Petition: Unterhaltsrecht – Transparente Regelung des Selbstbehalts der Unterhaltsverpflichteten
Text der Petition:
Was muss einer Unterhaltszahlerin/einem Unterhaltszahler bleiben – Höhe des Selbstbehaltes – Art der Festsetzung des Selbstbehaltes
Der Bundestag möge beschließen, dass der Selbstbehalt der Unterhaltsverpflichteten gesetzlich entsprechend sozialrechtlichen Grundsätzen geregelt wird, wobei insbesondere das Lohnabstandsgebot zu beachten ist. Dabei sind individuelle Wohnkosten und Umgangskosten zu berücksichtigen.
Begründung:
Der derzeit geltende notwendige Selbstbehalt führt nach Erhöhung der Unterhaltsbetragssätze der Düsseldorfer Tabelle zu einer unverhältnismäßigen Belastung des barunterhaltspflichtigen Elternteils. Die Selbstbehaltssätze des Unterhaltsverpflichteten werden von den Oberlandesgerichten nach eigenem Ermessen festgelegt. Die letzte Erhöhung erfolgte in 2005. Sie entsprach schon damals nicht dem sozialhilferechtlichen Mindestbedarf (vgl. Schürmann, FamRZ 2005, 148; Riegner, FÜR 2006, 328). Das Verfahren der Festlegung der Selbstbehaltssätze durch die Oberlandesgerichte verstößt gegen die Grundsätze des Urteils des BVerfG vom 9. 2. 2010 – 1 BvL 1/09 u. a. (Hartz IV-Gesetz), weil es nicht transparent und sachgerecht ist und nicht zu einem realitätsgerechten Ergebnis führt.
Da sich die Unterhaltshöhe gem. § 1606 Abs. 3 BGB nach der Lebensstellung des nicht betreuenden Elternteils richtet, verbietet sich schon aus Gründen der Gesetzessystematik auch die Annahme eines absoluten Selbstbehaltes. Neben einem festen Grundbedarf ist die Höhe des Selbstbehaltes an die individuellen Verhältnisse des Unterhaltsverpflichteten anzupassen.
[..]Wir schlagen vor: Als Grundlage für die konkrete individuelle Ermittlung des jeweiligen Selbstbehaltes können die Voraussetzungen herangezogen werden, die die Gerichte derzeit für die Gewährung der Verfahrens- und Prozesskostenhilfe anwenden.
[..]Ziel ist eine realistische den wirtschaftlichen Verhältnissen Rechnung tragende Existenzsicherung von Kindern und Unterhaltszahlern/innen. Dabei ist insbesondere auch zu berücksichtigen, dass der Kontakt zu den Kindern aufrecht erhalten und gemeinsame Elternverantwortung praktiziert werden kann.
Bitte helft mit, dass diese Petition eine nennenswerte Zahl an Mitzeichnern erreicht. Vergesst bitte eines nicht: eine weitere Petition zu Selbstbehalt im Unterhaltsrecht wird in dieser Legislaturperiode nicht mehr zugelassen.
Vielen Dank an Michael K. für die weiter geleitete Information 🙂
Jetzige Regelung erlaubt den Jugendämtern folgenlose kriminelle Handlungen gegen den Unterhaltszahler zu tätigen. Z.B.: Nichtberücksichtigung der notwendigen berufsbedingten Kosten, Nichtberücksichtigung weiterer Kinder. Brutto wird als bereinigtes Netto berechnett.
Die Beistände vom Jugendamt treiben aktiv den Unterhaltszahler in die Arbeitslosigkeit. Ist man Arbeitslos, wird es nicht erlaubt zu arbeiten, weil man wieder durch kriminelle Machenschaften der Beistände wieder aktiv in die Arbeitslosigkeit getrieben wird. Schlicht, der Vater wird über den Tisch gezogen und handlungsunfähig gemacht.
Die Folge ist, dass der Unterhaltszahler erstickt wird. Am Ende ist nicht nur der Vater, sondern auch seine neue Familie und seine Kinder aus früherer Beziehung bettelarm.
Hallo!
Es ist unglaublich, was in diesem Land vor sich geht. Der Kindesunterhalt und das Kindergeld wurden u. a. mit der Begründung erhöht, dass die Lebensunterhaltskosten gestiegen seien und somit die Kinder mehr „Geld zum Leben“ bräuchten. Nicht dass ich den Kindern das zusätzliche Geld nicht gönne (was in der Praxis meist der Mutter zugute kommt) – aber warum wurde dann nicht auch gleichzeitig der Selbstbehalt der Väter erhöht?
Sind die Lebensunterhaltskosten für Väter etwa nicht gestiegen? Haben Väter weniger Recht auf ein lebenswürdiges Leben?
Wenn schon der Unterhalt erhöht wurde, dann sollten bitteschön auch die Selbstbehalte erhöht werden, damit ALLE ein lebenswürdiges Dasein führen können.