„In Deutschland gilt derjenige,
der auf den Schmutz hinweist,
für viel gefährlicher als derjenige,
der den Schmutz macht.“
Kurt Tucholsky (1890-1935), dt. Schriftsteller
Der Fall Gustl Mollath zeigt, was man mit Scheidung und Justiz in Deutschland erleben kann.
Der Ehemann erfährt von illegalen Geldgeschäften seiner damals Nochfrau und versucht sie, wieder auf den legalen Pfad zurückzubringen. Es stellt sich heraus, dass Frau Mollath schon länger ein Verhältnis mit einem Manager der Immobiliensparte der HVB Group hatte. Gustl Mollaths Frau erklärt telefonisch: „Wir machen Dich fertig.“ Sie zeigt ihn wegen angeblicher Körperverletzung an. Dann behaupten Martin Maske und Frau Mollath, Herr Mollath besäße Schusswaffen.
Nach einer Strafanzeige von Gustl Mollath gegen alle Beteiligte wegen Steuerhinterziehung, Schwarzgeldtransfers und Insidergeschäften an das Amtsgericht Nürnberg schickt das Anwaltsbüro der Ehefrau an das Amtsgericht die Stellungnahme einer Fachärztin, der Ehemann leide „mit großer Wahrscheinlichkeit“ an einer ernstzunehmenden psychiatrischen Erkrankung, zusätzliche nervenärztliche Abklärung sei anzustreben.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth erlässt einen Unterbringungsbeschluss: der Angeklagte sei „für die Allgemeinheit gefährlich“. Gustl Mollath wird eine Allgemeingefährlichkeit unterstellt und das Landgericht ordnet eine entsprechende Sicherungsverwahrung in geschlossenen forensischen Abteilungen an. Aus der Urteilsbegründung: „Die Feststellungen zum Verlauf der Ehe des Angeklagten, die Schilderungen seines eigenartigen Verhaltens und seiner sich immer weiter steigernden Aggressivität beruhen (…) auf der Aussage seiner geschiedenen Ehefrau, an deren Glaubwürdigkeit die Kammer keinen Zweifel hat“.
Der so einer Zwangspsychiatrisierung unterzogene Gustl Mollath wird in Folge der rechtlichen Betreuung unterstellt (entmündigt) und verliert seinen gesamten Besitzstand. Auch persönliche Dinge, wie Familienfotos und ähnliches.
Es deutet vieles darauf hin, dass seine – dann schon lange von ihm geschiedene Frau – illegal durch die Polizei geduldet, Zutritt zu seinem Haus erhielt und nicht nur weitere Beweise zu ihren strafbaren Tätigkeiten vernichtet hat, sondern gleich seine gänzliche Habe! Alle Bitten um Hilfe, alle Anzeigen dazu, werden abgelehnt und eingestellt. So ist nicht nur seine Gegenwart und Zukunft vernichtet, sondern auch seine Vergangenheit. Schlimmer noch, er wurde zu einem „wahnsinnigen Monster“ gemacht.
In sechs Jahren Haft hat Gustl Mollath vieles kennen gelernt: Mehrfachmörder, Kinderschänder, Kindermörder, Betrüger, Drogenhändler, selbst einen Nekrophilen, aber er hat in den sechs Jahren keinen kennen gelernt, dem gar nichts blieb![..] WikiMANNia – Fall Gustl Mollath
Zwangspsychiatrisierung ist ein Horrortrip, der jeden treffen kann.
Ob das hier hilft, weiß ich nicht, aber dennoch:
http://www.patverfue.de/
Ach, und nicht durch die Hagen abschrecken lassen.
Das mit der Hagen ist tatsächlich lustig, hab herzhaft lachen müssen. Danke für den Link.
Der Bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer ist seltsam Schweigsam, oder hat er sich zu der Sache schon geäußert? In Bayern ist es offensichtlich durchaus normal, dass Menschen von der Justiz niedergemacht werden. Auch dieser http://www.regensburg-intensiv.de/ Fall, zeugt davon davon.
Hmmm… irgendwie eine kuriose Webseite. Worum geht es genau? Wieso steht das nicht auf der ersten Seite? Es wird ständig von „ihm“ gesprochen, aber wer ist „ihm“, das müsste auf jeden Fall auf der ersten Seite hervorgehen.
Einladend und zum weiter lesen animierend ist die Seite auf jeden Fall nicht. Sorry.
Auf beck blog wurde der Fall von Prof. Dr. Henning Ernst Müller ebenfalls kommentiert. Interessant ist nicht alleine der Artikel, sondern auch die dazu gehörigen Kommentare, in denen weitere Links eingestellt wurden.
Fall Mollath – was sind die Fehler der bayerischen Justiz?
Heute Mittag will sich die bayerische Justizministerin Beate Merk erneut im Landtag zum Fall Mollath äußern. Nach den Fernseh (Report Mainz)- und Presseberichten (SZ, Stern) soll es „eng“ für sie werden. Politisch will ich das nicht beurteilen, aber eine nähere Prüfung der bekannt gewordenen Fakten legt doch einige Fehler der Justiz nahe, die schnellstmöglich aufgeklärt werden sollten.
Mollath ist seit Jahren in verschiedenen forensisch-psychiatrischen Kliniken untergebracht. Grundlage dafür ist ein Urteil des LG Nürnberg-Fürth, das ihn wegen Vorliegens der Voraussetzungen des § 20 StGB vom Tatvorwurf (Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung) freisprach. Zudem wurde er nach § 63 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht, da ihm eine Gefährlichkeit für die Allgemeinheit attestiert wurde.
Betrachtet man sich das Urteil (rechtskräftig seit Februar 2007) und die einzelnen Schriftsätze und Unterlagen, die Unterstützer des Betroffenen auf einer Website faksimiliert eingestellt haben, stellen sich folgende Fragen:
http://blog.beck.de/2012/11/14/fall-mollath-was-sind-die-fehler-der-bayerischen-justiz