Archiv nach Schlagworten: EGMR

„Neue Väter“ sind nicht erwünscht

In einem Interview zwischen Arne Hoffmann und dem Männerrechtler Hans A. bestätigt Letzterer, das „neue Väter“ von Feministinnen nicht erwünscht sind. Die meisten Frauen wollten nicht den neuen Vater, sondern die eierlegende Wollmilchsau, so Hans A. Nicht umsonst haben sich Frauen in den letzten Wo­chen in verschiedenen Leitmedien darüber beklagt, dass es keine „richtigen“ Männer mehr gäbe. Davon abgesehen klappt das mit Kind und Karriere auch nicht so, wie etliche Frauen sich das vorstellen.

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Eizellenspenden bleiben verboten

TAZ: Der Gerichtshof für Menschenrechte wies überraschend eine Klage gegen das Verbot von Eizellenspenden aus Österreich ab. Das Urteil gilt auch in Deutschland.

Das Verbot der Eizellspende sei zwar ein Eingriff in das Privatleben der Bürger, so die Straßburger Richter. Österreich durfte jedoch das weit verbreitete Unbehagen gegenüber der modernen Fortplanzungsmedizin berücksichtigen und das Prinzip bewahren, dass die Identität der Mutter immer feststehen muss.[..] (Az.: 57813/00) TAZ

Nach der Argumentation des EGMR stellt sich doch die Frage, wieso Spenden von Eizellen verboten und Spenden von Samen erlaubt sind?

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Deutschland wiederholt vom EGMR verurteilt

Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat dem Beschwerdeführer Michael Schneider Recht gegeben, dem in einer 16-monatigen Beziehung zu einer verheirateten Frau gezeugtem Kind, die Möglichkeit einer gelebten Vaterschaft nicht gebilligt zu haben. Dieses wäre eine Verletzung von Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) der Europäischen Menschenrechts­konvention (EMRK).

Der EGMR rügte vor allen Dingen, dass Gerichte das Kin­deswohlinteresse nicht berücksichtigt hätten, zumal der mutmaßliche Kindesvater zum einen die Frau während der Schwangerschaft beglei­tet und zum anderen beim Jugendamt die Vaterschaft des ungeborenen Kindes anerkannt hatte. Deutsche Gerichte hätten dem Vater den Umgang mit seinem mutmaßlichen Sohn und Aus­kunft über dessen persönliche Verhältnisse verwehrt.

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Femokratie News 204-2011

Angela Merkel: „Deutschland geht es so gut wie lange nicht“
Im Rahmen einer Bundespressekonferenz hat Angela Merkel heute in Ber­lin die Fragen der Medienvertreter beantwortet und damit die Tra­di­tion fort­ge­setzt, sich mit starken Statements in die Sommerpause zu ver­ab­schie­den. Gesprochen wurde über die gestern verabschiedeten Beschlüsse des Euro-Gip­fels in Brüs­sel, über die deutsche Wirtschaftslage und über eine dritte Amts­­zeit der Kanzlerin ab 2013. Dem EU-Gip­fel bescheinigt Merkel ein „gutes und be­deu­ten­des Ergebnis“ und Deutschland geht es nach Meinung der Kanzlern „so gut wie lan­ge nicht“. Da ihr die „Arbeit Spaß macht“, steht einer dritten Amts­perio­de ab 2013 nichts im Wege. Einmal abgesehen vom Votum der Wähler. Politik Blog von Jacob Jung

  • Da antworte ich mit einem Zitat: Die Gleichberechtigung (in Italien) ist erst dann erreicht, wenn auch einmal eine total unfähige Frau in eine ver­ant­wort­li­che Position aufgerückt ist.
    (Agata Capiello) 😉

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Wieviel Papa darfs denn sein?

vater-vaeter-mann-maenner-baby-kinder-urlaub-meer-sonnenuntergangDer gesellschaftliche Konsens zum Umgangsrecht hängt aktuell mehr vom Wohlwollen der Richter und seiner Helfershelferindustrie ab als von natürlichen Rechten. Da dem so ist, bedeutet es wohl eher, dass nicht allzu sehr an den Grundfesten dieser Rechts­spre­chung gerüttelt werden soll. Das ist zumindest meine Vermutung nach der Aussage der neuen Richterin am EGMR, Angelika Nußberger.

Nußberger verteidigt Urteil zum Umgangsrecht

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Mehr Rechtsschutz bei überlangen Prozessen

leutheusser-schnarrenberger-sabine2[..]Jeder hat das Recht auf gerichtlichen Rechtsschutz in angemessener Zeit. Lücken im Rechtsschutz wollen wir mit einem Entschädigungsanspruch für überlange Pro­zes­se schließen. Die geplante Ent­schä­di­gungs­re­ge­lung kommt Verbrauchern wie Unternehmen zugute und ist ein Gewinn für den Rechtsstaat.

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VafK-Aktivitäten nach dem Urteil aus Straßburg

vafk-logo Folgender Beitrag entstammt dem Newsletter des Vafk.

Mit Urteil des Europäischen Gerichtshofes am 3. Dezember 2009 wurde festgestellt, daß die gesetzlich vorgegebene Ausgrenzung nichtehelicher Väter von der Sorgeverantwortung für ihre Kinder in Deutschland eine Menschenrechtsverletzung ist. Damit wird unsere jahrelange Position bestätigt! Das Urteil fand große Beachtung in den Medien. Zuvor wurde die Bundesrepublik bereits mehrfach wegen Menschenrechtsverletzungen beim Umgangsrecht verurteilt.

Unter betroffenen Vätern weckt das europäische Sorgerechts-Urteil viele Hoffnungen. Tatsächlich führt das Urteil jedoch unmittelbar zu keiner Veränderung. Die Bundesregierung muss nun aber die Gesetze ändern.

Führende Familienpolitiker sind bisher nicht bereit, für eine konsequente Verbesserung der Unrechtssituation in Deutschland zu sorgen. Vielmehr wird versucht, eine Minimallösung zu schaffen. Nichteheliche Väter dürfen das Sorgerecht bei Gericht einklagen, wenn sie verschiedene Bedingungen erfüllen und nachweisen können, dass dies auch dem Kindeswohl dient.

Wir fordern das gemeinsame Sorgerecht für alle Väter und Mütter ab Geburt ihres gemeinsamen Kindes. Konkret heißt dies für Väter, dass spätestens bei Feststellung der Vaterschaft der Vater auch die volle Elternverantwortung erhalten muss. Dies ist in den meisten europäischen Ländern längst Standard.

Das kommende Jahr ist für den Väteraufbruch und alle betroffenen Väter eines der wichtigsten Jahre überhaupt. Im Jahr 2010 werden die Weichen gestellt, wie die gesetzlichen Regelungen in den kommenden Jahren ausfallen werden. Wenn wir uns jetzt nicht für eine Lösung im Sinne des europäischen Standards einsetzen, wird es für viele Jahre bei einer sehr unbefriedigenden Lösung bleiben.

Zum Jahresanfang 2010 wird der Bundesvorstand daher einen Aktionskatalog vorstellen. Am 27. Februar werden wir voraussichtlich in Fulda ein bundesweites Aktiven-Treffen veranstalten. Dort werden wir unser Vorgehen diskutieren und festlegen.

Analog zur Aktion Väterpolitk.de werden wir dafür eine separate WEB-Seite einrichten, auf der der aktuelle Diskussionsstand dokumentiert wird. Auch werden dort die laufenden Aktivitäten des Bundesvereins und darauf abgestimmte lokale Aktivitäten der Kreisgruppen und bei befreundeten Vereinen veröffentlicht werden.

Die vor uns liegenden Aufgaben bedeuten einen erheblichen Kraftaufwand, den wir kurzfristig zusätzlich zu den laufenden Aktivitäten (wie Kongresse, Väterradio, Beratungsarbeit) erbringen müssen. Dazu sind wir dringend auf weitere aktive Mithelfer, erheblich mehr Mitglieder und zusätzliche Spenden angewiesen.

Bitte überlegen Sie sich, dem Väteraufbruch beizutreten, soweit noch nicht geschehen: gerade jetzt brauchen wir jedes Mitglied und Sie uns als Team. Nur ein mitgliederstarker Verband hat in der Öffentlichkeit auch ein starkes Gewicht! Die geplanten Aktivitäten bedeuten Mehrkosten in 5-stelliger Höhe.

Online-Link: www.vafk.de/spenden.htm

Das kommende Jahr bietet die Chance für eine entscheidende Weichenstellung. Es liegt an uns allen, daraus etwas zu machen. Daher bitten wir um Mitgliedschaft, Mitarbeit und Spenden.

Wir wünschen persönlich alles Gute für das kommende Jahr und hoffen gemeinsam auf eine positive Entwicklung – im Jahr 2010.

Ich selber glaube im übrigen auch, das man Vätern nur minimal entgegen kommen wird. Das ist natürlich politisch gewollt, bringt es doch Rechtsanwälten weitere Einkommen und die Helferindustrie wird ebenfalls bedient.
Den Originaltext habe ich im übrigen um die mehrmaligen Spendenaufrufe gekürzt. Sollte dieser Text auf der VafK-Homepage eingestellt werden, reiche ich den Link nach.

VafK

Wissenschaftliche Untersuchung zum Sorgerecht „dringend erforderlich“

kinder-traeume-vater-papa-mutter-mama-eltern-trennung-sorgerecht-jugendamt-jugendaemterhib-Meldung • 307/2009 • Datum: 16.12.2009

Petitionsausschuss – 16.12.2009
Berlin: (hib/LEU/STO) Das elterliche Sorgerecht für Kinder, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft geboren wurden, soll auf den Prüfstand. Dafür hat sich der Petitionsausschuss am Mittwochmorgen ausgesprochen. Einstimmig beschlossen die Parlamentarier, die Eingabe eines Vaters den Bundestagsfraktionen zur Kenntnis zu geben und dem Bundesjustizministerium als ”Material“ zu überweisen. Damit möchte der Ausschuss sicherstellen, dass die Beschwerde des nichtverheirateten Vaters in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen einbezogen wird. Derzeit ist das Sorgerecht des Petenten von der Abgabe übereinstimmender Sorgerechtserklärungen beider Elternteile abhängig.

Im konkreten Fall fordert der betroffenen Mann ein gemeinsames Sorgerecht für nichteheliche Väter und Mütter. Er begründet seine Eingabe damit, dass Mütter mit alleinigem Sorgerecht dieses als Druckmittel gegenüber dem Partner einsetzen könnten.

Die Ausschussmitglieder verwiesen auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, nachdem die Bevorzugung unverheirateter Mütter bei der Klärung des Sorgerechts gegen das Diskriminierungsverbot verstößt. Positiv hob der Ausschuss Maßnahmen des Justizministeriums hervor, die Aufschluss darüber geben sollen, ob die dem geltenden Regelungskonzept zugrunde liegenden Annahmen noch Bestand haben. Eine im März 2009 begonnene wissenschaftliche Untersuchung, die verlässliche Erkenntnisse über die tatsächlichen Gegebenheiten liefern soll, sei ”dringend erforderlich“, betonten die Ausschussmitglieder [hier]

Das der Petitionsausschuss diese dringende Empfehlung nur wegen des Urteils vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte abgegeben hat, brauche ich vermutlich keinem erzählen.

(Application no. 22028/04)

Bildquelle: ©by Felix/Pixelio.de

Til Schweiger zum EGMR-Sorgerechtsurteil

till-schweiger Da Sendungen der Mediathek auf Grund diverser Bestim­mun­gen nur 7 Tage online sein dürfen, stelle ich die Worte von Till Schweiger hier komplett ein. Trotzdem der Link zum Mediathek-Beitrag [hier]

Zunächst spricht Markus Lanz ein paar Worte zum neue­sten Film „Zweiohrküken“. Till Schweiger sagt einen Satz dazu und dann entwickelt sich folgende Konversation:

Til Schweiger: Aber eines wollte ich noch schnell sagen: Jeder Kinderpsychologe weiß das, dass Kinder 2 Eltern brauchen und zwar einen Vater und eine Mutter und mehr muss man dazu nicht sagen. Deswegen begrüße ich wirklich das Urteil, dass da gesprochen wurde.

Markus Lanz: Du bist nach wie vor verheiratet, genau aus dem Grund, weil Du auch diese juristischen Optionen Dir alle offen halten willst?

Til Schweiger: Nee, das war nie ein Thema, also bei uns war das nie ein Thema. Es war immer klar, das wir beide das Sorgerecht haben und dass die Kinder uns beide lieben und es muss doch einfach so sein, wenn eine Tochter sagt, sie möchte ihren Vater sehen und die Mutter auf Grund dieser beschissenen Rechtslage sagt, Du darfst ihn nicht sehen und sogar Politik macht gegen den Vater, so dass das Kind irgendwann sagt, Papa Du hast Dich nicht mehr um mich gekümmert, weil er das Kind nicht sehen durfte per Gerichtsbeschluss – Ich habe einen Freund, der hat 6 Jahre lang gekämpft, seine Tochter sehen zu dürfen und er durfte sich seiner Tochter nur auf 150 Meter nähern und das ist ein Skandal und deswegen ist es toll, dass dieses Urteil jetzt gesprochen wurde.

Mittlerweile gibt es auf Youtube ein Video, welches genau diesen Abschnitt beinhaltet. Hier

Vorausgegangen war ein Beitrag in der gleichen Sendung zum Thema „Mehr Sorgerecht für unverheiratete Väter“ mit dem Initiator des Urteils Horst Zaunegger, sowie des Regisseurs Douglas Wolfsperger und einer alleinerziehenden Mutter. Auch diese Sendung ist noch auf ZDF-Mediathek zu sehen [hier]

Links
EGMR-Urteil: Case of Zaunegger v. Germany (Application no. 22028/04)
Deutsche Übersetzung und Zusammenfassung des EGMR-Urteils (3 Seiten)
Trennungsväter
Sorgerecht

Freilassung aller politischer Gefangener

gefaengnis Anlässlich des Tages der Menschenrechte am 10.12. hat der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Günter Nooke, heute (09.12.), alle Regierungen dazu aufgerufen, politische Gefangene freizulassen:

„Nichts ist unwürdiger für eine Regierung, die international ernstgenommen werden will und im Rahmen der Vereinten Nationen ihre Stimme erhebt, als wehrlose Menschen zu verhaften, nur weil sie friedlich und offen ihre Meinung sagen oder ihren Glauben leben.“ [hier]

Nach dem lesen dieses Aufrufes ist mir gerade doch glatt die Kinnlade herunter gefallen. Herr Nooke hat Recht, das es – nicht nur in Deutschland – unwürdig ist, Menschen zu inhaftieren, nur weil sie friedlich und offen ihre Meinung sagen oder ihren Glauben leben. Da ich im Internet nichts zu politische Gefangene in Deutschland gefunden habe, wurde das Bundesjustizministerium von mir angeschrieben mit der Bitte, Auskünfte über die Anzahl in Deutschland zu erteilen.

In der Onlineausgabe der Schweizer Weltwoche gibt es heute passend dazu einen interessanten Artikel.

Das Diktat der Richter

Das Völkerrecht, Abgott aller undemokratischen Verlierer, ist fehlerbehaftetes Menschenwerk, wird willkürlich gesetzt und inflationär angewendet: Die vermeintlich gerechte höhere Instanz ist pure Machtpolitik [mehr]

Da ein Verstoß gegen Menschenrechte nicht nur politische Gefangene beinhaltet, sondern auch andere Delikte wie z.B. die Diskriminierung von Vätern, ist für mich der Ruf nach jenen Rechten inhaltslos, vor allen Dingen, wenn diese von Politikern kommen.

Leutheusser-Schnarrenberger zum Sorgerecht Nichtverheirateter

leutheusser-schnarrenberger-sabine2 Zunächst einmal möchte ich mich recht herzlich bei dem Schreiber „JDMeyberg“ bedanken. Er hat in seinem Kommentar zum Beitrag „Mathieu Carriere + Edith Schwab bei N24“ auf ein Protokoll von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hingewiesen [hier]
Auf einer Bundestagsitzung zum Thema Sorgerechtsregelung für Nichtverheiratete reformieren hat Frau L.-S. nachfolgende Aussagen schriftlich hinterlassen, die ich nun auszugweise einstelle.

Deutscher Bundestag • Stenografischer Bericht • 230. Sitzung
Plenarprotokoll 16/230 • Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2009

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) Ab Seite 25945

[..]Ganz bewusst hat der Gesetzgeber damals die gemeinsame Sorge Nichtverheirateter von der Zustimmung der Mutter abhängig gemacht. Denn eine gemeinsame elterliche Sorge setzt im Sinne des Kindeswohls die Übereinstimmung und Kooperationsbereitschaft beider Elternteile voraus. Dem Kind ist nicht geholfen, wenn die Elternteile ständig über Sorgerechtsfragen nur noch über ihre Anwälte reden.

Darüber hinaus werden nichteheliche Kinder nicht nur in intakten nichtehelichen Lebensgemeinschaften geboren, sondern sind eben oftmals auch das Ergebnis sporadischer und instabiler Beziehungen. Auch in diesen Fällen scheint ein Mindestmaß an Übereinstimmung und Kooperationsbereitschaft beider Elternteile nicht generell gegeben zu sein.

[..]Es stellt sich also die Frage, ob Anlass dazu besteht, den Müttern zu misstrauen, anzunehmen, dass sie den leiblichen Vätern das Sorgerecht aus sachfremden Erwägungen entziehen. Oder ist es nicht vielmehr so, dass die Mütter diese Entscheidung in aller Regel sehr bewusst zum Wohl des Kindes nutzen? Dies jedenfalls, die selbstbestimmte Entscheidung der Mutter zum Wohl des Kindes, war die gedankliche Ausgangslage bei der Verabschiedung der Kindschaftsrechtsreform 1998.

[..]Bis diese Ergebnisse vorliegen, sind jedoch aus Sicht der FDP-Bundestagsfraktion viele Fragen zu klären, bevor dem Vater die Möglichkeit einer gerichtlichen Einzelfallentscheidung zur Erlangung der gemeinsamen Sorge gegen den Willen der Mutter eingeräumt werden kann: Inwieweit wird die Sorgeerklärung tatsächlich als Machtposition gegenüber dem Vater missbraucht? Was bringt eine gemeinsame Sorge, wenn keine Übereinstimmung und Kooperationsbereitschaft der Eltern besteht? Was bringt eine solche gemeinsame Sorge insbesondere dem betroffenen Kind? Ist dem Kindeswohl, das im Mittelpunkt unserer Überlegungen stehen muss, damit wirklich gedient? Vor der Klärung dieser Grundlagen ist jedoch nicht zu beurteilen, inwieweit überhaupt Reformbedarf besteht.

Wer davon geträumt hat, das der § 1626 a ersatzlos gestrichen wird, der ist nach diesen Aussagen hoffentlich auf dem Boden der Tatsachen angekommen.

Links
Plenarprotokoll 16/230 vom 02.07.2009 ab Seite 25943
EGMR-Urteil: Case of Zaunegger v. Germany (Application no. 22028/04)
Deutsche Übersetzung und Zusammenfassung des EGMR-Urteils (3 Seiten)

Stern TV: Wenn Väter entrechtet sind

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©by Bobby Metzger/Pixelio.de

Wenn Eltern um das Sorgerecht ihrer Kinder streiten, haben Väter oft keine Chance. Besonders unverheiratete Väter sind dem Wohlwollen der Mütter ausgeliefert. Denn in Deutschland erhalten diese Männer das gemeinsame Sorgerecht nur, wenn die Mutter des Kindes einverstanden ist. Das könnte sich nun ändern.

Acht Jahre hat Horst Zaunegger vor deutschen Gerichten um das Sorgerecht für seine 14-jährige Tochter gekämpft. Doch erst der Europäische Gerichtshof entschied: Das deutsche Gesetz verstößt gegen das Diskriminierungsverbot. Väter müssten die gleichen Rechte haben wie Mütter. Das heißt: Auch ledige Väter müssten das Sorgerecht für ihre Kinder erstreiten können.

Stern TV-Sendung vom 09.12.2009 22:15h

ZDF-Sendung zum Thema Sorgerecht

Da hat das ZDF tatsächlich schnell reagiert und thematisiert das Sorgerecht. Mehr Informationen dazu habe ich leider nicht gefunden.

Gäste:

Horst Zaunegger (setzt sich für die Rechte nichtehelicher Väter ein)
Douglas Wolfsperger (Regisseur, Vater)

Horst Zaunegger hat gerade vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein Urteil erstritten, in dem die Bundesrepublik Deutschland dazu veruteilt wurde, die Diskriminierung von nichtehelichen Vätern aufzuheben (Az: 22028/04)

douglas-wolfsperger Douglas Wolfsperger hat dieses Jahr den Film „Der entsorgte Vater“ ins Kino gebracht, dazu habe ich in diesem Blog einen Beitrag gebracht [hier]
Im gleichen Zeitraum hat die EMMA gegen Douglas Wolfsperger im Besonderen und gegen Väter im allgemeinen gehetzt. Wer sich meine Antwort dazu durchlesen möchte, findet diese [hier]

Vorschau: Markus Lanz am 10.12.2009 zum Thema Sorerecht [hier]

Bundesregierung handelte grundgesetzwidrig

Bundesverfassungsgericht – Pressestelle –
Pressemitteilung Nr. 84/2009 vom 23. Juli 2009
Beschluss vom 17. Juni 2009 – 2 BvE 3/07

Eingeschränkte Erteilung von Aussagegenehmigungen und Verweigerung der Herausgabe von Unterlagen an BND-Untersuchungsausschuss zum Teil verfassungswidrig

[..]Der Untersuchungsausschuss befasste sich zunächst mit den Komplexen der Verschleppung von E. und K. und vernahm dazu Angehörige und Beamte der Bundesregierung (Antragsgegnerin) und der ihr nachgeordneten Behörden als Zeugen. Wiederholt verweigerten die Zeugen unter Verweis auf eine ihnen nur eingeschränkt erteilte Aussagegenehmigung die weitere Aussage oder gaben auf Fragen der Mitglieder des Untersuchungsausschusses keine Antwort. Weiterhin verweigerte die Bundesregierung dem Untersuchungsausschuss mehrmals die Vorlage von Akten oder Aktenbestandteilen.

Die Einschränkungen der Aussagegenehmigungen, die Ablehnung der Herausgabe der angeforderten Unterlagen und Organigramme und der dazu gegebenen Begründung haben die Antragstellerinnen mit ihren verschiedenen genau bezeichneten Anträgen im Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht beanstandet.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschied, dass die zulässigen Anträge überwiegend begründet sind. Die Bundesregierung (Antragsgegnerin) hat durch die Beschränkung der Aussagegenehmigungen für benannte Zeugen, durch die Auslegung dieser Beschränkungen und durch die Verweigerung der Vorlage von angeforderten Akten mit den hierfür gegebenen unzureichenden Begründungen das Informations- und Untersuchungsrecht des Deutschen Bundestages aus Art. 44 GG verletzt Pauschales Berufen auf einen der verfassungsrechtlichen Gründe – wie den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung und Gründe des Staatswohls -, die dem parlamentarischen Untersuchungsrecht Grenzen setzen, genügt in keinem Fall [mehr]

Es ist ja nicht das erste und vermutlich auch nicht das letzte Mal, das Politiker grundgesetzfeindlich handeln. Es ist aber zumindest gut zu wissen, dass sie wenigstens ab und zu deswegen verurteilt werden. Man kann nur hoffen, das dieses Urtei für zukünftige Untersuchungsausschüsse hilfreich ist.

Ob Politiker über dieses Urteil nachdenken werden, wage ich zu bezweifeln, denn wie einige Leser hier bestimmt wissen, wurde die Bundesrepublik vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte schon öfters wegen Menschenrechtsverletzungen verurteilt. Eine Änderung der Gesinnung hat trotzdem nicht statt gefunden. Aus diesem Grunde ‚dürfen‘ Jugendämter, Gerichte und andere Institutionen weiterhin Menschenrechtsverletzungen vornehmen und kein Politiker macht etwas dagegen. Nun ja, der nächste Beitrag ist bereits in Bearbeitung, schließlich müssen wir unsere Politiker zumindest dort bloßstellen, wo sie grundgesetzfeindlich handeln, denn eine Verfassung besitzen wir ja nicht, was ebenso gegen das Grundgesetz verstößt 😉

Link
Aufgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR)