Offener Brief an den Rechtsausschuss zum gemeinsamen Sorgerecht

Auf Facebook wurde von Jörg Mathieu (Herausgeber/Chefredakteur) und Horst Schmeil (Redakteur) von PAPA-YA ein offener Brief an die Mitglieder des Ausschusses für Justiz des Deutschen Bundestages eingestellt, der von jedem veröffentlicht werden darf (bitte mit Namensnennung und Verweis auf PAPA-YA). Neben allseits bekannten Fakten, gibt es in dem offenen Brief trotzdem erstaunliches zu lesen. Davon abgesehen, kommt es zu keiner nennenswerten Änderung für Väter, wie ich bereits im meinem Bericht zum Thema ausführlich beschrieben habe. Neben verschiedenen Gesetzentwürfen gibt es auch Stellungnahmen diverser Sachverständiger, welche man hier abrufen kann.

Jörg Mathieu                                                Horst Schmeil
Im Birkenfeld 4                                               Spaldingsplatz 7
66125 Saarbrücken/Dudweiler                         18273 Güstrow

Dudweiler/Güstrow, 10.12.2012

An den Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages
Herrn Siegfried Kauder, MdB
Platz der Republik 1
10115 Berlin

Offener Brief an die Mitglieder des Ausschusses für Justiz des Deutschen Bundestages

Sehr geehrte Mitglieder des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages,

da wir als Beobachter an Ihrer Ausschusssitzung am 28.11.2012 zu den Gesetzentwürfen zur sogenannten Gleichstellung der Väter, die nicht mit den Müttern verheiratet sind, teilnehmen konnten, mussten wir feststellen, dass lediglich Interessenvertreter von Verbänden und Vereinen als Experten angehört wurden, die die Grundlagen der einzelnen Entwürfe im Wesentlichen für richtig hielten.

Als Mann, Vater und Großvater mehrerer Kinder und Enkel, musste ich 70 Jahre alt werden, um festzustellen, dass wir in einem Land leben, das im Begriff ist, sich selbst nicht nur zu dezimieren, sondern auch auf einem guten Weg ist, die demografische Insolvenz zu erfinden. Bei allem was wir in den letzten Jahren und Monaten zu diesem Thema recherchiert haben und was wir nun in ihrer Anhörung als Augen- und Ohrenzeuge wahrnehmen durften, wundert mich die Geburtenverweigerung des deutschen Volkes jedoch nicht wirklich.

Der demografische Supergau dieses Landes steht m.E. im direkten Zusammenhang mit der Familienpolitik in Deutschland. Bereits auf dem Familienkongress der CDU im Jahr 2001 hatte ich gegenüber der kinderlosen Frau Dr. Merkel geäußert, dass bei der jetzigen, sich verstärkenden Kinderfeindlichkeit und Abschaffung der Familie als Kernzelle der Gesellschaft, bei der die Väter ausgegrenzt und vernichtet werden, die Befürchtung besteht, dass unser Land ohne Väter in der Elternverantwortung ein Land ohne Rückgrat wird.

Zurück zur Anhörung am 28.11.2012…

Die Abgeordneten hatten lediglich Verbandsvertreter eingeladen, die die Meinung der Abgeordneten im Wesentlichen bestätigten. Nur wenige kritische Äußerungen zu den jeweiligen Entwürfen waren zu hören, z.B. dass Fristen zu kurz wären und Register bei irgendwelchen Ämtern nicht gut aufgehoben seien. Dass jedoch die Verfassungsfrage zu Elternrechten und  -pflichten, wie das Kinderrecht auf Pflege und Erziehung durch ihre Eltern, wie es das BVerfG am 01.04.2008 in seinem ersten Leitsatz verkündet hat, garantiert ist, muss wohl als „Aprilscherz“ vom Deutschen Bundestag aufgefasst worden sein.

Der Begriff „Kindeswohl“ wurde mehrfach in der Ausschusssitzung strapaziert, wobei keinerlei Information darüber gegeben wurde, was das eigentlich sei. Der anwesende Experte Prof. Willutzki soll deshalb mal gesagt haben, wenn ihm jemand diesen Begriff definieren kann, wird er ihn für den Nobelpreis vorschlagen. So wurde dieser Begriff bei der geplanten „Reform“ auch zum Inhalt der großen familienrechtlichen Mogelpackung: Wo Kindeswohl drauf steht, sind Mütterinteressen drin, mit dem Versprechen der damaligen und jetzigen Bundesjustizministerin; „Aber, meine Damen, seien Sie versichert, es wird sich nichts ändern.“, was auch von der derzeitigen Reform zu befürchten ist.

So bleibt die bisherige Diskriminierung der Väter und ihrer Kinder bestehen. Der EGMR und das BVerfG werden so wenigstens nicht beschäftigungslos, denn:

Die vom EGMR und BVerfG beanstandete Diskriminierung der Väter und damit auch der Kinder wurde keineswegs durch eine Gesetzesänderung in Erwägung gezogen. Es wurde lediglich durch die Antrags- und Widerspruchsregelung der Streit, von dem die eingeladenen Verbände leben, auf andere Bereiche verschoben, so hier auf den Begriff „Kindeswohl“, obwohl in der übrigen Welt über die UN-KRK für diesen Bereich „die besten Interessen der Kinder/des Kindes“ verwendet werden.

Deutschland schafft sich selbst ab, und politisch ist das so auch gewollt!? Bei einer Geburtenrate von 1,3 Kindern ist es wissenschaftlich erwiesen, dass eine Nation ausstirbt. Wie soll dieser Abwärtstrend aber gestoppt werden? Indem man Väter und Kinder weiterhin ihrer Rechte beraubt sicherlich nicht. Welchem Mann in Deutschland ist es noch zu empfehlen Vater zu werden, weil es sich lohnt Vater eines Kindes zu sein? Nein, meine Damen und Herren, wir können Männer in Deutschland nur noch davor warnen Väter zu werden, da die Chancen, dass sie ihre Kinder niemals wieder sehen und sie ins Leben begleiten können, keine Rechte an ihnen haben werden und in diesem Land unerwünscht sind, weit über 50% liegen.

Eine Reform des Familienrechts in Bezug auf die Entdiskriminierung kann deshalb nur dann Wirkung zeigen, wenn die besten Kindesinteressen gewahrt werden. Das geschieht immer noch durch die Eltern, die das natürliche Pflichtrecht dazu haben. Schutzgesetze für Kinder sind ausreichend vorhanden, so dass sie nicht verschärft werden müssen, sondern nur sinnvoll angewandt und durch Angebote im präventiven Bereich zu ergänzen sind, die die Eltern in die Lage versetzen, bei eigener nicht gelungener Sozialisation ihre Pflichtaufgaben wahrnehmen zu können.

Es ist doch Irrsinn, zur Prüfung aufzurufen, ob ein Elternteil, hier die Väter, zu Pflege und Erziehung geeignet sind, während den Müttern das in die Wiege gelegt sein soll. (Wie verträgt sich das mit der geforderten sozialen Geschlechtslosigkeit des Genderwahns?) Wir kennen aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit in der Familienhilfsarbeit genügend Fälle, in denen die Mütter versagen, aber zur Belohnung, weil die Väter dieses Versagen den Jugendämtern oder Familiengerichten mitteilen, den dauerhaften alleinigen Besitz der Kinder bekommen und damit ihr Leben finanzieren – auf Kosten der Väter oder der Allgemeinheit.

Deshalb vermissen wir in der Reform, dass automatisch bei Feststellung der Vaterschaft, was bereits vor der Geburt geschehen kann, alle grundgesetzlichen Garantien auch auf den Vater übergehen, damit dem Kind neben den Qualitäten der Mutter auch die Qualitäten des Vaters, nämlich Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse, Kompetenzen, Ressourcen und Kapazitäten, zuteil werden. Väter wollen das- Kinder auch.

Mit Verlaub. An einen Expertenstatus der geladenen „Experten“ hegen wir gewisse Zweifel. Lobbyisten wäre da wohl die treffendere Bezeichnung. Wie erklärt sich z.B. eine Frau Edith Schwab (VAMV) als Expertin. Eine Frau, die noch am Tag der Anhörung der SPD eine Unterschriftenkampagne mit ca. 3000 Zeichnungen pressewirksam in die Hand drückt. Eine Kampagne, die von Frauen- und Mütterverbänden gesteuert und manipuliert wurde. Aber ich möchte diesen Brief nicht dazu nutzen, den politischen Sumpf rund um die SPD und dem VAMV aufzuzeigen. Das überlassen wir in den nächsten Monaten den Kollegen der Presse. Nur so viel, wir wissen um den politischen Einfluss von Frau Schwab, deren offener Männer- und Väterhass weitläufig bekannt ist.

Des weiteren fragen wir uns natürlich auch, wie es eine Richterin mit der Ansicht – „Wir haben schon immer Wege gefunden das alleinige Sorgerecht durchzudrücken, und wir werden auch weiterhin Wege finden.“ – in die Expertenrunde gelangen konnte? Eine Richterin die Müttern abspricht, in der Zeit nach der Geburt überhaupt nur einen klaren Gedanken fassen zu können. „Mütter sind nach der Geburt selbst mit dem Öffnen von Post überfordert“. Da darf doch die Frage erlaubt sein, wie eine solche Mutter sich dann um ein neugeborenes Kind kümmern können soll.

Die vielzitierte Frist, egal ob 6, 8 oder 12 Wochen ist ein reines Druckmittel auf beide Eltern. Eine Mutter hat schon vorher neun Monate Zeit „in aller Ruhe“ darüber nachzudenken, ob sie den Vater dabei haben möchte oder eben nicht. Die Entscheidung,  ob ja oder nein, wird sicherlich nicht erst mit dem Kind in diese Welt gesetzt. Ein Vater ist nicht neun Monate der beste Schwangerschaftsbegleiter und Mutterunterstützer der Welt, und wird dann über Nacht zum kindeswohlgefährdenden Monster, dem man keine Elternverantwortung übertragen kann. Genau so wenig gibt es Väter, die man neun Monate nicht zu Gesicht bekommt, ihre Namen nicht weiß oder vergisst, die dann am Tag der Geburt dann laut hier schreien und das Sorgerecht beantragen werden. Männer sind zwar flexibel, jedoch keine Mutanten, die über Nacht vom Saulus zum Paulus werden oder umgekehrt.

Das Streichen der §§ 1626 a, 1671, 1672 BGB reicht aus, um eine annähernde geschlechtslose oder auch geschlechtsneutrale soziale Gerechtigkeit in Deutschland herzustellen, aber auch, um verantwortungsbewusst als Vater und Mutter die Kinder zu pflegen und zu erziehen. Damit schützen Sie die Interessen der Mütter weitgehender als mit der fortgeschriebenen Abwertung der Männer und Väter.

Horst Schmeil

gez. Jörg Mathieu – Chefredakteur PAPA-YA

Auf meine Frage an Jörg Mathieu auf Facebook, ob es der Tatsache entspricht, dass eine Richterin tatsächlich die Aussage getätigt hat, dass eine Mutter mit dem öffnen von Post überfordert sei, bekam ich noch folgende Mitteilung:

Zitat Carmen Hensgen – Richterin am Amtsgericht Alzey:

„Klärungsbedürftig ist zunächst aus meiner Sicht die Formulierung in § 1626a BGB „… trägt der andere Elternteil keine Gründe vor ….“. Vom Prinzip des Schweigens als Willenserklärung ist im deutschen Rechtssystem nur vorsichtig Gebrauch gemacht worden. Wenn die Formulierung meint, dass der andere Elternteil sich überhaupt nicht erklärt, so kann dies auch auf Umstände zurückzuführen sein, die der Gesetzgeber kaum als Zustimmung werten kann.

Viele Mütter, auf die gerade diese gesetzliche Regelung Anwendung findet, sind nach der Geburt mit der Situation an sich emotional und intellektuell überfordert. Viele dieser Mütter zeigen Tendenzen Post nicht zu öffnen, schon gar keine Gerichtspost, Briefe nicht zu beantworten und haben Probleme, ihren täglichen Lebensrhythmus zu strukturieren. Ist dann das Schweigen auf solche Anträge nicht eher ein Alarmsignal, die Situation in die das Kind geboren wurde, näher zu überprüfen?“

Zu diesem Komplex schreibt Jörg Mathieu weiter:

„…sind nach der Geburt mit der Situation an sich emotional und intellektuell überfordert. Viele dieser Mütter zeigen Tendenzen Post nicht zu öffnen, schon gar keine Gerichtspost, Briefe nicht zu beantworten und haben Probleme, ihren täglichen Lebensrhythmus zu strukturieren.“

Einer solchen Mutter gehört meiner Meinung nach das Sorgerecht entzogen. Wer es noch nicht einmal schafft seinen eigenen Alltag auf die Reihe zu bekommen, braucht entweder Hilfe, oder darf sich nicht auch noch um Kinder kümmern müssen/dürfen. Würde das in einer Begutachtung eines Vater stehen, könnte er froh sein, wenn er begleiteten Umgang bekommt.

Dem ist nichts hinzuzufügen 🙁

4 Kommentare.

  1. Danke, das sind weitere Blicke auf die Realitäten in die höheren Sphären. kein Wunder, dass man sie auch ohne Hintergrundwissen nicht nachvollziehen kann…..

  2. Einmal davon abgesehen, dass die Situation einer Mutter nach der Zeit ihrer Entbindung möglicherweise ihren ansonsten üblichen Tagesablauf nachhaltig zu beeinträchtigen geeignet ist, kann und sollte man einen Sorgerechtsentzug daheraus nicht ableiten. Dieser Nebenkriegsschauplatz ist absurd und führt ins Abseits.

    Die zum Zugang des gemeinsamen Sorgerechts für nicht verheiratete Väter unterschiedlichen „Experten“-Meinungen dürften auch nicht die Ursachen für das Problem sein, weswegen wir Väter ein Sorgerecht beantragen müssen, dass -auch von vornherein ungeeigneten- Müttern ab Geburt zusteht.
    Es sind die Interessen einer femokratischen Gesellschaftspolitik, die von Exekutive und Judikative umgesetzt wird und hinter der eine Lobby steht, für die Menschenrechtsverletzungen nicht der Rede wert sind und die hinter dem Gesetzesauftrag, das Kindeswohl zu beachten, eine müßige Pflicht sieht, die mit den dümmsten Argumenten von jedem Familiengericht ins Gegenteil verkehrt werden kann.

    Gerald Emmermann
    Väterwiderstand.de

  3. Ein Kind braucht Mutter UND Vater. Im Übrigen ist es besser, antisexuell oder heterosexuell zu sein, als homosexuell. Die Geburtenrate kann durch diverse ökologische Maßnahmen erhöht werden. Z. B. kann die ungerechte Vermögensverteilung durch Zerbrechen der €urokratie und durch Förderung von Schwundgeldern beseitigt werden. Dann können sich mehr Deutsche Kinder leisten. Eine Einwanderung ist nicht erforderlich. Mehr dazu auf meinem Blog.

  4. Sie stellen eine vorübergehende Zeit des Wochenbetts bei der Frau als dauerhafte Situation dar. Das ist am Thema vorbei und völlig überzogen. Da haben Siedie Richterin m.e. falsch verstehen wollen. Ich verstehe aber Ihren Zorn über die Ohnmacht vor der Rechtswsprechung.