Kein Wille zum gemeinsamen Sorgerecht

Der Vorsitzende des Rechtsausschusses Siegfried Kauder hat am 06.02.2012 bekannt gegeben, das die Beratungen zum Gesetzentwurf über das gemeinsa­me elterliche Sorgerecht für nicht miteinander verhei­rateter Eltern einvernehmlich vertagt wurden. Wie ich bereits am Beispiel des Frauenhilfetelefongesetz erläutert habe, kann ein Gesetz mitunter recht schnell verabschiedet werden, wenn der Wille vorhanden ist. Interessanterweise hat gerade das Frauenministerium bisher keine Stellungnahme zum gemeinsamen Sorgerecht abgegeben.

Drucksache 17/8555 vom 06.02.2012
Bericht des Vorsitzenden des Rechtsausschusses Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen)

I.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat gemäß § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages einen Bericht des Rechtsausschusses über den Stand der Beratungen des Antrags auf Drucksache 17/3219 verlangt. Die Voraussetzungen für die Berichter­stattung liegen vor.

II.
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 17/3219 in sei­ner 88. Sitzung am 28. Januar 2011 in erster Lesung beraten und an den Rechtsausschuss zur federführenden Beratung und an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Mitberatung überwiesen.

III.
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat noch kein Votum abgegeben.

IV.
Der Rechtsausschuss hat die Beratung des Antrags auf Drucksache 17/ 3219 in seiner 62. Sitzung am 19. Oktober 2011 aufgenommen und die weitere Beratung auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einver­nehmlich vertagt. Zu dem Antrag liegen dem Rechtsausschuss mehrere Petitionen vor. Bericht des Rechtsausschusses

Aus diesem Grund kann man mit Fug und Recht behaupten, dass der Wille aller Parteien zum gemeinsamen Sorgerecht nicht vorhanden ist. Zwar hat die SPD kürzlich einen neuen Antrag zum Thema eingebracht, aber wie heißt es so schön: Papier ist geduldig. Der Volksmund sagt aber auch: wo ein Wille, da auch ein Weg.

2 Kommentare.

  1. Freitag, 2. März 2012 15:00 – 15:35 – 162. Sitzung Gemeinsames elterliches Sorgerecht für nicht miteinander verheiratete Eltern Top 31 Grüne 17/3219, 17/8555
    Danach noch im März Antrag der SPD: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/086/1708601.pdf

    SPD fällt mit Diskriminierungsvorschlag bei der Sorgerechtsreform in Steinzeit zurück.
    In Europa ist das Gemeinsame Sorgerecht die Regel. Das hat neben der FDP, die Familienpartei und die Piratenpartei längst verstanden.
    Die elterliche Sorge ist laut Grundgesetz Artikel 6 ein sogenanntes Pflichtrecht, aus dem kein Elternteil entlassen oder ausgegrenzt werden darf.
    Auch die verheirateten Väter sind empört über den Vorschlag der SPD, da es nicht vordergründig darum geht ein Recht zugeteilt zu bekommen, sondern darum, dass Kinder mit ihren Vätern aufwachsen sollen. Parität bei Sorge und Umgang, muss für die Kinder mit Leben erfüllt werden. Was nichts mit einem Trauschein zu tun hat. Die Sorgerechtsreform steht in der Pflicht für alle Kinder Vaterwochenendbesuche abzuschaffen, weil Väter keine Besucher sind und Kinder nicht länger durch den oberflächlichen Kontakt vernachlässigt werden dürfen.
    Das Recht des Kindes auf beide Eltern ist nicht verhandelbar, alles was nicht die Gemeinsame Sorge ab Vaterschaftsanerkennung /Feststellung /Geburt zum Ziel hat, jede Einschränkung, Hürde, Widerspruch, Schwelle, Kompromiss, jedes Glücksfeespiel der Mutter ist Rechtsbeugung, Grundgesetzwidrig, wiederspricht der Kinderrechtskonvention!
    Die moralische und ideologische Überhöhung nur eines Geschlechtes innerhalb einer Partnerschaft (und von außen) ist der Anfang vom Ende des Agierens auf einer Augenhöhe innerhalb der Partnerschaft.
    Kinder sollen wieder einen Vater von Geburt an haben, die selbstverständlichste, natürlichste Voraussetzung für eine gesunde Entwicklung.
    Die Botschaft muss lauten: Kinder, ihr braucht keine Angst mehr zu haben, ihr werdet Eure Mama und Euren Papa nicht mehr verlieren, wenn sie sich einmal nicht mehr so lieb haben sollten, das hat der Staat jetzt verstanden und hat alles dafür getan und geregelt.
    Papa und Mama brauchen sich nirgends darüber zu streiten, ob und wer sich um Euch kümmern wird, es werden im Normalfall immer BEIDE von Geburt an sein, weil sie wie in den anderen Ländern Europas das gemeinsame Sorgerecht unabhängig von einem Papier ausüben und sich damit der gelebten Elternschaft bewußt sind und bleiben.
    Es ging nie um das Recht, sondern um die Pflicht und das Glück elterliche Verantwortung zu leben und wahr zu nehmen.

  2. Helmuth Justin

    Das „Frauenministerium“ wird keine Stellungnahme abgeben, oder sie lautet: Fedeführend ist das Justizministerium.
    Für das BGB ist (immer) das Justizministerium zuständig…

    Es zeigt sich, dass die Gesetzgebung ihre Kompetenz immer mehr in Reaktion auf irgendetwas beschränkt, niemand traut sich an die Reform oder Neuschaffung/Neuordnung heran. So wird die Gestaltungsmöglichkeit nicht wahrgenommen. Oder man braucht sich nicht ins Fettnäpfchen setzen oder sich im Zentrum gesellschaftlicher Diskussionen zu sehen.

    Ein (tragisches) Beispiel:
    Zur Änderung (ich nennes es bewusst nicht „Reform“) des Vormundschaft (und Betreuungs-)Recht musste Kevin sterben. Jetzt kommt zum 5.7.12 die gesetzliche Obergrenze von 50 Vormundschaften oder Pflegschaften, die ein Vollzeitjugendamtsbediensteter maximal haben darf.
    Das war die Dredner Forderung von 2000. (damals vor 11 Jahren ! Das Vormundschaftsrecht ist übrigens so schon 111 Jahre alt.)
    Es wurde aber gleich noch eine Kontrollaufgabe der Pfleger/Vormünder eingebaut, so dass die Zahl 50 in der Praxis wohl kaum erreicht werden dürfte, wenn das Gesetz umgesetzt werden sollte. Aber die Zahl wurde nicht in 40 (obwohl vorgschlagen) geändert.
    Die neue Rolle (zum Mündel: ich bin Dein Freund) und zu Pflegeeltern oder Heimpersonal: Muss mal sehen, ob Sie das auch alles Richtig machen!) muss erst verinnerlicht werden. Schizophren, denn „das Jugendamt“, d.h. eine andere Fachkraft (des Sozialdienstes) hat ja das Heim oder die Pflegefamilie doch wohl ausgesucht…
    Wir werden sehen, was die Jugendämter daraus machen und ob die Jugendhilfen für Mündel oder Pfleglinge weiterhin die bisherige (hohe) Qualität haben oder durch dieses inhärente Misstrauen des Vormundes in der „neuen“ Rolle nun leiden..

    Als Antwort zum Erstkommentar: (Achtung: Satire!)
    Der Gesetzgeber möge beschließen, dass sich Eltern nie trennen dürfen.
    Wenn sie noch nicht zusammen leben, obwohl sie ein Kind zusammen gezeugt haben, müssen sie spätestens 1 Woche nach der Geburt (d.h. bei der Anmeldung beim Standesamt) einen gemeinsamen Wohnsitz nachweisen.
    Vor jedem Geschlechtsakt müssen die Elternteile einen Nachweis vorlegen, dass sie zur Erziehung und Betreuung des Kindes, das da evtl. entstehen kann, überhaupt geeignet sind.
    Ansonsten ist Geschlechtsverkehr verboten. Die Regelstrafe ist 18 Jahre, sie darf nicht unterschritten werden, kann aber auf 21 oder 27 Jahre verlängert werden…
    Die Schulen haben ihre in der jeweiligen Landesverfassung verankerte Pflicht, die Kinder in Hauswirtschaft und Kindererziehung zu schulen, wieder in den Vordergrund zu stellen und entsprechende Zertifikate (Arbeitstitel: „FfF – Fit for Fucking“) auszustellen. Bildunsginstitute bieten „Triple-F“-Kurse an.

    „Das Recht des Kindes auf beide Eltern ist nicht verhandelbar.“
    Schön wäre es!

    Die Leute denken heutzutage nicht mal mehr an AIDS oder Geschlechtskrankheiten, geschweige denn an die Erziehung eines evtl. daraus entstehenden Kindes und ob sie mit dem Geschlechtspartner zusammenbleiben wollen oder dieser zur (Mit-)Erziehung oder zumindest nach derzeitiger Rechtslage zur Finanzierung (Unterhaltspflicht) in der Lage ist.
    Und bei ersterem droht immerhin die Todesstrafe (oder bei guter Führung Lebenslänglich)…

    Es kommt ja nicht mal das Stellvertreterwahlrecht (Eltern wählen für ihre Kinder mit).

    Vielleicht sollte sich die übliche Industrie-Lobby (Nahrungsmittel für Kinder, Spielzeughersteller oder -Importeure, Baby- und Kindermoden, Laufrad-, Fahrrad-, Fahrradsitze- o. -Anhängerhersteller, Kindermöbelbauer oder -Importeure, etc.) mal einmischen und den Kaufkraftverlust bei getrenntlebenden Eltern monieren! Und deren Arbeitspflätze oder Wachstumsmöglichkeiten darstellen, wenn Eltern zusammenleben und Synergieeffekte in den Kauf neuer Produkte statt in den Second-/Third-Hand-Markt stecken!
    Auf gehts: Übrigens: „7% für Kinder“ (die Mehrwertsteuerdiskussion) darf dabei ruhig wieder entfacht werden.
    Auch die Autolobby soll mal darstellen, dass Familien mit Kinder größere Autos brauchen als Alleinerziehende. Und welche Absatzminderung sie durch das Getrenntleben in Kauf nehmen müssen!
    Immobilienmakler und das Bauhaupt- und -nebengewerbe geht auf die Barrikaden! Familien brauchen größeren Wohnraum als Alleinerziehende! Da gibt es lukrative Märkte, wenn das Trennungsverbot kommt. Denn die bisherigen Wohnlöcher sind dann zu klein, da muss neu gebaut werden!

    Auf gehts!
    Kann nur noch Jahre dauern… (Ende Satire)
    Und immerhin hat die SPD zeitnah (quasi sofort) nachgelegt. Das ist doch schon mal etwas…
    Sogar eine recht praktikable Lösung. Keine Reform, nein, aber eine gute Weiterentwicklung in die richtige Richtung. Abbau der bürokratischen Hürden (Alleinzuständigkeit der Jugendämter für Sorgeerklärungen) und Verlagerung der Sorgerechtsbeurkundung auf die Standesämter, bei denen die Eltern ohnehin aufschlagen. Und falls da keine Einigung erzielt wird (über den Familiennamen wird ja auch schon dort diskutiert), geht es weiter bis zur Gerichtsentscheidung über das Sorgerecht.