Auszeichnungen und Ehrungen haben seit langer Zeit bei mir einen schalen Beigeschmack. Erstens gibt es diese zu häufig und haben alleine deshalb schon kaum einen Wert und zweitens hat man das Gefühl, es werden immer wieder die falschen ausgezeichnet. Als Beispiel sei hier der Friedensnobelpreis genannt, der oftmals Persönlichkeiten überreicht wurde, die ihn keinesfalls verdient hatten.
Nun darf sich auch noch das Bundesjustizministerium in die Galerie der Ehrungen einreihen für ein Gesetz, bei dem es kaum Gerechtigkeit geben kann. Davon abgesehen, wenn es eine negative Auszeichnung für Verschleppung von Gesetzen geben würde, dann dürfte sich besagtes Ministerium gerne an erster Stelle setzen. Ich denke dabei vor allen Dingen an das Gesetz zur gemeinsamen Sorge für Väter und Mütter ab Geburt, welches seit Jahrzehnten absichtlich verschleppt wird.
Justizministerium für gute Gesetzgebung geehrt
Die Deutsche Gesellschaft für Gesetzgebung (DGG) hat am Mittwoch, 26. Oktober 2011, im Reichstagsgebäude in Berlin den „Preis für gute Gesetzgebung“ an die Mitarbeiter des Bundesjustizministeriums vergeben, die 2009 das Versorgungsausgleichsgesetz erarbeitet haben. Die DGG hat diesen mit 5.000 Euro dotierten Preis mit Unterstützung der Stiftung Apfelbaum in diesem Jahr zum dritten Mal verliehen. Der Preis war 2007 von der Stiftung Apfelbaum mitinitiiert worden und wird alle zwei Jahre von der DGG ausgelobt. Der Vorsitzende der DGG, der CDU-Bundestagsabgeordnete Prof. Dr. Günter Krings, hob in seiner Laudatio hervor, dass die Preiswürdigkeit des Versorgungsausgleichsgesetzes auf dessen klarer Struktur und der Zusammenfassung der Regelungen aus bisher vier Gesetzen beruhe.Das Versorgungsausgleichsgesetz regelt Scheidungsfolgen. Am Anfang habe eine klare politische Entscheidung gestanden, die Rechtsfolgen einer Scheidung im Hinblick auf die Altersversorgung auf verständliche Weise zu ordnen, sagte Krings. Damit soll für die Bürger der Zugang zum Recht erleichtert werden. Bundestag
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