BVerfG ist ein pures Machtinstrument

bverfg-erster-senatPressemitteilung Nr. 63/2010 vom 17. August 2010
Beschluss vom 21. Juli 2010 – 1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07

Der erste Senat des Bundesverfassungsgericht hat am 21. Juli 2010 beschlossen:

Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz verfassungswidrig

Das die Ehe zwischen Mann und Frau im Laufe der letzten Jahre immer mehr pervertiert wurde, ist ja nichts Neues. Im Grunde genommen bleibt nur noch die Frage übrig, warum es für Schwule und Lesben keine Ehe geben darf, wenn diese analog zu heterosexuellen Paaren mehr und mehr die gleichen Rechte bekommen.

Was mich aber am meisten an diesem Urteil aufgeregt hat und das ist überhaupt der Grund dieses Beitrages: dem Gesetzgeber wurde neben einer denkbar kurzen Frist auch genaue Vorgaben für eine Gesetzesänderung gegeben.

Der Gesetzgeber hat bis zum 31. Dezember 2010 eine Neuregelung für die vom Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1997 (BGBl I S. 378) betroffenen Altfälle zu treffen, die diese Gleichheitsverstöße in dem Zeitraum zwischen dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften vom 16. Februar 2001 (BGBl I S. 266) bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts vom 24. Dezember 2008 (BGBl I S. 3018) beseitigt.

Wenn es aber um Diskriminierung von Vätern geht und um die elementaren Rechte eines Kindes auf seinen Vater, dann werden kaum Vorgaben gemacht und auch beim letzten Urteil zum fehlenden Sorgerecht nichtehelicher Väter hat das BVerfG (1 BvR 420/09)  nur schwammig argumentiert. Eine Frist wurde überhaupt nicht gesetzt.

77 Wegen der getroffenen Übergangsregelung wird davon abgesehen, dem Gesetzgeber eine Frist für die vorzunehmende Neuregelung zu setzen, zumal die Bundesregierung im Verfahren erklärt hat, dass es schon Vorüberlegungen für eine gesetzliche Neuregelung gibt [hier]

Wie man dem Handeln des BVerfG entnehmen kann, ist diese höchste richterliche Instanz ein pures Machtinstrument zum Wohle der Politikerkaste und deren Helfershelfer.

Elternbrief häusliche Gewalt

haeusliche-gewalt-kinder-domestic-violence-childrenNachfolgenden Aufruf habe ich dem Forum Männerrechte von MANNdat entnommen und finde diesen un­ter­stüt­zens­wert.

Es ist ja leider nichts Außergewöhnliches, dass öffentliche Stel­len und so­zia­le Hilfs­or­ga­ni­sa­tio­nen bei häus­li­cher Ge­walt lü­gen, ver­fäl­schen und un­an­ge­neh­me Wahr­hei­ten ver­schwei­gen, was das Zeug hält.

Aber der Extrabrief „Kinder leiden mit – Rat und Hilfe bei häus­li­cher Ge­walt“, he­raus­ge­ge­ben vom „Ar­beits­kreis Neue Er­zie­hung e.V.“ und ge­för­dert vom Bun­des­mi­ni­ste­ri­um für al­lein­er­zie­hen­de Müt­ter, Se­nio­rin­nen, Frau­en und Mäd­chen, hat mich dann doch um­ge­hau­en in sei­ner durch­gän­gig ne­ga­ti­ven Dar­stel­lung von Män­nern als po­ten­ziel­le Ge­walt­tä­ter. Man kann ihn sich an­se­hen und he­run­ter­la­den [hier]

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FES in Trier – Frauenpower in der Politik

katharina-die-grossedie Friedrich-Ebert-Stiftung, Regionalbüro Mainz, lädt herzlich zur Veranstaltung

„Steter Tropfen höhlt den Stein – Frauenpower in der Politik“

am Dienstag, dem 31.08.2010, ab 18.00 Uhr in die Europäische Kunstakademie, Aachener Straße 63, 54294 Trier ein.

Mit Bundesministerin a.D. Heidemarie Wieczorek-Zeul, Staatsministerin Malu Dreyer, der stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Elke Ferner, und der stellvertretenden Juso-Landesvorsitzenden aus Rheinland-Pfalz, Anna Gros, ist es gelungen, hochkarätige Vertreterinnen aus drei Politikerinnen-Generationen zum Gespräch zu gewinnen.

Zweites Highlight ist der anschließende Chansonabend mit Esther Borkam und Sebastian Matz. Wir würden uns sehr freuen, Sie vor Ort als unseren Gast begrüßen zu dürfen und möchten Sie bitten, interessierte Bekannte ebenfalls auf die Veranstaltung aufmerksam zu machen. Hierfür bereits im Voraus herzlichen Dank!
Im Anschluss an den offiziellen Teil laden wir wie immer zu einem kleinen Imbiss/Umtrunk ein. Um Anmeldung wird gebeten. Eine Anmeldebestätigung erfolgt nicht. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Stephanie Hepper • Friedrich-Ebert-Stiftung
Regionalbüro Mainz • Rheinland-Pfalz / Saarland
Große Bleiche 18-20 • 55116 Mainz
Tel.: 06131 / 96067-12 • Fax: 06131 / 96067-66
Stephanie.Hepper@fes.de • www.fes.de/mainz

Sollte jemand in Trier und Umgebung wohnen, wäre eine Teilnahme sicher nicht schlecht. Argumente findet man bei MANNdat und auf WikiMANNia 😉

WikiMANNia: Frauen in der PolitikFrauenförderungFrauenquote

Petition gegen Kostenübernahme bei Abtreibung

petition_digital_signieren1Petition: Gesetzliche Krankenversicherung – Leistungen – Keine Finanzierung von Abtreibungen ohne notfallmedizinische Indikation vom 14.07.2010

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen …
dass die Finanzierung der Abtreibung ohne notfallmedizinische Indikation aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen wird.

Begründung

Eine normalverlaufende Schwangerschaft ist ein natürlicher Vorgang ohne krankenhaften Bezug. Der Abruch einer Schwangerschaft darf nicht weiterhin durch die Solidargemeinschaft der Versicherten finanziert werden, während wichtige medizinische Leistungen aus dem Katalog gestrichen werden.
Außerdem soll die Regierung endlich ihrem verfassungsgerichtlichem Auftrag folgen und eine Überprüfung der Abtreibungspraxis vornehmen.
Die bis jetzt vorgenommenen halbherzigen Korrekturen haben keinen Schutz für die lebensfähig abgetriebenen Kinder bewirkt.
29795 abgetriebene Kinder im ersten Quartal 2010 sind ein Scandal für unser Land und ein nicht mehr gut zu machendes Verbrechen.
Wenn Politiker gemäß ihrem Amtseid Schaden vom deutschen Volk abwenden wollen muß jetzt endlich was gegen den Kindermord im Mutterleib geschehen.
Auch ein Ungeborenes fällt unter den Schutz der Menschenrechte [hier]

Bei dieser Petition ist mir aufgefallen, das es mehr Forenbeiträge als Mitzeichner gibt (Aktueller Stand 15.08.2010: Mitzeichner 136, Forenbeiträge 372). Aber ehrlich gesagt, weiß ich nicht, ob ich diese Petition unterstützen soll. Aus meiner Sicht gäbe es jede Menge andere Maßnahmen, um die hohen Abtreibungszahlen niedriger werden zu lassen. In der Schule müsste m.E.besser aufgeklärt werden, damit etliche Mädchen und Frauen eine Abtreibung nicht als etwas selbstverständliches betrachten. Solange aber Mitarbeiterinnen von Organisationen wie z.B. Pro Familia nicht neutral beraten, tragen auch sie zu einem Desaster vieler Männer und Frauen bei. Für mich persönlich wäre eine Abtreibung niemals in Frage gekommen, denn das wäre in meinen Augen Mord an einem Baby gewesen. Ich kann aber nicht für andere Frauen sprechen, die wirklich in einer Notsituation sind.

WikiMANNia: AbtreibungJuristische AbtreibungPassive Vergewaltigung

SternTV Beitrag über Väter ohne Rechte

Keiner versteht es, warum Kinder in Deutschland nicht das Recht auf Vater und Mutter haben, wie es in vielen Ländern bereits lange schon geregelt ist. Warum? Mit Streit lässt sich halt mehr Geld verdienen (Anwälte, Gericht, Jugendamt, Psychologen etc.). Was spielt da das Kindeswohl für eine Rolle, das ist doch kein Wirtschaftsfaktor. Der Streit wird also vom Staat gesetzlich vorprogrammiert. Deshalb reagiert Politik und Justiz schon immer super träge!

Obiges entstammt der Beschreibung des eingestellten Youtube Videos.

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EU-Rechner zur Entgeltungleichheit online

©by Viktor Stolarski/Pixelio.de

©by Viktor Stolarski/Pixelio.de

EU schaltet Online-Rechner zur Entgeltungleichheit frei

Seit 2006 gehört die Überwindung geschlechtsspezifischer Lohnunterschiede in der Europäischen Union (EU) zu den wichtigsten Handlungsschwerpunkten. Nun wurde von der EU-Kommission das Instrument „Rechner für das geschlechtsspezifische Lohngefälle“ entwickelt, das einen unkomplizierten ersten Einstieg in das Thema Entgeltgleichheit bietet und europaweite Vergleiche aufzeigt.

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Parteiprotest: Bundesverdienstkreuz an Edith Schwab

bundesverdienstkreuz-nein-danke1

In einem offenen Brief an den Bundespräsidenten Christian Wulff hat die Männerpartei um eine Überprüfung der demnächst bevorstehenden Verleihung des Bundesverdienstkreuzes (BvK) an die Vorsitzende des VAM(v), RAin Edith Schwab, gleichzeitig auch Vorstehende des AG(f),  der Arbeitsgemeinschaft „Familie“,  durch den MP Kurt Beck am 17. August 2010, gebeten.

Im Schreiben an den BP wird argumentativ dargelegt, warum die Verleihung an eine Mütter-Lobbyistin vor dem Hintergrund der aktuellen gesellschaftlichen und legislativen Entwicklungen nicht nur ein „Schlag in das Gesicht aller Väter“ ist, sondern auch einer kritischen Revision durch das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland dringend bedarf. Nachfolgend die Einleitung des Dokuments im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Bundespräsident,

die Verleihung eines Bundesverdienstkreuzes am Bande ist laut dem Wunsch des Stifters Theodor Heuss, an Persönlichkeiten zu verleihen, die Leistungen zum „Wiederaufbau des Vaterlandes“ und „deren Wirken zum friedlichen Aufstieg der Bundesrepublik Deutschland beiträgt“.

Die ganze Welt musste über den Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg erfahren, dass in der Bundesrepublik die nicht ehelichen Kinder und ihre Väter diskriminiert werden (Urteil Zaunegger/DE).

Auch das BVerfG hat sich nun dieser Ansicht angeschlossen. Darüber hinaus hat es bestätigt, dass auch das Recht dieser Väter auf Familie durch die geltende Gesetzgebung verletzt wird.

Bei der Formulierung dieser verfassungswidrigen und die Menschenrechte verletzenden Gesetzgebung war in nicht unerheblicher Weise auch Frau Edith Schwab und ihr Verein, der „Verein Alleinerziehender Mütter und Väter“ (VAMV) beteiligt.

Es war der „Verdienst“ der Frau Schwab und dieses Vereins, dass in Deutschland die Zahl der Alleinerziehenden Müttern im Westen um mehr als 34% von 1996 bis 2006 gestiegen ist.

Es war der „Verdienst“ der Frau Schwab und dieses Vereins, dass in Deutschland diese menschen- und vor allem väterverachtende (wohlgemerkt: in ein Vater-Land) Gesetzgebung und Rechtsprechung sich über so viele Jahre gehalten hat [mehr]

Das Original des Briefes an den Bundespräsidenten kann als Dokument heruntergeladen werden [hier]

Auf die Antwort aus Schloss Bellevue dürften alle gespannt warten, die die Entwicklung der letzten Jahre und Jahrzehnte kritisch  beobachtet und betrachtet haben. Vor allem diejenigen, welche  – selbst im Falle einer Trennung – als verantwortungsbewusste Väter und Mütter dieses Landes, sich die Sorge um ihre gemeinsamen Kinder erhalten haben. Es bleibt zu hoffen, dass Herr BP Wulff die Entscheidung auch im Kontext der aktuellen Urteile des BVerfG und des EMGR fällt – und begründet. Denn im Hinblick auf die neuesten Interviews von Frau Schwab in der „taz“ und anderen Medien, darf bezweifelt werden, dass die Pressemitteilungen des VAM(v) und der AG(f) im Sinne einer „Leistung zum Wiederaufbau der Gesellschaft“ hierzulande beigetragen haben.

Oder werden Spaltungs- und Polarisierungsprozesse heutzutage mehr gewürdigt, als Integration? Dann dürfe sich der intransparente Prozess einer (Karnevals?)  „Ordensverleihung“ allerdings in schlechter Tradition mit Alice Schwarzer vereint fühlen. Letztere hat das „BvK“ ja immerhin schon zweimal verliehen bekommen.

Mann, Frau und deren gemeinsame Kinder, als selbstbestimmte Gesellschafter der Bundesrepublik, werden also „in froher Erwartung“ in Richtung Berlin sehend die „Niederkunft“ aus dem Bundespräsidialamt erwarten. Daher

Bundesverdienstkreuz – Nein Danke

Männerpartei: Offizieller Webauftritt der Männerpartei
Femokratie: Bundesverdienstkreuz für Mütter-Lobbyistin
WikiMANNia: SorgerechtTrennungsväterVaterschaftUmgangsrecht

Bericht über Gewalt an Männer

Österreichischer Bericht über Gewalt an Männer

Herausgeber: Verein vaterverbot.at • Erstellt: 2010

Dieser Bericht behandelt ausschließlich die Gewalt an Männern und Buben. Die Gewalt an Frauen wurde bewusst nicht behandelt, da zu diesem Thema ausreichend Publikationen existieren. Erstellt und finanziert wurde dieser Bericht durch den Verein vaterverbot.at, da die dafür zuständige Männerpolitische Grundsatzabteilung (BMASK) politisch (inoffiziell) als auch finanziell kalt gestellt ist und bei Männer-Diskriminierungen nicht aktiv werden darf. Die im Bundeskanzleramt für Gleichstellung eingerichtete Sektion II sieht sich ausschließlich für „Erstellung frauenspezifischer Studien und Publikationen“ und „Kontakte mit Fraueninitiativen und Vergabe von Förderungen an Frauenprojekte“ zuständig.

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Massenpanik verhindern und Menschen retten

loveparade-massenpanik-duisburg1BMBF fördert „Forschung für zivile Sicherheit“ mit rund 180 Mio. Euro

Wie kann eine Massenpanik verhindert werden? Wie können Menschen möglichst schnell aus gefährlichen Situationen gerettet werden? Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert seit 2007 Projekte, die Antworten auf genau diese Fragen suchen. Rund 180 Millionen Euro hat das Ministerium seitdem in die „Forschung für zivile Sicherheit“ gesteckt, mehr als 49 Millionen Euro alleine in den Bereich „Schutz und Rettung von Menschen“, zu dem 15 Projekte gehören [mehr]

3 Jahre Zeit, 180 Millionen EUR verschlungen und trotzdem gab es in Duisburg eine Massenpanik mit 21 Toten? Das muss man nicht verstehen, oder?

MANNdat: Feminismus war gestern

radikalfeminismus-in-die-muelltonne1Heute basteln wir Vogelhäuschen.

Familienministerin Kristina Schröder im Interview mit Men‘s Health / Ein Beitrag von Eugen Maus

Die Zeitschrift Men‘s Health hat ein Interview mit Familienministerin Kristina Schröder veröffentlicht, und die Antworten der Ministerin könnten naive Gemüter glauben machen, das Frauenministerium werde demnächst bis auf die Grundmauern geschleift und durch ein Männerministerium ersetzt. Um diesem Eindruck entgegenzuwirken, hier eine Analyse des Gesprächs [mehr]

Eine sarkastische Abrechnung von Eugen Maus, die es in sich hat.

Videofilme der Bundeswehr auf Youtube

bundeswehr1Bundeswehr startet eigenen YouTube-Auftritt

Berlin, 02.08.2010.
Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg hat grünes Licht für den Start des neuen Bundeswehr-Premiumkanals auf YouTube, dem weltweit führenden Internet-Videoportal, gegeben.

Mit den auf www.youtube.com/bundeswehr eingestellten Videos wird den Bürgerinnen und Bürgern „aus erster Hand“ ein umfassendes, realistisches und vor allem transparentes Bild über den Alltag der Bundeswehr ermöglicht.

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BMFSFJ – Tag der offenen Tür

bmfsfj1Einladung zum Staatsbesuch

Am 21. und 22. August lädt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im neuen Dienstsitz in der Glinkastraße zum diesjährigen Tag der offenen Tür ein. Die Veranstaltung steht unter dem Motto „Zeit für Verantwortung“.

An beiden Tagen wird es zwischen 10 und 18 Uhr ein abwechslungsreiches Programm für die ganze Familie geben [mehr]

Nur zur Info.

Monika Dittmer „Ist der Feminismus tot?“

feminismus-schlaegt-mit-hammer-auf-menschenrechte1Nachfolgend Auszüge eines guten Beitrages der Gleichstellungsbeauftragten Monika Dittmer auf Vorwärts.de, die bereits von MANNdat interviewt wurde [hier]

[..]Will auch die SPD eine gesetzliche Frauenquote, weil Frauen die „gläserne Decke“ einfach nicht überwinden können? Diese gläserne Decke kommt mir eher vor wie ein gläserner Sarg, aus dem das Schneewittchen gern auf flotte Art und Weise an Macht und Geld gelangen möchte.

[..]Darf an den heiligen Kühen des Feminismus nicht gerüttelt werden? Wird ein parteiinterner Diskurs zur Gleichstellung auch auf diese Weise gepflegt? Dann darf ja niemand mal eine Gegenposition zum feministischen mainstream einnehmen, oder sehe ich das falsch? Wo bleiben dann Meinungsfreiheit und Demokratie in der SPD?

Da ist z.B. auch eine Unterschriftenaktion der dt. Juristinnen. Ich hatte eigentlich immer die Idee, vor dem Gesetz seien alle gleich und Jurstinnen sollten ohne Ansehen der Person ihr Amt ausüben. Nun wundere ich mich über die Parteilichkeit dieser Akademikerinnen.

[..]Seit Jahren wird gemault, daß wir zu wenig Kinderbetreuungsmöglichkeiten haben. Langsam habe ich den Verdacht, dass Frauen hier gar nicht wirklich ran wollen. Es ist so bequem im Sessel sitzen zu bleiben, weil das Kind ja keine Betreuung hat. Es würde Arbeit bedeuten, Kinderbetreuungsplätze zu er streiten oder zu erstreiken. Kann keine/r rechnen? Wenn Elterngeld nur 12 oder 14 Monate gezahlt wird, dann ist doch klar, dass Kinder zwischen dem 12./14. Lebensmonat und dem 36. Lebensmonat irgendwie in der Luft hängen und Mama und Papa mit ihnen. Ich kenne junge Familien, in denen ein Elternteil gekündigt hat, weil es mit der Kinderbetreuung nicht klappte. Nun fordern feministische Frauen ein „weibliches Arbeitszeitmodell“ und verdammen die Vollzeit mit dem Titel „männliches Arbeitszeitmodell“. Nun kommt also auch schon ein Arbeitszeitmodell „Brüste oder Penis“.

[..]Es drängt sich mir der Eindruck auf, dass der Feminismus zur Ideologie versteinert ist, sich in keinster Weise mehr bewegt, man könnte auch sagen: „er ist tot“, oder soll ich in Gendersprech sagen, „sie ist tot?“

Diese Versteinerungen sind für ein gleichberechtigtes Miteinander von Mann und Frau in einer sozial-demokratischen Gesellschaft, wie ich sie mir wünsche, nicht förderlich, sondern sogar deutlich hinderlich. Gesellschaftlicher Wandel, die Prozesshaftigkeit von Entwicklungen und das Persönliche und Private werden von feministischer Frauenpolitik vereinnahmt und kalt gestellt. Das nimmt langsam Züge an, die ich als Genossin nicht nur für verwerflich halte, mir drängt sich der Verdacht auf, dieses könnte gar antidemokratisch und antisozial sein, das ist schlimmer als antifeministisch, wie ich finde.

[..]Frau Ferner und Frau Schwesig orientieren sich an einer Frauenpolitik, die es längst nicht mehr gibt. Die SPD braucht keine feministischen DinosaurierInnen [mehr]

Anscheinend bewegt sich so langsam, aber sicher etwas Richtung Männer. Eine Frau schrieb in einem Kommentar des Artikels sinngemäß, das Frauen ohne Männer heute nicht da wären, wo sie sind und deshalb wäre es legitim, wenn Frauen ebenso für Jungen und Männer kämpfen, wenn das Pendel in die Gegenrichtung schlägt. Das ist der richtige Standpunkt, denn auch mein Engagement als Frau wurde auf Grund der Ungerechtigkeiten Jungen und Männer gegenüber ausgelöst.

Rot-Grün und Jungenförderung bleiben in NRW ein Widerspruch

jungen-brauchen-maennliche-vorbilderMANNdat: Rot-Grün und Jungenförderung passen einfach nicht zusammen. Dies bestätigt der Koalitionsvertrag der neuen rot-grünen Regierung in NRW.

Während dem Thema „Frauen und Mädchen“ ausreichend Raum in Koalitionsvertrag der neuen rot-grünen NRW-Regierung eingeräumt wird, bleiben Jungen wieder einmal außen vor.

Dabei werden nicht nur die zunehmenden Bildungsprobleme der Jungen, wie sie im nationalen Bildungsbericht wieder bestätigt wurden, erneut ignoriert. Auch Themen wie z.B. Gewalt gegen Jungen bleiben weiterhin tabu. Auf dem Plan der rot-grünen Regierung stehen spezielle Gewaltschutzeinrichtungen lediglich für Mädchen, sog. „Mädchenhäuser“. Der bewusste Ausschluss von Gewalt betroffener Jungen aus den neuen Hilfseinrichtungen ist eine Brüskierung derjenigen, die erwartet hatten, die Diskussion über die Misshandlungen von Jungen in kirchlichen Einrichtungen habe endlich zu einer Enttabuisierung von Gewalt gegen Jungen geführt. Es überrascht, wie gerade Rot-Grün immer noch in alten Rollenstereotypen verhaftet ist, in denen kein Platz für männliche Opfer ist.

Die von einer weiblichen Doppelspitze geführte Landesregierung setzt damit die unheilvolle Praxis der ehemaligen rot-grünen Bundesregierung fort, die mit der Ausgrenzung von Jungen aus dem Zukunftstag eine geschlechterspezifische Jugendpolitik implementierte, deren Charakteristika das bloße Weglassen von Jungen war.

Weiterhin steht die Einrichtung von speziellen Arbeitsagenturen für Frauen auf dem Plan. Dass die männliche Jugendarbeitslosigkeit in NRW um fast 60% höher ist, als die weibliche, und das mit steigender Tendenz, interessiert die neue Regierung offenbar nicht.

„Die rot-grüne Geschlechterpolitik beschränkt sich auch heute noch ausschließlich auf die Frauenquote. Und rein pragmatisch gesehen, ist natürlich jeder Junge, der in der Bildung scheitert und jeder Mann, der arbeitslos wird, ein Gewinn für die Frauenquote“, so Dr. Bruno Köhler vom Verein MANNdat.

http://manndat.abplesk01.de/index.php?id=281&tx_ttnews[tt_news]=263&tx_ttnews[backPid]=22&cHash=7d4ec446a7

Wenn ich das lese, dann mag ich mir gar nicht vorstellen, was laufen wird, wenn Rot-Grün mal wieder die Bundesregierung stellen sollte. Von Geschlechtergerechtigkeit ist auf jeden Fall keine Spur zu sehen. Letztendlich bestätigt dieser Koalitionsvertrag, was Männerrechtler schon lange wissen: Gender-Mainstreaming ist reine Frauenförderung.

Koalitionsvertrag der rot/grünen NRW-Regierung

Projekt Häusliche Gewalt „Rosenstraße 76“

haeusliche-gewalt-kinder-domestic-violence-childrenHäusliche Gewalt zum Thema machen

Gewalt ist so alt wie die Menschheit selber. Alle Erfahrungen mit ihr zeigen, dass sie vor allem dort zerstörend wirkt, wo sie nicht mehr erkannt, unter „den Teppich gekehrt“ oder als normal und natürlich hingenommen wird.

Auch häusliche Gewalt fällt nicht einfach vom Himmel und ist plötzlich da; sie hat immer eine Geschichte, die man kennen lernen muss, um der Gewalt wirksam entgegentreten und um sie beenden zu können.

Gewalt hat eine lange Geschichte. Sie beginnt mit der Ambivalenz und Deutung des Begriffes Gewalt. So wird in der Regel Gewalt negativ als verletzend und schädigend beschrieben; aber eben auch häufig positiv dort, wo sie selber die Gewalt beenden und der Wiederherstellung von Menschlichkeit dienen soll [mehr]

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Sorgerechtsurteil: „Ist das eine Art Krieg?“

trennung1Nachfolgenden Beitrag stelle ich mit Erlaubnis des User „Leser“ aus dem WGvdL.com-Forum in diesem Blog ein.

Im Tagesspiegel steht ein Beitrag von Matthias Kalle, der aufgrund der Reaktionen gewisser Damen zum Sorgerechtsurteil sich mitten in den 70-er Jahren wähnt. Und wahrscheinlich nicht mal Unrecht damit hat, denn manche Frauen scheinen komplett dort stehen geblieben zu sein (vgl. auch Edith Schwab):

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MANNdat auf 3sat bei Bauerfeind

dr-eugen-maus1Das starke Geschlecht schwächelt • MANNdat setzt sich für Männer ein

Mitten in Heidelberg, in der Nähe von MANNheim, trifft sich die Männerechtsgruppe MANNdat. Dr. Eugen Maus, 64, hat mit sechs anderen Mitstreitern die Männerinitiative gegründet.

Dr. phil. Eugen Maus kann beweisen, dass Männer, aufgrund der Stärkung der Frauenrechte, mittlerweile einen großen Nachteil in unserer Gesellschaft haben. Dies betrift die Ausbildung, das Berufsleben und das Gesundheitswesen. Er fordert die Politik auf, diesem Missstand engegen zu wirken. Der promovierte Psychologe, Philosoph, Kriminologe und Elektronik-Unternehmer hat ein Buch verfasst mit dem Titel: „Das Handbuch für Männer in Zeiten von Aids und Feminismus“.

Für Männer wird zu wenig getan

Für ideenlose Mädchen gibt es schon seit Jahren einen bundesweiten „Girl´s Day“ mit Einblicken in fremde Berufswelten, in Männerwelten. Und für Jungs? Geschlecht und gerecht, das reimt sich für Männer schon lange nicht mehr zusammen und so ist die Arbeit der Geschlechterinitiative MANNdat heutzutage nicht bloß richtig und notwendig, sondern schlicht unvermeidlich.

Der Mannheimer Knast, längere Zeit Aufenthaltsort des Kachelmann, ist für Mann und Maus ein Symbol der neuen Diskriminierungsdebatte. Es wurde herausgefunden, dass Männer für die gleichen Delikte höhere Strafen bekommen als die weiblichen Kriminellen. Und in der Schule bekommen sie bei gleichen Leistungen nachweislich schlechtere Noten. Es gibt Frauenparkplätze, Frauenquoten und Frauenbeauftragte – und was gibt es da für Männer?

Ursula von der Leyen betonte 2006 in der Berliner Zeitung: “Ich finde es nicht schlimm, dass Mädchen in Sachen Bildung an Jungen vorbeiziehen.“

Gegen Ungleichbehandlung

Wenn er am Mannheimer Klinikum vorbei geht, fällt dem MANNdat-Vorsitzenden natürlich das Thema Gesundheit ein, bei dem man sich als Mann zu recht mehr aufregen könnte, als einem gut tut. Prostata-Vorsorge zum Beispiel wird nicht in gleichem Maße wie die Brustkrebsvorsorge bei Frauen von den Krankenkassen übernommen. Sowieso sterben wir Männer ja in der Regel sieben Jahre früher, bekommen Herzinfarkte oder fallen vom Dach. 98,8 Prozent aller tödlichen Arbeitsunfälle treffen Männer.

Das größte Thema aber ist die Bundeswehr, die biologische Tragödie des deutschen Mannes. Noch immer wird er in die gesetzlich vorgeschriebene Wehrpflicht hinein geboren. Männer müssen – Frauen dürfen! Also: Frauen mit – oder gar keiner nach Afghanistan!

Es besteht dringender Handlungsbedarf

Vielleicht wird Männerrechtler Eugen Maus aus dem vielversprechend klingenden Mannheim schneller zur Ikone einer Bewegung, als er ahnt. 400 Mitstreiter hat er schon, denn er gibt zu, was viele Männer nie sagen würden: Wir sind eine Minderheit [hier]

Das dazugehörige Video ist zum einen im Beitrag verlinkt und zum anderen in der Mediathek des ZDF zu finden [hier] Ab 14:54h – 19:55h

Bundesverdienstkreuz für Mütter-Lobbyistin

Vorsitzende des VAM(v)

Vorsitzende des VAM(v)

Die große Vorsitzende des „Verbandes allein erziehender Mütter“ (und verschämt, ganz klein, neuerdings auch Väter), VAM(v) – ihres Zeichens Rechtsanwältin für Familienrecht, erhält das:

Bundesverdienstkreuz für Edith Schwab

[15.07.2010] Der Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF), Edith Schwab, wird am 17. August 2010 in Mainz das Bundesverdienstkreuz am Bande verliehen.

Die Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter sowie der AGF wird mit der Auszeichnung für ihr gesellschaftliches Engagement auf Landes- und Bundesebene geehrt. Edith Schwab ist Rechtsanwältin für Familienrecht in Speyer und war bereits von 1996 bis 2002 stellvertredende Vorsitzende im VAMV-Landesverband Rheinland-Pfalz sowie ab 1999 auch auf Bundesebene. 2001 wurde sie Bundesvorsitzende des VAMV und ist 2009 und 2010 auch Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF). Seit Mai 2005 ist Edith Schwab Präsidentin der neu gegründeten Organisation der Alleinerziehenden auf europäischer Ebene, ENoS (European Network of Single parent families). Der Orden wird am 17. August 2010 in Mainz durch den Ministerpräsidenten des Landes Rheinland-Pfalz, Kurz Beck, überreicht.

Da weiß man doch, wo die Reise hingeht in unserem Land. Verdiente Lobbyistinnen brauchen das wohl auch, bei soviel Gegenwehr der bösen Männer, die gegen Ausgrenzung, Diskriminierung, Väterentrechtung, Zwangsdienste usw. öffentlich auftreten. Wer den VAM(v) – Akronym für Väter klein geschrieben – noch nicht kennt, darf ihn sich hier antun: VAM(v)

Aktuelles zum Thema gemeinsames Sorgerecht, dort geschrieben in einer weitgehend ignorierten Pressemitteilung:

Grund zur Sorge: Leutheusser-Schnarrenberger plant Reform des Sorgerechts für Nichtverheiratete

Prozessauftakt im Kindbett: Zum Wohle des Kindes?

… Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte in seinem Urteil im Dezember 2009 die deutsche Rechtssprechung nur in einem Detail korrigiert: Auch für nicht verheiratete Väter müsse die Möglichkeit offen gelassen werden, die gemeinsame Sorge einzuklagen.

Vor diesem Hintergrund ist der Vorstoß der Bundesjustizministerin nicht nur vollkommen unverständlich, er trägt sogar den haut goût einseitiger Ideologisierung. „Alleinerziehenden Müttern und damit auch ihren Säuglingen würde durch diese Gesetzesänderung zusätzlicher und unnötiger Stress zugemutet. Artikel 6 Absatz 4 des Grundgesetzes, welches jeder Mutter einen Anspruch zugesteht auf Schutz und Fürsorge der Gemeinschaft, wird konterkariert“, so die Vorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter und Fachanwältin für Familienrecht Edith Schwab …

Man darf also feststellen, dass sich die Verbandsvorsitzende offen gegen die Rechte der Väter stellt und damit ihren eigenen Vereinsnamen mehr als konterkariert. Insofern wäre eine konsequente Umbenennung des VAM(v) in „Verband alleinerziehender Mütter gegen Väter“ wohl der passendere Name.

Und die große Vorsitzende fordert im Übrigen 500,- Euro Kindesunterhalt / Kopf, nur mal so am Rande. Das war sogar dem Richter Soyka beim OLG-Düsseldorf, verantwortlich für die DD’er-Tabelle laut n-tv zu abstrus:

Dem Verband Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) reicht der Anstieg von 13 Prozent nicht. Die durchschnittlichen Kosten für ein Kind betrügen 550 Euro im Monat, sagt die VAMV-Vorsitzende Edith Schwab. Nur etwa ein Drittel aller Kinder erhielten überhaupt den ihnen zustehenden Unterhalt, ein Drittel bekomme nur unregelmäßig oder nicht in der vereinbarten Höhe Unterhalt, und ein Drittel kriege gar nichts ­ wegen mangelnder Leistungsfähigkeit oder unzureichender Zahlungsmoral. Der Verband fordert daher eine Grundsicherung für jedes Kind in Höhe von 500 Euro ­zahlbar aus Steuergeldern.

Familienrichter Soyka schüttelt angesichts dieser Forderung den Kopf. „Es kann nicht sein, dass ein Kind von fünf Jahren einen Bedarf von 500 Euro hat und ein Unterhaltspflichtiger einen Mindestbedarf von 900 Euro.“ Abzüglich der Miete stünde dem Vater dann so viel zu wie dem Nachwuchs im Kindergartenalter. „Das müssen wir verhindern.“ [hier]

Und zum unguten Schluss: „Alleinerziehend sein ist eine Erfolgsstory“, so Edith Schwab. Wenn sie sich da mal nicht täuscht. Nachfolgend eine Kurzzusammenfassung des Interviews von WDR5 mit Edith Schwab:

„Grund zur Sorge“

Interview mit Edith Schwab, Vorsitzende des Verbandes Alleinerziehender Mütter und Väter

Die angestrebte Reform des Sorgerechts von unverheirateten Eltern löst kontroverse Reaktionen aus. In Zukunft soll neben der Mutter auch der Vater automatisch das Sorgerecht erhalten. Viele ledige Väter begrüßen die geplante Gesetzesänderung. Aber birgt sie nicht auch Gefahren? Würden Frauen schneller abtreiben, wenn sie von einem ungeliebten Mann schwanger sind? Könnten Alleinerziehende ungestraft in einer anderen Stadt neues Glück suchen? [hier]

Allein das hervorgehobene sagt doch im Grunde alles! In diesem Sinne, herzlichen Glückwunsch Frau Schwab. Mögen Sie auch in Zukunft für Ihr „Erfolgsmodell“ geschlechterspezifisch sorgen. Nur schade, dass das BVerfG Ihnen inzwischen einen kleinen Strich durch die Rechnung gemacht hat.

RA Robert Schulte-Frohlinde: Verband alleinerziehender Mütter
TrennungsFAQ-Forum:  Bundesverdienstkreuz für vamv-Chefin
WGvdL.com-Forum: Alleinerziehenden-Lobby-Vorsitzende erhält das Bundesverdienstkreuz
FemokratieBlog: Mathieu Carriere + Edith Schwab bei N24
FemokratieBlog: Verlinkung zu ausführlichem Text und 3 Videos zur Sendung auf N24 mit Mathieu Carriere und Edith Schab
FamilienInfoTreff: Edith Schwab – Bundesverdienstkreuz für Väterdiskriminierung
DFuiZ.net: Einige Gedanken zur geplanten Verleihung des Bundesverdienstkreuzes
derVäterBlog: Verband alleinerziehender Mütter legt Väter ab

djb findet gemeinsames Sorgerecht fatal

©by Ramona Kitzmüller/Pixelio.de

©by Ramona Kitzmüller/Pixelio.de

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) registriert einen fatalen Meinungsumschwung des Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­ums bei der Neuregelung der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern.

[..]Aber auch das Bundesverfassungsgericht fordert in diesem Urteil keineswegs, dass die gemeinsame Sorge automatisch mit der Vaterschaftsanerkennung eintritt. Im Gegenteil zeigt das Gericht ausdrücklich die Probleme auf, die eine solche Regelung mit sich bringt.

Jutta Wagner, Präsidentin des djb, gibt zu bedenken, dass genügend Konstellationen denkbar sind, in denen eine gemeinsame elterliche Sorge mit der Geburt des Kindes nicht dem Kindeswohl entspricht. So etwa wenn das Kind einer Zufallsbegegnung entstammt oder die Beziehung schon vor der Ge­burt durch andauernde Streitigkeiten belastet ist.

Die Juristinnen halten daher das Vorliegen einer sozial-familiären Be­zie­hung zwischen Vater und Kind für eine not­wen­di­ge und unverzichtbare Vo­raus­setzung für eine gemeinsame Sorge nicht verheirateter Eltern [mehr]

Darauf habe ich die ganze Zeit gewartet, denn die Pressemitteilung des BVerfG hat genau die gewünschten Forderungen des djb vorgegeben. Es hat hoffentlich keiner eine Lösung im Sinne der Väter erwartet. Wie ich bereits in meinem gestrigen Bei­trag zum BVerfG-Urteil geschrieben habe, wird es nur eine Minimallösung geben. Frau Leutheusser-Schnarrenberger wird sich gegen die Forderungen der Frauen-, Mütter- und Alleinerziehendenverbände kaum durchsetzen können, wenn doch, em­pfän­de ich dieses tatsächlich als ein Wunder. Fortlaufende Prozesse, egal wie eine Gesetzesänderung aussehen wird, sind schließlich  unverzichtbarer Bestandteil der Juristenlobby. Mit anderen Worten: lass die Väter mal klagen, wenn diese von Müt­tern etwas wollen, was ihnen nicht zusteht.

Im übrigen möchte ich in diesem Zusammenhang noch auf das Grundgesetz ver­wei­sen:

Grundgesetz Artikel 6, Abs. 5
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Be­din­gun­gen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stel­lung in der Ge­sell­schaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern [hier]

Bettina Röhl hat auf Spiegel Online einen lesenswerten Artikel zur Sorgerechts­ent­schei­dung in Karlsruhe geschrieben, den ich gerne empfehle.

Spiegel-Online: Punktsieg für den emanzipierten Papa
WikiMANNia: SorgerechtUmgangsrechtTrennungsväter

BVerfG hat das Sorgerecht lediger Väter nur minimal angehoben

bverfg-erster-senat

Wann immer die Presse ein Urteil des BVerfG zu Väterrechten bejubelt, werde ich skeptisch und das hat sich auch hier wieder bewahrheitet. Mitnichten wurden die Väterrechte gestärkt, sondern lediglich ein Fingerzeig Richtung Frauen-, Lesben-, Alleinerziehenden- und sonstigen Verbänden gegeben, was zukünftig der kleinste gemeinsame Nenner sein wird, aber lest selbst.

Bundesverfassungsgericht – Pressestelle –
Pressemitteilung Nr. 57/2010 vom 3. August 2010
Beschluss vom 21. Juli 2010 – 1 BvR 420/09

Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes von der elterlichen Sorge bei Zustimmungsverweigerung der Mutter verfassungswidrig

[..]Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat auf die  Verfassungsbeschwerde nun entschieden, dass die §§ 1626a Abs. 1 Nr. 1 und 1672 Abs. 1 BGB mit Art. 6 Abs. 2 GG unvereinbar sind. Der Beschluss des Familiengerichts ist aufgehoben und zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen worden. Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung hat das Bundesverfassungsgericht in Ergänzung der §§ 1626a Abs. 1 Nr. 1, 1672 Abs. 1 BGB vorläufig angeordnet, dass das Familiengericht den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil davon gemeinsam überträgt, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht; dem Vater ist auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder ein Teil davon allein zu übertragen, soweit eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht  kommt und zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl am besten entspricht.

Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zugrunde:

Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber das elterliche Sorgerecht für ein nichteheliches Kind zunächst allein seiner Mutter übertragen hat. Ebenfalls steht mit der Verfassung in Einklang, dass dem Vater eines nichtehelichen Kindes nicht zugleich mit der wirksamen Anerkennung seiner Vaterschaft gemeinsam mit der Mutter das Sorgerecht eingeräumt ist. Eine solche Regelung wäre allerdings mit der Verfassung vereinbar, sofern sie mit der Möglichkeit verbunden wird, gerichtlich überprüfen zu lassen, ob die gesetzlich begründete gemeinsame Sorge der Eltern dem Kindeswohl im Einzelfall tatsächlich entspricht [mehr]

Ich werde mir das Urteil noch genauer durchlesen und dazu einen weiteren Beitrag erstellen. Wer sich die im Urteil genannte Zusammenfassung des Bundesministerium der Justiz zur Befragung der Jugendämter und Rechtsanwälte durchlesen möchte, findet diese nachfolgend.

Deutscher Bundestag • 16. Wahlperiode
Drucksache 16/10047 • 25. 07. 2008

Umfrage des Bundesministeriums der Justiz bei Jugendämtern und Rechtsanwälten zur gemeinsamen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern – Zusammenfassung – [hier]
PDF-Zähler ab Seite 12, BT-Drucksache ab Seite 8

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