MANNdat Brief: Gesetz gegen Beschneidung

Rasierklingen für Genitalverstümmelung

Nachtrag
Dem Deutschen Bundestag liegt zurzeit ein Gesetzentwurf vor, der jegliche Art der Beschneidung von Mädchen ächtet, die Beschneidung von Jungen jedoch nicht.
Angesichts der oft schwerwiegenden, zum Teil tödlichen Konsequenzen, die Genitalverstümmelung auch bei Jungen und jungen Männern hat, ruft MANNdat dazu auf, unseren Offenen Brief an den Deutschen Bundestag zu schicken und gegen diesen Gesetzentwurf zu protestieren [MANNdat]

Offener Brief von MANNdat an den Deutschen Bundestag in Berlin vom 23.02.2010

Gesetzentwurf des Bundesrates
Drucksache 867/09 (Beschluss) 12.02.10
Gesetz gegen Beschneidung

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit o.g. Drucksache wird dem Bundestag ein Gesetzentwurf vorgelegt, der jegliche Art der Beschneidung von Mädchen auch außerhalb von Deutschland ächtet, Beschneidung von Jungen jedoch nicht, unabhängig davon, wie und mit welchen Konsequenzen sie durchgeführt wird.

Die Initiatoren und Initiatorinnen dieses Gesetzes ignorieren, dass eine Beschneidung an Jungen gleichermaßen einen irreparablen Eingriff an einem Kind darstellt, gegen den es sich nicht wehren kann. Es geht dabei um nichts weniger als um eine Verletzung der körperlichen Unversehrtheit und der Selbstbestimmung – und somit um Gewalt gegen Jungen.

Selbst bei einem operativen Eingriff mit strenger medizinischer Indikation können schwerste Komplikationen auftreten. Allein die Anzahl der Narkoseunfälle bei Beschneidungen von Babys in den USA wird auf mehrere hundert pro Jahr geschätzt. Weltweit werden aber Beschneidungen von Jungen mit primitivsten Werkzeugen und ohne Narkose vorgenommen, was nicht selten zu bleibenden Schäden, Zeugungsunfähigkeit oder gar zum Tode führt. In Südafrika sterben beispielsweise jährlich etwa 100 Jungen infolge solcher Beschneidungen.

Durch die Ausgrenzung von Jungen aus der Schutzwürdigkeit wird Gewalt gegen Jungen toleriert, wird die Unteilbarkeit der Menschenrechte ignoriert und die Verpflichtung zu einer geschlechtsneutralen Gesetzgebung missachtet.

Wir appellieren an Sie, den Gesetzesentwurf dahingehend zu ändern, dass auch die Beschneidung von Jungen weltweit zu ächten ist. Eine Beschneidung darf, außer bei akuten medizinischen Indikationen, überhaupt nur an volljährigen Personen mit deren ausdrücklichem Einverständnis vorgenommen werden [hier]

© MANNdat e.V.

10 Kommentare.

  1. Was_ist_das_fuer_ein_Staat

    Der kleine Unterschied…

    Unter einem religiösem Deckmantel kannst du in diesem Land alles machen. Dieser Staat und die herrschenden politische Kaste wird nie wieder etwas GEGEN eine Religion vorbringen.

    Besonders nicht, da Beschneidungen von Jungen vor allem bei Juden und Moslems üblich sind, wird dieser Staat niemals die Beschneidung von Jungen kriminalisieren, denn dann wären WIR gleich alle wieder Nazis.

    Also ist ganz klar: Da die Beschneidung von Mädchen nicht aus weltreligiösem Grund erfolgt, kann das verfolgt werden, bei der Beschneidung von Jungen würden aber zwei Weltreligionen fast grundsätzlich auf der Anklagebank sitzen und kein deutscher Politiker wird in den nächsten TAUSEND Jahre (da war doch was?!) einer Weltreligion ihrer Tradition berauben, und sei sie noch so menschenverachtend.

    Für unserer Regierung ist ein getötes Mädchen ein armes Opfer, ein getöteter Junge ein potenzieller Gewaltverbrecher, Vergewaltige, Macho, Unterhaltsverweigerer weniger.

    Im Prinzip sind wir auf dem selben Wege, wie zu Weimarcher Republik. Feige Demokraten, die es nicht wagen, bestimmte Gruppen und ihre Lobbyisten in ihren Aktivitäten einhalt zu gebieten.

  2. Kurzer Hinweis: Im Islam gibt es keine religiöse Vorschrift für eine Beschneidung der Jungen. Die Beschneidung von Jungen und Mädchen ist übernommene Tradition bei der Islamisierung. Im Gegensatz dazu ist bei den Juden die Beschneidung bei Jungen religiöse Pflicht. Soweit ich weiß muss bei den Juden ein Junge spätestens 8 Tage nach der Geburt beschnitten werden.

  3. @ Leo: Nicht ganz richtig. Beschneidung von Männern ist auch im Islam obligatorisch.
    Die Beschneidung von Frauen ist Resultat eines Synkretismus von islamischer Religion und afrikanischen Stammesbräuchen. Deshalb ist die weibliche Beschneidung ein regionales Phänomen, die der Jungen jedoch ein religiöses.

  4. *Gast* Kannst du die religiöse Vorschrift im Islam benennen?

  5. Kleiner Hinweis:
    Frauen werden bei der Genital“beschneidung“ die komplette Klitoris und die Schamlippen entfernt, Männern wird aber analog nicht die Eichel abgeschnitten (was mit Sicherheit sofort ver boten würde), sondern die Vorhaut entfernt was unter Umständen sogar medizinischnotwendig sein kann.

  6. *Heinz* Vergleiche nicht Äpfel mit Birnen, also die extremen Formen bei Frauen mit den weniger extremen bei Männern. Man könnte das auch umgekehrt machen. Im übrigen zeugt es von wenig medizinischer Kenntnis, wenn du die Klitoris mit der Eichel vergleichst.

  7. carina.Beier

    Mein ex Freund will meinen Sohn beschneiden lassen das möchte ich aber nicht wie kann ich mich dagegen wehren

  8. Ganz einfach: Es ist in Deutschland verboten, wird nur geduldet. Jede Operation ohne medizinische Indikation gilt als gefährliche Körperverletzung. Du verweigerst Deine Zustimmung, drohst dem Arzt mit Klage.

  9. Ich (ev. Getauft aber nicht gläubig) bin seit 2 Jahren mit einem muslimischen Mann verheiratet (auch nicht religiös, bete nicht, geht nicht in die Moschee…).
    Ich habe vor der Ehe immer ganz klar gesagt, dass ich kein religiöses Leben führen will und auch nicht mit einem religiösen Mann leben kann. Genau so habe ich immer ausgeschlossen seine Religion anzunehmen und immer zum Ausdruck gebracht, dass ich dagegen bin, dass unsere Kinder in der Zukunft religiös erzogen werden. Er hat diesem zugestimmt und mich geheiratet, weil er mich liebt.
    Auf einmal fängt er an, dass sein Sohn später mal beschnitten werden muss und dass seine Tochter Respekt vor ihm haben soll. Darauf hin habe ich ihm erklärt, dass er sein Selbstwertgefühl durch solche Maßnahme nicht aufbessern könne sonder an sich arbeiten soll und er sich entscheiden muss!
    Wenn er eine religiöse Frau hätte haben wollen, hätte er mich nicht heiraten dürfen.
    Was soll ich jetzt tun? Ich fühle mich so ohnmächtig, habe inzwischen schon gar keine Lust mehr mit meinem Mann Kinder zu bekommen.
    Wir leben hier in Deutschland, wo bekomme ich Rückendeckung?
    Dieses Thema zerstört noch unsere Ehe!
    Bitte helft mir!

  10. Hallo ich. Bei mir ist es ähnlich. Ich bin nicht gläubig und meine Frau möchte nun, dass unsere Kinder in die Kirche gehen und Kirchenunterricht bekommen. Ich respektiere das, denn es ist meiner Frau wichtig und ich liebe Sie nun schon seit 20 Jahren. Ich glaube bei Dir ist das weniger ein Problem der Religion. Ich würde als als ein Mangel an Respekt vor Dir bezeichnen. Was ist ihm wichtiger: die Liebe zu Dir oder seine Religionsausübung? Wie steht es bei Dir? Die Regeln, die er möchte, sind Teil seiner Kultur und sind ihm wichtig – wie sehr ist er es für Dich? Die Lösung kann nur ein Kompromiss sein, bei dem beiden Seiten nachgeben, aber nicht verlieren. Es ist eine Zeit der Prüfung für die Qualität der Ehe, wie sie noch viele Male auftreten wird. Kann man sich bei solch wichtigen Entscheidungen nicht einigen und fühlt sich einer unterlegen, wird sich das immer wieder negativ bemerkbar machen. Eine Ehe geht daran kaputt wie Du schon bemerkt hast. Ihr habt Euch festgefahren. Sag Deinem Mann wie Du Dich fühlst, wenn Dein Sohn beschnitten wird und Deine Tochter vor ihm Respekt zeigen soll. Das es weh tut, dass Du leidest. Vermeide ihm Schuld zu geben oder zu sagen was er machen soll, sondern schildere nur Deine Empfindungen. Versichere ihm Deiner Liebe. Wenn alles nicht funktioniert hole Dir Hilfe von aussen,z.B. einen Eheberater.
    Wenn Du nach Rückendeckung rufst, ist schon Krieg und es werden Geschütze aufgefahren. Die Ehe existiert dann nur noch auf dem Papier und ist damit vorbei. Suche Dir einen guten Rechtsanwalt und lass Dich scheiden. Wenn der gegenseitige Respekt nicht mehr da ist, muss man sich trennen, schon der Kinder wegen.