Professor Amendt zum Weltmännertag

mann-maenner-alt-frau-frauen-jung1Erfolgreich und standfest für schöne, junge Frauen

Die Konstellation „reicher Mann, junge Frau“ ist so alt wie die Menschheit. Nach Ansicht des Geschlechter- und Generationenforschers Gerhard Amendt hat sie nichts von ihrer Gültigkeit eingebüßt, vielmehr erlebt sie heute sogar eine Renaissance. Betrachtungen zum Internationalen Männertag.

[..]Es geht nicht um das „bis das der Tod euch scheidet“, sondern um Solidarität innerhalb einer Generation. Und darum, ob wir unsere Geschichte selber schreiben oder ob wir sie uns von Pillen vorgeben lassen. So zeigt sich, dass Männertag und Frauentag zwar Monate auseinanderliegen, dass den einen Clara Zetkin und den anderen Gorbatschow ins Leben gerufen hat, dass die Schicksale von Männern und Frauen in Wirklichkeit aber unauflösbar miteinander verbunden sind [mehr]

Schafft die Männer- und Frauentage ab

mann-maenner-vater-vaeter-familien-finanzen-geld-wirtschaftgerd-altmann-pixelioMann zu sein ist so selbstverständlich wie Frau zu sein!

Deswegen brauchen wir keine “Gedenktage” des Mannes oder der Frau. Vor allem deswegen nicht, um gefragt zu werden, ob Männer noch eine Zukunft hätten [hier]

agens meint: schafft die Männer- und Frauentage ab.

Ein kurzer Ausschnitt aus der Pressemitteilung von agens:

– Männer brauchen keinen „Tag des Mannes“.
– Männer brauchen keinen Gedenk-Tag, Männer sind Denker.
– Männer sind keine Opfer, Männer sind Gestalter.
– Männer sind keine Bittsteller, Männer machen:

Männliche Mehrheiten haben die juristische Gleichberechtigung geschaffen. PDF – Pressemitteilung [hier]

Foto: Gerd Altmann / Pixelio.de

Seid fordernd, Männer!

maennertag-internaltional-symbol2Der Verein MANNdat e.V., die Piratenpartei mit der AG Männer (www.ag-maenner.de), der Verein “Freimann – Verein für Gleichberechtigung der Geschlechter und Mitbestimmung in der Arbeitswelt” Graz (www.freimann.at), Webjungs Beratungs- und Infozentrale für Jungen und junge Männer (www.webjungs.de), der Geschlechterdemokratie-Blog (www.geschlechterdemokratie.wordpress.com) und www.streitbar.eu – Forum für unabhängiges Denken veröffentlichen zum Weltmännertag eine gemeinsame Pressemeldung [hier]

Wir sind uns einig: Eine nachhaltige Geschlechterdemokratie kann es nur mit, nicht gegen Männer geben. Hier geht es zur Pressemeldung.

Gender Vorträge an Juristischer Fakultät

barbara-degen-frauenrechte-gleichberechtigungDie Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld richtet im aktuellen Wintersemester erstmals eine Gastprofessur ein, um genderspezifische Inhalte in Forschung und Lehre stärker als bisher zu verankern. Gastprofessorin ist im Wintersemester 2010/2011 Dr. Barbara Degen aus Bonn. Im Rahmen der Gastprofessur werden zwei Lehrveranstaltungen (Vorlesung und Seminar) sowie zwei Vorträge angeboten.

Damit wird ein neuer Raum eröffnet, in dem Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen, Praktiker und Studierende sowie die interessierte Öffentlichkeit Einsichten und Ausblicke im Bereich der rechtswissenschaftlichen Geschlechterforschung vorstellen und gemeinsam diskutieren können.

Die Lehrveranstaltungen behandeln „Historische Grundlagen der Frauenbewegung und der Frauenrechte“ (Vorlesung) und „Sexuelle Gewalt in der Rechtsgeschichte“ (Blockseminar). Außerdem finden zwei Vorträge über „Frauen in der 68er-Bewegung“ sowie „Justitia als Symbol der Gerechtigkeit“ statt [mehr]

Im Männerrechte-Forum schreibt OttoV dazu etwas sehr wichtiges:

Die Einrichtung eines solchen Lehrstuhls für genderspezifische Inhalte in Forschung und Lehre gerade in einer Juristischen Fakultät ist ein Widerspruch in sich, müßte doch Justitia unabhängig von Alter, Aussehen, Beruf, Rasse, Nationalität und vor allem unabhängig vom Geschlecht urteilen [hier]

Diese Informationen möchte ich meinen Lesern nicht vorenthalten 😉

WikiMANNia: Genderismus

Lustiges aus dem Bundesverfassungsgericht

justitia-frau-gerichte1In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Frau Sch…

hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 14. September 2010 einstimmig beschlossen:

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Der Beschwerdeführerin wird eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 300 € (in Worten: dreihundert Euro) auferlegt. Gründe:

1. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen. Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil die Beschwerdeführerin nicht einmal ansatzweise die Mindestanforderungen an eine substantiierte Begründung (§ 92, § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG) erfüllt. Mit dem angegriffenen Beschluss hat das Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen einen Beschluss des (damaligen) Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 12. November 2004 verworfen. Dass diese Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte der Beschwerdeführerin verletzen könnte, ist ihrem Vorbringen in keiner Weise zu entnehmen. Sie beschränkt sich vielmehr im Wesentlichen auf eine Kritik an Kulturschaffenden und begehrt vom Bundesverfassungsgericht eine Grundsatzentscheidung zu der Frage, ob die Musik von Richard Wagner an bestimmten Tagen aufgeführt werden darf. Sie hat dem Bundesverfassungsgericht ferner mitgeteilt, dass „Richter Bärli“ vom „Bundesbärengericht“ zwei Tage über eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geweint habe.

2. Die Verfassungsbeschwerde ist rechtsmissbräuchlich im Sinne von § 34 Abs. 2 BVerfGG. Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, dass seine Arbeitskapazität durch sinn- und substanzlose Verfassungsbeschwerden behindert wird und dass es dadurch den Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2010 – 2 BvR 1354/10 -, www.bverfg.de, Rn. 3). Trotz des zutreffenden Hinweises des Präsidialrats auf die völlig unzureichende Begründung der Verfassungsbeschwerde hat die Beschwerdeführerin auf einer Behandlung durch die Kammer bestanden und ihr völlig neben der angegriffenen Entscheidung liegendes Vorbringen vertieft, zuletzt etwa durch den Hinweis, dass es kein Zufall sein könne, dass in der Bundesversammlung am 30. Juni 2010 alle Politiker blaue Sachen getragen hätten.

Das brauche ich nicht kommentieren, der Text spricht für sich 😉

BVerfG: Nicht angenommene Beschwerde – 1 BvR 2070/10 –

Vaterschaftsanerkennung fehlerbehaftet

vater-vaterschaftsanerkennung-scheinvaterschaften

Für alle frischen und zukünftigen Väter, die nicht mit der Mutter verheiratet sind: Lest es, auch die, die noch nicht betroffen sind und sich hier „verirren“ – entlarvender kann ein Dokument nicht sein. Hier findet ihre jede Menge Väterpflichten, aber welche Pflichten werden von Müttern gefordert? Man(n) könnte auch sagen, das Patriarchat hält sich komischerweise bei den (Väter-)pflichten recht hartnäckig. Desweiteren sind mMn einige rechtliche Fehler enthalten. Lest dazu bitte am Ende meine Fußnoten.

Niederschrift über die Belehrung vor Anerkennung der Vaterschaft bzw. vor Anerkennung einer Unterhaltsverpflichtung

Die Urkundsperson
belehrte Herrn ______________________, geb. _____________________

vor Anerkennung der Vaterschaft bzw. einer Unterhaltsverpflichtung
nach deutschem Recht zu dem Kind ___________, geb. ______________
wie folgt:

Zunächst wurde mir die gesetzliche Empfängniszeit wie folgt mitgeteilt:

Weiter wurde ich darüber belehrt, dass mit dem Anerkenntnis die Verwandtschaft zwischen dem Kind und mir mit allen rechtlichen Konsequenzen begründet wird. Ich schulde damit dem Kind Unterhalt, ggf. auch über die Volljährigkeit hinaus. Ferner kann die Mutter des Kindes von mir im Bedarfsfall Erstattung der Entbindungskosten und Unterhalt vor und nach der Geburt verlangen; unter bestimmten Voraussetzungen kann der Unterhaltsanspruch wegen Betreuung des Kindes im Regelfall bis zu drei Jahren nach der Geburt bestehen.

Durch die Anerkennung wird das Kind mein gesetzlicher Erbe.

Ich bin zum Umgang mit dem Kind berechtigt, aber auch verpflichtet. Der Umgang mit dem Kind kann im Konfliktfall vom Familiengericht geregelt, aber nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.

Das Sorgerecht für das Kind steht der volljährigen Mutter zu. Ein gemeinsames Sorgerecht setzt voraus, dass sowohl die Mutter als auch ich in öffentlich beurkundeter Form erklären, die Sorge gemeinsam ausüben zu wollen. Auch tritt die gemeinsame Sorge von Gesetzes wegen ein, falls ich die Mutter heirate.

Das Kind trägt grundsätzlich den Namen der Mutter als Geburtsnamen. Wenn ich hiermit einverstanden bin, kann die Mutter dem Kind auch meinen Namen erteilen. Hierfür sind formgültige Erklärungen gegenüber dem Standesamt erforderlich.

vater-vaterschaftsanerkennung-scheinvaterschaften

Meine Vaterschaftsanerkennung wird nur wirksam, wenn die Mutter urkundlich zustimmt. Falls die Mutter nicht die elterliche Sorge ausüben kann, z. B. weil sie noch minderjährig ist, ist zusätzlich die Zustimmung des Kindes erforderlich. Diese wird durch seinen gesetzlichen Vertreter erklärt, z. B. einen Amtsvormund. Ist das Kind über 14 Jahre alt, kann es mit Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters selbst zustimmen.

Grundsätzlich kann eine Vaterschaft nicht anerkannt werden, solange noch die Vaterschaft eines anderen Mannes rechtwirksam besteht, z. B. des Ehemannes der Mutter. Das Gesetz macht hiervon eine Ausnahme. Ist das Kind nach Einleitung eines Scheidungsverfahrens zwischen seinen Eltern geboren, kann auch ein anderer Mann die Vaterschaft anerkennen. Dies muss aber spätestens bis zum Ablauf eines Jahres nach Rechtskraft des Scheidungsurteils geschehen. In diesem Fall wird die Vaterschaftsanerkennung wirksam, wenn ihr auch der – frühere – Ehemann der Mutter zustimmt.

Ich kann die Vaterschaft grundsätzlich nicht widerrufen. Ausnahmsweise habe ich ein Widerrufsrecht, wenn die Anerkennung nach einem Jahr noch nicht wirksam geworden ist, z. B. weil eine erforderliche Zustimmung hierzu noch fehlt. Den Widerruf muss ich in diesem Fall von einem Notar beurkunden lassen.

Ich kann die Vaterschaftsanerkennung gerichtlich anfechten, wenn mir Umstände bekannt werden, die gegen meine Vaterschaft sprechen. Eine solche Anfechtung ist nur binnen einer Frist von zwei Jahren möglich. Die Frist beginnt, sobald ich die gegen meine Vaterschaft sprechenden Umstände erfahre. Auch die Mutter oder das Kind können die Vaterschaft anfechten.

Die Anerkennung der Vaterschaft wird unwirksam, sobald durch das Gericht festgestellt wurde, dass der Anerkennende nicht der Vater des Kindes ist. Eine Anerkennung ist weiter unwirksam, wenn sie nicht den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs entspricht,sofern nicht seit dem Eintrag in das Personenstandsbuch mehr als fünf Jahre vergangen sind.

Bei ausländischer Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer Beteiligter kann die Anerkennung der Vaterschaft auch Rechtsfolgen nach deren Heimatrecht haben, z. B. hinsichtlich des Namens oder der Staatsangehörigkeit des Kindes. Im Zweifel können hierüber Auskünfte bei der Auslandsvertretung des betreffenden Staats eingeholt werden. Auch erteilen im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Standesämter hierüber Auskunft. Das Kind einer ausländischen Mutter erwirbt durch die Anerkennung die deutsche Staatsangehörigkeit.

vater-vaterschaftsanerkennung-scheinvaterschaften

Zugleich mit der Vaterschaftsanerkennung will ich mich zur Zahlung von Unterhalt verpflichten. Ich weiß, dass ich dem unterhaltsberechtigten Kind gesetzlichen Unterhalt schulde. Diese Pflicht endet nicht mit der Volljährigkeit, wenn sich das Kind darüber hinaus z. B. in Ausbildung befindet.

Das minderjährige Kind, das mit mir nicht in einem Haushalt lebt, kann wählen zwischen einem festen (bezifferten) und einem dynamischen Unterhalt[¹] (Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts). Der gesetzliche Mindestunterhalt orientiert sich an der Höhe des steuerrechtlich festgelegten Kinderfreibetrags. Wird dieser Freibetrag erhöht, steigt demgemäß auch der gesetzliche Mindestunterhalt. Dessen derzeitige Höhe ist mir bekannt.

Das auf das Kind entfallende Kindergeld ist zur Deckung seines Barbedarfs zu verwenden. Solange das Kind minderjährig ist, wird nur die Hälfte des Kindergelds hierfür angesetzt und kommt mir so durch Minderung meiner Zahlungsverpflichtung zugute. Denn die Mutter leistet in gleichwertiger Weise ihren Unterhaltsbeitrag durch die Betreuung des Kindes.

Neben dem laufenden Unterhalt kann mein Kind u. U. auch Mehrbedarf, z. B. im Falle einer Krankheit, geltend machen. In bestimmten Fällen kann es auch Sonderbedarf verlangen, wenn ein unregelmäßiger, außergewöhnlich hoher Bedarf auftritt, der nicht vom normalen Unterhalt gedeckt wird.

Mein Kind kann von mir Unterhalt rückwirkend bis zur Geburt verlangen[²]. Denn es war bisher aus rechtlichen Gründen an der Geltendmachung von Unterhalt gehindert, Soweit allerdings bis heute andere Personen oder Stellen, z. B. der „Scheinvater“, das Sozial- oder Jugendamt Unterhalt für mein Kind erbracht haben, ist sein Anspruch gegen mich nunmehr auf diese übergegangen. Insoweit kann ich mich nicht urkundlich zur Zahlung gegenüber dem Kind verpflichten.

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch bin ich auch verpflichtet, auf Verlangen alle zwei Jahre Auskunft über meine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs notwendig ist. Vor Ablauf von zwei Jahren kann Auskunft nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der zur Auskunft Verpflichtete später wesentlich höhere Einkünfte oder weiteres Vermögen erworben hat. Der Auskunftsanspruch kann notfalls mittels Antrags zum Familiengericht durchgesetzt werden.

vater-vaterschaftsanerkennung-scheinvaterschaften

Ändert sich der Unterhaltsbedarf des Kindes oder ändern sich meine Lebensverhältnisse (Einkommen, Familienstand usw.), können das Kind und auch ich Änderung der Unterhaltshöhe verlangen und ggf. durch Antrag zum Familiengericht durchsetzen. Eine außergerichtliche, also gütliche Regelung ist zur Vermeidung von Gerichtskosten unbedingt zu versuchen, bevor das Gericht eingeschaltet wird.

Mit der heutigen Beurkundung unterwerfe ich mich der sofortigen Zwangsvollstreckung. Falls ich nicht den fälligen Unterhalt leiste, kann aufgrund dieser Urkunde sofort mein Vermögen oder auch mein Lohn bzw. Gehalt oder sonstige Einkünfte gepfändet werden. Die vorsätzliche Verletzung der Unterhaltspflicht kann mit Geldstrafe oder mit Haft bis zu drei Jahren bestraft werden.

Ich bestätige hiermit, wie vorstehend belehrt worden zu sein und eine Ausfertigung dieser Niederschrift erhalten zu haben.

F, den

………………………………………… ………………………………………….

(Unterschrift des Vaters)                  (Unterschrift des Dolmetschers)

Die Aushändigung der o. g. Niederschrift und die eigenhändige Unterschrift

werden bestätigt.

F, den

…………………………………………………….

(Unterschrift der Urkundsperson

[¹] Noch kann der Vater entscheiden, für welchen Betrag er urkundlich bürgt.
[²] Unterhalt kann erst ab dem Monat geltend gemacht werden, ab der die Vaterschaft bekannt ist.

Das Ganze schreibe ich natürlich nur unter rechtlichem Vorbehalt, wer weiß heute schon, wann sich die jeweiligen Gesetze ändern. Wer unsicher ist, kann sich auf den Väterseiten – links im Blog unter Intern – umschauen. Eine gute Dokumentation zu der komplexen Thematik ist zu finden unter www.trennungsfaq.de

Da es immer wieder vorkommt, das wichtige Quellennachweise nicht mehr vorhanden sind, habe ich das Formular geladen und stelle es ebenfalls zur Verfügung [hier]

Links
Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e. V.: Formular zur Vaterschaftsanerkennung
WGvdL-Forum: Formular vom Jugendamt zur Belehrung hinsichtlich Vaterschaft

Lebenslänglich für Babymord einer Mutter

babysarg1Dieses Urteil ist in der Tat denkwürdig, weshalb ich es auch veröffentliche. Normalerweise werden Frauen, die ihre Babys kurz nach der Geburt umbringen, aller höchstens wegen §213 StGB „Minderschwerer Totschlag“ angeklagt, selten verurteilt und dann meisten noch auf Bewährung. Dieses wird mit der außergewöhnlichen, psychischen Belastung nach der Entbindung begründet. Da Mütter aber uneingeschränkte Rechte über „ihre“ geborenen sowie ungeborenen Kinder haben, kann ich die Tat beim besten Willen nicht nachvollziehen. Während der Schwangerschaften ist es den Frauen straflos möglich, ihre Kinder allein herrschend fast bis zur Geburt abzutreiben. Aber auch danach stehen ihnen weitreichende Rechte zu. Da wären zum einen die Babyklappen, die es mittlerweile in jeder größeren Stadt gibt, genauso wie anonyme Geburten. Adoptionen gibt und gab es schon immer. Was geht in solchen Frauen vor, die grenzenlos egoistisch meinen, dass ihnen das Leben unendlichen Spaß-Fun-Lifestyle-Faktoren bereit zu stellen hat? Wir werden es vermutlich nicht ergründen können.

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Alleiniges Sorgerecht bei Mutter trotz Aussetzung und Ablehnung des Kindes

bverfg-erster-senatEs gibt selten etwas, was mich wirklich sprachlos macht,  das unten verlinkte Urteil gehört auf jeden Fall dazu.

BVerfG • Az: 1 BvR 3189/09

[..]hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts am 14. Juli 2010 einstimmig beschlossen:

Die Beschlüsse des Amtsgerichts Köln vom 26. Mai 2009 – 313 F 49/08 – und des Oberlandesgerichts Köln vom 20. November 2009 – 25 UF 126/09 – verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes.

[..]Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Zurückweisung seines Antrags auf die Gestattung unbegleiteten und erweiterten Umgangs mit seinem Sohn.

1. a) Der Beschwerdeführer ist Vater eines aus einer kurzen Beziehung mit der damals verheirateten Kindesmutter stammenden, im April 2006 geborenen Sohnes. Die Kindesmutter setzte den Jungen unmittelbar nach der Geburt aus. Er kam an seinem 12. Lebenstag in eine Pflegefamilie, in der er seither lebt. Die Kindesmutter ist alleinige Inhaberin der elterlichen Sorge mit Ausnahme des Aufenthaltsbestimmungsrechts, das dem Jugendamt übertragen wurde. Umgangskontakte mit ihrem Sohn lehnt sie ab.

Zunächst einmal erinnert mich dieses Urteil erschreckenderweise an den Fall Görgülü. Auch dieser Vater kämpfte mehrere Jahre um das Sorgerecht für seinen Sohn, weil die Mutter ihr uneheliches Kind zur Adoption freigegeben hatte, obwohl der Vater sich um seinen Sohn kümmern wollte. Leider war es bis vor kurzem nicht möglich, das Väter unehelicher Kinder das Sorgerecht erhielten, wenn Mütter diesem nicht zustimmten.

Seit dem Beschluss – 1 BvR 420/09 – vom 21. Juli 2010 des BVerfG können auch Väter unehelicher Kinder jederzeit das Sorgerecht beantragen. Ob sie dieses erhalten, steht auf einem anderen Blatt und liegt wie immer im Ermessen der Gerichte. So bleibt zu hoffen übrig, das der Vater das Sorgerecht für sein Kind erhält und nicht mehr der Willkür der Mutter, des Jugendamtes, der Pflegeeltern und letztendlich der Gerichte unterliegt.

Urteil des BVerfG vom 14. Juli 2010 Az: 1 BvR 3189/09
OLG entzieht Mutter das Sorgerecht wegen fehlender Bindungstoleranz
Pressemitteilung Nr. 57/2010 • 3. August 2010 zum Urteil 1 BvR 420/09
WikiMANNia: Fall GörgülüSorgerechtUmgangsrechtUmgangsboykott

EU-Vertragsänderung wegen EURO geplant

eu-europaeischeunion-euro-sterne-bruessel-sarahc-pixeliodehib-Meldung • 2010_10/2010_349/01

Französischer Staatssekretär Lellouche verteidigt deutsch-französische Verständigung über eine Änderung des EU-Vertrages

Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union – 28.10.2010

Berlin: (hib/VOM) Der französische Staatssekretär für europäische Angelegenheiten, Pierre Lellouche, und Werner Hoyer (FDP), Staatsminister im Auswärtigen Amt, haben am Mittwoch in öffentlicher Sitzung vor den Abgeordneten des EU-Ausschusses bekräftigt, dass es beim Europäischen Gipfel am 28. und 29. Oktober darum geht, das System der gemeinsamen Währung zu verstetigen. Beide verteidigten die in der Vorwoche im französischen Badeort Deauville gefundene Verständigung zwischen Deutschland und Frankreich über eine Änderung des EU-Vertrages zur dauerhaften Stabilisierung des Euro [mehr]

Fast hatte ich es befürchtet, nun ist es also eingetreten. Vermutlich wird es in Zukunft ähnlich laufen wie bei hiesigen Grundgesetzänderungen. Was nicht passt, wird passend gemacht.

Bildquelle: Sarah C. von Pixelio.de
Angela Merkel bei ihrer Regierungserklärung am 28.10.2010 zur Vertragsänderung

Vorstellung 1. Männergesundheitsbericht

mann-maennergesundheit1Nun wurde der 1. Männergesundheitsbericht auch offiziell vorgestellt. Auf der gleichnamigen Homepage wurden dazu mittlerweile diverse Berichte und Pressemitteilungen veröffentlicht [hier]

Erstaunlich fand ich die Hinzuziehung von Frau Dr. Kristina Schröder als Vertreterin des Frauenministeriums zur Pressekonferenz. Deren Verlautbarung stelle ich nachfolgend ein.

Bundesfamilienministerin Dr. Kristina Schröder verwies bei der Vorstellung des Berichts darauf, dass die Bundesregierung erstmals ausdrücklich eine Jungen- und Männerpolitik betreibt: „Moderne Familienpolitik funktioniert nicht ohne die Männer. Wir wissen, dass inzwischen nicht Mädchen, sondern Jungen als Problemkinder erscheinen. Das liegt unter anderem daran, dass es in Kindergärten und Schulen kaum männliche Erzieher und Lehrer gibt, die Rollenvorbilder sein können. Die Aufgabe von Politik muss sein, faire Chancen für Jungen und Mädchen zu schaffen. Wir wollen deshalb mehr Jungen und Männer für zukunftsträchtige Erziehungs-, Sozial- und Gesundheitsberufe gewinnen. Deshalb starten wir zum Beispiel im nächsten Jahr den bundesweiten Boy’s Day. Durch diese Jungenförderung können wir dann auch auf falsche Männlichkeitsvorstellungen eine Antwort finden.“ [hier]

Jahrelang wurden nicht nur vom Frauenministerium die unglaublichsten Ausreden vorgebracht, um an Kosten für einen Männergesundheitsbericht zu sparen. Im übrigen findet sich der umfangreiche Schriftverkehr zur Ablehnung des Berichts diverser Ministerien auf der gleichen Homepage [hier]

Wenn Frau Dr. Schröder der Meinung ist, das moderne Familienpolitik nur mit Männern funktioniert, dann muss man sich doch fragen, warum im Namen des Ministeriums Männer nicht aufgeführt werden? Im übrigen wurde dieses bereits gefordert, wurde aber vom Frauenministerium abgelehnt. Als Resümee ihrer Beteiligung an der Pressekonferenz kann man nur hoffen, das nicht nur Worte, sondern auch Taten folgen werden.

Aber auch MANNdat hat zu diesem Thema einiges unternommen. Unter dem Suchbegriff „Männergesundheit“ sind eine Studie, Petitionen und Berichte zu finden [hier]

Auf SWR1 Rheinland-Pfalz wurde dieser Bericht heute morgen ebenfalls vorgestellt. Überraschenderweise und das ist auch der Grund meiner Erwähnung, hat die an der Studie beteiligte Frau Prof. Doris Bardehle sehr ruhig und sachlich gesprochen. Es war weder Häme zu hören, noch irgendwelche Seitenhiebe ala Männer sind doch selber schuld.

Der Mann – das ungesunde Wesen

Es ist nicht gut bestellt um die körperliche, seelische und soziale Gesundheit der Männer. Sie gehen seltener zum Arzt, leben ungesünder. Männer vernachlässigen sich selbst – und sie werden vernachlässigt. Das steht im ersten Männergesundheitsbericht.

Ein ausführlicher Bericht neben etlichen MP3-Dateien des SWR1 sind auf deren Homepage zu finden [hier]

Zum Schluss noch das wichtigste:  Der komplette Männergesundheitsbericht ist natürlich – wen wunderts – nicht kostenlos, im Gegensatz zum Frauengesundheitsbericht, der zumindest als PDF zu haben ist.

WikiMANNia: GesundheitRollenbildMännergesundheitsbericht ¹

¹ Muss noch aktualisiert werden (Stand 28.10.2010)

BMFSFJ berichtet über 23%ige Lohnlücke

frau-frauen-arbeit-beruf-job-lohndiskrimminierung-gender-pay-gap-fotograf-me-pixelioDas Wort Lohnlücke ist eine interessante Wortwahl, aber immerhin wird nicht mehr von Diskriminierung ge­spro­chen, ob­wohl das Frau­en­mi­ni­ste­rium die­ses im Gru­nde ge­nom­men doch meint. Des­we­gen soll­te man „un­se­ren“ Mi­ni­ste­rin­nen und Ab­ge­ord­ne­ten mal die Fra­ge stel­len, ob die­se be­reit sind, zu­gun­sten schlecht ver­die­nen­der Frau­en ei­ner Ge­halts­kür­zung zu­­zu­­stim­men, oder? Wie wä­re es da­mit, wenn Po­li­ti­ke­rin­nen mal ih­re ei­ge­nen Pa­ro­len um­set­zen wür­den?

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Nichtssagendes zum Tag des Mannes

maenner-weltmaennertag1Mehr hat das statistische Bundesamt zum Weltmännertag nicht zu sagen? Das ist einfach nur erbärmlich, wenn man bedenkt, was alles zu diversen Gedenktagen und Veranstaltungen zu Frauen betrieben und geschrieben wird.

Zum Tag des Mannes: Auf 1 000 Männer kommen 1 040 Frauen

WIESBADEN – Nach wie vor ist der kleinere Anteil der Bevölkerung unseres Landes männlich. Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) waren Ende 2009 rund 49% der insgesamt 81,8 Millionen Menschen in Deutschland Jungen und Männer. Allerdings hat sich in den letzten Jahrzehnten das Geschlechterverhältnis immer mehr angeglichen. 1961 standen zum Teil kriegsbedingt 1 000 Männern noch 1 127 Frauen gegenüber, Ende 2009 waren es nur noch 1 040 Frauen [mehr]

Menschenrechte – Frauen und Mädchen zuerst

RUMAENIEN ZWANGSHEIRATIst der Junge auf neben stehendem Bild etwa volljährig (Hochzeit in Rumänien, also EU-Bereich)? Wieso soll in diesem Fall laut Menschenrechtsbericht das Mädchens einen höheren Schutz/Aufmerksamkeit als der Junge erhalten? Beide sind noch Kinder und diese Ehe wurde durch den Familienclan arrangiert, der aus Frauen und Männern besteht. Im übrigen sehen diese beiden Kinder für mich eher wie Marionetten als wie glücklich Verheiratete aus.

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Linksextreme: „Haut den Chauvis vor den Latz!“

antifeminismus-schweiz-mann-maenner-frau-frauen-gender-mainstreaming-gleichberechtigungVon Arne Hoffmann

Kommunisten hetzen zu Gewalt gegen Feminismuskritiker auf

Seit der Schweizer „Verein Antifeministen“ für den 30. Oktober 2010 sein internationales Antifeministentreffen in Ütikon/Zürich angekündigt hatte, bricht ein Aufruhr los, wie ihn die Geschlechterdebatte in den letzten Jahrzehnten nicht erlebt hat.

Während nicht nur Blogs der neuen Männerrechtsbewegung, sondern auch die Presse weltweit über diese Ankündigung berichtete, versuchten in der Schweiz die verschiedensten Stellen, dieses Treffen zu sabotieren. Der Wirt Thomas Hofstetter, dessen Gaststätte „Die Waid“ dafür reserviert worden war, sagte urplötzlich und ohne Angabe von Gründen ab. Auch eine Anfrage von „eigentümlich frei“ nach seinen Motiven und ob er eventuell bedroht worden sei blieb unbeantwortet. Ein Mitarbeiter der Zürcher Kantonalbank, Pascal Büchi, verweigerte den Feminismuskritikern, angeblich auf Anweisung von höherer Stelle, die Eröffnung eines Kontos. Die Schweizer Presse beschimpfte die Teilnehmer des Treffens als „Machos“ und „Frauenfeinde“. Und nachdem die Veranstaltung jetzt trotz allem wie geplant über die Bühne gehen soll, rufen radikale Gruppe zu Gewaltakten dagegen auf – und beschmieren bereits die ersten Gebäude an dem Ort, wo das Treffen stattfinden soll [mehr]

Nur zur Info.

Schweizer Verein Antifeminismus.ch

Gender Pay Gap basiert auf fehlenden Daten

gleichberechtigung-gender-frauen-karikatur1Nachdem das statistische Bundesamt heute einen Artikel zum neuesten Gender Pay Gap heraus gegeben hat, fühlen sich sämtliche Medien berufen, weibliche Lohndiskriminierung bekannt zu machen. Allerdings haben sie einen relevanten Satz unterschlagen, denn selbst das statistische Bundesamt gibt an, das einige Faktoren nicht berücksichtigt werden konnten, da entsprechende Angaben fehlten. Dazu fielen mir als erstes die fehlenden Überstunden auf.

Eine Frage stelle ich mir allerdings schon seit etlichen Jahren und diese konnte bisher weder von Politikern, noch von Medien beantwortet werden.

Wieso stellen deutsche Unternehmen noch Männer ein, wenn Frauen 23% weniger Gehalt bekommen?

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Männer im Wandel? Was Frauen dazu sagen

Die Gleichstellungsbeauftragte Monika Ebeling (Dittmer) ist derzeit bei vielen Män­­ner­recht­lern positiv im Gespräch. Deshalb stelle ich ein Video mit genanntem Titel hier ein. Es kommen 4 Frauen zu Wort, die über ihre Vorstellung der männ­li­chen Eman­zi­pa­tion sprechen.

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Veranstaltung „Familienpolitik im Wandel“

alleinerziehender-vater-mit-kindern-fotograf_gerd_altmann_-geralt_stanly_dezignus-shapes_pixeliodePressemitteilung der FDP [hier][PDF]

Zur Veranstaltung „Familienpolitik im Wandel“ mit Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll am 26.10.2010 um 19:00 Uhr in 76669 Bad Schönborn, Hotel Villa Medici, Waldparkstr. 20 möchten wir Sie recht herzlich einladen.

Teilnehmerliste bei der Podiumsdiskussion „Familienrecht im Wandel“:

  1. Prof. Dr. Ulrich Goll (Justizminister und stellvertr. Ministerpräsident in BW)
  2. Edith Schwab (Fachanwältin für Familienrecht, Bundesvorsitzende des VAMV)
  3. Daniela Conrad-Graf (Familienrichterin am Amts- und Oberlandesgericht Karlsruhe)
  4. Reinhard Niederbühl (Leiter des Sozialen Dienstes der Stadt Karlsruhe)
  5. Franzjörg Krieg (Pädagoge, Landesvorsitzender des VAfK Baden Württemberg)
  6. Ursula Kodjoe Moderation (Dipl. Psychologin, Mediatorin, gerichtpsychologische Gutachterin)

Themenschwerpunkte:

  1. Sorgerecht für nicht eheliche Väter
  2. Projekt Elternkonsens in Baden Württemberg Cochemer Weg, Karlsruher Weg
  3. Fragen an die Politik / Lösungsansätze

Im Trennungs-FAQ-Forum steht dazu folgendes:

.. eine Podiumsdiskussion, deren Besetzung absolut spannend ist:

Minister Goll ist einer der sehr wenigen Politiker in der BRD, die es schon gewagt haben, gegen die Macht der Frauen- und Mütter-Lobby Väter-Positionen öffentlich zu vertreten. Ich denke da nur an die Absicht von Bundesjustizministerin Zypries, jeden Vater, der einen heimlichen Vaterschaftstest machen lässt, zu kriminalisieren.

Edith Schwab hat erst im August das Bundesverdienstkreuz verliehen bekommen. Die allgemeine Kritik daran ist dominant. Man muss nur „Schwab Bundesverdienstkreuz“ in google eingeben.

Richterin Conrad-Graf ist eine bemerkenswerte Richterin, die sicher nicht zu der Sorte gehört, die feministische Positionen im Familienrecht umsetzen.

Herr Niederbühl ist wohl diejenige Person in der familialen Intervention in Karlsruhe, die im radikalfeministisch bestimmten Karlsruher Klüngel die reformfreudigste Position einnimmt.

Und Ursula Kodjoe brauche ich in Väterkreisen wohl nicht extra vorzustellen.

Wir haben großes Interesse daran, dass diese Podiumsdiskussion vor Publikumsandrang aus allen Nähten platzt! [mehr]

Foto: Gerd Altmann/Pixelio.de
WikiMANNia: FamilieEin-Eltern-FamilieFlickwerkfamilie (Patchwork)
FemokratieBlog: Suchergebnisse „Edith Schwab“

MANNdat: Männer lebenslänglich benachteiligt

jungen-maenner-genderindexAnlässlich des bevorstehenden Weltmännertages am 03. November veröffentlichen wir zum ersten Mal einen Jungen- und Männer-Gen­der­index hier

Der von MANNdat erstellte Jungen- und Männer-Genderindex führt relevante Bereiche auf, in denen Jungen und Männer mittlerweile deutliche Nach­teile und Benachteiligungen aufweisen. Er liefert hierzu erstmalig Daten auf Länderebene, wie sie selbst bei den statistischen Ämtern von Bund und Ländern nicht zu finden sind.

Die Glaubwürdigkeit von Geschlechterpolitik wird sich daran messen lassen müssen, in wieweit sie bereit ist, sich auch diesen Bereichen zu widmen.

Lesen Sie die ausführliche Analyse hier

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Kristina Schröders Kampf für den Zivildienst

kristina_schroeder1Deutscher Bundestag • Stenografischer Bericht • 47. Sitzung
Plenarprotokoll 17/47 • Berlin, Freitag, den 11. Juni 2010

Rede im Deutschen Bundestag von Bundesministerin Kristina Schröder zur 1. Lesung Wehrrechtsänderungsgesetz, Freitag, 11. Juni 2010

[..]Stattdessen will ich die Gelegenheit nutzen, endlich einmal mit drei Mythen um den Zivildienst aufzuräumen, die eine sachliche Diskussion aus meiner Sicht hin und wieder etwas erschwert haben.

„Zivildienst für Profit“ heißt der erste Mythos. Ich meine damit die Behauptung, 30 Prozent der Zivildienstleistenden – nämlich vor allem Zivis in Krankenhäusern – würden nicht für das Gemeinwohl, sondern für den Profit privater Unternehmer arbeiten. Sie alle wissen aus Ihren Wahlkreisen, dass es heute fast keine Krankenhäuser mehr in Trägerschaft einer Kommune oder eines Landkreises gibt. Jedes Kreiskrankenhaus ist heute als eigenständige GmbH organisiert, landet also deshalb in der Schublade mit dem Label „gewinnorientierte Einrichtung“. Die genannten statistischen 30 Prozent kommen dadurch zustande, dass man diese rechtlich selbständigen Krankenhäuser als „profitorientiert“ einsortiert – und den Zivildienst gleich mit! Diese Argumentation greift aber zu kurz!

Man kann über das Für und Wider bestimmter Trägerstrukturen lange streiten, meine Damen und Herren. Aber das ist eine gesundheitspolitische Diskussion. Für die Frage, welche Schlüsse wir aus der Verkürzung der Wehrpflicht für den Zivildienst ziehen, sind Trägerstrukturen einzelner Krankenhäuser irrelevant! Die Praxis im Zivildienst ist nämlich absolut klar und einfach – und im Übrigen inzwischen mehrfach gerichtlich bestätigt: Als Zivildienststelle anerkannt werden nur Einrichtungen, die entweder vom Finanzamt von der Körperschafts- und Umsatzsteuer befreit sind oder die in den Krankenhausbedarfsplan eines Landes aufgenommen worden sind. Das Bundesamt für Zivildienst hält sich strikt an diese vor Ort getroffenen Einschätzungen zur Förderungswürdigkeit einzelner Einrichtungen.

kristina_schroeder1(Anm. vermutlich der zweite Mythos) Realitätsfern, meine Damen und Herren, sind auch die Diskussionen um die Arbeitsmarktneutralität des Zivildienstes.

Klar: Wenn Sie in Deutschland von heute auf morgen alle diejenigen aus dem Sozialbereich abziehen würden, die sich dort ohne Planstelle engagieren, dann gäbe es sicher ein ernstes Problem. Auch das kann man weitschweifig diskutieren – aber bitte im richtigen Zusammenhang!

Arbeitsmarktpolitische Diskussionen auf dem Rücken des Zivildienstes auszutragen, ist weder fair noch sachgemäß. Die Frage der Arbeitsmarktneutralität wird ja gerade beim Zivildienst am schärfsten kontrolliert. Anders als etwa beim FSJ wird jeder einzelne Platz streng auch auf seine Arbeitsmarktneutralität geprüft. Knapp 100 Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter des Bundesamtes sind ständig bundesweit unterwegs, um die Einhaltung der strikten Vorgaben zu kontrollieren. Ein vergleichbar engmaschiges Netz an Kontrollen kennt keine der vielen anderen Engagementformen. Allein deshalb halte ich es für sachlich nicht gerechtfertigt, Zivildienst und Arbeitsmarktpolitik gegeneinander auszuspielen.

Für sachlich unbegründet halte ich auch den dritten Mythos, der in den Diskussionen der letzten Wochen immer wieder bemüht wurde. Da wurde ja gelegentlich der Eindruck erweckt, als müsste man junge Männer aus der Versklavung durch den Zivildienst befreien. Und da frage ich mich dann schon, mit wie vielen Zivildienstleistenden diejenigen, die hier die Befreier vom Joch des Zivildienstes geben, eigentlich gesprochen haben. Entscheidend für die Bewertung des Zivildienstes ist die Bewertung durch die Zivis selbst, und dazu kann ich nur sagen: Für die jungen Männer spielt der verpflichtende Charakter des Zivildienstes ganz überwiegend kaum eine Rolle, was vermutlich damit zu tun hat, dass ihnen eine Vielzahl unterschiedlicher Angebote offen steht: Rund 98 Prozent aller Zivildienstpflichtigen suchen sich selber ihre Dienststelle und vereinbaren dann die Einzelheiten des Dienstes direkt mit der Einrichtung.

kristina_schroeder1Diese Selbststeuerung funktioniert exzellent. Sie sorgt in der Regel für eine hohe Motivation der jungen Männer. Sie sorgt für einen Wettbewerb der Dienststellen um die jungen Männer. Und sie führt dazu, dass praktisch alle Zivis am Ende ihrer Zeit ein ausgesprochen positives Fazit ziehen [BMFSFJ]

Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man über die Argumente der Ministerin glatt lachen. Da erdreistet sich die Gute doch tatsächlich beim Zivildienst von Fairnis zu sprechen, denn diese solle man doch bitte nicht außer acht lassen. Wenn der Zivildienst für junge Männer so toll ist, dann frage ich mich, wieso dieser nicht auf eine freiwillige Basis gestellt werden kann. Nachtrag: da werden ja in der Tat Änderungen auf den Weg gebracht, die hoffentlich bald umgesetzt werden.

Der Einzige, der wirklich gut argumentiert hat, war Paul Schäfer (Köln) (DIE LINKE), im Plenarprotokoll ab Seite 4.819 oder Seite 9. Er hat fast alle Punkte vorgetragen, die aus männerrechtlicher Sicht beanstandet werden. Natürlich ist mir bewusst, das es sich aus der Opposition heraus gut argumentieren lässt.

Auch dieser Beitrag ist aus der „Abteilung“ Entwürfe 😉

Plenarprotokoll 17/47 vom 11.06.2010
WikiMANNia: Zwangsdienst

Bösartiger Rundumschlag gegen Männer

mann-vater-vaeter-frau-mutter-muetter-kind-familienzerstoerung-trennung-scheidung-umgangsboykottDie Männer-Rechte • von Thomas Gesterkamp [hier]

Zugegeben, in der Männerbewegung ist dieses Thema schon lange durch. Die Probleme des Herrn Gesterkamp mit den Männerrechten wurden ausgiebig diskutiert auf Blogs/Foren und sogar in diversen, bekannten Medien. Da ich der Meinung war, das dieser Artikel von mir längst veröffentlicht ist, machte ich mich auf die Suche und fand diesen zu meinem bedauern im Entwürfe-Ordner. Da sich mein Leserkreis und auch die Verbreitungsart kontinuierlich erweitert, stelle ich diesen Beitrag dennoch online. Der gesamte Text wurde bereits vor Monaten geschrieben und so wäre es aus meiner Sicht schade, wen er im Orkus verschwinden würde. Außerdem gibt es einen neuen Entwurf, in dem ich auf diesen Beitrag verweisen wollte. Nun zum Thema.

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