Archiv nach Schlagworten: Unterhalt

Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes

hib-Meldung · 2012_03/2012_136/05

Im Bundestag notiert: Unterhaltsvorschussgesetz
Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Gesetzentwurf – 16.03.2012

Berlin: (hib/AW) Die Bundesregierung will das Unterhaltsvorschussgesetz vereinfa­chen. Der entsprechende Gesetzentwurf (17/8802) sieht vor, dass alleinerziehende Eltern zukünftig weniger Nachweise erbringen müssen, um den Unterhaltsvorschuss beantragen zu können. Gleichzeitig sollen die Prüfung und die Bewilligung der Anträ­ge in den Unterhaltsvorschussstellen erleichtert und beschleunigt werden. Umge­kehrt soll es den zuständigen Stellen erleichtert werden, auf den anderen unterhalts­pflichtigen Elternteil zuzugreifen. hib-Meldung

Irgendwie habe ich immer öfter das Gefühl, die besten Kabarettisten sitzen im Bun­destag. Alleine das Wortungetüm „(Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsge­setz“ hat bei mir einen Lachanfall produziert. Weiter steht im Gesetzentwurf:

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Betreuungsangebot des Vaters muss berücksichtigt werden

Umgang und Unterhalt – BGH stellt Trennung in Frage
Umgang und Unterhalt waren bislang zwei streng voneinander zu trennende Problemfelder. Nun hat der BGH erneut (zuvor schon BGH NJW 2010, 3369) die Grenzen verwischt.

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Femokratie News 239-2011

Zwangsvater geworden durch anonyme Samenspende, nach des­sen Tod erbt das Kind trotzdem
Der Kinderwunsch der Eheleute blieb lange unerfüllt. Auch ver­schie­dene Versuche einer In-Vitro-Fertilisation scheiterten. Schließlich wurde mit Ein­ver­ständ­nis der Mutter ein Ei der Mut­ter in Kiew (!) mit dem Samen eines ano­ny­men Spenders befruchtet und eingepflanzt. Ob auch der Ehemann damit ein­ver­stan­den war, ist strittig. Noch vor der Geburt der Zwillinge am 14.06.06 (eines der Kinder verstarb kurz nach der Geburt) erlitt der Ehemann am 02.06.06 eine Ge­hirn­blu­tung, von der er sich nie wieder erholte. Im Ok­to­ber verlies die Ehefrau samt Kind ihren Mann. Er (vermutlich vertreten durch einen Betreuer) betrieb ab Ja­nu­ar 2007 ein Vaterschaftsanfechtungsver­fah­ren und ab November 2007 ein Schei­dungs­ver­fah­ren. Beide Verfahren verzögerten sich – warum ist streitig. Je­den­falls ver­starb er am 27.08.09, ohne dass die beiden Verfahren zu Ende geführt worden wären. Die Eltern des Ehemannes beantragten nun vor dem LG Berlin festzustellen, dass der am 14. Juni 2006 geborene J. R. A. nicht Erbe des am 27. August 2009 ver­stor­be­nen R. A. ist. Das Landgericht wies die Klage ab. beck-blog

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Karrieretypen sind nutzlos gewordene Männer

Das meint zumindest Barbara Dribbusch von der TAZ. Dabei wird uns allerorten vorgehalten, wie viel em­pa­thi­scher doch Frauen sind. Bei Frau Dribbusch ist da­von irgendwie überhaupt nichts zu spüren. Allerdings ist mir nicht so richtig klar, was Frau Dribbusch über­haupt will.

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Femokratie News 213-2011

Als dem Familienrichter in Bad Iburg der Kragen platzte
[..]Zwar war damit die Frist des § 137 II FamFG eingehalten, gleichwohl platzte dem Richter der Kragen und er trennte das Unterhaltsverfahren nach § 140 II Nr. 5 FamFG ab.
Wenn gleichwohl die Ehefrau die Folgesache nachehelicher Unterhalt erst fast ein Jahr später nach Anberaumung des Scheidungstermins einreicht, kann dies nur das Ziel verfolgen, den Scheidungsausspruch so lange wie irgend möglich heraus zu zögern. Denn hätte sie nach der Ablehnung eines nachehelichen Unterhalts durch den Ehemann umgehend einen entsprechenden Folgeantrag anhängig gemacht, wäre erfahrungsgemäß auch diese Folgesache jetzt mit entscheidungsreif. Die Folgen dieser prozessualen Vorgehensweise muss die Ehefrau nunmehr selbst tragen.
beck-blog

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Femokratie News 208-2011

Nach Oslo: Von rechts und links gegen Bürgerrechte
Dass in Norwegen ein Attentäter 76 Menschen ermordet hat, lässt sich in Deutschland trefflich nutzen, um politisches Kapital daraus zu schlagen. Rechten wie Linken dient Anders Behring als Aufhänger, mit dem man seine Ideologie und seinen jeweiligen Angriff auf Bürgerrechte legitimieren kann. Auf der Strecke bleiben dabei Rationalität und Freiheit. Kritische Wissenschaft

  • Auf dem Blog „Kritische Wissenschaft“ findet ein wirklich interessanter Schlag­ab­tausch bei den Kommentaren statt. Aber nicht nur deshalb ist der Beitrag wirk­lich lesenswert.

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Femokratie News 186-2011

Ideologisches Onanieren in Graz: Einfalt statt Vielfalt
[..]Einen der Vortragenden muss man unbedingt vorstellen: den So­zial­for­scher Robert Connell. Er beschäftigte sich so intensiv mit der feminis­ti­schen Lehre, dass er sich zum Schluss selbst kastrierte und seinen Penis (das Instrument der Unterdrückung, das er so sehr zu hassen begonnen hatte) schlicht abschnitt. Seitdem fühlt er sich als Frau und nennt sich mit Vornamen Raewyn. Das ist NICHT Monty Python – sondern Realität. Dass dieser Typ direkt neben Thomas Gesterkamp auftritt wird niemanden überraschen. Die beiden passen gut zusammen. Arne Hoffmann

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Scheidungskriege und seine Folgen

mann-vater-vaeter-frau-mutter-muetter-kind-familienzerstoerung-trennung-scheidung-umgangsboykottVor einigen Monaten schrieb ich einen Beitrag mit dem Titel «Der Massenmord an Vätern in Deutsch­land». Leider bestätigt sich in deutschsprachigen Landen im­mer wieder diese These. Im unten ein­ge­stell­ten Fall ist zwar kein Mensch körperlich zu Scha­den ge­kom­men, aber das Leid vieler Väter und deren Kinder interessiert weder Richter, noch Politiker oder sonst welche Be­hör­den­mit­ar­bei­ter.

«Im Würgegriff des Staates» drohte er mit einem «Blutbad im Gerichtssaal»

[..]Er habe nichts mehr zu verlieren, ausser seinem Leben.

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Frauen haben höheres Einkommen als Männer

euro-geldscheine-frau-frauen-altersarmut-arbeitslos-scheidung-trennung-unterhalt-wirtschaft-gerd-altmann-pixelioVorab eine wichtige Information zur Frage auf Abgeordne­ten­watch an Frau Humme: Michael Baleanu hat in dem Beitrag 2 Links zu den Originaldokumenten gelegt, die zu den entsprechenden Fakten des statistischen Bundesamt führen. Diese sind knapp 7MB bzw. 0,7MB groß. Um sich nicht die kompletten Berichte von Destatis herunterladen zu müssen, habe ich die beiden einzelnen Seiten unten im Beitrag bei den Links hinterlegt. In den 2 PDF-Seiten sind im Kopf die Links zum Original-Report des statistischen Bundesamtes hinterlegt.

Ich bitte darum: tragt Euch in die Liste ein, um unseren Politikern Präsens zu zeigen. Nun zur Frage an Frau Humme.

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Das Geburtsrecht des Kindes auf Mutter und Vater

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Überlegungen zur Sorgepflicht
Von Karin Jäckel auf Deutschlandradio Kultur

Eltern-Kind-Beziehungen sind älter als jedes menschengemachte Gesetz und jedes Wächteramt des Staates. Es ist das natürliche und unverbrüchliche Geburtsrecht als Menschenrecht eines jeden Kindes, Mutter und Vater zu haben und von ihnen gemeinsam beschützt, erzogen und umsorgt zu werden.

Auf einen Elternteil verzichten zu müssen, bedeutet für jedes Kind einen schweren, Leib und Seele belastenden Verlust. Auch dann, wenn das Kind dies nicht bewusst erkennt. Irgendwann fragen sich alle Kinder nach den eigenen Wurzeln. Auch Adoptivkinder wollen ihre leiblichen Eltern kennenlernen, weil sie wissen wollen, wer die beiden Menschen sind, von denen sie gezeugt und geboren und an andere Leute abgegeben wurden und welches genetische Erbe sie in sich tragen.

Das Alleinerziehendsein ist keineswegs ein „Erfolgsmodell“, wie Edith Schwab als Vorsitzende des „Verbands alleinerziehender Mütter und Väter“ weismachen will, sondern erwiesenermaßen ein Misserfolgsmodell, das Mütter überfordert, Kinder in psychotherapeutische Behandlung und beide in Lebensängste und Armut treibt – mit und ohne finanziellen Unterhalt des ausgegrenzten Elternteils [mehr] [MP3]

Alles in allem ein guter Artikel von Frau Dr. Jäckel. Allerdings habe ich einen Punkt vermisst, denn sie schreibt zum Thema Gewalt:

Es kann nicht sein, dass die weltweiten Forschungsergebnisse über die nahezu identische Gewaltbereitschaft der Geschlechter weiterhin dem Mythos „Frau = Opfer, Mann = Täter“ untergeordnet werden und Kindern nur deshalb ihr Geburtsrecht auf beide Eltern vorenthalten wird, weil manche Männer zu Verbrechern werden und dann Frauen und/oder Kindern Gewalt antun.

Diese Behauptung ist zwar richtig, allerdings wäre es noch besser gewesen, wenn Frau Dr. Jäckel die Frage in den Raum gestellt hätte, wieso an Müttern nicht gezweifelt wird, da von diesen immerhin zu 55% Gewalt gegen Kinder ausgeht. Diese Feststellung wurde erst kürzlich in diesem Blog eingestellt [hier]

Düsseldorfer Tabelle 1992 – 1998 – 2010

Nachstehende Zahlen dienen lediglich der Information. Angesichts der gerade in vielen Medien diskutierten Realeinkommensverluste kann man die maßlosen Erhöhungen des Kindesunterhalts im Laufe der letzten Jahre kaum nachvollziehen.

Düsseldorfer Tabelle gültig ab 01.07.1992 (umgerechnet in Euro)
Stufe Einkommen 0 – 5 6 – 11 12 – 17 ab 18* % Bedarfs-
kontrollbetrag
von bis
1 0 1150 146 177 209 425 650
2 1150 1300 155 188 223 425 685
3 1300 1500 168 203 240 425 725
4 1500 1750 185 225 265 425 775
5 1750 2050 205 248 295 425 840
6 2050 2400 225 273 325 425 940
7 2400 2850 250 303 360 425 1050
8 2850 3350 275 333 395 425 1175
9 3350 4000 300 365 430 425 1300
10 4000 nach den Umständen des Falles
* Volljährige in der Ausbildung befindliche Kinder: 850,- DM einschließlich Fahrgeld, abzügl. 1/2 Kindergeld, zuzüglich Krankenkasse. Bei Wohnung außerhalb der Eltern 950,- DM. Eltern im Verhältnis ihrer Nettoeinkommen abzügl. sonstiger Unterhaltsverpflichtungen.

Quelle

Düsseldorfer Tabelle gültig ab 01.07.1998 (umgerechnet in Euro)
Stufe Einkommen 0 – 5 6 – 11 12 – 17 ab 18 % Bedarfs-
kontrollbetrag
von bis
1. 0 1200 175 212 251 290 100 750
2. 1200 1350 187 227 269 311 107 800
3. 1350 1550 199 242 287 331 114 850
4. 1550 1750 212 257 304 351 121 900
5. 1750 1950 224 272 322 372 128 950
6. 1950 2150 236 285 339 392 135 1000
7. 2150 2350 248 302 357 412 142 1050
8. 2350 2550 262 318 377 435 150 1100
9. 2550 2900 280 340 402 464 160 1175
10. 2900 3250 297 361 427 493 170 1250
11. 3250 3600 315 382 452 522 180 1325
12. 3600 4000 332 403 477 551 190 1400
13. 4000 nach den Umständen des Falles

Quelle

Düsseldorfer Tabelle gültig ab 01.01.2010 (Euro)
Stufe Einkommen 0 – 5 6 – 11 12 – 17 ab 18 % Bedarfs-
kontrollbetrag
von bis
1. 0 1.500 317 364 426 488 100 900
2. 1.501 1.900 333 383 448 513 105 1.000
3. 1.901 2.300 349 401 469 537 110 1.100
4. 2.301 2.700 365 419 490 561 115 1.200
5. 2.701 3.100 381 437 512 587 120 1.300
6. 3.101 3.500 406 466 546 626 128 1.400
7. 3.501 3.900 432 496 580 664 136 1.500
8. 3.901 4.300 457 525 614 703 144 1.600
9. 4.301 4.700 482 554 648 742 152 1.700
10. 4.701 5.100 508 583 682 781 160 1.800
5.101 nach den Umständen des Falles

Quelle

WikiMANNia: Düsseldorfer Tabelle

Amtliche Düsseldorfer Tabelle 2010

Diese Zahlen veröffentliche ich zum einen, weil diese gestern offiziell von der Pressestelle des OLG Düsseldorf vorgestellt wurden und zum anderen, weil in dieser Tabelle das (hälftige) Kindergeld nicht abgezogen wurde.

Endgültige Version des OLG Düsseldorf gültig ab 01.01.2010
Stufe Einkommen 0 – 5 6 – 11 12 – 17 ab 18 % Bedarfs-
kontrollbetrag
von bis
1. 0 1.500 317 364 426 488 100 900
2. 1.501 1.900 333 383 448 513 105 1.000
3. 1.901 2.300 349 401 469 537 110 1.100
4. 2.301 2.700 365 419 490 561 115 1.200
5. 2.701 3.100 381 437 512 587 120 1.300
6. 3.101 3.500 406 466 546 626 128 1.400
7. 3.501 3.900 432 496 580 664 136 1.500
8. 3.901 4.300 457 525 614 703 144 1.600
9. 4.301 4.700 482 554 648 742 152 1.700
10. 4.701 5.100 508 583 682 781 160 1.800
5.101 nach den Umständen des Falles

Quelle OLG DüsseldorfOLG Düsseldorf Vergleich Unterhalt 2009 – 2010

Kurios finde ich im übrigen, das bei der Altersstufe ab 18 das Kindergeld in meiner ersten Veröffentlichung komplett abgezogen wurde und das, obwohl Mütter ab diesem Alter ebenfalls bar unterhaltspflichtig sind.

Unverfroren fand ich dagegen die gestrige Berichterstattung in sämtlichen Medien. Es wurde lediglich festgestellt, das der Unterhaltsbetrag deutlich erhöht wurde – drastisch oder unverschämt wäre der passendere Ausdruck angesichts der weltweiten Wirtschaftskrise gewesen. Begründet wurde das ganze dann auch noch mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz und daraus resultierend die Erhöhung des Kindergeldes, der Freibeträge und des Unterhaltsvorschusses. Ein unterhaltsverpflichteter, durchschnittlich verdienender Vater hat – wie in 2 Links unten angegeben – auf jeden Fall weniger Geld.

Eine weitere Erhöhung des Unterhalts ist 2009 durch ein Urteil des BGH dazu gekommen. Der Gerichtshof entschied, das Väter sich an den Kosten von Kindergarten/Kindertagesstätten beteiligen oder diese sogar komplett übernehmen müssen, da diese Beiträge Mehrbedarf seien. Diese Kosten sind alles andere als niedrig: Für ein Kind liegt die Ganztagebetreuung meistens bei 150-250 EUR pro Monat, halbtags 90 EUR. Der Pflichtige zahlt Unterhalt, weil die Berechtigte das Kind betreut und er zahlt Dank BGH nochmal zusätzlichen Unterhalt, weil die Berechtigte das Kind nicht betreut. Das kann man doch nur noch schizophren nennen. Entlarvend aus diesem Urteil ist folgender Satz:

Darüber hinaus werde in der aktuellen gesellschaftspolitischen Diskussion unter Hinweis auf das Wächteramt des Staates zum Schutze des Kindeswohls gefordert, dass Kinder Kindergärten oder vergleichbare Einrichtungen besuchten, damit sie selbst sowie das Erziehungsverhalten der Eltern einer Kontrolle unterlägen. BGH Az.: XII ZR 65/07 [hier]

Zu diesem Urteil habe ich einen umfangreichen Beitrag mit vielen Verweisen in diesem Blog geschrieben [hier]

Zurück zum Thema. Wer einen dynamischen Titel hat, für den erhöht sich der Unterhalt automatisch ohne neuen Titel. Bei Erhöhungen von mehr als 10% darf man allerdings klagen und wer muss diese Kosten bezahlen? Natürlich in den meisten Fällen die Väter. Da ab dem 01.09.2009 für sämtliche familienrechtliche Verfahren Anwaltspflicht herrscht, freut sich eine bestimmte Klientel wohl am meisten: Rechtsanwälte. Man könnte fast meinen, die drastische Erhöhung wurde vor allen Dingen für diese Berufsgruppe eingeführt.

Interessant ist noch die Tatsache, das im Datenreport des Statistischen Bundesamtes von 2008 (Seite 112) vermerkt ist, das im Westen knapp 30% Frauen im Gegensatz zu etwas über 10% Frauen im Osten Unterhaltsleistungen beziehen.

Resümee
Eine zusammenlebende Familie hat in Zukunft wohl etwas mehr Geld in der Tasche. Es kann aber nicht sein, das Väter, denen die Familie genommen wurde – ca. 75-80% der Ehescheidungen werden von Frauen eingereicht – die komplette Zeche bezahlen müssen und das angesichts der Tatsache, das nicht verheiratete und getrennt/geschieden lebende Väter mit der Steuerklasse I finanziell massiv benachteiligt werden. Schon jetzt besteht bei vielen Vätern auf Grund der hohen Abgaben und Unterhaltsverpflichtung die Meinung, das arbeiten sich nicht mehr lohnt. Warum sollte ein am Existenzminimum lebender Vater für seinen Lebensunterhalt überhaupt noch arbeiten? Wie viel motivierter werden diese Männer wohl angesichts der unverschämten Unterhaltserhöhung sein? Das Wort Unterhaltssklave oder etwas vornehmer Unterhaltsknechtschaft macht schon seit vielen Jahren die Runde. Erstaunlich ist immer wieder, das Frauen sich zwar von ihrem Mann, aber nicht von seinem Geld trennen wollen. Ob so hohe Unterhaltssätze Frauen dazu animieren wird, arbeiten zu gehen? Das wage ich allerdings zu bezweifeln und der Zeugungsstreik der Männer wird sich fortsetzen, wenn auch zum größten Teil unbewusst.

Gerade habe ich noch einen interessanten Beitrag bei der Märkischen Allgemeinen gefunden, den ich nicht weiter kommentieren werde.

Die „Verteilungsmasse“ bleibt immer gleich, denn am Selbstbehalt der Unterhaltszahler haben die Familienrichter in der neuen Tabelle vorerst nicht rühren wollen. Zu dem Thema steht noch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe aus. Der Mindestselbstbehalt liegt derzeit bei 900 Euro. Leidtragende sind in der Regel die Mütter. Es gilt laut Soyka die einfache Regel: „Je höher der Kindesunterhalt, desto geringer der Ehegattenunterhalt.“ [hier]

Links
MMnews: Deutsche verdienen weniger als 1990
Focus: Realeinkommen – Gehälter schrumpfen gewaltig
Düsseldorfer Tabelle 1999
Datenreport 2008 des statistischen Bundesamtes (7,6MB)
Welt online: Unterhalt für Trennungskinder steigt
FemokratieBlog: (Vorläufige) Düsseldorfer Tabelle ab Januar 2010
Das sagen Eltern zum neuen Unterhaltsrecht
WikiMANNia: Düsseldorfer Tabelle

Düsseldorfer Tabelle ab Januar 2010

Wie die meisten Väter geahnt haben, werden die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle erhöht. Zwar heißt es noch „voraussichtlich“, aber es muss ja Leute geben, welche die Mehrausgaben der Unterhaltsvorschuss- und Kindergeldkassen ausgleichen. Das diese mehrheitlich Männer sind, brauche ich hoffentlich nicht extra betonen. Unverschämt ist allerdings die Tatsache, das in Krisenzeiten eine Erhöhung der Unterhaltssätze von durchschnittlich 13% vorgenommen wird.
In der Tabelle habe ich die alten Beträge in Klammern eingestellt, ab 18 Jahre habe ich leider keine Zahlen.

duesseldorfer-tabelle-2010-3

Quelle

Nachtrag
Im WGvdL-Forum hat sich Rainer die Mühe gemacht und den prozentualen Anteil des Mittelwertes der Einkommen von Vätern berechnet. Daraus ergibt sich eine kuriose Unterhaltsschere von niedrigsten zum höchsten Einkommen
[hier]
Wer im Forum mitschreiben möchte, kann dieses ohne Registrierung machen.

WikiMANNia: Düsseldorfer Tabelle

Keine Entlastung beim Unterhalt für Väter

Christine Haderthauer

Familienministerin Haderthauer: „Steigender Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende dringend erforderlich!“

„Es ist eine sehr gute Nachricht für Alleinerziehende, dass im Zuge der im Koalitionsvertrag vereinbarten Erhöhung des Kinderfreibetrags auch die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz steigen werden, voraussichtlich bereits zum 1. Januar 2010. Nach den Vorstellungen der Bundesregierung werden sich die Leistungen für Kinder unter 6 Jahre von derzeit 117 Euro auf 133 Euro und für Kinder bis zum 12. Lebensjahr von 154 Euro auf 180 Euro erhöhen. Ich appelliere an alle Beteiligten, den Worten schnellstmöglich Taten folgen zu lassen und gehe davon aus, dass Bundestag und Bundesrat die Erhöhung mittragen“, erklärte Haderthauer.

„Mit dem Unterhaltsvorschuss sollen Alleinerziehende entlastet werden – nicht jedoch der Elternteil, der Unterhalt zahlen muss“, stellte die Ministerin klar [mehr]

Da laut Aussagen diverser Ministerien Alleinerziehende zu 90% Frauen sind, die restlichen 10% aber kaum oder keinen Unterhalt zahlen, trifft die Aussage der bayrischen Familienministerin fast vollständig auf Väter zu. Allerdings hat Frau Haderthauer vergessen zu erwähnen, wer die Mehrbelastung bezahlen soll und das werden natürlich die Väter sein. In selbigen Kreisen geht schon das Gerücht um, das die Unterhaltssätze in Kürze angehoben werden.