Alle unabhängigen Fachleute bestätigen den dringenden Handlungsbedarf bei der Bildungsförderung von Jungen. Doch die Politik tut nichts, um das Problem zu lösen. Das Bundesjugendkuratorium hat im September 2009 eine Stellungnahme zu den Bildungsmisserfolgen von Jungen erstellt. MANNdat hat diese Stellungnahme analysiert und erhebliche Mängel festgestellt. Lesen Sie unsere Studie [hier]
Gegen die Verharmlosung der Bildungsmisserfolge von Jungen
Die Schlusslichter bei Jungenförderung
MANNdat Pressemitteilung: Freiburg und Heidelberg sind Schlusslichter bei Jungenförderung
In diesem Jahr, zehn Jahre nach Einführung des bundesweiten Zukunftstages für Mädchen, führt Baden-Württemberg zum ersten Mal parallel zum Girls‘ Day flächendeckend einen Boys‘ Day durch, an dem Jungen geschlechteruntypische Berufsbereiche vorgestellt werden sollen.
Betrachtet man die Aktionslandkarte der zentralen Boys‘ Day-Datenbank von Baden-Württemberg mit Stichtag vom 5. April 2010, zeigen sich deutliche Unterschiede in der Beteiligung zwischen den Kommunen. Der Vergleich der neun Großstädte in Baden-Württemberg ergibt für Karlsruhe etwa 60, für Mannheim, Heilbronn und Pforzheim jeweils etwa 30, Stuttgart und Reutlingen jeweils etwa 25 und Ulm etwa 10 angebotene Praktikumsplätze. Schlusslichter mit lediglich zwei bzw. einem Platz sind Freiburg und Heidelberg.
Fast jeder 10. Junge ohne Migrationshintergrund und fast jeder 4. Junge mit Migrationshintergrund verlässt heute die Schule in Deutschland ohne einen Abschluss. Die männliche Jugendarbeitslosenquote ist in manchen Regionen um über 40% höher als die weibliche. Der nationale Bildungsbericht 2008 bestätigt, dass das Risiko für Jungen und junge Männer, im Bildungssystem zu scheitern, nach wie vor zunimmt. Die Shell-Jugendstudien zeigen zunehmend schlechtere Zukunftsperspektiven für Jungen und männliche Jugendliche. Jungenförderung ist deshalb dringend notwendig, das Thema ist aber noch nicht überall angekommen.
„Die zunehmenden Bildungsmisserfolge von Jungen werden oft nicht als Problem erkannt, sondern mehr als positive Rückmeldung einer einseitigen Mädchenförderung gesehen“, meint Dr. Bruno Köhler von MANNdat, einem Verein, der sich für Jungenförderung stark macht [PDF]
In diesem Zusammenhang möchte ich noch auf einige Threads im Forum Männerrechte von MANNdat aufmerksam machen, die ich sehr informativ fand.
Männerrechte-Forum: Koedukativer Unterricht schadet Jungen
Männerrechte-Forum: Die Jungen sind selber schuld
Männerrechte-Forum: Woher kommen denn eigentlich die Bildungsmängel?
WikiMANNia: Jungen • Jungenbildung• Bildungsmisserfolg der Jungen
Gender Mainstreaming – Die Wahrheit I
Eviathan aus dem WGvdL-Forum hat ein weiteres Video zu o.g. Thema auf Youtube eingestellt.
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Einiges zum Fall Bruce/Brenda/David Reimer findet man auf WikiMANNia.
WikiMANNia: John Money • David Reimer • Genderismus
Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs
Geschäftsstelle der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs
Seit dem 9. April 2010 können Betroffene sexuellen Missbrauchs über die Geschäftsstelle der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs, Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin a.D., in Kontakt treten.
Die Unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs ist eine von der Bundesregierung neben dem Runden Tisch eingesetzte, unabhängige zentrale Anlaufstelle für Opfer sexuellen Missbrauchs [hier]
Rezension – Die Wahrheit und ihr Preis
Arne Hoffmann hat auf Amazon eine sehr lange und gute Rezension zu Eva Hermans Buch mit o.g. Titel geschrieben, die ich in Teilen hier einstelle.
[..]Das von Eva Herman in ihrem Buch Berichtete illustriert, wie sich mit dem Feminismus in unserer Gesellschaft eine quasitotalitäre Kultur etabliert hat. Meinungsfreiheit ist hier nicht mehr vorgesehen: Eine einzelne Person, die der feministischen Ideologie widerspricht, und sei es eine allseits bekannte und beliebte TV-Moderatorin, muss die soziale Vernichtung ebenso befürchten wie die Vernichtung ihrer beruflichen Existenz.
[..]Dass genau dies nicht geschah zeigt nicht nur, wie sehr sich weite Teile unserer Medienlandschaft inzwischen von Fragen der Moral und des Anstands entfernt haben, sondern auch, dass die Verfemung Eva Hermans eben nur zum Schein mit vermeintlich rechtsradikalen Äußerungen zu tun hatte, und es in Wahrheit darum ging, Hermans Kritik an der feministischen Ideologie konsequent zu unterbinden. In diesem Zusammenhang berichtet Herman, dass es von ihrem damaligen Arbeitgeber entsprechende Maulkörbe bereits vor ihren bewusst oder versehentlich missverstandenen Äußerungen gegeben hatte.
[..]Hermans neues Buch wirft wie die Vorgängerbände eine ganze Reihe unangenehmer Fragen auf: Wie ist es möglich, dass in einer nach außen scheinbar freien und offenen Gesellschaft eine Handvoll von Ideologinnen darüber entscheiden dürfen, was gesagt werden darf und was nicht? Wie kommt es, dass trotz den unsäglichen Erfahrungen, die unser Land mit totalitären Systemen gemacht hat, etliche Menschen ohne Not, sondern sogar mit sichtlicher Lust, an der massiven Ausgrenzung von Abweichlern teilnehmen?
[..]Dabei stellt Eva Herman das ihr Widerfahrene in einen größeren Zusammenhang. So berichtet sie, dass schon in den siebziger Jahren die jüdische Feminismuskritikerin Esther Vilar von Alice Schwarzer als „Faschistin“ angefeindet wurde, woraufhin Vilar sogar Morddrohungen erhielt und von radikalen Feministinnen zusammengeschlagen wurde, bis sie schließlich aus Deutschland fliehen musste. Trotz solcher Erfahrungen lebt dieser Ungeist noch immer. So lässt die Berliner „taz“, die sich mit Thea Dorn bereits die Finger verbrannt hatte, mittlerweile von anderer Seite die immer stärker werdende Männerrechtsbewegung ins Zwielicht rechtsradikalen Gedankenguts rücken. In allen drei Fällen – bei Vilar, Herman und der Männerbewegung – sind die Vorwürfe gleichermaßen aus der Luft gegriffen. In beschämender Weise werden solche Unterstellungen augenscheinlich nicht deshalb herangezogen, um den notwendigen Kampf gegen Rechtsextremismus zu stärken, sondern weil man damit Meinungen am effektivsten ausgrenzen und verbieten zu können glaubt, die der herschenden Ideologie zuwiderlaufen, aber trotz beharrlichen Totschweigens in den Medien irgendwann nicht mehr ignoriert werden können. Die inhaltliche Auseinandersetzung mit dieser Kritik muss vermieden werden, weil man diese Debatte verlieren dürfte. Feminismuskritik ist eben Autobahn in Deutschland – das geht einfach nicht [mehr]
Mehr Rechtsschutz bei überlangen Prozessen
[..]Jeder hat das Recht auf gerichtlichen Rechtsschutz in angemessener Zeit. Lücken im Rechtsschutz wollen wir mit einem Entschädigungsanspruch für überlange Prozesse schließen. Die geplante Entschädigungsregelung kommt Verbrauchern wie Unternehmen zugute und ist ein Gewinn für den Rechtsstaat.
Widerlegung feministischer Thesen I
Eviathan aus dem WGvdL-Forum hat ein Video zu o.g. Thema auf Youtube eingestellt. Schaut es Euch einfach an.
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Wer die dazu gehörigen Meinungen im Forum lesen möchte [hier]
Gentest für Anfechtung der Vaterschaft bei binationalen Kindern nicht entscheidend
hib-Meldung • 2010_04/2010_104/06
Inneres/Antwort – 08.04.2010
Berlin: (hib/CHE/TEP) Für eine Anfechtung der Vaterschaft bei binationalen Ehen durch die Ausländerbehörden ist die Abstammung des Kindes, die durch einen Gentest geklärt werden kann, nicht entscheidend. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/1096) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/897). In dieser hatten sich die Abgeordneten auf Zeitungsartikel berufen, nach denen unverheiratete Eltern ”binationaler“ Kinder unter Generalverdacht zur Erschleichung einer Aufenthaltserlaubnis gestellt würden und dem nichtdeutschen Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis verweigert würde, wenn dieser nicht freiwillig einen Gentest mache. Eine Anfechtung der Vaterschaftsanerkennung setze insbesondere das Fehlen einer sozial-familiären Beziehung zwischen dem Kind und seinem Vater voraus, schreibt die Regierung. Eine solche sozial-familiäre Beziehung bestehe, wenn der Vater zum Zeitpunkt der Anerkennung für das Kind die tatsächliche Verantwortung trägt oder getragen hat. Bestehe allerdings der Verdacht einer so genannten Scheinvaterschaft zur Verschaffung eines Aufenthaltsrechts könne es auf die biologische Abstammung ankommen, wenn die Vaterschaft angefochten werde, heißt es in der Antwort [hier]
Zumindest bei diesem Thema bleiben Politiker ihren Grundsätzen treu und erkennen nicht alleine die biologische Vaterschaft an 😉
Scheidungsland in der EU frei wählbar?
Jedes Jahr reichen ungefähr eine Million Ehepaare in der EU die Scheidung ein. Doch nicht immer ist klar, welches Recht für einen Scheidungsfall gilt, vor allem dann, wenn die Partner aus verschiedenen Ländern kommen. Unsicherheit besteht aber auch, wenn sie dieselbe Staatsangehörigkeit haben, jedoch im Ausland oder in verschiedenen Ländern getrennt leben. Das kann sehr kompliziert werden.
Vater verweigert Unterhalt
Prozess: Vaterpflichten sträflich vernachlässigt
Neu-Ulm „Vater werden ist nicht schwer, Vater sein dagegen sehr“: Wie zeitlos der Spruch von Wilhelm Busch (1832 bis 1908) ist, beweist der Fall eines 1975 geborenen ledigen Mannes aus Krumbach, der Probleme mit seinen Pflichten als Erzeuger eines heute zehn Jahre alten Sohnes hat.
Schon unmittelbar nach der Geburt seines Sprösslings, der bei seiner Mutter in Weißenhorn aufwächst, blieb er die Unterhaltszahlungen für das Kind schuldig – obwohl er damals durchaus solvent war. Für diese „Verletzung der Unterhaltspflicht“ saß er bereits vier Monate im Gefängnis.
[..]Amtsgerichtsdirektor Thomas Mayer erfuhr, dass dem zahlungsunwilligen Vater sehr wohl bewusst war, dass er Unterhalt zahlen muss: „Ich weiß, dass ich dazu verpflichtet bin.“ Dass er trotz eines Monatsverdiensts von rund 1400 Euro monatelang kein Geld für seinen Sohn überwies, rechtfertigte er damit, dass die Kindsmutter ihm jeglichen Kontakt mit dem Buben verweigere.
„Dann hätten Sie klagen müssen“ [mehr]
Alleine die Wortwahl ‚Erzeuger‘ stößt mich dermaßen ab, das man diesen Beitrag nicht veröffentlichen sollte. Trotzdem ist er es wert, bekannt gemacht zu werden. Dieser Vater hat etwas gemacht, was in anderen EU-Staaten gesetzlich sanktioniert wird – kein Umgang, kein Unterhalt. Würden deutsche Richter das auch so sehen, gäbe es mit Sicherheit weniger Umgangsverweigerungen.
„Trauer und Bestürzung“
Die Erklärung der Kanzlerin im Wortlaut:
„Mit grosser Bestürzung habe ich von dem verabscheuungswürdigen und hinterhältigen Angriff auf unsere Soldaten in Afghanistan gehört.
Mein Mitgefühl gilt in diesen schweren Stunden vor allem den Angehörigen der ums Leben gekommenen und verwundeten Soldaten.
Ich trauere mit ihnen um die Opfer.
Den verwundeten Soldaten wünsche ich rasche und vollständige Genesung.
Meine Gedanken sind in diesen schweren Stunden bei den betroffenen Familien, bei den Verwundeten und bei unseren in Afghanistan gefallenen Soldaten“. [Bundesregierung]
Gegen 13.00 Uhr afghanischer Ortszeit (10.30 Uhr MESZ) wurden deutsche ISAF-Kräfte etwa 6 km westlich von Kunduz beschossen. Die Soldaten haben das Feuer erwidert. Im Verlauf des Gefechts gerieten die Soldaten in einen weiteren Hinterhalt. Dabei sind drei deutsche Soldaten gefallen.
Fünf Soldaten wurden zum Teil schwer verwundet. Sie wurden zur medizinischen Versorgung in die Feldlager Kunduz und Masar-e Sharif ausgeflogen. Die deutschen Kräfte befinden sich weiter im Einsatzraum.
Verteidigungsminister Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg hat seinen Urlaub unterbrochen und wird weiter laufend über die Lage informiert. Der Minister sagte: „Mit großer Betroffenheit habe ich heute von den gefallenen und verwundeten deutschen Soldaten in Afghanistan erfahren müssen. Ich bin in Gedanken und Gebeten bei den Soldaten und ihren Familien. Angesichts von Gefechten dieses Ausmaßes wird deutlich, wie gefährlich der gleichwohl notwendige Einsatz in Afghanistan ist.“ [Bundeswehr]
Bundesaußenminister Dr. Guido Westerwelle erklärte heute (02.04.) zum Tod deutscher Soldaten in Kundus, Afghanistan:
„Ich verurteile diesen hinterhältigen Angriff, der sich nicht nur gegen deutsche Soldaten richtete, sondern auch gegen das ganze afghanische Volk. In diesem schweren Moment sind unsere Gedanken bei den Familien und Angehörigen der Opfer. Ihnen gilt unsere tief empfundene Anteilnahme. Den Verletzten wünschen wir rasche und vollständige Genesung.“ [Auswärtiges Amt]
Angesichts der traurigen Umstände unterlasse ich eine Kommentierung.
Versorgungsausgleichskasse in Betrieb
Mit der Versorgungsausgleichskasse nimmt nun eine neue Pensionskasse den Betrieb auf, die mit der Strukturreform des Versorgungsausgleichsrechts im September 2009 beschlossen worden war. In die Versorgungsausgleichskasse können in Zukunft nach einer Scheidung die Betriebsrentenansprüche des ausgleichsberechtigten Ehepartners fließen.
Haiti – Wiederaufbau unterstützen
Auch nach der Phase der unmittelbaren Katastrophenbewältigung bleibt Deutschland beim Wiederaufbau des durch ein verheerendes Erdbeben zerstörten Haiti engagiert. Bei der internationalen Wiederaufbaukonferenz am 31. März sagte die Europäische Union 1,6 Mrd. US-Dollar zu. Bundesbürger und Bundesregierung haben insgesamt bereits eine halbe Milliarde Dollar für Haiti mobilisiert.
Mutter wegen Misshandlung verurteilt
Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen Misshandlung eines Schutzbefohlenen in Berlin
Eine 30-Jährige Mutter spritzte ihrem Kleinkind während dessen Krankenhausaufenthalts im Oktober und November 2007 dreimal Fäkalien in die Blutbahn. Weil hierdurch hohes Fieber entstand und ein septischer Schock drohte, bestand jeweils Lebensgefahr und der Junge musste mehrfach auf die Intensivstation verlegt werden.
Das Landgericht Berlin ist nach Anhörung eines psychiatrischen Sachverständigen zu dem Ergebnis gelangt, dass bei der Angeklagten ein selten auftretendes Münchhausen-by-proxy-Syndrom vorliege und deshalb die Schuldfähigkeit der Angeklagten erheblich vermindert gewesen sei. Bei diesem Syndrom werden von Müttern bei ihren eigenen Kindern körperliche Krankheiten künstlich hervorgerufen, um dann bei der nachfolgenden ärztlichen Behandlung als besorgte Mutter ebenfalls im Mittelpunkt des Geschehens zu stehen und auf diese Weise Aufmerksamkeit zu erzielen.
Das Landgericht hat die Angeklagte wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Verletzung der Fürsorgepflicht zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision der Angeklagten durch Beschluss als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig [Pressemitteilung des BGH]
Beschluss vom 24. März 2010 – 5 StR 29/10
LG Berlin – (532) 18 Ju Js 272/08 Ks (9/08) – Urteil vom 21. Juli 2009
Es kommt ja selten genug vor, das Mütter wegen Misshandlung ihrer Kinder verurteilt werden. Das die Mutter im o.g. Fall trotz verminderter Schuldfähigkeit zu 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt wurde, hat sogar mich überrascht. Selbst bei Mord hat es schon öfters Bewährungsstrafen oder sogar Freispruch gegeben.
Dass nicht Frauen und nicht Männer, sondern Kinder die häufigsten Opfer häuslicher Gewalt sind, dass Kindesmisshandlung etwa zur Hälfte auf das Konto von Vätern wie von Müttern geht und dass das öffentliche Getöse um Frauen als Haupt-Opfer von Beziehungsgewalt die Anteilnahme am Leid der Kinder in den Hintergrund rückt (im Jahre 2003 wurden bundesweit lediglich 3.017 Fälle von Kindesmisshandlung bei der Polizei angezeigt), gehört zu den weiteren unangenehmen Tatsachen, die die „mutigen“ Tabubrecher gerne unter den Teppich kehren.
WikiMANNia: Häusliche Gewalt (auch an Kinder)
Frauen und Mädchen vor Zwangsheirat besser schützen
hib-Meldung • 2010_04/2010_100/01
Bundesrat: Opfer von Zwangsheirat besser schützen
Recht/Gesetzentwurf – 01.04.2010
Berlin: (hib/BOB/HLE) Mit einem Gesetzentwurf des Bundesrates (17/1213) soll Zwangsheirat wirksamer bekämpft und im zivilrechtlichen Bereich die Rechtsstellung der Opfer von Zwangsehen gestärkt werden. Auch in Deutschland stellten Rechtsanwälte, Lehrkräfte, Beratungsstellen und Frauenhäuser vermehrt Zwangsheiraten bei Einwanderern fest. Eine Zwangsheirat liege dann vor, wenn mindestens einer der zukünftigen Ehepartner durch eine Drucksituation zur Ehe gezwungen werde, heißt es in der Initiative. Davon seien in der überwiegenden Zahl Mädchen und junge Frauen betroffen.
Weibliche Genitalverstümmelung ahnden
hib-Meldung • 2010_04/2010_100/02
Recht/Gesetzentwurf – 01.04.2010
Berlin: (hib/BOB/HLE) Die Verstümmelung der äußeren Genitalien einer Frau durch Beschneidung oder in anderer Weise soll mit Gefängnis nicht unter zwei Jahren bestraft werden. In minder schweren Fällen soll das Gericht Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren verhängen. Der Bundesrat hat einen entsprechenden Gesetzentwurf (17/1217) beim Parlament eingebracht. Es sei geplant, die Tat als schwerwiegenden Verstoß gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Opfers einzustufen, heißt es in der Vorlage. Damit würde ”ein eindeutiges Signal gesetzt, dass der Staat solche Menschenrechtsverletzungen keinesfalls toleriert, sondern energisch bekämpft“, heißt in der Initiative der Länderkammer weiter. Auslandstaten würden in die Strafbarkeit einbezogen, wenn das Opfer zur Zeit der Tat seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland habe. In der Begründung heißt es, von der Verstümmelung weiblicher Genitalien seien überwiegend Frauen in Afrika betroffen, aber auch Frauen in Asien und Lateinamerika. In Deutschland seien nach Schätzungen von Nichtregierungsorganisationen zirka 20.000 Frauen von Genitalverstümmelung betroffen.
Die Strafverfolgung komme vielfach erst durch eine Strafanzeige des Opfers in Gang. Da regelmäßig Mitglieder der Familie des Opfers für die Tat mit verantwortlich seien, könnten sich die minderjährigen Opfer in vielen Fällen erst im Erwachsenenalter zu einer Strafanzeige entschließen, wenn sie sich aus der Familie gelöst hätten. Um das Strafrecht voll zur Geltung kommen zu lassen, sei es nötig, dafür Sorge zu tragen, dass die Taten dann noch nicht verjährt seien. Aus diesem Grund sei das Ruhen der Verjährung notwendig, bis das Opfer das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung, dass es sich bei der Verstümmelung weiblicher Genitalien um eine schwerwiegende Grund- und Menschenrechtsverletzung handelt. Die Beratungen innerhalb der Regierung seien aber noch nicht abgeschlossen. ”Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung von einer detaillierten Bewertung an dieser Stelle ab und wird die weiteren parlamentarischen Erörterungen konstruktiv begleiten“, heißt es abschließend [hier]
Männliche Genitalverstümmelung ist also nach Aussagen – nicht nur unseres Bundesrates – keine Menschenrechtsverletzung. Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man glatt darüber lachen. Ich kann es leider schon lange nicht mehr. Wie selbstverständlich von Menschenrechte gesprochen wird, Jungen und Männer aber ausgeklammert werden, spottet jeder Beschreibung. Da ich zu diesem Thema in diesem Blog schon sehr viel geschrieben habe – Stichwort: Genitalverstümmelung -, erspare ich mir heute eine längere Abhandlung .
WikiMANNia: Genitalverstümmelung • Genitalverstümmelung (Tabelle) • Video
Srebrenica-Resolution des serbischen Parlaments
Das serbische Parlament hat heute (31.03.) eine Resolution zum Massaker in Srebrenica angenommen, in der es die Ermordung von rund 8000 bosnischen Muslimen erstmals verurteilt. Bundesaußenminister Guido Westerwelle erklärte heute zur Resolution:
„Ich begrüße die Resolution des serbischen Parlaments. Sie ist ein mutiger erster Schritt der serbischen Politik, sich der eigenen Vergangenheit zu stellen. Mit der Resolution haben die gemäßigten und auf Europa ausgerichteten Kräfte einen wichtigen Sieg errungen.“ [hier]
Mehr steht nicht in der Pressemitteilung des Auswärtigen Amtes. Wie viele Worte hätte man wohl gewählt, wenn statt Männer 8.000 Frauen ermordet worden wären? Die Bundesregierung hat im übrigen gar nicht reagiert, zumindest habe ich über Feeds nichts erhalten. Allerdings haben einige Medien darüber berichtet, denn Google listet zu diesem Thema etliche Treffer auf.
Links
Podcast Deutschlandradio: Reaktionen auf Srebrenica-Resolution
Welt Online: Serbiens späte Entschuldigung für das Massaker von Srebrenica
Google: Srebrenica-Resolution
WikiMANNia: Srebrenica • Männer weniger wert • Krieg
Neue Zwangsdienste für Männer?
MANNdat-Pressemitteilung: Plant die CDU/CSU neue Zwangsdienste für Männer?
Für die CDU/CSU, insbesondere die Junge Union, ist eine zivile Zwangsdienstpflicht für Männer ein lang gehegter Wunsch. Offenbar sieht sie die Zeit dafür nun gekommen.
Die Rahmenbedingungen wurden geschaffen. Das neue Referat „Gleichstellungspolitik für Jungen und Männer“ wird zwar der Öffentlichkeit als „Jungenförderung“ verkauft. Tatsächlich aber ist ein zentraler Schwerpunkt die effektivere Nutzung junger Männer als Zivildienstleistende. Als Ansprechpartnerin für diese „Jungenförderung“ in der CDU/CSU-Fraktion wurde mit Dorothee Bär ausgerechnet eine Person ernannt, die auf die Einführung einer neuen Zwangsdienstregelung für Männer auch im zivilen Bereich drängt. Sie verlangte gleich nach der Regierungsübernahme durch Schwarz-Gelb, den Zwangsdiensteinsatz „in Bereichen wie Soziales, Ökologie, Kultur (z.B. Film, Musik), Denkmalpflege, Politik oder Sport…in der allgemeinen … Dienstpflicht für junge Männer zu bündeln“.
„Jahrzehntelang waren der Politik die Jungen relativ egal“, meint Dr. Bruno Köhler vom Verein MANNdat, „aber ausgerechnet jetzt, da der soziale Bereich über Mangel an Zwangsdienstkräften klagt, findet die Regierung plötzlich ihr Herz für Jungs. Aber nicht etwa in Form einer längst notwendigen Bildungsförderung von Jungen, sondern im effektiveren Zivildienstgebrauch von jungen Männern. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.“
Viele Experten sind schon lange der Auffassung, dass die Wehrpflicht nur noch aus Gründen der Zivildienstarbeitskräfte im sozialen Bereich aufrecht erhalten wird. Kritik an der Verkürzung der Wehrpflicht kam deshalb auch vorwiegend aus dem sozialen Bereich, dem billige Arbeitskräfte verloren gehen. Der Zwangsdienst junger Männer im zivilen Bereich ist bislang nur als Ersatzdienst für die Wehrpflicht gedacht. Momentan ist Zwangsarbeit von Männern im zivilen Bereich noch ebenso verboten wie die Zwangsarbeit von Frauen.
Anfragen von MANNdat an CDU/CSU und FDP, aber auch an die Opposition, zumindest von SPD und Linken, zum Thema „Zwangsdienste für Männer“ blieben durchweg unbeantwortet. Lässt sich die Opposition von der CDU/CSU/FDP zu einem Kuhhandel überreden? [PDF]
Petition zu Selbstbehalt beim Unterhalt
Petition: Unterhaltsrecht – Transparente Regelung des Selbstbehalts der Unterhaltsverpflichteten
Text der Petition:
Was muss einer Unterhaltszahlerin/einem Unterhaltszahler bleiben – Höhe des Selbstbehaltes – Art der Festsetzung des Selbstbehaltes
Der Bundestag möge beschließen, dass der Selbstbehalt der Unterhaltsverpflichteten gesetzlich entsprechend sozialrechtlichen Grundsätzen geregelt wird, wobei insbesondere das Lohnabstandsgebot zu beachten ist. Dabei sind individuelle Wohnkosten und Umgangskosten zu berücksichtigen.
Begründung:
Der derzeit geltende notwendige Selbstbehalt führt nach Erhöhung der Unterhaltsbetragssätze der Düsseldorfer Tabelle zu einer unverhältnismäßigen Belastung des barunterhaltspflichtigen Elternteils. Die Selbstbehaltssätze des Unterhaltsverpflichteten werden von den Oberlandesgerichten nach eigenem Ermessen festgelegt. Die letzte Erhöhung erfolgte in 2005. Sie entsprach schon damals nicht dem sozialhilferechtlichen Mindestbedarf (vgl. Schürmann, FamRZ 2005, 148; Riegner, FÜR 2006, 328). Das Verfahren der Festlegung der Selbstbehaltssätze durch die Oberlandesgerichte verstößt gegen die Grundsätze des Urteils des BVerfG vom 9. 2. 2010 – 1 BvL 1/09 u. a. (Hartz IV-Gesetz), weil es nicht transparent und sachgerecht ist und nicht zu einem realitätsgerechten Ergebnis führt.
Da sich die Unterhaltshöhe gem. § 1606 Abs. 3 BGB nach der Lebensstellung des nicht betreuenden Elternteils richtet, verbietet sich schon aus Gründen der Gesetzessystematik auch die Annahme eines absoluten Selbstbehaltes. Neben einem festen Grundbedarf ist die Höhe des Selbstbehaltes an die individuellen Verhältnisse des Unterhaltsverpflichteten anzupassen.
[..]Wir schlagen vor: Als Grundlage für die konkrete individuelle Ermittlung des jeweiligen Selbstbehaltes können die Voraussetzungen herangezogen werden, die die Gerichte derzeit für die Gewährung der Verfahrens- und Prozesskostenhilfe anwenden.
[..]Ziel ist eine realistische den wirtschaftlichen Verhältnissen Rechnung tragende Existenzsicherung von Kindern und Unterhaltszahlern/innen. Dabei ist insbesondere auch zu berücksichtigen, dass der Kontakt zu den Kindern aufrecht erhalten und gemeinsame Elternverantwortung praktiziert werden kann.
Bitte helft mit, dass diese Petition eine nennenswerte Zahl an Mitzeichnern erreicht. Vergesst bitte eines nicht: eine weitere Petition zu Selbstbehalt im Unterhaltsrecht wird in dieser Legislaturperiode nicht mehr zugelassen.
Vielen Dank an Michael K. für die weiter geleitete Information 🙂
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