Wieviel Papa darfs denn sein?

vater-vaeter-mann-maenner-baby-kinder-urlaub-meer-sonnenuntergangDer gesellschaftliche Konsens zum Umgangsrecht hängt aktuell mehr vom Wohlwollen der Richter und seiner Helfershelferindustrie ab als von natürlichen Rechten. Da dem so ist, bedeutet es wohl eher, dass nicht allzu sehr an den Grundfesten dieser Rechts­spre­chung gerüttelt werden soll. Das ist zumindest meine Vermutung nach der Aussage der neuen Richterin am EGMR, Angelika Nußberger.

Nußberger verteidigt Urteil zum Umgangsrecht

Die neue deutsche Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), Angelika Nußberger, hat das jüngste Urteil des Gerichts gegen Deutschland zum Umgangsrecht unverheirateter Väter mit ihren Kindern verteidigt.

„Neu ist jetzt, dass biologische Väter stärker in den Blick genommen werden. Man war bisher sehr auf den Schutz der Mutter konzentriert“, sagte Nußberger dem Ber­liner „Tagesspiegel“. Familienrecht sei sehr dynamisch, es gebe viele unter­schied­li­che Interessen, die in sensibler Weise zum Ausgleich gebracht werden müssten. „Der EGMR hat hier immer schon eine wichtige Rolle gespielt.“ Die Kölner Ver­fas­sungs- und Völkerrechtlerin warnte allerdings, die Rechtsprechung des Gerichtshofs könne innovative Kraft haben, dürfe sich aber „nicht vom gesellschaftlichen Konsens lösen“. Mehr

Konsens gegen Papa?

Hierzu fällt mir spontan das Urteil des BVerfG vom 14. Juli 2010 Az: 1 BvR 3189/09 ein, welches bereits im Oktober eingestellt wurde.

1. a) Der Beschwerdeführer ist Vater eines aus einer kurzen Beziehung mit der damals verheirateten Kindesmutter stammenden, im April 2006 geborenen Sohnes. Die Kindesmutter setzte den Jungen unmittelbar nach der Geburt aus. Er kam an seinem 12. Lebenstag in eine Pflegefamilie, in der er seither lebt. Die Kindesmutter ist alleinige Inhaberin der elterlichen Sorge mit Ausnahme des Aufenthaltsbestimmungsrechts, das dem Jugendamt übertragen wurde. Umgangskontakte mit ihrem Sohn lehnt sie ab. Hier

Das Kind gehört somit trotz Ablehnung durch die Mutter zu ihr; soll das die zukünftige gesellschaftliche Übereinkunft sein?

Wer jetzt noch Lust hat, ein Weihnachtsmärchen zu lesen, das sich juristisch betrachtet im hier und jetzt abspielt, der möge weiterlesen:

Hier kommt noch eine Weihnachtsgeschichte, – etwas anders als gewohnt. Eine Geschichte, die so böse, so schrecklich und so traurig ist, daß einem das Blut in den Adern gerinnen könnte. Sie sollte darum nur Erwachsenen vorgelesen werden! Aber sie hat ein kitschiges Happy End, also vielleicht lohnt es sich doch, weiterzulesen. Hier

Auch wenn die rechtlich gesellschaftliche Situation mehr als traurig ist und in sehr vielen Fällen leider der Wahrheit entspricht, so ist dies dennoch eine gelungene, beißende Satire – vor dem sehr traurigen Hintergrund zur Situation unserer Väter in deutschsprachigen Ländern.

WikiMANNia: Fall GörgülüSorgerechtUmgangsrechtUmgangsboykott

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