Petition zu Gesundheitsrisiken von Scheidungswaisen

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen die Verfahrensweisen bei Trennung und Scheidung grundlegend neu zu überdenken und zu ordnen unter dem Aspekt der emotionalen Gesundheitsrisiken der Scheidungswaisen.

Begründung

In Deutschland gibt es ca. 2,3 Mio. Scheidungswaisen. Ca. 1 Mio. dieser Kinder verlieren den Kontakt zu einem Elternteil aus virtuellen Gründen auf Dauer und haben ein erhebliches Risiko hierdurch emotional oder auch körperlich zu erkranken. Virtuell bedeutet, ein liebevoller und fürsorglicher Elternteil wird von dem anderen Elternteil durch die Verbreitung von Nichttatsachen, bzw. Tatsachen welche geschaffen werden, nicht mehr zum eigenen Kind gelassen. Diese Kinder werden hierdurch oft krank. Es sind „gemachte“ Schicksale, von denen sehr viele präventiv verhindert werden könnten.

Strittige Trennungen und Scheidungen der Eltern sind für die betroffenen Kinder schädlicher, als der Tod von nahen Angehörigen oder schweren Erkrankung der Eltern. Dies wurde in unabhängigen Studien durch deutsche, amerikanische, neuseeländische Forschungsgruppen, Prof. Adrian Gillesse, Dr. Irina Lehmann, u. a. über sog. IgE-Antikörper im Nabelschnurblut, Stresspeptides sowie über Immunmarker nachgewiesen.

60% aller Jugendsuizide kommen aus so genannten „Broken-Home-Situationen“ (Trennung-Scheidung)

Für die präventive Verhinderung der gemachten Schicksale gibt es keine Alternative zur Fortbildung aller Beteiligten.

Jugendämtern ist die Hoheitsaufgabe vom Gesetzgeber übertragen, der Jugend beizustehen und mit Hilfsangeboten Familien zu unterstützen, insbesondere dann, wenn es zu familiären Krisensituationen kommt. Diesen Gesetzes-Auftrag können Jugendämter bei weitem nicht ausreichend erfüllen. Beispielsweise lässt die föderalistische Ordnung faktisch keine Zusammenarbeit der Jugendämter über Landesgrenzen hinweg zu, wenn ein Elternteil mit Kindern über die Grenze eines Bundeslandes „flüchtet“. Hier gibt es großen Verbesserungsbedarf. Es fehlt an wirksamen Bundesvorgaben, die eine lösungsorientierte Zusammenarbeit zwischen den Bundesländern ermöglicht.

Familiengerichtsverfahren, die oft deutlich länger als 5 Jahre andauern sind kein Qualitätssiegel für ein sorgfältiges prozessuales Verfahren, sondern der Beweis dafür, dass viele Kinder und Eltern emotionalen großen Schaden nehmen und die hieraus resultierenden Behandlungskosten die soziale Gemeinschaft finanziell erheblich belasten. Die Tragweite der Traumatisierung macht es den Betroffenen der harten Fälle unmöglich sich der Situation angemessen zu positionieren und zu artikulieren, weil in diesen Fällen oft Psychiatrieaufenthalte notwendig werden und es signifikant zu suizidalen Verzweiflungstaten kommt. Es müssten hier nachhaltig neue Präventionslösungen aufgebaut werden. Lösungsorientierte, aufklärende und zeitnahe Kommunikation über Familiengerichte ist im Verfahren bisher nicht vorgesehen.

Der Verfasser bittet im Rahmen dieser Petition persönlich vorsprechen zu dürfen.

Mit der Bitte um Unterzeichnung der Petition habe ich diesselbe hier eingestellt [zur Petition]

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