aber auch Frauen in Asien und Lateinamerika. In Deutschland seien nach Schätzungen von Nichtregierungsorganisationen zirka 20.000 Frauen von Genitalverstümmelung betroffen.

Die Strafverfolgung komme vielfach erst durch eine Strafanzeige des Opfers in Gang. Da regelmäßig Mitglieder der Familie des Opfers für die Tat mit verantwortlich seien, könnten sich die minderjährigen Opfer in vielen Fällen erst im Erwachsenenalter zu einer Strafanzeige entschließen, wenn sie sich aus der Familie gelöst hätten. Um das Strafrecht voll zur Geltung kommen zu lassen, sei es nötig, dafür Sorge zu tragen, dass die Taten dann noch nicht verjährt seien. Aus diesem Grund sei das Ruhen der Verjährung notwendig, bis das Opfer das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Die Bundesregierung teilt die Einschätzung, dass es sich bei der Verstümmelung weiblicher Genitalien um eine schwerwiegende Grund- und Menschenrechtsverletzung handelt. Die Beratungen innerhalb der Regierung seien aber noch nicht abgeschlossen. ”Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung von einer detaillierten Bewertung an dieser Stelle ab und wird die weiteren parlamentarischen Erörterungen konstruktiv begleiten“, heißt es abschließend [hier]

Männliche Genitalverstümmelung ist also nach Aussagen – nicht nur unseres Bundesrates – keine Menschenrechtsverletzung. Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man glatt darüber lachen. Ich kann es leider schon lange nicht mehr. Wie selbstverständlich von Menschenrechte gesprochen wird, Jungen und Männer aber ausgeklammert werden, spottet jeder Beschreibung. Da ich zu diesem Thema in diesem Blog schon sehr viel geschrieben habe – Stichwort: Genitalverstümmelung -, erspare ich mir heute eine längere Abhandlung .

WikiMANNia: GenitalverstümmelungGenitalverstümmelung (Tabelle)Video

Politiker ignorieren weiterhin männliche Genitalverstümmelung

Was bei Mädchen gegen Menschenrechte verstößt, soll bei Jungen erlaubt sein. Sind Jungen Menschen 2. Klasse?

maennliche-beschneidung-in-der-antike1

Der Bundesrat will die Beschneidung weiblicher Genitalien mit einem eigenen Straftatbestand sanktionieren. Auch Auslandstaten sollen strafbar sein, wenn das Opfer zur Zeit der Tat in Deutschland wohnt. Die Strafverfolgungsver-
jährung soll künftig bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs des Opfers ruhen.

Der Bundesrat möchte jeden Zweifel über die strafrechtliche Einordnung der Tat als schwerwiegenden Verstoß gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Opfers beseitigen und ein eindeutiges Signal setzen, dass der Staat solche Menschenrechtsverletzungen keinesfalls toleriert, sondern energisch bekämpft.

[..]Die Länder betonen, dass die Verstümmelung weiblicher Genitalien eine schwerwiegende Grundrechtsverletzung an Mädchen oder Frauen darstellt.

Der Staat sei verpflichtet, die gefährdeten Mädchen und Frauen vor diesem schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit zu schützen.

[..]Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb der nächsten sechs Wochen dem Bundestag vorlegen muss, wobei sie ihre Auffassung darlegen soll [mehr]

Als ich am 13. Mai 2009 einen Artikel mit dem Titel „Nur weibliche Genitalverstümmelung soll bestraft werden“ schrieb, meinten einige, die Gesetzeslage würde das nicht hergeben. Vielleicht hat das damals gestimmt. Auf jeden Fall ist es Politikern sämtlicher Parteien anscheinend nicht weit genug gegangen und so wurde ein neuer Gesetzesentwurf verfasst. Wie verlogen die Moral der Politiker ist, sieht man an den oben gemachten Aussagen. Demnach haben Jungen kein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Eine Verstümmelung der männlichen Genitalien ist nach deren Aussage also keine Menschen- bzw. Grundrechtsverletzung. Man kann Politiker aus diesem Grund nur noch als feiges Pack hinstellen, denn sie geben Moslems und Juden recht, die ihre Jungen heute noch unter teils barbarischen Umständen beschneiden lassen.

Zeiten, in denen Menschen aussortiert wurden, sollten bei uns eigentlich vorbei sein, besonders wenn es vorrangig um finanzielle Interessen geht (Kosmetikindustrie).

Links
Gesetzentwurf des Bundesrates: BR-Drs. 867/09(B) PDF – 15 Seiten
FemokratieBlog: Penis Beschneidung kostet Leben
FemokratieBlog: Nur weibliche Genitalverstümmelung soll bestraft werden
WikiMANNia: GenitalverstümmelungGenitalverstümmelung (Tabelle)Video
Kosmetik-Industrie
WGvdL-Forum zum Thema

Internationaler Aktionstag gegen weibliche Genitalverstümmelung

Rasierklingen für Genitalverstümmelung Niebel: Verstärktes Engagement auch in Deutschland

Zum Internationalen Aktionstag gegen weibliche Genitalverstümmelung fordert Bundesentwicklungsminister Dirk Niebel: „Genitalverstümmelung bei Mädchen und Frauen ist eine schwere Menschenrechtsverletzung. Im Kampf gegen diese Grausamkeit ist auch in Deutschland mehr Einsatz gefordert. Für Genitalverstümmelungen darf es in unserer Gesellschaft keinen Raum geben.“

Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation leiden weltweit etwa 140 Millionen Frauen unter den Folgen von Genitalverstümmelung. Jedes Jahr werden schätzungsweise drei Millionen Mädchen an ihren Genitalien verstümmelt. Das sind mehr als 8.000 Eingriffe pro Tag. Der Eingriff verursacht schwerwiegende psychologische und körperliche Verletzungen, mit denen Frauen ihr Leben lang zu kämpfen haben. Weibliche Genitalverstümmelung wird in 28 afrikanischen Ländern sowie einigen Ländern des Mittleren Ostens und Asiens praktiziert. Durch Immigration aus diesen Ländern ist auch Deutschland von der Praktik betroffen.

Das Bundesentwicklungsministerium unterstützt daher den jüngsten Gesetzentwurf von Baden-Württemberg und Hessen zur Änderung der Strafbarkeit weiblicher Genitalverstümmelung in Deutschland. Er sieht vor, dass Genitalverstümmelung als eigener Straftatbestand ins Strafgesetzbuch aufgenommen wird. Zudem soll das deutsche Strafrecht auch dann gelten, wenn die Tat im Ausland begangen wurde und das Opfer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hat [mehr]

Keine Frage, weibliche Genitalverstümmelung ist grausam – nur – die männliche ist es auch. Da ich in diesem Jahr bereits einen Bericht mit dem Titel „Penis Beschneidung kostet Leben“ zu männlichen Beschneidungsritualen mit tödlichem Ausgang gebracht habe, verweise ich darauf [hier]

Gleichzeitig möchte ich nochmals betonen, das es Frauen sind, die Beschneidungen bei Mädchen durchführen. Dieses wurde sogar in einem Spiegel-Artikel vor fast einen Jahr dokumentiert.

Rache der Beschneiderinnen

Bedroht und nackt durchs Dorf getrieben: Verfechter der Genitalverstümmelung haben in Sierra Leone eine Journalistin malträtiert.

[..]Mit drei Kolleginnen wurde die Radio-Reporterin vor einer Woche verschleppt und gezwungen, sich auszuziehen. Ihre gesamte Ausrüstung wurde zerstört. Danach musste Balama-Samba nackt durch die Straßen Kenemas laufen, eine Stadt im Osten Sierra Leones, rund 200 Kilometer von Freetown entfernt. „Ich hatte riesige Angst und flehte die Entführerinnen an, mich gehen zu lassen“, erzählt Balama-Samba [Spiegel]

Gegen die Macht der Frauen, die sich lediglich gegen weibliche Genitalverstümmelung wendet, ist nichts entgegen zu setzen. Schaut man sich bei Google um, muss man nach Berichten über männliche Beschneidung lange suchen.

Genitalverstümmelungen – mehr Aufklärung

maennliche-beschneidung-in-der-antike1 hib-Meldung • 2009_12/2009_308/04

Fraktionen fordern mehr Aufklärung im Kampf gegen Genitalverstümmelungen

Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung • 16.12.2009

Berlin: (hib/JOH/LEU) Die Mitglieder des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung haben in ihrer Sitzung am Mittwochmorgen Genitalverstümmelungen an Mädchen und Frauen scharf verurteilt. Die schwere Menschenrechtsverletzung, die vor allem in vielen afrikanischen Ländern praktiziert werde, müsse durch gezielte Aktivitäten und mehr Aufklärung intensiv bekämpft werden, forderten die Fraktionen. Allerdings sei es schwer, Genitalverstümmelungen wegen ihrer traditionellen Verankerung in einigen Gesellschaften zu stoppen, betonten insbesondere Linksfraktion und Bündnis90/Die Grünen. Ein wesentlicher Ansatz müsse es daher sein, aufzuklären und die Traditionen in den jeweiligen Ländern zu verändern. Die Grünen schlugen vor, besonders Frauen zu unterstützen, die bereit sind, in die Dörfer zu gehen und auf die Beschneiderinnen einzuwirken. Auch in Deutschland müssten afrikanische Familien darin bestärkt werden, keinesfalls Genitalverstümmelungen an ihren Töchtern vorzunehmen.

Die SPD-Fraktion hob hervor, dass die Bundesregierung in der vergangenen Legislaturperiode bereits Gesetzesänderungen vorgenommen habe. Seither würden Straftatbestände im Zusammenhang mit einer Genitalverstümmelung in Deutschland nicht mehr verjähren. Jedoch bedauerten die Sozialdemokraten, dass seither keine neuen Rechtsverstöße mehr gemeldet worden seien. Dies sei eine Tatsache, ”die uns bekümmern muss“. Mädchen und Frauen müssten in Zukunft stärker ermutigt werden, ihren Rechtsanspruch auch tatsächlich wahrzunehmen und sich gegen Genitalverstümmelungen zu wehren, forderte die Fraktion [mehr]

Ich begreife beim besten Willen nicht, wie – nicht nur – Politiker so ignorant sein können. Weshalb ziehen sie männliche Genitalverstümmelung noch nicht einmal in Erwägung und schweigen lieber darüber? 🙁

WikiMANNia: GenitalverstümmelungGenitalverstümmelung (Tabelle)Video

Kampf gegen Genitalverstümmelung

15580461Zur Premiere des Filmes „Wüstenblume“ gingen Bundesentwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul und die Uno-Sonderbotschafterin für Menschenrechte, Waris Dirie gemeinsam vor die Presse.

[..]Ganz in diesem Sinne haben Wieczorek-Zeul und Dirie weitere Schritte der Zusammenarbeit im Kampf gegen weibliche Genitalverstümmelung beschlossen. „Die Probleme liegen häufig unterhalb der gesetzlichen Ebene“, so die Entwicklungsministerin. Trotz gesetzlicher Verbote halte sich die Praxis der Beschneidung von Frauen in den Dörfern selbst hartnäckig. Man müsse Initiativen ergreifen, um die Betroffenen selbst zu erreichen. Beispielsweise wollen die beiden Frauen nun nach Möglichkeiten suchen, den Film „Wüstenblume“ auch in afrikanischen Ländern zu zeigen [mehr]

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Genitalverstümmelung in Mali

heidemarie_wieczorek_zeul[..]Ein besonderes Augenmerk der deutsch-malischen Entwicklungszusammenarbeit gilt der Stärkung der noch jungen Gebietskörperschaften. Im Schwerpunkt Landwirtschaft fördert Deutschland die malische Bewässerungslandwirtschaft. Darüber hinaus soll ein Programm zur Wasserver- und Abwasserentsorgung den Menschen einen Zugang zu sicherem Trinkwasser ermöglichen. Die Bundesregierung führt mit der malischen Regierung einen kritischen Dialog über die Überwindung der weiblichen Genitalverstümmelung, die in Mali noch immer mehr als 80 Prozent der Frauen und Mädchen betrifft [mehr]

Es ist mittlerweile bekannt, das in Ländern, in denen Genitalverstümmelungen an Frauen und Mädchen vorgenommen werden, diese auch bei Männern und Jungen stattfinden, aber das interessiert bekanntlich unsere rote Heidi nicht. Man sollte glatt mal im Entwicklungsministerium nachfragen, wieviele Männer und Jungen ebenfalls von der Genitalverstümmelung betroffen sind.

Link
WikiMANNia: Genitalverstümmelung mit vielen, weiterführenden Links

Nur weibliche Genitalverstümmelung soll bestraft werden

hib-Meldung • 139/2009

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) Genitalverstümmelung soll ausdrücklich als schwere Körperverletzung ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden und mit einer Strafe von einem bis zu zehn Jahren bestraft werden können. Dies ist Ziel eines Gesetzentwurfes (16/12910), der von 44 FDP-Abgeordneten, 39 Angehörigen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 5 SPD-Parlamentariern und 2 Mitgliedern der CDU/CSU-Fraktion unterschrieben wurde.

Ebenso ist es nach Auffassung der Abgeordneten sinnvoll, wenn die Verjährungsfrist erst mit dem 18. Lebensjahr des betroffenen Mädchens einsetzt. Damit werde ein Beschluss des Bundestages umgesetzt, argumentierten die Parlamentarier. Eine Ergänzung der Auslandsstrafbarkeit soll zudem sicherstellen, dass die Genitalverstümmelung bei einem lediglich vorübergehenden Aufenthalt außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik deutschem Strafrecht unterliegt [mehr]

Grundsätzlich ist aus meiner Sicht gegen die Bestrafung nichts einzuwenden. Warum aber soll nur die weibliche Genitalverstümmelung bestraft werden und die männliche nicht? Wenn man sich den Gesetzentwurf ansieht, dann steht da tatsächlich nur etwas von weiblicher Genitalverstümmelung. Nachfolgend der Vorschlag diverser Abgeordneter aus verschiedenen Fraktionen:

Änderung des Strafgesetzbuches
Das Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom
13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), zuletzt geändert durch…,
wird wie folgt geändert:

[..]
3. § 226 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
[..]
b) nach Nummer 2 wird folgende Nummer 3 eingefügt:
„3. die weiblichen Genitalien teilweise oder ganz verliert oder
diese auf andere Art verstümmelt werden oder “

Männliche Genitalverstümmelung ist nach diesem Gesetzesentwurf also ausdrücklich erlaubt. Mir fällt ob dieser Unverschämtheit nichts mehr ein.

Link
Plenarprotokoll 16/222 vom 14.05.09 Genitalverstümmelung Seite 24450

Menschenrechtsbericht zu weiblicher Genitalverstümmelung

Menschenrechtsbericht der Bundesregierung

Die Bundesregierung setzt sich weltweit für die Achtung der Menschenrechte ein. Wie dies während der vergangenen drei Jahre konkret geschah, beschreibt der aktuelle Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik.

[..]Mit dem Brennpunktthema „Weibliche Genitalverstümmelung weltweit“ widmet sich der Bericht zudem einem der gravierendsten Problemen von Menschenrechtsverletzungen an Frauen und Mädchen.

Seit 1999 fördert Deutschland das überregionale Projekt „Überwindung der weiblichen Genitalverstümmelung“, das derzeit in Burkina Faso, Benin, Mali, Mauretanien und Kenia durchgeführt wird. Die Bevölkerung dieser Staaten wird über die negativen Folgen weiblicher Genitalverstümmelung aufgeklärt und es wird versucht, sie zu überzeugen, diese Praktik aufzugeben. Zielgruppen sind die betroffenen Mädchen und Frauen, ihre Eltern und (künftigen) Partner, lokale Würdenträger und religiöse Autoritäten, die Einfluss auf die Entscheidung nehmen können, sowie auch Personen, die den Eingriff vornehmen [mehr]

Was soll ich dazu noch schreiben? Die meisten Leser dieses Blogs werden wissen, das Jungen und junge Männer in ebenso nennenswerter Zahl und genauso brutal beschnitten werden, aber die Menschenrechte von Männern sind nun mal nicht so wichtig für unsere Regierigen. Mich macht es immer wieder sprachlos, wie menschenverachtend unsere Politiker mit Jungen und Männer nicht nur bei diesem Thema umgehen. Für jene, die sich mit dieser Thematik noch nicht so auskennen, stelle ich noch Links ein.

Link
MANNdat: Anmerkungen zu einem Tabuthema
VafK-Schwaben: Genitalverstümmelung bei Jungen und Männern

Wieczorek-Zeul: Keine Toleranz gegenüber Genitalverstümmelung

Internationaler Aktionstag gegen weibliche Genitalverstümmlung

Anlässlich des internationalen Aktionstages gegen weibliche Genital-verstümmelung am 6. Februar mahnt Bundesentwicklungsministerin Wieczorek-Zeul: „Genitalverstümmelung verursacht weltweit jährlich für ca. 3 Millionen Mädchen und Frauen dauerhafte emotionale und körperliche Schäden. Diese Menschenrechtsverletzungen müssen endlich gestoppt werden. Und das auch in Deutschland: Auch hier sind Mädchen und Frauen von Genitalverstümmelung betroffen oder bedroht. Wir dürfen nicht aus falsch verstandener Toleranz die Augen davor verschließen. Körperliche Unversehrtheit und die Würde der Menschen sind Menschenrechte.“ Aus diesem Grund wird in diesem Frühjahr eine interministerielle Arbeitsgruppe gemeinsam mit Nichtregierungsorganisationen eingerichtet, die sich mit dieser Problematik intensiv auseinandersetzen wird.

Kommentar
Weltweit sterben mehr Jungen bei einer Beschneidung als Mädchen. Von den dauerhaften physischen und psychischen mal ganz abgesehen.

Das Bundesentwicklungsministerium fördert weltweit die Rechte von Frauen und engagiert sich für die Überwindung weiblicher Genitalverstümmelung in Afrika. Seit 1999 unterstützt das BMZ zum Beispiel lokale Akteure in den west- und ostafrikanischen Ländern Benin, Burkina Faso, Kenia, Mali und Mauretanien. Dieses Projekt klärt die Bevölkerung über körperliche und seelische Folgen der weiblichen Genitalverstümmelung auf. Erste Erfolge wurden bereits erzielt: In vielen Ländern steht weibliche Genitalver-stümmelung mittlerweile unter Strafe. Weitere Partnerländer gehen aktiv durch staatliche Aufklärungskampagnen gegen die Praxis vor. So sagte sich zum Beispiel Benin 2005 in einer landesweiten Zeremonie von dieser Praxis los. „Jeder einzelne Erfolg macht mir Mut und zeigt, dass diese Verletzungen der Menschenrechte beendet werden können“, erklärt die Ministerin. „Nun müssen wir dran bleiben.“ Das BMZ unterstützt die Aufklärungsarbeit von Nichtregierungsorganisationen wie zum Beispiel das Engagement von Rüdiger Nehbergs Organisation Target.

Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation leiden weltweit etwa 140 Millionen Frauen unter den Folgen von Genitalverstümmlung. Der Eingriff verursacht schwerwiegende psychologische und körperliche Verletzungen, mit denen Frauen ihr Leben lang zu kämpfen haben und kann bis zum Tod führen.

Link zum Entwicklungsministeriums

Zusätzlicher Link der Bundesregierung
Genitale Verstümmelungen sind schwerste Menschenrechtsverletzungen

Kommentar
Das Jungen und Männer wegen ihrer Genitalverstümmelung keine Erwähnung finden, sind wir ja gewöhnt.
Da MANNdat und der VafK-Schwaben über umfangreiche Fakten zur Beschneidung (auch als Zirkumzision bezeichnet) von Jungen und Männern verfügen, verweise ich gerne auf beide Organisationen.

Strafrechtliche Sanktionierung gegen die weibliche Genitalverstümmelung verstärken

Bundesentwicklungsministerin Wieczorek-Zeul empfängt malischen Staatspräsidenten

Bundesentwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul empfing am 15.01.2009 den malischen Staatspräsidenten Amadou Toumani Touré in Berlin. Zuvor war er mit Bundeskanzlerin Angela Merkel zusammengetroffen. Ministerin Wieczorek-Zeul würdigte die Entwicklungs- und Friedensorientierung der malischen Regierung. Der Besuch in Deutschland ermögliche, das oft einseitige Bild Afrikas durch ein positives Beispiel zu erhellen. „Deutschland werde zu seiner Zusage der Aufstockung der Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit auch in Zeiten der Finanzkrise stehen“, so die Ministerin. Zudem werde ein Teil des soeben beschlossenen Konjunkturprogramms einem Investitionsfonds, der durch die Weltbank verwaltet werde, zu Gute kommen. Da die Entwicklungsländer in besonderer Weise von den Folgen der internationalen Finanzkrise betroffen sind, kündigte die Ministerin an, sich im Rahmen der Frühjahrstagung von IWF und Weltbank für einen Global New Deal einzusetzen.

Präsident Touré bezeichnete den Beginn der malisch-deutschen Beziehungen als „Liebesheirat“: Deutschland hatte Mali 1960 als weltweit erster Staat völkerrechtlich anerkannt. Der Präsident würdigte darüber hinaus die effiziente und erfolgreiche Entwicklungszusammenarbeit mit Deutschland. Der deutschen Unterstützung sei es zu verdanken, dass Mali das Millenniumsziel der Trinkwasserversorgung aller Voraussicht nach erreichen werde. Die Trinkwasserversorgung ist neben der Dezentralisierung und der agrarwirtschaftlichen Entwicklung einer der drei Schwerpunkte der malisch-deutschen Zusammenarbeit.

Ministerin Wieczorek-Zeul sicherte die Fortsetzung der deutschen Unterstützung für Mali im Bereich der Friedensförderung zu und ermutigte den Präsidenten, das Engagement der Regierung gegen die weibliche Genitalverstümmelung durch eine strafrechtliche Sanktionierung zu verstärken.

BMZ

23 Jungen starben nach Beschneidungen

In der südafrikanischen Provinz Mpumalanga haben in den vergangenen 14 Tagen 23 Jungen durch ille­gale Be­schneidungen ihr Leben verloren. 2009 star­ben mehr als 30 Jungen in der südafrikanischen Provinz Eastern Cape, 2010 sind es ebenfalls 20 Jungen in der gleichen Pro­vinz. Man kann davon aus­ge­hen, dass die genannten Zahlen nur die Spitze des Eisberges sind und die meisten Todesfälle weder gemeldet, noch registriert wer­den.

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SPD will Beschneidung als Verbrechen einstufen

Die SPD hat Mitte Februar den Entwurf eines Straf­rechtsänderungsgesetzes mit dem Ziel eingebracht, die weibliche Genitalverstümmelung als Verbrechen einzustufen. Man will die hier lebenden Mädchen und Frauen vor der Gefahr des grausamen Beschneidens während eines Aufenthaltes im Ausland schützen. Soweit, sogut – aber wer schützt die Jungen und Männer, die im Ausland einer ebenso grausamen Tortour ausgesetzt sind wie Mädchen und Frauen?

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Petition mit 12.000 Unterschriften aus Israel für die Beschneidung

In Israel hat man ebenfalls eine Petition durchgeführt und 12.000 Unterschriften an die deutsche Botschaft übersandt, um ein Gesetz gegen die Beschneidung von Jungen zu unterbinden. Leider hat die Bundes­tagspeti­tion gegen Beschneidung nicht die erforder­lichen 50.000 Stimmen zusammen bekommen, somit wird weder ein Betroffener, noch irgendein Bürger bei der Anhörung im Rechtsausschuss dabei sein.

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Beschneidung von Jungen soll erlaubt bleiben

Nachdem in der Vergangenheit die Artikel von Beschneidungsbefürworter in den Systemmedien überwogen haben, scheint langsam eine Wende einzutreten. Nachdem die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, in der sämtlichen Forderungen von Juden und Moslems nachgegeben wurde, hat Marlene Rupprecht von der SPD sich auch dieses Mal wieder lautstark zu Wort gemeldet.

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Sturm der Entrüstung – Ausgrenzung statt Diskussion

Nach der Aufforderung zur Legalisierung der leichten Mädchenbeschneidung durch den ägyptischen Gynä­ko­logen Professor Mohamed Kandeel, hat ein Sturm der Entrüstung eingesetzt. Dieser geht soweit, dass alle Seiten bei der Genfer Stiftung für Medizinische Ausbil­dung und Forschung, auf denen er gelistet war, ins Leere gehen, das gelbe Wirtschaftsforum hat darüber berichtet. Nun ist es amtlich: die Stiftung hat sich dazu entschlossen, Kan­deels Mitgliedschaft zu beenden, da er mit seiner Forderung Positionen vertrete, die den Einstellungen der Stiftungen klar zuwider laufen.

Statt einer Auseinandersetzung folgt nun die Ausgrenzung, denn prinzipiell hat Pro­fessor Kandeel recht, hier mein Bericht dazu. Er fordert im Grunde die Gleichbehand­lung, die doch gerade in der westlichen Welt so hoch gehalten und forciert wird. Er fordert die gleichen Fürsorgepflichten und -rechte für die Eltern von Mädchen. Man fragt sich unweigerlich, wieso werden Eltern von Mädchen kriminalisiert, von Jungen hingegen nicht?

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