BVerfG ist ein pures Machtinstrument

bverfg-erster-senatPressemitteilung Nr. 63/2010 vom 17. August 2010
Beschluss vom 21. Juli 2010 – 1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07

Der erste Senat des Bundesverfassungsgericht hat am 21. Juli 2010 beschlossen:

Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz verfassungswidrig

Das die Ehe zwischen Mann und Frau im Laufe der letzten Jahre immer mehr pervertiert wurde, ist ja nichts Neues. Im Grunde genommen bleibt nur noch die Frage übrig, warum es für Schwule und Lesben keine Ehe geben darf, wenn diese analog zu heterosexuellen Paaren mehr und mehr die gleichen Rechte bekommen.

Was mich aber am meisten an diesem Urteil aufgeregt hat und das ist überhaupt der Grund dieses Beitrages: dem Gesetzgeber wurde neben einer denkbar kurzen Frist auch genaue Vorgaben für eine Gesetzesänderung gegeben.

Der Gesetzgeber hat bis zum 31. Dezember 2010 eine Neuregelung für die vom Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1997 (BGBl I S. 378) betroffenen Altfälle zu treffen, die diese Gleichheitsverstöße in dem Zeitraum zwischen dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften vom 16. Februar 2001 (BGBl I S. 266) bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts vom 24. Dezember 2008 (BGBl I S. 3018) beseitigt.

Wenn es aber um Diskriminierung von Vätern geht und um die elementaren Rechte eines Kindes auf seinen Vater, dann werden kaum Vorgaben gemacht und auch beim letzten Urteil zum fehlenden Sorgerecht nichtehelicher Väter hat das BVerfG (1 BvR 420/09)  nur schwammig argumentiert. Eine Frist wurde überhaupt nicht gesetzt.

77 Wegen der getroffenen Übergangsregelung wird davon abgesehen, dem Gesetzgeber eine Frist für die vorzunehmende Neuregelung zu setzen, zumal die Bundesregierung im Verfahren erklärt hat, dass es schon Vorüberlegungen für eine gesetzliche Neuregelung gibt [hier]

Wie man dem Handeln des BVerfG entnehmen kann, ist diese höchste richterliche Instanz ein pures Machtinstrument zum Wohle der Politikerkaste und deren Helfershelfer.

1 Kommentare.

  1. „Was mich aber am meisten an diesem Urteil aufgeregt hat und das ist überhaupt der Grund dieses Beitrages: dem Gesetzgeber wurde neben einer denkbar kurzen Frist auch genaue Vorgaben für eine Gesetzesänderung gegeben. “

    „Wie man dem Handeln des BVerfG entnehmen kann, ist diese höchste richterliche Instanz ein pures Machtinstrument zum Wohle der Politikerkaste und deren Helfershelfer.“

    Ist das wirklich so oder dass das BVerfG ein Machtinstrument der Politikerkaste ist? Und dass es ein Zeichen hierfür ist, dass das BVerfG keine Frist für die Neuregelung des gemeinsamen Sorgerechts nichtverheirateter Eltern setzt? Oder gibt es dafür nicht doch gute Gründe?

    Ich meine dass es solche Gründe gibt. Bei der Neuregelung der Erbschaftssteuer für eingetragene Lebenspartnerschaften müssen nur die alten Regelungen aufgehoben werden und durch solche, die der bisherigen Regelung für Verheiratete entsprechen ersetzt werden. Es müssen nur zwei, drei Paragraphen geändert werden. Und es gibt nur eine Lösung, das Ergebnis ist also schon festgelegt: Homosexuelle sind in Zukunft genauso zu behandeln wie Ehepartner. Dafür braucht man keine längerdauernde Abwägung möglicher Alternativen anzustellen.

    Bei der Neuregelung des Sorgerechts unverheirateter Väter gibt es doch gerade eine intensive Diskussion. In deinem Beitrag „Gleiches Recht für beide Geschlechter?“ vom 18.08.2010 nennst du ein Beispiel für einen neuen Denkansatz, der bisher in der Diskussion nicht berücksichtigt wird. Und in der Sache ist es meiner Meinung nach auch richtig, dass man fragt, ob das Sorgerecht für Kinder aus einer „Zufallsbekanntschaft“ vielleicht nicht automatisch auf beide Eltern erstreckt wird. Eine andere Situation ist es, wenn Mann und Frau länger zusammenleben, das Kind von beiden gemeinsam betreut wird, und dann erst die Beziehung endet. Hier wäre das gemeinsame Sorgerecht sehr wohl gut begründet.

    Nur: die Frage, wie die Regelung im Konkreten aussieht, muss diskutiert werden dürfen. Und wenn das Gericht hierfür eine Frist gesetzt hätte, würde die Diskussion vielleicht so sehr unter Zeitdruck geführt werden, dass beispielsweise solche Aspekte wie von dir genannt nicht mehr berücksichtigt werden könnten.

    Man darf auch nicht vergessen, dass das Verfassungsgericht dem Gesetzgeber nicht sagen darf, wie die Neuregelung des Sorgerechts auszusehen hat. Dies ist Sache des Bundestages. Es darf nur Hinweise geben.

    Mit der Aussage, dass das BVerfG ein Machtinstrument ist, hast du aber Recht. Wenn man sich ansieht, wieviele Gesetze der Poltikerkaste in den letzten Jahren für unwirksam erklärt wurden, kann man feststellen, dass das Gericht erheblichen Einfluss hat. Aber ob es wirklich nur zugunsten der „Politikerkaste“ entscheidet, das sehe ich nicht.