Archiv nach Kategorien: Bundestag - Seiten 3

Bundestagsreden gegen Kristina Schröder

bundestag-bmfsfj-haushaltsdebatte-2011-1Wie nicht anders zu erwarten war, wurde das Interview von Bundesfrauenministerin Kristina Schröder immer wieder in den Redebeiträgen negativ erwähnt. Manchmal rutschten einige Frauen der Opposition ins lächerliche ab.

Da Frau Humme von der SPD in letzter Zeit auf Abgeordne­tenwatch öfters zum Thema Männerbe­nachteiligung befragt wurde, stelle ich einige Absätze aus ihrem Vortrag hier ein. 3 relevante Sätze hebe ich hervor:

Mit ihrer (Anm: Kristina Schröder) Parole „Jetzt sind Männer dran“ schüttet sie Öl ins Feuer. Sie verstärkt alte Ressentiments und Vorurteile und spielt Männer gegen Frauen aus.

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1999 – Kreischende Frauen zur Jahrtausendwende

„Eine kurze Geschichte der Zeit“: Wir schreiben das Jahr vor dem neuen Jahrtausend. Im deutschen Bundestag gab es eine Debatte und Aussprache zur „Parlamentarierin in 50 Jahren Deutscher Bundestag“. Wer verstehen will, wie der Filz zwischen NGOs (das sind die s.g. Gemeinnützigen Vereine und Lobbyistinnen) und Politikerinnen funktioniert und immer effektiver tut, der möge lesen. Hier einige Ausschnitte aus einer Debatte, die 11 Jahre alt ist.
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Petition gegen Weitergabe von Adressdaten durch Meldebehörden

petition-brd-bundestag-buerger-volkDer Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Meldeämter private Adressdaten ohne ausdrückliche Zustimmung des betroffenen Bürgers nur noch in begründeten Ausnahmefällen an Dritte weitergeben dürfen.

Begründung

In der BRD darf jeder ohne Nachweis eines besonderen Grundes bei den Meldeämtern gegen eine Gebühr Adressdaten von Dritten einholen. Professionelle Adresshändler nutzen diese Möglichkeit in großem Stil, um z.T. tausende von Adressen gleichzeitig zu erfragen. Diese Adressen werden dann z.B. für ungebetene Werbung genutzt. Die Kommunen nehmen auf diese Weise jährlich Millionenbeträge ein.

Dies wäre an sich schon ein eklatanter Verstoß gegen jedes gesunde Rechtsempfinden. Erschwerend kommt noch hinzu, dass jeder Bürger verpflichtet ist, sich in das Melderegister eintragen zu lassen. Gleichzeitig hat er aber keine Möglichkeit, der Weitergabe seiner Adresse zu widersprechen.

Das Problem an sich ist nicht neu, gewinnt aber durch die Möglichkeiten der modernen massenhaften Datenverarbeitung immer stärker an Brisanz.

Die Meldeämter sollen in Zukunft nur noch dann Adressdaten weitergeben dürfen, wenn die um Auskunft ersuchende Person ein besonderes berechtigtes Interesse nachweist, also z.B. wenn nachweislich noch finanzielle Forderungen bestehen und der Schuldner zwischenzeitlich verzogen ist. Reine kommerzielle Interessen stellen kein „berechtigtes Interesse“ im Sinne dieser Petition dar [hier]

Nur zur Anregung 😉

Aktueller Stand • 806 Mitzeichner • 06.11.2010 • 14:30h

Petition gegen Erhöhung der Tabaksteuer

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Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Tabaksteuer nicht erhöht wird.

Begründung

Die Tabaksteuer soll nur erhöht werden, um großen Unternehmen die viel Energie verbrauchen zu entlasten, auf den Schultern der kleinen Bürger. Dieses steht auch im krassen Gegensatz zu der Umweltpolitik, die unsere Politiker uns verkaufen wollen [hier]

Interessant ist nicht die Petition, die mit Sicherheit keine Umsetzung finden wird. Die Kommentare im gleichnamigen Forum des Bundestages fand ich dafür sehr aufschlussreich. Dort schreiben einige Nichtraucher, welche ebenfalls unterschrieben haben. Letztendlich hat aus meiner Sicht einer der User recht, wenn er schreibt:

Im Grunde ist die Steuererhöhung den ärmeren Rauchern in Deutschland doch egal. Die meisten kaufen doch schon lange keine in Deutschland versteuerten Zigaretten mehr. Dann kommen eben noch welche dazu, die sich versteuerte nicht leisten können… [hier]

Man sollte die Petition mit zeichnen, schon alleine um „unsere“ Regieriegen zu ärgern 😉

Aktueller Stand • 630 Mitzeichner • 06.11.2010 • 14:01h

EU-Vertragsänderung wegen EURO geplant

eu-europaeischeunion-euro-sterne-bruessel-sarahc-pixeliodehib-Meldung • 2010_10/2010_349/01

Französischer Staatssekretär Lellouche verteidigt deutsch-französische Verständigung über eine Änderung des EU-Vertrages

Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union – 28.10.2010

Berlin: (hib/VOM) Der französische Staatssekretär für europäische Angelegenheiten, Pierre Lellouche, und Werner Hoyer (FDP), Staatsminister im Auswärtigen Amt, haben am Mittwoch in öffentlicher Sitzung vor den Abgeordneten des EU-Ausschusses bekräftigt, dass es beim Europäischen Gipfel am 28. und 29. Oktober darum geht, das System der gemeinsamen Währung zu verstetigen. Beide verteidigten die in der Vorwoche im französischen Badeort Deauville gefundene Verständigung zwischen Deutschland und Frankreich über eine Änderung des EU-Vertrages zur dauerhaften Stabilisierung des Euro [mehr]

Fast hatte ich es befürchtet, nun ist es also eingetreten. Vermutlich wird es in Zukunft ähnlich laufen wie bei hiesigen Grundgesetzänderungen. Was nicht passt, wird passend gemacht.

Bildquelle: Sarah C. von Pixelio.de
Angela Merkel bei ihrer Regierungserklärung am 28.10.2010 zur Vertragsänderung

Kristina Schröders Kampf für den Zivildienst

kristina_schroeder1Deutscher Bundestag • Stenografischer Bericht • 47. Sitzung
Plenarprotokoll 17/47 • Berlin, Freitag, den 11. Juni 2010

Rede im Deutschen Bundestag von Bundesministerin Kristina Schröder zur 1. Lesung Wehrrechtsänderungsgesetz, Freitag, 11. Juni 2010

[..]Stattdessen will ich die Gelegenheit nutzen, endlich einmal mit drei Mythen um den Zivildienst aufzuräumen, die eine sachliche Diskussion aus meiner Sicht hin und wieder etwas erschwert haben.

„Zivildienst für Profit“ heißt der erste Mythos. Ich meine damit die Behauptung, 30 Prozent der Zivildienstleistenden – nämlich vor allem Zivis in Krankenhäusern – würden nicht für das Gemeinwohl, sondern für den Profit privater Unternehmer arbeiten. Sie alle wissen aus Ihren Wahlkreisen, dass es heute fast keine Krankenhäuser mehr in Trägerschaft einer Kommune oder eines Landkreises gibt. Jedes Kreiskrankenhaus ist heute als eigenständige GmbH organisiert, landet also deshalb in der Schublade mit dem Label „gewinnorientierte Einrichtung“. Die genannten statistischen 30 Prozent kommen dadurch zustande, dass man diese rechtlich selbständigen Krankenhäuser als „profitorientiert“ einsortiert – und den Zivildienst gleich mit! Diese Argumentation greift aber zu kurz!

Man kann über das Für und Wider bestimmter Trägerstrukturen lange streiten, meine Damen und Herren. Aber das ist eine gesundheitspolitische Diskussion. Für die Frage, welche Schlüsse wir aus der Verkürzung der Wehrpflicht für den Zivildienst ziehen, sind Trägerstrukturen einzelner Krankenhäuser irrelevant! Die Praxis im Zivildienst ist nämlich absolut klar und einfach – und im Übrigen inzwischen mehrfach gerichtlich bestätigt: Als Zivildienststelle anerkannt werden nur Einrichtungen, die entweder vom Finanzamt von der Körperschafts- und Umsatzsteuer befreit sind oder die in den Krankenhausbedarfsplan eines Landes aufgenommen worden sind. Das Bundesamt für Zivildienst hält sich strikt an diese vor Ort getroffenen Einschätzungen zur Förderungswürdigkeit einzelner Einrichtungen.

kristina_schroeder1(Anm. vermutlich der zweite Mythos) Realitätsfern, meine Damen und Herren, sind auch die Diskussionen um die Arbeitsmarktneutralität des Zivildienstes.

Klar: Wenn Sie in Deutschland von heute auf morgen alle diejenigen aus dem Sozialbereich abziehen würden, die sich dort ohne Planstelle engagieren, dann gäbe es sicher ein ernstes Problem. Auch das kann man weitschweifig diskutieren – aber bitte im richtigen Zusammenhang!

Arbeitsmarktpolitische Diskussionen auf dem Rücken des Zivildienstes auszutragen, ist weder fair noch sachgemäß. Die Frage der Arbeitsmarktneutralität wird ja gerade beim Zivildienst am schärfsten kontrolliert. Anders als etwa beim FSJ wird jeder einzelne Platz streng auch auf seine Arbeitsmarktneutralität geprüft. Knapp 100 Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter des Bundesamtes sind ständig bundesweit unterwegs, um die Einhaltung der strikten Vorgaben zu kontrollieren. Ein vergleichbar engmaschiges Netz an Kontrollen kennt keine der vielen anderen Engagementformen. Allein deshalb halte ich es für sachlich nicht gerechtfertigt, Zivildienst und Arbeitsmarktpolitik gegeneinander auszuspielen.

Für sachlich unbegründet halte ich auch den dritten Mythos, der in den Diskussionen der letzten Wochen immer wieder bemüht wurde. Da wurde ja gelegentlich der Eindruck erweckt, als müsste man junge Männer aus der Versklavung durch den Zivildienst befreien. Und da frage ich mich dann schon, mit wie vielen Zivildienstleistenden diejenigen, die hier die Befreier vom Joch des Zivildienstes geben, eigentlich gesprochen haben. Entscheidend für die Bewertung des Zivildienstes ist die Bewertung durch die Zivis selbst, und dazu kann ich nur sagen: Für die jungen Männer spielt der verpflichtende Charakter des Zivildienstes ganz überwiegend kaum eine Rolle, was vermutlich damit zu tun hat, dass ihnen eine Vielzahl unterschiedlicher Angebote offen steht: Rund 98 Prozent aller Zivildienstpflichtigen suchen sich selber ihre Dienststelle und vereinbaren dann die Einzelheiten des Dienstes direkt mit der Einrichtung.

kristina_schroeder1Diese Selbststeuerung funktioniert exzellent. Sie sorgt in der Regel für eine hohe Motivation der jungen Männer. Sie sorgt für einen Wettbewerb der Dienststellen um die jungen Männer. Und sie führt dazu, dass praktisch alle Zivis am Ende ihrer Zeit ein ausgesprochen positives Fazit ziehen [BMFSFJ]

Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man über die Argumente der Ministerin glatt lachen. Da erdreistet sich die Gute doch tatsächlich beim Zivildienst von Fairnis zu sprechen, denn diese solle man doch bitte nicht außer acht lassen. Wenn der Zivildienst für junge Männer so toll ist, dann frage ich mich, wieso dieser nicht auf eine freiwillige Basis gestellt werden kann. Nachtrag: da werden ja in der Tat Änderungen auf den Weg gebracht, die hoffentlich bald umgesetzt werden.

Der Einzige, der wirklich gut argumentiert hat, war Paul Schäfer (Köln) (DIE LINKE), im Plenarprotokoll ab Seite 4.819 oder Seite 9. Er hat fast alle Punkte vorgetragen, die aus männerrechtlicher Sicht beanstandet werden. Natürlich ist mir bewusst, das es sich aus der Opposition heraus gut argumentieren lässt.

Auch dieser Beitrag ist aus der „Abteilung“ Entwürfe 😉

Plenarprotokoll 17/47 vom 11.06.2010
WikiMANNia: Zwangsdienst

Will die SPD keine Arbeitlose als Erzieher?

Zumindest drängt sich mir diese Frage auf, nach dem ich die kleine Anfrage zum Thema „Maßnahmen zur Gewinnung von mehr männlichen Fachkräften in Kitas“ gelesen hatte. Die SPD ist zwar ebenfalls der Meinung, das mehr Erzieher in Kindergärten und -tagesstätte müssen, aber beim besten Willen nicht auf Kosten einer Frau. Politisch und gleichstellungstechnisch gesehen müsste eine Quote für Männer her 😉

Ich selber bin im übrigen gegen eine Quote, logischwerweise bei Männern genauso wie bei Frauen. Kurioserweise will aber gerade die SPD Frauenquoten, speziell in Bereichen, wo diese unterrepräsentiert sind. Nun zur Meldung.

hib-Meldung • 2010_10/2010_331/13

Programm „Männer in Kitas“
Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Kleine Anfrage – 15.10.2010

Berlin: (hib/AW/TYH) Die SPD-Fraktion verlangt Auskunft über das Programm ”Männer in Kitas“ der Bundesregierung, das am 1. Januar 2011 starten soll. In ihrer Kleinen Anfrage (17/3246) will sie unter anderem wissen, welche Schulabschlüsse, beruflichen Qualifikationen, Berufserfahrungen und Eignungen von Männern als Voraussetzung für die Teilnahme an der geplanten Umschulungsmaßnahme der Bundesagentur für Arbeit zum Erzieher erwartet wird [hier]

Zunächst einmal stelle ich eine Grafik ein, um einen Überblick der weiblichen und männlichen Erzieher an Kitas und Schulen aufzuzeigen.

anteil-lehrerinnen-und-lehrer-nach-schularten-in-deutschland2

Quelle: Statistisches Bundesamt 2004c, BMFSFJ

Das BMFSFJ schreibt auf seiner Homepage „Im Fokus – Mehr Männer in Kitas“ : Dennoch liegt der männliche Anteil am Gesamtpersonal immer noch bei 2,4 Prozent. Die genannte Zahl bezieht sich auf Kitas und hat sich seit 2004 nicht wesentlich geändert. Nun zur Anfrage der SPD, Frage Nr. 9:

Ist geplant, bei dieser Umschulungsmaßnahme arbeitslose Männer gegenüber arbeitslosen Frauen zu bevorzugen, die ebenfalls zu Erzieherinnen umgeschult werden wollen?
Wenn ja, wie begründet dies die Bundesregierung?

Ich frage mich allen Ernstes, was die SPD bei einem Anteil von 97,6% Frauen in Kitas als Begründung erwartet, sollte die Bundesregierung bestätigen, das Männer tatsächlich bevorzugt eingestellt werden sollen? Nun ja, wie lautet nochmals der männerverachtende Spruch im Grundsatzprogramm der SPD auf Seite 41?

Wer die menschliche Gesellschaft will, muss die männliche überwinden.

Links
Koordinationsstelle: „Mehr Männer in Kitas“
Europäischer Sozialfonds für Deutschland: MEHR Männer in Kitas
BMFSFJ – Im Fokus: Mehr Männer in Kitas · Maßnahmen und Förderungen

Grüne wollen Sorgerecht für nichteheliche Väter nur auf Antrag

familie-vater-mutter-kind-kinder-froehlich1Der nachfolgende Antrag „Nichtehelichen Vätern das gemeinsame Sorgerecht geben“ entspricht im wesentlichen den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG).

Zitat aus der Pressemitteilung des BVerfG:

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Gleichstellung in ländlichen Räumen

gendermainstreaming-mann-frau1hib-Meldung • 2010_09/2010_293/04

Im Bundestag notiert: Gleichstellung
Ernährung und Landwirtschaft/Antwort – 17.09.2010

Berlin: (hib/CPW/MPI) Um die rechtlichen Voraussetzungen für die Gleichstellung der Geschlechter in der EU zu sichern, sollte der Gender-Aspekt auch in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) berücksichtigt werden. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/2879) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 17/2799) weiter schreibt, unterstützt sie die Planungen der aktuellen belgischen Präsidentschaft im Bereich Geschlechtergleichstellung und habe auch die Empfehlung der Vorgänger aus Spanien vom April 2010 begrüßt. Diese sehe unter anderem die Schaffung eines Rechtsrahmens zur Unterstützung der Gleichberechtigung und zur Einführung der Gender-Thematik in der GAP vor [hier]

Die Anfrage der Linken beinhaltet im übrigen folgende Überschrift:

Situation von Frauen und Mädchen in kleinen Städten und Dörfern

Mittlerweile wird schon nicht mehr von Frauen und Kindern berichtet, sondern ganz dreist von Frauen und Mädchen. Einen weiteren Kommentar erspare ich mir dazu 😉

Elterngeld soll zukünftig auf Hartz IV angerechnet werden

©by meltis/Pixelio.de

©by meltis/Pixelio.de

hib-Meldung • 2010_07/2010_227/11

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort – 16.08.2010

Berlin: (hib/AW/STO) Die Bundesregierung plant, das Elterngeld zukünftig auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) als Einkommen anzurechnen. Dies teilt die Regierung in ihrer Antwort (17/2672) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/2102) mit. Die genauere Ausgestaltung des Vorhabens werde im weiteren Gesetzgebungsverfahren geprüft. Voraussichtlich führe dies im Bundeshaushalt zu Minderausgaben von 440 Millionen Euro pro Jahr. Nach Schätzungen beziehen derzeit rund 135.000 Haushalte Elterngeld und Leistungen nach dem SGB II gleichzeitig [hier]

Ups… das überrascht selbst mich. Das dürfte in den nächsten Tagen ein großes Wehklagen auslösen.

Petition gegen Kostenübernahme bei Abtreibung

petition_digital_signieren1Petition: Gesetzliche Krankenversicherung – Leistungen – Keine Finanzierung von Abtreibungen ohne notfallmedizinische Indikation vom 14.07.2010

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen …
dass die Finanzierung der Abtreibung ohne notfallmedizinische Indikation aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen wird.

Begründung

Eine normalverlaufende Schwangerschaft ist ein natürlicher Vorgang ohne krankenhaften Bezug. Der Abruch einer Schwangerschaft darf nicht weiterhin durch die Solidargemeinschaft der Versicherten finanziert werden, während wichtige medizinische Leistungen aus dem Katalog gestrichen werden.
Außerdem soll die Regierung endlich ihrem verfassungsgerichtlichem Auftrag folgen und eine Überprüfung der Abtreibungspraxis vornehmen.
Die bis jetzt vorgenommenen halbherzigen Korrekturen haben keinen Schutz für die lebensfähig abgetriebenen Kinder bewirkt.
29795 abgetriebene Kinder im ersten Quartal 2010 sind ein Scandal für unser Land und ein nicht mehr gut zu machendes Verbrechen.
Wenn Politiker gemäß ihrem Amtseid Schaden vom deutschen Volk abwenden wollen muß jetzt endlich was gegen den Kindermord im Mutterleib geschehen.
Auch ein Ungeborenes fällt unter den Schutz der Menschenrechte [hier]

Bei dieser Petition ist mir aufgefallen, das es mehr Forenbeiträge als Mitzeichner gibt (Aktueller Stand 15.08.2010: Mitzeichner 136, Forenbeiträge 372). Aber ehrlich gesagt, weiß ich nicht, ob ich diese Petition unterstützen soll. Aus meiner Sicht gäbe es jede Menge andere Maßnahmen, um die hohen Abtreibungszahlen niedriger werden zu lassen. In der Schule müsste m.E.besser aufgeklärt werden, damit etliche Mädchen und Frauen eine Abtreibung nicht als etwas selbstverständliches betrachten. Solange aber Mitarbeiterinnen von Organisationen wie z.B. Pro Familia nicht neutral beraten, tragen auch sie zu einem Desaster vieler Männer und Frauen bei. Für mich persönlich wäre eine Abtreibung niemals in Frage gekommen, denn das wäre in meinen Augen Mord an einem Baby gewesen. Ich kann aber nicht für andere Frauen sprechen, die wirklich in einer Notsituation sind.

WikiMANNia: AbtreibungJuristische AbtreibungPassive Vergewaltigung

Gleichstellung bei Orchestern

rundfunk-sinfonieorchester-berlin-in-der-berliner-philharmonie1hib-Meldung • 2010_07/2010_227/11

Im Bundestag notiert: Frauenanteil
Kultur und Medien/Antwort – 01.07.2010

Berlin: (hib/AW/HIL) Der Frauenanteil beim Deutschen Symphonie Orchester Berlin (DSO) liegt bei 36 Prozent und beim Rundfunk-Sinfonieorchester Berlin (RSO) bei 33 Prozent. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/2137) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/1896) mit. Der Frauenanteil in diesen beiden Orchestern liege damit im Bundesdurchschnitt, der nach Angaben der Deutschen Orchestervereinigung in den deutschen Kulturorchestern 35 Prozent betrage. Am DSO und RSO ist der Bund laut Regierung über die Rundfunk-Orchester und -Chöre GmbH mit 35 Prozent beteiligt [hier]

Aus der Antwort der Bundesregierung:

Eine Benachteiligung von Frauen ist hier aus Sicht der Bundesregierung nicht zu erkennen, zumal die in der Antwort auf Frage 3 genannten Zahlen einen steigenden Frauenanteil bei den Orchestern der ROC GmbH belegen.

Endlich stellt auch mal die Bundesregierung klar, das keine Diskriminierung von Frauen vorliegt, nur weil in bestimmten Berufssparten mehr Männer beschäftigt sind.

Besserer Schutz vor Zwangsverheiratung

RUMAENIEN ZWANGSHEIRAThib-Meldung • 2010_07/2010_252/02

Bündnis 90/Die Grünen fordert mehr Schutz für Opfer von Zwangsverheiratungen
Recht/Antrag – 15.07.2010

Berlin: (hib/JFR/ELA) Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Rechte von Opfern von Zwangsverheiratung vorlegen. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem entsprechenden Antrag (17/2491). Unter anderem sollen nach Vorstellung der Abgeordneten Zwangsverheiratungen in §31 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes als Härtefall anerkannt werden. Die Fraktion fordert außerdem die Initiierung einer dauerhaften Bund-Länder-Arbeitsgruppe ”Zwangsverheiratung“. Im Bereich der Prävention soll die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern und Frauen- und Migrantinnenorganisationen Aufklärungskampangen entwickeln und finanzieren.

Zwangsverheiratungen seien schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen, welche außerdem die Würde der Betroffenen, ihre persönliche Freiheit und selbstbestimmte Lebensführung sowie den Grundsatz der Gleichberechtigung von Frauen und Männern verletzten, schreiben die Abgeordneten. Die Bundesregierung müsse deshalb nicht nur gesetzgeberisch tätig werden, sondern auch ein koordiniertes Vorgehen in den Bereichen Prävention und Intervention gewährleisten [hier]

Aus dem Antrag der Grünen:

5. Von Zwangsverheiratungen sind zum ganz überwiegenden Teil Frauen betroffen. Täter bzw. Gehilfen von Zwangsehen sind zwar regelmäßig Männer, mitunter werden hetero- oder homosexuelle Männer und Jugendliche aber auch selber Opfer von Zwangsverheiratungen. In Deutschland besteht ein eklatanter Mangel an Präventionsangeboten und Schutzeinrichtungen für Jungen und Männer (bzw. für Paare) sowie an professionellen Anbietern einer interkulturellen Täterarbeit.

Staun, Staun – da Männer idR als Opfer nicht wahrgenommen werden, vermute ich, das für diese Gruppe nur deshalb Präventionsangebote gefordert werden, da auch etliche Homosexuelle von der Zwangsverheiratung betroffen sind.

Interessant ist mal wieder die Frage, wie oft Männer/Frauen erwähnt wurden:

Männer = 9 Treffer
Frauen =  47 Treffer

wobei man berücksichtigen muss, das Männer auch im Zusammenhang mit Täterschaft erwähnt werden. Ansonsten besteht der Antrag im Grunde genommen fast ausschließlich aus Frauenförderung. Es ist ähnlich wie beim Gewaltschutzgesetz: die wirklichen Opfer werden kaum davon profitieren und die anderen lädt er zum Missbrauch ein.

WikiMANNia: Zwangsehe

270.000 Beschäftigte in Bundesministerien

reichstagsgebaeude1hib-Meldung • 2010_04/2010_130/06

Gut 270.000 Beschäftigte in Bundesministerien und deren nachgeordneten Behörden

Inneres/Antwort – 26.04.2010
Berlin: (hib/STO/HIL) In den 14 Bundesministerien und deren nachgeordneten Behörden sind Mitte 2008 insgesamt 270.335 Menschen beschäftigt gewesen. Davon waren 92.561 Frauen und 177.774 Männer, wie aus der Antwort der Bundesregierung (17/1385) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/1271) hervorgeht. Die Zahl der Vollzeitbeschäftigten betrug danach zum Stichtag 30. Juni 2008 insgesamt 218.918, darunter 60.252 Frauen und 158.666 Männer. In Teilzeit arbeiteten laut Vorlage insgesamt 51.417 Beschäftigte, darunter 32.309 Frauen und 19.108 Männer. Bei den genannten Zahlen sind auch die Vertretungen des Bundes im Ausland berücksichtigt, nicht dagegen militärisches Personal im Verteidigungsministerium und seinen nachgeordneten Behörden [mehr]

Nur zur Info.

Bundesrat schlägt die verpflichtende Teilnahme an Täterprogrammen vor

hib-Meldung • 2010_04/2010_132/02

Recht/Gesetzentwurf – 28.04.2010
Berlin: (hib/BOB/AW) Männer, die gegen ihre Partnerinnen gewalttätig geworden sind, sollen im Rahmen spezieller Programme zu Änderungen ihres Verhaltens und ihrer Wahrnehmung gelangen. Dafür soll die in der Strafprozessordnung vorgesehene Frist, an einem so genannten Täterprogramm teilzunehmen, auf bis zu einem Jahr erweitert werden, wie aus einem Gesetzentwurf des Bundesrates (17/1466) hervorgeht. Das Strafgesetzbuch soll zudem so geändert werden, dass die Teilnahme an einem Täterprogramm angeordnet werden kann. Nach Ansicht der Länderkammer haben solche Programme besondere Bedeutung für bislang nicht vorbelastete Männer. Wenn sie die Auflage, an einem Täterprogramm teilzunehmen, nicht erfüllten, drohe ihnen eine Anklage oder eine Verurteilung. Dies sei im Interesse eines wirkungsvollen Opferschutzes. Die Länderkammer hatte bereits im Juli 2008 vergeblich versucht, eine entsprechende Initiative (16/10068) zum Erfolg zu bringen.

Die Bundesregierung begrüßt in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf Initiativen, die die Gewaltprävention und den Opferschutz in ”sachgerechter Weise“ fördern. Täterorientierte Maßnahmen wie die Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs könnten einen wichtigen Beitrag zur Resozialisierung des Täters und damit auch zur Gewaltprävention und zum Opferschutz darstellen. Zwar dürfte es schwierig sein, bereits jetzt den konkreten Bedarf für entsprechend langfristigen Weisungen und deren Wirkungen genau zu benennen, da ”Täterprogramme“ namentlich in Zusammenhang mit häuslicher Gewalt in Deutschland ein relativ neues Arbeitsfeld darstellen und bislang erst einige wenige Einrichtungen auf mehrere Jahre Erfahrung zurückblicken können. Die vorgeschlagene Erweiterung der entsprechenden Weisungsmöglichkeiten würde jedoch den Spielraum eröffnen, die ersten positiven Erfahrungen mit diesen Programmen zu verifizieren und gegebenenfalls auszubauen. Der Erfolg in der Praxis setze jedoch die finanzielle Sicherstellung der Angebote durch die Länder voraus [hier]

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Ich frage mich immer und immer wieder, wann die von Frauen gegen Kinder, Männer und alte Menschen ausgeübte Gewalt endlich auch bei unseren Politikern ankommt. Täterinnen gibt es nach deren Definition nicht – und das zu Lasten von unzähligen Opfern.

‚Passend‘ dazu hat Bremerhaven einen neuen Ratgeber zum Thema“Häusliche Gewalt“ heraus gegeben: Wenn Frauen Opfer ihrer Partner werden [mehr]

WikiMANNia: Häusliche GewaltGewaltFeministische Thesen
WikiMANNia: FalschbeschuldigungRechtsprechungFrauenhaus
FemokratieBlog: Täterverantwortung stärken
FemokratieBlog: Ehemalige Frauenhausmitarbeiterin berichtet

Grüne fordern Aussetzung der Wehrpflicht

bundeswehr-logohib-Meldung • 2010_05/2010_135/01

Verteidigung/Antrag – 03.05.2010
Berlin: (hib/AW/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung auf, die Allgemeine Wehrpflicht auszusetzen und die Bundeswehr in eine Freiwilligenarmee umzubauen. Gleichzeitig soll der Zivildienst durch sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze und den Ausbau der Freiwilligendienste ersetzt werden, wie die Fraktion in einem Antrag (17/1431) weiter verlangt. In der Begründung argumentieren die Abgeordneten, die Wehrpflicht sei sicherheitspolitisch nicht mehr zu rechtfertigen und sei zudem gesellschaftlich nicht gerecht [mehr]

Kurioserweise fordern diverse Parteien die Abschaffung bzw. Aussetzung des Zwangsdienstes immer nur in ihrer Oppositionszeit.

WikiMANNia: BundeswehrZwangsdienstGrundgesetzMenschenrechte
MANNdat: „Gender Mainstreaming“ in der Bundeswehr

Gentest für Anfechtung der Vaterschaft bei binationalen Kindern nicht entscheidend

vaterschaftstest1hib-Meldung • 2010_04/2010_104/06

Inneres/Antwort – 08.04.2010
Berlin: (hib/CHE/TEP) Für eine Anfechtung der Vaterschaft bei binationalen Ehen durch die Ausländerbehörden ist die Abstammung des Kindes, die durch einen Gentest geklärt werden kann, nicht entscheidend. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/1096) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/897). In dieser hatten sich die Abgeordneten auf Zeitungsartikel berufen, nach denen unverheiratete Eltern ”binationaler“ Kinder unter Generalverdacht zur Erschleichung einer Aufenthaltserlaubnis gestellt würden und dem nichtdeutschen Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis verweigert würde, wenn dieser nicht freiwillig einen Gentest mache. Eine Anfechtung der Vaterschaftsanerkennung setze insbesondere das Fehlen einer sozial-familiären Beziehung zwischen dem Kind und seinem Vater voraus, schreibt die Regierung. Eine solche sozial-familiäre Beziehung bestehe, wenn der Vater zum Zeitpunkt der Anerkennung für das Kind die tatsächliche Verantwortung trägt oder getragen hat. Bestehe allerdings der Verdacht einer so genannten Scheinvaterschaft zur Verschaffung eines Aufenthaltsrechts könne es auf die biologische Abstammung ankommen, wenn die Vaterschaft angefochten werde, heißt es in der Antwort [hier]

Zumindest bei diesem Thema bleiben Politiker ihren Grundsätzen treu und erkennen nicht alleine die biologische Vaterschaft an 😉

Frauen und Mädchen vor Zwangsheirat besser schützen

RUMAENIEN ZWANGSHEIRAThib-Meldung • 2010_04/2010_100/01

Bundesrat: Opfer von Zwangsheirat besser schützen

Recht/Gesetzentwurf – 01.04.2010
Berlin: (hib/BOB/HLE) Mit einem Gesetzentwurf des Bundesrates (17/1213) soll Zwangsheirat wirksamer bekämpft und im zivilrechtlichen Bereich die Rechts­stel­lung der Opfer von Zwangsehen gestärkt werden. Auch in Deutschland stellten Rechtsanwälte, Lehrkräfte, Beratungsstellen und Frau­en­häu­ser vermehrt Zwangsheiraten bei Einwanderern fest. Eine Zwangsheirat liege dann vor, wenn mindestens einer der zukünftigen Ehepartner durch eine Druck­si­tu­a­tion zur Ehe gezwungen werde, heißt es in der Initiative. Davon seien in der über­wie­gen­den Zahl Mäd­chen und jun­ge Frau­en betroffen.

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Weibliche Genitalverstümmelung ahnden

maennliche-beschneidung-in-der-antike1hib-Meldung • 2010_04/2010_100/02

Recht/Gesetzentwurf – 01.04.2010
Berlin: (hib/BOB/HLE) Die Verstümmelung der äußeren Genitalien einer Frau durch Beschneidung oder in anderer Weise soll mit Gefängnis nicht unter zwei Jahren bestraft werden. In minder schweren Fällen soll das Gericht Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren verhängen. Der Bundesrat hat einen entsprechenden Gesetzentwurf (17/1217) beim Parlament eingebracht. Es sei geplant, die Tat als schwerwiegenden Verstoß gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Opfers einzustufen, heißt es in der Vorlage. Damit würde ”ein eindeutiges Signal gesetzt, dass der Staat solche Menschenrechtsverletzungen keinesfalls toleriert, sondern energisch bekämpft“, heißt in der Initiative der Länderkammer weiter. Auslandstaten würden in die Strafbarkeit einbezogen, wenn das Opfer zur Zeit der Tat seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland habe. In der Begründung heißt es, von der Verstümmelung weiblicher Genitalien seien überwiegend Frauen in Afrika betroffen, aber auch Frauen in Asien und Lateinamerika. In Deutschland seien nach Schätzungen von Nichtregierungsorganisationen zirka 20.000 Frauen von Genitalverstümmelung betroffen.

Die Strafverfolgung komme vielfach erst durch eine Strafanzeige des Opfers in Gang. Da regelmäßig Mitglieder der Familie des Opfers für die Tat mit verantwortlich seien, könnten sich die minderjährigen Opfer in vielen Fällen erst im Erwachsenenalter zu einer Strafanzeige entschließen, wenn sie sich aus der Familie gelöst hätten. Um das Strafrecht voll zur Geltung kommen zu lassen, sei es nötig, dafür Sorge zu tragen, dass die Taten dann noch nicht verjährt seien. Aus diesem Grund sei das Ruhen der Verjährung notwendig, bis das Opfer das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Die Bundesregierung teilt die Einschätzung, dass es sich bei der Verstümmelung weiblicher Genitalien um eine schwerwiegende Grund- und Menschenrechtsverletzung handelt. Die Beratungen innerhalb der Regierung seien aber noch nicht abgeschlossen. ”Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung von einer detaillierten Bewertung an dieser Stelle ab und wird die weiteren parlamentarischen Erörterungen konstruktiv begleiten“, heißt es abschließend [hier]

Männliche Genitalverstümmelung ist also nach Aussagen – nicht nur unseres Bundesrates – keine Menschenrechtsverletzung. Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man glatt darüber lachen. Ich kann es leider schon lange nicht mehr. Wie selbstverständlich von Menschenrechte gesprochen wird, Jungen und Männer aber ausgeklammert werden, spottet jeder Beschreibung. Da ich zu diesem Thema in diesem Blog schon sehr viel geschrieben habe – Stichwort: Genitalverstümmelung -, erspare ich mir heute eine längere Abhandlung .

WikiMANNia: GenitalverstümmelungGenitalverstümmelung (Tabelle)Video

Was die Linken sagen ist ohne Bedeutung

Deutscher Bundestag • Stenografischer Bericht • 31. Sitzung
Plenarprotokoll 17/31 • Berlin, Donnerstag, den 18. März 2010

Tagesordnungspunkt I (Fortsetzung):
a) Zweite Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 (Haushaltsgesetz 2010) (Drucksachen 17/200, 17/201)
b) Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Finanzplan des Bundes 2009 bis 2013 (Drucksachen 16/13601, 17/626)

Einzelplan 17
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Drucksachen 17/616, 17/623)  Plenarprotokoll ab Seite 2.902.

Zunächst stelle ich die Bundestagsrede von Norbert Geis (CDU) zu Familie und deren Bedeutung ein.

Nachfolgend nun Ausschnitte aus dem Plenarprotokoll der Rede von Norbert Geis, ab Seite 2.918.

Norbert Geis (CDU/CSU) :
[..]Ich möchte in diesem Zusammenhang noch ein Wort zu den gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften sagen: Sie sind mit der Elternschaft nicht gleichzustellen.

(Widerspruch bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Caren Marks [SPD]: Was sagt denn Herr Westerwelle dazu?)

– Stöhnen Sie nicht! Genau so steht es im Urteil des Verfassungsgerichts zu gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften. Sie genießen nicht den Schutz der Verfassung. Das muss bei einer solchen Diskussion einmal klargestellt werden, weil es inzwischen vergessen wird.

(Caren Marks [SPD]: Das ist diskriminierend, was Sie hier sagen! – Ute Kumpf [SPD]: Sie müssen immer Ihr Lieblingsthema unterbringen!)

Schutz von Ehe und Familie heißt nicht, dass in diesen Schutz Großeltern und Verwandte einbezogen sind; es geht nur um den Schutz der Kleinfamilie. In diesen Schutz einbezogen sind die alleinerziehenden Frauen und diejenigen Eltern, die nicht verheiratet sind; sie genießen den gleichen Schutz.

[..]Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Schutzauftrag, wie er in der Verfassung niedergeschrieben ist, hat zwei Aspekte:
Erstens. Der Staat ist nicht berechtigt, allzu schnell in die Freiheitssphäre der Familie einzugreifen. Der Staat ist beschränkt auf sein Wächteramt. Wenn sich irgendwo eine Gefährdung der Kinder abzeichnet, ist es deswegen nicht richtig, dass das Jugendamt sofort kommt und die Kinder wegnimmt. Das geschieht zurzeit in Deutschland. Das ist verfassungsrechtlich bedenklich.

[..]Berufsausübung und Erziehung von Kindern stehen oft im Gegensatz. Es ist Aufgabe der Politik, zu ermöglichen, dass beide Ziele vereinbar sind: zum einen die Familienpräsenz und zum anderen die Berufsausübung.Um das zu gewährleisten, sind eine Menge Dinge zu erledigen. Für uns gilt insbesondere, uns Gedanken darüber zu machen, wie wir dafür sorgen können, dass es mehr Zeitarbeitsplätze gibt. Ich denke an Telearbeitsplätze, die es den Frauen ermöglichen, daheim präsent zu sein.

(Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Männer! Männer!)

– Das passt Ihnen nicht. Kita ist eine Hilfe, aber kein Ersatz für die Erziehung durch Familie. Wer das annimmt, der ist auf dem Holzweg.

(Beifall bei der CDU/CSU – Caren Marks [SPD]: Darum geht es ja auch nicht! – Zurufe von der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

– Ich weiß schon, was Sie sagen wollen; aber das ist mir ziemlich gleichgültig. Was die Linken sagen, ist hier sowieso ohne Bedeutung.

(Widerspruch bei der LINKEN – Beifall bei der CDU/CSU – Swen Schulz [Spandau] [SPD]: So viel zum Thema Demokratie!)

– Sie von der Linken haben ein völlig falsches Familienbild. Ihr Familienbild kommt aus dem Marxismus, und der gehört in die Mottenkiste des vorletzten Jahrhunderts.

Zunächst einmal geht mein Dank an Narrowitsch, der mich auf dieses Thema aufmerksam gemacht hat.

Zu der Rede von Norbert Geis möchte ich weiter nichts schreiben, es möge sich jeder seine eigenen Gedanken dazu machen. Natürlich finde ich diese bemerkenswert, weshalb ich Teile davon eingestellt habe. Allerdings gibt es noch weitere beachtenswerte Informationen zur zukünftigen Familienpolitik, die ich in einem neuen Beitrag einstellen werde.

Links
Plenarprotokoll 17/31 vom 18.03.2010
Homepage von Norbert Geis