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BVerfG schützt getrennt lebende Väter

bverfg-erster-senat-1-1Pressemitteilung Nr. 101/2010 vom 10. 10. 2010
Leitsatz zum Beschluss des Ersten Senats vom 12. Oktober 2010 – 1 BvL 14/09 –

Übernimmt ein Elternteil, dessen Kind aufgrund der Trennung der Eltern nicht ständig bei ihm lebt, im Rahmen des ihm rechtlich möglichen Maßes tatsächlich Verantwortung für sein Kind und hat häufigen Umgang mit diesem, der ein regelmäßiges Verweilen und Übernachten im Haushalt des Elternteils umfasst, entsteht zwischen Elternteil und Kind eine häusliche Gemeinschaft im Sinne des § 116 Abs. 6 Satz 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch, die in gleicher Weise dem Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG unterliegt wie diejenige, bei der Elternteil und Kind täglich zusammenleben.

Im Namen des Volkes
In dem Verfahren
zur verfassungsrechtlichen Prüfung,

ob § 116 Abs. 6 Satz 1 SGB X insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar ist, als er eine Haftungsprivilegierung des nicht in häuslicher Gemeinschaft lebenden, zum Unterhalt verpflichteten Kindesvaters im Gegensatz zu in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen nicht vorsieht,

– Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Landgerichts Memmingen vom 27. April 2009 (2 O 2548/05) –

hat das Bundesverfassungsgericht – Erster Senat – am 12. Oktober 2010 beschlossen:

§ 116 Absatz 6 Satz 1 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch vom 18. Januar 2001 (Bundesgesetzblatt I Seite 130) ist mit dem Grundgesetz auch insoweit vereinbar, als nach dieser Vorschrift nicht ausgeschlossen ist, dass bei nicht vorsätzlicher Schädigung durch einen zum Unterhalt verpflichteten Elternteil, der im Zeitpunkt des Schadensereignisses mit seinem geschädigten Kind nicht in häuslicher Gemeinschaft lebt, Ansprüche nach Absatz 1 auf den Sozialhilfeträger übergehen.

§ 116 Absatz 6 Satz 1 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch ist im Lichte von Artikel 6 Absatz 1 und Absatz 2 des Grundgesetzes dahingehend auszulegen, dass auch derjenige Elternteil die Tatbestandsvoraussetzung eines Lebens in häuslicher Gemeinschaft erfüllt, der zwar getrennt von seinem Kind lebt, jedoch seiner Verantwortung für das Kind in dem ihm rechtlich möglichen Maße nachkommt und regelmäßigen wie längeren Umgang mit dem Kind pflegt, sodass dieses zeitweise auch in seinen Haushalt integriert ist.

Das Bundesverfassungsgericht hat einen weiteren Schritt unternommen, die Rechte von ledigen Vätern ein wenig zu stärken. Diese sind allerdings mal wieder an bestimmte Bedingungen geknüpft:

c) Trägt ein Elternteil mit dem anderen Elternteil, bei dem sich sein Kind vorrangig aufhält, gemeinsam die Sorge für das Kind oder ist allein aus Kindeswohlgründen nicht ihm, sondern dem anderen Elternteil die Alleinsorge eingeräumt, zahlt er regelmäßig den vereinbarten oder gerichtlich festgesetzten Kindesunterhalt und praktiziert den verabredeten oder ihm eingeräumten regelmäßigen Umgang mit dem Kind, der auch ein Verweilen des Kindes in seinem Haushalt umfasst, kommt dieser Elternteil in vollem, ihm rechtlich möglichen Umfang seiner elterlichen Verantwortung seinem Kind gegenüber nach. Einer solchermaßen gelebten familiären Beziehung zwischen dem Kind und seinem Elternteil kann nicht allein aufgrund dessen, dass beide nicht ständig zusammenleben, ein Leben in häuslicher Gemeinschaft abgesprochen werden. Das gilt nicht nur für den Fall, dass sich das Kind im Wechsel gleichlange Zeit bei jedem Elternteil aufhält, sondern auch dann, wenn das Kind in regelmäßigen Abständen einige Tage bei dem Elternteil verbringt und währenddessen bei ihm übernachtet, dort zumindest einen festen Schlafplatz hat, von ihm verköstigt wird und insofern bei ihm ein zweites Zuhause hat. Liegen diese Voraussetzungen vor, ist von einer häuslichen Gemeinschaft zwischen dem Elternteil und dem Kind auszugehen, die von ausgeübter Verantwortung für das Kind und einem zumindest zeitweisen Zusammenleben und Haushalten mit dem Kind getragen ist.

Es bleibt daher die Frage offen, welche Rechte jene Väter haben, die sich aus diversen Gründen weniger um ihre Kinder kümmern (dürfen).

„Der entsorgte Vater“ auf ARTE

douglas-wolfspergerMittwoch 10. November 2010 • 21:50h

Von fast allen Kindern wird die Trennung der Eltern als belastend und bedrohlich erlebt. Ohnmächtig müssen sie zusehen, wie sich Vater und Mutter mit Wut, Hass, Demütigungen und Rache bekriegen und verfolgen. Viele Kinder verlieren dabei einen Elternteil – zumeist den Vater. Die ganze Bandbreite der emotionalen Auswirkungen und der faktischen Konsequenzen gescheiterter Beziehungen und zerstörter Familienbande kommt in den Geschichten der vier Trennungsväter zum Vorschein, die Douglas Wolfsperger in seinem Dokumentarfilm erzählt [ARTE]

Zwar werden von dem Film nur 52 statt 86 Minuten gezeigt, aber vermutlich dürfen wir froh sein, das ARTE diesen Film – wenn auch in gekürzter – Form überhaupt zeigt. Allerdings solle man wissen, das ARTE ein durch und durch feministischer Sender ist. Dieser hat bereits vor Jahren bösartig gegen Väter agiert, was Matthias Matussek in einem Vorwort zu seinem Buch „Die vaterlose Gesellschaft – Polemik gegen die Abschaffung der Familie“ beschrieben hat.

[..]Im letzten Jahr erhielt ich in London, wo ich mit meiner Familie lebte, Besuch von einer Redakteurin des „arte“-Kanals, die einen Film über Väter-Initiativen und Aktivisten drehen wollte, und mich als den „Missionar der deutschen Männerbewegung“, als der ich von „Stuttgarter Zeitung“ einst tituliert wurde, befragen wollte. Sie wollte, wie sie sagte, auch den Männern und ihren Anliegen einmal Gehör verschaffen, ganz fair. Mir gefiel das.

[..]Sie wollte mich allein. Sie wollte mich grimmig, vor meinem Computer. Dann fragte sie nach den militanten Väter-Aktivisten in London, nach der Wirkung meines Buches in Deutschland, nach meinen Lesereisen, nach den Männern, die meine Lesungen besuchten, nach wütenden Männern in der Situation kompletter Ohnmacht – ich hatte auf meinen Lesereisen mit Hunderten von ihnen Kontakt. Ich antwortete ihr, ich erklärte, ich plädierte leidenschaftlich für mehr Gerechtigkeit, und ihr Nicken sah aus, als nicke sie aus Mitgefühl.

Drei Monate später lief der Film. Er lief unter dem Titel: „Wenn Väter sich rächen“. Er zeigte ein Sammelsurium von Männern, die als vereinsamt, neurotisch oder als schlechte Verlierer charakterisiert wurden, und ich war ihr Einpeitscher. Die Interviews wechselten immer wieder mit düsteren Szenen ab, in denen ein Mann ein Mädchen verführt und anschließend vergewaltigt. Die Botschaft war klar: Die in dem Film gezeigten Männer wurden als Gewalttäter vorgeführt, besonders die, die in Scheidung und im Streit mit ihren Ex-Frauen lebten [mehr]

Der Maskulist: Lila Kröte für ARTE-Sender
WikiMANNia: Väter sind wichtigTrennungsväterMatthias Matussek

Männertag: Achtung, Fertig … Fehlstart

vater-vaeter-mann-maenner-baby-kinder-urlaub-meer-sonnenuntergangUnten stehende Ausschnitte eines Beitrages von Bernhard Lassahn wurde bereits durch die Männerbewegung auf Homepages, Blogs, Foren und dgl. verbreitet. Da dieser Blog auch von vielen Vätern gelesen wird, die sich aber seltener in Geschlechterforen und -blogs bewegen, habe ich nur die Zeilen rund ums Väterthema eingestellt. Es lohnt sich trotzdem, den gesamten Beitrag zu lesen, da er nicht nur Fakten aufweist, sondern auch erheiternd geschrieben ist.

Zu diesem von Michael Gorbatschow angeregtem Gedenktag, der vermutlich an den meisten vorbeigerauscht ist wie der ‚Tag des Fernmeldewesens’, erschien in ‚Welt kompakt’ ein Beitrag von Nina Trentmann im Interview mit Walter Hollstein, der mit dem Buch bekannt wurde ‚Was vom Manne übrig blieb’ – und nun zu der Frage Anlass gibt ‚Was von der Männerforschung übrig blieb’. Der Text steht unter der Überschrift: „Alles, aber bitte keine emanzipierte Frau!“ [..]

Was die Männer wollen, will keiner wissen

Was sonst? Ich sehe da das flackernde Aufscheinen junger Männerstimmen, die sich sagen: „Ich möchte nicht so werden wie mein Vater, den ich nur alle 14 Tage zu sehen kriege und der durch die Scheidung ruiniert und ins Abseits gedrängt wurde, ohne dass er sich etwas hat zu Schulden kommen lassen“. Hat jemand von den Soziologen, Männerforschern und Attitüden-Bewirtschaftern aus der Welt der fliegenden Blätter so einen Satz schon mal gehört? Ich ja.

[..]Hollstein weist nach Norden: „Die schwedische Familienforschung zeigt uns ganz klar, dass jene Ehen am längsten halten, in denen die Arbeit möglichst gleich aufgeteilt ist. Alles andere hält eine Weile, dann knallt es.“ Ach, nee! Als wenn Männer noch nie was davon gehört hätten! Haben sie aber. Die haben schon in den 70er Jahren Schwangerschaftsgymnastik gemacht und haben unbeirrt den Kinderwagen geschoben, auch wenn gespottet würde, es sähe aus, als schöben sie den Rasenmäher. Die „neuen Männer“ und „Softies“ haben es versucht. Nur: Es hat nicht funktioniert. So ein Vater, der für sein Kind getan hat, was er konnte, musste im Scheidungsfall erleben, dass seine Betreuungsarbeit als wertlos angesehen wurde. Na gut, er konnte sich trösten, dass Vaterliebe nicht käuflich ist. Die Frau wollte und musste nicht arbeiten. Die Anrechnung eines „fiktiven“ Gehaltes, mit dem der Unterhaltsanspruch der Frau gemindert werden soll, galt als unzumutbar. Die Scheidungsanwältin ließ vortragen, dass es „der gemeinsame Lebensplan“ war, dass die Frau grundsätzlich nicht arbeitet. Mit dieser falschen Erzählperspektive vom „gemeinsamen“ Lebensplan wurde der Mann übergangen. Er wurde gar nicht erst gefragt. Die Frau, die mit dem Ideal der geteilten Verantwortung wie eine Heiratsschwindlerin zum Standesamt gegangen war, konnte im Nachhinein die Ehe zur „Versorgungsehe“ umdefinieren und die Verantwortung wieder abgeben. So sind die Usancen, die zu den vielen Vorteilen gehören, die man den Frauen verschafft hat. Davon weiß Hollstein nichts, dafür kennt er die Seele der Männer: Die „wollen“ „Alleinverdiener“ sein [mehr][PDF]

Man beachte (nicht nur) auch bitte das köstlich aufbereitete Referat vom Antifeminismus-Treffen zum Thema Sprachfeminismus von Bernhard Lassahn. Nachfolgend die Zusammenfassung aus dem lesenswerten Beitrag. Dieser kurze Abriss ist allerdings weniger köstlich ob der prägnanten Tatsachen:

Der Sprachfeminismus ist sexistisch, er ist destruktiv und stellt einen mutwilligen Aus-stieg aus einem notwendigen kulturellen Konsens dar. Er führt zu einer Innenweltver-schmutzung. Er ist hässlich und aggressiv, er manipuliert und korrumpiert, und hat die ihm innewohnende Tendenz, immer mehr ins Totalitäre abzugleiten. Er zieht einen Rat-tenschwanz von verlogenen Rechtfertigungsversuchen nach sich und verpflichtet die Sprecher zu intellektueller Unredlichkeit, gedanklicher Unklarheit und zu einem Be-kenntnis zu einem Weltbild, bei dem Geschlechter als getrennt voneinander gesehen werden und das Männliche dämonisiert wird. Der Sprachfeminismus offenbart ein zweidimensionales Weltbild, als wäre die Welt doch eine Scheibe. Im tiefsten Kern ist er von Misandrie geprägt – was den meisten vermutlich nicht bewusst ist. Die Risiken und Nebenwirkungen sind so groß, dass ich davon abrate.

Bernhard Lassahn ist im übrigen Schriftsteller – die bekanntesten Geschichten von ihm dürften die mit Käpt’n Blaubär sein – und Mitglied von agens e.V.

Homepage: Bernhard Lassahn
Autoren-Portrait: Bernhard Lassahn
WikiMANNia: Antifeminismus-Treffen/Referate

djb – Führungsfrauen ausgebremst?

frau-frauen-arbeit-beruf-job-lohndiskrimminierung-gender-pay-gap-fotograf-me-pixelio„Angesichts der angestrebten Verschmelzung mit der Volkswagen AG und der Tatsache, dass bis dahin nach heutigem Stand keine Neuwahlen der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat anstehen, erscheint eine Nennung konkreter Ziele zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht sachgerecht.“, so die Entsprechenserklärung der Porsche Automobil Holding SE zur Hauptversammlung am 30. November 2010, zu der gerade eingeladen wird.

Der vom Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 von den Unternehmen ausdrücklich geforderten Benennung konkreter Ziele für die angemessene Beteiligung von Frauen im Aufsichtsrat nicht nachzukommen, heißt, die Arbeit erst gar nicht aufzunehmen. Ziele, die nicht gesteckt werden, können weder angesteuert noch erreicht werden. Dem Unternehmen, das ansonsten für Schnelligkeit steht, dürfte bekannt sein, dass das Erreichen von Tempo auf Arbeit basiert und nicht auf Zauberei.

Der neue Kodex gab zwar Hoffnung auf einen Umschwung. Diese Entsprechenserklärung, eine der ersten nach der Neuregelung des Kodex, enttäuscht jedoch und zeigt ganz klar, dass es ohne Quote nicht geht.

Wenn die Unternehmen sich weder Kennziffern geben noch Zahlen nennen, kann das Ziel, eine ihrem Anteil an den Beschäftigten entsprechende Zahl von Frauen in Führungspositionen zu bringen, nicht erreicht werden. Jutta Wagner, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb): „An Zauberei glauben wir Juristinnen nicht – an Märchen allerdings auch nicht. Wir fordern seit langem die 40 %-Quote“ [hier][PDF]

Was für weise Worte. Wenn diese dann auch noch in anderen Bereichen umgesetzt würden und nicht nur in von Frauen genehmen Positionen, sähe vermutlich einiges anders aus.

Stadtmensch: Feminismus für Dummies • Heute: Gläserne Decken
WikiMANNia: KarriereFrauenförderungKosten der Frauenförderung

MANNdat wurde von Welt Online interviewt

eugen-maus-manndat-welt-online1Geschlechterpolitik: Männerrechtler kämpft um „echte Gleichberechtigung“

Ob Parkplätze, Scheidung oder Kanzlerposten – fragt man Dr. Eugen Maus, ziehen Männer immer den Kürzeren.

Googelt man die vier Worte „Frauen sind die besseren…“, spuckt die Suchmaschine mehr als eine Million Einträge aus. Die Auswahl reicht von „bessere Menschen“, über „Autofahrer“, „Multitasker“ bis hin zu „Hegdefonds-Manager“. Unter der Sucheingabe „Männer sind die besseren…“ finden sich hingegen nur 700.000 Einträge. Auch, dass Frauen Männer durchschnittlich um mindestens sieben Jahre überleben ist Fakt. Es gibt Frauenparkplätze, eine Frauenquote und unzählige Frauenbeauftragte. Sind Frauen also einfach das bessere Geschlecht?

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Männer – „Hüter der gläsernen Decke“

frauenquoteFrauen in Führungspositionen – Barrieren und Brücken

Männer und Frauen in Führungspositionen der Wirtschaft meinen, dass eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in Führungspositionen für die Gegenwart und Zukunft der Unternehmen ökonomisch notwendig ist. Aber 70% von ihnen bezweifeln, dass das Ziel „Mehr Frauen in Führungspositionen“ von alleine gelingt. Dies zeigt die repräsentative Untersuchung des Sinus-Instituts im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend [hier]

BMFSFJ-Publikation: Frauen in Führungspositionen (PDF – 2,2 MB)

Aus der Studie auf Seite 9:

4. Es gibt auch Barrieren seitens der Frauen auf dem Weg zu Führungspositionen: Ein Teil der kompetenten Frauen schreckt davor zurück, in eine Führungsposition aufzusteigen oder einen mehrfachen Karrieresprung zu machen: Einige fürchten, dass sie als Frau mehr leisten müssen als ein Mann in derselben Position; dass sie einem vielfach höheren Erwartungsdruck ausgesetzt sind als Männer; dass sie als Minderheit in einer Männerdomäne zum Teil gegen überkommene eingeschliffene „männliche“ Rituale kämpfen müssen und sich dabei aufreiben; dass sie ihre eigenen „anderen“ Konzepte von richtigem und erfolgreichem Management gegen die Macht der Mehrheit verteidigen müssen; und vor allem: dass es für sie angesichts der Belastungssteigerung und erhöhten Zeitknappheit noch schwerer werden wird, Beruf und Familie zu vereinbaren.

Man muss das jetzt nicht verstehen, oder? Einerseits fürchten sich die Frauen und andererseits wollen sie eine Führungsposition einnehmen? Das passt doch nicht zusammen. Glauben die Befürworter von Frauenförderung eigentlich, das Männer solche Positionen so mir nichts, Dir nichts bekommen? Dazu passt dann direkt folgendes:

Kristina Schröder spricht im Interview mit der Financial Times Deutschland (FTD) über den Frauenanteil in Führungsetagen und die geplante Familienpflegezeit.

Familienministerin Kristina Schröder (CDU) will den Frauenanteil in den Führungsetagen maßgeblich erhöhen. „Ich möchte zuallererst Transparenz und Berichtspflichten deutlich verbessern. Unternehmen müssen genau aufschlüsseln, welchen Frauenanteil es auf welchen Ebenen gibt und wie der sich entwickelt. Und an diesen Ergebnissen werden sich die Unternehmen dann auch messen lassen müssen“, sagte sie im FTD-Interview [mehr]

Ich gebe zu, das ich Schwierigkeiten habe, das Gesagte einzuordnen. Einerseits will Frau Schröder endlich etwas für Männer und Jungen tun, andererseits liebäugelt sie mit Quoten.

Dieser Beitrag ist auch schon etwas älter, aber nichts desto trotz immer noch aktuell. Zeit Online brachte vor ein paar Tagen einen Artikel zum Thema Sucht – „Frauen wollen beim Alkohol mithalten“. Dort wird überwiegend von Akademikerinnen geschrieben, die für Karriere und Familie alles ‚opfern‘ und dabei auf der Strecke bleiben. Was soll man dazu noch sagen? Ich greife deshalb auf den Kommentar eines Lesers zurück, der letztendlich alles ausdrückt, was es zu diesem Thema zu sagen gibt.

15. Vorhersehbar von shunya 01.11.2010 um 22:18 Uhr [hier]

Es war natürlich klar, dass in einem Artikel über Frauen unbedingt ein Satz auftauchen muss, der mit den Worten „Männer sollten“ beginnt.

Die Analyse des Problems lautet also: Frauen versuchen, die besseren Männer zu sein, erfahren dadurch Stress und greifen zur Flasche. Und die Lösung des Problems? Männer sollen jetzt versuchen, die besseren Frauen zu sein. Hut ab!

Dem ist nichts hinzuzufügen.

Zeit Online: Akademikerinnen mit Familie anfällig für die Sucht
Stadtmensch-Chronicles: Feminismus für Dummies
WikiMANNia: KarriereFrauen sind besserKosten der Frauenförderung
WikiMANNia: Gender Mainstreaming KostenFamilieHausarbeit

Die Legende der weiblichen Lohndiskriminierung bröckelt

lohndifferenz-lohndiskriminierung-verdienstunterschied-entgeltungleichheit-manndatMANNdat hat mal wieder feministische Mythen auseinander genommen und sich die Informationen zur Verdienststrukturerhebung des statistischen Bundesamtes genauer angesehen. Aber lest selbst.

Eine Legende bröckelt – nun auch offiziell

Die von Politikern, Journalisten, Gleichstellungsbeauftragten etc. gerne aufgestellte Behauptung, Frauen würden für die gleiche Arbeit 23% weniger Gehalt bekommen als Männer, steht nun kurz davor, auch offiziell ins Reich der feministischen Mythen und Märchen verbannt zu werden.

Studie des statistischen Bundesamtes: Maximal 8 Prozent Differenz

Am 25. Oktober 2010 veröffentlichte das Statistische Bundesamt erstmalig eine Studie, in der eine Vielzahl von objektiven Faktoren berücksichtigt wurde, die eine Gehaltsdifferenz zwischen Männern und Frauen sachlich begründen. Das Ergebnis: Der Verdienstunterschied reduzierte sich auf durchschnittlich 8 Prozent. Das ist auch noch viel, aber weit weg von der 23-Prozent-Legende.

Bemerkenswert und dem Amt hoch anzurechnen ist, dass in der Pressemitteilung (eigentlich) unmissverständlich darauf hingewiesen wurde, dass diese 8 Prozent noch nicht das Ende der Fahnenstange sind. Wörtlich ist da zu lesen, Zitat:

Bezogen auf den für 2006 veröffentlichten Gender Pay Gap lag der um den Einfluss dieser Merkmale statistisch bereinigte Verdienstunterschied bei rund 8%. Dies bedeutet, dass Frauen auch bei gleicher Qualifikation und Tätigkeit je Stunde durchschnittlich 8% weniger als Männer verdienten. Dieser Wert stellt insofern eine Obergrenze dar, als einige weitere Faktoren, die zur Erklärung des Verdienstunterschieds beitragen könnten, in der Analyse nicht berücksichtigt werden konnten, da die entsprechenden Angaben nicht vorlagen [mehr]

Weitere Punkte des MANNdat-Artikels:

  1. Weitere Faktoren verringern den Abstand
  2. Die „23-Prozent-bei-gleicher-Arbeit“-Lüge ist auch frauenfeindlich

FemokratieBlog: Gender Pay Gap basiert auf fehlenden Daten
WikiMANNia: Lohndiskriminierung

Petition gegen Weitergabe von Adressdaten durch Meldebehörden

petition-brd-bundestag-buerger-volkDer Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Meldeämter private Adressdaten ohne ausdrückliche Zustimmung des betroffenen Bürgers nur noch in begründeten Ausnahmefällen an Dritte weitergeben dürfen.

Begründung

In der BRD darf jeder ohne Nachweis eines besonderen Grundes bei den Meldeämtern gegen eine Gebühr Adressdaten von Dritten einholen. Professionelle Adresshändler nutzen diese Möglichkeit in großem Stil, um z.T. tausende von Adressen gleichzeitig zu erfragen. Diese Adressen werden dann z.B. für ungebetene Werbung genutzt. Die Kommunen nehmen auf diese Weise jährlich Millionenbeträge ein.

Dies wäre an sich schon ein eklatanter Verstoß gegen jedes gesunde Rechtsempfinden. Erschwerend kommt noch hinzu, dass jeder Bürger verpflichtet ist, sich in das Melderegister eintragen zu lassen. Gleichzeitig hat er aber keine Möglichkeit, der Weitergabe seiner Adresse zu widersprechen.

Das Problem an sich ist nicht neu, gewinnt aber durch die Möglichkeiten der modernen massenhaften Datenverarbeitung immer stärker an Brisanz.

Die Meldeämter sollen in Zukunft nur noch dann Adressdaten weitergeben dürfen, wenn die um Auskunft ersuchende Person ein besonderes berechtigtes Interesse nachweist, also z.B. wenn nachweislich noch finanzielle Forderungen bestehen und der Schuldner zwischenzeitlich verzogen ist. Reine kommerzielle Interessen stellen kein „berechtigtes Interesse“ im Sinne dieser Petition dar [hier]

Nur zur Anregung 😉

Aktueller Stand • 806 Mitzeichner • 06.11.2010 • 14:30h

Frauen als Täter bei häuslicher Gewalt

Diskriminierung männlicher Opfer keine Seltenheit • Von Philipp Menn, NDR

Der Mann als Opfer häuslicher Gewalt: Erhebungen zeigen, dass in jedem fünften bis siebten Fall von Gewalt in Beziehungen Frauen die Täter sind. Auch das Bundesfamilienministerium konstatiert, dass es sich um ein Phänomen ernsthaften Ausmaßes handelt – doch in der Gesellschaft treffen die Opfer oft auf Unverständnis.

Gewalt gegen Männer • Tagesthemen • 03.11.2010 • 23:00 Uhr [hier]

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Eugen Maus auf SWR zu „World Men’s Day“

Seien sie heute ganz lieb zu den Männern. Ausnahmsweise. Denn heute ist der internationale World Men´s Day. Ins Leben gerufen hat ihn im Jahr 2000 Gorbatschow. Er wollte damit auf das schwere Schicksal des vermeintlich starken Geschlechts hinweisen. Männer sterben deutlich früher als Frauen, Es gibt ein Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aber keines für richtige Männer, Frauen und Mädchen werden bis zum-geht-nicht-mehr gefördert. Männer gucken in die Röhre und sind die Bildungsverlierer der Gesellschaft. Kurz, mit den Rechten für die Y-Chromosomträger steht es nicht zum Besten. Dr. Eugen Maus aus der Kurpfalz hat der Männer-Diskriminierung den Kampf angesagt. Zum Video-Beitrag [hier]

Das Video wurde von mir zwar heruntergeladen, aus unerfindlichen Gründen allerdings in einer schlechten Qualität. Schauen wir den Beitrag an, solange er noch online in der SWR-Mediathek eingestellt ist.

Nachtrag
Das Video konnte doch noch in einer einigermaßen guten Qualität geladen werden, wie man nachfolgend sehen kann.

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MANNdat e.V.
WikiMANNia: MANNdatMänner weniger wertAufbauendes

Christine Bergmann: Männer als sexuelle Opfer überrepräsentiert

haeusliche-gewalt-kindesmissbrauch-kinder-domestic-violence-children1Vor kurzem habe ich noch geschrieben, das mich selten etwas sprachlos macht, aber als ich die unten fettgedruckten Worte gelesen habe, verschlug es mir in der Tat die Sprache.

Pressekonferenz zu den Zwischenergebnissen des Runden Tisches

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Droht der Mann langsam auszusterben?

mann-maennerabend-angeln-see-sonnenuntergang-oliver-thalerAnlässlich des Weltmännertages stellt sich unser Autor die Frage nach der Zukunft des Geschlechts. Seine Prognose verheißt nichts Gutes.

Von Hajo Schumacher

Dauernd verordnet die Welt sich Gedenktage. Im Januar ist Weltlepratag, im Februar Weltkrebstag, im März Weltnierentag. Es folgen Weltromatag, Weltmurmeltiertag und Welttoilettentag. Keine Ahnung, wer diese Tage bestimmt. Wahrscheinlich die EU oder Claudia Roth. Bei Welttagen geht es jedenfalls immer darum, Dinge auszurotten (Lepra), vor dem Aussterben zu bewahren (Murmeltier) oder sauberer zu machen (Toiletten). Welttage haben verlässlich mit Diskriminierung zu tun, aber nie mit Lebensfreude, Bier oder Fußball.

[..]Kein Mensch braucht noch Männer, allenfalls für den Umzug. Denn selbst volkswirtschaftlich sind Männer eine Katastrophe. Stundenlang angelnderweise in den Müggelsee starren oder Fußball glotzen in den immer alten Botten, damit werden wir den Konsumstandort Deutschland nicht retten. Rein ökonomisch gesehen müsste der Mann auf Oligarchenbraut umgeschult werden. Aber wer trägt dann die vielen Einkaufstaschen? [mehr]

Eine herrliche Satire auf den Weltmännertag smiley1146

Foto: Oliver Thaler / Pixelio.de
WikiMANNia: Weltmännertag

Professor Amendt zum Weltmännertag

mann-maenner-alt-frau-frauen-jung1Erfolgreich und standfest für schöne, junge Frauen

Die Konstellation „reicher Mann, junge Frau“ ist so alt wie die Menschheit. Nach Ansicht des Geschlechter- und Generationenforschers Gerhard Amendt hat sie nichts von ihrer Gültigkeit eingebüßt, vielmehr erlebt sie heute sogar eine Renaissance. Betrachtungen zum Internationalen Männertag.

[..]Es geht nicht um das „bis das der Tod euch scheidet“, sondern um Solidarität innerhalb einer Generation. Und darum, ob wir unsere Geschichte selber schreiben oder ob wir sie uns von Pillen vorgeben lassen. So zeigt sich, dass Männertag und Frauentag zwar Monate auseinanderliegen, dass den einen Clara Zetkin und den anderen Gorbatschow ins Leben gerufen hat, dass die Schicksale von Männern und Frauen in Wirklichkeit aber unauflösbar miteinander verbunden sind [mehr]

Schafft die Männer- und Frauentage ab

mann-maenner-vater-vaeter-familien-finanzen-geld-wirtschaftgerd-altmann-pixelioMann zu sein ist so selbstverständlich wie Frau zu sein!

Deswegen brauchen wir keine “Gedenktage” des Mannes oder der Frau. Vor allem deswegen nicht, um gefragt zu werden, ob Männer noch eine Zukunft hätten [hier]

agens meint: schafft die Männer- und Frauentage ab.

Ein kurzer Ausschnitt aus der Pressemitteilung von agens:

– Männer brauchen keinen „Tag des Mannes“.
– Männer brauchen keinen Gedenk-Tag, Männer sind Denker.
– Männer sind keine Opfer, Männer sind Gestalter.
– Männer sind keine Bittsteller, Männer machen:

Männliche Mehrheiten haben die juristische Gleichberechtigung geschaffen. PDF – Pressemitteilung [hier]

Foto: Gerd Altmann / Pixelio.de

Seid fordernd, Männer!

maennertag-internaltional-symbol2Der Verein MANNdat e.V., die Piratenpartei mit der AG Männer (www.ag-maenner.de), der Verein “Freimann – Verein für Gleichberechtigung der Geschlechter und Mitbestimmung in der Arbeitswelt” Graz (www.freimann.at), Webjungs Beratungs- und Infozentrale für Jungen und junge Männer (www.webjungs.de), der Geschlechterdemokratie-Blog (www.geschlechterdemokratie.wordpress.com) und www.streitbar.eu – Forum für unabhängiges Denken veröffentlichen zum Weltmännertag eine gemeinsame Pressemeldung [hier]

Wir sind uns einig: Eine nachhaltige Geschlechterdemokratie kann es nur mit, nicht gegen Männer geben. Hier geht es zur Pressemeldung.

Gender Vorträge an Juristischer Fakultät

barbara-degen-frauenrechte-gleichberechtigungDie Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld richtet im aktuellen Wintersemester erstmals eine Gastprofessur ein, um genderspezifische Inhalte in Forschung und Lehre stärker als bisher zu verankern. Gastprofessorin ist im Wintersemester 2010/2011 Dr. Barbara Degen aus Bonn. Im Rahmen der Gastprofessur werden zwei Lehrveranstaltungen (Vorlesung und Seminar) sowie zwei Vorträge angeboten.

Damit wird ein neuer Raum eröffnet, in dem Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen, Praktiker und Studierende sowie die interessierte Öffentlichkeit Einsichten und Ausblicke im Bereich der rechtswissenschaftlichen Geschlechterforschung vorstellen und gemeinsam diskutieren können.

Die Lehrveranstaltungen behandeln „Historische Grundlagen der Frauenbewegung und der Frauenrechte“ (Vorlesung) und „Sexuelle Gewalt in der Rechtsgeschichte“ (Blockseminar). Außerdem finden zwei Vorträge über „Frauen in der 68er-Bewegung“ sowie „Justitia als Symbol der Gerechtigkeit“ statt [mehr]

Im Männerrechte-Forum schreibt OttoV dazu etwas sehr wichtiges:

Die Einrichtung eines solchen Lehrstuhls für genderspezifische Inhalte in Forschung und Lehre gerade in einer Juristischen Fakultät ist ein Widerspruch in sich, müßte doch Justitia unabhängig von Alter, Aussehen, Beruf, Rasse, Nationalität und vor allem unabhängig vom Geschlecht urteilen [hier]

Diese Informationen möchte ich meinen Lesern nicht vorenthalten 😉

WikiMANNia: Genderismus

Lustiges aus dem Bundesverfassungsgericht

justitia-frau-gerichte1In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Frau Sch…

hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 14. September 2010 einstimmig beschlossen:

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Der Beschwerdeführerin wird eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 300 € (in Worten: dreihundert Euro) auferlegt. Gründe:

1. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen. Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil die Beschwerdeführerin nicht einmal ansatzweise die Mindestanforderungen an eine substantiierte Begründung (§ 92, § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG) erfüllt. Mit dem angegriffenen Beschluss hat das Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen einen Beschluss des (damaligen) Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 12. November 2004 verworfen. Dass diese Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte der Beschwerdeführerin verletzen könnte, ist ihrem Vorbringen in keiner Weise zu entnehmen. Sie beschränkt sich vielmehr im Wesentlichen auf eine Kritik an Kulturschaffenden und begehrt vom Bundesverfassungsgericht eine Grundsatzentscheidung zu der Frage, ob die Musik von Richard Wagner an bestimmten Tagen aufgeführt werden darf. Sie hat dem Bundesverfassungsgericht ferner mitgeteilt, dass „Richter Bärli“ vom „Bundesbärengericht“ zwei Tage über eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geweint habe.

2. Die Verfassungsbeschwerde ist rechtsmissbräuchlich im Sinne von § 34 Abs. 2 BVerfGG. Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, dass seine Arbeitskapazität durch sinn- und substanzlose Verfassungsbeschwerden behindert wird und dass es dadurch den Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2010 – 2 BvR 1354/10 -, www.bverfg.de, Rn. 3). Trotz des zutreffenden Hinweises des Präsidialrats auf die völlig unzureichende Begründung der Verfassungsbeschwerde hat die Beschwerdeführerin auf einer Behandlung durch die Kammer bestanden und ihr völlig neben der angegriffenen Entscheidung liegendes Vorbringen vertieft, zuletzt etwa durch den Hinweis, dass es kein Zufall sein könne, dass in der Bundesversammlung am 30. Juni 2010 alle Politiker blaue Sachen getragen hätten.

Das brauche ich nicht kommentieren, der Text spricht für sich 😉

BVerfG: Nicht angenommene Beschwerde – 1 BvR 2070/10 –

Vaterschaftsanerkennung fehlerbehaftet

vater-vaterschaftsanerkennung-scheinvaterschaften

Für alle frischen und zukünftigen Väter, die nicht mit der Mutter verheiratet sind: Lest es, auch die, die noch nicht betroffen sind und sich hier „verirren“ – entlarvender kann ein Dokument nicht sein. Hier findet ihre jede Menge Väterpflichten, aber welche Pflichten werden von Müttern gefordert? Man(n) könnte auch sagen, das Patriarchat hält sich komischerweise bei den (Väter-)pflichten recht hartnäckig. Desweiteren sind mMn einige rechtliche Fehler enthalten. Lest dazu bitte am Ende meine Fußnoten.

Niederschrift über die Belehrung vor Anerkennung der Vaterschaft bzw. vor Anerkennung einer Unterhaltsverpflichtung

Die Urkundsperson
belehrte Herrn ______________________, geb. _____________________

vor Anerkennung der Vaterschaft bzw. einer Unterhaltsverpflichtung
nach deutschem Recht zu dem Kind ___________, geb. ______________
wie folgt:

Zunächst wurde mir die gesetzliche Empfängniszeit wie folgt mitgeteilt:

Weiter wurde ich darüber belehrt, dass mit dem Anerkenntnis die Verwandtschaft zwischen dem Kind und mir mit allen rechtlichen Konsequenzen begründet wird. Ich schulde damit dem Kind Unterhalt, ggf. auch über die Volljährigkeit hinaus. Ferner kann die Mutter des Kindes von mir im Bedarfsfall Erstattung der Entbindungskosten und Unterhalt vor und nach der Geburt verlangen; unter bestimmten Voraussetzungen kann der Unterhaltsanspruch wegen Betreuung des Kindes im Regelfall bis zu drei Jahren nach der Geburt bestehen.

Durch die Anerkennung wird das Kind mein gesetzlicher Erbe.

Ich bin zum Umgang mit dem Kind berechtigt, aber auch verpflichtet. Der Umgang mit dem Kind kann im Konfliktfall vom Familiengericht geregelt, aber nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.

Das Sorgerecht für das Kind steht der volljährigen Mutter zu. Ein gemeinsames Sorgerecht setzt voraus, dass sowohl die Mutter als auch ich in öffentlich beurkundeter Form erklären, die Sorge gemeinsam ausüben zu wollen. Auch tritt die gemeinsame Sorge von Gesetzes wegen ein, falls ich die Mutter heirate.

Das Kind trägt grundsätzlich den Namen der Mutter als Geburtsnamen. Wenn ich hiermit einverstanden bin, kann die Mutter dem Kind auch meinen Namen erteilen. Hierfür sind formgültige Erklärungen gegenüber dem Standesamt erforderlich.

vater-vaterschaftsanerkennung-scheinvaterschaften

Meine Vaterschaftsanerkennung wird nur wirksam, wenn die Mutter urkundlich zustimmt. Falls die Mutter nicht die elterliche Sorge ausüben kann, z. B. weil sie noch minderjährig ist, ist zusätzlich die Zustimmung des Kindes erforderlich. Diese wird durch seinen gesetzlichen Vertreter erklärt, z. B. einen Amtsvormund. Ist das Kind über 14 Jahre alt, kann es mit Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters selbst zustimmen.

Grundsätzlich kann eine Vaterschaft nicht anerkannt werden, solange noch die Vaterschaft eines anderen Mannes rechtwirksam besteht, z. B. des Ehemannes der Mutter. Das Gesetz macht hiervon eine Ausnahme. Ist das Kind nach Einleitung eines Scheidungsverfahrens zwischen seinen Eltern geboren, kann auch ein anderer Mann die Vaterschaft anerkennen. Dies muss aber spätestens bis zum Ablauf eines Jahres nach Rechtskraft des Scheidungsurteils geschehen. In diesem Fall wird die Vaterschaftsanerkennung wirksam, wenn ihr auch der – frühere – Ehemann der Mutter zustimmt.

Ich kann die Vaterschaft grundsätzlich nicht widerrufen. Ausnahmsweise habe ich ein Widerrufsrecht, wenn die Anerkennung nach einem Jahr noch nicht wirksam geworden ist, z. B. weil eine erforderliche Zustimmung hierzu noch fehlt. Den Widerruf muss ich in diesem Fall von einem Notar beurkunden lassen.

Ich kann die Vaterschaftsanerkennung gerichtlich anfechten, wenn mir Umstände bekannt werden, die gegen meine Vaterschaft sprechen. Eine solche Anfechtung ist nur binnen einer Frist von zwei Jahren möglich. Die Frist beginnt, sobald ich die gegen meine Vaterschaft sprechenden Umstände erfahre. Auch die Mutter oder das Kind können die Vaterschaft anfechten.

Die Anerkennung der Vaterschaft wird unwirksam, sobald durch das Gericht festgestellt wurde, dass der Anerkennende nicht der Vater des Kindes ist. Eine Anerkennung ist weiter unwirksam, wenn sie nicht den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs entspricht,sofern nicht seit dem Eintrag in das Personenstandsbuch mehr als fünf Jahre vergangen sind.

Bei ausländischer Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer Beteiligter kann die Anerkennung der Vaterschaft auch Rechtsfolgen nach deren Heimatrecht haben, z. B. hinsichtlich des Namens oder der Staatsangehörigkeit des Kindes. Im Zweifel können hierüber Auskünfte bei der Auslandsvertretung des betreffenden Staats eingeholt werden. Auch erteilen im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Standesämter hierüber Auskunft. Das Kind einer ausländischen Mutter erwirbt durch die Anerkennung die deutsche Staatsangehörigkeit.

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Zugleich mit der Vaterschaftsanerkennung will ich mich zur Zahlung von Unterhalt verpflichten. Ich weiß, dass ich dem unterhaltsberechtigten Kind gesetzlichen Unterhalt schulde. Diese Pflicht endet nicht mit der Volljährigkeit, wenn sich das Kind darüber hinaus z. B. in Ausbildung befindet.

Das minderjährige Kind, das mit mir nicht in einem Haushalt lebt, kann wählen zwischen einem festen (bezifferten) und einem dynamischen Unterhalt[¹] (Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts). Der gesetzliche Mindestunterhalt orientiert sich an der Höhe des steuerrechtlich festgelegten Kinderfreibetrags. Wird dieser Freibetrag erhöht, steigt demgemäß auch der gesetzliche Mindestunterhalt. Dessen derzeitige Höhe ist mir bekannt.

Das auf das Kind entfallende Kindergeld ist zur Deckung seines Barbedarfs zu verwenden. Solange das Kind minderjährig ist, wird nur die Hälfte des Kindergelds hierfür angesetzt und kommt mir so durch Minderung meiner Zahlungsverpflichtung zugute. Denn die Mutter leistet in gleichwertiger Weise ihren Unterhaltsbeitrag durch die Betreuung des Kindes.

Neben dem laufenden Unterhalt kann mein Kind u. U. auch Mehrbedarf, z. B. im Falle einer Krankheit, geltend machen. In bestimmten Fällen kann es auch Sonderbedarf verlangen, wenn ein unregelmäßiger, außergewöhnlich hoher Bedarf auftritt, der nicht vom normalen Unterhalt gedeckt wird.

Mein Kind kann von mir Unterhalt rückwirkend bis zur Geburt verlangen[²]. Denn es war bisher aus rechtlichen Gründen an der Geltendmachung von Unterhalt gehindert, Soweit allerdings bis heute andere Personen oder Stellen, z. B. der „Scheinvater“, das Sozial- oder Jugendamt Unterhalt für mein Kind erbracht haben, ist sein Anspruch gegen mich nunmehr auf diese übergegangen. Insoweit kann ich mich nicht urkundlich zur Zahlung gegenüber dem Kind verpflichten.

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch bin ich auch verpflichtet, auf Verlangen alle zwei Jahre Auskunft über meine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs notwendig ist. Vor Ablauf von zwei Jahren kann Auskunft nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der zur Auskunft Verpflichtete später wesentlich höhere Einkünfte oder weiteres Vermögen erworben hat. Der Auskunftsanspruch kann notfalls mittels Antrags zum Familiengericht durchgesetzt werden.

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Ändert sich der Unterhaltsbedarf des Kindes oder ändern sich meine Lebensverhältnisse (Einkommen, Familienstand usw.), können das Kind und auch ich Änderung der Unterhaltshöhe verlangen und ggf. durch Antrag zum Familiengericht durchsetzen. Eine außergerichtliche, also gütliche Regelung ist zur Vermeidung von Gerichtskosten unbedingt zu versuchen, bevor das Gericht eingeschaltet wird.

Mit der heutigen Beurkundung unterwerfe ich mich der sofortigen Zwangsvollstreckung. Falls ich nicht den fälligen Unterhalt leiste, kann aufgrund dieser Urkunde sofort mein Vermögen oder auch mein Lohn bzw. Gehalt oder sonstige Einkünfte gepfändet werden. Die vorsätzliche Verletzung der Unterhaltspflicht kann mit Geldstrafe oder mit Haft bis zu drei Jahren bestraft werden.

Ich bestätige hiermit, wie vorstehend belehrt worden zu sein und eine Ausfertigung dieser Niederschrift erhalten zu haben.

F, den

………………………………………… ………………………………………….

(Unterschrift des Vaters)                  (Unterschrift des Dolmetschers)

Die Aushändigung der o. g. Niederschrift und die eigenhändige Unterschrift

werden bestätigt.

F, den

…………………………………………………….

(Unterschrift der Urkundsperson

[¹] Noch kann der Vater entscheiden, für welchen Betrag er urkundlich bürgt.
[²] Unterhalt kann erst ab dem Monat geltend gemacht werden, ab der die Vaterschaft bekannt ist.

Das Ganze schreibe ich natürlich nur unter rechtlichem Vorbehalt, wer weiß heute schon, wann sich die jeweiligen Gesetze ändern. Wer unsicher ist, kann sich auf den Väterseiten – links im Blog unter Intern – umschauen. Eine gute Dokumentation zu der komplexen Thematik ist zu finden unter www.trennungsfaq.de

Da es immer wieder vorkommt, das wichtige Quellennachweise nicht mehr vorhanden sind, habe ich das Formular geladen und stelle es ebenfalls zur Verfügung [hier]

Links
Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e. V.: Formular zur Vaterschaftsanerkennung
WGvdL-Forum: Formular vom Jugendamt zur Belehrung hinsichtlich Vaterschaft

Lebenslänglich für Babymord einer Mutter

babysarg1Dieses Urteil ist in der Tat denkwürdig, weshalb ich es auch veröffentliche. Normalerweise werden Frauen, die ihre Babys kurz nach der Geburt umbringen, aller höchstens wegen §213 StGB „Minderschwerer Totschlag“ angeklagt, selten verurteilt und dann meisten noch auf Bewährung. Dieses wird mit der außergewöhnlichen, psychischen Belastung nach der Entbindung begründet. Da Mütter aber uneingeschränkte Rechte über „ihre“ geborenen sowie ungeborenen Kinder haben, kann ich die Tat beim besten Willen nicht nachvollziehen. Während der Schwangerschaften ist es den Frauen straflos möglich, ihre Kinder allein herrschend fast bis zur Geburt abzutreiben. Aber auch danach stehen ihnen weitreichende Rechte zu. Da wären zum einen die Babyklappen, die es mittlerweile in jeder größeren Stadt gibt, genauso wie anonyme Geburten. Adoptionen gibt und gab es schon immer. Was geht in solchen Frauen vor, die grenzenlos egoistisch meinen, dass ihnen das Leben unendlichen Spaß-Fun-Lifestyle-Faktoren bereit zu stellen hat? Wir werden es vermutlich nicht ergründen können.

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Alleiniges Sorgerecht bei Mutter trotz Aussetzung und Ablehnung des Kindes

bverfg-erster-senatEs gibt selten etwas, was mich wirklich sprachlos macht,  das unten verlinkte Urteil gehört auf jeden Fall dazu.

BVerfG • Az: 1 BvR 3189/09

[..]hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts am 14. Juli 2010 einstimmig beschlossen:

Die Beschlüsse des Amtsgerichts Köln vom 26. Mai 2009 – 313 F 49/08 – und des Oberlandesgerichts Köln vom 20. November 2009 – 25 UF 126/09 – verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes.

[..]Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Zurückweisung seines Antrags auf die Gestattung unbegleiteten und erweiterten Umgangs mit seinem Sohn.

1. a) Der Beschwerdeführer ist Vater eines aus einer kurzen Beziehung mit der damals verheirateten Kindesmutter stammenden, im April 2006 geborenen Sohnes. Die Kindesmutter setzte den Jungen unmittelbar nach der Geburt aus. Er kam an seinem 12. Lebenstag in eine Pflegefamilie, in der er seither lebt. Die Kindesmutter ist alleinige Inhaberin der elterlichen Sorge mit Ausnahme des Aufenthaltsbestimmungsrechts, das dem Jugendamt übertragen wurde. Umgangskontakte mit ihrem Sohn lehnt sie ab.

Zunächst einmal erinnert mich dieses Urteil erschreckenderweise an den Fall Görgülü. Auch dieser Vater kämpfte mehrere Jahre um das Sorgerecht für seinen Sohn, weil die Mutter ihr uneheliches Kind zur Adoption freigegeben hatte, obwohl der Vater sich um seinen Sohn kümmern wollte. Leider war es bis vor kurzem nicht möglich, das Väter unehelicher Kinder das Sorgerecht erhielten, wenn Mütter diesem nicht zustimmten.

Seit dem Beschluss – 1 BvR 420/09 – vom 21. Juli 2010 des BVerfG können auch Väter unehelicher Kinder jederzeit das Sorgerecht beantragen. Ob sie dieses erhalten, steht auf einem anderen Blatt und liegt wie immer im Ermessen der Gerichte. So bleibt zu hoffen übrig, das der Vater das Sorgerecht für sein Kind erhält und nicht mehr der Willkür der Mutter, des Jugendamtes, der Pflegeeltern und letztendlich der Gerichte unterliegt.

Urteil des BVerfG vom 14. Juli 2010 Az: 1 BvR 3189/09
OLG entzieht Mutter das Sorgerecht wegen fehlender Bindungstoleranz
Pressemitteilung Nr. 57/2010 • 3. August 2010 zum Urteil 1 BvR 420/09
WikiMANNia: Fall GörgülüSorgerechtUmgangsrechtUmgangsboykott