Die Ehe wird weiter pervertiert

Zypries: Mehr Gerechtigkeit beim Vermögensausgleich nach Schei­dung

brigitte-zypries1[..]Negatives Anfangsvermögen wird in Zukunft be­rücksichtigt und der Grundgedanke des Zugewinnausgleichs konsequent durchgeführt.

[..]Für die Berechnung des Zugewinns kommt es auf den Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags an.

[..]Eine weitere Neuerung ist ein Auskunftsanspruch über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung: Jeder Ehegatte kann künftig Auskunft über das Vermögen des anderen zum Trennungszeitpunkt verlangen.  [mehr]

Mein erster Gedanke nach lesen der Pressemitteilung war, das eine Ehe zukünftig nur noch aus Vorsichtsmassnahmen, Verheimlichungen, Bespitzelungen und ähnlichem besteht.

Liest man die fiktiven Beispiele von Frau Zypries in ihrer Pressemitteilung, könnte man auf den Gedanken kommen, das reales Vermögen keine Rolle spielt. Wie auch, wenn sämtliche Banken dieser Welt ebenfalls nur fiktive Vermögen besitzen. In Zukunft muss also noch mehr schmutzige Wäsche gewaschen werden, um nachzuweisen, das der Erbringer von Hausarbeiten und/oder Kinderbetreuung, die gleiche, geltwerte Leistung erbracht hat, wie der finanzielle Versorger.
Bei der Frage des negativen Anfangsvermögens kommt hinzu, das ein Schuldner idR die Kredittilgung auch ohne Ehe weiter betrieben hätte und man sich die Frage stellen muss, inwiefern Partner und Kinder daran partizipieren?

Um zu verdeutlichen, was vor allen Dingen solventen Männern finanziell blühen kann, nachfolgend eine Aufstellung diverser Lasten.

1. Betreuungsunterhalt – ohne Begrenzung –  (BU)

2. Nach Scheidung Ehegattenunterhalt (EU)

3. Kindesunterhalt (KU)

4. Bezahlung monatlicher Rentenbeiträge (Altersvorsorgeunterhalt)

5.  Bezahlung monatlicher Krankenkassenbeiträge

6.  Kindergartenkosten

7. Versorgungsausgleich –  z.B. Lebensversicherung zur Hälfte abtreten

8. Übernahme sämtlicher Anwalts- und Gerichtskosten

9. Zugewinnausgleich

10. Überschreibung sämtlicher hälftig erworbenen Rentenanteile

11. Unterhalt wegen Alters (BGB §1571)

12. Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen (BGB §1572)

13. Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit und Aufstockungsunterhalt (BGB § 1573)

14. Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung (BGB § 1575)

15. Unterhalt aus Billigkeitsgründen (BGB §1576)

16. Sonderbedarf zum Kindesunterhalt

17. Umgangskosten

18. Gutachterkosten

19. Mehraufwand (Freizeit- und Ferienkosten)

20. Übernahme fremdfinanzierten Eigentums (Haus,Eigentumswohnung)

Nachtrag
Die Punkte 11 – 20 wurden mir per Mail und als Kommentar im Blog mitgeteilt. Herzlicher Dank an die entsprechenden Leser.

Wem weitere Kosten einfallen, die ein Mann übernehmen muss, möge mir diese bitte mitteilen. Diese würde ich dann nachträglich einfügen. Bei Punkt 10. kommt noch hinzu, das ein Mann selbst beim frühzeitigen Tod seiner Ex-Frau die von ihm erarbeiteten Rentenbeiträge nicht zurück erhält, da diese der Staat kassiert.

Wo ist hier im übrigen der Schutz des Staates, der bei Ehe und Familie im Grundgesetz verankert ist?

Artikel 6 Absatz  1

Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

Wo schützt der Staat Männer und Kinder, wenn eine Frau ohne Sanktionen machen kann, was sie will und der Mann dem fast schutzlos ausgeliefert ist? Wo schützt der Staat das Humankapital eines Mannes/Vaters, wenn er ihn bis auf das letzte Hemd ausbeutet? Das einzige, was sich nach den stetigen Änderungen im Familienrecht heraus kristallisiert, ist der Schutz der Frauen. Selbst Kinder werden teilweise durch abschirmen vor ihren Vätern beim Schutz nicht berücksichtigt, da sie zum Spielball der Helferindustrie gemacht werden.

Eigentlich müsste man eine Petition schreiben und eine Verpflichtung des Staat verlangen, vor Schließung einer Ehe auf Risiken und Nebenwirkungen aufmerksam zu machen. Es kann doch nicht angehen, das der Staat Menschen inhaltsleere Verträge schließen läßt. Kommt es zur Trennung – meistens durch die Frau – und hier u.U. durch vertragswidriges Verhalten, tritt somit ein Partner (Frau) vom Vertrag zurück. Nun muss aber der andere Partner (Mann) trotz Betrug weiterzahlen. So ein Vertrag wäre in der Wirtschaft sittenwidrig. Das aufgezählte und noch einiges mehr müsste in der Begründung einer Petition stehen.

Letztendlich wird heute die Ehe mit dem Staat geschlossen, denn dieser regelt alle Eventualitäten, die den wirtschaftlich Schwächeren stärken soll. Wenn es überhaupt Gewinner nach einer Scheidung geben sollte, dann sind es selten die Betroffenen, sondern der Staat und seine Helfershelfer, allen voran die Lobby der Rechtsanwälte. Da diese aber überproportional wächst und dadurch für den einzelnen nicht mehr viel bleibt, müssen künstliche Bedingungen geschaffen werden.

Als Fazit kann man nur sagen, das der Staat dabei ist, seinen Wirt zu vernichten.

4 Kommentare.

  1. >Als Fazit kann man nur sagen, das der Staat dabei ist, seinen Wirt zu vernichten.<
    So ist es, Christine.
    Die Grundlage eines gesunden Gemeinwesens sind viele, halbwegs intakte Familien, die halbwegs intakte Kinder aufziehen, keine Sozialhilfeempfängerdynastien begründen, keine psychisch instabilen, seelisch beschädigten Menschen heranbilden, die gefährdet sind und andere gefährden durch Drogensucht, kriminelles Verhalten etc.
    Bricht diese Grundlage weg – und sie bricht weg – folgt das auf ihr ruhende Gebilde, die staatliche Ordnung, unweigerlich nach.
    Männer „erwerben“ sich durch Heirat und Kinderzeugung jede Menge Pflichten und keinerlei verbriefte Rechte, die real durchsetzbar wären.
    Dass sich trotzdem noch so viele Männer auf dieses Spiel einlassen, liegt an ihrer Uninformiertheit, der romantischen Hoffnung, gerade bei ihnen möge gut gehen, was doch in der Hälfte aller Fälle scheitert.
    Aber die Zahl der uninformierten Männer schwindet in dem Maße, in dem die Zahl der kühl berechnenden und „gut“ beratenen Ex-Ehepartnerinnen wächst.
    Kaum ein junger Mann, der nicht in seiner Verwandtschaft, Bekanntschaft, im Sportverein oder Freundeskreis solche Fälle kennte, Fälle von Männern, denen die Kinder entzogen wurden, die zahlen dürfen ohne irgendeine Gegenleistung erwarten zu können, zahlen für Frauen, die selbst die Ehe gebrochen, den Vertrag aufgekündigt haben, von dem sie nach wie vor profitieren wollen, zahlen für Frauen, die die gemeinsamen Kinder als Erpressungs -, Macht – und Bestrafungsinstrument gegen den Vater einsetzen und dies auch straflos dürfen, mit staatlicher Duldung.
    In der Folge werden noch weniger Männer überhaupt Kinder und/oder heiraten wollen.
    Warum ein Vertragsverhältnis eingehen, das nur Pflichten, aber keine Rechte begründet?
    Warum sich Kinder wünschen, wenn diese zur wirksamsten Waffe gegen die eigene Person gemacht werden können, zum Folterinstrument, das gerade jene besonders wirksam quälen kann, die besonders gute Väter sein wollten?
    Unsere Geburtenrate wird so verheerend niedrig bleiben, wie sie ist oder noch weiter sinken.
    Unsere frauenfixierte Politikerkaste wird glauben, man müsse Frauen noch mehr schützen = priviligieren und Männer noch mehr entrechten, um gegenzusteuern.
    Ein Teufelskreis.
    Diese Gesellschaft verabschiedet sich von ihrer Zukunft.
    Sie hat keine.
    Das wird wohl erst enden, wenn immer mehr junge Frauen erkennen, dass immer weniger mit Männer bereit sind, mit ihnen ihren Kinderwunsch zu erfüllen und diese dann zu protestieren beginnen gegen ihre Privilegierung, die sie so sehr schützt, dass sie ganz vorm Kinerkriegen und Heiraten bewahrt bleiben.
    Ich fürchte nur, dass es für eine vergreiste, lebensmatt gewordene Gesellschaft schon zu spät sein wird, um den Kampf ums Überleben noch erfolgreich aufnehmen zu können.
    Sie wird zu Boden fallen wie ein vertrocknetes Blatt, sich zeimlich lautlos, ziemlich undramatisch verkrümeln.

  2. Ein Kuriosum sollte noch erwähnt werden. Die Unterhaltspflicht endet nicht mit dem Tod des Verpflichteten. Der Erbe haftet mit dem Pflichtteil für den Unterhalt weiter. So kann es passieren, das z.B. die Frau eines verstorbenen Unterhaltsverpflichteten über die Haftung durch ihre Witwenrente für fremde Kinder oder Frauen Unterhalt bezahlen muss.

  3. Aus Frau Zypries‘ Beispielen:

    Thomas‘ Ehefrau Regina war berufstätig und kümmerte sich um die Kinder, so dass Thomas sich um sein Geschäft kümmern konnte.

    Karl gibt gegenüber seiner Frau Franziska an, 12000 Euro an der Börse verspielt zu haben,um dieses Geld beiseite zu schaffen

    Sa­bi­ne ist eine „er­folg­rei­che Un­ter­neh­me­rin“, ihr Mann dagegen ein „erfolgloser Vertreter“

    Männer sind die Bösewichte, oder zumindest „erfolglose“ Trottel. Frauen sind entweder das edle, gutmütige Opfer, oder das smarte, „erfolgreiche“ Alphamädchen. Soso …Gähn 😉

  4. Danke Christine für den Beitrag und danke Roslin für den treffenden Kommentar. Ein elfter Punkt fällt mir noch ein:

    11. Im Fall eines fremdkapitalfinanzierten Eigenheims wird die Frau dieses in der Regel nach der Trennung weiter bewohnen, während der Mann sich weiterhin am Schuldendienst beteiligen darf.

    Nach meinem Dafürhalten beseitigt die neue Regelung weder Unrecht, noch schafft sie neues. Einerseits mag sie einem finanzkräftigen Partner die Entscheidung erleichtern, ob er eine verschuldete Person heiraten kann. Andererseits wird sie der großen Frage genauso wenig gerecht wie alle anderen Regeln, nämlich wie eine während der Ehe stattgefundene Umverteilung von Leistungen ausgeglichen werden kann. Wer welchen Teil zum Zugewinn beiträgt, wird in der Zugewinngemeinschaft in keiner Weise berücksichtigt, und die individuelle Bandbreite ist hier gigantisch. Ich kenne sowohl Frauen als auch Männer, die sich während der Ehe verschuldet haben und den Partner mit hinein gezogen haben. Die Lasten nach der Trennung trägt in der Regel der oder die Fleißigere, getreu dem Motto, Leistung darf nicht lohnen.

    Und die Lasten trägt meist der Partner, der während der Ehe die meiste Erwerbsarbeit geleistet hat. Dessen (oder deren, ich kenne auch Frauen, wenn auch wenige) Leistungen werden schon während der Ehe kaum wertgeschätzt (wer hat schon mal einen Bericht über die „Doppelbelastung“ mit dem Foto eines Mannes gesehen), und danach darf er einfach weiter leisten, und zwar ohne Gegenleistung.

    Christine, das ist sittenwidrig, volle Zustimmung! Die neuen Regeln ändern daran schlicht nichts.