Parasitenfinanzierung

Nach kurzem Überfliegen der Rechenschaftsberichte zur Parteienfinanzierung kam bei mir als erstes der Gedan­ke hoch, dass wir im Grunde genommen das eigene Elend finanzie­ren. Nimmt man dann noch die Bezahlung sämtlicher Abgeordneter des Bundesta­ges und der Län­derparla­mente hinzu, sowie die Pen­sionen ausgeschie­dener Parlamentarier, dann kom­men vermut­lich giganti­sche Summen zusammen.

hib-Meldung Nr. 168 · 2012_03/2012_168/04

Piraten erzielten 2010 Überschuss von gut 650.000 Euro – NPD erneut mit Defizit

Bundestagsnachrichten/Unterrichtung – 28.03.2012

Berlin: (hib/STO) Die Piratenpartei hat im Jahr 2010 einen Überschuss von mehr als 650.000 Euro erzielt. Dies geht aus den als Unterrichtung (17/8551) durch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) vorgelegten Rechenschaftsberichten der nicht im Bundestag vertretenen, aber eben­falls anspruchsberechtigten Parteien hervor. Danach beliefen sich die Ein­nahmen der Piratenpartei 2010 auf mehr als 1,2 Millionen Euro – darunter staatliche Mittel in Höhe von gut 585.000 Euro – und die Ausgaben auf gut 570.000 Euro. Im Vorjahr hatte die Partei einen Überschuss von gut 145.000 Euro verbucht.

Die NPD verzeichnete der Vorlage zufolge 2010 ein Defizit von mehr als 410.000 Euro, nachdem sie im Vorjahr ein Defizit von fast 1,9 Millionen Euro gemacht hatte. 2010 standen bei ihr laut Rechenschaftsbericht Ein­nahmen in Höhe von gut 3,0 Millionen Euro – davon knapp 1,2 Millionen Euro an staatlichen Mitteln – mehr als 3,4 Millionen Euro an Ausgaben gegenüber.

Insgesamt umfasst die Unterrichtung die Rechenschaftsberichte von 14 Parteien für 2010. Die Rechenschaftsberichte der im Bundestag vertrete­nen Parteien liegen bereits als Unterrichtung (17/8550) vor. Sie hatten im Jahr 2010 insgesamt gut 127,1 Millionen Euro an staatlichen Mitteln erhal­ten. Nach den Vorschriften des Parteiengesetzes werden die Rechen­schaftsberichte der Parteien als Bundestagsdrucksache verteilt.
hib-Meldung

Bundesministerium der Justiz – Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis: Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz) – Vierter Abschnitt: Staatliche Finanzierung

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