Archiv nach Schlagworten: Väterbewegung

Tatort – Diese Väter sind zum grauen

Normalerweise ist mir ein Krimi keinen Beitrag wert, aber mich hat die Darstellung des Themas „Zwischen zwei Welten“ geärgert, weil Väter im Schweizer Tatort als hochgradig kriminell dargestellt wurden. Es ging um eine ermordete Frau, Mutter dreier Kinder von drei ver­schiedenen Vätern und der Höhepunkt war das Bemü­hen der Schweizer Kommissare, den Mord an der Frau mittels eines Geistheilers aufzuklären.

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Spendenaufruf für einen obdachlosen Vater

Wie ich über diverse Wege erfuhr, ist ein Vater in Not geraten und mit diesem Beitrag möchte auch ich darauf aufmerksam machen. Fiete, so sein Name in Foren und diversen Netzwerken, hat sehr viel für andere Väter getan und ihnen ihrer Not geholfen. Deswegen ist es mehr als recht und billig, ihm unter den genannten Umständen ebenfalls zu helfen. Da Fiete selber kein Konto mehr hat, auf dass er zugreifen kann, läuft alles über den Verein Gleichmass e.V.

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Keine Unterstützung für Väterverein

In meinem letzten Beitrag habe ich noch sinngemäß ge­fragt, ob jemand staatlich bezahlte Männer kennt, die gegen Frauen arbeiten dürfen. Obwohl der Verein im unten ein­ge­stellten Beitrag nicht gegen, sondern sogar mit den Frauen arbeitet, bekommen die Verantwortlichen keinen Pfennig. Hingegen darf jede Gleichstellungsbeauftragte Frauen kos­tenlos beraten, wie diese am besten ihre Männer abzocken und los werden können. Bei solchen Angelegenheiten kann ich nur noch mit dem Kopf schütteln und das ist jetzt wirklich maßvoll ausge­drückt. Hier noch der Webauftritt von Väter helfen Väter e.V.

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Pressemitteilung der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Goslar

Goslars Politiker positionieren sich zur Gleichstellung
Gleichstellungsbeauftragte ist in die Kritik geraten

Am kommenden Dienstag, den 17.5.2011 entscheidet der Rat der Stadt Gos­lar über den Ab­be­ru­fungs­an­trag der Gleich­stel­lungs­be­auf­trag­ten Mo­ni­ka Ebe­ling. Dieser An­trag wurde von der Par­tei die Lin­ke gestellt und scheint wei­test­ge­hend auf Un­ter­stüt­zung der Frak­tio­nen zu stos­sen.

Aus Sicht der Gleich­stel­lungs­be­auf­trag­ten ist die Ar­gu­men­ta­tion für eine Ab­be­ru­fung al­ler­dings nicht stich­hal­tig und ent­behrt der Kennt­nis über eine mo­der­ne Sicht zur Sa­che. Po­li­tiker, die diesem An­trag ent­spre­chen, wür­den sich von über­hol­ten Stand­punk­­ten lei­ten las­sen und da­mit der Ein­sei­tig­keit der Gleich­stel­lungs­ar­beit vor Ort wei­ter Vor­schub leis­ten, so Ebe­ling. Sie spricht sich für die In­klu­sion von Män­ner­fra­gen in die Gleich­stel­lungs­ar­beit aus.

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Wieviel Papa darfs denn sein?

vater-vaeter-mann-maenner-baby-kinder-urlaub-meer-sonnenuntergangDer gesellschaftliche Konsens zum Umgangsrecht hängt aktuell mehr vom Wohlwollen der Richter und seiner Helfershelferindustrie ab als von natürlichen Rechten. Da dem so ist, bedeutet es wohl eher, dass nicht allzu sehr an den Grundfesten dieser Rechts­spre­chung gerüttelt werden soll. Das ist zumindest meine Vermutung nach der Aussage der neuen Richterin am EGMR, Angelika Nußberger.

Nußberger verteidigt Urteil zum Umgangsrecht

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„Der entsorgte Vater“ auf ARTE

douglas-wolfspergerMittwoch 10. November 2010 • 21:50h

Von fast allen Kindern wird die Trennung der Eltern als belastend und bedrohlich erlebt. Ohnmächtig müssen sie zusehen, wie sich Vater und Mutter mit Wut, Hass, Demütigungen und Rache bekriegen und verfolgen. Viele Kinder verlieren dabei einen Elternteil – zumeist den Vater. Die ganze Bandbreite der emotionalen Auswirkungen und der faktischen Konsequenzen gescheiterter Beziehungen und zerstörter Familienbande kommt in den Geschichten der vier Trennungsväter zum Vorschein, die Douglas Wolfsperger in seinem Dokumentarfilm erzählt [ARTE]

Zwar werden von dem Film nur 52 statt 86 Minuten gezeigt, aber vermutlich dürfen wir froh sein, das ARTE diesen Film – wenn auch in gekürzter – Form überhaupt zeigt. Allerdings solle man wissen, das ARTE ein durch und durch feministischer Sender ist. Dieser hat bereits vor Jahren bösartig gegen Väter agiert, was Matthias Matussek in einem Vorwort zu seinem Buch „Die vaterlose Gesellschaft – Polemik gegen die Abschaffung der Familie“ beschrieben hat.

[..]Im letzten Jahr erhielt ich in London, wo ich mit meiner Familie lebte, Besuch von einer Redakteurin des „arte“-Kanals, die einen Film über Väter-Initiativen und Aktivisten drehen wollte, und mich als den „Missionar der deutschen Männerbewegung“, als der ich von „Stuttgarter Zeitung“ einst tituliert wurde, befragen wollte. Sie wollte, wie sie sagte, auch den Männern und ihren Anliegen einmal Gehör verschaffen, ganz fair. Mir gefiel das.

[..]Sie wollte mich allein. Sie wollte mich grimmig, vor meinem Computer. Dann fragte sie nach den militanten Väter-Aktivisten in London, nach der Wirkung meines Buches in Deutschland, nach meinen Lesereisen, nach den Männern, die meine Lesungen besuchten, nach wütenden Männern in der Situation kompletter Ohnmacht – ich hatte auf meinen Lesereisen mit Hunderten von ihnen Kontakt. Ich antwortete ihr, ich erklärte, ich plädierte leidenschaftlich für mehr Gerechtigkeit, und ihr Nicken sah aus, als nicke sie aus Mitgefühl.

Drei Monate später lief der Film. Er lief unter dem Titel: „Wenn Väter sich rächen“. Er zeigte ein Sammelsurium von Männern, die als vereinsamt, neurotisch oder als schlechte Verlierer charakterisiert wurden, und ich war ihr Einpeitscher. Die Interviews wechselten immer wieder mit düsteren Szenen ab, in denen ein Mann ein Mädchen verführt und anschließend vergewaltigt. Die Botschaft war klar: Die in dem Film gezeigten Männer wurden als Gewalttäter vorgeführt, besonders die, die in Scheidung und im Streit mit ihren Ex-Frauen lebten [mehr]

Der Maskulist: Lila Kröte für ARTE-Sender
WikiMANNia: Väter sind wichtigTrennungsväterMatthias Matussek

Männertag: Achtung, Fertig … Fehlstart

vater-vaeter-mann-maenner-baby-kinder-urlaub-meer-sonnenuntergangUnten stehende Ausschnitte eines Beitrages von Bernhard Lassahn wurde bereits durch die Männerbewegung auf Homepages, Blogs, Foren und dgl. verbreitet. Da dieser Blog auch von vielen Vätern gelesen wird, die sich aber seltener in Geschlechterforen und -blogs bewegen, habe ich nur die Zeilen rund ums Väterthema eingestellt. Es lohnt sich trotzdem, den gesamten Beitrag zu lesen, da er nicht nur Fakten aufweist, sondern auch erheiternd geschrieben ist.

Zu diesem von Michael Gorbatschow angeregtem Gedenktag, der vermutlich an den meisten vorbeigerauscht ist wie der ‚Tag des Fernmeldewesens’, erschien in ‚Welt kompakt’ ein Beitrag von Nina Trentmann im Interview mit Walter Hollstein, der mit dem Buch bekannt wurde ‚Was vom Manne übrig blieb’ – und nun zu der Frage Anlass gibt ‚Was von der Männerforschung übrig blieb’. Der Text steht unter der Überschrift: „Alles, aber bitte keine emanzipierte Frau!“ [..]

Was die Männer wollen, will keiner wissen

Was sonst? Ich sehe da das flackernde Aufscheinen junger Männerstimmen, die sich sagen: „Ich möchte nicht so werden wie mein Vater, den ich nur alle 14 Tage zu sehen kriege und der durch die Scheidung ruiniert und ins Abseits gedrängt wurde, ohne dass er sich etwas hat zu Schulden kommen lassen“. Hat jemand von den Soziologen, Männerforschern und Attitüden-Bewirtschaftern aus der Welt der fliegenden Blätter so einen Satz schon mal gehört? Ich ja.

[..]Hollstein weist nach Norden: „Die schwedische Familienforschung zeigt uns ganz klar, dass jene Ehen am längsten halten, in denen die Arbeit möglichst gleich aufgeteilt ist. Alles andere hält eine Weile, dann knallt es.“ Ach, nee! Als wenn Männer noch nie was davon gehört hätten! Haben sie aber. Die haben schon in den 70er Jahren Schwangerschaftsgymnastik gemacht und haben unbeirrt den Kinderwagen geschoben, auch wenn gespottet würde, es sähe aus, als schöben sie den Rasenmäher. Die „neuen Männer“ und „Softies“ haben es versucht. Nur: Es hat nicht funktioniert. So ein Vater, der für sein Kind getan hat, was er konnte, musste im Scheidungsfall erleben, dass seine Betreuungsarbeit als wertlos angesehen wurde. Na gut, er konnte sich trösten, dass Vaterliebe nicht käuflich ist. Die Frau wollte und musste nicht arbeiten. Die Anrechnung eines „fiktiven“ Gehaltes, mit dem der Unterhaltsanspruch der Frau gemindert werden soll, galt als unzumutbar. Die Scheidungsanwältin ließ vortragen, dass es „der gemeinsame Lebensplan“ war, dass die Frau grundsätzlich nicht arbeitet. Mit dieser falschen Erzählperspektive vom „gemeinsamen“ Lebensplan wurde der Mann übergangen. Er wurde gar nicht erst gefragt. Die Frau, die mit dem Ideal der geteilten Verantwortung wie eine Heiratsschwindlerin zum Standesamt gegangen war, konnte im Nachhinein die Ehe zur „Versorgungsehe“ umdefinieren und die Verantwortung wieder abgeben. So sind die Usancen, die zu den vielen Vorteilen gehören, die man den Frauen verschafft hat. Davon weiß Hollstein nichts, dafür kennt er die Seele der Männer: Die „wollen“ „Alleinverdiener“ sein [mehr][PDF]

Man beachte (nicht nur) auch bitte das köstlich aufbereitete Referat vom Antifeminismus-Treffen zum Thema Sprachfeminismus von Bernhard Lassahn. Nachfolgend die Zusammenfassung aus dem lesenswerten Beitrag. Dieser kurze Abriss ist allerdings weniger köstlich ob der prägnanten Tatsachen:

Der Sprachfeminismus ist sexistisch, er ist destruktiv und stellt einen mutwilligen Aus-stieg aus einem notwendigen kulturellen Konsens dar. Er führt zu einer Innenweltver-schmutzung. Er ist hässlich und aggressiv, er manipuliert und korrumpiert, und hat die ihm innewohnende Tendenz, immer mehr ins Totalitäre abzugleiten. Er zieht einen Rat-tenschwanz von verlogenen Rechtfertigungsversuchen nach sich und verpflichtet die Sprecher zu intellektueller Unredlichkeit, gedanklicher Unklarheit und zu einem Be-kenntnis zu einem Weltbild, bei dem Geschlechter als getrennt voneinander gesehen werden und das Männliche dämonisiert wird. Der Sprachfeminismus offenbart ein zweidimensionales Weltbild, als wäre die Welt doch eine Scheibe. Im tiefsten Kern ist er von Misandrie geprägt – was den meisten vermutlich nicht bewusst ist. Die Risiken und Nebenwirkungen sind so groß, dass ich davon abrate.

Bernhard Lassahn ist im übrigen Schriftsteller – die bekanntesten Geschichten von ihm dürften die mit Käpt’n Blaubär sein – und Mitglied von agens e.V.

Homepage: Bernhard Lassahn
Autoren-Portrait: Bernhard Lassahn
WikiMANNia: Antifeminismus-Treffen/Referate

Vaterschaftsanerkennung fehlerbehaftet

vater-vaterschaftsanerkennung-scheinvaterschaften

Für alle frischen und zukünftigen Väter, die nicht mit der Mutter verheiratet sind: Lest es, auch die, die noch nicht betroffen sind und sich hier „verirren“ – entlarvender kann ein Dokument nicht sein. Hier findet ihre jede Menge Väterpflichten, aber welche Pflichten werden von Müttern gefordert? Man(n) könnte auch sagen, das Patriarchat hält sich komischerweise bei den (Väter-)pflichten recht hartnäckig. Desweiteren sind mMn einige rechtliche Fehler enthalten. Lest dazu bitte am Ende meine Fußnoten.

Niederschrift über die Belehrung vor Anerkennung der Vaterschaft bzw. vor Anerkennung einer Unterhaltsverpflichtung

Die Urkundsperson
belehrte Herrn ______________________, geb. _____________________

vor Anerkennung der Vaterschaft bzw. einer Unterhaltsverpflichtung
nach deutschem Recht zu dem Kind ___________, geb. ______________
wie folgt:

Zunächst wurde mir die gesetzliche Empfängniszeit wie folgt mitgeteilt:

Weiter wurde ich darüber belehrt, dass mit dem Anerkenntnis die Verwandtschaft zwischen dem Kind und mir mit allen rechtlichen Konsequenzen begründet wird. Ich schulde damit dem Kind Unterhalt, ggf. auch über die Volljährigkeit hinaus. Ferner kann die Mutter des Kindes von mir im Bedarfsfall Erstattung der Entbindungskosten und Unterhalt vor und nach der Geburt verlangen; unter bestimmten Voraussetzungen kann der Unterhaltsanspruch wegen Betreuung des Kindes im Regelfall bis zu drei Jahren nach der Geburt bestehen.

Durch die Anerkennung wird das Kind mein gesetzlicher Erbe.

Ich bin zum Umgang mit dem Kind berechtigt, aber auch verpflichtet. Der Umgang mit dem Kind kann im Konfliktfall vom Familiengericht geregelt, aber nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.

Das Sorgerecht für das Kind steht der volljährigen Mutter zu. Ein gemeinsames Sorgerecht setzt voraus, dass sowohl die Mutter als auch ich in öffentlich beurkundeter Form erklären, die Sorge gemeinsam ausüben zu wollen. Auch tritt die gemeinsame Sorge von Gesetzes wegen ein, falls ich die Mutter heirate.

Das Kind trägt grundsätzlich den Namen der Mutter als Geburtsnamen. Wenn ich hiermit einverstanden bin, kann die Mutter dem Kind auch meinen Namen erteilen. Hierfür sind formgültige Erklärungen gegenüber dem Standesamt erforderlich.

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Meine Vaterschaftsanerkennung wird nur wirksam, wenn die Mutter urkundlich zustimmt. Falls die Mutter nicht die elterliche Sorge ausüben kann, z. B. weil sie noch minderjährig ist, ist zusätzlich die Zustimmung des Kindes erforderlich. Diese wird durch seinen gesetzlichen Vertreter erklärt, z. B. einen Amtsvormund. Ist das Kind über 14 Jahre alt, kann es mit Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters selbst zustimmen.

Grundsätzlich kann eine Vaterschaft nicht anerkannt werden, solange noch die Vaterschaft eines anderen Mannes rechtwirksam besteht, z. B. des Ehemannes der Mutter. Das Gesetz macht hiervon eine Ausnahme. Ist das Kind nach Einleitung eines Scheidungsverfahrens zwischen seinen Eltern geboren, kann auch ein anderer Mann die Vaterschaft anerkennen. Dies muss aber spätestens bis zum Ablauf eines Jahres nach Rechtskraft des Scheidungsurteils geschehen. In diesem Fall wird die Vaterschaftsanerkennung wirksam, wenn ihr auch der – frühere – Ehemann der Mutter zustimmt.

Ich kann die Vaterschaft grundsätzlich nicht widerrufen. Ausnahmsweise habe ich ein Widerrufsrecht, wenn die Anerkennung nach einem Jahr noch nicht wirksam geworden ist, z. B. weil eine erforderliche Zustimmung hierzu noch fehlt. Den Widerruf muss ich in diesem Fall von einem Notar beurkunden lassen.

Ich kann die Vaterschaftsanerkennung gerichtlich anfechten, wenn mir Umstände bekannt werden, die gegen meine Vaterschaft sprechen. Eine solche Anfechtung ist nur binnen einer Frist von zwei Jahren möglich. Die Frist beginnt, sobald ich die gegen meine Vaterschaft sprechenden Umstände erfahre. Auch die Mutter oder das Kind können die Vaterschaft anfechten.

Die Anerkennung der Vaterschaft wird unwirksam, sobald durch das Gericht festgestellt wurde, dass der Anerkennende nicht der Vater des Kindes ist. Eine Anerkennung ist weiter unwirksam, wenn sie nicht den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs entspricht,sofern nicht seit dem Eintrag in das Personenstandsbuch mehr als fünf Jahre vergangen sind.

Bei ausländischer Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer Beteiligter kann die Anerkennung der Vaterschaft auch Rechtsfolgen nach deren Heimatrecht haben, z. B. hinsichtlich des Namens oder der Staatsangehörigkeit des Kindes. Im Zweifel können hierüber Auskünfte bei der Auslandsvertretung des betreffenden Staats eingeholt werden. Auch erteilen im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Standesämter hierüber Auskunft. Das Kind einer ausländischen Mutter erwirbt durch die Anerkennung die deutsche Staatsangehörigkeit.

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Zugleich mit der Vaterschaftsanerkennung will ich mich zur Zahlung von Unterhalt verpflichten. Ich weiß, dass ich dem unterhaltsberechtigten Kind gesetzlichen Unterhalt schulde. Diese Pflicht endet nicht mit der Volljährigkeit, wenn sich das Kind darüber hinaus z. B. in Ausbildung befindet.

Das minderjährige Kind, das mit mir nicht in einem Haushalt lebt, kann wählen zwischen einem festen (bezifferten) und einem dynamischen Unterhalt[¹] (Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts). Der gesetzliche Mindestunterhalt orientiert sich an der Höhe des steuerrechtlich festgelegten Kinderfreibetrags. Wird dieser Freibetrag erhöht, steigt demgemäß auch der gesetzliche Mindestunterhalt. Dessen derzeitige Höhe ist mir bekannt.

Das auf das Kind entfallende Kindergeld ist zur Deckung seines Barbedarfs zu verwenden. Solange das Kind minderjährig ist, wird nur die Hälfte des Kindergelds hierfür angesetzt und kommt mir so durch Minderung meiner Zahlungsverpflichtung zugute. Denn die Mutter leistet in gleichwertiger Weise ihren Unterhaltsbeitrag durch die Betreuung des Kindes.

Neben dem laufenden Unterhalt kann mein Kind u. U. auch Mehrbedarf, z. B. im Falle einer Krankheit, geltend machen. In bestimmten Fällen kann es auch Sonderbedarf verlangen, wenn ein unregelmäßiger, außergewöhnlich hoher Bedarf auftritt, der nicht vom normalen Unterhalt gedeckt wird.

Mein Kind kann von mir Unterhalt rückwirkend bis zur Geburt verlangen[²]. Denn es war bisher aus rechtlichen Gründen an der Geltendmachung von Unterhalt gehindert, Soweit allerdings bis heute andere Personen oder Stellen, z. B. der „Scheinvater“, das Sozial- oder Jugendamt Unterhalt für mein Kind erbracht haben, ist sein Anspruch gegen mich nunmehr auf diese übergegangen. Insoweit kann ich mich nicht urkundlich zur Zahlung gegenüber dem Kind verpflichten.

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch bin ich auch verpflichtet, auf Verlangen alle zwei Jahre Auskunft über meine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs notwendig ist. Vor Ablauf von zwei Jahren kann Auskunft nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der zur Auskunft Verpflichtete später wesentlich höhere Einkünfte oder weiteres Vermögen erworben hat. Der Auskunftsanspruch kann notfalls mittels Antrags zum Familiengericht durchgesetzt werden.

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Ändert sich der Unterhaltsbedarf des Kindes oder ändern sich meine Lebensverhältnisse (Einkommen, Familienstand usw.), können das Kind und auch ich Änderung der Unterhaltshöhe verlangen und ggf. durch Antrag zum Familiengericht durchsetzen. Eine außergerichtliche, also gütliche Regelung ist zur Vermeidung von Gerichtskosten unbedingt zu versuchen, bevor das Gericht eingeschaltet wird.

Mit der heutigen Beurkundung unterwerfe ich mich der sofortigen Zwangsvollstreckung. Falls ich nicht den fälligen Unterhalt leiste, kann aufgrund dieser Urkunde sofort mein Vermögen oder auch mein Lohn bzw. Gehalt oder sonstige Einkünfte gepfändet werden. Die vorsätzliche Verletzung der Unterhaltspflicht kann mit Geldstrafe oder mit Haft bis zu drei Jahren bestraft werden.

Ich bestätige hiermit, wie vorstehend belehrt worden zu sein und eine Ausfertigung dieser Niederschrift erhalten zu haben.

F, den

………………………………………… ………………………………………….

(Unterschrift des Vaters)                  (Unterschrift des Dolmetschers)

Die Aushändigung der o. g. Niederschrift und die eigenhändige Unterschrift

werden bestätigt.

F, den

…………………………………………………….

(Unterschrift der Urkundsperson

[¹] Noch kann der Vater entscheiden, für welchen Betrag er urkundlich bürgt.
[²] Unterhalt kann erst ab dem Monat geltend gemacht werden, ab der die Vaterschaft bekannt ist.

Das Ganze schreibe ich natürlich nur unter rechtlichem Vorbehalt, wer weiß heute schon, wann sich die jeweiligen Gesetze ändern. Wer unsicher ist, kann sich auf den Väterseiten – links im Blog unter Intern – umschauen. Eine gute Dokumentation zu der komplexen Thematik ist zu finden unter www.trennungsfaq.de

Da es immer wieder vorkommt, das wichtige Quellennachweise nicht mehr vorhanden sind, habe ich das Formular geladen und stelle es ebenfalls zur Verfügung [hier]

Links
Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e. V.: Formular zur Vaterschaftsanerkennung
WGvdL-Forum: Formular vom Jugendamt zur Belehrung hinsichtlich Vaterschaft

Alleiniges Sorgerecht bei Mutter trotz Aussetzung und Ablehnung des Kindes

bverfg-erster-senatEs gibt selten etwas, was mich wirklich sprachlos macht,  das unten verlinkte Urteil gehört auf jeden Fall dazu.

BVerfG • Az: 1 BvR 3189/09

[..]hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts am 14. Juli 2010 einstimmig beschlossen:

Die Beschlüsse des Amtsgerichts Köln vom 26. Mai 2009 – 313 F 49/08 – und des Oberlandesgerichts Köln vom 20. November 2009 – 25 UF 126/09 – verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes.

[..]Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Zurückweisung seines Antrags auf die Gestattung unbegleiteten und erweiterten Umgangs mit seinem Sohn.

1. a) Der Beschwerdeführer ist Vater eines aus einer kurzen Beziehung mit der damals verheirateten Kindesmutter stammenden, im April 2006 geborenen Sohnes. Die Kindesmutter setzte den Jungen unmittelbar nach der Geburt aus. Er kam an seinem 12. Lebenstag in eine Pflegefamilie, in der er seither lebt. Die Kindesmutter ist alleinige Inhaberin der elterlichen Sorge mit Ausnahme des Aufenthaltsbestimmungsrechts, das dem Jugendamt übertragen wurde. Umgangskontakte mit ihrem Sohn lehnt sie ab.

Zunächst einmal erinnert mich dieses Urteil erschreckenderweise an den Fall Görgülü. Auch dieser Vater kämpfte mehrere Jahre um das Sorgerecht für seinen Sohn, weil die Mutter ihr uneheliches Kind zur Adoption freigegeben hatte, obwohl der Vater sich um seinen Sohn kümmern wollte. Leider war es bis vor kurzem nicht möglich, das Väter unehelicher Kinder das Sorgerecht erhielten, wenn Mütter diesem nicht zustimmten.

Seit dem Beschluss – 1 BvR 420/09 – vom 21. Juli 2010 des BVerfG können auch Väter unehelicher Kinder jederzeit das Sorgerecht beantragen. Ob sie dieses erhalten, steht auf einem anderen Blatt und liegt wie immer im Ermessen der Gerichte. So bleibt zu hoffen übrig, das der Vater das Sorgerecht für sein Kind erhält und nicht mehr der Willkür der Mutter, des Jugendamtes, der Pflegeeltern und letztendlich der Gerichte unterliegt.

Urteil des BVerfG vom 14. Juli 2010 Az: 1 BvR 3189/09
OLG entzieht Mutter das Sorgerecht wegen fehlender Bindungstoleranz
Pressemitteilung Nr. 57/2010 • 3. August 2010 zum Urteil 1 BvR 420/09
WikiMANNia: Fall GörgülüSorgerechtUmgangsrechtUmgangsboykott

Der Massenmord an Vätern in Deutschland

vater-vaeter-weinend-ohnmacht-sorgerecht-unterhalt-frauen-abzockenZugegebenermaßen ist die Überschrift eine Provokation, aber das soll sie auch sein. Auslöser dafür ist ein Thread im WGvdL.com-Forum mit gleichnamiger Überschrift [hier]

Es gab natürlich auch gegenteilige Reaktionen und ein User meinte sinngemäß, das die Aussage unan­ge­bracht wäre. Wenn man etwas erreichen wolle, könne man nicht mit so einer These aufwarten. Dem wider­spre­che ich noch nicht einmal grundsätzlich, aber wenn mir Leute erzählen, das wären doch nur Einzelfälle, dann bekomme ich die Krise. Mitt­ler­wei­le sind es zu viele Einzelfälle und es stimmt in der Tat, das es keine genauen Zahlen gibt, wie viele Väter sich im Zuge der Vaterentrechtung umgebracht haben, offen oder versteckt.

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Welches Sorgerecht dient den Kindern

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©Gerd Altmann/Pixelio.de

Als ein „Sieg der Väter“ wurde die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Anfang August gewertet: Bislang bekamen unverheiratete Väter ein Sorgerecht für ihre Kinder nur mit Einverständnis der Mütter zugesprochen. Jetzt muss eine Neuregelung her. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger möchte Mütter und Väter völlig gleichstellen. Die Väter sollen, sobald sie die Vaterschaft anerkennen, automatisch ein Sorgerecht bekommen. Doch wird aus diesem Sieg der Väter auch ein Sieg der Kinder? Ja, sagen die einen: Weil das Sorgerecht damit nicht mehr zur Waffe im Trennungsstreit werden kann. Andererseits: Dient es wirklich dem Wohl des Kindes, wenn eine Mutter bei jedem Arztbesuch und Schulwechsel des Kindes die Meinung des Vaters einholen muss – selbst wenn der vielleicht schon ganz woanders lebt?

Es diskutieren:
Katrin Hummel, Frankfurter Allgemeine Zeitung, Buchautorin
Ursula Kodjoe, Familientherapeutin und Mediatorin, Emmendingen
Dr. Angelika Nake, Familienanwältin, Darmstadt
Moderation: Gábor Paál

Trotz der Tatsache, dass drei Frauen ein Thema diskutierten, welches eigentlich eines der Väter ist, war es angenehm überraschend, das zwei Frauen so vehement für das sofortige Sorgerecht der Väter nach der Geburt plädierten.

Z.B.:  Ab 28:59h Ursula Kodjoe: [..]Es besteht aber Elternschaft. [..]Wer sagt denn, das die Mutter sich zur Mutterschaft eignet? Hier besteht eine Schieflage.

Dr. Angelika Nake kam sukzessive immer mehr in die Defensive und der Unmut über die Gegenpositionen war ihr zum Ende hin mehr und mehr anzumerken.  In diesem Zusammenhang sei auf die heutige Verleihung des Bundesverdienst-kreuzes an Edith Schwab verwiesen, die als Vorsitzende des VAM(v) und AG(f) in die gleiche einseitige Kerbe haut, wie die ebenfalls als Familienanwältin wirkende Dr. Nake .

Da beide Anwältinnen aus Mütter-zentrischer Sicht lamentier(t)en ist es mehr als erfreulich, dass Katrin Hummel und Ursula Kodjoe aus der Sicht der Kinder argumentieren – die sowohl ihren Vater, als auch ihre Mutter brauchen. Frankreich macht es uns schon lange vor, dass dieses Kind-gerechte Modell außerordentlich gut funktioniert – auch im Falle einer Trennung.

Die MP3-Datei zur Sendung ist auch in der Mediathek des FemokratieBlog gespeichert und kann auf Anfrage gerne zur Verfügung gestellt werden .

SWR2 Forum: Der Realitäts-Check – Welches Sorgerecht dient den Kindern?
FAZ: Katrin Hummel Artikel „Sorgerecht – Der entsorgte Vater“
FreshDads: Interview mit Katrin Hummel über die Hintergründe zu ihrem Buch  „Der entsorgte Vater“
WikiMANNia: SorgerechtTrennungsväterVaterschaftUmgangsrecht

Zum Bundesverdienstkreuz an Edith Schwab

bundesverdienstkreuz-nein-danke1Franzjörg Krieg vom VafK Karlsruhe hat zur heutigen Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Edith Schwab folgende Mitteilung verfaßt:

Keine Diskussion um ein Indiz

Ich möchte das Lebenswerk von Frau Edith Schwab durch Einblicke in den Spannungsbogen ihrer Vita greifbarer machen:

Frau Schwab organisierte den in Pressemitteilungen dokumentierten Protest des VAMV gegen alles, was geeignet war, die Allmacht der Mütter in der deutschen Familienrechtspraxis zu unterhöhlen, insbesondere gegen alles, was die Rolle der Väter zu stärken geeignet war, besonders gegen das Gemeinsame Sorgerecht:

  1. Kampf gegen die Sorgerechtselemente in der Kindschaftsrechtsreform von 1998
  2. Kampf gegen die entlarvenden Zusammenhänge von Sorgerecht, Umgang und Unterhalt in der Proksch Studie
  3. Kampf gegen die Macht(missbrauchs)verluste von kinderbesitzenden Müttern durch die Verbreitung der familienrechtspraktischen Vorgehensweisen nach dem Cochemer Weg
  4. Gemeinsames Sorgerecht für nicht eheliche Väter ist für den VAMV ein „Grund zur Sorge“

Das Frauenhaus Speyer hat sein 15-jähriges Bestehen zum Anlass genommen, um ein aktuell politisches Thema, das viele von Gewalt betroffene Frauen persönlich betrifft, in einer Fortbildung mit dem Titel „Verrat am Kindeswohl durch väterliches Umgangsrecht in hochstreitigen Fällen – Aktuelle Perspektiven“ aufzugreifen.“ Die beiden Referentinnen dieser Tagung im Spätjahr 2005 waren Anita Heiliger und Edith Schwab.

In der Nachtcafe-Sendung am 25.04.2003 mit Edith Schwab, M. Mattusek und Dr. Peter Walcher (VAfK) meinte Frau Schwab, dass sie als Fachanwältin für das Familienrecht aus ihrer Praxis keinen Fall kenne, in dem Mütter ihr Kind als Waffe gegen den Ex-Mann eingesetzt hätten oder die den Umgang aus reiner Bosheit boykottieren würden. „Das gibt es nicht!“ meinte sie [mehr]

Ohne weiteren Kommentar.

FemokratieBlog: Suchergebnisse Edith Schwab / Mathieu Carriere
Gemeinsamer Protestbrief von: VafK, Düsseldorfer Kreis und Männerpartei

Bericht über Gewalt an Männer

Österreichischer Bericht über Gewalt an Männer

Herausgeber: Verein vaterverbot.at • Erstellt: 2010

Dieser Bericht behandelt ausschließlich die Gewalt an Männern und Buben. Die Gewalt an Frauen wurde bewusst nicht behandelt, da zu diesem Thema ausreichend Publikationen existieren. Erstellt und finanziert wurde dieser Bericht durch den Verein vaterverbot.at, da die dafür zuständige Männerpolitische Grundsatzabteilung (BMASK) politisch (inoffiziell) als auch finanziell kalt gestellt ist und bei Männer-Diskriminierungen nicht aktiv werden darf. Die im Bundeskanzleramt für Gleichstellung eingerichtete Sektion II sieht sich ausschließlich für „Erstellung frauenspezifischer Studien und Publikationen“ und „Kontakte mit Fraueninitiativen und Vergabe von Förderungen an Frauenprojekte“ zuständig.

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BVerfG hat das Sorgerecht lediger Väter nur minimal angehoben

bverfg-erster-senat

Wann immer die Presse ein Urteil des BVerfG zu Väterrechten bejubelt, werde ich skeptisch und das hat sich auch hier wieder bewahrheitet. Mitnichten wurden die Väterrechte gestärkt, sondern lediglich ein Fingerzeig Richtung Frauen-, Lesben-, Alleinerziehenden- und sonstigen Verbänden gegeben, was zukünftig der kleinste gemeinsame Nenner sein wird, aber lest selbst.

Bundesverfassungsgericht – Pressestelle –
Pressemitteilung Nr. 57/2010 vom 3. August 2010
Beschluss vom 21. Juli 2010 – 1 BvR 420/09

Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes von der elterlichen Sorge bei Zustimmungsverweigerung der Mutter verfassungswidrig

[..]Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat auf die  Verfassungsbeschwerde nun entschieden, dass die §§ 1626a Abs. 1 Nr. 1 und 1672 Abs. 1 BGB mit Art. 6 Abs. 2 GG unvereinbar sind. Der Beschluss des Familiengerichts ist aufgehoben und zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen worden. Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung hat das Bundesverfassungsgericht in Ergänzung der §§ 1626a Abs. 1 Nr. 1, 1672 Abs. 1 BGB vorläufig angeordnet, dass das Familiengericht den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil davon gemeinsam überträgt, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht; dem Vater ist auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder ein Teil davon allein zu übertragen, soweit eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht  kommt und zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl am besten entspricht.

Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zugrunde:

Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber das elterliche Sorgerecht für ein nichteheliches Kind zunächst allein seiner Mutter übertragen hat. Ebenfalls steht mit der Verfassung in Einklang, dass dem Vater eines nichtehelichen Kindes nicht zugleich mit der wirksamen Anerkennung seiner Vaterschaft gemeinsam mit der Mutter das Sorgerecht eingeräumt ist. Eine solche Regelung wäre allerdings mit der Verfassung vereinbar, sofern sie mit der Möglichkeit verbunden wird, gerichtlich überprüfen zu lassen, ob die gesetzlich begründete gemeinsame Sorge der Eltern dem Kindeswohl im Einzelfall tatsächlich entspricht [mehr]

Ich werde mir das Urteil noch genauer durchlesen und dazu einen weiteren Beitrag erstellen. Wer sich die im Urteil genannte Zusammenfassung des Bundesministerium der Justiz zur Befragung der Jugendämter und Rechtsanwälte durchlesen möchte, findet diese nachfolgend.

Deutscher Bundestag • 16. Wahlperiode
Drucksache 16/10047 • 25. 07. 2008

Umfrage des Bundesministeriums der Justiz bei Jugendämtern und Rechtsanwälten zur gemeinsamen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern – Zusammenfassung – [hier]
PDF-Zähler ab Seite 12, BT-Drucksache ab Seite 8

WikiMANNia: SorgerechtUmgangsrechtTrennungsväter

BMJ und die elterliche Sorge lediger Väter

leutheusser-schnarrenberger-sabine2 Sorgerecht: Im Mittelpunkt steht das Wohl des Kindes

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger freut sich über das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Sorgerecht: „Das Urteil bestärkt mit ich meinen Überlegungen, die Recht der Väter nichtehelicher Kinder deutlich zu verbes­sern“, kommentierte Leutheusser-Schnarrenberger die Entscheidung aus Karlsruhe. Ziel der Neuregelung zum Sorgerecht, an dem das Bundesjustizministerium seit Ende 2009 arbeitet, sei ein unbürokratisches Verfahren, bei dem stets das Wohl der Kin­der im Mittelpunkt stehen müsse. Betroffenen Vätern sollten künftig Wege aufgezeigt werden, wie sie auch ohne vorherige ge­richtliche Entscheidung ihr Sorgerecht ausüben könnten [mehr]

Elterliche Sorge: Bundesverfassungsgericht bestärkt Reformüberlegungen

[..]Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Ich begrüße die heutige Entscheidung ausdrücklich, weil sie den betroffenen Vätern ab sofort mehr Rechte bei der Ausübung der gemeinsamen Sorge verschafft. Das Urteil bestärkt mich in meinen Überlegungen, die Rechte der Väter nichtehelicher Kinder deutlich zu verbessern. Ich will eine Reform, die den betroffenen Vätern Wege aufzeigt, wie sie auch ohne vorherige gerichtliche Entscheidung ihr Sorgerecht ausüben können. Ziel ist ein unbürokratisches Verfahren, bei dem das Wohl der betroffenen Kinder stets Dreh- und Angelpunkt aller Überlegungen ist.

Auch aus dem parlamentarischen Raum liegen interessante und gute Vorschläge für eine Neuregelung vor. Es geht jetzt darum, alle Überlegungen zusammenzuführen und in die Feinausgestaltung einzutreten. Wir wollen ein modernes Sorgerecht, das die gesellschaftlichen Realitäten widerspiegelt und auch das Elternrecht des ledigen Vaters mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben in Einklang bringt [hier]

Vor allen Dingen der letzte Abschnitt macht mir Sorgen, denn er bedeutet aus meiner Sicht, das hier viele Köche mitreden wollen, die dann vermutlich den Brei verderben werden.

WikiMANNia: SorgerechtUmgangsrechtTrennungsväter

Geburtsberichte von Vätern gesucht

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Gerade Männer, die zum ersten Mal Väter werden, wünschen sich von uns solche Berichte. Sie möchten besser wissen, worauf sie sich einstellen müssen. Helfen Sie uns mit Ihren Erfahrungen, diesen werdenden Vätern zu helfen!

Wir veröffentlichen Ihren Bericht nach redaktioneller Überarbeitung auf väterzeit.de. Wenn es Ihnen lieber ist, können wir auch ein kurzes Telefoninterview führen, dessen Transskript Sie dann autorisieren. Gern können Sie uns auch Bilder mit schicken! Wir nennen von Ihnen nur Vornamen und Bundesland, es sei denn, Sie möchten es anders.

Wir freuen uns auf Ihren Bericht! Bitte schicken Sie ihn per eMail (bitte vergessen Sie Ihren Namen nicht)

Ralf Ruhl

Redaktion Väterzeit
Carl-Giesecke-Str. 4-6
37079 Göttingen
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