Wer hätte damit gerechnet, dass Heidi Külzer wegen ihres erlogenen Vergewaltigungsvorwurfs tatsächlich ins Gefängnis muss? Die meisten vermuteten eine Bewährungsstrafe, welches bei Frauen gerne verhängt wird. Nun wird sie wegen Freiheitsberaubung wahrscheinlich selber ihrer Freiheit für längere Zeit beraubt. „Wahrscheinlich“ deshalb, da dass Urteil noch nichts rechtskräftig ist.
Ich stelle mir auf Grund des Urteils trotzdem etliche Fragen. Wird es wegweisend für die Zukunft sein? Werden ermittelnde Beamte bei Vergewaltigungsvorwürfen zukünftig vorsichtiger agieren und gründlicher recherchieren? Wird die Justiz dieses Urteil zum Anlass nehmen, Frauen zukünftig genauso wenig zu glauben wie Männern? Wie wird die feministische Lobby reagieren, die ja überwiegend der Meinung ist, dass Frauen bei Vergewaltigungsvorwürfen nicht lügen?
Diese und noch viel mehr Fragen sind für mich kein Grund, in Jubel auszubrechen. Die Justiz trägt schließlich einen großen Teil Mitschuld an dem Horrorszenario, wenn nicht sogar die komplette Schuld. Sie hat schließlich Horst Arnold verurteilt und ins Gefängnis geschickt.
Wofür brauchen wir Gerichte, wenn diese noch nicht einmal den minimalsten Anforderungen genügen? Diese Frage muss man sich in diesem Zusammenhang tatsächlich stellen! Im Übrigen hoffe ich, dass das Urteil bald online gestellt wird.
Der Tochter von Horst Arnold, ebenso der Mutter und dem Bruder wünsche ich, dass sie endlich ihren Frieden finden werden, obwohl ich mir beim besten Willen nicht vorstellen kann, dass das überhaupt möglich ist.
FemokratieBlog: Suchbegriff Horst Arnoldund Falschbeschuldigung
8 Prozent Falschbeschuldigungen sind nur die Spitze des Eisberges
Wiki Falschbeschuldigung: Horst Arnold
WikiMANNia: Heidi Külzer
Einige Reaktionen diverser Medien liegen bereits vor.
- Fünf Jahre und sechs Monate Haft für Heidi K. Echo Online
- Erfundene Vergewaltigung: Heidi K. muss mehr als fünf Jahre ins Gefängnis Spiegel
- Falscher Vergewaltigungsvorwurf – Heidi K. muss fünfeinhalb Jahre in Haft n-tv
- Prozess um erfundene Vergewaltigung – Richter schicken Heidi K. über fünf Jahre in Haft Stern
- Falscher Vergewaltigungsvorwurf – Mehr als fünf Jahre Haft für Heidi K. Kölner Stadt-Anzeiger
- Darmstadt – Fünf Jahre Haft für Heidi K. FAZ
Ein ausführlicher Bericht zur Urteilsbegründung erfolgte nun durch Julia Jüttner auf Spiegel Online:
Urteil gegen Heidi K.: Keine Wiedergutmachung möglich
Die Lehrerin Heidi K. hat ihren Kollegen Horst Arnold fälschlicherweise der Vergewaltigung bezichtigt – und sein Leben zerstört. Jetzt wurde die 48-Jährige zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. In der Urteilsbegründung ließ die Richterin kein gutes Haar an der Angeklagten. Spiegel
Gerade wurde ich auf Facebook von Oliver Flesch auf folgenden Beitrag in seinem Blog hingewiesen:
Der Vergewaltigungsskandal von Neukölln: Es reicht! Es reicht wirklich! Aber lest selbst. Lest!
[..]Die Überwachungskamera am Bahnhof hatte die Jungs gefilmt. Nach der Veröffentlichung der Bilder stellten sich die drei. Erst leugnen sie, obwohl benutzte Kondome mit ihrer DNA übereinstimmen, dann sprechen sie von „Einvernehmlichen Sex“; sie kamen in U-Haft. Aber nur für ein paar Monate.
Nun der Prozess. Näheres ist nicht zu erfahren. Die Verhandlung findet hinter geschlossenen Türen statt, um die Täter (wohlgemerkt!) zu schützen. Die Staatsanwaltschaft ist sicher: Nora wurde dreimal vergewaltigt. Sie behält recht. Mohamad El-S. packt aus. Danach legten auch seine beiden Freunde Geständnisse ab.
Ein ungläubiges Grinsen der Erleichterung stand auf ihren Gesichtern geschrieben, als sie breitbeinig aus dem Gerichtsaal stolzierten. Kein Wunder. Wer hätte gedacht, dass Amir H, Can Osman D. und Mohamad El-S. mit Bewährungsstrafen von elf bis dreizehn Monaten und 500 Euro (!) Schmerzensgeld davonkommen?[..] Wahre Männer
Man fragt sich wirklich, wie Gerichte zu so gegensätzlichen Urteilen kommen können? Ein Mann bestreitet vehement, eine Vergewaltigung begangen zu haben und wird dafür zu 5 Jahren Gefängnis verurteilt, während die Geständnisse dreier Männer einer Gruppenvergewaltigung zu Freisprüchen (Bewährung) führen.
Nachtrag:
Desirée Ahme vom Pfalz-Express war ebenfalls vor Ort und hat folgendes zum Prozess geschrieben:
“Report vor Ort” in Darmstadt: Notorische Lügnerin Heidi Külzer zu 5 1/2 Jahren Haft verurteilt
Darmstadt. Mit einem Paukenschlag ging heute der Prozess gegen Heidi Külzer wegen Freiheitsberaubung zu Ende. Richterin Barbara Bunk, die den Vorsitz führte, gab das Urteil bekannt: 5 1/2 Jahre Haft für die Falschbeschuldigerin und notorische Lügnerin. Pfalz-Express
/strong
p
Diese Soziopathin wird nie wieder auf den Beinen kommen, niemand wird ihr mehr über den Weg trauen und im Knast wird sie untergehen! Ihre Eltern wird sie nie wiedersehen, es sei dem sie werden hundert. Ja, und die dicken Bezüge sind auch futsch…;)
Meine Mutter wusste schon 2001 dass Horst Arnhold unschuldig ist!
Die Justiz IST der Täter. Diese Frau hat nur das gemacht, was ihr die Justiz vollumfänglich ermöglicht hat. Diese Richter und Staatsanwälte wird niemand zur Verantwortung ziehen. Auch im Falle des Justizterroropfers Gustl Mollath wird man das erleben.
Übrigens ein tolles Wort „Justizterror“! Es wird ja von der Politik seit geraumer Zeit inflationäre gebraucht. Auf die Justiz passt das auch wie die Faust aufs Auge.
Zur Ausländergewalt – auch sexueller Gewalt – findet man unter http://www.deutscheopfer.de genügend von 2 Journalisten seriös recherchierte Fälle. Eine Karte des Schreckens inclusive.
Kleiner Hinweis:
Frau Külzer wurde nicht wegen Falschbeschuldigung verurteilt – sowas wäre verjährt -, sondern wegen mittelbarer Freiheitsberaubung.
Ich gebe Dir recht, ich habe das nicht klar genug heraus gestellt. Juristisch ist Deine Antwort natürlich korrekt.
„Man fragt sich wirklich, wie Gerichte zu so gegensätzlichen Urteilen kommen können? Ein Mann bestreitet vehement, eine Vergewaltigung begangen zu haben und wird dafür zu 5 Jahren Gefängnis verurteilt“
Er war halt das ideale Opfer. Sowohl von der hysterischen Ziege und notorischen Lügnerin, die ihm mehrere (!) Vergewaltigungen anhängen wollte (eine davon zu einer Zeit, wo ihr Rufmordopfer bereits in U-Haft war). Er war wenig geschätzt von Kollegen, hatte wenige Freunde, weniger Unterstützer.
Sein „soziales Kapital“ ging gegen Null. Insofern hat Frau K., je mehr sie dies merkte, ihre Stories gegen ihr Opfer immer weiter verschärft. Aber er war auch ein ideales Justizopfer. Sein Richter fand es uninteressant, dass die Frau eine notorische Lügnerin war. Das zog er nicht einmal in Erwägung – vor den Hintergrund eines Mannes ohne soziales Kapital. Er: Ein alkoholkranker Sportlehrer, sie eine engagierte, sehr hübsche Frau.
Was lag in dieser Konstellation näher, als sich als Richter auf die Seite der Frau zu stellen?
Zugleich muss mensch auch ins Kalkül ziehen, dass Frau K. eine hochgradig versierte – und eben sehr geschickte Lügnerin war. Sie brachte sich selbst Analfissuren bei und tat alles erdenklich mögliche, um ihre Lügenstory wenigstens plausibel wirken zu lassen. Wer in seinem Leben noch nie mit derartigen Betrüger-Naturen zu tun hatte, hält es schlicht nicht für mögich bzw. fällt aus allen Wolken, schon bei der Vorstellung, dass sich diese Frau das alles ausgedacht habe – und sich die Verletzungen sogar noch selbst beigebracht hat.
Sie stieß auf eine Staatsanwaltschaft, die sich für einen möglichen Beweis einer Unschuld für den vermeintlichen „Vergewaltiger“ eben nicht interessierte. Tatsächlich: An dieser Stelle weigerte sich die Staatsanwaltschaft und die von ihr beauftragte Polizei überhaupt zu ermitteln. Dass der „Vergewaltiger“ auch noch die Frau, die er „vergewaltigt“ hatte, anschwärzte, und als Lügnerin hinzustellen versuchte, das lag nach Ansicht der Staatsanwaltschaft in der Natur der Sache. Und da der Mann, nunja, eher ein Unsympath war, einer, ohne Freunde und soziale Unterstützung, einer, den seine eigene Partnerin offenkundig auch nicht traute – und die ihn noch während der U-Haft verließ:
All das machte ihn zum idealen Justizopfer.
Strafverschärfend (und dann auch noch: haftverschärfend) wirkte für den Mann, dass er seine „Tat“ stets bestritt. Aus richterlicher Sicht macht das ein besonders hartes Urteil notwendig. Was ganz schön heftig ist, zumal in diesem Fall.
Zur sogenannten „Gruppenvergewaltigung“ (vielleicht war es aber „nur“ eine sexuelle Gruppennötigung) kann ich keine Angaben machen, weil mir hier die erforderlichen Detailangaben fehlen, um auch nur in die Nähe einer zutreffenden Beurteilung zu gelangen. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass eine „orale“ Vergewaltigung vor Gericht ganz anders gewertet wird als das, was dem Justizopfer vorgeworfen wurde.
Hätte die notorische Lügnerin stattdessen von einer oralen Vergewaltigung berichtet, dann wäre für das Justizopfer höchstens 2 Jahre Haft zustande gekommen. Das erklärt einen guten Teil des Unterschieds. Der Umstand, dass bereits einige U-Haftmonate vorlagen, könnte mit erklären – zusammen mit den Geständnissen der Täter – dass es am Ende auf Bewährungsstrafen hinaus lief.
Im Zivilprozess würde es allerdings schwerlich bei „500 Euro Schmerzensgeld“ bleiben. So viel ist sicher. Vergleicht man Gerichtsurteile wird man übrigens sehr häufig finden, dass das „soziale Kapital“ der Angeklagten oftmals den Ausschlag gibt für das Strafmaß.
Das ist tatsächlcih so. Trifft also ein Opfer mit geringen sozialen Kapital auf Täter mit einem hohen sozialen Unterstützungsgrad, wird das Strafmaß ziemlich niedrig ausfallen. Bei exakt der gleichen Tat steigt das Strafmaß aber in der Rechtspraxis auf ein Mehrfaches (!), wenn sich diese Verhältnisse umkehren. Das ist quasi das sozialdarwinistische Kontinuum unserer Rechtssprechung…
In gewisser Weise ist das eine Art von doppelter Bestrafung – für diejenigen, die nur einen geringen Grad an sozialer Unterstützung erfahren. Falls es ein Trost sein sollte: In anderen Ländern gibt es diese Erscheinungen ebenfalls. Und zwar nicht zu knapp.
Das Urteil der „Gruppenvergewaltigung“ ist in zweierlei Hinsicht nicht vergleichbar. Der verlinkte Artikel sagt selber : „Näheres ist nicht zu erfahren. Der Prozess fand hinter verschlossenen Türen statt.“
Das hört sich nach Jugendgericht an, da steht nicht die Bestrafung im Vordergrund. Zumal jugendliche Ersttäter fahren selten ein. Obwohl „Näheres ist nicht zu erfahren“ ist, hat Oliver Schaum vorm Mund. Er ist wohl kein Feminist, gibt sich aber als Alpha und steht somit ganz in der Nähe von Weissen Rittern. Woher hat er denn dann seine „Informationen“, von Nora?
Der Bericht widerspricht sich auch häufig und wirft die Begriffe „Sexueller Missbrauch“ und „Vergewaltigung“ locker vom Hocker durcheinander und du übernimmst das auch. Er schreibt „Die beiden öffneten ihre Hosen, steckten Nora ihre prallen Schwänze in den Mund“. Nochmal: Nix genaues weiss mann nicht und wie geht das eigentlich, eine orale VG? Wurde Nora mit einer Schraubzwinge der Mund geöffnet? Und zur Erinnerung: Es waren vermutlich Jugendliche.
Es wird also vor Gericht anscheinend |immer noch immer| zwischen beiden Tatbeständen unterschieden. Die feministische Propaganda arbeitet zwar fleissig daran, den VG-Begriff möglichst auszudehnen, aber sie sind zum Glück noch nicht ganz durch damit und werden es hoffentlich auch nicht schaffen. Sie sind dabei, ein Rechtssystem zu unterwandern und in ihrem Sinne umzuschreiben, das sich aus jahrhundertelanger Erfahrung entwickelt hat.
@Wustbürgerich. Natürlich spielt die Persönlichkeit eines/r Angeklagten eine Rolle. Der Richter, der SA und die Schöffen sind auch Menschen und wenn einer kein Sympathieträger ist, dann wird er eben härter angefasst, wie Männer allgemein. Die soziale Herkunft spielt eine Rolle, wie einer sich ausdrücken kann, wie er auftritt, ob freundlich, nett, ob er eine gepflegte Erscheinung ist, das alles spielt mit hinein. Sollte es allerdings möglichst nicht. Spielt aber in der juristischen Ausbildung nur am Rande eine Rolle, wenn überhaupt. Bei der richterlichen Aus- und Fortbildung sollte es sogar die Hauptrolle spielen, dann könnten Urteile viel näher an der Wahrheit sich orientieren, Gerechtigkeit hätte eine größere Chance und es gäbe es nicht so viele selbstgerechte Urteile.
Das Subjektive und die inneren Zwänge einer Richterin sind bei Amtsgerichtsurteilen schon schlimm. Im Falle von Horst Arnold handelt sich es aber um ein Kapitalverbrechen, nicht um eine Lappalie. VGn sind, dem djb danken alle Göttinnen bei Emma und TAZ, in der Strafzumessung einem Mord gleichgestellt. Neuerdings wird es als ein so gravierendes Verbrechen angesehen, dass es nichtmal verjähren kann? Oder ist es nur so geplant, auf jeden Fall ist sie sehr, sehr lange.
Zumindest das Sozialleben eines so angeklagten ist fortan vernichtet. Bei einem Prozess, der sich so einschneidend auf das Leben eines Menschen auswirkt, möchte ich doch von einem Gericht und zuvor von der SA eine möglichst akribische und objektive Sachaufklärung erwarten, bevor sie das Leben eines Menschen vernichten. Heidi Külzer hat schon im Vorfeld so viel gelogen, das müsste jedem Ermittler auffallen, der nicht mit Scheuklappen so groß wie Scheunentore vor seinen Akten sitzt. Und sie log weiter auch während dem Prozess. Wenn Eine behauptet, von einem Angeklagten auf dem Marktplatz bedroht worden zu sein, der zu dem Zeitpunkt bereits in U-Haft saß, dann müssen jedem Richter sämtliche Alarmlampen hell aufleuchten und alle Alarmglocken laut schrillen. Wie gesagt, es geht in Juristenschland um ein Kapitalverbrechen! Das ich iÜ für stark überbewertet halte, aber das ist eine andere Sache.
Gruß
adler
„Man fragt sich wirklich, wie Gerichte zu so gegensätzlichen Urteilen kommen können? Ein Mann bestreitet vehement, eine Vergewaltigung begangen zu haben und wird dafür zu 5 Jahren Gefängnis verurteilt, während die Geständnisse dreier Männer einer Gruppenvergewaltigung zu Freisprüchen (Bewährung) führen.“
Diese Frage kann ich dir ganz einfach beantworten, der Mann, der zu 5 Jahren Haft verurteilt wurde war ein Deutscher. Die drei Männer, die Bewährungsstrafen bekommen haben, waren Ausländer, vermutlich Mohammedaner, ihren Namen nach Türken oder Araber. Es ist allgemein bekannt, daß diese Personengruppen einen Migrantenbonus erhalten, besonders von der Justiz in linksregierten Bundesländern, ganz besonders in Berlin. Hier handelt es sich um eine Zweiklassenjustiz auf ethnischer Grundlage, die kein Einzelfall zu sein scheint, sondern in der deutschen Justiz inzwischen der Regelfall sein dürfte.
Ich gebe Denjenigen recht, die hier geschrieben haben, dass man die Fälle nicht vergleichen kann.
Mir schwirrt da seit Tagen ein anderer Fall durch den Kopf, weswegen ich versucht habe, entsprechende Infos zu finden. In den Mainstream-Medien habe ich dazu nichts gefunden. Die Osnabrücker Zeitung, die diesen Fall veröffentlicht hatte, hat die Beiträge mittlerweile vom Netz genommen, weswegen ich auf Blogs, Foren und weniger bekannte Seiten zurückgreifen muss.
Unrechtsrepublik Österreich: – Türken dürfen Kinder vergewaltigen
http://wedismus.ning.com/forum/topics/turken-durfen-kinder-vergewaltigen?commentId=3703527%3AComment%3A61369&xg_source=activity
Muslimische Vergewaltigung einer Elfjährigen: Täter frei
http://sosheimat.wordpress.com/2011/05/27/muslimische-vergewaltigung-einer-elfjahrigen-tater-frei/
Muslimischer Vergewaltiger erhält Bewährungsstrafe
http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display-mit-Komm.154+M5b4b5c4c582.0.html
Muslimische Vergewaltigungs“kultur“
http://islam-deutschland.info/forum/viewtopic.php?t=1472
Zunehmende Scharia-Urteile durch Richter: der kalte Staatsstreich durch die deutsche Justiz
http://michael-mannheimer.info/2011/07/30/zunehmende-scharia-urteile-durch-richter-der-kalte-staatsstreich-durch-deutsche-justiz/
Da immer wieder Seiten vom Netz gehen, habe ich mehrere Links zu dem Fall eingestellt.
Zum dritten Mal hat jetzt ein Gericht über die Frage verhandelt, ob Frau Heidi K ü l z e r (jawohl, bitte immer Roß und Reiter nennen!!) mit ihrer Vergewaltigungsgeschichte die Wahrheit gesagt oder gelogen hat und ist nun endlich zu einem hoffentlich gerechten Urteil gekommen.
Wer die Leidensgeschichte des Herrn Arnold verfolgt hat, für den sind 5,5 Jahre viel zu wenig. Doch das Urteil ist mutig, basiert es doch ebenso auf Indizien, genauso wie schon das Urteil gegen Horst Arnold im Jahre 2002. Indizien deshalb, weil die klare Feststellung, daß gewaltsamer Analverkehr im Stehen technisch unmöglich ist, in der Urteilsbegründung -sofern in den Medien vollständig berichtet- zu kurz kam.
Gewichtiger ist jedoch, daß die Justiz mit diesem Urteil die gesamte Verantwortung für ihr Handeln allein dem Zeugen, in diesem Falle dem sogenannten „Opferzeugen“, übertragen hat, zumal die Überschrift lautet „Freiheitsberaubung“ und nicht etwa „Falschaussage mit schwerwiegenden Folgen“!
Damit verbunden ist das Eingeständnis der eigenen Unfähigkeit, für korrekte Urteile garantieren zu können. Ich kann nur hoffen, daß dies durch diesen Fall endlich einer breiten Öffentlichkeit bewußt geworden ist.
Da was sind die Konsequenzen?
Eine umfassende Reform der Strafjustiz, nach der es keine Strafurteile ohne hieb- und stichfeste Beweise, etwa DNA-Analysen, mehr geben darf?
Die Angehörigen von Herrn Arnold könnten zivilrechtliche Schadenersatzforderungen in 6-stelliger Höhe geltend machen (Anwaltskosten, Hausverkauf, 5 Jahre Lehrersgehalt, Schmerzensgeld und -am Ende- Beerdigungskosten.
Doch gegen wen? Gegen Frau Külzer oder gegen den Staat? Oder beide 50/50?
Wer beantwortet uns diese Fragen???
Mitschuldig haben sich jedoch noch andere gemacht, wenn nicht juristisch, so doch moralisch: Das gesamte berufliche Umfeld von Horst Arnold, dem die Lügengeschichten der Frau Külzer sattsam bekannt gewesen sein müssen! Vorgesetzte, Lehrerkollegen, Schüler und Eltern. Alle haben sie beim Prozeß gegen Horst Arnold geschwiegen, bzw. sich nicht als Zeugen gemeldet, Auch Jahre danach nicht. Aus Angst? Aus Gleichgültigkeit? Oder waren sie froh, den alkoholkranken Lehrer endlich aus dem Schuldienst entfernt zu haben?
“ Fünf Jahre unschuldig im Gefängnis
Christine Arnolds Vater saß fünf Jahre unschuldig im Gefängnis. Kurz nach der Haftentlassung starb Horst Arnold. Er verlor sein halbes Leben, weil eine Kollegin log, er habe sie vergewaltigt.
… Nun musste sich Heidi K. wegen ihrer vernichtenden Lügen vor Gericht verantworten. Arnolds Tochter ist dabei, als die Frau wegen schwerer Freiheitsberaubung zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt wird. Wie Christine Arnold und ihr Rechtsanwalt Hartmut Lierow das Urteil sehen, darüber sprachen sie mit Steffen Hallaschka im stern TV Studiogespräch.“
Hier kann man ausnahmsweise mal auf RTL (Stern-TV) klicken und sich einen guten Bericht ansehen, der die Tochter Christine Arnold, Heidi Külzer, RA Lierow, die Frauenbeauftragte etc.
Gut, dass es im Fernsehen endlich mal einen guten Bericht über Lügnerinnen sehen kann. Hier in der Mediathek von Stern-TV:
http://rtl-now.rtl.de/stern-tv/thema-ua-fuenf-jahre-unschuldig-im-gefaengnis.php?container_id=137509&player=1&season=0
Ansehen! Bitte
Danke für den Link, Leser.
Mir sind fast noch mal die Tränen gekommen, als die einzelnen Stationen von Horst Arnold gezeigt wurden.
Ich hoffe das die Frau, das sie uneinsichtig ist, genauso jeden Tag der Strafe auch absitzen muss wie seinerzeit Horst Arnold. Es wird abr hier garantiert einen Berufungsprozess geben, o das Strafmass milder ausfällt. 1 Jahr Bachblütentherappie z.B.
Wie viele andere auch kotzt es mich am meisten an, dass die wahren Haupptverantwortlichen ,Staatsanwalt und Richter, überhaupt keine Strafe erhalten.
Wussten Sie, dass Frau Bunk, die vorsitzende Richterin dieses Verfahrens, damals selbst den Haftbefehl nach der richterlichen Vorführung für Herrn Arnold unterschrieben hat? Wussten Sie, Wie viele vermeintlichen Gerüchte von Frau K sich als wahr bestätigt haben und wussten Sie, dass es mehrere Gutachten über Herrn A. gibt, die ihn als Narzissten, als Täter, sogar zu 100% als Täter bezeichnen und dass diese als Beweismittel abgelehnt wurden? Wussten Sie auch, dass dieser Mann schwerer Alkoholiker war und nicht nur mehrere Schüler, sondern auch Kolleginnen angenangen hat, seinen Penis vor Schülern gezeigt hat und dass damals nach seiner Verurteilung ebenso schlechte Presse über ihn veröffentlicht wurde, Wie heute über Frau K.? Und dass bis zu seinem Freispruch Tochter und Ex-Frau gesagt haben, er sei gewalttätig und sie wollten keinen Kontakt? Und dass er schon Jahre Herzkrank war, Wie sein Bruder? Mir erscheint das alles als einzig. Farce, jetzt macht man das alles aauch mit Frau K. Und letztendlich war niemand dabei und die Justitz hat, wenn überhaupt, den Fehler begangen, ebenso wie im Fall Mollath, etc. Ich denke, uns steht es nicht zu zu urteilen, die Medien veröffentlichen schon lange keine Fakten mehr und ob ein Mensch ein Soziopath oder *ähnliches ist, kann hier auch niemand beurteilen, oder sind Sie Psychaterin, Sofie? Ich finde dieses ganze Urteilen und all das Gerede, ob hier, über Herrn Wulff,Herrn Kachelmann usw. verwerflich. Und was ist denn bitte mit dem Sohn und den Angehörigen von Frau K.? Was können diese Menschen dafür? Hier wurde nichts wieder gut gemacht, hier hat nur wieder die Justiz einen Sündenbock gefunden, um keine Fehler zugeben zu müssen…
Zweite Reihe, dritte von links, ist das Heidi Külzer? :
http://www.gaz-reichelsheim.de/assets/images/Koll0902d.jpg
Vgl. auch
http://www.gaz-reichelsheim.de/html/foto_des_kollegiums_21_08_09.html
> Zweite Reihe, dritte von links, ist das Heidi Külzer? :
> http://www.gaz-reichelsheim.de/assets/images/Koll0902d.jpg
Ja das ist sie.
Hier ist das ausgeschnittene Bild zu sehen
http://www.wgvdl.com/forum3/index.php?id=46546